Geschichte des BOS-Funk
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- Hartmut Reuter
- vor 8 Jahren
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1 Die Übertragung elektromagnetischer Wellen wurde erstmals 1898 im Burenkrieg bei der militärischen Telegrafie in größerem Stil eingesetzt. Ab 1900 wurde durch Marconi insbesondere der Seefunk vorangetrieben. Bereits wenige Jahre später war der Funk (Telegrafie) eine weit verbreitete Anwendung. Verwendet wurden damals langwellige Frequenzen. Die Möglichkeiten, die sich aus der jungen Rundfunktechnik ergaben, wurden schon frühzeitig auch bei der Polizei getestet. So ist z.b. aus Berkeley in Großbritannien bekannt, das dort 1919 ein mit Funk ausgerüsteter Polizeiwagen getestet wurde. Über die genauen Ergebnisse liegen keine Informationen vor. An anderer Stelle ist erwähnt, dass 1920 die Polizei von Detroit mobile Funktelefone in Ihren Autos nutzt, um besser Kontakt mit ihrer Zentrale halten zu können. Die Kommunikation erfolgte etwa im Bereich von 2 MHz. Es handelte sich allerdings noch um Versuche, die wie folgt beschrieben wurden: Die Rahmenantenne macht es möglich, zuverlässige tragbare Empfänger herzustellen. Unsere Abbildung veranschaulicht einen Polizeiempfänger, der zurzeit erprobt wird. Sein Träger soll radiotelephonische Hilferufeaufnehmen und an einen zweiten Beamten weitergeben. Ohne weiteres ist diese Benutzung möglich für die Weitergabe von Anrufen dienstlicher Sendestellen; der Anruf von privaten Stellen kommt ja vorläufig nicht in Frage. Für die jetzigen Verhältnisse scheint eine Benutzung des Rundfunkdienstes zweckmäßiger, die man in England mit einem recht gelungenen Versuche angefangen hat: Den Rundfunkteilnehmern wurde von ihren Sendestationen die Einzelheiten eines Raubüberfalls mitgeteilt. Die Nummer des Autos, in dem ein Teil der Verbrecher geflohen war, sowie die genaue Beschreibung zweier weiterer Kraftwagen, die von den anderen Verbrechern zur Flucht genutzt worden waren wurden angegeben. Nach einer Viertelstunde schon was das eine Auto angehalten, nach vier Stunden konnte den Rundfunkteilnehmern die Festnahme der übrigen Verbrecher gemeldet werden. Wenn es sich in diesem Fall zunächst nur um ein fingiertes Verbrechen, um einen Versuch handelte, so leuchtet doch ein, welch ein gewaltiges Hilfsmittel der Rundfunk für die Polizei werden kann. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht interessant, das als erste Feuerwehr in Deutschland die Berufsfeuerwehr Magdeburg bereits ca über das erste Einsatzfahrzeug mit Funk verfügte setzte die Polizei in Bayonne, New Jersey (USA) in größerem Umfang die Funktechnik ein. Von hier aus verbreitete sich der Funk bei der US-amerikanischen Polizei schnell auch in andere Bundesstaaten und Städte. Im Jahre 1937 führte die Berufsfeuerwehr Wien als erste Feuerwehr der Welt drahtlosen Sprechfunk ein. Bereits 1938 verfügte die Polizei in New York über ein eigenes Funknetz, über das die Einsatzfahrzeuge geleitet wurden. Die Notwendigkeit einer drahtlosen Kommunikation war zu diesem Zeitpunkt international gesehen anerkannt und vor allem die Machbarkeit in der Praxis bewiesen worden. Die Entwicklung in Deutschland hatte jedoch vorrangig die militärische Nutzung der Funktechnik und die Ausrüstung der Wehrmacht zum Ziele. Daneben gab es jedoch auch die Entwicklung im Bereich der den heutigen BOS vergleichbaren Dienste. 1
