Herzlich willkommen zum kostenlosen Informationsabend. Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich willkommen zum kostenlosen Informationsabend. Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge"

Transkript

1 Herzlich willkommen zum kostenlosen Informationsabend Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge

2 Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge neue Haftungsbestimmung mit Wirkung vom Entgegenwirken dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge (Betrugsbekämpfung im Bereich der Bauwirtschaft) siehe auch bisherige Informationsschreiben - Steuerinfos - gesonderte Informationsschreiben unserer Kanzlei - sonstige Informationen Wirtschaftskammer

3 Wen betrifft die Haftungsbestimmung? für alle Unternehmen die Bauleistungen in Auftrag geben (unabhängig von der U-Tätigkeit, auch Subunternehmer) Leistungen die als Bauleistungen 19 Abs 1a UstG 1994 gelten (Bauleistungs-Reverse-Charge): * betrifft insbesondere die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bauwerken, Arbeitskräfteüberlassung Haftung besteht nur für österreichische SV-Beiträger (aber auch ausländische Unternehmer, soweit SV-Beiträge in Ö) Unternehmer aus dem Drittland jeder Einzelfall ist zu prüfen Unternehmer in der EU Formular E 101 als Nachweis

4 Welche Haftungen kann entstehen? Haftung bis max. 20% des Auftragsvolumen für die Sozialversicherungsbeiträge des LIEFERANTEN!!! Grundsätzlich: Bemessungsgrundlage ist das bezahlte Entgelt (Anzahlung, Fortschrittszahlung, Schlusszahlung, Haftrücklass) Werklieferung (Lieferung plus Montage): Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag (keine Aufteilung Material vs. Leistung) Skonto vermindert die Bemessungsgrundlage

5 Welches Risiko besteht wenn nichts gemacht wird? Zahlung an Unternehmer der nicht auf der HFU Liste steht: Haftung mit 20% des Werklohnes Verletzung der Auskunftspflicht: Geldstrafen von 1.000, ,00

6 Wie kann die Haftungen vermieden werden? Wenn im Zeitpunkt (nicht Zeitraum) der Überweisung der Lieferant in die HFU-Gesamtliste eingetragen ist Wenn 20% der Bemessungsgrundlage direkt an das Dienstleistungszentrum bei der WGKK überwiesen wird. (wird am GKK-Konto des Lieferanten gutgeschrieben) Vorbehaltlich: Wenn 20% der Bemessungsgrundlage einbehalten wird. (Haftungsfall kann aber jedenfalls eintreten zivilrechtliche Best.!)

7 Wie erlangt man die Eintragung auf die HFU-Liste mind. 3 Jahre Erbringung von Bauleistungen keine rückständigen SV-Beiträge keine fehlenden Beitragsnachweisungen schriftlicher Antrag bei der WGKK Ust-Bescheide der letzten 3 Jahre in denen die Erbringung von Bauleistungen ersichtlich ist

8 Wie kann ich als Auftraggeber in die HFU-Gesamtliste Einsicht nehmen? bei eingetragenem Unternehmen das nicht in der HFU-Liste veröffentlicht ist: - schriftliche Anfrage - Beilage von Werkvertrag oder Vollmacht des Auftraggebers Achtung: Abfrage bei jeder Zahlung durchführen! Eintragung kann jederzeit widerrufen werden (Beitragsschulden)

9 Formuliervorschlag für Bestellungen Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Der Autragnehmer (im folgenden kurz: AN) bestätigt, in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) gelistet zu sein und verpflichtet sich, den Auftraggeber (im folgenden kurz: AG) sofort schriftlich zu informieren, sobald er aus der HFU-Gesamtliste gestrichen wurde. Gleichzeitig gilt als vereinbart, dass der AN, der die öffentliche Zugänglichkeit seiner Daten verweigert hat, eine Bevollmächtigung zur Auskunftserteilung an den AG übergibt. Sollte der AN nicht in die HFU-Gesamtliste aufgenommen bzw. daraus gestrichen worden sein, wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der 20 %ige Abzug vorgenommen. In diesen Fällen teilt der AN dem AG umgehend die Dienstgeberkontonummer seiner Gebietskrankenkasse mit und der AG verpflichtet sich, den 20%igen Abzug zeitgleich mit Überweisung des Rechnungsbetrages an das Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung, unter Angabe der Dienstgeberkontonummer des AN, zu überweisen.

