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1 Versichertenmeldungen

2 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 2

3 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 3

4 Versichertenmeldungen Allgemeines Die Einführung der mbgm bedingt eine Neuordnung des Melde- und Abrechnungssystems. Durch die mbgm werden die Beitragsabrechnung und die Beitragsgrundlagenmeldung zusammengeführt und die Versicherungsverläufe der Pflichtversicherten gewartet. Eine Vielzahl der derzeit in Verwendung stehenden Meldungen kann somit entfallen. Die künftig in Verwendung stehenden Meldungen untergliedern sich grundsätzlich in Versichertenmeldungen und monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen Die verbleibenden neuen Meldungen enthalten nur noch jene Daten, die zum Zeitpunkt der Meldungserstattung benötigt werden. Somit entfallen zahlreiche Angaben. Ein Referenzwert dient künftig der eindeutigen Identifikation einer Meldung. 4

5 Übersicht über die Meldungsarten Folgende Meldungen entfallen ab ersatzlos Eine Verwendung dieser Meldungen für Sachverhalte, die den Zeitraum nach dem betreffen, ist ausgeschlossen. Meldungen SART Beitragsnachweisungen/Lohnzettel SART Mindestangaben-Anmeldung 30 Beitragsnachweisung 20 Storno Mindestangaben-Anmeldung 31 Nachtrag/Gutschrift 21 Sonderzahlungsmeldung 16 Storno Beitragsnachweisung 23 Storno Sonderzahlungsmeldung 17 Storno Nachtrag/Gutschrift 24 Lohnänderungsmeldung Lohnzettel SV 40 Meldung zum BV-Beitrag 90 Storno Lohnzettel SV 42 Meldung zum verminderten AV-Beitrag 92 Adresse der Arbeitsstätte 45 Storno Meldung zum verminderten AV-Beitrag 93 Storno Adresse der Arbeitsstätte 46 Meldung zum Service-Entgelt 95 5

6 Übersicht über die Meldungsarten Laufender Abgleich und Behebung von Differenzen notwendig Bis zu erstattende Meldungen Anmeldung, Abmeldung Änderungsmeldung Änderungsmeldung Beitragsnachweisung Lohnänderungsmeldung Sonderzahlungsmeldung Meldung zum verminderten AV-Beitrag Meldung zum BV-Beitrag Meldung zum Service-Entgelt Lohnzettel SV Ab zu erstattende Meldungen Reduzierte Anmeldung, Abmeldung Änderungsmeldung Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm) 6

7 Übersicht über die Meldungsarten Folgende (neue) Versichertenmeldungen sind ab zu verwenden VSNR-Anforderung (neu) Anmeldung fallweise Beschäftigter samt Storno Anmeldung (samt Storno und Richtigstellung) Abmeldung (samt Storno und Richtigstellung) Änderungsmeldung Adressmeldung Versicherter (neu) 7

8 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 8

9 VSNR-Anforderung (SART VS) Die Versicherungsnummer Die zehnstellige Versicherungsnummer (VSNR) stellt einen wichtigen Ordnungsbegriff in der Sozialversicherung dar. Sie ist die Voraussetzung für die Erstattung jedweder Meldungen im Bereich von Pflichtversicherten. Die VSNR endet im Regelfall mit dem tatsächlichen Geburtsdatum. In Ausnahmefällen (z.b. starke Geburtsjahrgänge) werden die letzten sechs Stellen der VSNR fingiert und entsprechen nicht dem tatsächlichen Geburtsdatum (z.b. VSNR endet auf ). Derartige VSNR sind korrekt und bei der Meldungserstattung zu verwenden. 9

10 VSNR-Anforderung (SART VS) Obliegenheit des Dienstgebers Der Dienstgeber muss eine neue VSNR anfordern, wenn die anzumeldende Person noch keine VSNR hat (z.b. Ausländische Arbeitnehmer, die erstmals in Österreich eine Beschäftigung aufnehmen) oder die VSNR nicht bekannt ist. Möglichkeiten, das Vorliegen einer VSNR zu prüfen Abfrage über WEBEKU Rückfrage beim Versicherungsträger 10

