Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit
|
|
|
- Julius Müller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Meldungen bei Arbeitsunfähigkeit Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 10/September 2017 Im folgenden Beitrag geben wir einen Überblick über die Meldeverpflichtungen des Dienstgebers bei Krankenständen. Meldung der Arbeitsunfähigkeit (AU) Versicherte haben den Eintritt der AU ohne Verzug dem Dienstgeber bekannt zu geben. Der Krankenversicherungsträger wird über die AU durch den Arzt bzw. durch die medizinische Einrichtung informiert. Tritt die Arbeitsunfähigkeit im Ausland ein, hat der Versicherte selbst den zuständigen Krankenversicherungsträger über die eingetretene Arbeitsunfähigkeit (inkl. Angabe der Diagnose) zu informieren. Dienstgeber können Beginn und Ende der AU mittels Krankenstandsbescheinigung (KSB) online abfragen bzw. sich zur elektronischen Zustellung anmelden. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Homepage von ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern). Entgeltfortzahlung 100 %: Wird dem Versicherten im Fall einer AU das Entgelt weiterbezahlt, bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge (BV) sind weiter zu entrichten. 50 %: Sinkt das Entgelt auf 50 % der Geld- und Sachbezüge, gebührt, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, halbes Krankengeld. Die Pflichtversicherung besteht weiter. Sozialversicherungsbeiträge sind vom 50%igen Entgelt abzurechnen. < 50 %: Sinkt das Entgelt unter 50 %, endet die Pflichtversicherung, da dieser Zuschuss kein beitragspflichtiges Entgelt darstellt. Sind die sonstigen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Anspruchsberechtigte ab diesem Zeitpunkt volles Krankengeld vom Krankenversicherungsträger. Betriebliche Vorsorge (BV): Sinkt der Entgeltanspruch auf oder unter 50 %, sind Beiträge zur BV von einer "fiktiven" Bemessungsgrundlage zu entrichten. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Link "Betriebliche Vorsorge: fiktive Bemessungsgrundlage" in der Rubrik "Mehr im Internet". 1
2 Arbeits- und Entgeltbestätigung Damit Krankengeld ausbezahlt werden kann, ist vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen. Siehe 361 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Die Arbeits- und Entgeltbestätigung ist via ELDA im Interesse des Anspruchsberechtigten ehestmöglich an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Eine Abschrift ist dem Versicherten auszuhändigen. Abmeldung Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Weicht dies vom Ende des Entgeltanspruches ab, endet die Pflichtversicherung mit dem Ende des Entgeltanspruches ( 11 ASVG). Besteht ein vollversichertes Dienstverhältnis über das Ende des beitragspflichtigen Entgeltfortzahlungsanspruches hinaus weiter, ist laut den Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger (E-MVB zum ASVG ) 1 keine Abmeldung erforderlich. Die Krankenversicherungsträger entnehmen das Ende des Entgeltanspruches als Serviceleistung der vom Dienstgeber übermittelten Arbeits- und Entgeltbestätigung. Im Verlauf der AU sind mehrere Konstellationen mit unterschiedlichen Meldepflichten möglich: Endet die AU und nimmt der Dienstnehmer die Beschäftigung wieder auf, lebt das Versicherungsverhältnis automatisch wieder auf. Kommt es während der AU zu einer arbeitsrechtlichen Lösung, ist eine Abmeldung erforderlich (Beispiel 1). Achtung: Bei Arbeitgeberkündigung, ungerechtfertigter Entlassung bzw. berechtigtem vorzeitigen Austritt während der AU besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die vorgesehene Dauer (auch über das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses hinaus). Besteht das Dienstverhältnis über den Höchstanspruch auf Krankengeld ("Aussteuerung") hinaus weiter, sind einige Besonderheiten zu beachten. Bei geringfügig Beschäftigten besteht die Pflichtversicherung in der Unfallversicherung weiter, solange ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht, auch wenn dieser unter 50 % liegt. Am Ende des Entgeltfortzahlungsanspruches ist eine Abmeldung inklusive Ende des BV-Beitrages mit dem Abmeldegrund "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht" erforderlich. Bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach Ende der Arbeitsunfähigkeit ist der Dienstnehmer wieder anzumelden. 2
