Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps

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1 Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps Sozialversicherungsrechtlicher Teil Formular L16

2 Übermittlungsart: Elektronisch Übertragung mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch) ELDA-Kunden erhalten nach der Übermittlung zwei gesonderte Bestätigungen: Bestätigung über elektronische Übermittlung von Meldungen nach dem EStG (Finanzteil). Protokoll der erhaltenen Meldungen (Sozialversicherungsteil).

3 Übermittlungszeitpunkt Jahreslohnzettel bis Ende Februar des Folgejahres. Unterjährige Lohnzettel bis zum Letzten des Folgemonates nach dem Ende der Beschäftigung, wenn der Arbeitnehmer während des Jahres aus dem Unternehmen ausscheidet.

4 Lohnzettelübermittlung Betriebe nach dem Lohnsummenverfahren und Betriebe denen die Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben werden. Für vollversicherte Dienstnehmer und geringfügig Beschäftigte. Freies Dienstverhältnis: Lohnzettelteil Sozialversicherung, Mitteilung gemäß 109a EStG und 109b EStG 1988 bei Auslandszahlungen.

5 Lohnzettelteil Sozialversicherung Bitte befüllen Sie in ELDA nachfolgend angeführte Felder: Treffen Sie unter Zugehörigkeit folgende Auswahl: Arbeiter oder Angestellter, geringfügig beschäftigter Arbeiter oder geringfügig beschäftigter Angestellter. Beitragszeitraum Allgemeine Beitragsgrundlage Anspruch auf Sonderzahlungen Beitragsgrundlage Sonderzahlung Beitragspflichtiges Teilentgelt Anzahl der Tage mit Teilentgelt

6 Daten für die Betriebliche Vorsorge Bitte befüllen Sie die für die Betriebliche Vorsorge (BV) nachfolgenden angeführten Felder: BV-Beitragszeitraum BV-Beitragsgrundlage inkl. SZ Eingezahlter Beitrag an Betriebliche Vorsorge (BV)

7 Wie berichtigen bzw. stornieren Sie einen Lohnzettel? Storno des falschen Lohnzettels Übermittlung des richtigen Lohnzettels Bitte beachten Sie: Wenn Sie Meldungen stornieren oder berichtigen, vergessen Sie bitte nicht darauf, auch die Lohnzettel zu stornieren und ggf. neu (berichtigt) zu übermitteln.

8 Fehlende Versicherungsnummern am Lohnzettel Bitte führen Sie immer die gesamte Versicherungsnummer (VSNR) an! Diese ist immer zehnstellig. Die Eingabe des Geburtsdatums alleine reicht nicht aus. Bei der Gebietskrankenkasse (GKK) einlangende Lohnzettel ohne VSNR können aus technischen Gründen nicht verbucht werden. Diese müssen von den Kundenbetreuern der GKK aufwendig bereinigt werden.

9 Fallweise Beschäftigung Ausstellung eines L16 Scheint in jedem Kalendermonat eine fallweise Beschäftigung auf: Übermitteln Sie bitte einen Lohnzettel bis Ende Februar des Folgejahres. Wird diese Kette von fallweisen Beschäftigungen unterbrochen: Übermitteln Sie bitte einen unterjährigen Lohnzettel bis zum Ende des Folgemonates, das auf das Ende der letzten Beschäftigung folgt.

10 Unselbständige Erwerbstätigkeit und fallweise Beschäftigung Beispiel: Unselbständige Erwerbstätigkeit von bis Fallweise Beschäftigung am Übermitteln Sie bitte zwei Lohnzettel: Die Frist für den Lohnzettel für die Zeit der unselbständigen Erwerbstätigkeit: Beitragszeitraum 03/2016 bis 04/2016 Die Frist für den Lohnzettel für die Zeit der fallweisen Beschäftigung: Beitragszeitraum 05/2016

