Lohnsteuerbescheinigung bis

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1 Lohnsteuerbescheinigung bis Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln 2.2. ZDÜ: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken 3. Details 3.1. Korrektur des aktuellen Jahres 3.2. Korrektur des Vorjahres 3.3. Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung 3.4. Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen 3.5. Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung Abweichungen zum Lohnkonto 3.6. Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen 3.7. Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme 3.8. Eintragung in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung 3.9. Eintragung in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung Besondere Lohnsteuertabelle 4. Wichtige Informationen

2 Seite 2 1. Ziel Das Info erklärt, wie Sie eine Lohnsteuerbescheinigung übermitteln, rückübertragen und drucken. Folgende Lohnsteuerbescheinigungen sind zu übermitteln: Lohnsteuerbescheinigung Austritt (für im aktuellen Jahr ausgetretene Mitarbeiter) Jahreslohnsteuerbescheinigungen (Beschäftigung über den hinaus) Hinweis Lohnsteuerbescheinigungen können nur für das aktuelle Kalenderjahr und das Vorjahr an die Finanzverwaltung versendet werden Vorgehensweise LOHN: Lohnsteuerbescheinigung übermitteln Für Austritte im aktuellen Jahr 1. LOHN:»Transfer Bereitstellen LSt-Bescheinigungen Austritte/Vorjahr«. 2. Austrittsmonat wählen. 3. Schaltfläche <LStB bereitstellen für ZDÜ> oder <LStB sofort versenden>.

3 Seite 3 Für Jahreslohnsteuerbescheinigungen 1. LOHN:»Transfer Bereitstellen LSt-Bescheinigungen Austritte/Vorjahr«. 2. Schaltfläche <LStB bereitstellen für ZDÜ> oder <LStB sofort versenden> ZDÜ: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen und drucken 1. ZDÜ: Lohnsteuerbescheinigung rückübertragen Nach dem Versand der Lohnsteuerbescheinigungen benötigt die Finanzverwaltung bis zu fünf Tage für die Prüfung. Anschließend müssen die Lohnsteuerbescheinigungen rückübertragen werden: 1.»Bearbeitung Lohnsteuerbescheinigungen Register: Gesendete Lohnsteuerbescheinigungen«. 2. Schaltfläche <Daten abholen>. 2. ZDÜ: Lohnsteuerbescheinigung drucken 1.»Bearbeitung Lohnsteuerbescheinigungen Register: Gesendete Lohnsteuerbescheinigungen«. 2. Mandant auswählen mit Status <rückübertragen>. 3. Schaltfläche <Drucken>.

4 Seite Details Korrektur des aktuellen Jahres Nach Korrekturen bei ausgetretenen Arbeitnehmern (Austritt im aktuellen Jahr) aufgrund von Gehaltsnachzahlungen, Änderung des Austrittsdatums usw. werden neue Lohnsteuerbescheinigungen erstellt, die übermittelt werden müssen. Eine Meldung weist Sie im Rahmen der Monatsberechnung darauf hin: Hinweis Die ursprünglich übermittelte Lohnsteuerbescheinigung muss nicht storniert werden. Die Lohnsteuerbescheinigung mit dem höheren Datum ist beim Finanzamt gültig Korrektur des Vorjahres Über»Bearbeitung Nachberechnung Bezüge«können Sie Nachberechnungen rückwirkend bis Januar des Vorjahres vornehmen. Unterscheiden Sie zwei Fälle: Arbeitnehmer ist aktuell noch beschäftigt. Arbeitnehmer ist bereits ausgeschieden. Fall 1: Arbeitnehmer ist aktuell noch beschäftigt Vorgehensweise 1.»Bearbeitung Nachberechnung Bezüge«. 2. Erfassen Sie die Lohnbuchungen als Nachberechnung für das Vorjahr. Ergebnis Sie erhalten eine Korrektur-Abrechnung der im Vorjahr angesprochenen Monate. Die Berechnung der Sozialversicherung erfolgt nach dem Entstehungsprinzip. Auf der Abrechnung des aktuellen Monats wird die Lohnsteuer für die Bezüge des Vorjahres als Einmalbezug abgerechnet (Zufluss-/Abflussprinzip). Auf der Lohnsteuerbescheinigung des aktuellen Jahres werden auch die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge für den Vorjahresbezug ausgewiesen.