3 1 Die Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger können in der SozDok (Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts) abgerufen werden. Siehe dazu den Link in der Rubrik "Mehr im Internet". "Aussteuerung" Krankengeldbezieher werden über das baldige Ende des Anspruches gemäß 139 ASVG schriftlich informiert. Dienstgebern empfehlen wir, KSB zu nutzen und zeitgerecht mit dem Dienstnehmer Kontakt aufzunehmen. Endet der Krankengeldanspruch, ist jedenfalls eine Abmeldung nach Ende der Aussteuerung erforderlich (Beispiel 3). Unterliegt das Beschäftigungsverhältnis der BV, endet diese mit Ende Krankengeld. Wird das Beschäftigungsverhältnis in weiterer Folge arbeitsrechtlich gelöst und werden keine Beendigungsansprüche abgerechnet, ist eine Richtigstellung der Abmeldung notwendig (Beispiel 4). Fallen Beendigungsansprüche an, sind eine An- und Abmeldung erforderlich (Beispiel 5). Nimmt ein abgemeldeter Dienstnehmer nach der "Aussteuerung" die Beschäftigung wieder auf bzw. entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, ist eine Anmeldung notwendig. Um in solchen Fällen Meldefristverletzungen zu vermeiden, empfehlen wir, vorab mit dem Krankenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen. Beispiele Beispiel 1 Beschäftigung endet während AU am durch "Einvernehmliche Lösung" Abmeldung erforderlich; "Ende d. Entgeltanspruches", "Ende Beschäftigungsverh." und "Betrieblicher Vorsorgebeitrag Ende" =
4 Beispiel 2 Beschäftigung endet während AU am durch "Kündigung durch den Dienstgeber, EFZ-Anspruch besteht bis Abmeldung erforderlich; "Ende d. Entgeltanspruches" und "betrieblicher Vorsorgebeitrag Ende" = , "Ende Beschäftigungsverh." = Beispiel 3 EFZ bis , KG bis , keine arbeitsrechtliche Lösung Abmeldung nach Ende des KG-Anspruches erforderlich; "Ende d. Entgeltanspruches" = (Ende EFZ), ggf. "Betrieblicher Vorsorgebeitrag Ende" = (Ende KG), "Ende Beschäftigungsverh." bleibt unbefüllt, Abmeldegrund = "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht" 4
5 Beispiel 4 Fortsetzung von Beispiel 3, arbeitsrechtliche Lösung am Richtigstellung der Abmeldung, "Abmeldedatum" und "Richtiges Abmeldedatum" = (Ende EFZ), "Ende Beschäftigungsverh." = , zutreffenden Abmeldegrund auswählen Beispiel 5 Fortsetzung von Beispiel 3, arbeitsrechtliche Lösung am , Urlaubsersatzleistung bis Anmeldung per und Abmeldung erforderlich; Daten der Abmeldung: "Ende d. Entgeltanspruches und "betrieblicher Vorsorgebeitrag Ende = , "Ende Beschäftigungsverh. = , "Urlaubsersatzleistung von = , "Urlaubsersatzleistung bis = , Angabe des entsprechenden Abmeldegrundes BV = Betriebliche Vorsorge, EFZ = beitragspflichtiger Entgeltfortzahlungsanspruch, KG = Krankengeldanspruch, UE = Urlaubsersatzleistung 5
6 Autor: Gerhard Trimmel/NÖGKK 6
Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)
Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: +43 1 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo Fr 07.00 18.00 Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr 07.00 14.30 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401
Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis
Kap 2 Wann gilt ein Beschäftigungsverhältnis als geringfügig? 2.1 Geringfügigkeitsgrenze (Wert 2017) Geringfügigkeitsgrenze gem 5 Abs 2 ASVG: 425,70 Gemäß 5 Abs 1 Z 2 ivm Abs 2 ASVG gilt ein Beschäftigungsverhältnis
Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)
Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: +43 1 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo Fr 07.00 18.00 Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr 07.00 14.30 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401
Geringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse
Geringfügigkeit: Für kürzer als einen Monat vereinbarte Dienstverhältnisse Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 12/Oktober 2017 Die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, führt bei
Erläuterungen & Ausfülltipps. zum Lohnzettel Sozialversicherungsrechtlicher Teil (Formular L16)
Erläuterungen & Ausfülltipps zum Lohnzettel Sozialversicherungsrechtlicher Teil (Formular L16) Übermittlungsart Grundsätzlich elektronisch Über die von der Gebietskrankenkasse zur Verfügung gestellten
Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps
Lohnzettel Erläuterungen und Ausfülltipps Sozialversicherungsrechtlicher Teil Formular L16 Übermittlungsart: Elektronisch Übertragung mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch) ELDA-Kunden erhalten nach
Unser Service für Sie als Dienstgeber
Unser Service für Sie als Dienstgeber 1 Registrierung zu eld@ Aufbau der Stammdaten 2 3 Anwendungsbeispiel eines geringfügig beschäftigen Dienstnehmers 1 1 Registrierung zu eld@ Voraussetzung ist die Handy-Signatur
Die "Wochengeldfalle" "Wochengeldfalle"
Die "Wochengeldfalle" "Wochengeldfalle" Arbeits-, beitrags-und leistungsrechtliche Besonderheiten in Verbindung mit kurzen Kinderbetreuungsgeldvarianten VERÖFFENTLICHUNG: NÖDIS, NR. 11/AUGUST 2014 Das
Beitragsgrundlagennachweis ab Seite
Beitragsgrundlagennachweis ab 1. 1. 2003 1. Seite 3 1 3a 2 4 5 6 7 10 8 9-1 - Beitragsgrundlagennachweis ab 1. 1. 2003 2. Seite - 2 - Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis ab 1. Jänner 2003 Hinweise
Versichertenmeldungen
Versichertenmeldungen Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4)
Raum für Bild Auf Zielscheibe klicken, dann gewünschtes Bild einfügen Das Bild wir automatisch in maximal möglicher Größe eingefügt.
Informationen zum langen Pflichtpraktikum Gültig ab 1. September 2012 Zusammengestellt von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse Raum für Bild Auf Zielscheibe
Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft
Ferialpraktikanten in der Land- und Forstwirtschaft Herausgeber: Landarbeiterkammer Tirol Stand: 1.2.2016 Nachdruck verboten! Sozialversicherung Seit 1.1.2008 müssen sämtliche Dienstnehmer ausnahmslos
DGserv c N DIS. Niederösterreichisches. Service der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse für Dienstgeber
DGserv c Niederösterreichisches Service der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse für Dienstgeber N DIS März 2014 > 1/2014 69. Jahrgang www.noedis.at Sehr Liebe geehrte Leserinnen Leserinnen und Leser!
Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen
Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen Veröffentlichung: NÖDIS, Nr. 13/November 2017 Für Personen mit geringem Einkommen kommt es gemäß dem Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz (AMPFG)
Personalverrechnung: eine Einführung 2015
Personalverrechnung: eine Einführung 2015 Rechtliche Grundlagen. Erläuterungen. Gelöste Beispiele Bearbeitet von Wilfried Ortner, Hannelore Ortner 23., aktualisierte und erweiterte Auflage 2015, Stand
KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL
KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL WAS? WAS IST DAS KRANKENGELD? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGKK bemühen sich, Ihnen in schwierigen Zeiten weiterzuhelfen. Das Krankengeld ist die
MVB. Änderungen per Entfall der tgl. GfG MVB. ELDA Softwareherstellertreffen 6. Oktober NEU ab
MVB meldung für Änderungen per Entfall der tgl. GfG ELDA Softwareherstellertreffen 6. Oktober 2016 meldung für meldung Vorschreibung Beitragsgrundlagennachweis für 2 STGKK, Standardprodukt MVB ASVG meldung
KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL
KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGKK bemühen sich, Ihnen in schwierigen Zeiten weiterzuhelfen. Lange und schwere Krankheiten sind ein Schicksalsschlag.