10 Formuliervorschlag für Bestellungen bei ausländischen Unternehmen Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Der Auftragnehmer bestätigt, dass sein Personal der Sozialversicherungspflicht im Heimatland unterliegt. Als Nachweis darüber legt er dem Auftraggeber für jeden auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter eine Kopie des Formulars E101 bzw. die entsprechende Bescheinigung nach dem Sozialversicherungsabkommen vor. Sollte dieses Formular nicht für jeden Mitarbeiter vorgelegt werden oder der Auftraggeber in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit Österreich ansässig sein, behält der Auftraggeber 20 % des Zahlungsbetrages ein und überweist diesen an das Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung (DLZ-AGH). Gleichzeitig erstattet der Auftraggeber an das DLZ-AGH eine Meldung zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht.

11 Vorgehensweise 1) Der Auftragnehmer ist ein Unternehmer mit Sitz im Inland und beschäftigt Dienstnehmer und ist in die HFU-Liste der WGKK eingetragen: - am Tag der Zahlung der Rechnung an den Auftragnehmer Anruf in der Kanzlei Reisigl: * Abruf des Listeneintrages des Auftragnehmers aus der HFU-Liste * Übermittlung dieses Abrufes per an Sie * Überweisung von 100% des Rechnungsbetrages an den Auftragnehmer am selben Tag!

12 Vorgehensweise 2) Der Auftragnehmer ist ein Unternehmer mit Sitz im Inland und beschäftigt Dienstnehmer und ist NICHT in die HFU-Liste der WGKK eingetragen: - am Tag der Zahlung der Rechnung an den Auftragnehmer Anruf in der Kanzlei Reisigl: * Abruf des Listeneintrages des Auftragnehmers aus der HFU-Liste * Übermittlung, dass kein Eintrag in der HFU Liste vorhanden ist * Sie entscheiden über zwei Varianten:

13 Vorgehensweise Variante 1: Überweisung von: 80% des Rechnungsbetrages an den Auftragnehmer (abzüglich Skonti, Haftrücklass usw. vom gesamten Rechnungsbetrag) 20% des Rechnungsbetrages an die WGKK Anführung folgender Daten des Auftraggebers auf der Zahlungsanweisung: - DG-Kontonummer - Namen und Adresse - Krankenkasse der jeweiligen DN

14 Vorgehensweise Variante 2: Überweisung von: 80% des Rechnungsbetrages an den Auftragnehmer (abzüglich Skonti, Haftrücklass usw. vom gesamten Rechnungsbetrag) 20% des Rechnungsbetrages an den Auftragnehmer nach Eintragung auf der HFU-Liste und Nachweis!

15 Vorgehensweise 3) der Auftragnehmer ist ein Unternehmer mit Sitz im Inland und beschäftigt keine Dienstnehmer (keine DG-Nr. bei der GKK): - schriftliche Bestätigung, dass der Auftragnehmer keine Dienstgeber- Kontonummer bei einer GKK besitzt und keine DN beschäftigt - Zahlung von 100% des Rechnungsbetrages an den Auftragnehmer

16 Vorgehensweise 4) Der Auftragnehmer ist ein Unternehmer mit Sitz im Ausland: - Auftragnehmer bestätigt, dass sein Personal der SV-Pflicht im Heimatland unterliegt - Nachweis: Vorlage Formulars E101 (für jeden auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter) entsprechende Bescheinigung nach dem SV-Abkommen

17 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

Auftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers

Auftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers Auftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers Grundlagen der Auftraggeberhaftung Gesetzliche Bestimmungen & Hintergrund der Auftraggeberhaftung Die Auftraggeberhaftung im Baugewerbe wurde eingeführt,

Mehr

Sonderinfo zur Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Baubranche ab 1. September 2009

Sonderinfo zur Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Baubranche ab 1. September 2009 Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-30 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:

Mehr

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015 Stand : 01. Januar 2015 AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG Die Auftraggeberhaftung in Österreich Seit dem 01.01.2015 gibt es wesentliche Änderungen in der Auftraggeberhaftung in Österreich. Demnach ist es nicht

Mehr

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015

MERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015 Stand : 01. Januar 2015 AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG Die Auftraggeberhaftung in Österreich Seit dem 01.01.2015 gibt es wesentliche Änderungen in der Auftraggeberhaftung in Österreich. Demnach ist es nicht

Mehr

AuftraggeberHAFTUNG für Sozialversicherungsbeiträge bei BAULEISTUNGEN mit SUBUNTERNEHMEREIGENSCHAFT

AuftraggeberHAFTUNG für Sozialversicherungsbeiträge bei BAULEISTUNGEN mit SUBUNTERNEHMEREIGENSCHAFT 22.01.2010 AuftraggeberHAFTUNG für Sozialversicherungsbeiträge bei BAULEISTUNGEN mit SUBUNTERNEHMEREIGENSCHAFT Zu diesem Thema verweisen wir Sie auch auf die Artikel in unseren Kanzleizeitungen Nr. 55

