DATENAUSTAUSCH MIT DIENSTGEBERN (DM)

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1 HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOIALVERSICHERUNGSTRÄGER O R G A N I S A T I O N S B E S C H R E I B U N G DATENAUSTAUSCH MIT DIENSTGEBERN (DM)

2 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Datenaustausch mit Dienstgebern Erstausgabe 9/94 1. Ergänzung 6/95 2. Ergänzung 5/96 3. Ergänzung 6/96 4. Ergänzung 6/96 5. Ergänzung 7/96 6. Ergänzung 12/96 Neuauflage 1/98 1. Ergänzung 9/98 2. Ergänzung 10/98 3. Ergänzung 10/99 4. Ergänzung 9/01 5. Ergänzung 10/01 6. Ergänzung 12/01 7. Ergänzung 09/02 8. Ergänzung 10/02 9. Ergänzung 12/ Ergänzung 08/ Ergänzung 09/ Ergänzung 10/ Ergänzung 11/ Ergänzung 08/ Ergänzung 09/ Ergänzung 11/ Ergänzung 09/ Ergänzung 12/ Ergänzung 03/ Ergänzung 05/ Ergänzung 01/09

3 INH.VER./1 A. Allgemeines A.1. A.2. A.3. Handhabung Rechtsgrundlagen Datenschutz B. Verarbeitungen B.1. B.2. B.3. B.4. Allgemeine Beschreibung Vereinbarung Verarbeitungen (mögliche Meldungen des Dienstgebers) Verarbeitung Buchungsjournal C. Datenübermittlung C.1. Allgemeines zur Datenübermittlung C.1.1 Fehlerbehandlung C.1.2. Datensicherung C.2. Übermittlung an das Datensammelsystem der Sozialversicherung bei der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse C.2.1. Anmeldeformular zum Datensammelsystem C.3. Übermittlung auf Datenträger vom Dienstgeber an eine Gebietskrankenkasse D. Datenfelder C.3.1. Datenträger, Datenträgerarten je Gebietskrankenkasse C.3.2. Technische Datensatzformate D.1. D.2. D.3. D.4. D.5. D.6. D.7. SART Satzart UVST datenübernehmender Versicherungsträger (Ursprungsversicherungsträger) OBUS Ordnungsbegriff der übermittelnden Stelle VSTR zuständiger Versicherungsträger DGNR Dienstgeberkontonummer VSNR Versicherungsnummer GEBD Geburtsdatum

4 INH.VER./2 D.8. D.9. FANA Familienname FNA1 früherer Familienname 1 FNA2 früherer Familienname 2 VONA Vorname D.10. AKGR akademischer Grad D.11. STSL Staatsangehörigkeit D.12. WKF Wohnort, Internationales Kraftfahrzeugkennzeichen PLL Wohnort, Postleitzahl WORT Wohnort, Ort STRA Wohnort, Straße D.13. ADAT An/Abmeldedatum und Änderungsdatum D.14. RDAT Richtiges An/Abmeldedatum D.15. UGE ugehörigkeit (Arbeiter, Angestellter,...) D.16. GEGC Gesetzliche Grundlage, Code GEGT Gesetzliche Grundlage, Text D.17. ABE Art des Bezuges D.18. BETR Betrag D.19. SBC Sachbezug, Code D.20. BKF Beschäftigungsort, Internationales Kraftfahrzeugkennzeichen BPL Beschäftigungsort, Postleitzahl BORT Beschäftigungsort, Ort D.21. EBSV Ende des Beschäftigungsverhältnisses D.22. AGRD Abmeldegrund, Code SAGR Abmeldegrund, Text D.23. TAGE Beschäftigungstage bei fallweiser Beschäftigung D.24. BEGR, BGRP Beitragsgruppe D.25. FECO Fehlercode D.26. VERS Versionsnummer der Satzstrukturen D.27. VLFN Vertragslaufnummer AUFGELASSEN D.28. PTVS Versicherungsträger, bei dem bereits auf Grund dieser Tätigkeit eine Pflichtversicherung besteht AUFGELASSEN

