Vererben und verschenken
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- Astrid Junge
- vor 10 Jahren
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1 Vererben und verschenken Wie Sie Ihr Vermögen erhalten und Steuer schonend weitergeben.
2 Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Testament privatschriftlich notarielles Testament Ehegattentestament Optionen im Testament: Vermächtnis verpflichtet den Erben zur Zuwen-dung von Gegenständen Auflage bestimmt, dass der Erbe eine bestimmte Leistung zu erbringen hat. Erbvertrag mit dem Erben nicht frei widerrufbar Gesetzliche Erbfolge Der überlebende Ehegatte Die Höhe seines Erbes hängt ab vom ehelichen Güterstand Die Verwandten Die Höhe ihres Erbes hängt ab von der verwandtschaftlichen Nähe zum Erblasser 1. Ordnung: Kinder, (auch uneheliche) Eltern 2. Ordnung: Großeltern, Enkel, Geschwister, Onkel, Tanten 3. Ordnung: Urenkel, Neffen/Nichten, Cousins/Cousinen
3 Erbteil des Ehegatten Anzahl der Kinder Gütertrennung Zugewinngemeinschaft 1 Kind ½ ½ 2 Kinder 1/3 ½ 3 Kinder und mehr ¼ ½ Alternative: Erbeinsetzung des erstversterbenden Ehegatten durch Berliner Testament: aber steuerliche Nachteile Steuerung der Erbfolge durch Anordnung der Vor- und Nacherbschaft: Stirbt der Vorerbe, so soll das Vermögen möglichst ungeschmälert auf den Nacherben übergehen. Kein Erbrecht des nichtehelichen Lebenspartners. Ausnahme eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften
4 Pflichtteil, Ausland, Testamentsvollstrecker Pflichtteil Enterbte Kinder (Eltern)/Ehegatten können vom Erben die sofortige Barauszahlung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils verlangen Vermögen im Ausland Das internationale Erbrecht regelt, welches Erbrecht für das Vermögen im Ausland (Ferienwohnung) gilt. Zwei Rechtsordnungen führen zu gespaltenem Nachlass Testamentsvollstrecker Eine Person wird vom Erblasser bestimmt. Sie nimmt den Nachlass in Besitz, verwaltet und verteilt ihn nach dem letzten Willen. Kosten: 1-4% vom Nachlass
5 Erbengemeinschaft, Nachlasshaftung Erbengemeinschaft Gesetzliche Regelung: stets gemeinsame Verwaltung des gesamten Nachlasses, kein Absonderungsrecht, notfalls Verkauf und Erlösteilung sobald ein Erbe verlangt: Streit vorprogrammiert Laufende Geschäfte: Mehrheitsbeschluss Außergewöhnliche Geschäfte: Einstimmigkeit Nachlasshaftung Bei Überschuldung des Nachlasses haften die Erben Ausschlagung der Erbschaft in der 6 Wochenfrist nicht voreilig ausschlagen, Verlust des Erbrechts! Danach stets Beschränkung der Haftung auf den Nachlass möglich
6 Erbschaft- Schenkungssteuer Fällt an bei: Erwerb von Schenkung Zweckzuwendungen Todes wegen unter Stiftungsvermögen Lebenden
7 Aktuelle Steuerklassen Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Ehegatte Eltern und Grosseltern alle übrigen Erwerber (bei Schenkung) Kinder und Stiefkinder sowie Zweckzuwendungen Geschwister Abkömmlinge von Kindern und Stiefkindern (also Nichten und Neffen Enkel und Urenkel) Stiefeltern Eltern und Grosseltern (nur bei Erbschaft, Schwiegerkinder nicht bei Schenkung) Schwiegereltern der geschiedene Ehegatte
8 Neue Klassifizierung Heirat, Eintragung der Partnerschaft und Adoption als Steuersparmassnahmen Nicht eheliche Lebensgefährten sind in manchen Rechtsgebieten durchaus Ehepartnern gleichgestellt nicht jedoch bei Schenkungen! Wer also will, dass sein nicht ehelicher Lebenspartner dieselben schenkungssteuerlichen Vorteile genießen kann wie ein Ehepartner, muss heiraten. Dasselbe gilt für denjenigen, der mit seinem gleichgeschlechtlichen Partner zusammenlebt, ohne die Partnerschaft eingetragen zu haben. Nur in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft greift der neue Schenkungssteuerfreibetrag. Mit einer Adoption verschiebt sich rein erbrechtlich gesehen Ihr gesamter Stammbaum und folglich auch die Schenkungssteuerbelastung der einzelnen Personen. Der oder die Adoptierte gehen als Kind und wird somit in Steuerklasse I eingereiht.