2 In älteren Telefunken-Unterlagen werden bereits 1934 Geräte aufgeführt, die u.a. seitens der Polizei genutzt wurden. Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Geräte im klassischen Kurzwellenbereich. Das 1933 von Lorenz für die deutsche Wehrmacht entwickelte Tornisterfunkgerät a2 wurde seitens der Polizei zu mindestens 1936 während der Olympiade genutzt. Das Torn Fu a2 arbeitete im Frequenzbereich von 3-6,67 MHz mit einer Sendeleistung von 2 Watt. Während der Kriegsjahre 1939 bis 1945 ergab sich unter den Einwirkungen der Bombenangriffe in Deutschland die Notwendigkeit, schnelle und sichere Sprechfunkverbindungen zwischen Fahrzeugen der Polizei und des Sicherheits- und Hilfsdienstes einerseits und ihren ortsfesten Befehlsstellen andererseits einzurichten. Die erste Anlage dieser Art wurde in Berlin durch die C. Lorenz AG 1940 errichtet. Die Betriebserfahrungen mit dieser Anlage, die amplitudenmoduliert im 9-m-Band arbeitete, zeigten jedoch, dass die Störpegel z.b. durch Starkstromleitungen, Oberleitungen der Straßenbahnen und vor allem Zündfunken von Kraftfahrzeugen den Einsatz in Großstädten nicht sinnvoll zuließen. Auf Anregung des damaligen Reichs-Innenministeriums und der Nachrichtenversuchsstelle der Ordnungspolizei entwickelte 1942 Telefunken eine Sendeanlage, die 1943 in Hamburg in Betrieb ging. Hierbei handelte es sich um eine Anlage, die Gegensprechen ermöglichte. Der ortsfeste Sender im Turm der Nicolaikirche arbeitete frequenzmoduliert im Bereich von 30 MHz mit einer Sendeleistung von 800 Watt. Des Weiteren gab es 5 ortsfeste Empfänger und 12 mit Funkgeräten ausgerüstete Polizeifahrzeuge. Ab Mai 1944 wurde mit zwei ortsfesten Sendern von jeweils 1000 Watt gearbeitet. Ende 1949 wurde eine neue Funkanlage in Hamburg in Betrieb genommen. Es gab insgesamt 18 mit Funk ausgestattete Polizeifahrzeuge, zwei stationäre Sendeanlagen und 5 stationäre Empfänger. Die Gesprächsabwicklung erfolgte frequenzmoduliert in der 3-m-Welle. Die Entwicklung nach 1945 Die Polizei in München stellte bereits im Jahre 1945 erste Versuche mit Funkgeräten an. Diese verliefen jedoch nicht erfolgreich, da die Technik noch nicht ausgereift genug war. Im Jahre 1947 erhielt Telefunken den Auftrag, eine Anlage mit Amplitudenmodulation und Begrenzer zur Herabsetzung von Störungen zu bauen. Die Lorenz AG sollte eine Anlage im mit Frequenzmodulation herstellen. Die erste Vorführung der frequenzmodulierten Geräte fand bereits im Sommer 1947 statt, alles klappte reibungslos. Die Vorführanlage von Lorenz bestand aus einer Feststation und zwei Fahrzeugstationen. Sie wurde der Münchner Polizei zur Verfügung gestellt und war bald aus dem dienstlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Somit wurden bereits ab 1947 Funkgeräte bei der Münchener Polizei eingesetzt, obwohl offiziell die Münchner Funkstreife aber erst 1949 gegründet wurde. Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Ausbreitung im Stadtgebiet wurde die 3-m-Welle mit Frequenzmodulation für den BOS-Bereich festgelegt. Gemeinsam mit den Firmen C.Lorenz, Siemens und Telefunken wurde vom Post- und Fernmeldetechnischen Zentralamt (PFZ) bereits Ende 1947 ein Rahmenpflichtenheft aufgestellt, das im wesentlichen folgende Bedingungen enthielt: Frequenzband Fahrzeugsender = 75,2 bis 78,0 MHz (etwa 4m), Fahrzeugempfänger 85,0 bis 87,5 MHz (etwa 3,5 m), Senderleistung Fahrzeug 10 W, fester Sender 100 W, Frequenzmodulation, Hub 17,5 khz, Frequenzkonstanz 10-4, Kanalabstand 150 khz, zwei Kanäle schaltbar, Gegensprechen mit Frequenzweiche im Fahrzeug. Somit wurde bereits Ende 1947 das noch heute gebräuchliche 4-m-Band für die BOS festgelegt. Bereits recht früh war klar, dass die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) moderne Kommunikationsmittel benötigten. Hierfür wurden besondere Frequenzbereiche im 11-m-Band, 8-m-Band, im 4-m-Band, 2-m-Band und später im 70-cm-Band für die ausschließliche Nutzung durch die BOS (u.a. Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz usw.) reserviert. Die Erfahrungen aus dem zweiten Weltkrieg zeigten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen allen BOS-Diensten (polizeilichen und nichtpolizeilichen) in einem einheitlichen Frequenzbereich. Dies erleichtert die notwendige Zusammenarbeit und ermöglicht es erst, überregional und auch organisationsübergreifend zusammen zu arbeiten. Betrachtet man sich die politische Situation Anfang der 1950er Jahre so ist festzustellen, das aufgrund des Beginns des Kalten Krieges in der Bundesrepublik der Bundesgrenzschutz (BGS) als BOS- Anwender 1951 gegründet wurde. 2
3 Das Gesetz über Fernmeldeanlagen (FAG) von Januar 1951 gab den Polizeibehörden bundesweit die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung für Funkanlagen. Auch fällt in diese Zeit der Aufbau des Katastrophenschutzes, angefangen 1950 mit dem THW und 1951 mit dem Allgemeinen Luftschutzverband, der 1957 in der Gründung des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) mündete, aus dem sich dann der Katastrophenschutz entwickelte. Die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung nach dem FAG wurde durch die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Jahre 1976 dann auf alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) erweitert. Dem Bundesgrenzschutz wurde aber auch die ab 1950 aufgebaute Funkabwehr, d. h. Erfassung und Auswertung des Fernmeldeverkehrs östlicher Dienste mit ihren Quellen in Deutschland übertragen. Hierfür war der Funkbeobachtungsdienst in der Gruppe Fernmeldewesen des Bundesgrenzschutzes mit den 4 Stationen in Heimerzheim, Leer, Lübeck und Rosenheim zuständig. Angesichts fehlender Funkgeräte wurde Anfang der 50er Jahre bei den polizeilichen BOS auf Mittelbzw. Kurzwellengeräte amerikanischer Produktion zurückgegriffen, die nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland verblieben und durch die STEG (Staatliche Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut m. b. H. München) den BOS zur Verfügung gestellt wurden. Diese Geräte wurden als FuG 4 bezeichnet. Die deutsche Industrie hatte noch nicht die notwendigen Fertigungskapazitäten, um den Bedarf zu decken. Der Bundesgrenzschutz beschaffte noch Mitte der 60er Jahre eine weitere Serie von Kurzwellengeräten, die auch tragbar betrieben werden konnten. Die Typenbezeichnung hierfür lautete FuG 15. Hierbei handelte es sich um volltransistorisierte Geräte der englischen Firma Redifon, die baugleich mit dem amerikanischen PRC-74 Funkgerät waren, das im militärischen Bereich weit verbreitet war. Seitens der Bundespolizei werden auch heute noch Kurzwellengeräte als Reserve/Rückfallebene in einem kleinen Umfang vorgehalten. Polizist mit einem Funkgerät auf dem Rücken Anfang der 1950er Jahre. 3