11 VSNR-Anforderung (SART VS) Meldungserstattung Die VSNR-Anforderung (VS) kann bereits im Vorfeld vor Erstattung der Anmeldung erstattet werden. Werden Anmeldung (M3) und VSNR-Anforderung (VS) gleichzeitig erstattet, ist mit der Anmeldung (M3) der Referenzwert der VSNR-Anforderung (VS) auf dem Anmelde-Datensatz mitzuliefern. War die Übermittlung der VSNR-Anforderung (VS) zum Zeitpunkt der Anmeldung (M3) nicht möglich, muss die Referenz der VSNR Anforderung (VS) per Richtigstellung der Anmeldung (M8) nachgetragen werden. 11

12 VSNR-Anforderung (SART VS) Erforderliche Daten Für die VSNR-Anforderung (VS) sind folgende Daten zwingend erforderlich: Referenzwert Beitragskontonummer Dienstgebername Geburtsdatum Familienname/Nachname Vorname Geschlecht Staatsangehörigkeit Wohnort (Int. Kfz-Kennzeichen des Staates, PLZ, Ort, Straße) Die Meldedaten sind einem amtlichen Personaldokument des Versicherten (Reisepass oder Personalausweis) zu entnehmen. Dieses Dokument sollte für etwaige Rückfragen in Kopie aufbewahrt werden. 12

13 VSNR-Anforderung (SART VS) Der Verfahrensablauf Nach Ermittlung bzw. der Neuvergabe der VSNR erfolgt eine Rückmeldung an den Dienstgeber über das SV-Clearingsystem mit dem Referenzwert der VSNR-Anforderung (VS). Wenn vor der Rückmeldung der VSNR eine Abmeldung (M4), Änderungsmeldung (M6) oder Richtigstellung Anmeldung (M8) erforderlich ist, muss zwingend zusätzlich zum Geburtsdatum (GEBD) auch der Referenzwert (REFV) der VSNR Anforderung (VS) angegeben werden. Die elektronische Übermittlung der VSNR kann in die Lohnverrechnungssoftware übernommen werden und steht somit für sämtliche weitere Sozialversicherungsmeldungen zur Verfügung. Nimmt der Dienstgeber nicht am automationsunterstützten SV-Clearingverfahren teil, wird die VSNR vom zuständigen Krankenversicherungsträger mitgeteilt. Wird eine VSNR neu vergeben, erhält der Versicherte die e-card zugesandt, sofern ein Krankenversicherungsschutz besteht. 13

14 VSNR-Anforderung (SART VS) Berichtigungen Wenn im Rahmen der Anforderung der VSNR irrtümlich eine falsche Adresse angegeben wurde, kann diese jederzeit mittels der Meldungsart Adressmeldung Versicherter (AV) korrigiert werden. Wurden andere Daten (z.b. das Geburtsdatum) irrtümlich falsch gemeldet, ist mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger Kontakt aufzunehmen. 14

15 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 15

16 Anmeldung (SART M3) Änderungen ab Die neue Anmeldung fällt inhaltlich wesentlich schlanker aus. Wegfall von mehr als 20 Datenfeldern (z.b. Entgelt, Arbeitstage, wöchentliche Arbeitszeit etc.) Die Wartung des Versicherungsverhältnisses erfolgt weitgehend durch die mbgm. Die Anmeldeverpflichtung wird in zwei Schritten erfüllt: 1. Erstattung der reduzierten Anmeldung und 2. Übermittlung der noch fehlenden Daten zur Anmeldung mit der mbgm Die bisherige Vollmeldung nach erstatteter Mindestangaben-Anmeldung entfällt ersatzlos. 16

17 Anmeldung (SART M3) Datenfelder ab Referenzwert Daten des Dienstgebers (Beitragskontonummer etc.) Name und VSNR bzw. Geburtsdatum der beschäftigten Person Referenzwert der VSNR-Anforderung Tag der Beschäftigungsaufnahme Vorliegen einer Teil- oder Vollversicherung Beschäftigungsbereich (Arbeiter, Angestellter etc.) Beginn der Betrieblichen Vorsorge Auswahlfeld, ob ein freier Dienstvertrag vorliegt 17