Mehr

Kurz-Information Auftraggeberhaftung

Kurz-Information Auftraggeberhaftung Kurz-Information Auftraggeberhaftung Mit dem Auftraggeberhaftungsgesetz wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber von Bauleistungen in das ASVG aufgenommen. Mit diesen neuen Haftungsbestimmungen

Mehr

Auftraggeberhaftung. Inkrafttreten: 1. September 2009 (Verordnung des BmfASK vom 8.7.09)

Auftraggeberhaftung. Inkrafttreten: 1. September 2009 (Verordnung des BmfASK vom 8.7.09) Tipp 2/2009 Auftraggeberhaftung Inkrafttreten: 1. September 2009 (Verordnung des BmfASK vom 8.7.09) Häufig gestellte Fragen zur Auftraggeberhaftung: Kann jede/r Auftraggeber/in zur Haftung herangezogen

Mehr

Geltungsbereich und Umfang der Auftraggeberhaftung

Geltungsbereich und Umfang der Auftraggeberhaftung Kap 2 Geltungsbereich und Umfang der Auftraggeberhaftung 2.1 Sachlicher Geltungsbereich Bei der Auftraggeberhaftung handelt es sich um ein Sonderhaftungsrecht im Baubereich. Erfasst sind nur Bauleistungen

Mehr

rza fibu/ear Version 2011 Seite 1

rza fibu/ear Version 2011 Seite 1 rza fibu/ear Version 2011 Seite 1 1. GESETZLICHE ÄNDERUNGEN 1.1 Umsatzsteuervoranmeldung Seit 01.07.2010 gibt es ein neues U30-Formular. In den Kennziffern 021, 057 und 066 wurde der Absatz 1e des 19 (Übertragung

Mehr

DIE NEUE AUFTRAGGEBERHAFTUNG

DIE NEUE AUFTRAGGEBERHAFTUNG Dr. Beatrix Bartos (WGKK): DIE NEUE AUFTRAGGEBERHAFTUNG Überblick über den Beginn des Praxisbetriebes Am 1. September 2009 ist die neue Haftungsbestimmung für Unternehmen, die Bauleistungen erbringen,

Mehr

Bauleistungen im Steuerrecht

Bauleistungen im Steuerrecht Bauleistungen im Steuerrecht Vielleicht ist Ihnen schon öfters in letzter Zeit der Begriff Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe bzw. Steuerabzug bei Bauleistungen in den Medien aufgefallen.

Mehr

FoxFibu-Zusatzmodul zum Auftraggeber-Haftungsgesetz ab 1.9.2009

FoxFibu-Zusatzmodul zum Auftraggeber-Haftungsgesetz ab 1.9.2009 1 FoxFibu Zusatzmodul im Baugewerbe: Auftraggeber-Haftungsgesetz ab 01.09.2009 FoxFibu-Zusatzmodul zum Auftraggeber-Haftungsgesetz ab 1.9.2009 Betrifft: Baugewerbe, 19 Abs. 1 a UstG Wird die Erbringung

Mehr

STEUER- INFO 05/2009

STEUER- INFO 05/2009 STEUER- INFO 05/2009 1 EORI-NUMMER FÜR ZOLLANGELEGENHEITEN AB 1.1.2010... 1 2 AUFTRAGGEBERHAFTUNG FÜR SV-BEITRÄGE BEI AUFTRAGGEBER VON BAULEISTUNGEN... 1 3 IRÄG 2009: MINISTERIALENTWURF ZU EINEM INSOLVENZRECHTSÄNDERUNGSGESETZ...

Mehr

VERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3

VERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3 VERPFLICHTUNG ZUR EINBEHALTUNG UND ABFUHR VON QUELLENSTEUERN FÜR LIZENZZAHLUNGEN DURCH ÖSTERREICHISCHE UNTERNEHMER 1/3 Rechtliche Grundlagen Gemäß 99 EStG sind in Österreich ansässige Unternehmer (in der

Mehr

Wichtige Einzelaspekte für den Vorsteuerabzug

Wichtige Einzelaspekte für den Vorsteuerabzug Wichtige Einzelaspekte für den Vorsteuerabzug Rechnungen auf Thermopapier genügen langfristig nicht den Anforderungen der Finanzverwaltung Rechnungen, die Unternehmer ausstellen, sowie alle Rechnungen,

Mehr

Steuerabzug bei Bauleistungen

Steuerabzug bei Bauleistungen Steuerabzug bei Bauleistungen Gesetz zur Eindämmung der illegalen Seite: 1 / 31 Stand: Januar 2002 Für die Für Richtigkeit die Richtigkeit der Inhalte der Inhalte wird wird keine keine Haftung Haftung

