B e r a t u n g a k t u e l l N r. 3 / Erbschafts- und Schenkungssteuer, Liegenschaftsübertragungen und sonstige Neuerungen
|
|
- Eva Hochberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel / Fax 50 LG für ZRS Graz: FN s DVR: kanzlei@slawitsch.at Graz, Sl./Luk B e r a t u n g a k t u e l l N r. 3 / Erbschafts- und Schenkungssteuer, Liegenschaftsübertragungen und sonstige Neuerungen Der Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Neuregelung der Besteuerung von Zuwendungen und die gravierenden Begleitmaßnahmen im Bereich der Einkommensteuer für Liegenschaftsübertragungen ab dem stehen nunmehr so gut wie endgültig fest. Wir haben über diese Thematik bereits ausführlich im April dieses Jahres berichtet und im Wesentlichen wird die dort dargestellte Neuregelung ab dem Gesetz werden, allerdings mit einigen in den letzten Wochen noch eingetretenen Abänderungen. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas fassen wir die Änderungen ab dem nachstehend in ihrer endgültigen Version wie folgt zusammen: 1. Wegfall Erbschafts- und Schenkungssteuer Neuregelung bei Zuwendungen a) Die Erbschaftsteuer entfällt für Todesfälle ab dem , lediglich bei der Geltendmachung von Pflichtteilen kommt es nicht auf den Todestag an, sondern auf den Tag der Geltendmachung! b) Die Schenkungssteuer entfällt für Schenkungen ab dem Derartige Schenkungen sind allerdings dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten zu melden, wenn zwischen Angehörigen eine Wertgrenze von jährlich ,-- überschritten wird bzw. zwischen Nichtangehörigen eine Wertgrenze von ,-- innerhalb von fünf Jahren. Die (vorsätzliche) Verletzung der Meldepflicht ist mit 10% des Schenkungswertes sanktioniert. c) Weiterhin (also auch ab ) besteuert wird die Vererbung oder Schenkung von Liegenschaften und zwar mit Grunderwerbssteuer: zwischen
2 2 nahen Angehörigen 2%, ansonsten 3,5%, berechnet vom Wert einer allfälligen Gegenleistung, mindestens vom dreifachen Einheitswert. d) Zuwendungen an Privatstiftungen unterliegen derzeit einer Schenkungssteuer von 5%, ab einer Stiftungseingangssteuer von 2,5%. 2. Einkommensteuerliche Änderungen bei Zuwendungen ab a) bei Vererbung oder Schenkung einer vermieteten Liegenschaft entfällt die Möglichkeit für den Erben bzw. Geschenknehmer, das Mietobjekt auf den Verkehrswert aufzuwerten und von diesem künftige Abschreibungen geltend zu machen b) andererseits können Zehntel- oder Fünfzehntelabsetzungen von Investitionen in vermietete Liegenschaften nicht nur vom Erben, sondern auch vom Geschenknehmer fortgeführt werden und entfällt bei Schenkungen in diesem Falle die Nachversteuerungspflicht für den Geschenkgeber c) die Entnahme von Substanzvermögen aus einer Privatstiftung wird steuerfrei gestellt, wenn es sich um Substanzvermögen handelt, das nach dem in die Stiftung eingebracht wurde. Solange Zuwendungen der Stiftung an Begünstigte im akkumulierten Gewinn bzw. den stillen Reserven Deckung finden, kommt die Steuerfreiheit nicht zur Anwendung 3. Konsequenzen aus den Neuregelungen a) Grundsätzlich sollte man mit Schenkungen den abwarten und erst danach schenken. b) Die Übergabe vermieteter Liegenschaften wird jedoch in den meisten Fällen noch vor dem sinnvoll sein, weil bei Verschenkung oder Vererbung danach die Möglichkeit höherer Abschreibungen wegfällt. c) Zuwendungen an Privatstiftungen sollten generell erst nach dem erfolgen. 4. Erhöhung Kilometergeld und Pendlerpauschale Ab wird das Kilometergeld von 0,38 pro km auf 0,42 pro km angehoben.