18 Anmeldung (SART M3) Vorgehensweise ab Die erste monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mbgm) bestätigt oder korrigiert und ergänzt die Angaben aus der Anmeldung und legt damit Art und Umfang der Versicherung fest. Auf der Anmeldung ist eine gültige VSNR anzugeben. Liegt keine VSNR vor, ist diese mittels VSNR-Anforderung (VS) anzufordern. Auf der Anmeldung (M3) ist zwingend das Geburtsdatum und der Referenzwert der VSNR-Anforderung (VS) anzugeben. Wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung (M3) die Übermittlung der VSNR-Anforderung (VS) nicht möglich war, muss die Referenz zur VSNR-Anforderung (VS) per Richtigstellung Anmeldung (M8) nachgetragen werden. 18

19 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 19

20 Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Folgende Daten können korrigiert werden: Datum des Beginns der Pflichtversicherung Beginn der betrieblichen Vorsorge Referenzwert der VSNR-Anforderung Grundsätze Die Angaben der Richtigstellung der Anmeldung ersetzen die Angaben der ursprünglichen Anmeldung. Bleibt das Feld Betriebliche Vorsorge - AB (BVAB) bei der Richtigstellung unbelegt, wird die Zeit der Betrieblichen Vorsorge storniert, wenn der Beginn der BV (BVAB) nach dem ursprüngliche Anmeldedatum (ADAT) und, falls vorhanden, vor dem Abmeldedatum liegt (eine durchgehende Zeit der BV bleibt somit bei der Richtigstellung einer Wiederanmeldung, z.b. nach einem Präsenzdienst, erhalten). Die Richtigstellung einer bereits erfolgten Richtigstellung der Anmeldung muss unbedingt den Referenzwert sowie das falsche Anmeldedatum der letzten Richtigstellung enthalten. 20

21 Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) 1. Fall: Versicherung in der SV ohne BV Berichtigung des Beginns der Pflichtversicherung: Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Ursprüngliches (falsches) Datum Richtigstellung An-, Abmeldedatum RDAT Neues (richtiges) Datum 2. Fall: Versicherung in der SV und BV Berichtigung des Beginns der Pflichtversicherung: Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Ursprüngliches (falsches) Datum Richtigstellung An-, Abmeldedatum RDAT Neues (richtiges) Datum Betriebliche Vorsorge AB BVAB Ursprüngliches (richtiges) Datum KR6 21

22 Folie 21 KR6 Was gilt nur für die "Zwingend, wenn zutreffend"-datenfelder??? Kirchmair Roland;

23 Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) 2. Fall: Versicherung in der SV und BV (Fortsetzung) Berichtigung des Beginns der Betrieblichen Vorsorge: Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Ursprüngliches (richtiges) Datum Richtigstellung An-, Abmeldedatum RDAT Ursprüngliches (richtiges) Datum Betriebliche Vorsorge AB BVAB Neues (richtiges) Datum Berichtigung des Beginns der Pflichtversicherung und des Beginns der Betrieblichen Vorsorge: Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Ursprüngliches (falsches) Datum Richtigstellung An-, Abmeldedatum RDAT Neues (richtiges) Datum Betriebliche Vorsorge AB BVAB Neues (richtiges) Datum KR7 22

24 Folie 22 KR7 Was gilt nur für die "Zwingend, wenn zutreffend"-datenfelder??? Kirchmair Roland;

25 Richtigstellung der Anmeldung, Beispiel 1 Sachverhalt Beginn der BV liegt vor dem Anmeldedatum der richtigzustellenden Anmeldung Es liegt eine Zeit der SV und BV ab vor. Der DG hat per eine Abmeldung wegen Truppenübung vorgenommen, die BV ist laufend. Per erfolgt die Wiederanmeldung nach der Truppenübung. Da die Truppenübung aber tatsächlich bis zum gedauert hat, soll diese Anmeldung richtiggestellt werden. Januar Februar März April 1.1. Beginn SV und BV Beginn SV (Wiederaufnahme) Ende SV, BV aufrecht Richtiger Beginn SV (Wiederaufnahme) 23