5 INH.VER./3 PSVS Versicherungsträger, bei dem eine sonstige Pflichtversicherung besteht AUFGELASSEN D.29. KGEB Summe der eingehobenen Krankenscheingebühren D.30. AECD Änderungscode D.31. ARTL Art des Lohnzettels D.32. BEL Beginn des Lohnzahlungszeitraumes ENL Ende des Lohnzahlungszeitraumes JAL Jahr des Lohnzahlungszeitraumes D.33. SOS Soziale Stellung D.34. ARTE Art der erbrachten Leistung E. Datensätze E.1. E.2. E.3. E.4. Identifikationsteil Vorlaufsatz Schlusssatz Versichertenmeldungen E.4.1. Versichertenmeldungen, zwingende Angabe je Satzart E.5. Beitragsnachweisungen E.5.1. Beitragsnachweisungen, zwingende Angabe je Satzart E.6. Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagenmeldung) E.6.1. Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagenmeldung), zwingende Angabe je Satzart E.7. Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß 8 EFG AUFGELASSEN E.7.1. Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß 8 EFG, zwingende Angabe je Satzart AUFGELASSEN E.8. Datendrehscheibenübermittlung Empfangsbestätigung E.9. Meldungen für freie Dienstverträge, dienstnehmerähnliche Werkverträge AUFGELASSEN E.10. Arbeits und Entgeltbestätigung für Krankengeld E Arbeits und Entgeltbestätigung für Krankengeld, zwingende Angabe je Satzart E.11. Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld

6 INH.VER./4 E Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld, zwingende Angabe je Satzart E.12. Familienhospiz E Familienhospiz, zwingende Angabe je Satzart E.13. Lohnzettel Finanz Informationssatz E Lohnzettel Finanz Informationssatz, zwingende Angabe je Satzart E.14. Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz E Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz, zwingende Angabe je Satzart E.15. Meldung zum MVBeitrag durch Vorschreibebetriebe E Meldung zum MVBeitrag durch Vorschreibebetriebe, zwingende Angabe je Satzart E.16. Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz E Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz, zwingende Angabe je Satzart E.17. Meldung zum ServiceEntgelt durch Vorschreibebetriebe E Meldung zum ServiceEntgelt durch Vorschreibebetriebe, zwingende Angabe je Satzart E.18. MindestangabenAnmeldung E MindestangabenAnmeldung, zwingende Angabe je Satzart E.19. Entgeltfortzahlung, Antrag auf uschuss E Entgeltfortzahlung, Antrag auf uschuss, zwingende Angabe je Satzart E.20. Adresse der Arbeitsstätte E Adresse der Arbeitsstätte, zwingende Angabe je Satzart E.21. Anzeige einer Versichertenmeldung gemäß Tabakmonopolgesetz E Anzeige einer Versichertenmeldung gemäß Tabakmonopolgesetz, zwingende Angabe je Satzart E.22. Schwerarbeitsmeldung E Schwerarbeitsmeldung, zwingende Angabe je Satzart E.23. Meldung zum verminderten ALVBeitrag durch Vorschreibebetriebe

7 INH.VER./5 E Meldung zum verminderten ALVBeitrag durch Vorschreibebetriebe, zwingende Angabe je Satzart E.24. Lohnzettel Finanz Lohnnachweis/Lohnbescheinigung L17 E Lohnzettel Finanz Lohnnachweis/Lohnbescheinigung L17, zwingende Angabe je Satzart E.98. Buchungsjournal E Buchungsjournal, zwingende Angabe je Satzart F. Datendrehscheibe Hauptverband F.1. Übermittlung von Clearingstellen an die Datendrehscheibe Hauptverband F.1.1. F.1.2. F.1.3. F.1.4. Datenpaket der Clearingstelle an den Hauptverband Datenpaket vom Hauptverband an die Clearingstelle Muster der weit und Drittschriften Beschreibung der weit und Drittschriften F.2. Vermittlung von Daten zwischen den Krankenversicherungsträgern Datendrehscheibe Hauptverband F.2.1. F.2.2. F.2.3. Übermittlung vom Krankenversicherungsträger an den Hauptverband Übermittlung vom Hauptverband an den zuständigen Krankenversicherungsträger Übermittlung von Empfangsbestätigungen G. Alte Datensatzversionen G.1. G.2. Identifikationsteil Vorlaufsatz G.2.1. Vorlaufsatz Version 01 G.2.2. Vorlaufsatz Version 02 G.2.3. Vorlaufsatz Version 03 G.3. G.4. Schlusssatz Versichertenmeldungen G.4.1. Versichertenmeldungen Version 01 G.4.2. Versichertenmeldungen Version 02

