Muster Präqualifizierungsantrag

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1 Präqualifizierungsantrag Maler Sitz der Gesellschaft: Lörrach, Amtsgericht Freiburg i.br., HRB Geschäftsführer: Mag. rer. nat. Johannes Dölzlmüller MBA, Dipl.-Geogr. Ralf Grunenberg-Jacobs

2 Vertrag Nr zwischen Pöyry Infra GmbH Binger Str D Mainz nachfolgend: Präqualifizierungsstelle oder PQ-Stelle und Name: Straße: PLZ und Ort: Musterstadt nachfolgend: Antragstellerin zusammen nachfolgend: Vertragspartner Die Antragstellerin unterzieht sich dem Präqualifizierungsverfahren bei Bauaufträgen für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes nach der Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens in der jeweils gültigen Fassung bei der vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (nachfolgend Verein ) beauftragten Präqualifizierungsstelle. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung (Datum) in Kraft. Diesem Vertrag liegen zu Grunde: - Besonderen Vertragsbedingungen für die Durchführung des Präqualifikationsverfahrens - Allgemeinen Geschäftsbedingungen für professionelle Dienstleistungen der Pöyry Infra GmbH - Preisliste vom Sonderkonditionen HV Farbe Gestaltung Bautenschutz vom Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens nebst ihren Anlagen 1 und 2 (Download unter - Beschwerdeordnung des Vereins (Download unter Die Höhe des von der Antragstellerin an die PQ-Stelle zu entrichtenden Honorars richtet sich nach dem in den Antragsunterlagen von der Antragstellerin tatsächlich festgelegten Antragsinhalt, den Leistungsbereichen, für die sie die Präqualifikation anstrebt bzw. in denen sie präqualifiziert ist und der zugehörigen Anzahl von Referenzen. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Zustimmung des Vereins. PQ-Stelle - Auftragnehmer Antragstellerin - Auftraggeber Mainz, den Ort und Datum: Musterstadt, den Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift (Pöyry Infra GmbH) D Musterstadt Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Anlagen: - Besonderen Vertragsbedingungen für die Durchführung des Präqualifikationsverfahrens - Allgemeine Geschäftsbedingungen für professionelle Dienstleistungen der Pöyry Infra GmbH - Preisliste vom Sonderkonditionen HV Farbe Gestaltung Bautenschutz vom Poyry-PQ-Vertrag_MALER.doc Seite 1 von 1