5 Seite 5 Fall 2: Arbeitnehmer ist bereits ausgeschieden Vorgehensweise 1.»Stammdaten Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Steuer«. 2. Schlüsseln Sie den Mitarbeiter auf Lohnsteuerklasse VI. Erfassen Sie den voraussichtlichen Jahresverdienst, falls dieser bekannt ist. 3.»Bearbeitung Nachberechnung Bezüge«. 4. Erfassen Sie die Lohnbuchungen als Nachberechnung für das Vorjahr. Ergebnis Sie erhalten Korrektur-Abrechnungen der im Vorjahr angesprochenen Monate. Die Berechnung der Sozialversicherung erfolgt nach dem Entstehungsprinzip. Sie erhalten eine Abrechnung für den aktuellen Monat. Die Lohnsteuer für die Bezüge des Vorjahres wird im aktuellen Monat als Einmalbezug abgerechnet (Zufluss-/Abflussprinzip). Sie erhalten eine Lohnsteuerbescheinigung für das aktuelle Jahr. Sie erhalten die Stornierung der bereits übermittelten Sozialversicherungsabmeldung und eine korrigierte Sozialversicherungsabmeldung. Der Arbeitnehmer wird nicht für ELStAM gemeldet, da das Eintritts/Austrittsdatum in der Vergangenheit bleibt. Hinweis In LOHN ist eine Lohnsteuer-Korrektur für das Vorjahr generell nicht möglich, da die Lohnsteuerbescheinigungen bereits beim Monatsabschluss Dezember erzeugt werden. Daher gilt in LOHN ausschließlich das Zufluss-/Abflussprinzip. Rechtlich gesehen dürfen Lohnsteuer- Korrekturen für das Vorjahr durchgeführt werden, sofern die Lohnsteuerbescheinigungen für diesen Zeitraum noch nicht übermittelt wurde. Der Arbeitgeber ist dazu aber nicht verpflichtet. Die Rechtsgrundlagen sind: 41c Abs. 1 EStG 41c Abs. 3 EStG und R 41c.1 Abs. 6 LStR 41c Abs. 1 Satz 2 EStG 3.3. Großbuchstabe F, S, M auf der Lohnsteuerbescheinigung F steuerfreie Sammelbeförderung Wohnung/Arbeitsstätte Aktivierung in den Personaldaten:»Personaldaten Mitarbeiter öffnen Register: Steuer Option <steuerfreie Sammelbeförderung Wohnung/Arbeit>«. S Sonstiger Bezug ohne Vorverdienst Wurde bei der Besteuerung eines sonstigen Bezugs der Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis nicht in die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns einbezogen, ist dieser Sachverhalt in der Lohnsteuerbescheinigung durch die Eintragung des Buchstabens S zu vermerken. M Verpflegungsmehraufwendungen Wurden einem Arbeitnehmer Mahlzeiten zur Verfügung gestellt (anlässlich oder während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer beruflichen doppelten Haushaltsführung) und sind diese Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten, muss auf der Lohnsteuerbescheinigung ab 2014 der Großbuchstaben M eingetragen werden. Großbuchstabe M entsteht durch die Verwendung der Agenda Lohnarten 0113 bis 0116 oder durch die manuelle Schlüsselung einer Lohnart bei der Option <LSt-Karte> mit dem Eintrag <Großbuchstabe M (LStB)>.