8 INH.VER./6 G.5. G.6. G.7. G.4.3. Versichertenmeldungen Version 03 G.4.4. Versichertenmeldungen Version 04 G.4.5. Versichertenmeldungen Version 05 G.4.6. Versichertenmeldungen Version 06 G.4.7. Versichertenmeldungen Version 07 G.4.8. Versichertenmeldungen Version 08 Beitragsnachweisungen G.5.1. Beitragsnachweisungen Version 01 G.5.2. Beitragsnachweisungen Version 02 G.5.3. Beitragsnachweisungen Version 03 G.5.4. Beitragsnachweisungen Version 04 G.5.5. Beitragsnachweisungen Version 05 G.5.6. Beitragsnachweisungen Version 06 G.5.7. Beitragsnachweisungen Version 07 Beitragsgrundlagenmeldungen G.6.1. Beitragsgrundlagenmeldungen Version 01 G.6.2. Beitragsgrundlagenmeldungen Version 02 G.6.3. Beitragsgrundlagenmeldungen Version 03 G.6.4. Beitragsgrundlagenmeldungen Version 04 G.6.5. Beitragsgrundlagenmeldungen Version 05 G.6.6. Beitragsgrundlagenmeldungen Version 06 Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß 8 EFG G.7.1. Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß 8 EFG Version 01 G.7.2. Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß 8 EFG Version 02 G.7.3. Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß 8 EFG Version 03 G.7.4. Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß 8 EFG Version 04 G.7.5. Erstattungsantrag Krankenentgelt gemäß 8 EFG Version 05

9 INH.VER./7 G.8. Datendrehscheibenübermittlung Empfangsbestätigung G.8.1. Datendrehscheibenübermittlung Empfangsbestätigung Version 01 G.8.2. Datendrehscheibenübermittlung Empfangsbestätigung Version 02 G.9. Meldungen für freie Dienstverträge, dienstnehmerähnliche Werkverträge G.9.1. Meldungen für freie Dienstverträge, dienstnehmerähnliche Werkverträge Version 01 G.10. Arbeits und Entgeltbestätigung für Krankengeld G Arbeits und Entgeltbestätigung für Krankengeld Version 01 G Arbeits und Entgeltbestätigung für Krankengeld Version 02 G.11. Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld G Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld Version 01 G Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld Version 02 G Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld Version 03 G.13. Lohnzettel Finanz Informationssatz G Lohnzettel Finanz Informationssatz Version 01 G Lohnzettel Finanz Informationssatz Version 02 G Lohnzettel Finanz Informationssatz Version 03 G Lohnzettel Finanz Informationssatz Version 04 G Lohnzettel Finanz Informationssatz Version 05 G Lohnzettel Finanz Informationssatz Version 06 G.14. Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz G Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz Version 01 G Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz Version 02 G Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz Version 03 G Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz Version 04 G Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz Version 05 G Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz Version 06

10 INH.VER./8 G.15. Meldung zum MVBeitrag durch Vorschreibebetriebe G Meldung zum MVBeitrag durch Vorschreibebetriebe Version 01 G Meldung zum MVBeitrag durch Vorschreibebetriebe Version 02 G.16. Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz G Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz Version 01 G Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz Version 02 G Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz Version 03 G Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz Version 04 G Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz Version 05 G Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz Version 06 G.18. MindestangabenAnmeldung G Avisomeldung Version 01 G MindestangabenAnmeldung Version 02 G.19. Entgeltfortzahlung, Antrag auf uschuss G Entgeltfortzahlung, Antrag auf uschuss Version 01

11 Kapitel B.3./1 B.3. Verarbeitungen (mögliche Meldungen des Dienstgebers) Folgende Meldungen können von Dienstgebern mittels elektronischem Datenträger erstattet werden: 1. Versichertenmeldungen Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: VM An, Ab und Änderungsmeldung der Pflichtversicherten und fallweise Beschäftigten in Lohnsummen und Vorschreibebetrieben. 2. Beitragsnachweisungen Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: BN 3. Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagenmeldung) Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: BG 4. Arbeits und Entgeltbestätigungen für Krankengeld Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: AK 5. Arbeits und Entgeltbestätigungen für Wochengeld Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: AW 6. Familienhospiz Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: FH 7. Lohnzettel Finanz Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: LF 8. Meldung zum MVBeitrag durch Vorschreibebetriebe Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: MV 9. Meldung zum ServiceEntgelt durch Vorschreibebetriebe Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: SE 10. MindestangabenAnmeldung Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: MA

