Chancengleichheitsplan für den Schulbereich
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1 REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART Abteilung 7, Schule und Bildung Chancengleichheitsplan für den Schulbereich Teilbereich Berufliche Schulen 1
2 Inhalt Seite Teil A: Einleitung 2 I. Allgemeines 2 II. Aufbau und Struktur 3 III. Bestandsaufnahme mit Analyse der Beschäftigtenstruktur 3 Teil B: Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur 4 Teil C: Analyse der Beschäftigtenstruktur 24 I. Analyse der Beschäftigtenstruktur insgesamt 24 II. Analyse der Beschäftigtenstruktur im Vorbereitungsdienst bzw. bei den Einstellungen 24 III. Analyse der Beschäftigtenstruktur in Funktionsstellen 26 Teil D: Zielvorgaben und personelle, organisatorische, fortbildende und qualifizierende Maßnahmen zum Aufbau einer höheren Repräsentanz von in schulischen Funktionsstellen für den Bereich der beruflichen Schulen 27 I. Zielvorgaben 27 II. Personelle, organisatorische, fortbildende und qualifizierende Maßnahmen zum Aufbau einer höheren Repräsentanz von in schulischen Funktionsstellen für den Bereich der beruflichen Schulen 27 1
3 Regierungspräsidium Stuttgart Chancengleichheitsplan der Beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Stuttgart Teil A: Einleitung I. Allgemeines Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz ChancenG), das am 22. Oktober 2005 in Kraft getreten ist, konkretisiert den Verfassungsauftrag " und Männer sind gleichberechtigt". Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung dieses Gleichberechtigungsgrundsatzes in den Dienststellen des Landes, somit auch in den Schulen. und Männern ist der gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern zu ermöglichen. Die berufliche Entwicklung und Förderung von unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist zu verbessern. In Bereichen, in denen geringer repräsentiert sind als Männer, wird eine deutliche Erhöhung des anteils angestrebt. Das ChancenG fordert außerdem für Männer und die Verwirklichung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es gilt auch in den Schulen die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit entscheidend zu verbessern. Ein wichtiges Instrument, um die gesetzlich vorgegebenen Ziele zu erreichen, sind die Chancengleichheitspläne. Jede personalverwaltende Dienststelle, deren Personalverwaltungsbefugnis 50 und mehr Beschäftigte umfasst, hat nach den Vorgaben der 5-7 des ChancenG einen Chancengleichheitsplan zu erstellen. 2
4 II. Aufbau und Struktur Für den Schulbereich werden vier Chancengleichheitspläne erstellt, je ein Chancengleichheitsplan pro Regierungsbezirk. Die Chancengleichheitspläne, die von Aufbau und Struktur her identisch sind, haben gemäß der gesetzlichen Vorgaben ( 6 ChancenG) folgenden Inhalt: Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur des jeweiligen Geltungsbereichs; beschreibende Auswertung der Beschäftigtenstruktur; die Zielvorgaben gemäß 6 Absatz 2 ChancenG und personelle, organisatorische und fortbildende und qualifizierende Maßnahmen, mit welchen die geringere Repräsentanz von abgebaut werden soll (Fördermaßnahmen). Mit In-Kraft-Treten des ChancenG haben sich die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung des Statistikteils der Chancengleichheitspläne (bisher förderpläne) geändert. Darüber hinaus ergeben sich aber auch Veränderungen aufgrund der Umstellung des Datenerhebungsprogramms. Das bisher nur im Schulbereich eingesetzte Datenerhebungsprogramm wurde von DIPSY abgelöst, das nun landesweit die Erhebung der Daten für die Chancengleichheitspläne ermöglicht. III. Bestandsaufnahme mit Analyse der Beschäftigtenstruktur Stichtag für die Datenerhebung war der Auswertungen, denen kein Stichtag, sondern ein Zeitraum zugrunde liegt, umfassen einen fünfjährigen Zeitraum vom Die Regierungspräsidien haben die Daten für ihren jeweiligen Bezirk in eigener Zuständigkeit und Verantwortung erhoben und analysiert. 3
5 Teil B: Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur Formblatt 0 Bewerbungen um Einstellungen / Einstellungen auf Landesebene Zeitraum: Schulart/Schultyp: Dienststelle: alle Schularten Kultusministerium Schulart Wissenschaftl. Lehrer/innen insgesamt Bewerbungen 1) davon Anteil der in % insgesamt Einstellungen davon Anteil der in % 1. Grund- und Hauptschulen Realschulen Sonderschulen INSGESAMT Gymnasien Berufliche Schulen SUMME Fachlehrer/innen bzw. Technische Lehrer/innen 1. musisch-technische Fachlehrer/innen an GHRS- Schulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen 2. Fachlehrer/innen bzw. Technische Lehrer/innen für Geistig- und Körperbehinderte an Sonderschulen 3. Technische Lehrer/innen an Beruflichen Schulen SUMME INSGESAMT ) Einschließlich Wiederholungsbewerbungen von nicht eingestellten Bewerber/innen. Formblatt 0.1 Teilnehmende an zentralen Fortbildungsveranstaltungen und an Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Tätigkeit vorbereiten Zeitraum: / gesamt Schulart/Schultyp: alle Schularten Dienststelle: Kultusministerium Art der Fortbildung Fortbildung an den Akademien Beschäftigte insgesamt davon Anteil der in % an Grund- und Hauptschulen an Realschulen an Sonderschulen an Gymnasien an Beruflichen Schulen schulart- und schultypenübergreifend INSGESAMT Fortbildung für Fortbildnerinnen an Grund- und Hauptschulen an Realschulen an Sonderschulen an Gymnasien an Beruflichen Schulen schulart- und schultypenübergreifend INSGESAMT Qualifizierungsmaßnahmen und Führungsfortbildung an den Akademien für Funktionsstelleninhaber/innen aller Schularten INSGESAMT