3 3 Gleichzeitig wird das Pendlerpauschale erhöht und zwar wie folgt: bis ab Kleines Pendlerpauschale: km 546,-- 630, km 1.080, ,-- Über 60 km 1.614, ,-- Großes Pendlerpauschale: 2 20 km 297,-- 342, km 1.179, , km 2.052, ,-- Über 60 km 2.931, ,-- 5. Sonstiges a) Für den Bereich der Bauwirtschaft wurde das AuftraggeberInnen- Haftungsgesetz als Regierungsvorlage beschlossen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch nicht endgültig fixiert. Die Neuregelung wird Auftraggeber von Subunternehmern verpflichten, 20% des Entgeltes (Werklohnes) an das Dienstleistungszentrum der Gebietskrankenkassen zu überweisen, außer der Subunternehmer weist nach, dass er in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen aufgenommen worden ist. Diese Aufnahme erfolgt für jene Unternehmen, die insgesamt drei Jahre Bauleistungen erbracht haben und bei denen keine rückständigen Sozialversicherungsbeiträge vorliegen. Anträge auf Aufnahme in diese Liste können bereits ab gestellt werden. b) Die Förderung der Lehrlingsausbildung wird für Lehrverhältnisse, die ab dem beginnen, neu geregelt: anstelle der jährlichen Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von 1.000,-- wird ein neues differenziertes System eingeführt, wonach die Beihilfe grundsätzlich im ersten Lehrjahr drei Lehrlingsentschädigungen, im zweiten Lehrjahr zwei und im dritten und vierten Lehrjahr eine Lehrlingsentschädigung umfasst. Die Vergabe der Beihilfen wird von den bei den Wirtschaftskammern eingerichteten Lehrlingsstellen erfolgen.
4 4 Außerdem soll künftig ein sogenannter Ausbildungsübertritt ermöglicht werden, wobei sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling die Möglichkeit haben, das Lehrverhältnis am Ende des ersten Lehrjahres und (bei mindestens dreijährigen Lehrberufen) auch am Ende des zweiten Lehrjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Frist außerordentlich aufzulösen. In diesem Falle hat vorher ein Mediationsverfahren stattzufinden und es sind Meldungen an die Lehrlingsstelle vorgesehen. c) Von den Gebietskrankenkassen werden bei Prüfungen vermehrt Arbeitszeitaufzeichnungen geprüft, einerseits um festzustellen, ob der gesetzlichen Verpflichtung zur Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen nachgekommen wird, andererseits aber auch um zu prüfen, ob sich die ausgezahlten Löhne und Gehälter (unter Berücksichtigung von Zeitausgleich) mit dem geleisteten Arbeitsumfang decken. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für nähere Informationen und Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Hans-M. Slawitsch eh.
5 This document was created with Win2PDF available at The unregistered version of Win2PDF is for evaluation or non-commercial use only.
Beratung aktuell Nr. 2/2011
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrCONVISIO INFO 07/08. Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) - Änderung der Stiftungsbesteuerung sowie der Meldepflicht von Schenkungen
9560 Feldkirchen Zehenthofgasse 3 Tel: 04276 2215-0 Fax: 04276 3326 10 E-Mail: sekretariat@stb-huf.at CONVISIO INFO 07/08 Inhaltsverzeichnis Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) - Änderung der Stiftungsbesteuerung
MehrB e r a t u n g a k t u e l l N r. 4/2014
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrKlienten-Info 3/ Ausgabe 2008
WT StB Dkfm. Johann Fuchshuber Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-30 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Klienten-Info 3/2008 3. Ausgabe 2008 Inhaltsverzeichnis
MehrErben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar
Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?
MehrAnleitung für eine kleine Kugel
Anleitung für eine kleine Kugel Diese Kugel wird etwas kleiner als eine Kirsche. 80 cm Draht oder Faden, 90 Perlen (wenn ich mich nicht verzählt habe) Die einzelnen Augen werden entgegen dem Uhrzeigersinn
MehrUniversitätslehrgang Aufbaustudium Tourismusmanagement Fürstenfeld. Lehrveranstaltungsverzeichnis LG 1 SS 2009 Fürstenfeld
Universitätslehrgang Aufbaustudium Tourismusmanagement Fürstenfeld Lehrveranstaltungsverzeichnis LG 1 SS 2009 Fürstenfeld FR 06.03.2009 15.00-15.45 1 Englisch Mag. Ursula Wendzel 15.45-16.30 1 Englisch