4 Geräte und deren Entwicklung Vorläufer der heutigen technischen Richtlinien (TR-BOS) waren die Rahmenpflichtenhefte. Das erste Rahmenpflichtenheft wurde bereits Ende 1947 entwickelt. Die TR-BOS bezeichnen die Funkgeräte der BOS mit FuG (steht für FunkGerät), gefolgt von einer Nummer. Aus dieser Nummer waren dann die Leistungsmerkmale des Gerätes ersichtlich, unabhängig vom Hersteller. Ab etwa Mitte der 70er Jahre dürfen nur noch nach TR-BOS zugelassene Geräte innerhalb der BOS verwendet werden. Die Funkgeräte müssen die jeweils geltenden technischen Richtlinien (TR-BOS) erfüllen und abgenommen sein. Für Altgeräte, die keine BOS-Zulassung sondern lediglich die FTZ-Zulassung hatten, gab es natürlich einen Bestandsschutz. Aufgrund der technischen Weiterentwicklung wurden diese technischen Richtlinien immer wieder weiterentwickelt. Der Grundgedanke, der sich bis heute durch die Geräteserien zieht, ist ein einfach und fehlersicher zu bedienendes Gerät dem Anwender zur Verfügung zu stellen. Daher ist die Bedienung zumindest bei den älteren Geräten herstellerunabhängig für jeden Gerätetyp einheitlich. Durch den verstärkten Einsatz von herkömmlichen Industriegeräten ist dies leider in letzter Zeit nicht mehr gegeben. Hierdurch hat sich jedoch das Spektrum der zur Verfügung stehenden Geräte wesentlich erweitert und die Anschaffungspreise für die Geräte sind deutlich günstiger geworden. 11-Meter-Band Das 11-m-Band gab es ab 1961 und war früher in fünf Bedarfsgruppen aufgeteilt und hieraus erfolgte auf Antrag eine Zuteilung von Frequenzen bei nachgewiesenem Bedarf und Berechtigung. Die ersten 6 Kanäle im Bereich zwischen und MHz standen den BOS zur Verfügung. Bei den verwendeten Geräten handelte es sich sowohl um Handfunkgeräte wie auch Fahrzeug- bzw. Stationsgeräte. Mit der schrittweisen Freigabe des 11-m-Bandes für den CB-Funk ab 1975 war das 11-m-Band für die BOS anfangs nur noch mit den 4 Kanälen unterhalb MHz nutzbar. Da immer mehr Schwarzfunker mit 40-Kanal-Exportgeräten diese Frequenzen störten, war ab 1981 nur noch 1 Kanal auf MHz nutzbar, da diese Frequenz nicht in den Exportgeräten enthalten war. Dieser im 11-m-Band verbliebene Kanal soll wohl noch einige Zeit seitens der DLRG genutzt worden sein, die speziell am gesamten Nord- und Ostseestrand ein gut organisiertes Funknetz unterhielten. Wieso im 11-m-Band Funkanwendungen betrieben wurden, obwohl das 2-m-Band ja bereits mit mehreren Kanälen zur Verfügung stand, ist unklar. Vermutlich dürften hier die Kosten ausschlaggebend gewesen sein, da die 11-m Geräte deutlich preiswerter als 2-m Geräte waren und es heute leider auch noch immer sind. Tatsächlich von der BOS genutzte Geräte für diesen Frequenzbereich sind jedoch nicht bekannt. 