Mehr

ERSTELLUNG DAUERAUSWEIS. Gültigkeit länger als fünf Werktage plus das anschließende Wochenende

ERSTELLUNG DAUERAUSWEIS. Gültigkeit länger als fünf Werktage plus das anschließende Wochenende ERSTELLUNG DAUERAUSWEIS Gültigkeit länger als fünf Werktage plus das anschließende Wochenende DAUERAUSWEIS (Gültigkeit länger als fünf Werktage plus das anschließende Wochenende) Anleitung zum Ausfüllen

Mehr

INHALT WIEN, 5. MÄRZ 2009

INHALT WIEN, 5. MÄRZ 2009 INHALT WIEN, 5. MÄRZ 2009 1) AUFTRAGSGEBERHAFTUNG FÜR SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE IN DER BAUBRANCHE 2) STEUERLICHE NEUERUNGEN 2009 a) Änderung des Lohn- und Einkommensteuertarifes b) Entlastung für Familien

Mehr

Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)

Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) wichtigste Neuerungen für die Transportbranche 16.02.2017 Dr. Markus Papst, CVA Steuerberater Morre & Papst Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs OG Gesetzliche Grundlagen LSD-BG/ Zielsetzungen, BGBl

Mehr

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE

UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE UMSATZSTEUER 2016 FALL 2: ARGE Stand: 24. Februar 2016 Verfasser: Klaus Koch Steuerberater Fachanwalt für Steuerrecht Vereidigter Buchprüfer Klaus Koch Kaiser-Wilhelm-Straße 23 76530 Baden-Baden Tel: 07221/260255

Mehr

AuftraggeberInnen Haftungsgesetz Praxistipps für Arbeitskräfteüberlasser

AuftraggeberInnen Haftungsgesetz Praxistipps für Arbeitskräfteüberlasser 1 Merkblatt Nr. 2/2009 AuftraggeberInnen Haftungsgesetz Praxistipps für Arbeitskräfteüberlasser I. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN: 1. Zweck: Mit den Regelungen des AuftraggeberInnen Haftungsgesetz (kurz: AGH),

Mehr

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anhang zum Schreiben vom

Anhang zum Schreiben vom Dok.-Nr.: 5234884 Bundesministerium der Finanzen, IV D 3 - S-7279 / 11 / 10002 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 05.02.2014 Fundstellen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Mehr

>>> Aktuelle Informationen aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten <<<

>>> Aktuelle Informationen aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten <<< Ausgabe 06/2012 vom 05. Juni 2012 >>> Aktuelle Informationen aus Wirtschaft & Steuerrecht exklusiv für unsere Klienten

Mehr

Herzlich willkommen zur Info-Veranstaltung bei der Kreishandwerkerschaft Rosenheim. Heutiges Thema:

Herzlich willkommen zur Info-Veranstaltung bei der Kreishandwerkerschaft Rosenheim. Heutiges Thema: Herzlich willkommen zur Info-Veranstaltung bei der Kreishandwerkerschaft Rosenheim Heutiges Thema: brandneue Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bauleistungen und Metall-Lieferungen ab

Mehr

SEPA Vorgaben für Befüllung von Erlagschein Online-Überweisung XML-Format

SEPA Vorgaben für Befüllung von Erlagschein Online-Überweisung XML-Format SEPA Vorgaben für Befüllung von Erlagschein Online-Überweisung XML-Format AuftraggeberInnen Haftungsgesetz 67a 67d und 112a ASVG; 82a EStG Stand: 10.12.2013 Haftungsbefreiung für Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

Soll- und Istbesteuerung

Soll- und Istbesteuerung Soll- und Istbesteuerung Grundsätzliches Die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld: die Umsätze sind in die

Mehr

Beratung aktuell Nr. 2/2011

Beratung aktuell Nr. 2/2011 Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:

Mehr

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und stellen Ihnen vereinbarungsgemäß folgende Lieferungen / Leistungen in Rechnung:

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und stellen Ihnen vereinbarungsgemäß folgende Lieferungen / Leistungen in Rechnung: Pflichtangaben zu Rechnungen (keine Kleinbetragsrechnung) Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt Telefon 1234/56789 Telefax 1234/5678910 info@musterfrau.de Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt

Mehr

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße

Mehr

NEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN

NEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN Brückner. Beier. Socher. Ritter.. 82402 Seeshaupt 82402 Seeshaupt Penzberger Straße 2 email: bbsr-stb@datevnet.de www.bbsr-stb.de Telefon: 08801/9068-0 Telefax: 08801/2465 Stephan Brückner Marco Beier

Mehr

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006

Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006 Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Juni 2006 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)

Mehr

1787 Umsatzsteuer 19 % nach Par. 13b UStG Vorsteuer 19 % nach Par. 13b UStG

1787 Umsatzsteuer 19 % nach Par. 13b UStG Vorsteuer 19 % nach Par. 13b UStG Buchen von Umsätzen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 2 UStG schuldet - hier: Andere Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (A1) Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen

Mehr

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht

Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen. Ratgeber Handwerk / Steuerrecht Umsatzsteuer: Anforderungen an Rechnungen Ratgeber Handwerk / Steuerrecht 1. Anforderungen an Rechnungen Für die Angaben in Rechnungen gelten nach 14 und 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) bestimmte Mindestanforderungen.