MehrAusgabe 10/08. Inhalte: Neues zum Schenkungsmeldegesetz
Ausge 10/08 1. Neues zum Schenkungsmeldegesetz 2008 Im neuen Schenkungsmeldegesetz, das als Begleitmaßnahme zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer 1.8.2008 in Kraft getreten ist, bestehen folgende
MehrMERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015
Stand : 01. Januar 2015 AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG Die Auftraggeberhaftung in Österreich Seit dem 01.01.2015 gibt es wesentliche Änderungen in der Auftraggeberhaftung in Österreich. Demnach ist es nicht
MehrBeratung aktuell Nr. 1/2008
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrUniversitätslehrgang Aufbaustudium Tourismusmanagement Fürstenfeld
Universitätslehrgang Aufbaustudium Tourismusmanagement Fürstenfeld LG4 1. Semester Lehrveranstaltungsverzeichnis LG 4 WS 2011-2012 Fürstenfeld Seite 1 von 5 Datum Hörsaal Zeit Std. Vortragsthema Vortragende
MehrB e r a t u n g a k t u e l l N r. 4 / 2 0 1 5
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrUniversitätslehrgang Aufbaustudium Tourismusmanagement Fürstenfeld
Universitätslehrgang Aufbaustudium Tourismusmanagement Fürstenfeld LG2 5. Semester Lehrveranstaltungsverzeichnis LG 2 WS 2011-2012 Fürstenfeld Seite 1 von 5 Datum Hörsaal Zeit Std. Vortragsthema Vortragende
MehrRATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016
RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS Tipps und Infos Stand: August 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef moser, mba AK-direKtor Dr. Johann kalliauer AK-Präsident AK HILFT BEI INSOLVENZ
MehrAuflösung des Lehrverhältnisses
Auflösung des Lehrverhältnisses Rechtslage bisher Lehrverhältnis = befristetes Dienstverhältnis Kündigung nicht möglich Vorzeitige Auflösung bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes ( 15 Abs. 3 BAG) Ausbildungsübertritt
MehrBeratung aktuell Nr. 1/2010
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrVereinbarung der Sozialpartner mit der Bundesregierung. Arbeitsmarkt Zukunft 2010
Vereinbarung der Sozialpartner mit der Bundesregierung Arbeitsmarkt Zukunft 2010 1 Inhalt Jugendausbildungspaket Lehrstellenförderung NEU Regelung für einen Ausbildungsübertritt Ausbildungsgarantie Arbeitsmarktausbildungspaket
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a UStG folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
MehrBeratung aktuell Nr. 1/2015
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrFachverband Hotellerie. Information zur Lehrlingsförderung NEU
Fachverband Hotellerie Information zur Lehrlingsförderung NEU Stand 23. Juli 2008 Information zur Lehrlingsförderung NEU 1 Lehrlingsförderung NEU Mit 28.6.2007 ist im Berufsausbildungsgesetz die neue Förderung
Mehr1. Fürbitten. 1. Begleite und auf ihrem gemeinsamen Weg mit deiner Gnade und bewahre sie im Glauben und in der Treue.
1. Fürbitten 1. Begleite und auf ihrem gemeinsamen Weg mit deiner Gnade und bewahre sie im Glauben und in der Treue. 2. Lass die beiden miteinander Freude und Glück erfahren, das Leben an ihre Kinder weitergeben
MehrÜBERSICHT Seite. 1. Neues zum Schenkungsmeldegesetz 2008 2. 2. Das neue Stiftungseingangssteuergesetz 2. 3. Lehrlingsförderungen 2
CHEFINFO (KURZFASSUNG) über Steuer und Wirtschaft ÜBERSICHT Seite H A N S G R U B E R M B A S t e u e r b e r a t e r E i n g e t r a g e n e r M e d i a t o r G e s c h ä f t s f ü h r e r G r u b e r
MehrTipps zum Umgang mit dem kostbaren Gut Zeit
Tipps zum Umgang mit dem kostbaren Gut Zeit 2004 Schaltjahr! Der Februar hat 29 Tage, wir haben also einen Tag gewonnen und damit Zeit, uns mit Dingen zu beschäftigen, die wir sonst gerne vor uns her schieben.
MehrMERKBLATT ÜBER DIE VORGEHENSWEISE BEI EINER AUSSERORDENTLICHEN AUFLÖSUNG - AUSBILDUNGSÜBERTRITT
MERKBLATT ÜBER DIE VORGEHENSWEISE BEI EINER AUSSERORDENTLICHEN AUFLÖSUNG - AUSBILDUNGSÜBERTRITT Sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling können das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des
Mehr1. Fürbitten. 1. Wir beten in der Stille, dass dieses Kind ein treuer Zeuge des Evangeliums wird.