8-Meter-Band Zur Nutzung der Frequenzen des 8-m-Bandes liegen nicht viele Informationen vor. Es war u.a. für den Aufbau eines großräumigen Luftschutz- Warndienstes über Funk vorgesehen. Hierfür gab es dann auch wohl von SEL das E Hierbei handelte es sich um einen 15-Kanal Empfänger im 8-m-Band. Dieses Vorhaben wurde einige Jahre später wieder aufgegeben. Tatsächlich genutzt wird / wurde das 8-m-Band wohl überwiegend von der polizeilichen BOS zur Kommunikation zwischen Feststationen (auch länderübergreifend). Diese Dienste werden aber überwiegend nun in den Telefonie-Bereich verlagert. Auch werden seitens der polizeilichen BOS Telemetriesender in der Modulationsart CW betrieben. Vereinzelt wurden auch im 8-m-Band Festfunkverbindungen (Zubringer) zwischen Relaisfunkstellen und der zentralen Steuerung in 4-m-Gleichwellenfunknetzen betrieben, die 1990 mit der Freigabe von BOS-Frequenzen in das 70-cm-Band dann dahin verlagert wurden. 4
5 4-Meter-Band Die Frequenzen im 4-m-Band wurden erstmals Ende 1947 festgelegt. Damals wurde noch von einem Kanalabstand von 150 khz ausgegangen. Aufgrund technischer Weiterentwicklung wurde bereits wenige Jahre später auf das 50 khz-raster umgestellt. Etwa 1966 (mit einer Übergangszeit Parallelbetrieb bis ) wurde auf das auch heute noch übliche Kanalraster von 20 khz umgestellt. Es standen damit die Kanäle 400 bis 519 sowohl im Unter- wie im Oberband zur Verfügung wurden die Kanäle 347 bis 399 (wovon die Kanäle 377 bis 396 nur im Oberband zur Verfügung stehen) hinzugefügt. Hierfür musste auf die Kanäle 510 Oberband und 511 bis 519 Ober- und Unterband verzichtet werden. Das 4-m-Band ist grundsätzlich für die Kommunikation zwischen Leitstellen/Einsatzzentralen und deren Fahrzeugen sowie der Fahrzeuge untereinander gedacht. Hierdurch bedingt handelt es sich bei der überwiegenden Zahl der eingesetzten Funkgeräte um in Fahrzeugen fest eingebaute Geräte. Für lediglich einen kleinen, eingeschränkten Personenkreis werden Handfunkgeräte im 4-m-Band vorgehalten und seitens der Genehmigungsbehörden zugelassen. Interessant ist in diesem Zusammenhang vielleicht auch, das in den 1960er Jahren in Österreich dieselben Frequenzen im 4-m-Band wie in Deutschland für die österreichischen BOS-Dienste genutzt wurden. Funkgeräte Die ersten BOS-Funkgeräte für das 4-m- Band waren umgebaute Panzerfunkgeräte der ehemaligen deutschen Wehrmacht. Die darauf folgenden Geräte basierten vielfach noch auf der alten Technik, waren jedoch bereits mit moderneren Röhren bestückt. Das 1954 entwickelte FuG 7 von Telefunken war dann das erste Vielkanal-Gerät. Es wurde für das 50 khz-raster konzipiert. Es handelt sich um ein komplett mit Röhrentechnik aufgebautes Gerät und konnte alle damals verfügbaren Kanäle schalten. Auch war eine RS1 Schaltung sowie über ein Relaisstellenzusatzgerät eine große Relaisstelle aufbaubar. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten dieses Gerätes im Vergleich zu den Wenigkanalgeräten waren die Hauptabnehmer lediglich der Bundesgrenzschutz, die Bereitschaftspolizeien der Länder und später der Luftschutzhilfsdienst (LSHD), aus dem der Katastrophenschutz entstand. Es dauerte eine gewisse Zeit, bis sich die Vorteile der Vielkanalgeräte herausstellten und diese dann zur Standardausrüstung bei der Polizei wurden. Mit Einführung des 20 khz-kanalrasters waren die Geräte der Serien FuG 7 und FuG 7a auszumustern, da sie nicht auf das 20 khz-raster umrüstbar waren. FuG 7 a um 1958 FuG 7b um 1967 FuG 8b um