12 Kapitel B.3./2 11. Entgeltfortzahlung, Antrag auf uschuss Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: EF 12. Adresse der Arbeitsstätte Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: AD 13. Anzeige einer Versichertenmeldung gemäß Tabakmonopolgesetz Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: MO 14. Schwerarbeitsmeldung Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: SM 15. Meldung zum verminderten ALVBeitrag durch Vorschreibebetriebe Bestandsbezeichnung/Verarbeitung: VA Bei der Übermittlung der Daten ist die Einhaltung der gesetzlich bzw. satzungsmäßig vorgeschriebenen Meldefrist des zuständigen Krankenversicherungsträgers (nicht des datenübernehmenden Versicherungsträgers) zu beachten. ur Beurteilung der fristgerechten Erstattung wird das Datum des Einlangens des Datenträgers beim datenübernehmenden Versicherungsträger herangezogen. Bei Übermittlung von Clearingstellen an die DatendrehscheibeHauptverband wird zur Beurteilung der fristgerechten Erstattung das Datum des Einlangens der Daten beim Hauptverband herangezogen. Für die Übermittlung der Daten sind jeweils die aktuellen Datensatzformate (siehe Kapitel E.) zu verwenden. Werden Datensatzformate geändert, ist während einer Übergangsfrist die Übermittlung von Daten in "alten Datensatzformaten" (siehe Kapitel G.) möglich. Die Datensatzformate werden durch das Datenfeld Versionsnummer (im Vorlaufsatz siehe Kapitel E.2.) identifiziert. Bei Meldung von Daten Lohnzettel Finanz (Bestandsbezeichnung = LF) müssen alle Datensatzformate (Kapitel E.13., E.14., E16. und E.24.) der Finanzsatzarten (Satzart I1, L1, W1 und A1) mit der gleichen Versionsnummer übermittelt werden, damit eine fehlerfreie Übernahme der Daten vom Datensammelsystem ELDA gewährleistet ist. Wird ein Datensatzformat geändert und die Version dieses Satzes erhöht, dann muss auch bei den anderen Daten Lohnzettel Finanz die Version erhöht werden, auch wenn bei diesen Datensatzformaten keine Änderung erfolgt ist. Da eine gemeinsame Übermittlung der Finanzsatzarten möglich ist (siehe Kapitel D.1.), ist während einer Übergangsfrist die Übermittlung von Daten Lohnzettel Finanz nur im alten Datensatzformat oder nur im neuen Datensatzformat möglich. Die Datensatzformate werden durch das Datenfeld Versionsnummer (im Vorlaufsatz siehe Kapitel E.2.) identifiziert Alle Meldungen sind mit dem Projektcode DM (Dienstgebermeldungen) zu übermitteln. Die Übermittlung von Testdaten ist mit der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zu vereinbaren, weil im Datensammelsystem der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse die Tests ausgewertet werden. Testdaten sind mit dem Projektcode TM zu kennzeichnen. Ab dem Jahr 2003 können von den Dienstgebern die Daten Lohnzettel Finanz und ab dem Jahr 2004 die Daten Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 für die Übermittlung von Mitteilungssätzen

13 Kapitel B.3./3 eines Jahres auch an das Datensammelsystem der Sozialversicherung mittels ELDA elektronisch übermittelt werden. Vom Datensammelsystem ELDA werden die übermittelten Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesministeriums für Finanzen geprüft und, wenn diese richtig sind, an das Bundesministerium für Finanzen weitergeleitet.

14 Kapitel D.1./1 D.1. SART Satzart 1. Inhalt 2 Stellen Satzartcode Versichertenmeldungen 03 Anmeldung 04 Abmeldung 05 Meldung fallweise Beschäftigter 06 Änderungsmeldung 08 Richtigstellung Anmeldung 09 Richtigstellung Abmeldung 13 Storno Anmeldung 14 Storno Abmeldung 15 Storno Meldung fallweise Beschäftigter 16 Sonderzahlungsmeldung 17 Storno Sonderzahlungsmeldung Anzeige einer Versichertenmeldung gemäß Tabakmonopolgesetz A3 Anmeldung A4 Abmeldung A5 Meldung fallweise Beschäftigter A6 Änderungsmeldung A8 Richtigstellung Anmeldung A9 Richtigstellung Abmeldung B3 Storno Anmeldung B4 Storno Abmeldung B5 Storno Meldung fallweise Beschäftigter Beitragsnachweisungen 20 Beitragsnachweisungen 21 Nachtrag/Gutschrift zu Beitragsnachweisungen 23 Storno Beitragsnachweisungen 24 Storno Nachtrag/Gutschrift zu Beitragsnachweisungen MindestangabenAnmeldung 30 MindestangabenAnmeldung 31 Storno MindestangabenAnmeldung 32 MindestangabenAnmeldung fallweise Beschäftigter 33 Storno MindestangabenAnmeldung fallweise Beschäftigter Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagenmeldung) 40 Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagenmeldung) 42 Storno Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagenmeldung)