6 Erhebungsvordruck EV I.1.L - Personal-Ist-Bestand (Beschäftigte insgesamt) Stichtag Schulart 0420 Dienststelle (Alle) Befristung Schultyp Laufbahngruppe Dienstverhältnis unbefristet Gewerbliche Schulen BE-Gruppe insgesamt darunter Anteil der in % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt 1 0 0% insgesamt h.d % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt g.d % mittlerer Dienst Arbeitnehmer E % insgesamt % insgesamt m.d % Gewerbliche Schulen Ergebnis % 5
7 Kaufmännische Schulen A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % A % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt g.d % Kaufmännische Schulen Ergebnis % Haus- und landw. Schulen A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt h.d % A % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt g.d % mittlerer Dienst Arbeitnehmer E % insgesamt 1 0 0% außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt 2 0 0% insgesamt m.d % Haus- und landw. Schulen Ergebnis % unbefristet Ergebnis % 6
8 befristet Gewerbliche Schulen Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % insgesamt g.d % mittlerer Dienst Arbeitnehmer E % insgesamt 3 0 0% außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt m.d % Gewerbliche Schulen Ergebnis % Kaufmännische Schulen Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt g.d % Kaufmännische Schulen Ergebnis % Haus- und landw. Schulen Arbeitnehmer E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt 1 0 0% insgesamt h.d % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt 8 0 0% insgesamt g.d % Haus- und landw. Schulen Ergebnis % befristet Ergebnis % INSGESAMT % 7
9 Erhebungsvordruck EV I.1.L - Personal-Ist-Bestand (Vollzeitbeschäftigte) Stichtag Schulart 0420 Dienststelle (Alle) Befristung Schultyp Laufbahngruppe Dienstverhältnis unbefristet Gewerbliche Schulen BE-Gruppe insgesamt darunter Anteil der in % A % A15, A15Z % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt 1 0 0% insgesamt h.d % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt g.d % Gewerbliche Schulen Ergebnis % 8
10 Kaufmännische Schulen A % A15, A15Z % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % A % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt g.d % Kaufmännische Schulen Ergebnis % Haus- und landw. Schulen A % A15, A15Z % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt h.d % A % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt g.d % mittlerer Dienst außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt 2 0 0% insgesamt m.d % Haus- und landw. Schulen Ergebnis % unbefristet Ergebnis % 9
11 befristet Gewerbliche Schulen Arbeitnehmer E % insgesamt 7 0 0% insgesamt h.d % Arbeitnehmer E % E % E % insgesamt % insgesamt g.d % mittlerer Dienst außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt m.d % Gewerbliche Schulen Ergebnis % Kaufmännische Schulen Arbeitnehmer E % insgesamt % insgesamt h.d % Arbeitnehmer E % insgesamt 1 0 0% außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % insgesamt g.d % Kaufmännische Schulen Ergebnis % Haus- und landw. Schulen Arbeitnehmer E % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt 1 0 0% insgesamt h.d % Arbeitnehmer E % insgesamt 1 0 0% außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt 8 0 0% insgesamt g.d % Haus- und landw. Schulen Ergebnis % befristet Ergebnis % INSGESAMT % 10
12 Erhebungsvordruck EV I.1.L - Personal-Ist-Bestand (Teilzeitbeschäftigte) Stichtag Schulart 0420 Dienststelle (Alle) Befristung Schultyp Laufbahngruppe Dienstverhältnis unbefristet Gewerbliche Schulen BE-Gruppe insgesamt darunter Anteil der in % A % A15, A15Z % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % insgesamt g.d % mittlerer Dienst Arbeitnehmer E % insgesamt % insgesamt m.d % Gewerbliche Schulen Ergebnis % 11
13 Kaufmännische Schulen A % A15, A15Z % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % insgesamt g.d % Kaufmännische Schulen Ergebnis % Haus- und landw. Schulen A15, A15Z % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % A % A % A % A % A % insgesamt % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % insgesamt g.d % mittlerer Dienst Arbeitnehmer E % insgesamt 1 0 0% insgesamt m.d % Haus- und landw. Schulen Ergebnis % unbefristet Ergebnis % 12
14 befristet Gewerbliche Schulen Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % insgesamt g.d % mittlerer Dienst Arbeitnehmer E % insgesamt 3 0 0% insgesamt m.d % Gewerbliche Schulen Ergebnis % Kaufmännische Schulen Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % insgesamt g.d % Kaufmännische Schulen Ergebnis % Haus- und landw. Schulen Arbeitnehmer E % E % insgesamt % insgesamt h.d % Arbeitnehmer E % E % E % E % E % insgesamt % insgesamt g.d % Haus- und landw. Schulen Ergebnis % befristet Ergebnis % INSGESAMT % 13
