Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz für Lehrerinnen
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- Achim Hofmann
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1 Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz für Lehrerinnen Dirk-Matthias Rose, Annika Claus, Peter Kegel, Ann-Kathrin Jakobs 13. Bundesweiter Betriebsärztetag, BsAfB Jahrestagung 2017 in Dresden Gliederung Einleitung Fragestellung Methode Ergebnisse Zusammenfassung Diskussion *Anmerkung der Autoren: Es besteht kein Interessenskonflikt 2 1
2 Mutterschutz an Schulen in Rheinland-Pfalz (Handlungsablauf zur Gefährdungsbeurteilung)(Stand ) Der Schutz der werdenden Mutter und ihres ungeborenen Kindes ist ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsmanagements. Insbesondere während einer Schwangerschaft bedürfen Bedienstete eines erhöhten Schutzes, da sie und ihre ungeborenen Kinder an der Schule besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein können. Um berufliche Gefährdungen erkennen und vermeiden zu können, ist es erforderlich, bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft unverzüglich eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der werdenden Mutter durchzuführen. 3 Verantwortlichkeit für die Gefährdungsbeurteilung Grundsätzlich muss die Gefährdungsbeurteilung vom Dienstherrn bzw. Arbeitgeber durchgeführt werden. Er hat dabei sicherzustellen, dass die werdende Mutter nicht mit Arbeiten betraut wird, die das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren oder des Kindes gefährden. Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Schul- /Seminarleitung vor Ort verantwortlich; sie hat die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes der werdenden Mutter durchzuführen. 4 2
3 Grundlagen (1) Mutterschutzgesetz Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz Landesverordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen im Land Rheinland-Pfalz Empfehlungen des Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Aktuelle Daten vom Robert Koch Institut (RKI) 5 Grundlagen (2) LASI- Empfehlungen (von 2012): Beschäftigungsverbote wegen fehlender Immunität: generelle: Röteln, Windpocken befristete: Masern, Mumps, Ringelröteln Wiederzulassungsfristen: nach Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung: Ringelröteln bis zum 21.Tag oder bei den betreuten Kindern: Scharlach bis 3.Tag Hintergrund: zunehmende Beschäftigungsverbote Schuljahr 12/13: N=138; Schuljahr 14/15: N=
4 Gefährdungsbeurteilung Eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Schulart unabhängig vom Beruf Gliederung der Beurteilung: allgemeiner Teil: Beruf, Schulart, Alter der Schüler-/innen physikalische: Heben und Tragen, Lärm chemische: Arbeit mit Gefahrstoffen biologische: Pflegetätigkeit, aggressive Kinder Immunstatus: Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Windpocken, sonstige Gefährdungen 7 Verfahrensablauf Gefährdungsbeurteilung von schwangeren Lehrerinnen (1) 1. Schwangere: Anzeige der Schwangerschaft Damit der Mutterschutz wirksam werden kann, sollte die werdende Mutter der Schul-/Seminarleitung ihre Schwangerschaft so früh wie möglich mitteilen. Hinsichtlich des voraussichtlichen Entbindungstermins ist ein von einem Arzt oder einer Hebamme ausgestelltes Zeugnis vorzulegen; dieses kann zeitnah nachgereicht werden. 8 4
5 Verfahrensablauf Gefährdungsbeurteilung von schwangeren Lehrerinnen (2) 2. Schul-/Seminarleitung: Ausfüllen des Fragebogens und Vorlage beim IfL Die Schul-/Seminarleitung, an deren Schule/Seminar die Schwangere eingesetzt ist, führt binnen eines Arbeitstages ab Bekanntwerden der Schwangerschaft die Gefährdungsbeurteilung durch; soweit möglich unter Beteiligung der werdenden Mutter. Ist die werdende Mutter an mehreren Dienststellen eingesetzt, sind sämtliche Tätigkeiten in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen. obligat Fragebogen des IfL: 9 Verfahrensablauf Gefährdungsbeurteilung von schwangeren Lehrerinnen (3) 3. IfL: Empfehlung auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung Das IfL bewertet auf der Basis des Fragebogens und ggf. eigener Erkenntnisse etwaige Gefährdungen und empfiehlt der ADD/dem BM ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen, Immunstatusfeststellungen und/oder Beschäftigungsverbote. Die Empfehlungen des IfL werden binnen eines Arbeitstages nach Eingang des Fragebogens der zuständigen Sachbearbeitung der ADD, Referat 31, bzw. des BM zugeleitet. Hierzu wird wiederum EPoS genutzt, um den notwendigen Datenschutz sicherzustellen. 10 5