3 BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PRÄQUALIFIZIERUNGSVERFAHRENS 1. GELTUNGSBEREICH. Die nachfolgenden besonderen Geschäftsbedingungen sind für die Durchführung des Präqualifizierungsverfahrens bei Bauaufträgen für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes durch die Präqualifizierungsstelle (im Folgenden PQ-Stelle genannt) nach den bundesweit einheitlichen Vorgaben des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (im Folgenden Verein genannt) gültig. 2. GRUNDLAGEN. Folgende Unterlagen bilden die Grundlagen für das von der PQ-Stelle durchzuführende Präqualifizierungsverfahren: - Leitlinie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens nebst ihren Anlagen 1 und 2 (im Folgenden Leitlinie genannt) - Satzung des Vereins - Beschwerdeordnung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung. 3. ANTRAGSTELLUNG. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich schriftlich per Brief oder Telefax oder auf elektronischem Wege. Der Antrag muss rechtswirksam unterzeichnet sein. In der Antragstellung legt die Antragstellerin gegenüber der PQ-Stelle verbindlich fest, für welche Leistungsbereiche gemäß Anlage 2 der Leitlinie sie sich präqualifizieren lassen will. 4. LEISTUNGEN DER PQ-STELLE. Die PQ-Stelle führt das Präqualifikationsverfahren nach den Regeln der Leitlinie und den darin angegebenen Kriterien durch. Sie veranlasst alle erforderlichen Eintragungen der Antragstellerin in die vom Verein geführte Liste der präqualifizierten Unternehmen und entrichtet das vom Verein festgelegte Entgelt für die Eintragungen. Sie wird die Antragstellerin über alle sie betreffenden Änderungen des Präqualifizierungsverfahrens bzw. dessen Kriterien unterrichten. Für die durch die PQ-Stelle erbrachten Leistungen gelten die in der Preisliste dieses Vertrages genannten Honorare als vereinbart AUFKLÄRUNG. Die PQ-Stelle führt eine Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung nach den Kriterien der Leitlinie durch. In Zweifelsfällen oder bei Widersprüchen kann die PQ-Stelle von der Antragstellerin weitere Informationen und Unterlagen zur Aufklärung der Sachverhalte einfordern. Hierzu setzt sie der Antragstellerin eine angemessene Frist zur Aufklärung. Erfolgt die Aufklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird der Antrag abgelehnt. Nach erfolgter Eintragung der Antragstellerin in die Liste der präqualifizierten Unternehmen stellt die PQ-Stelle eine Bescheinigung über die Eintragung aus und teilt der Antragstellerin die Registrierungsnummer beim Verein mit. Der Verein kann die Aufnahme der Antragstellerin in die Liste der präqualifizierten Unternehmen verweigern. Eine Ablehnung durch den Verein gemäß der Leitlinie ist für die Antragstellerin bindend AUFRECHTERHALTUNG DER PRÄQUALIFIKATION. Zur Aufrechterhaltung der Präqualifikation ist die Antragstellerin verpflichtet, die Eignungsnachweise, die im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens zu berücksichtigen sind, entsprechend ihrer Gültigkeit zu aktualisieren. Auf der Grundlage der geprüften Eignungsnachweise überprüft die PQ-Stelle während der Vertragslaufzeit die Gültigkeitsdauer der Dokumente und benachrichtigt die Antragstellerin mindestens 30 Kalendertage vor Ablauf der Gültigkeit eines Dokuments über die notwendige Aktualisierung schriftlich oder per . Sie behält sich eine Prüfdauer von mindestens 10 Kalendertagen für die aktualisierten Dokumente vor ERWEITERUNGEN. Ein Antrag auf Erweiterung der Präqualifikation kann jederzeit gestellt werden. Die Antragstellerin hat dazu alle Leistungsbereiche anzugeben, auf die sich die Erweiterung beziehen soll. Für die Prüfung des Antrags gelten die in der Preisliste dieses Vertrages vereinbarten Kosten STREICHUNGEN. Die Antragstellerin kann die Streichung der Präqualifikation oder einzelner Leistungsbereiche, für die sie präqualifiziert ist, beantragen. Die PQ-Stelle ist jederzeit berechtigt, die Streichung der Präqualifikation oder einzelner Leistungsbereiche der Präqualifikation beim Verein zu veranlassen, wenn einer der in Ziffer 9.3 der Leitlinie angegebenen Gründe dafür eintritt oder der Vertrag beendet wurde ABLEHNUNG. Die vollständige oder teilweise Ablehnung des Antrags teilt die PQ-Stelle der Antragstellerin unter Angabe der Gründe für die Ablehnung mit und klärt sie über das Beschwerdeverfahren (siehe Ziffer 7.) auf. Die PQ-Stelle ist verpflichtet, den Antrag abzulehnen, wenn die Antragstellerin wegen unzutreffender Nachweise oder Eigenerklärungen nach Anlage 1 der Leitlinie für die in Ziffer 8.3 der Leitlinie festgelegte Frist von 24 Monaten gesperrt wurde. Sollte die PQ-Stelle Kenntnis über unzutreffende Nachweise oder Eigenerklärungen erhalten, ist sie auch verpflichtet, eine Streichung der Antragstellerin durch den Verein zu veranlassen. 5.1 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Die PQ-Stelle ist gemäß Ziffer 12 der Leitlinie berechtigt, für ihre Präqualifizierungstätigkeiten ein Entgelt von der Antragstellerin zu verlangen. Das von der Antragstellerin an die PQ- Stelle zu entrichtende Honorar berechnet sich auf der Grundlage der aktuell gültigen Preisliste. Die Entgelte für die Eintragung in die beim Verein geführten Liste der präqualifizierten Unternehmen sind in diesen Preisen bereits enthalten. Nach Eingang der Antragsunterlagen erhält die Antragstellerin eine vorläufige Honorarberechnung. Die PQ-Stelle beginnt mit der Antragsprüfung, sobald die Zahlung dieser vorläufigen Honorarberechnung auf dem Konto der PQ-Stelle eingegangen ist. Nach Abschluss der Antragsprüfung erhält die Antragstellerin eine endgültige Honorarberechnung. Die Mitteilung der Registriernummer und die Bescheinigung über den Eintrag in die Liste der präqualifizierten Unternehmen erfolgt nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der PQ-Stelle. Honorarzahlungen werden bei Ablehnung des Antrags oder bei Ablehnung von Teilen des Antrags nicht rückerstattet. 5.2 ZAHLUNGSVERZUG. Gerät die Antragstellerin mit der Zahlung in Verzug, besteht für die Dauer des Verzuges keine Verpflichtung der PQ- Stelle, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Präqualifikation für die Antragstellerin auszuführen. Kommt die Antragstellerin ihrer Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach, so gilt der Vertrag als gekündigt. 6. VERTRAULICHKEIT, DATENSCHUTZ, EINSICHT IN DOKUMENTE UND AKTEN. Mit der Antragstellung erklärt die Antragstellerin zugleich ihr Einverständnis mit der Speicherung der personen- und firmenbezogenen Daten bei den Präqualifizierungsstellen und in der Liste präqualifizierter Unternehmen zur Auskunft für öffentliche Auftraggeber. Alle Unterlagen und Informationen, die im Zusammenhang mit dem Präqualifizierungsverfahren eingereicht wurden, verbleiben bei der PQ-Stelle und werden streng vertraulich behandelt. Eine Einsichtnahme seitens des die PQ-Stelle überwachenden Vereins bleibt vorbehalten. Wird ein Antrag abgelehnt oder eine Präqualifikation gestrichen, werden die diesbezüglichen Unterlagen nach Ablauf der Beschwerdefrist an diese zurückgesendet. Auf Verlangen erhält jede Antragstellerin Einsicht in ihre Akten, Dokumente und Unterlagen. Die Antragstellerin erklärt mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ihr Einverständnis mit der Speicherung der personen- und firmenbezogenen Daten bei der PQ-Stelle und in der Liste der präqualifizierten Unternehmen des Vereins zur Auskunft für öffentliche Auftraggeber. 7. BESCHWERDEVERFAHREN. Die Antragstellerin / das präqualifizierte Unternehmen kann gegen Entscheidungen der PQ-Stelle Beschwerde einlegen. Fristen, Verfahren und etwaige Entgelte richten sich nach Ziffer 10 der Leitlinie und der Beschwerdeordnung des Vereins. 8. ENDE DES VERTRAGES. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab Datum des Vertragsabschlusses und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht fristgerecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet auch dann, wenn eine der PQ-Stelle zustehende Honorarforderung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen auf dem Konto der PQ-Stelle eingeht. Der Vertrag endet ebenfalls, wenn die Antragstellerin nicht präqualifiziert oder vollständig aus der Liste der präqualifizierten Unternehmen gestrichen wird. Wird die Liste der präqualifizierten Unternehmen beim Verein nicht mehr weitergeführt oder der Verein aufgelöst, so kann jede der beiden Vertragsparteien den Vertrag gegenüber der anderen Partei schriftlich kündigen. 9. ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DIESER BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser besonderen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform und der Zustimmung des Vereins. 10. GÜLTIGKEIT DER AGB DER POYRY INFRA GMBH. Soweit in diesen Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pöyry Infra GmbH Bestandteil dieses Vertrages. Poyry-PQ-BVB_ doc Seite 1 / 1

