ep-lohn Update /
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- Insa Dresdner
- vor 9 Jahren
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1 ep-lohn Update / Das vorliegende Update enthält einerseits die gesetzlichen Änderungen sowie zahlreiche weitere Anpassungen und Verbesserungen. Hier die Übersicht der Änderungen: Gesetzliche Änderungen für 2013 SEPA-Zahlscheine Sonstige Änderungen Fehlerbehebungen Gesetzliche Änderungen Aufgrund der gesetzlichen Änderungen per 1. Jänner 2013 ergeben sich folgende Änderungen in der Personalverrechnung: Sozialversicherung Im Bereich der Sozialversicherung wurden die Höchstbeitragsgrundlagen und die Geringfügigkeitsgrenzen erhöht. Die neuen Werte sind: Höchstbeitragsgrundlage täglich 148,00 Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.440,00 Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen 8.880,00 Geringfügigkeitsgrenze monatlich 386,80 Geringfügigkeitsgrenze täglich 29,70 Neue Grenzbeträge für Bezieher niedriger Einkommen ab 2013 Ab 1. Jänner 2013 gelten neue Grenzbeträge für den Wegfall bzw. die Reduzierung der AV-Beiträge (DN-Anteil) für Niedriglohnbezieher: Bezug ab 1. Jänner 2013 AV-Beitrag durch DN: Rückrechnung DN-Anteil durch DG: bis 1.219,00 0 % N 25a (-3 %) über 1.219, ,00 1 % N 25b (-2 %) über 1.330, ,00 2 % N 25c (-1 %) über 1.497,00 3 % Beitragsgruppen für ältere Arbeitnehmer Anpassung der Benachrichtigung zur Verwendung von SV-Gruppen für ältere Dienstnehmer: der Entfall der Beiträge hängt nun einerseits vom Alter des Dienstnehmers und andererseits vom Anspruch auf eine Alterspension ab. Da dieser Anspruch auch von Versicherungs- und Beitragszeiten jedes einzelnen Dienstnehmers abhängt, muss das Bestehen des Anspruchs auf Alterspension vom Dienstnehmer erfragt werden. Der Pensionsstichtag kann daher im neuen Feld unter Stammdaten Dienstnehmer Persönliche Daten eingegeben werden. Erst nach Eingabe
2 des Pensionsstichtags kann ep-lohn eine korrekte Warnung über eine mögliche Abgabenentlastung anzeigen. Weiters wurden die neuen SV-Gruppe A3u, D3u, in ep-lohn eingefügt. IESG-Zuschlag Das Alter für den Entfall wird ab für Personen, die nach dem geboren sind, von 60 auf 63 angehoben. Personen, die am oder davor geboren sind, fallen noch unter die Altregelung. Kammerumlage II Laut Information der Wirtschaftskammer bleiben die DZ-Sätze für 2013 unverändert zum Jahr Pfändung Die neuen Werte für die Pfändung sind: monatlich wöchentlich täglich Allgemeiner Grundbetrag 837,00 195,00 27,00 Erhöhter allgemeiner Grundbetrag 977,00 228,00 32,00 Unterhaltsgrundbetrag 167,00 39,00 5,00 Höchstberechnungsgrundlage 3.340,00 780,00 111,00 Absolutes Existenzminimum 418,50 97,50 13,50 Absolutes Existenzminimum bei Unterhaltsexekutionen 313,88 73,13 10,13 Nachtschwerarbeitsbeitrag Der Nachtschwerarbeitsbeitrag wird mit von 2 % auf 3,7 % erhöht. Auflösungsabgabe Zum Ende jedes arbeitslosenversicherungspflichtigen (freien) Dienstverhältnisses hat der Dienstgeber ab 2013 eine Abgabe in Höhe von 113,- zu entrichten. Die Pflicht zur Entrichtung der Auflösungsabgabe entfällt bei bestimmten Ausnahmen wie z.b. Dienstnehmerkündigung, etc. Die vollständige Liste der Ausnahmen finden Sie in den Unterlagen Ihrer Gebietskrankenkasse. Die Auflösungsabgabe wird mit der neuen Verrechnungsgruppe N80 an die Gebietskrankenkasse gemeldet und abgerechnet. Die Krankenversicherungsträger heben die Abgabe ein und leiten sie an das Arbeitsmarktservice weiter. Wie bisher wird beim Austritt eines Dienstnehmers zuerst der Austritt im Dienstnehmerstamm angelegt. Dort kann nach dem Abmeldegrund ausgewählt werden, ob eine Auflösungsabgabe zu entrichten ist. Danach erstellen Sie wie gewohnt die Abrechnung für den Dienstnehmer.