1. Fürbitten 1. Wir beten in der Stille, dass dieses Kind ein treuer Zeuge des Evangeliums wird. 2. Wir beten, dass es durch ein christliches Leben zur Freude des Himmels kommt. 3. Wir beten für die Eltern
MehrKLIENTEN-INFO 2008 / 4
Inhalt: 1 NEUES ZUM SCHENKUNGSMELDEGESETZ 2008... 1 2 AUFTRAGGEBERHAFTUNG FÜR SV-BEITRÄGE... 2 3 NEUERUNGEN IN DER PERSONALVERRECHNUNG... 3 4 ERHÖHUNG DES KATEGORIE-MIETZINSES AB 1.9.2008... 4 5 ACHTUNG
Mehr1 Eine erste Betrachtung 2. 2 Angebotsstruktur Grundsätzliches Ständige Angebote Veranstaltungen 3. 3 Wirtschaftlichkeit 3
Übersicht 1 Eine erste Betrachtung 2 2 Angebotsstruktur 2 2.1 Grundsätzliches 2 2.2 Ständige Angebote 2 2.3 Veranstaltungen 3 3 Wirtschaftlichkeit 3 3.1 Kostensituation 3 3.2 Personal- und Sachkosten 3
MehrB e r a t u n g a k t u e l l Nr. 1 /
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrMERKBLATT ÜBER DIE VORGEHENSWEISE BEI EINER AUSSERORDENTLICHEN AUFLÖSUNG AUSBILDUNGSÜBERTRITT
MERKBLATT ÜBER DIE VORGEHENSWEISE BEI EINER AUSSERORDENTLICHEN AUFLÖSUNG AUSBILDUNGSÜBERTRITT Sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling können das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des
MehrHerzlich willkommen zum kostenlosen Informationsabend. Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
Herzlich willkommen zum kostenlosen Informationsabend Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge neue Haftungsbestimmung mit Wirkung vom 01.09.2009
MehrMitarbeiter IVR - Wozu
Mitarbeiter IVR - Wozu Da alle Fahrzeuge auch mit GSM-Telefonen ausgestattet sind, ist es naheliegend, dass ein Großteil der Kommunikation zwischen Fahrzeugen (Mitarbeitern) und der Leitstelle über das
MehrAuftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers
Auftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers Grundlagen der Auftraggeberhaftung Gesetzliche Bestimmungen & Hintergrund der Auftraggeberhaftung Die Auftraggeberhaftung im Baugewerbe wurde eingeführt,
MehrB e r a t u n g a k t u e l l N r. 2 /
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrAnlagen zum Zulassungsantrag zur Wiederholungs(W)-/Erweiterungsprüfung(E)
Anlagen zum Zulassungsantrag zur Wiederholungs(W)-/Erweiterungsprüfung(E) Angabe des Moduls, der Module und der Lehrveranstaltungen (E/W) An den Antragsteller/die Antragstellerin adressierte und frankierte
MehrErbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten
Newsletter Private Clients Issue 4 2016 Erbrechtsreform Teil 4 Erbrechtsänderungsgesetz 2015 aus der Sicht der Pflichtteilsberechtigten Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) tritt am 1.1.2017
MehrINFORMATIONEN AUS STEUER UND RECHT. Dr. Klaus Gaig Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH. Ausgabe 4/2008. Inhalt:
Dr. Klaus Gaig Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH INFORMATIONEN AUS STEUER UND RECHT Ausgabe 4/2008 Inhalt: 1 SCHENKUNGSMELDEGESETZ ENDGÜLTIGER STAND... 2 2 FERIALJOBS WAS KINDER IN DEN FERIEN
MehrBeratung aktuell Nr. 1/2012
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrBeratung aktuell Nr. 1/2011
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrStaatliche Auszeichnung gemäß 30a Berufsausbildungsgesetz (BAG) Fragebogen zur Beurteilung der Voraussetzungen
Staatliche Auszeichnung gemäß 30a Berufsausbildungsgesetz (BAG) Fragebogen zur Beurteilung der Voraussetzungen Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Fragebogen dient zur Erfassung der Voraussetzungen für
MehrSonderinfo zur Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Baubranche ab 1. September 2009
Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-30 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:
MehrÜbertragung privater Liegenschaften
Übertragung privater Liegenschaften Erben und Schenken ohne Steuer geht das? Notar Dr. Hansjörg Brunner Notar Dr. Hansjörg Brunner Vererben oder Schenken? Vermögenserhalt in der Familie Vorsorgevollmacht
MehrErben & Vererben - die optimale Vermögensnachfolge
Erben & Vererben - die optimale Vermögensnachfolge Erbschaft Schenkung ( freigebige Zuwendung ) Schenkung auf den Todesfall (= Erwerb von Todes wegen) Zweck-Zuwendungen (auch Stiftungen) (z.b. Homepage-Affäre)
MehrÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017
ÄNDERUNGEN GRUNDERWERBSTEUERRECHT 2016 UND ERBRECHT 2017 Änderungen bei der Grunderwerbssteuer Ab 1.1.2016 wird bei Erbschaften und Schenkungen der (höhere) Verkehrswert (Ermittlung via Immobilienpreisspiegel
MehrErben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen!