6 Seite Lohnsteuerbescheinigung manuell erstellen Aktuelles Jahr Lohnsteuerbescheinigungen für das aktuelle Jahr werden durch Nachberechnungen automatisch korrigiert. Sie können anschließend übermittelt werden 2. Lohnsteuerbescheinigungen können nur noch für das Jahr 2015 manuell erstellt werden. Vorjahr Lohnsteuerbescheinigungen für das Vorjahr werden aufgrund des Zufluss-/Abflussprinzips nicht automatisch neu erstellt (siehe auch: Korrektur des Vorjahres 4 ). Hinweis Lohnsteuerbescheinigungen für noch weiter zurückliegende Zeiträume (Vor-Vorjahre) können weder in Agenda LOHN noch in Mein ELSTER erstellt werden. Ggf. muss ein Formular in Papierform ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden Ausgewiesene Sozialversicherungsbeiträge auf der Lohnsteuerbescheinigung Abweichungen zum Lohnkonto Die Sozialversicherungsbeiträge werden korrekt von LOHN auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Es sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten: Durch Nachberechnungen des Vorjahres oder einen Märzklauselfall werden Sozialversicherungsbeiträge für Vorjahresbezüge fällig. Aufgrund des Zufluss-/Abflussprinzips müssen diese Beiträge im Jahr der Zahlung auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Die Sozialversicherungsbeiträge für das Vorjahr zur Anrechnung auf der Lohnsteuerbescheinigung des Folgejahres sind in der ersten Zeile des Lohnkontos ersichtlich. Gilt für den betroffenen Arbeitnehmer ein Doppelbesteuerungsabkommen, dürfen keine Sozialversicherungsbeiträge bescheinigt werden. Arbeitgeberbeiträge, die für fiktive Bezüge berechnet wurden (Kug-fiktiv, Höherversicherungsbeiträge bei Altersteilzeit usw.), dürfen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. Die hälftigen Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für weiter arbeitende Rentner sind auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht auszuweisen. Auf steuerfreien Arbeitslohn entfallene Sozialversicherungsbeiträge (z. B. bestimmte Abfindungen) werden auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht berücksichtigt.

7 Seite Authentifiziertes Versenden von Lohnsteuerbescheinigungen Info Nr Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten 3.7. Lohnsteuerbescheinigung bei Mandatsübernahme Falls Sie ein Mandat unterjährig übernommen haben und die Lohnkontovorträge eines Arbeitnehmers in Agenda LOHN eingetragen wurden, erhalten Sie bei Austritt oder zum Jahresende eine vollständige Lohnsteuerbescheinigung für diesen Arbeitnehmer. Der Andruck der Daten auf der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt auf folgende Weise: Dauer des Dienstverhältnisses = Beschäftigungszeitraum in dieser Firma Dem Lohnsteuerabzug wurden zugrunde gelegt = Abrechnungszeitraum mit Agenda LOHN Eintragung in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung Pflichtversicherte Arbeitnehmer Bei pflichtversicherten Arbeitnehmer wird der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen inländischen Krankenversicherung (ggf. einschließlich den Beitragsanteilen für Krankengeld) eingetragen. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer Bei Firmenzahler wird der Gesamtbeitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) eingetragen. Die Arbeitgeberzuschüsse sind zusätzlich in Zeile 24 auszuweisen. Bei Selbstzahlern werden in der Zeile 25 keine Eintragungen vorgenommen.

8 Seite Eintragung in Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung Die Vorsorgepauschale ist in Zeile 28»Nachgewiesene Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung«bei Arbeitnehmern auszuweisen: die in der Krankenversicherung beitragsfrei (darunter fallen auch geringfügig Beschäftigte mit Beitragsgruppe 6 in der Krankenversicherung) und lohnsteuerbescheinigungspflichtig (Steuerklasse I bis IV) abgerechnet werden. Agenda LOHN berücksichtigt diesen Sachverhalt automatisch und steuert die Beträge in die Lohnsteuerbescheinigung ein Eintragungen in Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung In der Zeile 29 der Lohnsteuerbescheinigung ist die nach 19 Abs. 2 Satz 4 bis 11 EStG ermittelte Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu bescheinigen. Die Bemessungsgrundlage ist das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen. Die Beträge sind für das ganze Kalenderjahr zu bescheinigen. Das gilt auch bei früherem Ausscheiden des Arbeitnehmers Besondere Lohnsteuertabelle Die besondere Lohnsteuertabelle kam bis zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer privat kranken- und pflegeversichert war oder der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt hat. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz ab erfolgte eine Neureugelung. Folgendes wird berücksichtigt: Basisbeiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung die Vorsorgepauschale, sofern keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden. Hierdurch entfällt die Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle seit Agenda LOHN berücksichtigt die steuerlichen Abzüge automatisch. 4. Wichtige Informationen Nr Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten

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