Lebende Fremdsprache Italienisch an der Sekundarstufe 1

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1 Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Hubertusstraße Klagenfurt Die Studienkommission der Pädagogischen Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule verordnet gemäß dem Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005) und der Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Grundsätze für die nähere Gestaltung der Curricula einschließlich der Prüfungsordnungen (Hochschul-Curriculaverordnung HCV 2013) das Curriculum für den Lehrgang Lebende Fremdsprache Italienisch an der Sekundarstufe 1 Klagenfurt, 6. November 2007 Überarbeitungen vom 5. März 2010 und 5.Dezember 2014

2 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 2 Inhalt 1. Allgemeine Angaben 2 2. Präambel 3 3. Zulassungsvoraussetzungen 3 4. Zielgruppe 4 5. Allgemeine Ziele und Inhalte des Lehrgangs 4 6. Modulraster für den ganzen Lehrgang 6 7. Tabellarische Lehrveranstaltungsübersicht 7 8. Modulbeschreibungen 9 9. Abschluss des Lehrgangs Prüfungsordnung Allgemeine Angaben Dieses Curriculum wurde von der Studienkommission am 5. Juli 2007 erlassen, vom Rektorat am 6. Juli 2007 genehmigt und dem Hochschulrat am 10. Juli 2009 zur Kenntnis gebracht. Formale Aktualisierungen und Überarbeitungen erfolgten mit 5. März 2010 und 5.Dezember Das Begutachtungsverfahren gem. 42 Abs. 4 HG 2005 fand im August und September 2007 statt; die Einladung zur Begutachtung erging an alle Vorsitzenden der Studienkommissionen an den österreichischen Pädagogischen Hochschulen. Es langten keine Stellungnahmen ein, sodass Bedenkenfreiheit angenommen werden konnte. Die unbetreuten Selbststudienanteile in den einzelnen Modulen überschreiten 50% des Gesamtworkloads. Die PH Kärnten ist bei der Konzeption der Curricula für die Bachelorstudien dem Auftrag nachgekommen, die vormals 164 Semesterwochenstunden, wie sie an der Pädagogischen Akademie vorgeschrieben waren, deutlich zu reduzieren. Daraus resultiert generell, dass der Zeitaufwand für den Lehrveranstaltungsbesuch an Pädagogischen Hochschulen unter 50% des Gesamtworkloads liegen muss. Der Lehrgang ist dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzuordnen. Der Bedarf wurde immer wieder von Direktor/innen an Kärntner Neuen Mittelschulen an die Pädagogische Hochschule herangetragen. Insbesondere ist zu erwarten, dass im Alpen-Adria-

3 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 3 Raum die Entwicklungen im Bereich der Neuen Mittelschule einen erhöhten Bedarf an Absolvent/innen dieses Lehrgangs ergeben werden. Aus früheren Studien stammende Qualifikationen und Berechtigungen, die an postsekundären Einrichtungen erworben wurden und inhaltliche Teilbereiche der einzelnen Module abdecken, können auf Antrag und bei Vorliegen entsprechender Nachweise angerechnet werden. Der Lehrgang wird jedes Jahr angeboten (Beginn im jeweiligen Wintersemester). Ansprechperson an der Pädagogischen Hochschule Kärnten, Viktor Frankl Hochschule: Prof. Mag. Dr. Reinhard Kogler Tel / reinhard.kogler@ph-kaernten.ac.at 2. Präambel Der Lehrgang bietet den Studierenden eine umfassende, wissenschaftstheoretisch fundierte und praxisnahe pädagogische Ausbildung, gemeinsam mit einer qualitativ hochwertigen Sprachschulung, die jene Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt, die im Europäischen Referenzrahmen für Sprachen in den Kategorien B2 (Schreiben, Hören) sowie C1 (Sprechen, Lesen) definiert sind. Der Abschluss des Lehrgangs mit 42 Credits in 7 Modulen qualifiziert zum Unterricht der Lebenden Fremdsprache Italienisch an der Sekundarstufe 1. Die Absolvent/innen des Lehrgangs können auf der Grundlage ihrer Ausbildung einen schülergerechten, differenzierenden, kompetenz- und handlungsorientierten Italienisch-Unterricht planen, gestalten, durchführen und einen solchen an Hand systematischer Werkzeuge reflexiv analysieren. Eine fachbezogene Studienfahrt nach Italien als Bestandteil der Ausbildung vertieft die im Lehrgang erworbenen sozio- und interkulturellen Kompetenzen und stellt einen nachhaltigen Bezug zwischen den Inhalten des Lehrgangs und der Praxis des italienischen Schulalltages her. 3. Zulassungsvoraussetzungen Die Studierenden des Lehrgangs müssen Kenntnisse der italienischen Sprache mindestens auf dem GERS Niveau A2 belegen und an der PH ein Aufnahmegespräch absolvieren. Die Reihung der Zulassungsbewerber/innen erfolgt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung zum Lehrgang.

4 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 4 4. Zielgruppe Zielgruppe des Lehrgangs sind im Dienst stehende Pädagoginnen und Pädagogen an Neuen Mittelschulen und an Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS), ferner Studierende der Pädagogischen Hochschule, welche im Rahmen der Hauptschullehrer/innen-Ausbildung die Lehrbefähigung für das Fach anstreben wollen. 5. Allgemeine Ziele und Inhalte des Lehrgangs Bildungsziele und Bildungsinhalte Vermittlung des Bildungsauftrages des Unterrichtsgegenstandes Lebende Fremdsprache Italienisch an der Sekundarstufe I Erwerb von Methodenkenntnissen zur Planung von Unterrichtseinheiten im Italienischunterricht Kritisch-reflexiver Umgang von Schulbüchern für den Italienischunterricht Festigung der Kulturkompetenzen in Hinblick auf Besonderheiten des italienischen Alltags Fähigkeit zum Erkennen und Definieren von Zusammenhängen, Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen sozialen Gegebenheiten in Österreich und Italien Verständnis der Terminologie der Fachdidaktik Italienisch Fähigkeit zur selbstständigen Unterrichtsgestaltung Kompetenzkatalog Folgende Kompetenzen werden nach Abschluss des Lehrganges erreicht: Theorienkompetenz: Die Teilnehmer/innen kennen die Theorien zu verschiedenen Arten des Spracherwerbs. Methodenkompetenz: Die Teilnehmer/innen kennen die unterschiedlichen Methoden zum Spracherwerb und können gezielt jene Methoden auswählen, die zu ihrer Zielgruppe passen. Planungs-, Durchführungs- und Evaluierungskompetenz: Die Teilnehmer/innen können den für ihre Zielgruppe die passenden Unterricht planen, durchführen und evaluieren. Sprachkompetenz: Die Teilnehmer/innen verfügen über eine dem GERS Niveau B2 bzw. C1 entsprechende Sprachkompetenz. Beobachtungskompetenz: Die Teilnehmer/innen lernen Sprachunterricht während Hospitationen gezielt zu beobachten.