Erben und Schenken - was ändert sich? Herzlich Willkommen! Die wichtigsten Grundsätze zum Erbrecht Dr. Wilhelm l Grander Öffentlicher Notar 6370 Kitzbühel Dr Wilhelm Grander Dr. Wilhelm Grander Öffentlicher
MehrSTEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015
STEUER OPTIMALES ERBEN UND SCHENKEN NACH DER STEUERREFORM 2015 Mag. Markus RAML LINZ 12. 5. 2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Umsatzsteuer 4. Praxisüberlegungen 2 STEUERREFORM
MehrBeratung aktuell Nr. 3/2011. Neues und Interessantes, Aktivitäten im letzten Quartal 2011
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrSchulterstudie. Bitte kreuzen Sie für beide Schultern die durchschnittliche Stärke Ihrer Schmerzen während der letzten Woche an:
Schulterstudie Liebe Patienten! Auf den folgenden Seiten finden Sie Fragen zu gesundheitlichen Einschränkungen. Wir möchten Sie bitten, für beide Schultern möglichst genaue Angaben zu machen. Bitte kreuzen
MehrDeutscher Basketball Bund e.v.
Regelfragen 2007 (Stand 31. Juli 2007) 1. Ja (Art. 4.1.4 und 41.1.2). Das Foul zählt auch zu den Mannschaftsfouls von Mannschaft A. 2. Ja (Art. 5.3) 3. Ja (Art. 5.6) 4. Nein (Art. 8, Art. 36.2.2, Art.
MehrErbschaftsteuerreform Verbesserungen gegenüber Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Erbschaftsteuerreform Verbesserungen gegenüber Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf) 1. Private Erbschaftsteuer 1.1 Selbst genutzte Wohnimmobilie Für Ehegatten und Lebenspartner i.s.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes
MehrB e r a t u n g a k t u e l l N r. 4/2010
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 20 GZ. RV/2987-W/02 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des S., vertreten durch H., gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern
MehrGerücht Nr. 5. Einfluss darauf haben die Antennengeometrie, die Umgebung, die Aufbauhöhe u.v.a.m.
Gerücht Nr. 5 Eine Sendeantenne ist dann eine gute Antenne, wenn das Stehwellenverhältnis 1 ist. Was ist eine Antenne? Sie wandelt über ein Kabel zugeführte HF-Energie um in elektromagnetische Schwingungen
MehrSTEUER- INFO 01/2008
STEUER- INFO 01/2008 1 AUS DER ERBSCHAFTSTEUER/SCHENKUNGSMELDEGESETZ ENDGÜLTIGER STAND... 1 2 FERIALJOBS WAS DARF STEUERFREI DAZUVERDIENT WERDEN?... 3 3 AKTUELLE ÄNDERUNGEN FÜR DIENSTNEHMER... 4 4 EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG
MehrErben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich. Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill
Erben, Vererben und Verkaufen von Immobilien in Österreich Dr. Johann Bründl öffentlicher Notar 5730-Mittersill Überblick Unterschiede zwischen Vererben und Verschenken Berufungsgründe für Erbrecht Liegenschaftsübergabe
MehrInfoblatt: Die Zuwendungsarten bei Immobilienüberlassungsverträgen an Abkömmlinge
Infoblatt: Die Zuwendungsarten bei Immobilienüberlassungsverträgen an Abkömmlinge Häufig wollen Eltern ihren Kindern Grundbesitz zukommen lassen, um - ihnen die Erlangung einer selbständigen Lebensstellung
MehrMerkblatt über die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Auflösung Ausbildungsübertritt
Merkblatt über die Vorgehensweise bei einer außerordentlichen Auflösung Ausbildungsübertritt Sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling können das Lehrverhältnis zum Ablauf des letzten Tages des
MehrRegelungen für die Vermögensnachfolge Welche Gestaltungsmöglichkeiten g gibt es? Mag. Rosemarie Macheiner
1 VORTRAGS- UND DISKUSSIONSREIHE 2011 Regelungen für die Vermögensnachfolge Welche Gestaltungsmöglichkeiten g gibt es? Mag. Rosemarie Macheiner Salzburg, am 29. März 2011 2 INHALT Fragestellungen im Zusammenhang