6 Im Jahre 1967 brachten die Firmen SEL und Telefunken das bekannte FuG 7b auf den Markt. Damit stand ein vollständig transistorisiertes Funkgerät für die BOS-Belange zur Verfügung. An dem Gerät konnte die Sendeleistung zwischen 3 und 10 Watt umgeschaltet werden. Somit deckte das FuG 7b sowohl den Einsatzbereich des FuG 7a (10 Watt Sendebetrieb) wie auch des FuG 8 (3 Watt Sendebetrieb) ab. Auch war eine RS1 Schaltung sowie über ein Relaisstellenzusatzgerät eine große Relaisstelle aufbaubar. Für das Gerät gab es auch eine Fernbedienungsmöglichkeit. Dieses Gerät ist heute noch vielfach im Einsatz anzutreffen. Das FuG 7b gab es ebenso wie das FuG 8 auch mit einer Batteriewanne und Rucksacktragegestell für den mobilen Einsatz. Es war bei den Fernmeldern aufgrund seines relativ geringen Gewichtes (im Vergleich zur Kabeltrommel für den Feldtelefonbau) sehr beliebt die Kosten für die Batterien (normale Monozellen) standen aber auf einem andern Blatt. Ab 1975 kam das FuG 8a bzw. FuG 8b auf den Markt. Hersteller waren die Firmen Telefunken, SEL, Teletron und Bosch. Es wies gegenüber dem FuG 7b deutliche Veränderungen auf. So wurde die Sendeleistung fest auf 10 W eingestellt. Die Möglichkeit des Verstärkerbetriebes und der Relaisstellenbildung entfielen. Das Gerät wurde von der Größe her für den Autoradioausschnitt von PKW konstruiert. Das Bedienteil konnte abgesetzt vom Sende-Empfangsteil betrieben werden. Es gab zwei unterschiedliche Ausführungen des Gerätes. Das FuG 8a verfügte lediglich über die Funktion bedingtes Gegensprechen. Das FuG 8b war dagegen vollduplexfähig (=gleichzeitig Senden und Empfangen) und wurde überwiegend bei den Feuerwehren und Hilfsorganisationen beschafft. Mit der Erweiterung des 4-m-Bandes um die 300er Kanäle kamen 1978 die Funkgeräte der Serie FuG 8b-1 auf den Markt. Diese modernen Geräte lassen sich durch einfache Programmierung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse einrichten. Da das FuG 7b nicht mehr produziert wird, wurden relaisstellenfähige Geräte benötigt. Dies wurde dann mit dem FuG 8b-1 und dem entsprechenden Bedienteil realisiert. So ist abhängig vom Bedienteil und der Programmierung wieder eine RS1 Schaltung oder auch der FMS- (FunkMeldeSystem-)Betrieb möglich. Handfunkgeräte 4-m-Band Handfunkgeräte wurden bereits recht früh eingesetzt. Aufgrund des Preises und der anfangs noch geringen Anzahl der verfügbaren Geräte waren sie jedoch recht selten. Insbesondere im Katastrophenschutz war es vielmehr üblich, die verwendeten Funkgeräte mittels eines Tornistertragegestelles und Batteriewanne tragbar zu machen. Allgemein sind Handfunkgeräte im 4-m-Band relativ selten. Eingesetzt werden die auch im 2-m-Band verwendeten Geräte in einer speziellen 4-m-Band Ausführung. Zu erkennen sind 4-m-Band Handfunkgeräte an der deutlich längeren Antenne. Aufgrund der technischen Möglichkeiten handelte es sich um Ein- bzw. Wenigkanalgeräte. Wenigkanalgeräte wurden von verschiedenen Herstellern (Telefunken später AEG und SEL später Bosch heute Motorola) hergestellt und mit Einführung der technischen Richtlinien (TR-BOS) als FuG 13 angeboten. Erst die Entwicklung von Synthesizern für die Frequenzaufbereitung ergab die technische Möglichkeit, Vielkanal-Handfunkgeräte herzustellen. Speziell für die BOS konstruierte Vielkanalgeräte gab es ab etwa 1975 von AEG-Telefunken und SEL/Bosch (FuG 13a). Fortschreitende technische Entwicklung brachte