5 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 5 Materialienkompetenz: Die Teilnehmer/innen können die für ihre Zielgruppe passenden Materialen erstellen und die Eignung von Unterrichtsmaterialen einschätzen. Medienkompetenz: Die Teilnehmer/innen können gezielt alle Medien zur Förderung des Spracherwerbs nutzen. Wissenschaftskompetenz: Die Teilnehmer/innen verfügen über Wissen und Können zum wissenschaftlichen Arbeiten und setzen dies in ihren Seminararbeiten und Portfolio-Arbeiten praktisch um. Portfolio Das Portfolio beschreibt eine zweck- und zielgerichtete Auswahl von Belegen aus dem Lehrund Lernprozess, die die eigene Entwicklung, das eigene Denken und Handeln sowie die erbrachten Leistungen aus verschiedenen pädagogischen Bereichen und Kontexten dokumentieren und selbstkritisch kommentieren (nach Schmidinger 2006). Es werden fachliche und didaktische Dimensionen konkret bearbeitet, reflektiert und in einem Fachgespräch präsentiert und diskutiert. Die Dokumentation und Reflexion wird in schriftlicher Form vorgelegt.

6 6. Modulraster für den ganzen Lehrgang Der Lehrgang dauert 7 Semester und umfasst 7 Module zu insgesamt 42 Credits: 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester Modul LG11IH Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 1) 6 Cr. / 64 UE / 4 SWoStd. Modul LG21IH Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 2) 6 Cr. / 64 UE / 4 SWoStd. Modul LG31IH Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 3) 6 Cr. / 64 UE / 4 SWoStd. Modul LG 41IH Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 4) 6 Cr. / 64 UE / 4 SWoStd. Modul LG51IH Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 5) 6 Cr. / 64 UE / 4 SWoStd. Modul LG61IH Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 6) 6 Cr. / 64 UE / 4 SWoStd. Modul LG71IH Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 7) 6 Cr. / 64 UE / 4 SWoStd. 6 FW 4 FW 2 SX 3 FW 3 SX 4 FW 2 SX 3 FW 3 SX 4 FW 2 SX 6 FW Es gibt keine Wahlpflichtmodule. Summen: 42 EC Es gibt keine lehrgangsübergreifenden Module. 28 SWoStd Legende: Studienfachbereiche: FW... Fachwissenschaften und Fachdidaktik SX... Schulpraktische Studien EC... European Credits gem. ECTS SWoStd.... Semesterwochenstunde 1 SWoStd entspricht 16 Unterrichtseinheiten.

7 Studienfachbereich Art der LV Kürzel Präsenz-SWoStd. betreute Studienteile gemäß 37 HG Summe betreute + Präsenzstunden Selbststudium Workload ECTS-Credits 7. Tabellarische Modul- und Lehrveranstaltungsübersicht Semesterwochenstunden Arbeitsstunden Bezeichnung des Moduls bzw. der LV Modul: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 1) (LG11IH) Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 1 FW UE SK 1, Interkulturelle Kompetenzen 1 FW SE IK 1, Italienische Landes- und Kulturkunde 1 FW SE LK 0, Fachdidaktische Kompetenzen 1 FW SE FD 0, SUMME: 4, Modul: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 2) (LG21IH) Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 2 FW UE SK 1, Kulturgeschichte Italiens FW SE KI 0, Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis, Praxisforschung SX UE SP 1, und Planungswerkstatt 1 Fachdidaktische Kompetenzen 2 FW SE FD 0, SUMME: Modul: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 3) (LG31IH) Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 3 FW UE SK 1, Geographie, Umwelt und Wirtschaft Italiens FW SE LK 0, Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis 2 SX UE SP 0, Schulpraktische Kompetenzen: Praxisforschung und SX UE PF 1, Planungswerkstatt 2 SUMME: 4, Modul: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 4) (LG41IH) Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 4 FW UE SK 1, Kulturell-literarische Kompetenzen Sprach- und Literaturgeschichte FW SE KL 0, Italien in der Welt FW UE IW 0, Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis, Praxisforschung SX UE SP 1, und Planungswerkstatt 3 SUMME: Modul: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 5) (LG51IH) Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 5 FW UE SK 1, Die Literatur als Spiegel der italienischen Kultur FW SE LI 0, Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis, Praxisforschung SX UE SP 1, und Planungswerkstatt 4 SUMME: 3,

8 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 8 Modul: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 6) (LG61IH) Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 6 FW UE SK 1, Fachdidaktische Reflexion FW SE FR 0, Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis, Praxisforschung und Portfolio SX UE SP 1, SUMME: 3, Modul: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 7) (LG71IH) Übungen zur Italienischen Grammatik 2 FW UE GR 1, Interkulturelle Kompetenzen 2 FW SE IK 1, Italienische Landes- und Kulturkunde 2 FW SE LK 0, Fachdidaktische Kompetenzen 2 FW SE FD 0, SUMME: 4, Gesamtsumme: Legende: HW = Humanwissenschaften. FW = Fachwissenschaften und Fachdidaktiken. ES = Ergänzende Studien. SX = Schulpraktische Studien / Berufsfeld. VO = Vorlesung; SE = Seminar; PS = Proseminar; UE = Übung; VS = Vorlesung mit Seminar; VU = Vorlesung mit Übung; SU = Seminar mit Übung; EX = Exkursion; KS = Kurs. 1 SWoStd (Semesterwochenstunde) = 16 Lehrveranstaltungseinheiten á 45 Minuten Verteilung der ECTS-Credits auf die Studienfachbereiche: HW FW SX ES