15 Erhebungsvordruck I.2 L - Beurlaubte Stichtag Schulart 0420 Dienststelle (Alle) Befristung Schultyp Dienstverhältnis Laufbahngruppe unbefristet Gewerbliche Schulen insgesamt darunter Anteil der in % % % insgesamt % Arbeitnehmer % insgesamt % außertarifliche Arbeitnehmer % insgesamt % Gewerbliche Schulen Ergebnis % Kaufmännische Schulen % % insgesamt % Arbeitnehmer 1 0 0% % insgesamt % Kaufmännische Schulen Ergebnis % Haus- und landw. Schulen % % insgesamt % Arbeitnehmer % % insgesamt % Haus- und landw. Schulen Ergebn % unbefristet Ergebnis % INSGESAMT % 14
16 Erhebungsvordruck I.3.L Beschäftigte / Bestellte in Positionen mit Vorgesetzten und Leitungsaufgaben Stichtag Schulart 0420 Dienststelle (Alle) Beschäftigte/Bestellte Schultyp Laufbahngruppe Dienstverhältnis Funktion BE- Gruppe Beschäftigte Gewerbliche Schulen Schulleiter A % % Stellvertretender Schulleiter A15+Z % % Fachberater in der Schulaufsicht (Abt.II,III) % % % Fachleiter zur Koord. schulf. Aufgaben (Abteilungsleiter) % % % Geschäftsführender Schulleiter - 5 0% 5 0 0% Lehrbeauftragter am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung % % % Prozessbegleiter % % insgesamt % % % Arbeitnehmer Prozessbegleiter % % insgesamt % % insgesamt h.d % % % Technischer Oberlehrer an einer berufl. Schule als Fachb % % % Fachberater bei Kap und Bes.Gr. A10 - A12 (Zulage) - 9 0% 9 0 0% Lehrbeauftragter am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung - 1 0% 1 0 0% insgesamt % % % Arbeitnehmer Technischer Oberlehrer an einer berufl. Schule als Fachb - 2 0% 2 0 0% insgesamt 2 0% 2 0 0% insgesamt g.d % % % Gewerbliche Schulen Ergebnis % % % insgesamt Beschäftigte Vollzeitkräfte Teilzeitkräfte darunter Anteil der in % insgesamt darunter Anteil der in % insgesamt darunter Anteil der in % 15
17 Kaufmännische Schulen Schulleiter A % % Stellvertretender Schulleiter A15+Z % % A % % Fachberater in der Schulaufsicht (Abt.II,III) % % % Fachleiter zur Koord. schulf. Aufgaben (Abteilungsleiter) % % % Geschäftsführender Schulleiter - 4 0% 4 0 0% Lehrbeauftragter am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung % % % Fachleiter am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung A13 1 0% 1 0 0% insgesamt % % % insgesamt h.d % % % Technischer Oberlehrer an einer berufl. Schule als Fachb % % % insgesamt % % % insgesamt g.d % % % Kaufmännische Schulen Ergebnis % % % Haus- und landw. Schulen Schulleiter A % % Stellvertretender Schulleiter A15+Z % % A % % Fachberater in der Schulaufsicht (Abt.II,III) % % % Fachleiter zur Koord. schulf. Aufgaben (Abteilungsleiter) % % % Geschäftsführender Schulleiter - 1 0% 1 0 0% Lehrbeauftragter am Seminar für Didaktik und Lehrerbildung % 4 0 0% % insgesamt % % % insgesamt h.d % % % Technischer Oberlehrer an einer berufl. Schule als Fachb % % % Fachberater bei Kap und Bes.Gr. A10 - A12 (Zulage) % % insgesamt % % % insgesamt g.d % % % Haus- und landw. Schulen Ergebnis % % % Beschäftigte Ergebnis % % % 16
18 Bestellte Gewerbliche Schulen Lehrer, die zum Schulleiter bestellt sind A % % A % % Lehrer, bestellt zum Abteilungsleiter A15 2 0% 1 0 0% 1 0 0% Lehrer, die zum stellvertretenden Schulleiter bestellt A15+Z % % % Bestellung zum Fachberater in der Schulaufsicht (Abteilun % % % Bestellung zum Fachleiter zur Koordinierung schulfachlich % % % insgesamt % % % insgesamt h.d % % % Bestellung TL/TOL zum Fachbetreuer (Abt.III) % % insgesamt 48 0% % Arbeitnehmer Bestellung TL/TOL zum Fachbetreuer (Abt.III) - 1 0% 1 0 0% insgesamt 1 0% 1 0 0% insgesamt g.d. 49 0% % Gewerbliche Schulen Ergebnis % % % Kaufmännische Schulen Lehrer, die zum Schulleiter bestellt sind A % % Lehrer, bestellt zum Abteilungsleiter A15 1 0% 1 0 0% Lehrer, die zum stellvertretenden Schulleiter bestellt A15+Z % % % Bestellung zum Fachberater in der Schulaufsicht (Abteilun % % % Bestellung zum Fachleiter zur Koordinierung schulfachlich % % % insgesamt % % % insgesamt h.d % % % Bestellung TL/TOL zum Fachbetreuer (Abt.III) % % insgesamt % % insgesamt g.d % % Kaufmännische Schulen Ergebnis % % % 17
19 Haus- und landw. Schulen Lehrer, die zum Schulleiter bestellt sind A % % Lehrer, bestellt zum Abteilungsleiter A % % Lehrer, die zum stellvertretenden Schulleiter bestellt A15+Z % % 1 0 0% Bestellung zum Fachberater in der Schulaufsicht (Abteilun % % % Bestellung zum Fachleiter zur Koordinierung schulfachlich % % % insgesamt % % % insgesamt h.d % % % Bestellung TL/TOL zum Fachbetreuer (Abt.III) % % % insgesamt % % % insgesamt g.d % % % Haus- und landw. Schulen Ergebnis % % % Bestellte Ergebnis % % % INSGESAMT % % % 18
20 Formblatt 1.4 BS Beschäftigte im Vorbereitungsdienst Stichtag: Schulart: Berufliche Schulen Dienststelle: RP Stuttgart, Abt. 7 Laufbahngruppe Laufbahn Beschäftigte insgesamt davon Anteil der in % 1. Gewerbliche Schulen Höherer Dienst Studienreferendar/in Gehobener Dienst Technische Lehreranwärter/innen INSGESAMT Kaufmännische Schulen Höherer Dienst Studienreferendar/in Gehobener Dienst Technische Lehreranwärter/innen INSGESAMT Haus- und landw. Schulen Höherer Dienst Studienreferendar/in Gehobener Dienst Technische Lehreranwärter/innen INSGESAMT SUMME