3 Solidarabgabe bei Sonderzahlungen Vorerst befristet auf 4 Jahre wird eine Solidarabgabe für Sonderzahlungen für hohe Einkommen eingeführt. Die Lohnsteuer für sonstige Bezüge beträgt somit: für die ersten % für die nächsten % für die nächsten % für die nächsten ,75 %. e-card Gebühr Ab wird die e-card Gebühr jährlich mit der SV-Aufwertungszahl valorisiert und beträgt daher für das Jahr ,30. Weiters wird das e-card-serviceentgelt für mitversicherte Angehörige gestrichen. Arbeitskräfteüberlassung Laut Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) ist ab für überlassene Dienstnehmer ein Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrag zu entrichten in der Höhe von: Verrechnungsgruppe Sozial- und Weiterbildungsfondsbeitrag N18 (Arbeiter) 0,25 % 0,35 % ab ,60 % ab ,80 % ab N28 (Angestellte) 0,80 % ab In ep-lohn finden Sie ein Kontrollkästchen Arbeitskräfteüberlassung unter Stammdaten Dienstnehmer Sozialversicherung, um die Abrechnung des Beitrages zu aktivieren.
4 SEPA-Zahlscheine Aufgrund der Umsetzung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums ist eine Umstellung der Bankkontodaten auf SEPA notwendig. ep-lohn unterstützt Sie dabei mit einem eigenen Umstellungsfenster, das Sie unter Extras SEPA-Umstellung finden: Nach dem Öffnen werden die bestehenden Kontodaten und automatisch von ep-lohn errechnete neue IBAN/BIC- Kombinationen angezeigt. Für die Umstellung von Kontodaten gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: 1. Die meisten Banken stellen ein IBAN-Umrechnungsservice zur Verfügung. Dazu können Sie eine Datei mit derzeit aktuellen Kontonummern an Ihre Bank übermitteln. Die Bank liefert Ihnen dann eine Antwort- Datei zurück, welche die umgerechneten IBAN/BICs (International Bank Account Number / Bank Identifier Code) enthält und wieder in ep-lohn importiert werden kann. 2. Alternativ kann ep-lohn selbst eine Umrechnung der vorhandenen Kontonummern auf IBAN/BIC durchführen. Da aber für manche Banken Ausnahmen bei der Umrechnung bestehen, kann diese automatische Umrechnung ev. nicht in allen Fällen durchgeführt werden. Wir empfehlen vor jeder Umstellung den Ausdruck einer Kontrollliste. Unter dem Menüpunkt Druck finden Sie die SEPA-Zahlscheine sowie auch andere SEPA-Auswertungen bzw. unter Export die neuen Export-Formate für die zukünftigen Überweisungen.
5 Sonstige Änderungen in ep-lohn Der Auszahlungsnachweis A4 kann nun mit Briefkopf gedruckt werden (Aktivierung unter Extras Optionen Druck). Adressänderung der Finanzämter in Wien hinterlegt, zur Anpassung der Adresse wählen Sie das Finanzamt neu aus (Stammdaten Firma Finanzamt) Nullmeldung von BV-Beitrag möglich (neuer Export) Gültigkeitsüberprüfungen bei Eingabe Straße/Ort ELDA: Änderungen im Datensatzaufbau BV-Pflicht für fallweise Beschäftigte in den Stammdaten deaktivieren Sortierung Auszahlungsnachweise nach hinterlegter Sortierung in den Stammdaten Gesamtsumme für Pendlerpauschale auf Lohnkonto und Lohnkonto Betrieb hinzugefügt Fehlerbehebungen Änderungen bei Lohnarten: o 424 Nachtarbeitszuschlag o 642 SV Differenzbeitrag Altersteilzeit (lfd.) o 643 SV Differenzbeitrag Altersteilzeit (SZ) Beitragsnachweisung: o Aufteilung von positiven und negativen Beitragsgrundlagen in zwei Zeilen o Meldung mit mehr als 12 Beitragsgruppen möglich o Erstellung auch mit nur einem Dienstnehmer mit einziger Lohnart fiktiver Anspruch BV möglich Bei der Überweisungsliste Dienstgeber Dezember ev. jährliche Beiträge von Geringfügigen hinzugefügt Verbesserungen L16: Zusammenfassung von mehreren Dienstverhältnissen auf max. 2 SV-Teile (Vollversichert/Geringfügig) Korrektur Lohnjournal für jährliche Summe U-Bahnsteuer Korrektur Lohnkonto Betrieb Summe U-Bahnsteuer Korrektur der exportierten SV-Gruppe bei der Abmeldung von geringfügig fallweise Beschäftigten Verbesserung der Exportdatei für GPLA-Prüfung Verbesserungen bei der Eingabe von Schwerarbeitszeiten Für eventuelle Fragen bei der Installation des Updates oder den Änderungen in ep-lohn steht Ihnen die ep-lohn Hotline unter / gerne zur Verfügung. Wiener Neustadt, im Jänner 2013
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ep-lohn Update 2.30.01 / 11.01.2012 Das vorliegende Update enthält einerseits die gesetzlichen Änderungen sowie zahlreiche weitere Anpassungen und Verbesserungen. Hier die Übersicht der Änderungen: Gesetzliche
3. Sonstige Änderungen für die Lohnabrechnung
1. Durchgeführte Änderungen im Programm cpulohn... 2 1.1. Anpassung SV-rechtliche Werte... 2 1.1.1. Höchstbeitragsgrundlagen... 2 1.1.2. Einschleifungsgrenzen AV-Beitrag... 2 1.1.3. Einschleifungsgrenzen
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