4 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PROFESSIONELLE DIENSTLEISTUNGEN DER PÖYRY INFRA GMBH 1. GÜLTIGKEIT. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für professionelle Dienstleistungen (im Folgenden AGB ) gelten für alle durch Pöyry Infra GmbH, Röttelnweiler 22, Alte Vogtei, Lörrach (im Folgenden der Berater ) für einen Kunden (im Folgenden der Kunde ) erbrachten professionellen Dienstleistungen, soweit zwischen dem Kunden und dem Berater nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. 2. BEGRIFFE. Unter Dienstleistungen werden professionelle Dienstleistungen in Form von Beratungsleistungen, Studien, Projektdesign, Überwachung, IT-Serviceleistungen und -produkte, Management und Beaufsichtigung sowie andere damit in Zusammenhang stehende, vom Berater für den Kunden ausgeführte Dienstleistungen verstanden. Vertrag bedeutet bezüglich der Ausführung der Dienstleistungen (a) das von den Parteien ordnungsgemäß unterzeichnete Vertragsdokument, oder, in Ermangelung eines solchen Dokuments, (b) das vom Kunden ohne Änderungen angenommene schriftliche Angebot des Beraters oder (c) die vom Berater ohne Änderungen angenommene Auftragsbestätigung des Kunden, jeweils einschließlich der vorliegenden AGB, die ein wesentlicher Vertragsbestandteil sind. Jegliche Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. 3. UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN. Die Parteien vereinbaren einen im Vertrag und in den Vertragsanhängen in seinen Einzelheiten hinreichend beschriebenen Dienstleistungsumfang. 4. VERGÜTUNG DES BERATERS. Der Kunde vergütet den Berater für dessen Dienstleistungen gemäß den Zahlungsbedingungen des Vertrags. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, stellt der Berater seine Gebühr nach Zeitaufwand zuzüglich aller direkten Ausgaben in Rechnung. Die Gebühr berechnet sich gemäß der für die Art der ausgeführten Dienstleistungen geltenden Gebührensätze des Beraters. Die Gebühr ist monatlich rein netto innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum in der angegebenen Währung zu zahlen. Zinsen auf außenstehende Beträge richten sich nach dem Basiszinsatz zuzüglich acht (8) Prozentpunkte. Bestreitet der Kunde einen Rechungsposten, so begründet er dies gegenüber dem Berater in einer schriftlichen Mitteilung und zahlt die unbestrittenen Rechnungsposten innerhalb der Zahlungsfrist. Alle Preise von und Zahlungen an den Berater verstehen sich ausschließlich Steuern. Quellensteuer, Zölle, Bankgebühren und ähnlichen Abgaben, Umsatzsteuer oder gleichwertige geltende Steuern sind im Preis nicht enthalten und werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und vom Kunden bezahlt. 5. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN. Der Kunde stellt dem Berater rechtzeitig alle zur vertragsgemäßen Ausführung der Dienstleistungen benötigten Daten, Informationen, Überprüfungen und Genehmigungen zur Verfügung. 6. LIEFERFRIST. Der Berater erbringt die Dienstleistungen innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums, es sei denn, die Ausführung verzögert sich aus nicht vom Berater zu vertretenden Gründen. 7. PROFESSIONELLER STANDARD/NACHBESSERUNG. Der Berater führt derartige Dienstleistungen mit der für technische Dienstleistungen unter ähnlichen Bedingungen üblichen Geschicklichkeit und Sorgfalt aus. Zeigt sich innerhalb eines (1) Jahres nach Fertigstellung oder Beendigung der Dienstleistungen, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt, dass der Berater diesen Standard nicht eingehalten hat, und hat der Kunde dem Berater dies unverzüglich schriftlich mitgeteilt, so hat der Berater zur Einhaltung dieses Standards nötige Nacharbeiten im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Dienstleistungen auszuführen. Diese Verpflichtung ist hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen die einzige Verpflichtung des Beraters und das exklusive Rechtsmittel des Kunden. Der Berater gewährt keine (ausdrücklichen oder implizierten) Produktgarantien und übernimmt keinerlei Haftung für Kostenschätzungen des Kunden oder die Änderung, den Betrieb, die Verfügbarkeit oder die Leistung der Einrichtungen des Kunden oder anderer Endbenutzer. 8. MANGELHAFTIGKEIT VON DIENSTLEISTUNGEN. Angebliche Mängel der Dienstleistungen teilt der Kunde dem Berater unverzüglich mit, damit dieser sofortige Maßnahmen zur Mängelbeseitigung treffen kann. 9. VERZÖGERUNGEN DER DIENSTLEISTUNGEN. Haben die Parteien im Vertrag bestimmte Termine für die Fertigstellung einzelner Abschnitte der Dienstleistung oder der Gesamtdienstleistung vereinbart, und ist der Berater hinsichtlich der Fertigstellung aus von ihm allein zu vertretenden Gründen in Verzug geraten, so hat der Kunde ein Recht auf pauschalierte Entschädigung. Für jede volle Woche der Verzögerung beträgt die pauschalierte Entschädigung 0,5% der Vergütung für den sich verzögernden Dienstleistungsabschnitt oder Auftrag. Die Gesamtsumme der pauschalierten Entschädigung ist jedoch auf 5% der Gesamtvergütung für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen beschränkt. Diese Verpflichtung ist hinsichtlich der Verzögerung von Dienstleistungen die einzige Verpflichtung des Beraters und das exklusive Rechtsmittel des Kunden. Unberührt bleibt die Haftung im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. 10. ÄNDERUNGEN. Jeder vereinbarte Zeitplan, Fertigstellungsdatum, Preis und/oder maximale Kosten werden in folgenden Fällen in gerechter Weise angepasst: (1) Ergänzung, Änderung oder Streichung von Dienstleistungen, (2) Aufdeckung verborgener oder anderer Bedingungen in Abweichung von (a) den im Vertrag angeführten oder vom Vertrag abzuleitenden, (b) den üblicherweise anzutreffenden oder den der vertraglich vereinbarten Arbeit als inhärent zuzuschreibenden Bedingungen; (3) Änderung des geltenden Gesetzes oder dessen Auslegung, wenn sich hierdurch die Kosten oder die Fertigstellungszeiten der Dienstleistungen erhöhen; (4) Verzögerung oder Aussetzung der Dienstleistungen oder Überschneidung der Dienstleistungen mit den vom Kunden oder einem anderen Rechtsträger ausgeführten Dienstleistungen; (5) Änderung oder Verzögerung bei der Versorgung mit vom Berater benötigten Designmerkmalen, Entscheidungen oder anderen Informationen; oder (6) Erhöhung der Kosten des Beraters oder Verlängerung der zur Fertigstellung der Dienstleistung benötigten Zeit aufgrund höherer Gewalt laut Ziff. 22 oder aufgrund eines anderen, außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Beraters liegenden Ereignisses. Fordert der Kunde vom Berater Änderungen bezüglich des Inhalts der Dienstleistungen oder die Verwendung vom Berater schriftlich abgelehnter Methoden, Materialien und/oder Konstruktionen, so übernimmt der Berater keinerlei Haftung für daraus resultierende Schäden, Verluste oder Verzögerungen. 11. FERTIGSTELLUNG. Sieht der Berater die Dienstleistung als abgeschlossen an, so teilt er dies dem Kunden schriftlich mit. Der Kunde informiert den Berater innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über mögliche Mängel der Dienstleistungen, für die er den Berater laut Vertrag verantwortlich hält. Sobald diese Mängel behoben sind oder die Beanstandungsfrist von zehn Tagen verstrichen ist, ohne dass der Kunde den Berater über irgendwelche Mängel informiert hätte, bestätigt der Kunde die Fertigstellung der Dienstleistungen schriftlich oder diese wird als bestätigt angesehen. 12. UNABHÄNGIGER BERATER. Der Berater wird in jeglicher Hinsicht als unabhängiger Berater angesehen. Der Vertrag ist nicht so auszulegen, dass der Berater als Vertreter, Angestellter oder Bediensteter des Kunden gilt. 13. ÜBERTRAGBARKEIT UND UNTERAUFTRÄGE. Die Übertragung oder Untervergabe von aus dem Vertrag entstehenden Rechten oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die jeweils andere Partei; davon ausgenommen ist die teilweise Ausführung von Dienstleistungen durch dem Berater angeschlossene Unternehmen. Wird ein Teil der Dienstleistungen von dem Berater angegliederten Unternehmen oder anderen Zulieferern des Beraters erbracht, Poyry-AGB_ doc 07/2009 Seite 1 / 2