15 Kapitel D.1./2 Adresse der Arbeitsstätte 45 Adresse der Arbeitsstätte 46 Storno Adresse der Arbeitsstätte Entgeltfortzahlung, Antrag auf uschuss 60 Antrag auf uschuss für Entgeltfortzahlung 61 Storno Antrag auf uschuss für Entgeltfortzahlung Schwerarbeitsmeldung 65 Schwerarbeitsmeldung 66 Storno Schwerarbeitsmeldung Arbeits und Entgeltbestätigungen 70 Arbeits und Entgeltbestätigung für Krankengeld 71 Storno Arbeits und Entgeltbestätigung für Krankengeld 75 Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld 76 Storno Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld Familienhospiz 80 Anmeldung 81 Abmeldung 82 Änderungsmeldung 83 Storno Anmeldung 84 Storno Abmeldung 85 Richtigstellung Anmeldung 86 Richtigstellung Abmeldung Lohnzettel Finanz I1 Lohnzettel Finanz Informationssatz L1 Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz W1 Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz A1 Lohnzettel Finanz Lohnnachweis/Lohnbescheinigung L17 Meldung zum MVBeitrag durch Vorschreibebetriebe 90 Meldung zum MVBeitrag Meldung zum verminderten ALVBeitrag durch Vorschreibebetriebe 92 Meldung zum verminderten ALVBeitrag 93 Storno Meldung zum verminderten ALVBeitrag Meldung zum ServiceEntgelt durch Vorschreibebetriebe 95 Meldung zum ServiceEntgelt

16 Kapitel D.1./3 Buchungsjournal 98 Buchungsjournal 2. Erstellvorschriften Die Angabe der Satzart (SART) ist zwingend. Die Satzart identifiziert die gemeldeten Daten. Satzart 04 Abmeldung Bei Anspruch auf Ersatzleistung (Urlaubsabfindung, entschädigung) bzw. Kündigungsentschädigung muss das Datum im Feld ADAT An/Abmeldedatum (Ende des Entgeltanspruches) ident sein mit dem Datum im Feld UABI Ersatzleistung (Urlaubsabfindung, entschädigung), bis bzw. im Feld KEBI Kündigungsentschädigung bis. Satzart 05 Meldung fallweise Beschäftigter Bei dieser Meldung darf im Feld ABE Art des Bezuges nur der Code 6 eitlohn gemeldet werden. Satzart 06 Änderungsmeldung Bei dieser Meldung ist im Feld AECD Änderungscode (Angabe zwingend) die Art der Änderung bekannt zu geben. Für jedes Feld das geändert wird, wird der Code J gesetzt. Für nicht geänderte Felder wird der Code N gemeldet. Grundsätzlich sind nur jene Daten anzuführen, welche auch geändert werden. Angeführte Daten werden nicht als Änderungsdaten übernommen, wenn die entsprechende Stelle im Änderungscode mit N gemeldet wird. Die Änderung der Versicherungsnummer, der Dienstgeberkontonummer, des Dienstgebernamens und der DienstgeberMailadresse ist nicht möglich. Wird die Änderung des Familiennamens bekannt gegeben, dann ist der alte Familienname im Feld früherer Familienname 1 anzugeben. Wird die Änderung einer Adresse bekannt gegeben, ist immer die Postleitzahl mitzumelden, auch wenn sich diese nicht geändert hat. Die Angabe von Feld ABE Art des Bezuges ist zwingend, wenn das Feld BETR Betrag ungleich Grundstellung ist. Bei Änderung eines Fondsschlüssels für Nebenbeiträge ist der ganze Schlüssel anzugeben. Durch Angabe des Feldes MVAB wird der Übertritt eines Dienstnehmers in die betriebliche Mitarbeitervorsorge gemeldet. Satzart 08 Richtigstellung Anmeldung Mit dieser Meldung kann nur das Datum der Anmeldung und das AbDatum des Mitarbeiter Vorsorgebeitrages berichtigt werden. Satzart 09 Richtigstellung Abmeldung Mit dieser Meldung kann das Datum der Abmeldung, das Ende des Beschäftigungsverhältnisses, das EndeDatum des MitarbeiterVorsorgebeitrages, der Abmeldegrund und der Malus sowie die Kündigungsentschädigung ab und bis, die Werktage Ersatzleistung und die Ersatzleistung (Urlaubsabfindung, entschädigung) ab und bis berichtigt werden. Korrekturen anderer Daten zur Abmeldung sind mit der Satzart 06 Änderungsmeldung zu melden. Satzart 13 Storno Anmeldung