21 Erhebungsvordruck I.5 - Einstellungen Stichtag Schulart 0420 Dienststelle (Alle) Einstellung (unbefristet) Einstellung (befristet) Schultyp Dienstverhältnis Laufbahngruppe Lehrerart insgesamt Gewerbliche Schulen Wissenschaftliche Lehrer/in % Ergebnis % Wissenschaftliche Lehrer/in % Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % Ergebnis % insgesamt % Arbeitnehmer Wissenschaftliche Lehrer/in % % Ergebnis % % Wissenschaftliche Lehrer/in % % Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % % Ergebnis % % mittlerer Dienst Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % 3 0 0% mittlerer Dienst Ergebnis % 3 0 0% insgesamt % % außertarifliche Arbeitnehmer Techn. Lehrer / Fachlehrer/in 1 0 0% Ergebnis 1 0 0% Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % Ergebnis % mittlerer Dienst Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % mittlerer Dienst Ergebnis % insgesamt % % Gewerbliche Schulen Ergebnis % % Kaufmännische Schulen Wissenschaftliche Lehrer/in % Ergebnis % Wissenschaftliche Lehrer/in % Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % Ergebnis % insgesamt % Arbeitnehmer Wissenschaftliche Lehrer/in % % Ergebnis % % Wissenschaftliche Lehrer/in % % Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % % Ergebnis % % insgesamt % % außertarifliche Arbeitnehmer Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % % Ergebnis % % insgesamt % % Kaufmännische Schulen Ergebnis % % Haus- und landw. Schulen Wissenschaftliche Lehrer/in % Ergebnis % Wissenschaftliche Lehrer/in % Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % Ergebnis % insgesamt % Arbeitnehmer Wissenschaftliche Lehrer/in % % Ergebnis % % Wissenschaftliche Lehrer/in % % Techn. Lehrer / Fachlehrer/in % % Ergebnis % % darunter Anteil der in % insgesamt darunter Anteil der in % 20
22 Erhebungsvordruck I.7.L Beförderungen / Bestellungen in und Bewerbungen auf Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben Zusammen Stichtag Schulart 0416 Dienststelle (Alle) Schultyp Laufbahngruppe Dienstverhältnis Funktion BE- Gruppe Gewerbliche Schulen Schulleiter A % % A % % 1 0 0% Stellvertretender Schulleiter/ Konrektor/in A15+Z % % % Fachberater Schulaufsicht; Fachleiter % % % Geschäftsführender Schulleiter - 5 0% 5 0 0% Lehrbeauftragte an Seminaren % % % Prozessbegleiter % % insgesamt % % % Arbeitnehmer Prozessbegleiter % % insgesamt % % insgesamt h.d % % % TOL % % % Fachberater bei Kap 0420 und Bes.Gr. A10-A12 (Zulage) - 9 0% 9 0 0% Lehrbeauftragte an Seminaren - 1 0% 1 0 0% insgesamt % % % Arbeitnehmer TOL - 3 0% 3 0 0% insgesamt 3 0% 3 0 0% insgesamt g.d % % % Gewerbliche Schulen Ergebnis % % % insgesamt Beschäftigte darunter Anteil der in % insgesamt Vollzeitkräfte darunter Anteil der in % insgesamt Teilzeitkräfte darunter Anteil der in % 21
23 Kaufmännische Schulen Schulleiter A % % A15 1 0% 1 0 0% Stellvertretender Schulleiter/ Konrektor/in A15+Z % % % A % % Fachberater Schulaufsicht; Fachleiter % % % Geschäftsführender Schulleiter - 4 0% 4 0 0% Lehrbeauftragte an Seminaren % % % Fachleiter an Seminaren A13 1 0% 1 0 0% insgesamt % % % insgesamt h.d % % % TOL % % % insgesamt % % % insgesamt g.d % % % Kaufmännische Schulen Ergebnis % % % Haus- und landw. Schulen Schulleiter A % % A % % Stellvertretender Schulleiter/ Konrektor/in A15+Z % % 1 0 0% A % % Fachberater Schulaufsicht; Fachleiter % % % Geschäftsführender Schulleiter - 1 0% 1 0 0% Lehrbeauftragte an Seminaren % 4 0 0% % insgesamt % % % insgesamt h.d % % % TOL % % % Fachberater bei Kap 0420 und Bes.Gr. A10-A12 (Zulage) % % insgesamt % % % insgesamt g.d % % % Haus- und landw. Schulen Ergebnis % % % INSGESAMT % % % 22
24 Formblatt 1.8a BS AUFSTIEG Zeitraum: Schulart: Berufliche Schulen Dienststelle: Dienstverhältnis 1. Gewerbliche Schulen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer INSGESAMT 2. Kaufmännische Schulen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer INSGESAMT Beschäftigte insgesamt davon Anteil der in % Daten wurden nicht getrennt erhoben. Daten wurden nicht getrennt erhoben. 3. Haus- und landw. Schulen Daten wurden nicht getrennt erhoben. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer INSGESAMT SUMME Formblatt 1.8b BS Teilnehmende an regionalen Fortbildungsveranstaltungen und an Qualifizierungsmaßnahmen, die zur Übernahme höherwertiger Tätigkeit vorbereiten Zeitraum: Schulart/Schultyp: Berufliche Schulen Dienststelle: Art der Fortbildung Fortbildung für Lehrkräfte Fortbildung für Multimediaberater/innen bzw. Netzwerkberater/innen Qualifizierungsmaßnahmen und Führungsfortbildung für Funktionsstelleninhaber/innen Beschäftigte insgesamt davon Anteil der in % an Gewerblichen Schulen an Kaufmännischen Schulen an Haus- und Landwirtschaftl. Schulen schultypenübergreifend INSGESAMT an beruflichen Schulen schulartübergreifend (alle Schularten *) INSGESAMT an Gewerblichen Schulen an Kaufmännischen Schulen an Haus- und Landwirtschaftl. Schulen keine Erhebung schultypenübergreifend INSGESAMT I N S G E S A M T Schulartübergreifende Fortbildung (alle Schularten *) Fortbildung für Lehrkräfte Qualifizierungsmaßnahmen und Führungsfortbildung für Funktionsstelleninhaber/innen INSGESAMT * einschließlich GHRS-Schulen und Gymnasien 23