5 so bleibt die Verantwortung des Beraters für die Dienstleistungen hiervon unberührt, und der Kunde behandelt die entsprechenden Dienstleistungen als seien sie vom Berater selbst erbracht worden. 14. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM. Rechte an geistigem Eigentum wie Zeichnungen, Spezifikationen, Datenbanken oder anderem vom Berater vertragsgemäß an den Kunden geliefertem Material verbleiben beim Berater. Der Kunde verpflichtet sich, die darin enthaltenen Informationen ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Beraters zu keinem als dem vereinbarten Zweck gegenüber Dritten zu enthüllen. Für die unautorisierte Verwendung solcher Informationen ist der Berater nicht verantwortlich. 15. ALLGEMEINE HAFTPFLICHT. Jede der Parteien entschädigt, verteidigt und hält die andere Partei schadlos von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten und Klagen aufgrund von Körperverletzung und/oder Todesfall und/oder Verlust, Schädigung oder Zerstörung von Eigentum Dritter, soweit diese durch Fahrlässigkeit oder Versäumnisse der schadlos haltenden Partei verursacht wurden. 16. HAFTUNG. Der Berater haftet dem Kunden gegenüber für unmittelbare Schäden, die nachweislich durch Fehler, Versäumnisse und berufliche Fahrlässigkeit bei der vertragsgemäßen Ausführung der Dienstleistungen verursacht wurden. Der Berater übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aus von ihm nicht zu vertretenden oder außerhalb der ihm zumutbaren Kontrolle liegenden Gründen oder Umständen. 17. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Ungeachtet anderslautender Vertragsbestimmungen ist die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Dienstleistungen (einschließlich des Vertragsbruchs) ergebende Gesamthaftung des Beraters auf (a) die Höhe der Gesamtgebühr (exklusive direkter Ausgaben) des Beraters für die Dienstleistungen begrenzt, wenn der Vertragsgesamtwert weniger als Euro beträgt; oder auf (b) Euro plus 10 % (zehn Prozent) des über Euro hinausgehenden Teils der Gesamtgebühr (exklusive direkter Ausgaben) des Beraters, wenn der Vertragsgesamtwert Euro oder mehr beträgt. Der Berater übernimmt keine Haftung für kleinere Einzelschäden unter Euro. Der Berater übernimmt unter keinen Umständen eine aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag (einschließlich Vertragsbruch) oder den Dienstleistungen hervorgehende Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, insbesondere nicht für Schäden aufgrund von oder in Zusammenhang mit Nutzungsausfall von Eigentum, entgangenem Gewinn oder anderen Einkünften, Zinsen, Produktschäden, erhöhte Ausgaben oder Betriebsunterbrechung, egal wodurch diese verursacht werden. Unberührt bleibt die Haftung im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. 18. HAFTUNGSDAUER. Die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Dienstleistungen entstehende Haftung des Beraters endet in jedem Fall ein (1) Jahr nach Abnahme der Dienstleistungen oder dem Datum, ab dem die Dienstleistungen als abgenommen betrachtet werden, wie in Ziff. 11 (Fertigstellung) festgelegt. Alle Ansprüche an den Berater sind diesem sofort nach ihrer Entdeckung mitzuteilen, in jedem Falle aber vor Ende der Haftungsdauer. 19. VERSICHERUNGEN/HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Um seine Berufshaftpflicht hinsichtlich der vertragsgemäß ausgeführten Dienstleistungen abzudecken, schließt der Berater eine Berufshaftpflichtversicherung ab. Die Haftung des Beraters für Schäden durch Fehler, Versäumnisse oder berufliche Fahrlässigkeit ist auf die in Ziff. 17 dieses Vertrages aufgeführte Höchsthaftungssumme und auf den von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckten Umfang und Summe beschränkt. Zur Abdeckung der allgemeinen Haftung schließt der Berater eine allgemeine Haftpflichtversicherung gegen Körperverletzung und Sachschäden an fremdem Eigentum mit einer jährlichen Gesamtdeckungssumme von mindestens Euro ab. Unberührt bleibt die Haftung im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. 20. RECHTSMITTEL. Es gelten die im Vertrag ausdrücklich aufgeführten, aus dem Vertrag (einschließlich Vertragsbruch) hervorgehenden oder damit zusammenhängenden Rechte, Verbindlichkeiten, Verantwortungen und Rechtsmittel der Parteien. (30) Tagen kündigen. Der Berater kann den Vertrag kündigen, wenn Zahlungen dreißig (30) Tage oder mehr im Rückstand sind oder der Kunde oder andere Projektteilnehmer ihren Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind und damit die ordentliche Ausführung der Dienstleistungen durch den Berater verhindern, soweit dieser Zustand nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Aufforderung an den Kunden behoben wird, oder der Kunde eine Abweichung von geltenden Gesetzen und Vorschriften oder dem in Ziff. 7 beschriebenen beruflichen Standard oder dem Arbeitsethos des Beraters gefordert hat. Außerdem kann jede der Parteien den Vertrag gegenüber der jeweils anderen Partei schriftlich kündigen, wenn letztere insolvent wird, in Konkurs geht, Schuldner in einem Zwangsverwaltungs- oder Konkursverwaltungsprozess wird, von einer Gesamtabtretung zugunsten der Gläubiger betroffen ist oder einen schwerwiegenden Vertragsbruch begeht und diesen nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der anderen Partei korrigiert bzw. keine angemessenen Schritte zur Korrektur desselben unternimmt. Bei Kündigung des Vertrags zahlt der Kunde dem Berater die bis zum Inkrafttreten der Kündigung entstandenen Kosten und verdienten Gebühren; eine weitere Verbindlichkeit der Parteien gegenüber der jeweils anderen Partei besteht nicht. 22. HÖHERE GEWALT. Die Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung einer der Parteien, ausgenommen Zahlung von Geldern, stellt keine Verletzung der vertraglichen Pflichten dar, soweit die Verzögerung oder Nichterfüllung von einem außerhalb der zumutbaren Kontrolle der entsprechenden Partei liegenden Ereignis verursacht wurde, das auch durch angemessene Sorgfalt der entsprechenden Partei nicht hätte verhindert werden können. 23. VERTRAULICHKEIT. Während der Vertragsdauer und zwei (2) Jahre darüber hinaus ist dem Berater die mündliche oder schriftliche Enthüllung von Informationen bezüglich des Betriebs, der Industrieanlagen, unternehmensinterner Vorgänge oder des Projekts des Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung desselben untersagt. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung ist der Berater berechtigt, die Dienstleistungen und/oder das Projekt mit Titel und allgemein bezüglich Zweck, Art und Umfang zu beschreiben und den Namen des Kunden in Leistungsnachweisen oder Werbe- und Referenzmaterial zu nennen, nachdem das Projekt der Öffentlichkeit bekannt werden kann. Das Material darf keine Einzelheiten des Projekts über eigentumsrechtlich geschützte Informationen oder Branchengeheimnisse, sondern nur bereits veröffentlichte oder anderweitig in öffentlichem Besitz befindliche Informationen enthalten. Der Kunde gestattet dem Berater, im Rahmen von Marketing- bzw. Online-Auftritten den Namen und das Logo des Kunden zu nutzen, insbesondere auf die Zusammenarbeit und die Dienstleistungen hinzuweisen und einen Link auf dessen Homepage herzustellen. 24. GÜLTIGKEIT. Erweist sich eine der Bestimmungen als unwirksam oder undurchsetzbar, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich zur redlichen Einigung auf eine den Absichten dieser Bestimmung am nächsten kommende Bestimmung. Dies gilt sinngemäß für die Schließung etwaiger Lücken. 25. GELTENDES RECHT. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht; Vertragsbestimmungen, die sich auf andere Gesetzgebungen beziehen, sind hiervon ausgenommen. 26. GERICHTSSTAND. Gerichtstand ist Mainz. 27. MITTEILUNGEN. Alle den Vertrag betreffenden Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wobei ein Schreiben per Telefax oder Post an die offizielle Adresse der entsprechenden Partei genügt. 28. ABWEICHENDE BEDINGUNGEN. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Der Widerspruch erstreckt sich auch auf Bestimmungen über Punkte, die in unseren Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, für die in den Geschäftsbedingungen des Kunden jedoch eine vom Gesetz abweichende für uns ungünstige Regelung getroffen ist. 21. KÜNDIGUNG. Der Kunde kann den Vertrag nach freiem Belieben durch schriftliche Kündigung an den Berater mit einer Frist von dreißig Poyry-AGB_ doc 07/2009 Seite 2 / 2