9 8. Modulbeschreibungen Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 9 Modulthema: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 1) Kurzzeichen des Moduls: LG11IH Studienjahr: 1 Semester: 1 Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Kategorie: Pflichtmodul Modulverantwortliche(r): Leiter/in des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung oder Beauftragte/r Voraussetzungen für die Teilnahme: keine Anzahl der Credits: 6 Bildungsziel(e): Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Ausgehend von den Basiskenntnissen der italienischen Sprache sollen einfache Alltagssituationen mit Schwerpunkt Schulalltag aus Sicht von SchülerInnen und LehrerInnen bewältigt werden können; das Bewußtsein für didaktisch-methodisches Denken soll geweckt werden; grammatische Inhalte sollen nicht nur erlernt werden, sondern auch vermittelt werden können. Festigung des Sprachniveaus A2 mit Ausweitung der Fertigkeiten auf A2+ im Bereich der Fachsprache zur Didaktik und Schule im Allgemeinen. Grundgrammatik der italienischen Sprache, der damit verbundenen Redewendungen und Satzstrukturen; Fachsprache für den Unterricht von Italienisch als Fremdsprache an der Sekundarstufe I; Italienisch als Unterrichtsfach; das italienische Schulsystem; Kindheit und Jugend in Italien; Grundlegende Prinzipien der modernen Fremdsprachendidaktik in der Sekundarstufe; Kommunikative Übungen; Schulbücher für den Italienischunterricht an der Sekundarstufe I. Sprachkompetenz auf dem Niveau A2 sowie A2+ des Europäischen Referenzrahmens im Bereich der Fachsprache zu Didaktik und Pädagogik; methodische Handlungskompetenz; Planungskompetenz. Verteilung der Workload auf die Studienfachbereiche: Humanwissenschaften Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Allegro Italienisch 1. (2003) Klett Verlag, Stuttgart. Corso Italia 1 (1994) Klett Verlag, Stuttgart. Huber, Pauline (2006): Ciao. Italienische Grammatik 1. Denkmaier, Linz. Fratter, Ivana (2002): Le Feste die Bambini italiani. Guerra Edizioni, Perugia. Mazzotta, Patrizia (2001): Didattica delle lingue straniere nella scuola di base. Guerrini, Milano. Vorlesungen Proseminare Seminare Übungen Selbststudium Lehrausgänge/Exkursionen andere Lehr-/Lernformen: Zulassungsbedingung für Lehrveranstaltungsprüfungen: Vorlage der Ergebnisse vereinbarter Studienaufträge. Lehrveranstaltungsprüfung in jeder Lehrveranstaltung. Italienisch Fachwissenschaft und Fachdidaktik 150 Schulpraktische Studien Ergänzende Studien Summe 150

10 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 10 Titel der Lehrveranstaltung samt Angabe der Bildungsziele und -inhalte Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 1 LG11IHUESK Erwerb von Basiskenntnissen der italienischen Sprache zur Bewältigung einfacher Alltagssituationen mit Schwerpunkt Schulalltag aus Sicht von SchülerInnen und LehrerInnen; Grundgrammatik: Artikel, Hauptwörter, Eigenschaftswörter, regelmäßige und unregelmäßige Verben im Präsens; Präpositionen; Fachsprache Italienisch für den Unterricht. Interkulturelle Kompetenzen 1 LG11IHSEIK Das Erkennen und Definieren von Zusammenhängen, Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen sozialen Gegebenheiten in Österreich und Italien; Kritische Reflexionsfähigkeit in Bezug auf die Konsumgesellschaft und ihre Auswirkungen auf die Jugend. Einkaufen; Konsumgesellschaft; Mode; Schule und Trends; Konsumverhalten Jugendlicher in Österreich und Italien. Italienische Landes- und Kulturkunde 1 LG11IHSELK An Hand der Lektüre einfacher, dem Sprachniveau der Studierenden angepasster Texte soll ein elementares Verständnis für landeskundliche und kulturelle Besonderheiten Italiens geschaffen werden. Der italienische Alltag in Familie, Schule und Beruf; Feste im Jahreslauf; das italienische Schulsystem. Fachdidaktische Kompetenzen FWUEFDFD An Hand von Beispielen aus Schulbüchern für Italienisch als Fremdsprache soll in die Terminologie der Fachdidaktik für Italienisch eingeführt werden. Ziel ist die Erarbeitung eines Grundwortschatzes an didaktisch-methodischen Fachausdrücken, die auch einer kritischen Reflexion unterzogen werden. Das Bewußtsein für didaktisch-methodisches Denken soll geweckt werden. Unterrichtsprinzipien, allgemeine didaktische Grundsätze, Unterrichtsplanung und Reflexion, Unterrichtsgestaltung sowie Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages unter Berücksichtigung des Lehrplanes.

11 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 11 Modulthema: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 2) Kurzzeichen des Moduls: LG21IH Studienjahr: 1 Semester: 2 Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes Sommersemester Kategorie: Pflichtmodul Modulverantwortliche(r): Leiter/in des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung oder Beauftragte/r Voraussetzungen für die Teilnahme: keine Anzahl der Credits: 6 Bildungsziel(e): Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Erweiterung und Festigung der Grundgrammatik. Durch Übungen zu komplexeren grammatischen Themenbereichen wird ein Bezug zum Italienischunterricht an Neuen Mittelschulen hergestellt. Die Arbeit mit authentischen Texten verschiedener Gattungen festigt die Kulturkompetenz der Studierenden; Verständnis des Bildungsauftrages des Unterrichtsfachs Italienisch an Neuen Mittelschulen; Fähigkeit zur Erstellung von Planungsvorhaben für den Unterricht; kompetente Portfolioführung. Grammatik; Geschichte Italiens ab der Einigungsbewegung im 19. Jahrhundert; die wichtigsten politischen Vertreter Italiens; die politischen Parteien und der Wandel des politischen Systems bis zum 21. Jahrhundert im Kontext regionaler Entwicklungen; Fachdidaktik des Italienischunterrichts; kommunikative Übungen; Grundlagen des Fremdsprachenlernens; Grundlagen forschender Tätigkeit im pädagogischen Beruf; das Portfolio. Sprachkompetenz auf dem Niveau A2+ des Europäischen Referenzrahmens; methodische Handlungskompetenz; Planungskompetenz; Verteilung der Workload auf die Studienfachbereiche: Humanwissenschaften Fachwissenschaft und Fachdidaktik 100 Schulpraktische Studien 50 Ergänzende Studien Summe 150 Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Allegro Italienisch 2. (2006) Klett Verlag, Stuttgart. Geografia d'italia per stranieri (2007). Klett Verlag, Stuttgart. Landeskunde auf einen Blick Italia (2007). Klett Verlag, Stuttgart. Profilo di storia italiana per stranieri (2007). Klatt Verlag, Stuttgart. Vorlesungen Proseminare Seminare Übungen Selbststudium Lehrausgänge/Exkursionen andere Lehr-/Lernformen: Zulassungsbedingung für Lehrveranstaltungsprüfungen: Vorlage der Ergebnisse vereinbarter Studienaufträge. Lehrveranstaltungsprüfung in jeder Lehrveranstaltung. Italienisch