17 Kapitel D.1./4 Mit dieser Meldung darf nur eine zu Unrecht erstattete Anmeldung storniert werden. Durch den Auftrag Storno Anmeldung werden alle Daten, die zu der zu stornierenden Anmeldung gespeichert sind, entfernt. Ein eigener Auftrag Storno Abmeldung für bereits gespeicherte Abmeldedaten zu einer zu stornierenden Anmeldung ist daher nicht notwendig. Satzart 14 Storno Abmeldung Mit dieser Meldung darf nur eine zu Unrecht erstattete Abmeldung storniert werden. Satzart 15 Storno Meldung fallweise Beschäftigter Durch den Auftrag Storno Meldung fallweise Beschäftigter werden einzelne Beschäftigungstage storniert. Die zu stornierenden Beschäftigungstage werden im Feld TAGE Beschäftigungstage bei fallweiser Beschäftigung angegeben. Bewirkt die Stornierung von Beschäftigungstagen eine Änderung der Voll auf Teilversicherung oder umgekehrt, dann sind alle Beschäftigungstage zu stornieren und eine Neumeldung mittels Satzart 05 Meldung fallweise Beschäftigter ist durchzuführen. Anzeige einer Versichertenmeldung gemäß Tabakmonopolgesetz Bei dieser Versichertenmeldung kann als zuständiger Versicherungsträger (VSTR) nur die TabakMonopolverwaltung GMBH (VSTRCode = MO) angegeben werden. Wird eine Versichertenmeldung (mit Satzart 03, 04, 05, 06, 08, 09, 13, 14 oder 15) für einen Dienstnehmer der ein Angehöriger nach 31 Abs. 2 TabMG 1996 ist gemeldet, dann ist zwingend das Feld Tabakmonopolgesetz mit J (TAMO = J) zu belegen. Vom datenübernehmenden Versicherungsträger (UVST) wird, zusätzlich zur Meldung an den zuständigen Krankenversicherungsträger, diese Versichertenmeldung mit geändertem zuständigen Versicherungsträger (VSTR = MO) und mit geänderter Satzart (SART = A3, A4, A5, A6, A8, A9, B3, B4 oder B5) und unter Berücksichtigung der zu belegenden Felder gemäß Kapitel E erstellt. Die vom datenübernehmenden Versicherungsträger erstellten Datensätze mit den Satzarten A3 A9 und B3 B5 werden als eigener Datenbestand mit der Bestandsbezeichnung MO an die TabakMonopolverwaltung gemeldet. Die Erstellvorschriften für die Satzarten und gelten sinngemäß für die Satzarten A3 A9 und B3 B5. Beitragsnachweisungen Sind Beitragsnachweisungen für mehr als 12 Beitragsgruppen bzw. 8 Nebenbeiträge zu melden, ist ein weiterer Satz anzulegen (eine Folgesatzkennzeichnung erfolgt nicht). Die Summenwerte (Anzahl der...) beziehen sich jedenfalls auf den Inhalt eines Datensatzes. Satzart 20 Beitragsnachweisungen Die Beitragsnachweisung gilt für den im Feld Beitragszeitraum (BNR) angegebenen Abrechnungszeitraum. Alle Beträge sind als positive Werte (keine Minusbeträge) zu melden, außer bei Feld MVBE Summe aller MVBeiträge ist ein Minusbetrag möglich, bei Feld MVS MVuschlag bei jährlicher Abrechnung ist ein Minusbetrag möglich, bei Feld SUSE Summe ServiceEntgelt ist ein Minusbetrag möglich, bei Feld KGEB Summe der eingehobenen Krankenscheingebühr ist ein Minusbetrag möglich (monatliche Verrechnung des vom Dienstgeber vorausbezahlten Pauschalbetrages der Krankenscheingebühr mit der tatsächlich zu bezahlenden Krankenscheingebühr), bei Feld BGDN Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen, Feld SDN Summe der Beitragsgrundlagen für Sonderzahlungen und