11 Es liegen mehrere Beschäftigungsverhältnisse innerhalb eines Kalendermonates beim selben Dienstgeber vor Summieren Sie die Beitragsgrundlagen und übermitteln Sie nur einen Lohnzettel. Wenn Sie bereits für den ersten Beitragszeitraum einen Lohnzettel übermittelt haben, gehen Sie bitte wie folgt vor: Stornieren Sie bitte diesen Lohnzettel. Übermitteln Sie neuerlich einen Lohnzettel für den gesamten Zeitraum. Beispiel: Dienstverhältnis von bis Neues Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber von bis Ende der Meldefrist des Lohnzettels: (Beitragszeitraum 07/2016 bis 10/2016)

12 Es liegen mehrere Beschäftigungsverhältnisse innerhalb eines Kalenderjahres beim selben Dienstgeber vor Summieren Sie keinesfalls die Beitragsgrundlagen Übermitteln Sie für jedes Dienstverhältnis einen Lohnzettel Betriebliche Vorsorge: Bitte führen Sie die Beitragsgrundlage sowie den verrechneten Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge an. Beispiel: Dienstverhältnis von bis Neues Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber von bis Ende der Meldefrist des 1. Lohnzettels (Beitragszeitraum 04/2016 bis 05/2016) Ende der Meldefrist des 2. Lohnzettels (Beitragszeitraum 06/2016 bis 07/2016)

13 Beendigung des Dienstverhältnisses, die Urlaubsersatzleistung liegt im Folgejahr Erstellen Sie einen Lohnzettel für die Urlaubsersatzleistung im Folgejahr. Beispiel: Beginn des Dienstverhältnisses am Ende des Beschäftigungsverhältnisses am Urlaubsersatzleistung von bis Ende der Meldefrist des 1. Lohnzettels (Beitragszeitraum 01/2016 bis 12/2016) Ende der Meldefrist des 2. Lohnzettels (Beitragszeitraum 01/2017 bis 01/2017)

14 Wechsel zwischen Vollversicherung und Teilversicherung während eines Dienstverhältnisses Bitte melden Sie: Gesonderte Lohnzettel für jede geringfügige Beschäftigung, für jede vollversicherungspflichtige Beschäftigung. Meldung der Daten zur Betrieblichen Vorsorge (BV): Bitte melden Sie sämtliche Daten zur BV auf dem Lohnzettel, der den letzten Beitragszeitraum umfasst.

15 Übernahme mit allen Rechten und Pflichten Wie stellen Sie bei einer Ummeldung den Lohnzettel aus? Beispiel: Die Einzelfirma Max Mustermann wird mit in die Max Mustermann GmbH. umgegründet und übernimmt die Dienstnehmer der Einzelfirma Max Mustermann mit allen Rechten und Pflichten. Lohnzettel durch die Einzelfirma Max Mustermann: Allgemeiner Beitragszeitraum: 01/2016 bis 05/2016 BV-Beitragszeitraum: 01/2016 bis 05/2016 Ende der Meldefrist: Lohnzettel durch die Max Mustermann GmbH. Allgemeiner Beitragszeitraum: 06/2016 bis 12/2016 BV-Beitragszeitraum: 06/2016 bis 12/2016 Ende der Meldefrist: (Ende Februar des Folgejahres)

16 Ansprechpartner für Auskünfte zum Lohnzettel (L16) Auskünfte zum sozialversicherungsrechtlichen Teil Kundenbetreuer/innen der OÖ Gebietskrankenkasse Auskünfte zur elektronischen Übermittlung des L16 Kundenbetreuer/innen von ELDA Auskünfte zur Adresse der Arbeitsstätte Statistik Austria Informationen zur Adresse der Arbeitsstätte finden Sie auch in ELDA Fachliche Auskünfte zum Lohnzettel Finanz Lohnzettelberater/innen Ihres zuständigen Finanzamtes

17 Mit einem Klick zum Überblick Besuchen Sie das Dienstgeber-Portal der OÖGKK unter

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