Mehr

Zum Start der Bristol-Myers Squibb Ausgabenbelegrecherche starten Sie zunächst Ihren Internet-Browser.

Zum Start der Bristol-Myers Squibb Ausgabenbelegrecherche starten Sie zunächst Ihren Internet-Browser. Zum Start der Bristol-Myers Squibb Ausgabenbelegrecherche starten Sie zunächst Ihren Internet-Browser. Geben Sie in der Adresszeile folgende Adresse ein: http://supplierlink.bms.com/ und klicken Sie anschließend

Mehr

Häufig gestellte Fragen/FAQs

Häufig gestellte Fragen/FAQs Häufig gestellte Fragen/FAQs 1) Wer hat Anspruch auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen gem. 30 e Ökostromgesetz? Grundsätzlich kann jeder Endverbraucher, dem einen Anspruch auf Energieabgabenrückvergütung

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund 2008 - Stand April 2016 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Aschersleben Straße, Hausnr.: Markt

Mehr

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Mit VOB/B ist es besser, weil. Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. -  -Verteiler U Verteiler U 2 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder TEL E-MAIL DATUM

Mehr

DER ABTEILUNG BAU DES ERZBISTUM KÖLN

DER ABTEILUNG BAU DES ERZBISTUM KÖLN AUSZAHLUNGSANORDNUNG DER ABTEILUNG BAU DES ERZBISTUM KÖLN Handlungsleitfaden für Nutzende Stand 04.12.2013 Inhalt Einleitung Seite 3 Aufbau Seite 4 Formularkopf Seite 5 Auftrags- und Rechnungsdaten Seite

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,

Mehr

1 Eigenerklärung Zuverlässigkeit 6 Abs. 5 VOL/A

1 Eigenerklärung Zuverlässigkeit 6 Abs. 5 VOL/A 1 Eigenerklärung Zuverlässigkeit 6 Abs. 5 VOL/A Hinweis: Diese Erklärung ist von Einzelbietern, allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern auszufüllen und zu unterschreiben.

Mehr

Merkblatt zur Bauabzugsbesteuerung

Merkblatt zur Bauabzugsbesteuerung Merkblatt zur Bauabzugsbesteuerung Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe Bauleistungen... 2 Steuerabzug und Bemessungsgrundlage... 3 Freistellungsbescheinigung bzw. Freigrenzen... 3

Mehr

1.1. Untenstehende Allgemeine Bedingungen beziehen sich auf alle Reservierungen bei Chaletsinoostenrijk.nl

1.1. Untenstehende Allgemeine Bedingungen beziehen sich auf alle Reservierungen bei Chaletsinoostenrijk.nl Algemeine Bedingungen von Chaletinoostenrijk.nl Artikel 1 Algemein 1.1. Untenstehende Allgemeine Bedingungen beziehen sich auf alle Reservierungen bei Chaletsinoostenrijk.nl 1.2. Chaletsinoostenrijk.nl

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH AEB der venturetec mechatronics GmbH (QM50.07_02_Stand 202018) Allgemeine Einkaufsbedingungen der venturetec mechatronics GmbH Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 1 II. Vertragsschluss... 1 III. Zutrittsrecht

Mehr

LIEFERANTEN- VEREINBARUNG

LIEFERANTEN- VEREINBARUNG LIEFERANTEN- VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH Dörrstraße 85 6020 Innsbruck im Folgenden kurz Austria Bau T & V genannt einerseits und Fa. Muster UID-Nr.:

Mehr

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur dann wirksam, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur dann wirksam, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Übersicht 1. Allgemeines und Geltungsbereich... 1 2. Vertragspartner... 1 3. Angebote... 2 4. Leistungsbeschreibung... 2 5. Änderungsvorbehalte... 2 6. Anmeldung und Vertragsschluss... 2 7. Datenschutz...