Ferialpraktikum Volontariat
Ferialpraktikum Volontariat Information für Schüler und Studenten Ferialpraktikum Volontariat Die Bewertung aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht Ferialpraktikanten Unter Ferialpraktikanten sind Schüler
WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017
WinLine LOHN: gesetzliche Änderungen 2017 Das Jahr 2017 bringt wieder viele Änderungen in der Lohnverrechnung. So gibt es nicht nur neue Werte in der Sozialversicherung, sondern auch Neuerungen zur. Die
Beispiele zur Ausstellung des sozialversicherungsrechtlichen Teils des Lohnzettels (L 16)
Wienerbergstraße 15 19 Postfach 6000 1100 Wien Telefon: +43 1 601 22-0 www.wgkk.at DVR: 0023957 Öffnungszeiten: Mo Fr 07.00 18.00 Uhr Kundenbetreuungszeiten: Mo Fr 07.00 14.30 Uhr UID-Nr.: ATU 16250401
DGservice. Entgeltfortzahlung ab Vorarlberger. Verminderung AV-Beitrag Zuschüsse zu Geldleistungen Mutterschaft.
DGservice Vorarlberger Magazin der Vorarlberger Gebietskrankenkasse für Dienstgeber März 2018 1/2018 12. Jahrgang www.vgkk.at Entgeltfortzahlung ab 1.7.2018 Verminderung AV-Beitrag Zuschüsse zu Geldleistungen
Arbeitsvertrag. Werkvertrag
Werkvertrag Arbeitsvertrag Organisatorische, persönliche, wirtschaftliche Unabhängigkeit Unternehmer wird in eigener Organisation tätig Werkherstellung auch mit Gehilfen und Substituten Arbeit nach eigenem
SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH
SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH Mag. Katharina Brandstetter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsreferat Andreas Neroth, Stv. Abteilungsleiter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsabteilung PFLICHTVERSICHERUNG
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen
Ferialpraktikum Volontariat
Ferialpraktikum Volontariat und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung Ferialpraktikanten Dies sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene
Wichtiges bei der Einstellung eines Arbeitnehmers
Kap 1 Wichtiges bei der Einstellung eines Arbeitnehmers 1.1 Allgemeines Sowohl bei der Einstellung eines Arbeitnehmers als auch während der Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber eine
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 13. November 2017 Teil I
1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 13. November 2017 Teil I 153. Bundesgesetz: Änderung des Angestelltengesetzes, des Gutsangestelltengesetzes, des Entgeltfortzahlungsgesetzes,
DIENSTGEBERINFORMATION DER KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE Dezember 2003
DIENSTGEBERINFORMATION DER KÄRNTNER GEBIETSKRANKENKASSE Dezember 2003 INFORMATION ZUM LOHNZETTEL Elektronische Übermittlung des Lohnzettels über ELDA Die Übermittlung des Lohnzettels hat grundsätzlich
Inhaltsverzeichnis Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte K. Portele/M. Portele, 1 1 der Personalverrechnung VII
Vorwort... V Tabellenverzeichnis... XIII 1. Arbeitsrecht (Grundlagen)... 1 1.1. Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung... 1 1.2. Beschäftigungsformen... 1 1.2.1. Echtes Dienstverhältnis...
Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz
Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz Erläuterungen und Fallbeispiele zur Melde- und Beitragspflicht mit expliziten Hinweisen für Dienstgeber mit Beitragsvorschreibung Wie melden Sie die ausgewählte
HEGEL 8/17 bringt: 19 Antworten auf Fragen rund um das E-Card-Service-Entgelt für 2018
HEGEL 8/17 bringt: 19 Antworten auf Fragen rund um das E-Card-Service-Entgelt für 2018 November ist der Einhebungsmonat für das E-Card-Service-Entgelt. Die nachfolgende Checkliste gibt Hinweise und Tipps,
uro-lohn Beschreibung Serviceentgelt E-Card
uro-lohn Beschreibung Serviceentgelt E-Card Serviceentgelt E-Card Seite: 2/5 SERVICEENTGELT E-CARD FÜR 2016 Gemäß 31c Abs. 3Z1 ASVG hat der Dienstgeber am 15. November 2015 vorab für das Jahr 2016, für
Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster
INFORMATION UND MUSTER FERIALPRAKTIKANTEN - FERIALARBEITNEHMER Sehr geehrtes Mitglied! Ihr Rechtsservice, Arbeit und Soziales, der Wirtschaftskammer Steiermark hat einige Muster bzw. Musterformulare in
Checkliste - Kurzes Praktikum
Checkliste - Kurzes Praktikum Werte 2017 Rechtsabteilung/Dr. Raphael Wimmer Stand: 2017-01 Gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich! Beschäftigungsdauer höchstens 4 Monate Die monatliche
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2017 3 2. Neuer Beitragssatz KV ab 1.1.2017 3 3. 10-stellige Beitragskontonummern
I N T E R N E T - Rechtslage ab
1, 49 und 62 BMSVG - Anwendung des BMSVG Welche Personen sind vom BMSVG zwingend erfasst? Die Mitarbeitervorsorge umfasst ab 1.1.2008 Arbeitnehmer, freie Dienstnehmer isd 4 Abs. 4 ASVG, Vorstandsmitglieder,
Weihnachtsgeld 155 Std. 1. Lehrjahr 385,00 2,23 345,65 345,65 2. Lehrjahr 441,00 2,55 395,25 395,25 3. Lehrjahr 598,00 3,46 536,30 536,30
bei der Niederösterreichischen Landes-Landwirtschaftskammer Wiener Straße 64 3100 St. Pölten www.lehrlingsstelle.at Dipl. Ing. Josef Resch Tel. 02742/259-6402 Fax 02742/259-95 6402 Josef.resch @lk-noe.at
1.0 Ersatzkraft bei geblockter Altersteilzeit 1
1.0 Ersatzkraft bei geblockter Altersteilzeit 1 Damit der Dienstgeber uneingeschränkt beim ATZ-Blockarbeitsmodell, bei dem das Altersteilzeitgeld ausschließlich für Zeiträume nach dem 31.12.2012 zuerkannt
DGserv c N DIS. Niederösterreichisches. Service der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse für Dienstgeber
DGserv c Niederösterreichisches Service der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse für Dienstgeber N DIS Juni 2014 > 2/2014 69. Jahrgang www.noedis.at Liebe Leserinnen und Leser! Ab 1.7.2014 müssen
Anlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.01.2010 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
Inhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9
Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis........................................ 9 Einführung: Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen für Dienstgeber und
Checkliste - Kurzes Praktikum
Checkliste - Kurzes Praktikum Rechtsabteilung/Dr. Raphael Wimmer Stand: 2016-01 Gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich! Beschäftigungsdauer höchstens 4 Monate Die monatliche Mindestentschädigung
Krankenentgeltfortzahlung für Angestellte ( 8 AnG ff) und Arbeiter (gem. EFZG) ARBEITSRECHT
für Angestellte ( 8 AnG ff) und Arbeiter (gem. EFZG) In Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien Layout und Computersatz: Verlag des ÖGB GmbH PrintService Koordination: ÖGB-Referat für
"Wegweiser für die Personalabrechnung" Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wichtiges bei Einstellung eines Arbeitnehmers
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Kap 1 Wichtiges bei Einstellung eines Arbeitnehmers 1.1 Allgemeines... 10 1.2 Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse 10 1.3 Meldung bei der Gemeinde... 11 1.4 Meldung beim
ÖSTERREICHISCHE SOZIALVERSICHERUNG
Zutreffende Felder bitte ankreuzen 1 Abmeldung 00 sonstige Gründe... HV KV 002-1/10.10 Bestätigung f. d. Dienstnehmer/in 2 Abmeldung 00 sonstige Gründe... HV KV 002-2/10.10 Besondere Hinweise für Dienstnehmer/innen
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Oktober 2002 2 Inhaltsverzeichnis 1. Nutzung von ELDA für Dienstgebermeldungen 3 2. Jahresbeitragsgrundlagennachweise 2002 4 3.