12 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 12 Titel der Lehrveranstaltung samt Angabe der Bildungsziele und -inhalte Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 2 LG21IHUESK Selbstständige Sprachverwendung; zusammenhängende Äußerungen über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete in der Fremdsprache (Arbeit, Schule, Freizeit usw.). Die Studierenden sind in der Lage, über Erfahrungen und Ereignisse zu berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben und zu Plänen und Absichten kurze Begründungen und Erklärungen zu geben. Zeiten der Vergangenheit; Konditional 1; Reflexive Verben; Fürwörter. Kulturgeschichte Italiens LG21IHSEKI Kritisches Verständnis der historischen und sozialen Entwicklungen Italiens im europäischen Umfeld. Die Kulturkompetenzen der Studierenden im Hinblick auf Besonderheiten des italienischen Alltags sollen gefestigt werden. Die Geschichte Italiens ab der Einigungsbewegung im 19. Jahrhundert; die wichtigsten politischen Vertreter, ihre politischen Parteien, Ideologien und der Wandel des politischen Systems bis zum 21. Jahrhundert im Kontext regionaler Entwicklungen. Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis, Praxisforschung und Planungswerkstatt LG21IHUESP Fähigkeiten zur verantwortungsvollen selbstreflexiven Planung, Durchführung und Evaluation von Unterrichtseinheiten. Erstellung von Unterrichtsplanungen (Jahresplanung, mittelfristige Planung, Planung von Lehreinheiten) mit Einsatz moderner Medien; Gliederungen von Unterrichtseinheiten, Verlaufsschritte; Grundlegende Kompetenzen in Hinblick auf die Planung, die Durchführung und die Evaluation von Unterricht; Grundlagen der forschenden Tätigkeit im Umfeld von Lehr und Lernprozessen Fachdidaktische Kompetenzen 2 LG21IHSEFD Vermittlung des Bildungsauftrages des Unterrichtsgegenstandes Zweite Lebende Fremdsprache Italienisch an Neuen Mittelschulen. Erwerb von Methodenkenntnissen zur Planung von Unterrichtseinheiten für den Italienischunterricht zur Schaffung von Lernvoraussetzungen und Organisation von Lerninhalten (Jahresplanung, mittelfristige Planung, Planung von Lehreinheiten); Gliederungen von Unterrichtseinheiten; Verlaufsschritte. Kritisch-reflexive Bearbeitung von Schulbüchern für den Italienischunterricht; Planung einer Unterrichtseineit; der Einsatz von Medien im Fremdsprachenunterricht; online-lernen; e-lernen;

13 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 13 Modulthema: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 3) Kurzzeichen des Moduls: LG31IH Studienjahr: 2 Semester: 3 Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Kategorie: Pflichtmodul Modulverantwortliche(r): Leiter/in des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung oder Beauftragte/r Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreich absolviertes Modul LG11IH Anzahl der Credits: 6 Bildungsziel(e): Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Erreichung des Sprachniveaus B1; elementares Verständnis von grundlegenden literatur-wissenschaftlichen Zusammenhängen; Einführung in die Textanalyse; der Umgang mit literarischen Gattungen; Kennenlernen von Unterrichtsformen und der gezielte Einsatz von Lehr- und Lernformen für den Italienischunterricht; grundlegende Kompetenzen für ein Verständnis methodischer, didaktischer und pädagogischer Zusammenhänge; Entwicklung einer beruflichen Handlungskompetenz. Gattungsspezifische Arbeit mit authentischen Texte italienischer AutorInnen; Textinterpretation; Geschichte der italienischen Sprache und Literatur; Werkzeuge zur Planung und Reflexion von Unterrichtsmaßnahmen. Sprachkompetenz auf dem Kompetenzniveau B 1 des Europäischen Referenzrahmens in Bezug auf die Sprachrichtigkeit im mündlichen Bereich; die übrigen Fertigkeiten werden auf dem Kompetenzniveau A2+ gefestigt; methodische Handlungskompetenz; Planungskompetenz. Verteilung der Workload auf die Studienfachbereiche: Humanwissenschaften Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Schulpraktische Studien 75 Ergänzende Studien Summe 150 Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Introduzione allo studio della letteratura italiana (2007). Klett, Stuttgart. Verifica e valutazione nel processo d'insegnamento/apprendimento (1990). Signorelli, Milano. Riccio, Vicenzo (1987). Poesie, favole, animazioni. Effelle, Milano. Vorlesungen Proseminare Seminare Übungen Selbststudium Lehrausgänge/Exkursionen andere Lehr-/Lernformen: Zulassungsbedingung für Lehrveranstaltungsprüfungen: Vorlage der Ergebnisse vereinbarter Studienaufträge. Lehrveranstaltungsprüfung in jeder Lehrveranstaltung. Italienisch

14 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 14 Titel der Lehrveranstaltung samt Angabe der Bildungsziele und -inhalte Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 3 LG31IHUESK Die Bewältigung komplexerer Themenbereiche der italienischen Grammatik und Syntax und der bewußte Einsatz dieser Kompetenz in monologischen und interaktiven Kommunikationssituationen. Zukunft; Zeitenfolge im Indikativ; persönliche Fürwörter; zusammengesetzte Fürwörter; Präpositionen. Georgraphie, Umwelt und Wirtschaft Italiens LG31IHSELK Die Studierenden sind in der Lage, auf der Grundlage ausgewählter Beispiele zu verschiedenen Regionen Italiens, den SchülerInnen ein Basiswissen über die geographischen, ökologischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten Italiens zu vermitteln. Geographie, Umwelt und Wirtschaft mit Schwerpunkt Friaul-Julisch-Venetien, Lombardei, Kampanien und Sardinien. Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis 2 LG31IHUESP Das Kennenlernen von unterschiedlichen Unterrichtsformen und der gezielte Einsatz von differenzierten Lehr- und Lernmöglichkeiten für den Italienischunterricht an der Hauptschule. Die Studierenden entwickeln ein selbstkritisches Gefühl für die Bewertung und das Verständnis des Schul- und Klassenklimas. Planung und Durchführung von Unterrichtseinheiten; grundlegende Elemente für die Planung und Reflexion von Unterrichtsmaßnahmen als Hilfestellung für die Entwicklung einer beruflichen Handlungskompetenz. Schulpraktische Kompetenzen: Praxisforschung und Planungswerkstatt 2 LG31IHUEPF Die Studierenden erfahren und entwickeln grundlegende pädagogische und didaktische Kompetenzen sowie ein methodisches Verständnis für eine kritische Beobachtung und Beurteilung von Unterrichtssituationen. Neue Ansätze zu alternativen Lehr- und Lernformen an Neuen Mittelschulen; Vermittlung von Überlegungen für "unkonventionelle" lernfördernde strukturelle und personelle Hilfen im Fremdsprachenerwerb. Zunehmend eigenständige Planung und Durchführung von Unterrichtseinheiten mit fachdidaktischer Fundierung; Entgrenzung der Lernorte - Demokratisierung des Lernprozesses - Lernen in konkreten Situationen - mit Freude lernen - neue Lernformen: Rollenspiel, Projektlernen, kreatives Schreiben, Suggestopädie; e-lernen; Reflexionskompetenz in Hinblick auf die eigene Lehrtätigkeit.

