Erben & Vererben - die optimale Vermögensnachfolge
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- Meta Kästner
- vor 8 Jahren
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1 Erben & Vererben - die optimale Vermögensnachfolge Erbschaft Schenkung ( freigebige Zuwendung ) Schenkung auf den Todesfall (= Erwerb von Todes wegen) Zweck-Zuwendungen (auch Stiftungen) (z.b. Homepage-Affäre) Rechtsgrundlage: Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) 1 Steuer-Klassen Steuerklasse I 1. Ehegatte 2. Kinder (auch Adoptiv-Kinder + Stiefkinder) Steuerklasse II Abkömmlinge der Steuerklasse I Steuerklasse III 1. Eltern, Großeltern + weitere Voreltern 2. Stiefeltern 3. Geschwister (vollbürtige und halbbürtige) 2
2 Steuerklasse IV Steuer-Klassen 1. Schwieger-Kinder 2. Schwieger-Eltern 3. Abkömmlinge 1. Grades von Geschwistern Steuerklassse V Alle übrigen Erwerber 3 Freigebige Zuwendung 1. Zuwendung unter Lebenden 2. Bereicherung des Bedachten 3. Bereicherungs-Wille des Zuwendenden Zinsloses Darlehen an Ehegatten = nicht steuerpflichtig (=Beistands-Pflicht 90 ABGB) Überhöhte Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers (= verdeckte Gewinnausschüttung mit 25 % KeSt) Ersparnisse an Wirtschaftsgeld = Schenkungssteuer-Pflicht (!!) Ausnahme: Nadelgeld 4
3 bis inkl. Euro Steuer - Sätze I II III IV V darüber 2 2,5 3 3, ,5 9 10, Befreiungen + Ermäßigungen Freibeträge Steuer-Klasse I + II III + IV 440 V 110 Schenkung an Ehegatten (= zusätzlich zu den allgem. Freibeträgen) Heiratsgut ( insoweit / 2 Jahre) Betriebs-Schenkung oder Erbschaft 15 a ErbStG Übergeber = 55. Lj usw Evtl. Adoption 6
4 Steuerfrei ( 15/1 Z. 1-19) Hausrat Schenkung an Ehegatten zwecks Wohnraum-Schaffung (150 qm/ 5 Jahre.) (nur die Hälfte darf übertragen werden! ) Ergebnis = ½ für Mann + ½ für Ehefrau... Z. 2-5 ErbStG Gewinne aus Preisausschreiben... Z. 7-16, ErbStG Endbesteuertes Kapitalvermögen (Sparbücher...usw) Achtung Steuer-Falle : Schenkung von Sparbüchern = Steuerpflicht!!! Erbschaft = Null!!, da Endbesteuerung! 7 Sparbuch - Schenkung Die Tante übergibt auf dem Spital-Bett ein Sparbuch an die Nichte Sparbuch-Einlage = Nichte = Steuer-Klasse IV Schenkungs-Steuer = 24 % = *) Lebensgefährtin (V) = 30 % = *) (Wp-Depot 1 Mio = 48 %!!! *) *) Freibeträge = hier vernachlässigt 8
5 Schenkung Einfamilien-Haus Beispiel 1 Schenkung ohne Gegenleistung: Einheitswert (EW) Steuerl. Bemessg-Grdlg = 3-facher Einh.Wert = Verkehrswert = Schenkung Einfamilien-Haus Beispiel 1 (Fortsetzung) Schenkung ohne Gegenleistung: 3-facher Einheitswert = abzügl. Freibetrag (Kind) Bem.Grundlage = % SchenkgSteuer = % Grunderw.Steuer-Zuschlag Zu zahlen =
6 Das Bärental-Modell = gemischte Schenkung mit diversen Gegenleistungen, die den Wert der Schenkung vermindern! (z.b. Wohnrechte, Fruchtgenuss-Rechte, Übernahme von Darlehen usw.) = siehe Beispiel 2! 11 Schenkung Einfamilien-Haus Beispiel 2 Schenkung mit Gegenleistung: = gemischte Schenkung Angaben = wie Beispiel 1 Übernahme eines Darlehens = % GrESt von = facher Einh.Wert = abzügl. Gegenleistung = = abzügl. Freibetrag = =