26 Richtigstellung der Anmeldung, Beispiel 1 Lösung Januar Februar März April 1.1. Beginn SV und BV Beginn SV (Wiederaufnahme) Ende SV, BV aufrecht Richtiger Beginn SV (Wiederaufnahme) Berichtigung zur Anmeldung: Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Richtigstellung An-, Abmeldedatum RDAT Betriebliche Vorsorge AB BVAB Unbelegt Damit wird der Beginn der Versicherungszeit von auf den verschoben, die Betriebliche Vorsorge bleibt unverändert. 24

27 Richtigstellung der Anmeldung, Beispiel 2 Sachverhalt Beginn der BV liegt nach dem Abmeldedatum der zur richtigzustellenden Anmeldung gehörigen Abmeldung Es liegt eine Zeit der SV ab ohne BV vor, da durch die Tätigkeit des DN die Zuständigkeit für die BV in den Bereich der BUAK fällt. Der DG hat per eine Abmeldung wegen Bildungskarenz vorgenommen, per erfolgte die Wiederanmeldung nach Bildungskarenz. Da sich nun (nach der Bildungskarenz) der Tätigkeitsbereich des DN verändert und sich damit die Zuständigkeiten für die BV von der BUAK zur GKK verschiebt, erfolgt die Anmeldung nach Bildungskarenz mit einem Betrieblichen Vorsorge Ab-Datum per Nun soll der Versicherungsbeginn von auf den korrigiert werden Richtiger Beginn SV (ohne BV) Januar Februar März April Mai Juni 1.1. Beginn SV (ohne BV) 1.6. Beginn SV und BV Ende SV (Bildungskarenz) 25

28 Richtigstellung der Anmeldung, Beispiel 2 Lösung 8.1. Richtiger Beginn SV (ohne BV) Januar Februar März April Mai Juni 1.1. Beginn SV (ohne BV) 1.6. Beginn SV und BV Ende SV (Bildungskarenz) Richtigstellung der Anmeldung: Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Richtigstellung An-, Abmeldedatum RDAT Betriebliche Vorsorge AB BVAB Unbelegt Damit wird der Beginn der Versicherungszeit von auf den verschoben, die BV (ab ) bleibt unverändert. 26

29 Richtigstellung der Anmeldung, Beispiel 3 Sachverhalt Beginn der BV liegt zwischen dem Anmeldedatum der richtigzustellenden Anmeldung und vor dem Abmeldedatum der zur richtigzustellenden Anmeldung gehörigen Abmeldung Es liegt eine Zeit der SV ab und eine Zeit der BV ab vor. Der DG hat per eine Abmeldung wegen Truppenübung vorgenommen, per erfolgte die Wiederanmeldung nach der Truppenübung, die BV ist laufend. Da bei der Anmeldung zum die BV irrtümlich angegeben wurde, soll diese storniert werden. Januar Februar März April 1.1. Beginn SV 1.2. Beginn BV STORNO BV Ende SV, BV aufrecht Beginn SV (Wiederaufnahme) 27

30 Richtigstellung der Anmeldung, Beispiel 3 Lösung Januar Februar März April 1.1. Beginn SV 1.2. Beginn BV STORNO BV Ende SV, BV aufrecht Beginn SV (Wiederaufnahme) Richtigstellung der Anmeldung: Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Richtigstellung An-, Abmeldedatum RDAT Betriebliche Vorsorge AB BVAB Unbelegt Hier führt die Nicht-Angabe des Beginns der BV zum Entfall der BV (auch für die Zeit nach der Truppenübung). 28

31 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 29

32 Storno der Anmeldung (SART S3) Vorgehensweise Eine Stornierung der Anmeldung ist nur möglich, wenn die ursprüngliche Anmeldung zu Unrecht erstattet wurde. Im Feld An/Abmeldedatum und Änderungsdatum (ADAT) ist das ursprüngliche Anmeldedatum anzuführen. Eine bereits übermittelte Abmeldung wird automatisch eliminiert, es ist keine gesonderte Storno Abmeldung (SART S4) notwendig. Ist eine Anmeldung zur Anwartschaft in der BV ohne SV zu stornieren, ist im Feld An/Abmeldedatum und Änderungsdatum (ADAT) der ursprüngliche Beginn der BV anzuführen. Ist eine per Richtigstellung korrigierte Anmeldung zu stornieren, ist unbedingt der Referenzwert sowie das Anmeldedatum (ADAT) der letzten Richtigstellung anzuführen. 30