15 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 15 Modulthema: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 4) Kurzzeichen des Moduls: LG41IH Studienjahr: 2 Semester: 4 Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes Sommersemester Kategorie: Pflichtmodul Modulverantwortliche(r): Leiter/in des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung oder Beauftragte/r Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreich absolviertes Modul LG21IH Anzahl der Credits: 6 Bildungsziel(e): Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Weiterentwicklung der sprachpraktischen Kompetenzen unter Beachtung aller vier Fertigkeiten; kompetenter Umgang mit Medien im Unterricht; Entwicklung eines Verständnisses für kulturelle Besonderheiten Italiens in einem europäischen Kontext; Festigung grundlegender schulpraktischer Kompetenzen; Fähigkeit zur detaillierten Planung von Unterrichtseinheiten; Besonderheiten der italienischen Fachsprachen für Pädagogik, Didaktik, Fremdsprachenerwerb im Kindesalter; die Bedeutung Italiens im aktuellen europäischen Kontext; didkatische Modelle; Selbstreflexion; Europäisches Sprachenportfolio; Bildungsstandards im Fremdsprachenbereich; Instrumente der Unterrichtsplanung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion Sprachkompetenz auf dem Kompetenzniveau B1 in Bezug auf alle Fertigkeiten (Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben; Methodische Handlungskompetenz; Planungskompetenz; Verteilung der Workload auf die Studienfachbereiche: Humanwissenschaften Fachwissenschaft und Fachdidaktik 100 Schulpraktische Studien 50 Ergänzende Studien Summe 150 Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Allegro Italienisch 2. (2007) Klett Verlag, Stuttgart. Huber, Pauline (2006): Ciao. Italienische Grammatik 1. Denkmaier, Linz. Fratter, Ivana (2002): Le Feste die Bambini italiani. Guerra Edizioni, Perugia. Mazzotta, Patrizia (2001): Didattica delle lingue straniere nella scuola di base. Guerrini, Milano. Vorlesungen Proseminare Seminare Übungen Selbststudium Lehrausgänge/Exkursionen andere Lehr-/Lernformen: Zulassungsbedingung für Lehrveranstaltungsprüfungen: Vorlage der Ergebnisse vereinbarter Studienaufträge. Lehrveranstaltungsprüfung in jeder Lehrveranstaltung. Italienisch

16 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 16 Titel der Lehrveranstaltung samt Angabe der Bildungsziele und -inhalte Sprachpraktische Kompetenzen 4 LG41IHUESK Weiterentwicklung der sprachpraktischen Kompetenzen aus dem Modul 3; Selbstständigkeit der schriftlichen und mündlichen Ausdrucksweise in der Fachsprache; Relativsätze und Relativpronomen; Konjunktiv der Gegenwart und der Vergangenheit. Kulturell-literarische Kompetenzen - italienische Sprach- und Literaturgeschichte LG41IHSEKL Verständnis der Entwicklung der italienischen Sprache ab dem 13. Jahrhundert und der wichtigsten Epochen der italienischen Literatur- und Kulturgeschichte und ihrer VertreterInnen; ein elementares Verstehen von literaturwissenschaftlichen Zusammenhängen mit besonderem Bezug auf die italienische Literaturgeschichte; der bewußte Umgang mit literarischen Werken unter Berücksichtigung von Gattungsart, Epoche und literarischen Strömungen. Einführung in die Textanalyse; Interpretation literarischer Werke unter Berücksichtigung literarischer Gattungen und Epochen. Italien in der Welt LG41IHUEIW Ausgehend von den bislang entwickelten interkulturellen und soziokulturellen Kompetenzen wird ein Verständnis für die Bedeutung Italiens, seiner Kultur, seiner Sprache und seiner Wirtschaft im historischen und im aktuellen europäischen Kontext entwickelt. Die Mode im Laufe der Jahrhunderte; die italienische Küche; italienische Musik und ihre VertreterInnen; Italiens Wirtschaft im internationalen Kontext. Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis, Praxisforschung und Planungswerkstatt 3 LG41IHUESP Ausbau, Festigung und kritische Selbstreflexion in Hinblick auf grundlegende schulpraktische Kompetenzen; zunehmend eigen-ständige Bewältigung pädagogischer Aufgabenstellungen im Unterricht von Italienisch als Fremdsprache an Neuen Mittelschulen; Verständnis von alters- und schulstufenspezifischen Besonder-heiten im Fremsprachenunterricht sowie von ganzheitlichen Lernprozessen; effizienter Umgang mit modernen Medien; Anleitungen für detaillierte Planungen von Unterrichtseinheiten; Herstellung von Unterrichtsmaterialien mit Hilfe des Internets; online-übungen; e-lernen; die Philosophie der neuen Medien. Ausgewählte Modelle der Differenzierung und individuellen Förderung im Fremdsprachenunterricht.