MehrEntscheiderfabrik Referent: Dr. Pierre-Michael Meier
Referent: Dr. Pierre-Michael Meier 5 IT-Schlüssel-Themen der Krankenhaus Unternehmensführung des Kalenderjahres 2009 1.Green-IT: Realisierung von Energieeinsparungen über effizienten IT-Ensatz 2.Unternehmenssteuerung:
MehrSehr geehrte Damen und Herren, Die wichtigsten Neuerungen sind: und
Alle Parteien und sonstige politische Vereinigungen ----------------------------------------------- Berlin, 12. Januar 2016 Geschäftszeichen: PM 3-5040-7/3 Leiter Referat PM 3 Parteienfinanzierung, Landesparlamente
MehrSchenken und Vererben von Liegenschaften. Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz
Schenken und Vererben von Liegenschaften Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz Übertragungsarten Pflegekostenregress Motive ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN Erbrecht Gestaltungsmöglichkeiten Steuern
MehrEnergiekonzept Mödling
Energiekonzept Mödling Endbericht 4. Dezember 2002 File: M:\Projekte\04 ENE\1080_Mödl_EK\Berichte\Endbericht\021204 Endbericht Mödling.ppt ic company Einleitung Mödling - Klimabündnisgemeinde 50% Treibhausgase
MehrAußerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen gem. 15 a BAG Ausbildungsübertritt
Rechtsservice Arbeit + Soziales Außerordentliche Auflösung von Lehrverhältnissen gem. 15 a BAG Ausbildungsübertritt Wirtschaftskammer Steiermark Rechtsservice A-8021 Graz, Körblergasse 111 113 Tel. (0316)
MehrNachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe
Nachfolge 2016+ Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Mag. Andrea Prozek 11. November 2016 Möglichkeiten der Betriebsübergabe Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf) Unentgeltliche Übergabe (Schenkung)
Mehr1. Kapitel Bewertungsgesetz
I. Grundlagen 1. Kapitel Bewertungsgesetz I. Grundlagen 1. Zweck und Anwendung des BewG. Das Bewertungsgesetz sollte die Bewertung der Wirtschaftsgüter für das gesamte Steuerrecht einheitlich regeln. Es
MehrSTIFTUNG HIMMEL FAHRTS KIRCHE PASING
STIFTUNG HIMMEL FAHRTS KIRCHE PASING In der Verantwortung für ihre geistlichen und sozialen Aufgaben und zur Ermutigung in einer Zeit der finanziellen Krise hat die Gemeinde der evangelischen Himmelfahrts
MehrEIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT
EIN STREIFZUG DURCH DIE STEUERREFORM 2015/2016 IMMOBILIENWIRTSCHAFT Mag. Markus RAML MMag. Maria WINKLHOFER ST. WOLFGANG, 4.9.2015 ÜBERSICHT 1. Grunderwerbsteuer 2. Immobilienertragsteuer 3. Ertragsteuer
MehrUnternehmensnachfolge 6. Oktober 2010
Unternehmensnachfolge 6. Oktober 2010 Univ.Prof. Dr. Sabine Urnik Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt Sozial- und Wirtschaftswissenschaften/Rechnungslegung und Steuerlehre Universität Salzburg
MehrCHECKLISTE ZUR BEHEBUNG VON STÖRUNGEN BETRIEBSZUSTANDSANZEIGE BZW. FEHLERCODES
CHECKLISTE ZUR BEHEBUNG VON STÖRUNGEN STÖRUNG: Maschine läuft nicht an Mögliche Ursachen Behebung der Störung Beide Lichter der Drehfeldkontrolle leuchten. Kein Licht; Drehfeldkontrolle leuchtet nicht.
MehrUnternehmensnachfolge in Familienunternehmen
forum familienunternehmen Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen Fallstricke aus steuerlicher Sicht Hon.-Prof. Dr. Roman Leitner Salzburg, 30.9.2014 Vorsicht: Übergabe eines überschuldeten Unternehmens
MehrGabriela KORECKY Bilanzbuchhalterin
KLIENTENBRIEF VOM DEZEMBER 2012 DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN UND NEUERUNGEN IM ÜBERBLICK Zahlungsanweisungen ab 01. Jänner 2013 Da Zahlungen ab 01.01.2013 ausschließlich unter der Angabe von IBAN und BIC
MehrLG für ZRS Graz: FN s DVR: B e r a t u n g a k t u e l l N r.