eine Vielzahl leistungsfähiger Industriefunkgeräte von z.b. Motorola, AEG, Ascom etc. (FuG 13b) auf den Markt, die den Bedürfnissen der BOS entsprachen und durch eine neue TR-BOS auch ihre Zulassung erhielten. Die unterschiedlichen Geräte sind unter dem Punkt 2-m-Band beschrieben. Seitens der Polizei werden auch sehr häufig 4-m / 2-m Brückenschaltungen vorgenommen. Hier wird ein 2-m-Handfunkgerät fest mit dem 4-m-Fahrzeuggerät geschaltet und der Beamte bewegt sich mit einem weiteren 2-m-Handfunkgerät an der Einsatzstelle. Durch die Kopplung im Fahrzeug hört er den 4-m-Funk mit und kann über sein Fahrzeug von dem 2-m-Gerät Kontakt zu seiner Leitstelle halten. Hierfür sind im Fahrzeug entsprechende aktive Handfunkgerätehalterungen vorzuhalten. Diese Praxis ist allerdings sehr frequenzintensiv, da praktisch jedes Fahrzeug einen eigenen 2-m-Kanal benötigt, um Störungen durch nah beieinander stehende Fahrzeuge und Nutzung des selben 2-m-Kanales im Vorfelde auszuschließen. I 6
7 Funkmeldeempfänger Funkempfänger gab es bereits seit Anfang der 1960er Jahre. Es handelte sich noch um kofferradiogroße Geräte. Recht schnell kamen dann wesentlich kleinere Modelle auf den Markt. Sehr robust und auch heute noch beliebt ist der Pageboy II von Motorola. Die Empfindlichkeit dieses Gerätes war hervorragend und wird von keinem anderen Gerät erreicht. Nachteilig bei diesem Gerät war der Quarz, der bei einem Kanalwechsel teuer getauscht werden muss. Heute gibt es eine Vielzahl von Geräten auf dem Markt, die abhängig von der Alarmierungstechnik (analog/digital) neben der reinen Piepser- Funktion eine Sprachdurchsage oder auch eine Textausgabe auf einem Display erlauben. Durch die preiswerter werdende Technik bei den Funkmeldeempfängern konnte auf andere Alarmierungsarten (z.b. über das örtliche Stromnetz mittels der Rundsteuertechnik) oder den Einsatz von Sirenen verzichtet werden. Auch wurde so erst eine selektivere Alarmierung auf Führungs-, Gruppen- oder Zugebene möglich. Allerdings muss die Funkversorgung für Funkmeldeempfänger optimal sein, was größtenteils nur bei Gleichwellen-Funknetzen möglich ist. 2-Meter-Band Im 2-m-Band wird mit einem Kanalraster von 20 khz gearbeitet. Es standen die Kanäle 200 bis 299 werden normal als 00 bis 99 bezeichnet (sowohl im Unter- wie im Oberband zur Verfügung. Ca wurden die Kanäle 101 bis 125 hinzugefügt. Hierfür musste auf die Kanäle 293 bis 299 und Kanal 200 verzichtet werden. Das 2-m-Band war ursprünglich für die Kommunikation an der Einsatzstelle gedacht und soll den 4-m- Fahrzeugfunk von dem an der Einsatzstelle erforderlichen Funkverkehr entlasten. Heute werden aber auch im Bereich der 100er Kanäle Relaiszubringerdienste sowie auf verschiedenen Oberbandkanälen digitale Alarmierungen durchgeführt. Bei den verwendeten Funkgeräten verhält es sich genau umgekehrt zu den 4-m-Geräten. Hier überwiegen ganz klar die Handfunkgeräte. Fahrzeuggeräte sind praktisch nur auf Einsatzleitwagen zu finden. Auch sind Feststationen bedingt durch die geringe Reichweite des 2-m-Bandes bei der nichtpolizeilichen BOS die Ausnahme. Die Polizei betreibt auch im 2- m-band sehr häufig ausgedehnte Funkverkehrskreise mit Relaisstellen. FuG 6 FuG 10 FuG 11b Eines der wohl ersten Handfunkgeräte im 2-m-Band war das FuG 6 bzw. FuG 6a. Es ist im