Mehr

ICON Solutions. CIS-Management. Bau und Montage in UK / Bauabzugsteuer. ICON Wirtschaftstreuhand GmbH

ICON Solutions. CIS-Management. Bau und Montage in UK / Bauabzugsteuer. ICON Wirtschaftstreuhand GmbH CIS-Management Bau und Montage in UK / Bauabzugsteuer CIS-Management Die britische Finanzbehörde HM Revenue & Customs (kurz HMRC) hat die Bau- und Montageabzugsteuer (kurz CIS) eingeführt, um eine korrekte

Mehr

Rechnungsanforderungen

Rechnungsanforderungen D ip lo m- Kau f ma nn Lars Franke Uhlandstrasse 158 S t e u e r b e r a t e r 10719 Berlin Tel. 030-859 56 730 Fax. 030-859 56 739 Stand: 01/2007 Rechnungsanforderungen 1. Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort Hinweise zum Buch Übersicht Beispiele Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort... 6 Hinweise zum Buch... 7 Übersicht Beispiele... 15 Abkürzungsverzeichnis... 25 Allgemeiner Teil... 29 A.1. Umsatzsteuer in der Unternehmenspraxis... 29 A.1.1.

Mehr

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen (z.b. Auftritte, Vorträge, Darbietungen, Unterricht) einschließlich

Mehr

Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002

Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 1. Allgemeines 2. Bauleistungen ( 19 Abs. 1a dritter Unterabsatz UStG 1994) 3. Bauleistungen an einen Unternehmer,

Mehr

DER HOLZBAUER ALS GENERALUNTERNEHMER

DER HOLZBAUER ALS GENERALUNTERNEHMER DER HOLZBAUER ALS GENERALUNTERNEHMER WIRTSCHAFTSKAMMER OÖ 2016 Lachstatt 22. September 2016 Skriptum zum Vortrag von Dr. Walter Löbl www.gltp.at 1 Inhalt ALLGEMEINE GESETZLICHE REGELUNG... 4 DER GENERALUNTERNEHMER...

Mehr

Präqualifikation von Bauunternehmen PQ VOB

Präqualifikation von Bauunternehmen PQ VOB Präqualifikation von Bauunternehmen PQ VOB Fassung: August 2015 (Lo) HERAUSGEBER: Landesverband Bayerischer Bauinnungen (LBB) Bavariaring 31, 80336 München www.lbb-bayern.de Präqualifikation von Bauunternehmen

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.

Mehr

Anzahlungsverwaltung

Anzahlungsverwaltung Anzahlungsverwaltung Inhaltsverzeichnis Anzahlungsverwaltung...1 Verwaltung von Anzahlungen...2 Vorbereitende Arbeiten...2 Anzahlungsforderung...3 Kassieren der Anzahlung...3 An der Kasse...3 Separate

Mehr

Bericht der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG nach 52 Abs. 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2013

Bericht der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG nach 52 Abs. 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2013 Bericht der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG nach 52 Abs. 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2013 Netzbetreiber (bis 30.06.2014): Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG Frankfurter

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. BEDINGUNGEN 1.1 Dies sind die Geschäftsbedingungen, gemäss denen Ihnen die Telepizza- Franchisenehmer ( Franchisenehmer ) Produkte im Geschäft oder per Telefon bzw. über

Mehr

W E R K V E R T R A G

W E R K V E R T R A G - 1 - W E R K V E R T R A G ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN Herrn/Frau...als Auftragnehmer(in) und Herrn/Frau/Firma...als Auftraggeber(in) wie folgt: Herstellung und Honorierung des Werks: Herr/Frau...im folgenden

Mehr

W E R K V E R T R A G

W E R K V E R T R A G GZ: BMWFW-360.053/0003-WF/V/5/2016 Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung, Minoritenplatz 5, 1010 Wien,

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag - SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund 2008 - Stand April 2016 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Annaburg Straße, Hausnr.: Torgauer Straße

Mehr

Januar Nutzen Sie den Terminkalender und die praktische Checkliste von Haufe für Ihre Umstellungsberatung!

Januar Nutzen Sie den Terminkalender und die praktische Checkliste von Haufe für Ihre Umstellungsberatung! Der Teufel steckt im Detail! Keine Bange! Mit Haufe Insiderwissen beugen Sie allen Überraschungen der neuen Umsatzsteuer wirksam vor: Nutzen Sie den Terminkalender und die praktische Checkliste von Haufe

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH STAND Neue AEBs ab 01.04.2015: http://www.tennet.eu/de/ueber-tennet/einkaufspolitik.html Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der TenneT TSO GmbH 1. Allgemeines

Mehr

Vereinbarung zur Abrechnung von privatärztlichen Leistungen zwischen der MEDCOM GmbH und Arzt/Ärztin - Niedergelassene Ärzte -