6 Verfahrensablauf Gefährdungsbeurteilung von schwangeren Lehrerinnen (4) 4. IfL: Einstweilige Empfehlung Wird empfohlen, bestimmte Immunstatus feststellen zu lassen oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, informiert das IfL vorab die Schul-/Seminarleitung sowie die ADD/das BM. Sollte wegen des Auftretens einer Erkrankung ein Beschäftigungsverbot erforderlich sein, hat die Schul- /Seminarleitung dies unverzüglich gegenüber der Schwangeren auszusprechen und die ADD/das BM zu informieren. 11 Verfahrensablauf Gefährdungsbeurteilung von schwangeren Lehrerinnen (5) 5. ADD/ Bildungsministerium (BM): Entscheidung über ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen Auf Grundlage der Empfehlung des IfL entscheidet die ADD/das BM über die erforderlichen Schutzmaßnamen für die werdende Mutter. Hierbei wird auch festgelegt, ob und ggf. hinsichtlich welcher Infektionserkrankungen seitens der Schul-/Seminarleitung ein Beschäftigungsverbot bei Auftreten der Erkrankung in der Einrichtung zu beachten ist. 12 6
7 Verfahrensablauf Gefährdungsbeurteilung von schwangeren Lehrerinnen (6) Einen Ausdruck der Gefährdungsbeurteilung nimmt die Schulleitung zu ihren Unterlagen, eine Zweitschrift erhält die Schwangere. Vorhandene Nachweise über den Immunstatus (Impfpass, Mutterpass, relevante Laborergebnisse) sollen gemeinsam mit dem Fragebogen übersandt werden. Soweit bekannt, greift das IfL auf mit Einverständnis der Betroffenen übermittelte Daten zur Immunstatusfeststellung im Rahmen von Laufbahnuntersuchungen zurück. Zudem wertet das IfL die Daten mit dem Ziel aus, präventiv den Immunschutz für zukünftige Schwangere durch entsprechende Maßnahmen, wenn möglich, zu verbessern. 13 Fragestellung Welche schwangerschaftsrelevanten Gefährdungen gibt es am Arbeitsplatz Schule in RLP? Wie häufig treten sie auf? Aufgrund welcher Faktoren müssen Beschäftigungsverbote empfohlen werden? 14 7
8 Alter der Schwangeren Seit der Veröffentlichung der Anweisung durch das BM am haben ca Schwangere Ihre individuelle Gefährdunsbeurteilung mit der Schulleitung ausgefüllt und an das IfL geschickt. Noch sind nicht alle Daten vollständig. Im Folgenden werden die Ergebnisse von 780 Schwangeren vorgestellt. Alter (n = 780) Mittelwert Median 33,3 +/- 3,5 Jahre 33,0 Jahre (24 bis 44 Jahre) 15 Verteilung der Schwangerschaften Schulform absolut relativ Grundschule ,97% Gymnasium ,36% Realschule plus 73 9,36% Förderschule 69 8,85% Integrierte Gesamtschule 57 7,31% Berufsbildende Schule 43 5,51% Studienseminar 39 5,00% Realschule plus mit Fachoberschule 27 3,46% Grundschule und Realschule plus 16 2,05% Abendgymnasium 1 0,13% Gesamt
9 Drohende befristete Beschäftigungsverbote wegen.. Masern 58 Mumps 146 Röteln 19 Ringelröteln 191 Windpocken 16 Hepatitis A 0 Gesamt LASI-Empfehlungen 18 9
10 Beschäftigungsverbote im letzten Schuljahr Im letzten Schulhalbjahr wurden 16 Beschäftigungsverbote ausgesprochen, weil zum Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung Kontakt mit erkrankten Schülern bestand, davon - 10x Scharlach - 1x Influenza - 1x Pertussis - 1x Mumps - 1x Sonstiges - 2x mehrere gleichzeitig Darüber hinaus bestanden zum Zeitpunkt der GB bereits 50 BV durch andere Ärzte. 19 Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln 20 10
11 Ergebnisse Vorsorgen + Förderschuluntersuchung Abb. 1: Relative Häufigkeiten der Immunität für Masern, Mumps und Röteln, n=651 (Alter [Jahre]: 18 56, Median: 28; 8 pädagogische Fachkräfte, 13 Laufbahnuntersuchungen) Abb. 2: Relative Häufigkeiten bezüglich der Immunität (hier je 0,3% fehlende Angaben nicht abgebildet) bei Masern, Mumps und Röteln sowie der Impfbucheinträge aus einem Vergleichskollektiv (n=325, Bedienstete an Förderschulen in Rheinland-Pfalz, Altersmedian [Jahre]: 48; 87,1 % weiblich, 2/3 pädagogische Fachkräfte). Drei Personen hatten weder einen ausreichenden Mumps-, noch Röteln- noch Maserntiter (Alter: 25, 26, 31 Jahre) Eine Person hatte sowohl grenzwertige Masern- als auch Mumps- und Röteln-Titer 21 Vergleich Impfstatus mit Immunstatus 22 11