7 Schenkung Einfamilien-Haus Beispiel 2 (Fortsetzg) Schenkung mit Gegenleistung: = gemischte Schenkung 4 % SchenkgSteuer v = % GrESt-Zuschlag (weil es sich um ein Grundstück handelt) = von = % GrESt von Gegenleistg = Zu zahlen Optimierte Haus-Übergabe Kauf zum 3-fachen Einheitswert : 2 % GrESt (weil Ehegatte oder Kind, sonst wären es 3,5 % GrESt) vom Entgelt = von = (!!) Vorteil: Steuer-Ersparnis Nachteil: Geldfluss notwendig 14
8 Schenkung vermietetes Haus Böses Erwachen nach dem Verschenken eines vermieteten Hauses : 1. Errichtung Mietwohnhaus 1998 um Vorsteuer-Abzug 1998 = Schenkung an Tochter Vorsteuer-Rückzahlung an FA = 7/10 von = Zusätzlich zur Schenkungs-Steuer = Vorst-RZ!! 15 Schenkung vermietetes Haus Wenn die Tochter weiterhin vermietet: 1. Der bisherige Vermieter (=Geschenkgeber) optiert zur Steuerpflicht des Eigenverbrauchs 2. Rechnung an Tochter : 1. Haus (Wiederbeschaffungs-Wert) = % USt = Die Tochter hat Vorsteuer-Abzug von Die Vorsteuer-RZ an FA entfällt, jedoch die Schenkungs-Steuer bleibt, weil beim Eigenverbrauch kein Geldfluss stattfindet! 16
9 Schenkung vermietetes Haus Steuerfalle Besondere Einkünfte 1. Haus-Kauf 1987, Schenkg Herstellungs-Aufwand (= Aufstockg, Einbau Heizg, Einbau Badezimmer usw ) 3. Normale AfA = Besondere Einkünfte 2001 = Die Einkommensteuer 2001 beträgt 50 % = (!!) 17 Böses Erwachen nach dem Verschenken eines vermieteten Hauses : Kumulierte Steuer-Falle: 1. Schenkungs-Steuer (vom 3-f. EHW) 2. Vorsteuer-Rückzahlung an FA 3. Einkommensteuer für die Besonderen Einkünfte (Nachversteuerg Vorjahre) 4. Einkommensteuer für den Wegfall der künftigen 1/15-Beträge 18
10 Haus-Verkauf (stpfl.) 1. Haus-Kauf am = ATS = Haus-Verkauf: 1. Kauf-Vertrag = = 2. Zahlung Kaufpreis= = Veräußerungs-Gewinn Einkommensteuer = 50 % von = (!) 19 Hausverkauf (steuerfrei) Kauf-Vertrag = > 10 Jahre Frist = von Tag zu Tag = bis Verpflichtungs-Geschäft = Kaufvertrag (nicht der Geld-Zufluss) 20
11 Grund-Verkauf Unbebauter Grund u. Boden Spekulations-Frist = 10 Jahre Ermäßigung = 10 % jährlich bei Verkauf nach 5 Jahren Beispiel: Grund-Kauf um Verkauf Spekulations-Einkünfte Ermäßigung = 2 x 10 % = 20 % Steuerpflichtig = Stiftungen Vermögen ab 1 2 Mio Wesentliche Vermögens-Erhaltung bzw. Vermehrung Erhebliche Steuer-Vorteile aber Starke Einfluß-Reduzierung für den bisherigen Eigentümer! 22
12 Optimale Vermögens-Nachfolge Steuer-Vermeidung bzw. Steuer-Minimierung Vorbeugende Beratung (Notar, Steuerberater) Betriebs-Übergaben = spez. Seminar- Thema Testament : Pflichtteile = ½ der gesetzl. Erbfolge Zentrales Testament-Register 23 Mag. Josef Sporer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Anichstraße Innsbruck Tel.: 0512/ Fax.: 0512/ stb-sporer@aon.at Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24
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