Vereinbarung zur Abrechnung von privatärztlichen Leistungen zwischen der MEDCOM GmbH und Arzt/Ärztin - Niedergelassene Ärzte - Vereinbarung zur Abrechnung von privatärztlichen Leistungen zwischen der MEDCOM GmbH und Arzt/Ärztin - Niedergelassene Ärzte - Zwischen Praxis Name Straße, Hausnr. PLZ, Ort (Auftraggeber) und MEDCOM ARZTRECHNUNGS-SERVICE

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Umsatzsteuer richtig gestalten

Umsatzsteuer richtig gestalten Beck-Rechtsberater im dtv 50679 Umsatzsteuer richtig gestalten Ein Ratgeber und Nachschlagewerk, um Gefahren und Kostenrisiken zu vermeiden von Stefan Mücke 1. Auflage Umsatzsteuer richtig gestalten Mücke

Mehr

Rahmenvertrag.

Rahmenvertrag. Rahmenvertrag Fit@Merck zwischen Merck KGaA Stefan Sellinger Frankfurter Straße 250 64271 Darmstadt - im folgenden Merck genannt - und Sportstudio / Reha - Zentrum (Name) (Straße+Hausnummer) (PLZ Ort)

Mehr

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN

RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN für die Reservierung eines Wartelistenplatzes für das Modell Schwalbe über die Website www.myschwalbe.com bei uns. Wir, das ist die GOVECS GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München.

Mehr

121 Beschränkte Ausschreibung Information nach 19 V VOB

121 Beschränkte Ausschreibung Information nach 19 V VOB Vergabestelle 121 Datum 23.05.2016 Gemeinde Alfter Der Bürgermeister 02 Recht- und Vergabestelle Frau Katrin Kühn Am Rathaus 7 Veröffentlichung einer Information i.s.d. 19 V VOB/A nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 -

Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. - Verteiler U 1 und U 2 - POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin TEL +49 (0) 18

Mehr

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)

Firma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter) Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Ulm Recht und Steuern Olgastraße 95-101 89073 Ulm PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter

Mehr

ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN

ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN Soziale, wirtschaftliche und fachliche Anforderungen Dieses Formular ist zwingend der Ausschreibung beizulegen! Zur Kontrolle der Einhaltung der sozialen, wirtschaftlichen

Mehr

für das Bauvorhaben... zwischen Auftraggeber (AG)... und Nachunternehmer (NU)... dieser vertreten durch:...

für das Bauvorhaben... zwischen Auftraggeber (AG)... und Nachunternehmer (NU)... dieser vertreten durch:... Seite 1 / 5 Anlage VAN zum NU-Verhandlungsprotokoll vom:. für das Bauvorhaben... zwischen Auftraggeber (AG)... und Nachunternehmer (NU)... dieser vertreten durch:... Personalausweis oder Reispassnummer

Mehr

Leitfaden für die Aufnahme in die Liste präqualifizierter Unternehmen gemäß VOB/A

Leitfaden für die Aufnahme in die Liste präqualifizierter Unternehmen gemäß VOB/A Leitfaden für die Aufnahme in die Liste präqualifizierter Unternehmen gemäß VOB/A Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und der Zusammenstellung der Nachweise, die für eine

Mehr

AuftraggeberInnen Haftungsgesetz 67a 67e und 112a ASVG; 82a EStG

AuftraggeberInnen Haftungsgesetz 67a 67e und 112a ASVG; 82a EStG Vorgaben für die Befüllung eines Zahlscheins bzw. der Online-Überweisung für haftungsbefreiende AGH-Zahlungen AuftraggeberInnen Haftungsgesetz 67a 67e und 112a ASVG; 82a EStG Stand: 01.08.2014 Haftungsbefreiung

Mehr

1. Bestellungsantrag. Wirtschaftsprüfer.

1. Bestellungsantrag. Wirtschaftsprüfer. 1. Bestellungsantrag An die Kammer der Wirtschaftstreuhänder E-Mail: mikes@kwt.or.at Schönbrunner Straße 222-228/Stg. 1/6. OG/Top 2 1120 Wien Familien-und Vorname(n): Mitgliedsnummer: Ordentlicher Wohnsitz:

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund 2008 - Stand April 2016 a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Stadt Aschersleben Straße, Hausnr.: Markt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Veranstaltungen, die das Helene-Weber- Haus (nachfolgend: HWH) als Weiterbildungseinrichtung für Erwachsene und Familien

Mehr

Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen

Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) ZDH-Abt. Steuer- und Finanzpolitik Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen I. Hintergrund Der deutsche Gesetzgeber