6 Checkliste zu den Antragsunterlagen für die Präqualifikation beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. Stand: (bitte diese Checkliste den Antragsunterlagen vorheften) Kürzel Beschreibung Filename ok Antrag (bitte Vordrucke ausfüllen und unterzeichnen) Antrag Antrag auf Präqualifikation PQA-0 Anhang1 Beantragte Leistungsbereiche PQA-1 Eigenerklärungen (bitte Vordrucke ausfüllen und unterzeichnen) (nicht älter als 12 Monate) Anlage E1 Eigenerklärung für die Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen PQA-E1 Anlage E2 Eigenerklärung über Umsatzverteilung PQA-E2 Anlage E3 Eigenerklärung über beschäftigten Arbeitskräfte PQA-E3 Anlage E4 Eigenerklärung als Ersatz für den Handelsregisterauszug (nur für Kleingewerbetreibende mit Rechtsform Einzelkfm. oder GbR, eingetragene Firmen im Handelsregister siehe AD2) PQA-E4 Anlage E5 Eigenerklärung als Ersatz für den Gewerbezentralregisterauszug PQA-E5 Freiwillige Unterlagen (bitte Erklärung/Nachweis ausfertigen, unterzeichnen und mit Kürzel kennzeichnen) Anlage F1 Tariftreueerklärung Bund nach dem Erlass vom (B I /31) (nicht älter als 12 Monate) Erklärung Anlage F2 Tariftreueerklärung Länder (nicht älter als 12 Monate) Erklärung Anlage F3 Nachweis über bevorzugte(r) Bewerber nach der Richtlinie für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei Vergabe öffentlicher Aufträge (nicht älter als 12 Monate) Nachweis Amtliche Dokumente (bitte Dokumente besorgen und mit Kürzel kennzeichnen) AD1 Gewerbeanmeldung (aktuelle Fassung bzw. nicht älter als Gültigkeitsdatum) Amtl. Dok. AD2 AD3 AD4 Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) (Kleingewerbetreibende mit Rechtsform Einzelkfm. oder GbR siehe Anlage E4) Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer) (nicht älter als 12 Monate) Entfällt Ersetzt durch Eigenerklärung E5 Amtl. Dok. Amtl. Dok. AD5 Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß 48b Abs. 1 des EStG (nicht älter als Gültigkeitsdatum) Amtl. Dok. AD6 AD7 AD8 AD9 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkasse (ohne BG) (nicht älter als 12 Monate bzw. Gültigkeitsdatum) bzw. Negativbescheinigung Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 12 Monate bzw. Gültigkeitsdatum) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder Gewinn- und Verlustrechnung über Gesamtumsatz für Bauleistungen des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (nicht älter als 12 Monate) nur auf besonderes Verlangen: Auszug aus dem Bundeszentralregister nach 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 12 Monate) Amtl. Dok. Amtl. Dok. Amtl. Dok. Amtl. Dok. Referenzen (bitte Vordrucke ausfüllen und unterzeichnen) Anlage R1 Mindestens 3 Referenzen zu jedem beantragten Leistungsbereich aus dem Bereich A Einzelleistung. (nicht älter als 3,5 Jahre nach Fertigstellungsdatum) PQA-R1 Anlage R2 Mindestens 3 Referenzen zu jedem beantragten Leistungsbereich aus dem Bereich B Komplettleistung. (nicht älter als 3,5 Jahre nach Fertigstellungsdatum) PQA-R2 Detaillierte Informationen zum Ausfüllen / Ausfertigen der verschiedenen Unterlagen finden Sie auf verschiedenen Hinweisblättern! Bitte vergessen Sie nicht den Vertrag in 2-facher Ausfertigung unterzeichnet beizulegen! Checkliste Erklaerungen und Nachweise_MALER.doc Seite 1 von 1

7 Antrag auf Präqualifikation beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. Antragsteller Vertragsnummer: 110. (wird von der PQ-Stelle ausgefüllt) Name der Firma: Sitz: Musterstadt Hausanschrift Straße: Postleitzahl und Ort: Musterstadt Postanschrift Postfach: Postleitzahl und Ort: Musterstadt Telefon/ Telefon: Telefax: Homepage: Kontaktperson für Rückfragen Name: Hans Mustermann Telefon (direkt): (direkt): 1 Antragsinhalt (Bitte ankreuzen) Erstantrag auf Präqualifikation Antrag auf Erweiterung der Leistungsbereiche Antrag auf Berücksichtigung zusätzlicher Referenzen Antrag_MALER.doc Seite 1 von 2