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2009 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2010 3 2. Karenzierung gemäß 75c BDG 3 2. Elektronische Meldungen 4 3.
"Mutterschutz und Karenz" 2. Auflage. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Kap 1 Einleitung 1.1 Das Mutterschutz- bzw das Väter- Karenzgesetz... 11 1.2 Geltungsbereich des MSchG... 11 1.3 Geltungsbereich des VKG... 12 Kap 2 Mitteilungspflichten
Abrechnung Dienstnehmer mit Urlaubsersatzleistung
Abrechnung Dienstnehmer mit Urlaubsersatzleistung In diesem Punkt werden leider häufig Fehler gemacht daher nachfolgend die von uns empfohlene Vorgehensweise. Abmeldung Krankenkasse Zuerst ist der Dienstnehmer
Beitragsgruppenbestimmung für den Regelfall (gültig ab )
Beitragsgruppenbestimmung für den Regelfall (gültig ab 1.1.2017) Arbeiterinnen und Arbeiter (dem Zweig der Pensionsversicherung der Arbeiter zugehörig) A1 > > Dem Zweig der Pensionsversicherung der Arbeiter
ARBEITSPAPIERE VON LOHNZETTEL BIS ARBEITSZEUGNIS: WELCHE UNTERLAGEN IHNEN ZUSTEHEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
ARBEITSPAPIERE VON LOHNZETTEL BIS ARBEITSZEUGNIS: WELCHE UNTERLAGEN IHNEN ZUSTEHEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Welche Arbeitspapiere stehen Ihnen zu? In diesem Folder finden Sie einen Überblick über Arbeitspapiere,
Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Wird das Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat gezahlt, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.
TK Lexikon Arbeitsrecht Krankengeld 3 Leistungsanspruch 3.1 Anspruchsbeginn HI2809895 HI663247 Krankengeld wird bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorgeoder Reha-Einrichtung
Fremdgeschäftsführer
Kap 3 Fremdgeschäftsführer Die Geschäftsführung durch Personen, die nicht an der Gesellschaft beteiligt sind, ist aus arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Sicht nach den allgemeinen Regeln
Arbeitspapiere und Abrechnung
Arbeitspapiere und Abrechnung GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ARBEITSPAPIERE In diesem Falter finden Sie einen Überblick über Arbeitspapiere die Ihnen zustehen, wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis
Inhalt. 2. Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses.. 3. Das beitragspflichtige Entgelt
Abkürzungen Das Wichtigste in Kürze Inhalt I. Die Sozialversicherung als Teil der sozialen Sicherheit.. II. Gemeinsame Vorschriften 1. Voraussetzung der Versicherungspflicht 1.1 Beschäftigungsverhältnis
Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigem Einkommen
Seite 1 von 5 Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei niedrigem Einkommen Stand: 28. Juli 2008 Die Regelung im Detail Umsetzung in die Praxis Mehrere Dienstverhältnisse Selbstabrechnerbetriebe - Vorgehensweise
37. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See
37. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 36. Satzungsnachtrages
Arbeitsbehelf für Privathaushalte. Stand: Österreichische Sozialversicherung.