18 Kapitel D.1./5 Feld BGBT zu entrichtender Beitrag ist bei Meldung der Beitragsgruppe N44, N63 und/oder N69 (Verrechnungsgruppen gemäß Neugründungsförderungsgesetz) ein Minusbetrag möglich, sowie den Verrechnungsgruppen N25a, N25b, N25c und N25h und bei Feld GSUM Gesamtsumme der Beiträge ist ein Minusbetrag möglich, wenn im Feld MVBE Summe aller MVBeiträge und/oder im Feld MVS MVuschlag bei jährlicher Abrechnung und/oder im Feld SUSE Summe ServiceEntgelt und/oder im Feld KGEB Summe der eingehobenen Krankenscheingebühr und/oder im Feld BGBT zu entrichtender Beitrag ein Minusbetrag eingetragen ist. Anmerkung: Ein negatives Vorzeichen(Minus) im Feld BGP Beitragssatz ist nicht zulässig. Satzart 21 Nachtrag/Gutschrift zu Beitragsnachweisungen Die nachzutragenden Beträge sind als positive Werte (ohne Vorzeichen), die gutzuschreibenden Beträge sind als negative Werte (Minuskennzeichnung) zu melden. Nachtrag und Gutschrift können in einem Datensatz gemeinsam gemeldet werden. Satzart 23 Storno Beitragsnachweisungen Durch die Meldung einer Satzart 23 wird jene Beitragsnachweisung storniert, die durch die Angabe im Feld Beitragszeitraum (BNR) identifiziert wird. Alle Beträge sind als positive Werte (keine Minusbeträge) zu melden, außer bei Feld MVBE Summe aller MVBeiträge ist ein Minusbetrag möglich, bei Feld MVS MVuschlag bei jährlicher Abrechnung ist ein Minusbetrag möglich, bei Feld SUSE Summe ServiceEntgelt ist ein Minusbetrag möglich, bei Feld KGEB Summe der eingehobenen Krankenscheingebühr ist ein Minusbetrag möglich (monatliche Verrechnung des vom Dienstgeber vorausbezahlten Pauschalbetrages der Krankenscheingebühr mit der tatsächlich zu bezahlenden Krankenscheingebühr), bei Feld BGDN Summe der allgemeinen Beitragsgrundlagen, Feld SDN Summe der Beitragsgrundlagen für Sonderzahlungen und Feld BGBT zu entrichtender Beitrag ist bei Meldung der Beitragsgruppe N44, N63 und/oder N69 (Verrechnungsgruppen gemäß Neugründungsförderungsgesetz) ein Minusbetrag möglich, sowie den Verrechnungsgruppen N25a, N25b, N25c und N25h und bei Feld GSUM Gesamtsumme der Beiträge ist ein Minusbetrag möglich, wenn im Feld MVBE Summe aller MVBeiträge und/oder im Feld MVS MVuschlag bei jährlicher Abrechnung und/oder im Feld SUSE Summe ServiceEntgelt und/oder im Feld KGEB Summe der eingehobenen Krankenscheingebühr und/oder im Feld BGBT zu entrichtender Beitrag ein Minusbetrag eingetragen ist. Anmerkung: Ein negatives Vorzeichen(Minus) im Feld BGP Beitragssatz ist nicht zulässig. Satzart 24 Storno Nachtrag/Gutschrift zu Beitragsnachweisungen Die Beträge sind wie bei der Satzart 21 als positive Werte (ohne Vorzeichen) und als negative Werte (Minuskennzeichnung) zu melden. Stornierungen von Nachtrag/Gutschrift können in einem Datensatz gemeinsam gemeldet werden. Satzart 40 Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagenmeldung)