8 1.1 Angabe der Leistungsbereich Der Antragsteller muss die Präqualifikation für mindestens einen Leistungsbereich aus dem Abschnitt Einzelleistungen beantragen. Zusätzlich kann er die Präqualifikation für Leistungsbereiche aus dem Abschnitt Komplettleistungen beantragen. Die Leistungsbereiche, für die der Antrag gestellt wird, sind dem Anhang 1 zu entnehmen (bitte dort ankreuzen). Anzahl der Leistungsbereiche, für die ein Antrag gestellt wird: 5 Stück 1.2 Referenzen Der Antragsteller muss für jeden Leistungsbereich mindestens drei gültige Referenzen zur Prüfung vorlegen. Dazu sind die entsprechenden Formblätter (Anlage 3-1 (PQA-R1) und Anlage 3-2 (PQA-R2)) zu verwenden. Darüber hinaus gehende Referenzdarstellungen können in Inhalt und Form, jedoch nicht größer als DIN A4, vom Antragsteller gewählt werden. Erstreckt sich eine Referenz über mehrere Leistungsbereiche, genügt die Eintragung/Darstellung in einem Formblatt. Jede Referenz muss von der Antragstellerin und einem Referenzgeber (Auftraggeber, Bauherr) unterschrieben sowie mit dem jeweiligen Firmenstempel versehen sein, anderenfalls ist die Referenz ungültig und wird nicht berücksichtigt. Dem Antrag liegt eine Anzahl von insgesamt 6 Referenzen bei. 2 Anforderungen an die Dokumente 2.1 Formblätter des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen Soweit vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. Formblätter für Eigenerklärungen oder sonstige Nachweise zur Verfügung gestellt werden, sind diese von der Antragstellerin zu verwenden. 2.2 Nicht deutschsprachige Dokumente Nicht deutschsprachige Dokumente (Nachweise und Referenzen) müssen von einem vereidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt und von diesem oder einer öffentlichen Stelle beglaubigt sein. 2.3 Datentechnisch übermittelte Dokumente Datentechnisch übermittelte Nachweise oder Erklärungen der Antragstellerin, die mit gezeichnet oder ähnlichem anstelle einer Unterschrift versehen sind, können nicht anerkannt werden. Gescannte Dokumente sind ausschließlich im PDF-Format zugelassen. Die Dokumente müssen am Bildschirm und ausgedruckt gut lesbar sein. Die Antragstellerin hat auf Verlangen der PQ-Stelle die Originaldokumente vorzulegen Musterstadt Datum und Ort D Musterstadt Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Antrag_MALER.doc Seite 2 von 2

9 Anhang 1 zum Antrag auf Präqualifikation beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. Vertragsnummer: 110. / (wird von PQ-Stelle ausgefüllt) A Einzelleistungen (beantragte Leistungsbereiche jeweils ankreuzen) Klasse: Hochbau Gruppe: Rohbau, Tragwerk für Bauwerke Betonarbeiten Betonfertigteilarbeiten Spannbetonarbeiten Mauerarbeiten (natürliche/künstl. Steine) einschließlich Verblendmauerwerk Stahlbauarbeiten Seilsysteme Zimmer- und Holzbauarbeiten Betonerhaltungsarbeiten Gruppe: Gebäudehülle und Innenausbau Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Abdichtungsarbeiten konstruktive Fassadenarbeiten Natur- und Betonwerksteinarbeiten Fliesen- und Plattenarbeiten Bodenbelagsarbeiten Parkettarbeiten Gussasphaltarbeiten Holzpflasterarbeiten Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten Putzarbeiten Wärmedämm-Verbundsysteme Trockenbauarbeiten Estricharbeiten Tischlerarbeiten Metallbauarbeiten Klempnerarbeiten Verglasungsarbeiten Rollladenarbeiten Beschlagarbeiten Gruppe: Technische Gebäudeausrüstung Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen raumlufttechnische Anlagen Brandschutzsysteme Elektroarbeiten Blitzschutzanlagen Fördertechnik (Aufzüge, Fahrtreppen und Personenbeförderungsanlagen) Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen Gebäudeautomation sonstige Gebäudeausrüstung Klasse: Allgemeiner Tiefbau Gruppe: Erdbau Erdarbeiten Brunnenbauarbeiten Nassbaggerarbeiten Gruppe: Entwässerung Wasserhaltungsarbeiten Drän- und Versickerarbeiten Gruppe: Leitungsbau Entwässerungskanalarbeiten Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich Mikrotunnelsysteme und Rohrvortriebsarbeiten Kabelleitungstiefbauarbeiten Gruppe: Gründung, Verbau, Baugrund Bohrarbeiten Verbauarbeiten Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten Schlitzwandarbeiten mit stützender Flüssigkeit Einpressarbeiten Düsenstrahlarbeiten Druckluftarbeiten Gruppe: Landschaftsbau Landschaftsbauarbeiten Klasse: Ingenieurbau und Tunnelbau Gruppe: Ingenieurbau Betonarbeiten Betonfertigteilarbeiten Spannbetonarbeiten Spritzbetonarbeiten Mauerarbeiten Stahlverbundarbeiten Stahlbauarbeiten Seilsysteme Zimmer- und Holzbauarbeiten Korrosionsschutzarbeiten Betonerhaltungsarbeiten Abdichtungsarbeiten Lärmschutzeinrichtungen Anhang1_zum_Antrag_MALER_ doc Seite 1 von 2