ehemaligen LSHD (LuftSchutzHilfsDienst dem Vorgänger des Katastrophenschutzes) bereits in den 1960er Jahren genutzt worden. Bei den ersten Handfunkgeräten im 2-m-Band handelte es sich um das FuG 10 von Bosch bzw. das vergleichbare Gerät von Telefunken. Diese Geräte erhielten 1972 die Zulassung. Bei beiden Geräten waren maximal 10 Kanäle schaltbar. Jeder Kanal musste einzeln bequarzt werden. Noch heute sind viele dieser Geräte anzutreffen. Allerdings ist ein umquarzen extrem teuer und aufgrund zum Teil fehlender Ersatzteile bzw. Baugruppen wirtschaftlich nicht sinnvoll. Vielkanalgeräte des Typs FuG 10a von AEG/Telefunken und SEL/Bosch/Motorola wurden aufgrund moderner Technik ab ca möglich. Diese speziell für die BOS konstruierten Geräte wurden überwiegend von der Polizei eingesetzt wo sie auch heute noch anzutreffen sind. Fortschreitende technische Entwicklung brachte eine Vielzahl leistungsfähiger Industriefunkgeräte (Motorola, AEG etc.), die den Bedürfnissen der BOS entsprachen und durch Änderungen der TR-BOS auch ihre Zulassung erhielten. Diese von der Bedienung her nicht mehr einheitlichen Geräte erhielten ab 1988 Zulassungen. 7
8 Seit 1990 sind auch Funkmeldeempfänger im 2-m-Band für die digitale Alarmierung nach dem POC- SAG-Verfahren eingesetzt. Aufgrund der geringeren Reichweite des 2-m-Bandes sind allerdings häufig digitale Alarm-Umsetzer (im Prinzip Papageien-Relais) erforderlich. Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Geräten, die mit der von der Leitstelle eingesetzten Technik kompatibel sein müssen. Die digitale Alarmierungstechnik erlaubt eine Textausgabe auf einem Display, so dass detaillierte Einsatzinformationen übertragen werden können und im Klartext im Speicher abrufbar sind. Auch gibt es Geräte mit Sprachspeicher. So entfallen Nachfragen, die bei einer reinen Durchsage z.b. wegen Verständigungsproblemen erforderlich werden. 70-Zentimeter-Band Das 70-cm-Band ist relativ neu. Es wurden im Jahre Kanäle den BOS zugewiesen. Die ü- berwiegende Nutzung erfolgt im Betrieb von Zubringerstrecken (Richtfunkstrecken) zwischen Feststationen wie z.b. Leitstelle zu Relaisstelle oder Steuerinformationen bei Gleichwellenfunk. Der Frequenznutzungsplan schreibt ausdrücklich vor, dass die Frequenzen im 70 cm Band als Festfunkzubringer zur Übertragung von Nachrichten (Sprache und Daten) dienen. Gleichwellenfunk In vielen Landkreisen, so auch im Unterallgäu, gibt es den Ein-Relaisbetrieb, d.h., eine Relaisfunkstelle stellt das Funknetz sicher. Besser, aber auch sehr teuer ist ein Gleichenwellenfunknetz. Hier gibt es im Landkreis mehrere Relaisfunkstellen, die z.b. über 70-cm-Band miteinander verbunden sind, um ein gleichmäßiges versorgendes Funknetz sicherzustellen. Damit gibt es fast keine Funkschatten oder Lücken und auch der Empfang von Alarmierungen über Funkmeldeempfänger ist sichergestellt. Digital-Funk In ein paar Jahren wird der jetzige, analoge BOS-Funk durch einen Digitalen BOS-Funk abgelöst. Derzeit (2007) ist es noch zu früh darüber zu spekulieren, wann genau und wie dies der Fall sein wird. Für ein gemeinsames digitales Funknetz der BOS sind folgende Frequenzen vorgesehen: 380 MHz bis 385 MHz und 390 MHz bis 395 MHz Zusammenstellung: KBM Hans-Peter Schneider 8
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