Arbeitsbehelf für Privathaushalte Stand: 1.1.2017 Österreichische Sozialversicherung www.sozialversicherung.at EDITORIAL Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie in Ihrem Haushalt eine Reinigungskraft beschäftigen
Spielregeln im Berufsleben einhalten
Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,
Inhalt LOHNSTEUER. Abkürzungsverzeichnis... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung... 11
Inhaltsverzeichnis LOHNSTEUER Inhalt LOHNSTEUER Abkürzungsverzeichnis.... 9 Gemeinsame Einführung Lohnsteuer und Sozialversicherung.... 11 Wichtige Änderungen für 2017 in der Lohnsteuer und Lohnverrechnung
3 Abs. 3 EFZG sagt: "Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhälnisses."
Entgeltfortzahlung - Wartezeit Inhaltsübersicht 1. Die gesetzliche Regelung 2. Die Erfassung der Wartezeit 3. Die Dauer der Wartezeit 4. Die gesetzliche Alternative: Krankengeld 5. Rechtsprechungs-ABC
Wiedereingliederungsteilzeit
! HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Abteilung für Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht - Grundlage BGBl I 30/2017 Inkrafttreten
Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Sehr geehrter Klient!
.Wir informieren Sie Sehr geehrter Klient! Im Zuge der Steuerreform sind in den letzten Tagen unterschiedlichste Fragen an uns herangetragen worden. Hier ein kleine Auswahl dieser Fragen samt Beantwortung.
3. Neue Selbständige ( 2 Abs. 1 Z 4 GSVG)
Definition der neuen Selbständigen 3. Neue Selbständige ( 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) 3.1 Definition der neuen Selbständigen Selbständig erwerbstätige Personen, die auf Grund einer betrieblichen Tätigkeit Einkünfte
Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung
Gleitzone: Gleitzonenfaktor und Berechnung der Sozialversicherung Arbeitnehmer, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 EUR und maximal 850 EUR liegt, sind in der Gleitzone beschäftigt.
Krankenversicherung. 1 Krankengeld. Wirtschafts und Sozialstatistisches Taschenbuch 2011
Krankenversicherung Die Leistungen der Krankenversicherung werden entweder als Sachleistungen oder als Geldleistungen gewährt. Diese Leistungen sind je nach Versicherungsfall entweder Pflichtleistungen
Vereine und Sozialversicherung
Vereine und Sozialversicherung Oktober 2014 Bernhard Frank Wer ist bei der GKK anzumelden? Personen die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt werden ( 4 Abs. 2 ASVG)
ARBEITSPAPIERE. Wer sorgt für gerechtigkeit? frag uns. apps.arbeiterkammer.at. Wie kommen Sie zu einem Jahreslohnzettel?
AK Infoservice Bruttobezüge (Entgelt- u. Aufwandsentschädigungen) Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung Sozialversicherungsbeiträge Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer Lohnsteuer Bemessungsgrundlage
Rahmenbedingungen zum. gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen Referent: Frank Wolff
Rahmenbedingungen zum gesetzlichen Krankengeld Klinik Bad Oexen 10.05.2017 Referent: Frank Wolff 1 Allgemeines Krankengeld ist eine vorübergehende Entgeltersatzleistung sie hat keine Rentenersatzfunktion
Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen ( EEL ) nach 23c Abs. 2 SGB IV ab dem 1. Januar 2016
Landesbesoldungsamt Mecklenburg- Vorpommern Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen ( EEL ) nach 23c Abs. 2 SGB IV ab dem 1. Januar 2016 1 Gesetzliche Regelungen 23c Abs. 2 SGB IV Sind zur Gewährung
Inhaltsverzeichnis. Die wichtigsten Änderungen in Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung. 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen
Die wichtigsten Änderungen in 2014 1 Die sechs zentralen Aufgaben der Personalabrechnung 2 Abrechnungsunterlagen zusammenstellen 2.1 Abrechnungsrelevante Firmendaten 2.2 Unterlagen für Meldungen an die