17 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 17 Modulthema: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 5) Kurzzeichen des Moduls: LG51IH Studienjahr: 3 Semester: 5 Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Kategorie: Pflichtmodul Modulverantwortliche(r): Leiter/in des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung oder Beauftragte/r Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreich absolviertes Modul LG31IH Anzahl der Credits: 6 Bildungsziel(e): Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Sich beinahe mühelos und fließend ausdrücken; aus einem verfügbaren Repertoire kann die geeignete Struktur ausgewählt werden, um Äußerungen angemessen einzuleiten oder eigene Beiträge mit den Meinungen anderer Personen zu verbinden; Verständnis sozialer Zusammenhänge in einem interkulturellen Kontext; Weiterentwicklung der Kompetenzen zur Unterrichtsvorbereitung, Durchführung, Auswertung und Reflexion; Kompetenz zur fächerübergreifenden Arbeit. Bedingungen, Konditionen und der Ausdruck von Wahrschein-lichkeiten und Hypothesen; soziale Zusammenhänge im Spiegel der Literatur des 20. Jahrhunderts; Methoden und Strategien zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Unterrichtseinheit; literarische Texte des 20. und 21. Jahrhunderts; Kino- und Fernsehfilme sowie Ausschnitte aus solchen; Hörbücher; Methoden zur individuellen Leistungsfeststellung; der integrative Unterricht im italienischen Schulalltag. Sprachkompetenz auf dem Kompetenzniveau B2 in Bezug auf alle im Europäischen Referenzrahmen angeführten Fertigkeiten; methodische Kompetenz; Handlungskompetenz; Planungskompetenz. Verteilung der Workload auf die Studienfachbereiche: Humanwissenschaften Fachwissenschaft und Fachdidaktik 75 Schulpraktische Studien 75 Ergänzende Studien Summe 150 Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Allegro Italienisch 2. (2007) Klett Verlag, Stuttgart. Huber, Pauline (2006): Ciao. Italienische Grammatik 1. Denkmaier, Linz. Fratter, Ivana (2002): Le Feste die Bambini italiani. Guerra Edizioni, Perugia. Mazzotta, Patrizia (2001): Didattica delle lingue straniere nella scuola di base. Guerrini, Milano. Vorlesungen Proseminare Seminare Übungen Selbststudium Lehrausgänge/Exkursionen andere Lehr-/Lernformen: Zulassungsbedingung für Lehrveranstaltungsprüfungen: Vorlage der Ergebnisse vereinbarter Studienaufträge. Lehrveranstaltungsprüfung in jeder Lehrveranstaltung. Italienisch

18 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 18 Titel der Lehrveranstaltung samt Angabe der Bildungsziele und -inhalte Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 5 LG51IHUESK Gezielte Verwendung komplexer grammatischer Strukturen im Schulalltag. Fähigkeit zu Fachdiskussionen zu schulischen Themen; sponane, wirksame und fließende Verständigung zum Fachgebiet im gesellschaftlichen oder beruflichen Leben (Ausbildung, Schule) mit einem hohen Maß an grammatischer Korrektheit. Der Konjunktiv; Zeitenfolge im Konjunktiv; Bedingungssätze. Die Literatur als Spiegel der italienischen Kultur LG51IHSELI Durch die Beschäftigung mit Literatur soll bei den Studierenden das Verständnis für soziale Zusammenhänge und Prozesse der modernen (Bildungs-) Gesellschaft vertieft werden. Ausgehend von der Hypothese, dass Literatur die Möglichkeiten menschlichen Verhaltens im individuellen wie im sozialen Bereich darstellt und Einblicke in das Denken, Fühlen und Handeln von Menschen als Mitglieder einer Gesellschaft abbildet, werden Probleme und Konfliktsituationen, denen der Mensch ausgesetzt ist, in einem literarischen Kontext dargestellt. Textauszüge aus der Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts. Die Literatur als Möglichkeit der Differenzierung im Fremdsprachenunterricht; Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis, Praxisforschung und Planungswerkstatt 4 LG51IHUESP Klare und strukturierte Vorbereitung und Umsetzung einer Unterrichtseinheit; ausführliche und komplexe Äußerungen zur Vorbereitung, Ausführung und Nachbereitung einer Unterrichtseinheit; Vermittlung eines breiten Spektrums wissenschaftlicher und beruflicher Themen; Kennelernen, Erproben und Entwickeln von Instrumenten zur Leistungsfeststellung; Entwicklung sensorischer Instrumente zum Umgang mit unterschiedlichen Leistungsniveaus; Kennenlernen und Erproben individueller Fördermöglichkeiten im Fremdsprachenunterricht; Methoden der individuellen Leistungsfeststellung; Aspekte des integrativen Unterrichts an Hand von Beispielen aus dem italienischen Schulalltag; eigenständige, selbstverantwortliche und reflektierte Durchführung von Fremdsprachenunterricht unter Berücksichtigung moderner didaktischer Grundsätze für pädagogisches Arbeiten.

19 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 19 Modulthema: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 6) Kurzzeichen des Moduls: LG61IH Kategorie: Pflichtmodul Niveaustufe: 2. Studienabschnitt analog Diplomstudiengang für das Lehramt an Hauptschulen Studienjahr: 3 Semester: 6 Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes Sommersemester Modulverantwortliche(r): Leiter/in des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung oder Beauftragte/r Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreich absolviertes Modul LG41IH Anzahl der Credits: 6 Bildungsziel(e): Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Die Studierenden können komplexe Informationen und Ratschläge in Zusammenhang mit dem Thema Schule, mit dem Schwerpunkt problem- und lösungsorientierter Arbeit mit Jugendlichen, verstehen sowie gut strukturiert und klar vortragen. Dabei werden wesentliche Punkte und relevante unterstützende Details hervorgehoben. Informationen zu komplexen Inhalten des beruflichen Themenkreises können aus ver-schiedenen Quellen zusammengefasst und in übersichtlicher, logisch struk-turierter Form wieder gegeben werden. Erweiterung und Festigung der Fertigkeiten in Bezug auf Methodik und Didaktik mit Schwerpunkt Gramma-tik; Hörverständnis; Festigung der Kompetenzen zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Fremdsprachenunterricht. Die gesellschaftliche Situation der Jugendlichen zu Beginn des 21. Jahrhunderts; die reflexive und kritische Betrachtung von zielen und Unterrichtsvorbereitungen; Schulbücher für den Italienischunterricht an der Hauptschule; Kino- und Fernsehfilme sowie Ausschnitte aus Fernsehprogrammen; Hörbücher; Methoden der Leistungsbeurteilung. Sprachkompetenz auf dem Kompetenzniveau C1 in Bezug auf die Sprachrichtigkeit im mündlichen Bereich und im Bereich Hören; Handlungskompetenz; Methodenkompetenz. Verteilung der Workload auf die Studienfachbereiche: Humanwissenschaften Fachwissenschaft und Fachdidaktik 100 Schulpraktische Studien 50 Ergänzende Studien Summe 150 Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Allegro Italienisch 2. (2007) Klett Verlag, Stuttgart. Huber, Pauline (2006): Ciao. Italienische Grammatik 1. Denkmaier, Linz. Fratter, Ivana (2002): Le Feste die Bambini italiani. Guerra Edizioni, Perugia. Mazzotta, Patrizia (2001): Didattica delle lingue straniere nella scuola di base. Guerrini, Milano. Vorlesungen Proseminare Seminare Übungen Selbststudium Lehrausgänge/Exkursionen andere Lehr-/Lernformen: Zulassungsbedingung für Lehrveranstaltungsprüfungen: Vorlage der Ergebnisse vereinbarter Studienaufträge. Lehrveranstaltungsprüfung in jeder Lehrveranstaltung Italienisch