9 Aktuelle persönliche Freibeträge Steuerklasse II Steuerklasse I Steuerklasse III , , , , ,- Ehegatte Kinder Kinder lebender Kinder Stiefkinder Eltern und Grosseltern Kinder bei Erwerb von Todes verstorbener wegen Kinder Tipp: Alle 10 Jahre erneuern sich die Freibeträge
10 geplante persönliche Freibeträge Person Allg. FB in Versorgungs FB in FB Hausrat FB diverses Aktuelles Recht günstiger als Neuregelung Ehegatten Nein eingetragener Lebenspartner Nein Kinder Nein Enkel Nein Eltern, Grosseltern Ja Sonstige Personen Steuerklasse II Ja Personen der Steuerkl. III Ja
11 Aktuelle Steuersätze Steuerpflichtiger Erwerb Prozent in der Steuerklasse I II III bis über Milderungsvorschriften zwischen den einzelnen Wertgrenzen beachten
12 geplante Steuersätze Steuerpflichtiger Erwerb Prozent in der Steuerklasse I II III bis über Benachteiligte der kommenden Reform sind alle Personen der Steuerklasse II und III!
13 Bewertung von Immobilien unbebaute Grundstücke bebaute Grundstücke Fläche x Bodenrichtwert vermietet selbstgenutzt./. 20% Abschlag O Jahreskaltmiete der Wohnfläche x übliche = Grundbesitzwert letzten 3 Jahre x 12,5 Miete x 12,5./. Abschlag für Alters-./. Abschlag für Alter wertminderung (max 25%) + Zuschlag für EFH/ZFH = Grundbesitzwert (max. 20%) = Grundbesitzwert
14 Immobilien nach neuem Recht Grundsatz: Ansatz mit gemeinem Wert Bei unbebauten Grundstücken Bodenrichtwert der Gemeinde Bei bebauten Grundstücken Bewertung je nach tatsächlicher Nutzung Ein- und Zweifamilienhäuser, sowie Eigentumswohnungen mit Vergleichswerten
15 Immobilien nach neuem Recht Grundsatz: Ansatz mit gemeinem Wert Mietwohngrundstücke nach Ertragswertverfahren (= Netto-Kalt- Miete) Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke nach Ertragswertverfahren Sonstige bebaute Grundstücke nach Sachwertverfahren
16 Immobilien nach neuem Recht Verschonungsregelung Vermietete Wohnimmobilien sind nur mit 90% ihres Wertes anzusetzen (gilt nicht für selbstgenutzte Wohnimmobilien) Keine Behaltefrist
17 Aktuelle Bewertung von Betriebsvermögen Bewertung des Vermögen mit den Steuerbilanzwerten (Ausnahmen bei Betriebsgrundstücken)./. Abzüglich den Schuldposten = Vermögen./. Freibetrag für Betriebsvermögen derzeit ,-./. Bewertungsabschlag derzeit 35% = steuerpflichtiger Erwerb Weitere Vergünstigungen: Versteuerung nach Steuerklasse I, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad Stundung der Erbschaftsteuer, wenn Produktivvermögen angegriffen werden müsste
18 Aktuelle Bewertung von Kapitalvermögen Kapitalvermögen, darunter fallen: Sparguthaben Bargeld Festgeld Versicherungsleistungen Werden mit dem Nennwert bewertet.
19 Derzeit unklare Situation Bewertung von Immobilien Bewertung von Betriebsvermögen Bewertung von Kapitalvermögen Hier wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erwartet Tipp: wer Immobilien verschenken möchte, sollte diese Schenkung vorziehen oder eine mittelbare Grundstücksschenkung machen, um noch in den Genuss der Abschläge zu kommen.
20 Fragen??? Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Expertenhaus Wüst Eller - Garreis Implerstr München Tel [email protected] [email protected] [email protected]
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