10 Gruppe: Tunnelbau Konventioneller Tunnelvortrieb Tunnelvortrieb mit Tunnelbohrmaschinen, Schildmaschinen Tunnelausstattungen Klasse: Verkehrswegebau Gruppe: Straßen- und Wegebau Oberbauschichten ohne Bindemittel Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln Oberbauschichten aus Asphalt Pflasterdecken, Plattenbeläge und Einfassungen Ausstattung der Straßen Verkehrssicherung Gruppe: Schienenwegebau Gleisbauarbeiten Gleisinstandhaltungsarbeiten Ausstattung der Schienenwege Verkehrssicherung Gruppe: Wasserbau Böschungs- und Sohlensicherung an Wasserstraßen sowie Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen Unterseeische Rohrleitungen (Abflüsse, Rohre, Tauchrohre etc., einschl. Gräben für Kabel) Unterwassersprengen Herstellung von Dichtungen an Schifffahrtskanälen Beton- und Stahlbetonarbeiten im Wasse Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen im Wasserbau Abdichtungsarbeiten im Wasserbau Stahlwasserbauarbeiten und Korrosionsschutz im Stahlwasserbau Elektrische und maschinentechnische Ausrüstung des Stahlwasserbaus Ausstattung der Wasserstraßen B Komplettleistungen Unternehmen können sich nur in Bereich B qualifizieren, wenn sie in mindestens einem zugehörigen Leistungsbereich (Spalte 2) des Bereichs A präqualifiziert sind. Klasse: Bauvorhaben Hochbau (Rohbau, Gebäudehülle und Innenausbau, Technische Gebäudeausrüstung) umfassende Bauleistung Neubau umfassende Bauleistung Bauen im Bestand umfassende Bauleistung Technische Gebäudeausrüstung Klasse: Bauvorhaben Allgemeiner Tiefbau umfassende Bauleistung für Leitungsbau umfassende Bauleistung für Tiefbauten soweit sie nicht unter fallen Klasse: Bauvorhaben Ingenieurbau, und Tunnelbau umfassende Bauleistung für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen Klasse: Bauvorhaben Verkehrswegebau umfassende Bauleistung für Fernstraßen und Straßen umfassende Bauleistung für Schienenwege umfassende Bauleistung für Start- und Landebahnen umfassende Bauleistung für Häfen, Wasserstraßen, Dämme und andere Wasserbauten Klasse: Umfassende Bauleistung für Kraftwerke, Bergbau- und Produktionsanlagen umfassende Bauleistung für Kraftwerke, Bergbau und Produktionsanlagen Klasse: Sonstiger Bau Gruppe: Sonstiger Bau Rückbau-, Verwertungs- und Entsorgungsarbeiten Gerüstbau: Arbeits- und Schutzgerüste Gerüstbau: Traggerüste Gebäudereinigung, Baureinigungsarbeiten Feuerfeste Anlagen und Industrieschornsteine Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauteilen Asbestsanierungsarbeiten Kampfmittelräumung Anhang1_zum_Antrag_MALER_ doc Seite 2 von 2

11 Anlage E1 Eigenerklärung für die Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen Ich/Wir erkläre(n): dass für mein/unser Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Die vorstehende Erklärung findet auf mein/unser Unternehmen keine Anwendung, da ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt ist ( 258 InsO). Die Bestätigung des Insolvenzverwalters ist als Nachweis den Antragsunterlagen beigefügt (wenn zutreffend bitte ankreuzen) dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass gegen mein/unser Unternehmen oder Mitarbeiter meines/unseres Unternehmens keine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt ( 6 Abs. 3 Nr. 2g) VOB/A), vorliegt, z.b. wirksames Berufsverbot ( 70 StGB) wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO) wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO) rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche ( 261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB) Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- oder Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten od. Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden. dass mein/unser Unternehmen nicht in einem Landeskorruptionsregister eingetragen ist, dass mein/unser Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt hat, dass mein/unser Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß erfüllt hat. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ja nein (zutreffendes ankreuzen) Falls Ja: Ich /Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ( 1 AEntG) erfüllt. Ich/Wir erkläre(n), dass sich mein/unser Unternehmen seine Verpflichtung erfüllt, nur Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind, dem öffentlichen Auftraggeber jeglichen Nachunternehmereinsatz mitzuteilen, rechtzeitig den Namen und die Kennziffer anzugeben, unter der der Nachunternehmer für den auszuführenden Leistungsbereich in der Liste präqualifizierter Unternehmer geführt wird, dem öffentlichen Auftraggeber auf Anforderung im Einzelfall die Eignungsnachweise des Nachunternehmers vorzulegen. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zur Streichung der Präqualifikation bzw. zur Ablehnung des Antrages zur Folge hat. Ein neuer Antrag kann nicht vor Ablauf von 24 Monaten gestellt werden Musterstadt Datum und Ort D Musterstadt Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Eigenerklaerung_Eintragung_MALER.doc Seite 1 von 1

12 Die Gültigkeit der Erklärung über die Umsatzverteilung auf die Leistungsbereiche beträgt 12 Monate Musterstadt Tel Fax Antrag auf Präqualifikation beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Anlage E2 Erklärung über Umsatzverteilung auf Leistungsbereiche Unser Unternehmen hat in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend aufgeführten Leistungsbereichen für Bauleistungen im eigenen Betrieb folgende Anteile am Gesamtumsatz in % erzielt (Schätzwerte sind für die Angabe der Umsatzanteile ausreichend): Nummer und Bezeichnung der Einzelleistungsbereiche Jahr in Prozent (%) Betonerhaltungsarbeiten Bodenbelagsarbeiten Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten Wärmedämm-Verbundsysteme Ggf. Umsatzanteile für nicht präqualifizierte Bereiche Anteil der Nachunternehmerleistungen am Gesamtumsatz Summe Musterstadt Datum und Ort D Musterstadt Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

13 Die Gültigkeit der Erklärung über beschäftigte Arbeitskräfte beträgt 12 Monate Musterstadt Tel Fax Antrag auf Präqualifikation beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Anlage E3 Erklärung über beschäftigte Arbeitskräfte In den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren hat unser Unternehmen jahresdurchschnittlich folgende Anzahlen von Arbeitskräften (gegliedert nach Lohn- bzw. Beschäftigtengruppen) beschäftigt: Jahr Lohn-/Beschäftigtengruppe Personen Personen Personen Technisches Leitungspersonal Vorarbeiter Geselle/Facharbeiter Sonstiges Personal Musterstadt Datum und Ort D Musterstadt Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

14 Die Gültigkeit der Erklärung beträgt 12 Monate Musterstadt Tel Fax Anlage E5 Antrag auf Präqualifikation beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Eigenerklärung Zum Kriterium lfd. Nr. 4 der Anlage 1 zur Leitlinie für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Gewerbezentralregister) Firma: Sitz: Musterstadt Anschrift:, Musterstadt Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht - gem. 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. 8 Abs. 1 Nr.2, 9 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, 404 Abs. 1 oder 2 Nr.3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr.1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als belegt worden bin/sind oder - gem. 21 Abs. 1 i. V. m. 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens belegt worden bin/sind Musterstadt Datum und Ort D Musterstadt Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Eigenerklaerung_GWZ_MALER.doc Seite 1 von 1

15 Die Gültigkeit der Gewerbeanmeldung ist unbegrenzt, sollte aber jährlich bestätigt werden. AD 1 Muster Musterstadt Musterstadt, Musterallee (01234) (01234) Herrn Hans Mustermann Musterstadt 11/3 NN Hiermit bestätigen wir, dass die Firma,, Musterstadt, zum bei der Gemeinde Musterstadt mit folgendem Gewerbe gemeldet ist: Maler- und Lackierer-Handwerk Raumausstatter-Handwerk Bodenleger-Gewerbe Gemeinde Musterstadt i.a. Schneider