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 Schwerpunkt Steuerreform LG für
MehrINHALTSVERZEICHNIS. Vorwort... 5. Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 5 Die Autoren... 7 FRAGEN, DIE SIE SICH STELLEN SOLLTEN... 17 1. Soll Vermögen vor dem Erbfall, etwa im Wege einer Schenkung, vorzeitig übertragen werden?... 18 2. Muss ich
Mehr5.1 Allgemeine Einstellungen zum Suizid
Denn selbst Tiere töten sich nicht, sie haben, so wie wir, einen Überlebensinstinkt Selbstmord ist ja sehr traurig, aber am Leben bleiben und leiden ist ja für mich viel schlimmer 5. ERGEBNISSE 5.1 Allgemeine
MehrDie Besteuerung von Kapitalvermögen
Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich ab 1.4.2012 eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,
Mehr... Mitteilungsverfahren der Pflegekassen und der privaten Versicherungsunternehmen nach 44 Abs. 5 SGB XI
Anlage Besprechung der Spitzenverbände und Krankenkassen, des VDR, der BfA und des Verbandes der privaten Krankenversicherung über Fragen der Rentenversicherung von Pflegepersonen am 13. Mai 2005... Mitteilungsverfahren
MehrMitteilungen aus dem Institut für Umwelttechnik Nonnweiler-Saar Dr. Schau DL3LH
Mitteilungen aus dem Institut für Umwelttechnik Nonnweiler-Saar Dr. Schau DL3LH Mythos Resonante Antenne Vorwort: Der Amateur hat viele Fragen zu dem komplexen Thema Antennen. Die meisten bleiben unbeantwortet
MehrFür die Angaben wird keine Haftung übernommen. Erbschaftsteuerreform
Für die Angaben wird keine Haftung übernommen Erbschaftsteuerreform Persönliche Steuerbefreiungen Steuer- Personenkreis Freibetrag Freibetrag klasse alt neu I Ehegatte 307.000 500.000 Kinder, Stiefkinder,
MehrDL3LH. Mitteilungen aus dem Institut für Umwelttechnik, Nonnweiler-Saar Dr. Schau. Dr. Schau, DL3LH 1
DL3LH Mitteilungen aus dem Institut für Umwelttechnik, Nonnweiler-Saar Dr. Schau DL3LH Dr. Schau, DL3LH 1 Gekoppelte Kreise Vorwort Zur Anpassung eines Resonanzkreises an einen Generator ist es häufig
MehrArbeitsmarkt Zukunft 2010 Vereinbarung der Sozialpartner mit der Bundesregierung zur Jugendbeschäftigung und zur Deckung des Fachkräftebedarfs
Arbeitsmarkt Zukunft 2010 Vereinbarung der Sozialpartner mit der Bundesregierung zur Jugendbeschäftigung und zur Deckung des Fachkräftebedarfs Ausbildung und Beschäftigung junger Menschen ist ein wirtschafts-
MehrMitteilungen aus dem Institut für Umwelttechnik Nonnweiler-Saar Dr. Schau DL3LH
Mitteilungen aus dem Institut für Umwelttechnik Nonnweiler-Saar Dr. Schau DL3LH Mythos G5RV Vorwort: Meine erste Antenne war ein Langdraht, 4 lang, einfach hinten in den Garten gespannt. Der Sender ein
MehrBeratung aktuell Nr. 3/2010
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrErwerbsunfähigkeit im Steuerrecht
Erwerbsunfähigkeit im Steuerrecht Der Begriff der Erwerbsunfähigkeit spielt im Steuerrecht insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit häufig eine wichtige Rolle. So
MehrLabor Grundlagen der Elektrotechnik
Gruppe: S4 Versuch I2-5 Hendrik Schwarz, Edgar Nanninga 19.10.2000 1/ 8 Digitale integrierte Schaltungen 1.0 Aufgaben zur Vorbereitung 1.1 0 0 0 0 1 1 1 0 1 1 1 0 Funktionstabelle 1.2 Inverter SN7404 Pegel
MehrTarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages und zur Anpassung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte
Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages und zur Anpassung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte an der Städtisches Klinikum Görlitz ggmbh (4. Änderungs-TV-Ä Klinikum Görlitz) vom 09.10.2013
MehrNémet Nyelvi és Országismereti Verseny kategória
Német Nyelvi és Országismereti Verseny 2009. 3. kategória 3 Punkte 1. Was passt nicht?... übersetzen. A) Ein Buch B) Einen Brief C) Ein Märchen D) Einen Roman E) Eine Bücherei 2. Welches Wort hat eine
MehrBericht vom Überfall auf das Zeltlager in Metzingen-Glems am Mittwoch, 9. August 2000 aus der Sicht zweier Überfäller
Bericht vom Überfall auf das Zeltlager in Metzingen-Glems am Mittwoch, 9. August 2000 aus der Sicht zweier Überfäller Nachdem wir Ewigkeiten bei Volker Betz gewartet hatten, bemalten wir uns mit Lippenstift
MehrSteuerliche Behandlung von Preisen, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträgen im Kultur-, Sport- und Wissenschaftsbereich
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 26. Februar 2018 Kreisschreiben
MehrB e r a t u n g a k t u e l l Nr. 4 /
Dr. Hans M. Slawitsch Wirtschaftstreuhandgesellschaft KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 8020 Graz, Strauchergasse 16 - Tel. 0316 / 71 29 45 Fax 50 LG für ZRS Graz: FN 11740 s DVR:
MehrNémet Nyelvi és Országismereti Verseny kategória
Német Nyelvi és Országismereti Verseny 2009. 4. kategória 3 Punkte 1. Das Brandenburger Tor steht in.... A) Berlin B) Bonn C) Bremen D) Dresden E) Düsseldorf 2. Orangensaft mag gesund sein, aber ich trinke...