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN An den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Kundmanngasse 21 1030 Wien GZ: 21.105/124-2/02 Wien, 30. September 2002 Betrifft:
b) bei Beendigung der Beschäftigung wegen Zubilligung einer Erwerbsminderungsrente
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION September 2005 2 Inhaltsverzeichnis: Geringfügig Beschäftigte bei der BVA... 3 Wegfall der Mindestbeitragsgrundlage... 11 Beitragsnachweisungen
Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015)
Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015) 1. Erläutern Sie den Sozialrechtsbegriff! Nennen Sie die völkerrechtlichen bzw. europäischen Programmnormen! 2. Was versteht man unter
Aktuelle Judikatur E-MVB relevant
Aktuelle Judikatur E-MVB relevant a) Beschluss des VwGH vom 29.10.2015, Zl. Fr2015/08/0014-3, mit welchem der Burgenländischen Gebietskrankenkasse die Leistung eines Aufwandersatzes, für einen Fristsetzungsantrag
Wiedereingliederungsteilzeit. Arbeitsrechtliche Aspekte
Wiedereingliederungsteilzeit Arbeitsrechtliche Aspekte Mag. Beate Saurugger, Sozialministerium 18. Forum Arbeitsmedizin 20. bis 21. April 2017 Ziel und Maßnahmen Ziel Erleichterung des Wiedereinstiegs
Steuerrechtliche Neuerungen
17. ELDA Softwarehersteller Meeting 2017 19. Oktober 2017 Steuerrechtliche Neuerungen Mag. Klemens Nenning Legistische Neuerungen im EStG Neue Steuerbefreiungen Lohnzettel Mitarbeiterbeteiligungsstiftung
BMVG- FRAGEN-ANTWORT-KATALOG
Stand: 23. Mai 2003-1. Beginn und Höhe der Beitragszahlung 6 Sind auch für Lehrlinge Abfertigungsbeiträge zu entrichten? Ja! 2. 6 Beispiel: Ein Lehrling begann vor dem 1.1.2003 mit seiner Lehre. Ende der
ARBEITEN IM GASTGEWERBE. Mag. Cornelia Drimmel MMag. Dr. Daniela Hitzfelder. März 2017
ARBEITEN IM GASTGEWERBE Mag. Cornelia Drimmel MMag. Dr. Daniela Hitzfelder März 2017 161005_Broschuerenshop_Deckblatt_A5_Arbeiten_im_Gastgewerbe.indd 1 05.10.16 13:24 ARBEITEN IM GASTGEWERBE Dieser Band
> ARBEIT. Arbeitspapiere. Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA!
> ARBEIT Arbeitspapiere Von Lohnzettel bis Arbeitszeugnis: Die wichtigsten Bestätigungen für Arbeitnehmer WIR SIND FÜR SIE DA! Welche Arbeitspapiere stehen Ihnen zu? In diesem Folder finden Sie einen Überblick
Information für ArbeitnehmerInnen zum Dienstleistungsscheck (DLS)
Information für ArbeitnehmerInnen zum Dienstleistungsscheck (DLS) Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG) BGBl I Nr. 45/2005 idf BGBl I Nr. 114/2005 Der DLS dient ab 1. Jänner 2006 zur Entlohnung für (auf maximal
ZT im Mutterschutz und in Karenz (zu Frage 4.5)
ZT im Mutterschutz und in Karenz (zu Frage 4.5) Tritt für eine ZT der Mutterschutz ein, kann sich dies nicht nur auf das bestehende Krankenversicherungsverhältnis auswirken, sondern ist insbesondere auch
ep-lohn Update /
ep-lohn Update 2.40.01 / 09.01.2013 Das vorliegende Update enthält einerseits die gesetzlichen Änderungen sowie zahlreiche weitere Anpassungen und Verbesserungen. Hier die Übersicht der Änderungen: Gesetzliche
Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit
! Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Betriebsversammlung allgemeines Personal MUW 09. Mai 2017 Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft
Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie. 2., aktualisierte Auflage. von. Elfriede Köck Günter Steinlechner. Ende
Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie 2., aktualisierte Auflage von Elfriede Köck Günter Steinlechner Ende 1. Kollektivverträge 19 1.1. Allgemeines 19 1.2. Kollektivverträge in der Hotellerie
Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen ( EEL ) nach 107 SGB IV ab dem 1. Januar 2018
Landesamt für Finanzen Mecklenburg- Vorpommern Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen ( EEL ) nach 107 SGB IV ab dem 1. Januar 2018 1 Gesetzliche Regelungen 107 Abs. 1 u. 2 SGB IV (1)Sind zur