16 unbegrenzt, sollte aber jährlich bestätigt werden Musterstadt AD 1 Muster Die Gültigkeit der Gewerbeanmeldung ist Mustermann Hans Musterstadt, Hessen, Deutschland /56789, Musterstadt 01234/56789, Musterstadt 01234/56789, Musterstadt 56 Bodenlegergewerbe, Maler und Lackierer, Raumausstatter x

17 Die Gültigkeit des Handelsregisterauszugs beträgt 12 Monate. Muster AD Musterstadt Mustermann, Hans, Musterstadt, * Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom

18 Die Gültigkeit der Eintragung in das AD 3 Berufsregister beträgt 12 Monate. Muster Musterstadt ,, Musterstadt, Bodenleger-Gewerbe K.Muster

19 Muster Die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung ist entsprechend des angegebenen Gültigkeitsdatums. Musterstadt, den 05.Juli 2006 Musterstadt Musterallee 99, Musterstadt Postfach 12121, Musterstadt /100/ MmST e Frau Mai Musterstadt Name Mustermann Hans Musterstadt AD 5

20 Dieses Dokument kann in der Aufrechterhaltung durch QCM-Consult beantragt werden. Muster AD muster@malerkasse.de Musterstadt

21 Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft beträgt 12 Monate. Das Dokument kann in der Aufrechterhaltung durch die PQ-Stelle beantragt werden. Muster AD 7 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Bezirksverwaltung Musterstadt BG BAU Postfach Musterstadt Musterstadt Ihre Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unsere Zeichen: KKK Ihr Ansprechpartner: Frau Sommer Telefondurchwahl: 0444 / Telefax: 0444 / Datum: Sehr geehrte Damen und Herren, Unbedenklichkeitsbescheinigung - nur gültig mit Originalunterschrift und Dienstsiegel - Wir bescheinigen Ihnen, dass wir seit dem für Ihr Unternehmen zuständig sind und Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen bis zum heutigen Tage erfüllt haben. Der Vorschuss für 2006 wurde aus folgenden gemeldeten Lohnsummen errechnet: Gewerbezweig Bauausbau Büroteil des Unternehmens Lohnsumme ,00 EUR ,00 EUR Diese Bescheinigung ist gültig bis zum Sie gilt nicht für die Beitragshaftung bei Arbeitnehmerüberlassung und für die Beitragshaftung des Auftraggebers bei der Ausführung eines Dienst- oder Werkvertrages im Baugewerbe ( 150 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII). BG Unterschrift und Dienstsiegel

22 Die Gültigkeit des Testierten Jahresabschluss beträgt 12 Monate. Muster AD 8 Manfred Muster, Steuerberater Manfred Muster, Waldweg 9, Frankfurt am Main z.hd. Hans Mustermann Musterstadt 01. Juli 2006 Bestätigung für das Präqualifikationsverfahren Hiermit bestätigt die Steuerberatungssozietät Muster folgende Gesamtleistung der Firma Musterbau GmbH der Jahre : Gesamtleistung , , ,00 Vorstehende Zahlenwerte sind übernommen aus den von uns erstellten Jahresabschlüssen Manfred Muster Steuerberater

23 Hinweis: Dies ist eine Mustervorlage für die Referenzierung einer oder mehrerer Einzelleistungen. Jede Einzelleistung muss insgesamt mind. 3-fach referenziert sein! Referenz Einzelleistung Nr. 1 Anlage R1 für die Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen Bezeichnung des Bauvorhabens: Wohnanlage Eigentümergemeinschaft Mustermauerstraße 1, Musterhausen ausführendes Unternehmen / Referenznehmer:, Musterstadt vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Bauherr / Auftraggeber / Referenzgeber: Wohnanlage Eigentümergemeinschaft Anschrift: Mustermauerstraße 1, Musterhausen Tel.: / Ansprechpartner: Frau Zimmermann Ort der Ausführung: (Ort, Straße) Mustermauerstraße 1, Musterhausen Baubeginn: Fertigstellungstermin: Referenz für folgende Leistungsbereiche (LB) (einschließlich Angabe der Nummern der Leistungsbereiche gemäß Anlage 2 der Leitlinie): Betonerhaltungsarbeiten Bodenbelagsarbeiten Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten Wärmedämm-Verbundsysteme

24 Referenz Einzelleistung Nr. 1 Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen: LB Benennung Leistungsumfang Menge Reinigung der Betonfläche, Betonbeschichtung 470 m² Entfernung alter Beläge, Grundierung 40 m² Lackierarbeiten Holzgeländer Treppenhaus 20 m Lackierarbeiten Holzfenster Treppenhaus 4 Stück Einbau WDVS-Verbundsystem WLG m Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer: 2 Auftragswert der vorgenannten Leistungen: stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen: Art der Baumaßnahme: Neubau Umbau Denkmal Musterstadt D Musterstadt Ort Datum Stempel / Unterschrift Unternehmen Wir bestätigen die auftragsgemäße Ausführung der o.a. Bauleistungen und stimmen einer Veröffentlichung zum Zweck der Präqualifikation des Unternehmens zu. Musterhausen Ort Datum Stempel / Unterschrift Referenzgeber Hinweis: Weitere, ergänzende Beschreibungen der Referenzleistungen durch den Referenznehmer können dem Formblatt beigefügt werden. Referenz_Einzelleistung_MALER.doc Seite 2 von 2

25 Hinweis: Dies ist eine Mustervorlage für die Referenzierung einer oder mehrerer Komplettleistungen. Jede Komplettleistung muss insgesamt mind. 3-fach referenziert sein! Referenz Komplettleistung Nr. 1 Anlage R2 für die Eintragung in die Liste präqualifizierter Bauunternehmen Bezeichnung des Bauvorhabens: Wohnanlage Eigentümergemeinschaft Mustermauerstraße 1, Musterhausen ausführendes Unternehmen / Referenznehmer:, Musterstadt vertraglich gebunden als Hauptauftragnehmer ARGE-Partner Nachunternehmer Bauherr / Auftraggeber / Referenzgeber: Wohnanlage Eigentümergemeinschaft Anschrift: Mustermauerstraße 1, Musterhausen Tel.: / Ansprechpartner: Frau Müller Ort der Ausführung: (Ort, Straße) Mustermauerstraße 1, Musterhausen Baubeginn: Fertigstellungstermin: Referenz für folgende Leistungsbereiche (einschließlich Angabe der Nummern der Leistungsbereiche gemäß Anlage 2 der Leitlinie): umfassende Bauleistung für Bauen im Bestand

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