25 Teil C: Analyse der Beschäftigtenstruktur I. Analyse der Beschäftigtenstruktur insgesamt An den Beruflichen Schulen ist seit der letzten Erhebung 2004 der anteil insgesamt gestiegen von 40,0% auf 44%. Die anteilig größte Steigerung ist an den Gewerblichen Schulen von 22% auf 29% zu verzeichnen. An den Kaufmännischen Schulen stieg der Anteil der weiblichen Beschäftigten von 43% auf 48%, an den Haus- und landwirtschaftlichen Schulen sank er leicht von 76% auf 74%. Ein möglicher Grund für den Anstieg an den Gewerblichen Schulen ist der steigende Anteil der in den ingenieurwissenschaftlichen Fachbereichen wie Metall-, Elektro- oder Bautechnik. Insgesamt ist der anteil an den einzelnen Gewerblichen Schulen unterschiedlich hoch, weil es einen Zusammenhang zwischen den Berufsfeldern und dem anteil gibt. So ist an Schulen mit z.b. den Berufsfeldern Gesundheit und / oder Ernährung und Hauswirtschaft der anteil deutlich höher. Die Steigerung des anteils an den Kaufmännischen Schulen von 43% auf 48% ist vor allem bedingt durch den höheren anteil im Fachbereich Betriebs- /Volkswirtschaftslehre. Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung liegt der Anteil der fast überall über 50%. An den Gewerblichen Schulen beträgt der Anteil der teilzeitbeschäftigten 60% (2004: 57%), an den Kaufmännischen Schulen 76% (2004: 77%) und an den Haus- und landwirtschaftlichen Schulen 87% (2004: 89%). Bei beurlaubten Lehrkräften liegt der Anteil der in allen Schultypen bei weit über 50%: Gewerbliche Schulen 73%, Kaufmännische Schulen 89% und Haus- und landwirtschaftliche Schulen 94%. II. Analyse der Beschäftigtenstruktur im Vorbereitungsdienst bzw. bei den Einstellungen Die Anteile der weiblichen Beschäftigten im Vorbereitungsdienst bzw. der Anteile der eingestellten 2009 im Vergleich zu den Daten aus dem Jahr 2004 können den folgenden Grafiken entnommen werden: 24
26 Weibliche Beschäftigte im Vorbereitungsdienst 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Gewerbliche Schulen Kaufmännische Schulen Haus-und landwirtschaftliche Schulen insgesamt Anteil der bei den Einstellungen 80% 70% 60% 50% 40% 30% % 10% 0% Gewerbliche Schulen Kaufmännische Schulen Haus- und landwitschaftliche Schulen insgesamt Insgesamt sinkt der Anteil der weiblichen Beschäftigten sowohl im Vorbereitungsdienst wie auch bei den Einstellungen leicht, der Anteil der weiblichen Beschäftigten im Vorbereitungsdienst an Kaufmännischen Schulen und der Anteil der bei den Einstellungen an Gewerblichen Schulen bilden hier die Ausnahme. Die Entwick- 25
27 lung dieser Daten legt somit nicht den Schluss nahe, dass der Anteil der weiblichen Beschäftigten insgesamt und damit auch deren Anteil in Führungspositionen gesteigert werden kann. III. Analyse der Beschäftigtenstruktur in Funktionsstellen An den Beruflichen Schulen ist seit der letzten Erhebung 2004 der anteil bei der Wahrnehmung von Führungsfunktionen um ca. ein Drittel von 18,6% auf 27% gestiegen. Hier haben die Kaufmännischen Schulen die höchste Steigerungsrate um über die Hälfte von 15% auf 27%. Auch an den Gewerblichen Schulen ist eine Steigerung von 8% auf 19% ist erkennbar. An beiden Schultypen wird der anteil in Führungsfunktionen in den nächsten Jahren leicht weiter steigen, weil jüngere ihre Berufsbiografie in diese Richtung weiterentwickeln. In einzelnen Funktionen gibt es bereits mit über 50% einen deutlich höheren Anteil an. Dies gilt beispielsweise für die Funktion technischer Oberlehrer an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer an Kaufmännischen Schulen, hier beträgt der anteil 75%. An den Haus- und Landwirtschaftlichen Schulen gibt es eine Steigerung des Anteils an in Funktionsstellen von 60% auf 72%; der Anteil an in der Funktion Schulleitung liegt hier sogar bei 80%. In den Funktionen Schulleitung und Stellvertretende Schulleitung an den verschiedenen Schultypen liegen die Anteile der trotz Steigerung jedoch noch deutlich unter dem Anteil der insgesamt. Bei ausgeschriebenen Funktionsstellen liegt der Anteil der Bewerbungen von bei 35%. Beim Aufstieg ergibt sich über alle Schultypen hinweg ein Anteil von 47% an (2004: 55%). Die Verteilung innerhalb der einzelnen Schultypen wurde leider nicht erhoben. Dies wird zukünftig bei der Erhebung der Daten berücksichtigt. 26
28 Teil D: Zielvorgaben und personelle, organisatorische, fortbildende und qualifizierende Maßnahmen zum Aufbau einer höheren Repräsentanz von in schulischen Funktionsstellen für den Bereich der beruflichen Schulen I. Zielvorgaben Gemäß 6 Absatz 2 Satz 1 Chancengleichheitsgesetz sollen in Bereichen, in denen unterrepräsentiert sind, mindestens die Hälfte der durch Einstellung zu besetzenden Stellen mit besetzt werden. Im Bereich der gewerblichen Schulen sind voraussichtlich nicht genügend mit der notwendigen Qualifikation zu gewinnen. In diesem Bereich wird angestrebt, den Anteil von kontinuierlich zu steigern. Bei Beförderungen und der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist der Anteil der in Bereichen, in denen sie in geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, deutlich