20 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 20 Titel der Lehrveranstaltung samt Angabe der Bildungsziele und -inhalte Sprachpraktische und soziokulturelle Kompetenzen 6 LG61IHUESK Sprachliche Kompetenz im Bereich des Kompetenzniveaus C1 des Europäischen Referenzrahmens in den Fertigkeitsbereichen Hören und Sprechen. Der Einblick in die gegenwärtige gesellschaftliche Situation von Jugendlichen in Italien soll den Studierenden Möglichkeiten zur problem- und lösungsorientierten Arbeit in einem internationalen Kontext aufzeigen. Gegenwart und Zukunft der Jugend und der Jugendlichen in Italien unter besonderer Berücksichtigung von Familie, Schule, Freizeit und Konsumgesellschaft; der Umgang italienischer Jugendlicher mit tradierten Werten und gesellschaftlichen Normen; aktuelle Fachtexte, Filme, Dokumentationen, Fersehserien, Hörsendungen, Audiobücher. Fachdidaktische Reflexionen LG61IHSEFR Festigung der Kompetenz zur Feststellung, Beurteilung und Begründung von individuellen SchülerInnen-Leistungen; Sicherung und Vertiefung des Umgangs mit alternativen Lehr- und Lernformen; Entwicklung der Kompetenzen für einen kritischen Umgang mit den Lerninhalten von Schulbüchern. Kritische Beschäftigung mit den neuen elektronischen Kommunikationsmedien; die Definition von zielen und deren kritische reflexive Betrachtung; der (kritische) Umgang mit Schulbüchern und die Überprüfung ihrer Eignung für den gewählten Unterrichtsinhalt. Schulpraktische Kompetenzen: Lehrpraxis, Praxisforschung und Portfolio LG61IHUESP Es sollen bei der Erarbeitung der didaktischen Modelle alle zur Verfügung stehenden Lehr- und Lernformen, sowie der Einsatz moderner Medien in die damit verbundene Reflexion eingebunden werden. Ganz besonders wird auf die Umsetzungsmöglichkeiten der gewählten Inhalte und die Eignung der Unterrichtsmaterialien für den jeweiligen Zweck in der Praxis eingegangen. Erweiterung der Kompetenzen zur selbstständigen Praxisforschung unter Berücksichtigung des Umfeldes der täglichen Arbeit an Neuen Mittelschulen und zur Dokumentation von Lernprozessen. Methoden zur Beurteilung der Mitarbeit von SchülerInnen; Modelle zur Leistungsbeurteilung im Fach Italienisch an Neuen Mittelschulen und zur Dokumentation des Lernprozesses.

21 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 21 Modulthema: Grundlagen des Italienischunterrichts an der Sekundarstufe I (Teil 7) Kurzzeichen des Moduls: LG71IH Studienjahr: 4 Semester: 7. Dauer und Häufigkeit des Angebots: jedes Wintersemester Kategorie: Pflichtmodul Modulverantwortliche(r): Leiter/in des Zentrums für Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Bildung oder Beauftragte/r Voraussetzungen für die Teilnahme: Erfolgreich absolviertes Modul LG51IH. Anzahl der Credits: 6 Bildungsziel(e): Zertifizierbare (Teil-)Kompetenzen: Ausweitung des Wortschatzes; Kenntnisse über das italienische Schulwesen und Schärfung des Verständnisses für Bildung im Allgemeinen. Didaktischmethodisches Denken wird geschärft; Festigung des Sprachniveaus A2 mit Ausweitung der Fertigkeiten auf A2+ im Bereich der Fachsprache zur Didaktik und Schule im Allgemeinen. Der Bildungsbegriff in der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion; Grundgrammatik der italienischen Sprache, der damit verbundenen Redewendungen und Satzstrukturen; Themen zum Schulalltlag aus Sicht von SchülerInnen und LehrerInnen; Fachsprache für den Unterricht von Italienisch an der Sekundarstufe I; Italienisch als Unterrichtsfach; das italienische Schulsystem; Kindheit und Jugend in Italien. Sprachkompetenz; methodische Handlungskompetenz; Planungskompetenz. Verteilung der Workload auf die Studienfachbereiche: Humanwissenschaften Fachwissenschaft und Fachdidaktik 150 Schulpraktische Studien Ergänzende Studien Summe 150 Verbindung zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen: Literatur: Lehr- und Lernformen: Leistungsnachweise: Sprache(n): Allegro Italienisch 1. (2003) Klett Verlag, Stuttgart. Corso Italia 1 (1994) Klett Verlag, Stuttgart. Huber, Pauline (2006): Ciao. Italienische Grammatik 1. Denkmaier, Linz. Fratter, Ivana (2002): Le Feste die Bambini italiani. Guerra Edizioni, Perugia. Mazzotta, Patrizia (2001): Didattica delle lingue straniere nella scuola di base. Guerrini, Milano. Vorlesungen Proseminare Seminare Übungen Selbststudium Lehrausgänge/Exkursionen andere Lehr-/Lernformen: Zulassungsbedingung für Lehrveranstaltungsprüfungen: Vorlage der Ergebnisse vereinbarter Studienaufträge. Lehrveranstaltungsprüfung in jeder Lehrveranstaltung Italienisch