33 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 31

34 Abmeldung (SART M4) Änderungen ab Die neue Abmeldung fällt inhaltlich wesentlich schlanker aus. Wegfall von mehr als 15 Datenfeldern (z.b. Entgelt, etc.) Abrechnungsrelevante Angaben auf der bisherigen Abmeldung sind mit der mbgm zu melden, z.b. Auflösungsabgabe 32

35 Abmeldung, Besonderheiten Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld ersetzt die Abmeldung zur Pflichtversicherung wegen Ende des Entgeltanspruchs. Eine Abmeldung mit Ende Entgelt sowie gegebenenfalls Ende Betriebliche Vorsorge ist zu erstatten, wenn nach dem Wochengeldbezug ein Karenzurlaub in Anspruch genommen wird. Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld ersetzt die Abmeldung zur Pflichtversicherung wegen Ende des Entgeltanspruchs. Endet der Krankengeldanspruch, lebt die Pflichtversicherung automatisch wieder auf. Eine Abmeldung mit Ende Entgelt sowie Ende Betriebliche Vorsorge ist zu erstatten, wenn die Höchstdauer des Krankengeldanspruches ausgeschöpft wurde. Familienhospizkarenz, Pflegekarenz Eine Anmeldung zur Familienhospizkarenz und eine Anmeldung zur Pflegekarenz gegen Entfall des Entgeltes ersetzen die Abmeldung. 33

36 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 34

37 Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Folgende Daten können korrigiert werden: Datum der Abmeldung Ende des Beschäftigungsverhältnisses Abmeldegrund Kündigungsentschädigung ab/bis Urlaubsersatzleistung ab/bis Ende der betrieblichen Vorsorge Grundsätze Die Angaben der Richtigstellung der Abmeldung ersetzen vollständig die Angaben der ursprünglichen Abmeldung. Nichtangaben führen zum Entfall des Sachverhaltes, wenn die Angabe zwingend, wenn zutreffend definiert ist. Die Richtigstellung einer bereits erfolgten Richtigstellung der Abmeldung muss unbedingt den Referenzwert sowie das falsche Abmeldedatum der letzten Richtigstellung enthalten. 35

38 Richtigstellung der Abmeldung, Beispiel Sachverhalt Am wird eine Abmeldung mit folgenden Angaben übermittelt: Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Ende des Beschäftigungsverhältnisses EBSV Abmeldegrund Code AGRD 03 Urlaubsersatzleistung ab UEAB Urlaubsersatzleistung bis UEBI Betriebliche Vorsorge ENDE BVEN Die Abmeldung ist dahingehend zu berichtigen, dass die Urlaubsersatzleistung vom bis entfällt. 36

39 Richtigstellung der Abmeldung, Beispiel Lösung Am wird eine Richtigstellung der Abmeldung mit folgenden Angaben übermittelt: Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Ende des Beschäftigungsverhältnisses EBSV Abmeldegrund Code AGRD 03 Urlaubsersatzleistung ab UEAB Unbelegt Urlaubsersatzleistung bis UEBI Unbelegt Betriebliche Vorsorge ENDE BVEN Nachdem die Felder Urlaubsersatzleistung ab (UEAB) und Urlaubsersatzleistung bis (UEBI) unbelegt bleiben, entfällt die Urlaubsersatzleistung. 37

40 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 38

41 Storno der Abmeldung (SART S4) Vorgehensweise Eine Stornierung der Abmeldung ist nur möglich, wenn die ursprüngliche Abmeldung zu Unrecht erstattet wurde. Ist eine per Richtigstellung korrigierte Abmeldung zu stornieren, ist unbedingt der Referenzwert sowie das Abmeldedatum (ADAT) der letzten Richtigstellung anzuführen. 39