12 Immunität gegen Ringelröteln, Windpocken, CMV 23 Immunität gegen Hepatitis A und B 24 12
13 Auswertung einer Untergruppe von Schwangeren n=228, Zeitraum: 06-07/2016 Alter (Jahre): Mittelwert: 33, Median: 32, Range: 24 bis 43 Zeitpunkt der Schwangerschaftsmeldung (Schwangerschaftswoche): Mittelwert: 15, Median: 14, Range: 6 bis 36 Schultyp: Grundschulen (44%), Gymnasien (18%), Realschulen (16%) Beruf: Lehrkräfte (95%), Päd. Fachkräfte (1,8%) 25 Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung Allgemeine Gefährdungen: Kein Liegeraum vorhanden: 34,6% (n=79 von 228; 62,3%: nein, 3,1%: keine Angabe) Schüler-/innen mit aggressivem Verhalten: 18,4% (n=42 von 228, 78,5%: nein, 3,1%: k. A.) Sportunterricht mit erhöhter Unfallgefahr: 32,1% (n=26 von 81; 66,7%: nein, 1,2%: k. A.) Biologische Gefährdungen: Ersthelfertätigkeit: 42,1% (n=96 von 228, 57,4%: nein, 0,4%: k.a.) Physikalische, chemische Gefährdungen: <5% 26 13
14 Ergebnisse: allgemeine und sonstige Gef. Tägl. Arbeitszeit > 8,5h (6 Unterrichtsstunden) Ja Nein Keine Angabe 13 (5,7%) 208 (91,2%) 7 (3,1%) Kein Liegeraum vorhanden 79 (34,6%) 142 (62,3%) 7 (3,1%) Sportunterricht mit Tätigkeiten erhöhter Unfallgefahr* 26/81 (32,1%) 54/81 (66,7%) 1/81 (1,2%) Betreuung von SuS mit Epilepsie 18 (7,9%) 203 (89,0%) 7 (3,1%) SuS mit aggressivem Verhalten 42 (18,4%) 179 (78,5%) 7 (3,1%) Pausenaufsichten mit Rempeleien 25 (11,0%) 192 (84,2%) 11 (4,8%) Seltenere/ sonstige Gefährdungen gesundheitsgefährdende Stäube (z. B. Holzstaub) Arbeit an Sonn- und Feiertagen 1 Dacharbeiten am Schulgebäude Ergebnisse: Infektionsgefährdungen Ja Nein K. A. Pflegerische Tätigkeiten 5 (2,2%) 220 (96,4%) Kindern, die beißen/schlagen/kratzen 12 (5,3%) 208 (91,2%) Medikamenten über Pen Kontrolle von BZ-werten 1 (0,4%) 219 (96,1%) Ausführen von Ersthelfertätigkeiten (42,1%) (57,4%) Kontakt zu potenziell infektiösem Material Handschuhe/ Desinfektionsmittel vorhanden 30 (13,2%) 91(N=97) (93,8%) 197 (86,4%) 3 (1,3%) 8 (3,5%) 8 (3,5%) 1 (0,4%) 1 (0,4%) 3 (3,1%) 3 (3,1%) 28 14
15 Ergebnisse: Immunitäten (Selbstangabe) Masern 78,5 5,3 10,5 5,7 Mumps 69,3 13,2 11,8 5,7 Röteln 85,5 3,1 7,5 3,9 ja Ringelröteln 57,9 16,7 18,8 6,6 nein unbekannt keine Angabe Windpocken 74,1 4,4 14,9 6,6 Keuchhusten 25,9 15,8 53,1 5,3 Grippe 2,6 41,3 51,3 4, Zusammenfassung der Ergebnisse Untergruppe Schwerpunkte sind allgemeine und biologische Gefährdungen: fehlender Liegeraum, Unfallgefahren im Sportunterricht, Ersthelfertätigkeit, aggressive Schüler Immunitätsdefizite bei Ringelröteln, gefolgt von Keuchhusten, Mumps und Masern 5% generelle Beschäftigungsverbote (4% Röteln, 3,9% Windpocken, 0,9% Ringelröteln, 2,2% CMV) 30% drohende befristete Beschäftigungsverbote (6,6% Masern, 17,5% Mumps, 19,2% Ringelröteln) 30 15
16 Offene Fragen - Beschäftigungsverbote aufgrund unbekannter Befunde? - Wie umgehen mit fehlenden Labor-/Arztnachweisen? - Nur 43% legen Impfpass vor! - Differenz zwischen Impfpass und Laborwert - Zunahme von Windpocken auch im Schulalter - Deutung der Fragen: aggressive Schüler, Tierkontakt, schwer heben, vorschulischer Unterricht - Wie umgehen mit Stress? 31 Zwischenbilanz - durch die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung in einem sehr engen Zeitfenster wird der Schutz der Schwangeren deutlich effektiver umgesetzt als in der Zeit vor Juni dadurch kommt es aber zu mehr kurzfristigen vorübergehenden Beschäftigungsverboten mit dem Nachteil Schulstundenausfall - die Verbesserung der Immunitätslage vor der Schwangerschaft wird ein vordringliches Ziel - Zeitaufwand derzeit zu hoch und muss effizienter werden (derzeit 87 min/fall) 32 16
17 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 17
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