22 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 22 Titel der Lehrveranstaltung samt Angabe der Bildungsziele und -inhalte Übungen zur italienischen Grammatik 2 LG71IHUEGR Vertiefung der Basiskenntnisse der italienischen Grammatik; Artikel, Hauptwörter, Adjektiva, regelmäßige und unregelmäßige Verben im Präsens; Präpositionen. Interkulturelle Kompetenzen 2 LG71IHSEIK Verständnis für gesellschaftliche Aspekte Italiens und Österreichs unter Berücksichtigung des Lebensalters der SchülerInnnen der Hauptschule. Alltagssituationen mit besonderer Berücksichtigung der Lebensinteressen jugendlicher Menschen. Italienische Landes- und Kulturkunde 2 LG71IHSELK Die Bewältigung von Übungen und das Erstellen von Unterrichtsbeispielen für die Umsetzung von landeskundlichen und kulturkundlichen Lernzielen in der Hauptschule. Familie, Schule, Beruf, Urlaub, Freizeit. Fachdidaktische Kompetenzen 2 LG71IHSEFD Entwicklung eines grundlegenden Verständnisses für Fremd-sprachendidaktik mit Schwerpunkt italienische Sprache. Grundlegende Basiskenntnisse für die Erstellung von Unterrichtsmaterialien zu Landes- und Kulturkunde für SchülerInnen der Sekundarstufe I. Allgemeine didaktische Grundsätze; Unterrichtsplanung, Unterrichtsgestaltung, Materialienentwicklung und Unterrichtsreflexion.

23 9. Abschluss des Lehrgangs Pädagogische Hochschule Kärnten Viktor Frankl Hochschule Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 23 Für einen erfolgreichen Abschluss des Lehrganges Lebende Fremdsprache Italienisch an der Sekundarstufe 1 sind der positive Abschluss aller vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen lt. Curriculum erforderlich. Die Absolvent/innen erhalten ein Lehrgangszeugnis. Dieses berechtigt sie, das Fach Lebende Fremdsprache Italienisch an der Sekundarstufe 1 zu unterrichten. 10. Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für den Lehrgang Lebende Fremdsprache Italienisch an der Sekundarstufe 1. 2 Beurteilung des Studienerfolgs. Rechtsschutz. Organisatorische Regelungen. (1) Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind die im Curriculum angeführten Bildungsziele, Bildungsinhalte und Kompetenzen. (2) Der Leistungsnachweis erfolgt in mündlicher, schriftlicher und/oder praktischer Form. Folgende Arten von Leistungsfeststellungen sind vorgesehen: mündliche Prüfungen, schriftliche Prüfungen, erfüllte Studienaufträge (z. B. Literaturstudien, Portfolio, diverse Formen der Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Lerntagebücher, Beobachtungsaufträge und Interviews inklusive zugehörigen Protokolle, diverse Datenerhebungen etc.), aktive Beteiligung am Geschehen (Mitarbeit) in den Lehrveranstaltungen. (3) Die Studierenden haben sich entsprechend den Terminfestsetzungen rechtzeitig zu den Prüfungen anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden. (4) Für die Beurteilung der Leistungen der Studierenden sind in der Regel die Beurteilungsstufen der fünfstufigen Notenskala ( Sehr gut, Gut, Befriedigend, Genügend, Nicht genügend ) heranzuziehen. Die Benutzung von Zwischenwerten in der Notenskala ist unzulässig. Mit Sehr gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen hinsichtlich Erfassung und Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit bzw. die Fähigkeit zur selbstständigen Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen. Mit Gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen hinsichtlich Erfassung und Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllen und, wo dies möglich ist, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit bzw. bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Anwendung ihres Wissens und Könnens auf für sie neuartige Aufgaben zeigen. Mit Befriedigend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen hinsichtlich Erfassung und Anwendung

24 Fassung vom 5. März 2010 / Stand Seite 24 des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllen; dabei werden Mängel in der Durchführung durch merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit ausgeglichen. Mit Genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende die nach Maßgabe des Curriculums gestellten Anforderungen hinsichtlich Erfassung und Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchführung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllen. Mit Nicht genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen Studierende nicht einmal alle Erfordernisse für die Beurteilung mit Genügend erfüllen. (5) Auf sprachliche Kompetenz in den Lehrveranstaltungen und bei Prüfungen ist besonderes Augenmerk zu legen. Schwer wiegende Mängel im Bereich schriftlicher und mündlicher Sprachkompetenz schließen eine positive Beurteilung aus. (6) Bei negativer Beurteilung einer Prüfung stehen insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist ( 43 (5) HG 2005). Die Kommission besteht aus drei Personen, die vom Rektorat festgelegt werden. Die Notenfestlegung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist unzulässig. (7) Zwischen einer Prüfung und deren Wiederholung muss ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen liegen. (8) Die Zulassung zu Lehrveranstaltungsprüfungen kann von gewissen Vorleistungen der Studierenden (z. B. Anwesenheit, Erfüllung von Studienaufträgen etc.) abhängig gemacht werden. Die Zulassungsbedingungen zu den Prüfungen sind in den Modulbeschreibungen samt Anhang festzulegen bzw. nachweislich zu Semesterbeginn den Studierenden bekannt zu geben. (9) Gegen die Beurteilung einer Prüfung ist keine Berufung zulässig. Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag aufzuheben. Dieser Antrag ist innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen und hat den schweren Mangel glaubhaft darzulegen. Wurde die Prüfung aufgehoben, so ist das Antreten zu dieser aufgehobenen Prüfung nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. ( 44 (1) HG 2005) (10) Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Die Prüferin bzw. der Prüfer oder die bzw. der Vorsitzende einer Prüfungskommission ist berechtigt, den Zutritt erforderlichenfalls auf eine den räumlichen Verhältnissen entsprechende Anzahl von Personen zu beschränken. Bei kommissionellen mündlichen Prüfungen hat jedes Mitglied der Prüfungskommission während der gesamten Prüfungszeit anwesend zu sein. Das Ergebnis einer mündlichen Prüfung ist unmittelbar nach der Prüfung bekannt zu geben. Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind auch die Gründe dafür zu erläutern. ( 44 (2) HG 2005) (11) Wenn die Beurteilungsunterlagen (insbesondere Gutachten, Korrekturen schriftlicher Prüfungen und Prüfungsarbeiten) den Studierenden nicht ausgehändigt werden, ist sicherzustellen, dass diese mindestens sechs Jahre ab der Bekanntgabe der Beurteilung aufbewahrt werden. Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle über abschließende Prüfungen sind mindestens 30 Jahre aufzubewahren. ( 44 (3) HG 2005) (12) Den Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle zu gewähren. Die Studierenden sind berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. ( 44 (5) HG 2005)

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