42 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 40

43 Änderungsmeldung (SART M6) Änderungen, die mittels Änderungsmeldung gemeldet werden Änderungen der Beschäftigtengruppe und/oder Ergänzung zur Beschäftigtengruppe vor Übermittlung der mbgm für den betroffenen Kalendermonat Untermonatige Änderungen der Beschäftigtengruppe und/oder Ergänzung zur Beschäftigtengruppe. Diese untermonatigen Änderungen sind auch zulässig, wenn bereits eine mbgm für den betroffenen Kalendermonat vorliegt. Übertritt in das Abfertigungssystem nach dem BMSVG Beginn oder Ende der Betrieblichen Vorsorge (Arbeitskräfteüberlassung Baugewerbe - BUAG) Änderungen, die nicht mehr mittels Änderungsmeldung gemeldet werden Die Änderung persönlicher Daten von Versicherten in der Sozialversicherung erfolgt auf Grund von Mitteilungen der Personenstandsbehörden oder auf Grund der Vorlage von entsprechenden Dokumenten durch den Versicherten selbst. Für Adressänderungen ist die Meldung Adressmeldung Versicherter (AV) vorgesehen. 41

44 Änderungsmeldung (SART M6) Grundsätze Meldefrist: 7 Tage Durch jede erstattete monatliche Beitragsgrundlagenmeldung werden die Angaben der Anmeldung oder Änderungsmeldung bestätigt oder korrigiert. Änderungsmeldungen ab Monatsbeginn für Zeiträume, für die bereits eine monatliche Beitragsgrundlagenmeldung vorhanden ist, haben keine Wirkung! Die Änderung einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ist nur durch Storno und Neumeldung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung möglich. Änderungsmeldungen können grundsätzlich mit Beginn An/Abmeldedatum und Änderungsdatum (ADAT) und Ende Änderungsdatum BIS (BDAT) zeitlich begrenzt werden. Das Änderungsdatum BIS (BDAT) kann jedoch kein Datum in der Zukunft enthalten. Die Korrektur einer Änderungsmeldung erfolgt nur durch eine neuerliche Änderungsmeldung. 42

45 Änderungsmeldung, Beispiel 1 Sachverhalt Es wurde eine Anmeldung ab mit der Angabe Geringfügigkeit = Ja übermittelt. Am wird festgestellt, dass es zu einer Vollversicherung in diesem Monat kommen wird. Es ist eine Änderungsmeldung bereits vor der Übermittlung der mbgm für den Beitragszeitraum Jänner erforderlich. Lösung Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Beschäftigtengruppe BSGR B001 Ergänzung der Beschäftigtengruppe ERGB Unbelegt Die endgültige Festlegung von Art und Umfang der Versicherung erfolgt letztlich durch die Angaben zu Beschäftigtengruppe und Ergänzung zur Beschäftigtengruppe in der mbgm für den Beitragszeitraum Jänner

46 Änderungsmeldung, Beispiel 2 Sachverhalt Arbeiterlehrling mit Lehrzeitende Es ist eine Änderungsmeldung auf vollversicherten Arbeiter zu erstatten. Lösung Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Beschäftigtengruppe BSGR B001 Ergänzung der Beschäftigtengruppe ERGB Unbelegt Die mbgm für den Beitragszeitraum Jänner 2018 wird mit 2 Tarifgruppen (Arbeiterlehrling und Arbeiter) und den zugehörigen Angaben erwartet. Wenn zum Zeitpunkt der Übermittlung der Änderungsmeldung bereits eine mbgm übermittelt wurde, die nicht zum Versicherungsverlauf passt (z.b. nur Tarifgruppe Arbeiterlehrling) ist diese mbgm zu stornieren und eine neue mbgm mit 2 Tarifgruppen (Arbeiterlehrling und Arbeiter) zu übermitteln. 44

47 Änderungsmeldung, Beispiel 3 Sachverhalt Dienstnehmer wurde per als Lehrling angemeldet und mit der mbgm für den Beitragszeitraum Jänner 2018 in der Beschäftigtengruppe Arbeiterlehrling abgerechnet. Am stellt der Dienstgeber fest, dass der nunmehrige Lehrling in der Zeit vom bis als Hilfsarbeiter beschäftigt war. Lösung Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Änderungsdatum BIS BDAT Beschäftigtengruppe BSGR B001 Ergänzung zur Beschäftigtengruppe ERGB Unbelegt Da es sich um eine untermonatige Änderung der Beschäftigtengruppe ab handelt, ist die Änderungsmeldung jedenfalls erforderlich. Zusätzlich muss die für Jänner 2018 übermittelte mbgm storniert und eine entsprechende mbgm mit den Angaben zu beiden Beschäftigtengruppen (Beschäftigtengruppe Arbeiter und Beschäftigtengruppe Arbeiterlehrling ) übermittelt werden. 45