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Graz Senat 7 GZ. RV/0078-G/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. R.K.inS., vom 2. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung
MehrImmobiliensteuer NEU. Stabilitätsgesetz 2012. Neuordnung der Immobilienbesteuerung
Immobiliensteuer NEU Stabilitätsgesetz 2012 Neuordnung der Immobilienbesteuerung Einkommensteuer Private Grundstücksveräußerungen Immo-ESt Immobilienertragsteuer Bisherige Rechtslage Bisherige Rechtslage
MehrJanuar Aktuelle Berichte. 1. Rock n Roll. Bestandene Tanzabzeichen bei Petticoat
1 Januar 2013 Aktuelle Berichte 1. Rock n Roll Bestandene Tanzabzeichen bei Petticoat Beim RRC Petticoat wurden in den Standorten Lindach und Heubach noch kurz vor Weihnachten die Tanzabzeichen-Prüfungen
MehrSteuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf)
Steuerreform 2015/2016 Immobilien (Gesetzesentwurf) Gebäudeabschreibung Verlängerung Instandsetzungszehntel Erhöhung Immobilienertragsteuer Anhebung Grunderwerbsteuer Bisher: je nach Nutzungsart der Gebäude
MehrGesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert werden
26. Jänner 2009 zu Zl. -2V-LG-1276/3-2009 (Begutachtungsentwurf) Gesetz vom, mit dem die Kärntner Landarbeitsordnung 1995 und die Kärntner Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991 geändert
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes ABSCHNITT 2. ABSCHNITT
1 von 6 Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 2. ABSCHNITT 2. ABSCHNITT Steuerbefreiungen Steuerbefreiungen 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit: 3. (1) Von der
MehrFür den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen:
Mai 2003 Mandanten-Information 2/2003 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 01.09.2001 und der Schuldrechtreform am 01.01.2002 hat der Gesetzgeber das private Mietrecht
MehrDR. GERNOT FELLNER ÖFFENTLICHER NOTAR IN LINZ
DR. GERNOT FELLNER ÖFFENTLICHER NOTAR IN LINZ Adresse: Rainerstraße 20 A-4020 Linz Telefon: 0732/600980 Telefax: 0732/600980-12 E-Mail: office@notar-fellner.at www.notar-fellner.at Die Vermögensweitergabe
MehrGrunderwerbsteuer: Die ist seit 1. Juni neu
Steuerinfos Anneliese Proissl/TPA 02.06.2014, 16:00 Uhr Grunderwerbsteuer: Die ist seit 1. Juni neu Was man bei entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen innerhalb und außerhalb der Familie beachten
MehrKlienten-Info 1 SCHENKUNGSMELDEGESETZ ENDGÜLTIGER STAND FERIALJOBS WAS KINDER IN DEN FERIEN VERDIENEN DÜRFEN... 1
Klienten-Info Ausgabe 3/2008 Inhalt: 1 SCHENKUNGSMELDEGESETZ ENDGÜLTIGER STAND... 1 2 FERIALJOBS WAS KINDER IN DEN FERIEN VERDIENEN DÜRFEN... 1 3 AKTUELLE ÄNDERUNGEN FÜR DIENSTNEHMER... 2 3.1 Dienstwohnung:
Mehr