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1 Checkliste - Kurzes Praktikum Werte 2017 Rechtsabteilung/Dr. Raphael Wimmer Stand: Gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich! Beschäftigungsdauer höchstens 4 Monate Die monatliche Mindestentschädigung beträgt 425 Euro Anmeldung bei Gebietskrankenkasse o Anmeldung vor Arbeitsantritt o OÖGKK-Portale Dienstgeber o Infos zu ELDA Entlohnung Beispiel bei einer Beschäftigungsdauer von einem Monat: Monatliches Bruttoentgelt: ,00 Sonderzahlungspauschale (17 % v. 425)... 72,25 Beitragsgrundlage ,25 Monatliche Auszahlung an den Praktikanten* ,25* *Auszahlung inkl. Sonderzahlungspauschale Das Beispiel der Abrechnung ist genau für ein Kalendermonat gerechnet. Bei Abweichungen bitte aliquot abrechnen! (mtl. Bruttoentgelt : 30 x Beschäftigungstage im Kalendermonat + 17 % SZ). Abmeldung - nach Arbeitsende (innerhalb von 7 Tagen!) Mittels elektronischem Datenverarbeitungsprogramm (ELDA) der OÖ GKK Abrechnung Nach Abschluss des Praktikums sind die Sozialversicherungsbeiträge mittels ELDA mit dem Formular Beitragsnachweisung bis zum 15. des Folgemonats abzurechnen und auf das Konto der Gebietskrankenkasse zu überweisen. o Beitragsgruppe N14 bzw. N14k wenn Praktikant kürzer als ein Monat beschäftigt ist. o 1,3 % UV-Beitrag (6,46 pro Monat) o 1,53 % BV-Beitrag ab dem 2. Monat der Beschäftigung Seite 1/6

2 Ausfüllhilfe zum Formular Beitragsnachweisung (jährlich): Beitragsgruppe Summe der allg. Beitragsgrundlagen Summe der Beitragsgrundlagen für Sonderzahlungen Beitragssatz (%) Gesamtbeiträge (Dienstgeber und Versichertenbeträge) 1. N ,25 1,3 6,46 Summe aller BV-Beiträge (N98) (ab dem 2. Monat der Beschäftigung 1,53 %) Nur ausfüllen, wenn länger 2,5 % BV-Zuschlag bei jährl. Abrechnung des BV-Beitrages für geringfügig Beschäftigte als 1 Monat beschäftigt! = Gesamtsumme der Beiträge 6,46 Jahreslohnzettel Ist bis zum 15. des Folgemonats nach Abschluss des Praktikums an die OÖ GKK mittels ELDA zu übermitteln. Arbeitnehmerschutz/Unfallverhütung Es sind alle Bestimmungen zum technischen Arbeitnehmerschutz zu beachten und die Evaluierungspflicht zur Gefahrenermittlung. Bei gefährlichen Arbeiten ist die vorgeschriebene Unterweisung und Aufsichtspflicht des Dienstgebers vorgeschrieben. Besonders zu beachten ist auch der Arbeitszeitschutz für Jugendliche bis 18 Jahre. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern macht eine kostenlose Betriebsberatung zur Feststellung von technischen oder baulichen Mängeln. Unfallversicherung Der Praktikant ist unfallversichert. Der Praxisbetrieb ist verpflichtet, einen Arbeitsunfall binnen fünf Tagen der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt(AUVA), zu melden. Auch die Schule ist vom Unfallereignis, allenfalls von einer Erkrankung des Praktikanten zu verständigen. Kranken- und Pensionsversicherung Beim kurzen Pflichtpraktikum ist der Praktikant bei seinen Eltern beitragsfrei mitversichert, wenn die monatliche Entschädigung unter der Geringfügigkeitsgrenze von 425,70 liegt. Nur bei einem monatlichen Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze und beim langen Pflichtpraktikum ist der Praktikant wie ein Dienstnehmer kranken- und pensionsversichert. Familienbeihilfe Das Einkommen des Praktikanten führt zu keinem Wegfall der Familienbeihilfe, wenn das jährliche Einkommen den Betrag von Euro nicht übersteigt. Seite 2/6

3 MUSTERBEISPIEL ELDA-Ausfüllhilfe bei einer Beschäftigungsdauer von einem Monat Anmeldung: Name Landwirt Name Praktikant OÖ GKK PRAKTIKANT X LANDARBEITSGESETZ 425,00 N Seite 3/6

4 Abmeldung: Name Landwirt OÖ GKK Name Praktikant X Zeitablauf 425,00 X Seite 4/6

5 Lohnzettel Finanz/SV: Seite 5/6

6 2. Seite: Seite 6/6

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