48 Änderungsmeldung, Beispiel 4 Sachverhalt Dienstnehmer wurde per als Arbeiter gemeldet und war davor als Lehrling gemeldet. Am stellt der Dienstgeber fest, dass das Ende der Lehre nicht der , sondern der ist. Der Dienstgeber übermittelt eine Änderungsmeldung ab bis als Lehrling. Lösung Feldbezeichnung Feldname Wert An-, Abmeldedatum/Änderungsdatum ADAT Änderungsdatum BIS BDAT Beschäftigtengruppe BSGR B041 (ALT) Ergänzung zur Beschäftigtengruppe ERGB Unbelegt Da es sich um eine untermonatige Änderung der Beschäftigtengruppe ab handelt, ist die Änderungsmeldung jedenfalls erforderlich. Für den Beitragszeitraum März 2018 wird eine entsprechende mbgm mit den Angaben zu beiden Beschäftigtengruppen (Beschäftigtengruppe Arbeiter und Beschäftigtengruppe Arbeiterlehrling ) erwartet. 46

49 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 47

50 Adresse Versicherter (SART AV) Elektronische Übermittlung Bei erstmaliger Neuanmeldung eines Versicherten Bei Adressänderung des Versicherten während des Bestandes der Pflichtversicherung Bei Wiederanmeldung eines Versicherten, wenn zwischenzeitlich eine Adressänderung erfolgte Grundregeln Jede mit dieser Meldung gemeldete Anschrift gilt ab dem Tag der Verarbeitung. Rückwirkende Änderungen oder Änderungen für die Zukunft sind nicht möglich. Besonderheit für die Meldung der Adresse ohne VSNR Wird eine VSNR-Anforderung übermittelt, kann die aktuelle Anschrift mit dieser Meldung bekannt gegeben werden. Voraussetzung: Versicherter verfügt über keine VSNR oder die VSNR ist nicht bekannt 48

51 Übersicht Allgemeines Versichertenmeldungen VSNR-Anforderung (SART VS) Anmeldung (SART M3) Richtigstellung der Anmeldung (SART M8) Storno der Anmeldung (SART S3) Abmeldung (SART M4) Richtigstellung der Abmeldung (SART M9) Storno der Abmeldung (SART S4) Änderungsmeldung (SART M6) Adresse Versicherter (SART AV) ELDA-Prüfungen und Technische Beschreibung 49

52 ELDA-Prüfungen ELDA-Dateiinhaltsprüfung Alle Meldungen durchlaufen im Rahmen der Übermittlung eine Prüfung. Bei schwerwiegenden Fehlern kommt es zu einer Nichtübernahme der Meldung. Eine nicht übernommene Meldung gilt nicht als erstattet. Zur Vermeidung von Sanktionen muss eine gültige (verarbeitbare) Meldung fristgerecht nachgereicht werden. Reduktion von ELDA-Dateiinhaltsprüfungen zugunsten zusätzlicher Prüfungen (formal und fachlich) im STP-MVB 21 Prüfungen in ELDA entfallen, im STP-MVB gibt es über 90 zusätzliche Prüfungen. ELDA-Prüfkatalog Der gesamte Prüfkatalog für die einzelnen Meldungen ist abrufbar unter: componentid=gtn3f53faf4-3bbb-4939-a6e0-782c2af20f0d&viewmode=content 50

53 Technische Beschreibung Organisationsbeschreibung Datenaustausch mit Dienstgebern DM Reduzierte Versichertenmeldung (Anmeldung, Abmeldung, Änderungsmeldung): Kapitel E.29 VSNR-Anforderung (SART VS): Kapitel E.30 Adresse Versicherter (SART AV): Kapitel E.31 Abmeldegründe: Kapitel D.22 Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung: Kapitel E.32 Sonstige Informationen VSNR: content&contentid=

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