Mehr

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 10117 Berlin Datum 13.05.2016 Maßnahmenummer Vergabenummer JG_FW_Teil 3_2016 Baumaßnahme Jüdischer Friedhof Weißensee in Berlin Sanierung und Instandsetzung der Betonmauer, Aufbringen von

Mehr

Bewerbung um eine Vertragszahnarztstelle

Bewerbung um eine Vertragszahnarztstelle Herrn/Frau Titel Telefon Vorname Nachname Fax Straße Mobil PLZ Ort E-Mail Landeszahnärztekammer OÖ Marienstraße 9/1 4020 Linz Ort, Datum Bewerbung um eine Vertragszahnarztstelle Sehr geehrte Damen und

Mehr

Kontowechsel- Service (VZKG) 09/ 2016

Kontowechsel- Service (VZKG) 09/ 2016 Kontowechsel- Service (VZKG) 09/ 2016 INFORMATION KONTOWECHSEL-SERVICE 1. Allgemeine Informationen Diese Kundeninformation dient dazu, Kunden von Bank Winter & Co. AG ("Bank Winter") über das angebotene

Mehr

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7

EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 Vertrag über die Instandhaltung von Hardware Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung

Berufsgenossenschaft Holz und Metall. Bekanntmachung Bekanntmachung Vergabeverfahren Herstellung und Lieferung Trophäe - Schlauer Fuchs Ausschreibungs-Nr.: 2016-N-032-SOEA Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Vergabeverfahren Herstellung und Lieferung Trophäe

Mehr

Anhang Abrechnung und Rechnungslegung

Anhang Abrechnung und Rechnungslegung Anhang Abrechnung und Rechnungslegung zu den AB-BKO Version 1.0 AB-BKO (Version 1.0) Seite 1 von 5 Dokumentenverwaltung Dokument-Historie Version Status Datum Verantwortlicher Änderungsgrund 0.1 Einreichung

Mehr

Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz tritt die Auftraggeber/innenhaftung per 01.09.2009 in Kraft.

Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz tritt die Auftraggeber/innenhaftung per 01.09.2009 in Kraft. I. Kurzüberblick über die Auftraggeber/innenhaftung Mit dem Auftraggeber/innen-Haftungsgesetz wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber/innen von Bauleistungen in das ASVG aufgenommen. Mit diesen

Mehr

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der

Mehr

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen

Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen Cairon MEA GmbH Einkaufsbedingungen 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.

Allgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen. Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-

Mehr

Auftragsbekanntmachung

Auftragsbekanntmachung Auftragsbekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Formular 121 - VHB-Bund - Ausgabe 2017 Bauauftrag a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Straße, Hausnummer: Lindenaustraße 9 Postleitzahl

Mehr

Rechnungen 2017 Das muss drinstehen

Rechnungen 2017 Das muss drinstehen Kanzlei Hauptstraße 65 D-12159 Berlin Telefon +49 30 / 85 98 99-0 Telefax +49 30 / 85 98 99-15 Merkblatt Rechnungen 2017 Das muss drinstehen Bürozeiten Montag-Donnerstag 7.30 bis 17.00 Uhr Freitag 7.30

Mehr

Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber

Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber Anlage 4 Unterbrechung der Anschlussnutzung im Auftrag des Lieferanten (Sperrung) durch den Netzbetreiber 1. Der Netzbetreiber nimmt eine Unterbrechung der Anschlussnutzung eines Kunden (Sperrung) ggf.

Mehr

(10-stellig) Steuerberater.

(10-stellig) Steuerberater. 1. Bestellungsantrag An die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer EMail: pruefung@ksw.or.at Schönbrunner Straße 222228/Stg. 1/6. OG/Top 2 1120 Wien Familienund Vorname(n):* Titel(n):* Mitgliedsnummer:

Mehr

Stellungnahme zur Beschäftigerhaftung Stand II/2011

Stellungnahme zur Beschäftigerhaftung Stand II/2011 Stellungnahme zur Beschäftigerhaftung Stand II/2011 I. Zielsetzung Verbunden mit Insolvenzen von Arbeitskräfteüberlassern besteht bei den Beschäftigerbetrieben vermehrt das Bedürfnis, darüber informiert

Mehr

B e r a t u n g a k t u e l l N r. 3 / Erbschafts- und Schenkungssteuer, Liegenschaftsübertragungen und sonstige Neuerungen

B e r a t u n g a k t u e l l N r. 3 / Erbschafts- und Schenkungssteuer, Liegenschaftsübertragungen und sonstige Neuerungen Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:

Mehr

Betroffene Leistungen

Betroffene Leistungen Kap 2 Betroffene Leistungen 2.1 Allgemeines 19 Abs 1a 2. Absatz 2. und 3. Satz UStG: Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Reinigung, Änderung oder Beseitigung

Mehr