zu erhöhen. II. Personelle, organisatorische, fortbildende und qualifizierende Maßnahmen zum Aufbau einer höheren Repräsentanz von in Funktionsstellen an beruflichen Schulen 1. Ausgangslage Der durchschnittliche Anteil von in Führungspositionen der beruflichen Schulen ist im Geltungszeitraum der letzten Chancengleichheitspläne von 17,3 % ( ) auf 24,4 % ( ) angestiegen. Die positive Entwicklung des anteils in Führungspositionen seit der Einführung der ersten Pläne geht weiter voran. quoten sind aber differenziert nach den beruflichen Schultypen gewerbliche Schule, kaufmännische Schule, haus- und landwirtschaftliche Schule sowie nach Führungspositionen und Besoldungsgruppen sehr unterschiedlich. Regelmäßig verringert sich der Anteil an mit jeder höheren Besoldungs- oder Entgeltgruppe. Eine differenzierte Betrachtung ist deshalb auch trotz des positiven Trends unverzichtbar. Die Entwicklung während der Geltungsdauer des letzten Chancengleichheitsplans ergibt sich im Einzelnen aus dem Zahlenteil und der Analyse der Beschäftigtenstruktur. Kritisch zu betrachten und begleiten sind insbesondere Schulleitungsbereiche, in denen während der Geltungsdauer der letzten Pläne keine positive Entwicklung eingetreten ist und weiterhin eine Unterrepräsentanz von besteht. 27
29 Da an kaufmännischen und haus- und landwirtschaftlichen Schulen deutlich mehr Lehrerinnen als Lehrer im Eingangsamt beschäftigt sind, ist in diesen Bereichen eine gute personelle Basis für die weitere Steigerung des anteils in Führungspositionen vorhanden. Im Bereich der gewerblichen Schulen muss die besondere Problematik eines deutlich geringeren anteils an den Beschäftigten gesehen werden; auch im Eingangsamt des höheren Dienstes der gewerblichen Schulen sind weiterhin unterrepräsentiert. Steigerungsraten zeigen jedoch auch hier eine positive Entwicklung auf. Junge Lehrerinnen aller Schultypen der beruflichen Schulen müssen für Führungspositionen gezielt vorbereitet und gewonnen werden. 2. Personalentwicklung In Bereichen, in denen unterrepräsentiert sind, wird weiterhin eine Erhöhung des anteils angestrebt. Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Personalverantwortliche in der Schulverwaltung haben deshalb - unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - die Aufgabe, Lehrerinnen gezielt und systematisch zu fördern. Das bedeutet, dass Lehrerinnen Aufgaben übertragen werden sollen, in denen sie Kompetenzen erwerben und Erfahrungen sammeln. Den Schulleiterinnen und Schulleitern kommt hier eine Schlüsselfunktion zu. Sie sind zur Personalentwicklung und förderung verpflichtet. Eine notwendige Maßnahme zur Steigerung des Anteils von Bewerberinnen auf Funktionsstellen ist die verstärkte Einbindung von Lehrerinnen in Schulleitungsaufgaben, wie z. B. die Übertragung von Aufgaben im Rektorat, die Übernahme der Prüfungsorganisation und die Mitarbeit bei Planungsaufgaben. Diese Aufgaben dürfen aber nicht zu einer (zeitlichen) Mehrbelastung führen, vielmehr muss hierfür entsprechende Leitungszeit zur Verfügung gestellt werden, die bei der Leitungszeit der Schulleitung abgeht. Erfahrungen in den Bereichen Organisation, Verwaltung oder innerer Schulentwicklung ermöglichen es, die Anforderungen an Führungspositionen besser einzuschätzen; sie motivieren und qualifizieren Lehrerinnen für weiter gehende Aufgaben. Ferner können in der Familienphase erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen, wie beispielsweise effektives Zeitmanagement und soziale Kompetenzen in den genannten Bereichen einbringen. Ergänzend sollen verstärkt bei Tagungen und Fortbildungen und durch gezielte Ansprache auf Führungspositionen hingewiesen und zu Bewerbungen motiviert werden. Erfolgreiche Personalentwicklungsmaßnahmen wie Netzwerkbildung sowie berufliche und nebenberufliche Weiterbildungsmaßnahmen finden auch weiterhin Anwendung. 28
30 Die oberen Schulaufsichtsbehörden werden in Dienstbesprechungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern auch künftig auf diese wichtige Thematik hinweisen. Die oberen Schulaufsichtsbehörden sowie das Ministerium haben dafür Sorge zu tragen, dass Lehrerinnen auch verstärkt schulübergreifende und/oder Tätigkeiten im außerschulischen Bereich übertragen werden. Angestrebt wird die stärkere Berücksichtigung von Lehrerinnen als Referentinnen in der Lehrerfortbildung, als Multiplikatorinnen sowie bei Abordnungen an die Seminare oder in die Schulverwaltung. sollen durch gezielte persönliche Ansprache oder - soweit dies organisatorisch möglich und vertretbar ist - durch Ausschreibung auf solche Aufgaben bzw. Tätigkeiten hingewiesen werden. Abordnungsmöglichkeiten sind grundsätzlich auszuschreiben. Als sinnvolle Ergänzung zu den beschriebenen Maßnahmen wurden Informationen zu allen Bereichen gebündelt und auf der Homepage des Kultusministeriums unter der Rubrik Informationen für in Führungspositionen veröffentlicht. Auf dieser Homepage finden sich Informationen rund um die Tätigkeit einer Schulleitung bzw. weiterer Funktionsämter. Das Ministerium führt weiterhin mit den Personalverantwortlichen und fachlichen Beraterinnen der oberen Schulaufsichtsbehörden regelmäßige Gespräche zur förderung. 3. Organisatorische Maßnahmen und Verfahren Kommissionen, die mit Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im Rahmen des Überprüfungsverfahrens Bewerbergespräche führen, sollen grundsätzlich mit Männern und besetzt sein, insbesondere wenn sich der Bewerberkreis aus Männern und zusammensetzt. Den unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden wird hierzu die Möglichkeit eingeräumt, schulische Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber in die Kommissionen einzubinden, wenn ihnen ansonsten keine geeigneten bzw. Männer zur Verfügung stehen. Bei Bewerbungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass die zuständige Beauftragte für Chancengleichheit bzw. fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit in Bereichen mit Unterrepräsentanz frühzeitig, d.h. noch im Entscheidungsprozess, beteiligt wird. Dies gilt auch bei schulbezogenen Ausschreibungen und schulbezogenen Einstellungsverfahren. Sie ist über Anzahl und Geschlecht der Bewerberinnen und Bewerber zu informieren. Die Beauftragte für Chancengleichheit hat gemäß 9 Absatz 3 Chancengleichheitsgesetz in Bereichen, in denen geringer reprä- 29
31 sentiert sind als Männer, das Recht an Vorstellungsgesprächen teilzunehmen, soweit eine gemischtgeschlechtliche Bewerberlage vorliegt. Ferner darf bei der Auswahl unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Aspekt der Familienplanung nicht zum Nachteil der einbezogen werden. 4. Fortbildende bzw. für die Übernahme höherwertiger Tätigkeiten qualifizierende Maßnahmen Neben den genannten Maßnahmen sind insbesondere fortbildende und vorqualifizierende Maßnahmen von besonderer Bedeutung. Eine Vielzahl von Fortbildungsangeboten richtet sich gezielt an Lehrerinnen (und Lehrer) aller Schularten. Zentrale Fortbildungen und regionale Informationsveranstaltungen bieten die Möglichkeit, sich über Führungspositionen und -aufgaben zu informieren, das eigene Potential zu erkunden und sich auf die mögliche Übernahme einer Führungsaufgabe vorzubereiten oder erleichtern den Wiedereinstieg in den Beruf nach mehrjähriger Beurlaubung. Mit der Seminarreihe fit für Führung wird weiterhin ein Fortbildungsprogramm exklusiv für angeboten, um deren berufliche Fort- und Weiterbildung, insbesondere die Qualifizierung für höherwertige Tätigkeiten spezifisch zu fördern. Neben dieser Maßnahme wäre es für Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen wünschenswert, die im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung eingeführten zentralen Fortbildungen zur Vorbereitung und Gewinnung von Lehrkräften aller Schularten für Führungspositionen weiterzuführen. Weiterhin werden für Familienarbeit Leistende und länger beurlaubte Lehrkräfte Fortbildungsveranstaltungen angeboten, die den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern. In den Jahren wurden insgesamt 68 Orientierungsseminare und Kurse aus der Reihe " fit für Führung" angeboten. Die Kurse werden schulartübergreifend ausgeschrieben, deshalb ist es nicht möglich, gesonderte Daten für die beruflichen Schulen zu liefern. Die oberen Schulaufsichtsbehörden informieren in geeigneter Weise über weitere Fortbildungen, die von ihnen veranstaltet und verantwortet werden. Die Mittel für die Fortbildung von Beauftragten für Chancengleichheit und Ansprechpartnerinnen wurden im Jahr 2011 von bislang auf erhöht. Davon stehen den Regierungspräsidien Mittel in Höhe von für die Fortbildung von Beauftragten für Chancengleichheit und Ansprechpartnerinnen an Schulen und Se- 30
32 minaren zur Verfügung. Sie können flexibel und nach Bedarf zur Durchführung regionaler Fortbildungsveranstaltungen, aber auch zur Abdeckung von Reisekosten für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen anderer Träger genutzt werden. Die deutliche Mittelerhöhung leistet einen weiteren wichtigen Beitrag für die Förderung von sowie der Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen. 5. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 5.1. Die Berücksichtigung der Belange der Familienarbeit Leistenden bei der Gestaltung des Stundenplans sowie die Rücksichtnahme auf Teilzeitbeschäftigte bei der Verteilung außerunterrichtlicher Aufgaben ist Aufgabe der Schulleitung und gehört größtenteils schon heute zum Alltag im Schulbetrieb. Da die Bedingungen von Ort zu Ort und Schulart zu Schulart sehr unterschiedlich sein können, können familienfreundliche Rahmenbedingungen nicht allgemein gültig festgeschrieben werden. Die Arbeitszeitgestaltung für Teilzeitbeschäftigte und Familienarbeit Leistende darf sich nicht nachteilig für diese auswirken und dem Sinn der Teilzeitbeschäftigung zuwiderlaufen. Hilfreich ist die Unterscheidung zwischen unteilbaren Dienstaufgaben (z.b. Konferenzteilnahme, Fortbildung) und teilbaren Dienstaufgaben. Neben dem "geteilten" Lehrauftrag gehören dazu viele außerunterrichtliche Aufgaben und Veranstaltungen wie z.b. Aufsichten, Verwaltungsarbeiten, Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte. Hier ist die Rücksichtnahme auf Teilzeitbeschäftigte und Familienarbeit Leistende ebenso geboten wie bei der Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Wochentage. Dabei bietet sich eine Konzentration dergestalt an, dass sich ein unterrichtsfreier Tag ergibt, sofern pädagogische und allgemeine dienstliche Belange dem nicht entgegenstehen. Es gehört zu den ständigen Aufgaben der Schulleitung, sicherzustellen, dass sich die Rahmenbedingungen für Teilzeitbeschäftigte nicht nachteilig für diese auswirken. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die zeitliche Lage unteilbarer und die Wahrnehmung teilbarer Dienstaufgaben im Allgemeinen als auch für die Anordnung von Mehrarbeit und Vertretungen im Besonderen. Die Schulleitung erörtert bei Bedarf mit der Beauftragten für Chancengleichheit, der örtlichen Personalvertretung und soweit erforderlich der Vertrauensperson der Schwerbehinderten die Rahmenbedingungen, die an der Schule für Teilzeitbeschäftigte Anwendung finden sollen. Die oberen Schulaufsichtsbehörden werden in Dienstbesprechungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern auch künftig auf diese wichtige Thematik hinweisen und 31
33 im Rahmen ihrer schulaufsichtlichen Verantwortung die Umsetzung familienfreundlicher Rahmenbedingungen einfordern Seit Anfang der 90er Jahre wurden die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung für Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber kontinuierlich ausgeweitet. Eine weitere deutliche Ausweitung greift seit dem Schuljahr 2010/2011und ermöglicht allen schulischen Funktionsstelleninhaberinnen und -inhabern in Teilzeit zwischen 50% und 100 % arbeiten. Während der dreijährigen Elternzeit ist auch eine unterhälftige Beschäftigung möglich. Funktionsstelleninhaberinnen und -inhaber mit Familienpflichten sollen dadurch Familie und Beruf besser vereinbaren können und in der Funktion gehalten werden. Wie bisher erfolgt die Reduzierung bei der Unterrichtsverpflichtung, die mit der Funktion verbundenen Aufgaben müssen in vollem Umfang wahrgenommen werden. Schulleiterinnen und Schulleiter stellen außerdem die für den Betrieb der Schule erforderliche Präsenz der Schulleitung sicher. Neben den Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung bietet das Jobsharing die zusätzliche Chance und Herausforderung, im Team mit einer Jobsharing-Partnerin bzw. einem Jobsharing-Partner eine Funktionsstelle auszufüllen. Alle ausgeschriebenen Stellen für stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter sowie für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben können im Jobsharing besetzt werden. Im Rahmen von Modellversuchen ist es auch weiterhin möglich, die Position der Schulleiterin / des Schulleiters im Jobsharing zu teilen. Die Stelleninhaberinnen und -inhaber müssen sich zeitlich abstimmen bzw. ergänzen und sich verpflichten, die Stelle mit jeweils exakt halbem Lehrauftrag auszufüllen und die Teilzeitbeschäftigung während des Jobsharing beizubehalten. Um eine gewisse Kontinuität zu gewährleisten, wird die Dauer auf mindestens drei Jahre festgelegt. Diese Teilzeitangebote sind ein wichtiger Beitrag zu der im Chancengleichheitsgesetz verankerten Verpflichtung, die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf weiter zu verbessern und werden von den im Schuldienst des Landes sehr gut angenommen. Ergänzend zu den o.g. Teilzeitmöglichkeiten für Funktionsstelleninhaberinnen und - inhaber sollen im Rahmen der Beförderung von Studienrätinnen und Studienräten an beruflichen Schulen die Schulleitungen regelmäßig darauf hingewiesen werden, dass bei der Besetzung von A14-Stellen im Ausschreibungsverfahren Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten genauso wie die von vollbeschäftigten Bewerberinnen und Be- 32
34 werbern zu behandeln sind. Insbesondere ist auch auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine A14-Stelle mit zwei Teilzeitkräften zu besetzen Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört es auch, für Kinder Betreuungsangebote an Schulen zu schaffen. Das Land fördert die Einrichtung von Betreuungsangeboten im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung (einschließlich der kommunalen Betreuungsangebote an Ganztagesschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung) sowie die Betreuungsangebote herkömmlicher Horte an Schulen finanziell. Zudem unterstützt das Land die nach Landeskonzept eingerichteten Ganztagesschulen mit zusätzlichen Lehrerstunden. Ziel ist es, ein flächendeckendes Netz von Ganztagesschulen an öffentlichen allgemein bildenden Schulen zu schaffen, d. h. jedes Kind und jeder Jugendliche soll bei Bedarf die Chance haben, eine Ganztagesschule in erreichbarer Entfernung besuchen zu können. Darüber hinaus beteiligt sich das Land unter Berücksichtigung der Konnexität durch den mit den Kommunen geschlossenen Pakt zum Ausbau der Kinderbetreuung künftig in wesentlich größerem Umfang an den Betriebskosten für die Kleinkindbetreuung. Ellen Andersen Referat 76 Regierungspräsidium Stuttgart Rainer Hagmann Patricia Heppler Referat 77 Regierungspräsidium Stuttgart Jutta Bähre Fachliche Beraterin für die Beauftragte für Chancengleichheit Abteilung 7 Regierungspräsidium Stuttgart
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