19 Kapitel D.1./6 Ab 1. Jänner 2003 ist der nunmehrige Lohnzettel SV unterjährig jeweils nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses vorzulegen. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist für jedes ein gesonderter Lohnzettel SV zu melden. Feld BGAL Allgemeine Beitragsgrundlage Im Feld BGAL Allgemeine Beitragsgrundlage ist jene Beitragsgrundlage einzutragen, die auf die in den Feldern BVM, BBM und BJJ angegebene Beitragszeit entfällt. Die Beitragsgrundlagen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen in einem Jahr dürfen nicht aufsummiert werden. Beispiel: Erstes Beschäftigungsverhältnis vom bis weites Beschäftigungsverhältnis vom bis laufend Folgende zwei Lohnzettel SV sind zu melden: mit BGAL für Beitragszeit 02 bis mit BGAL für Beitragszeit 10 bis 12 Erfolgt innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses ein Wechsel von Vollversicherung zur geringfügigen Beschäftigung bzw. umgekehrt, ist sowohl für die Vollversicherung, wie auch für die geringfügige Beschäftigung jeweils ein Lohnzettel SV zu erstellen. Im Feld ARAN Arbeiter/Angestellter ist jeweils der letztgültig zutreffende Code einzutragen. Beispiel: vom bis als Arbeiter beschäftigt, vom bis als geringfügig Angestellter beschäftigt und vom bis als Angestellter beschäftigt. Folgende Lohnzettel SV sind zu melden: mit BGAL für Beitragszeit 01 bis 03 und 06 bis 08 und ARAN = mit BGAL für Beitragszeit 04 bis 05 und ARAN = 8 Feld BGS Beitragsgrundlage Sonderzahlung Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen zu einem Dienstgeber im Kalenderjahr müssen die Sonderzahlungen (Feld BGS Beitragsgrundlage Sonderzahlung ) in jenem SV Lohnzettel enthalten sein, in dessen eitraum die Sonderzahlung fällig bzw. ausbezahlt wurde. Feld MVBG MitarbeiterVorsorgebeitrag Beitragsgrundlage Es ist jeweils jene MVBeitragsgrundlage (inklusive Sonderzahlungen) einzutragen, die auf die in den Feldern MVVM und MVBM (MVBeitragszeit VON/BISMonat) angegebene Beitragszeit entfällt. Die Beitragsgrundlagen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen in einem Jahr dürfen nicht aufsummiert werden. Satzart 42 Storno Lohnzettel SV (Beitragsgrundlagenmeldung) Im Falle eines Storno einer bereits erfolgten Meldung sind alle Felder ident wie bei der ursprünglichen Meldung auszufertigen. Satzart 45 Adresse der Arbeitsstätte Satzart 46 Storno Adresse der Arbeitsstätte Bei diesen beiden Meldungen kann als zuständiger Versicherungsträger (VSTR) nur die STATISTIK AUSTRIA (VSTRCode = ST) angegeben werden. Die Angabe der Adresse der Arbeitsstätte am 31. Dezember bzw. am letzten Beschäftigungstag innerhalb eines Jahres ist gemäß 34 Abs. 2 ASVG verpflichtend zu melden. Satzart 60 Antrag auf uschuss für Entgeltfortzahlung Satzart 61 Storno Antrag auf uschuss für Entgeltfortzahlung

20 Kapitel D.1./7 Bei diesen beiden Meldungen kann als zuständiger Versicherungsträger (VSTR) nur die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB, VSTRCode = 05) oder die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA, VSTRCode = 08) angegeben werden. Satzart 65 Schwerarbeitsmeldung Satzart 66 Storno Schwerarbeitsmeldung Es sind alle Tätigkeiten, die unter den besonders belastenden Bedingungen nach 1 Abs. 1 1, 2, 4 und 5 der Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006) erbracht werden, dem Krankenversicherungsträger zu melden. Eine Schwerarbeitsmeldung im usammenhang mit den iffern 2, 4 und 5 ist nur dann zu erstatten, sofern an mindestens 15 Arbeitstagen/Monat Schwerarbeit verrichtet wird. Eine Schwerarbeitsmeldung betreffend die 1 (Schicht oder Wechseldienst) ist nur dann zu erstatten, wenn der/die Versicherte in mindestens sechs Nächten/Monat arbeitet, wobei zumindest ein Tagdienst in diesem Kalendermonat zusätzlich geleistet werden muss. Dabei kommt es auf die zeitliche Lagerung des Tagdienstes nicht an; dieser kann vor, nach oder zwischen den Nachtdiensten verrichtet werden. Keine Meldepflicht besteht jedoch bei einer Tätigkeit nach 1 Abs. 1 3 der Schwerarbeitsverordnung, da die Feststellung des Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10 % als kausale Folge dieser Tätigkeit erst im Nachhinein möglich ist. Keine Meldeverpflichtung besteht weiters für Personen, die Schwerarbeit im Sinne des 1 Abs. 1 6 der Schwerarbeitsverordnung erbringen. Sofern die erforderlichen Informationen der/dem Dienstgeberin/Dienstgeber vorliegen, ist aber eine diesbezügliche Meldung möglich. Bei geringfügiger Beschäftigung ist keine Meldung zu erstatten. Satzart 82 Familienhospiz Änderungsmeldung Mit dieser Meldung kann die Karenzart (KART), das Entgelt vor der Karenz (EVFH) und das Entgelt während der Karenz (EWFH) berichtigt werden. Korrekturen von SVDaten zu einer Familienhospizmeldung sind mit der Satzart 06 Änderungsmeldung zu melden. Lohnzettel Finanz und Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 ( Finanzdaten ) Ab dem Jahr 2003 können von den Dienstgebern die Daten Lohnzettel Finanz und ab dem Jahr 2004 die Daten Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 für die Übermittlung von Mitteilungssätzen eines Jahres auch an das Datensammelsystem der Sozialversicherung mittels ELDA elektronisch übermittelt werden. Die Finanzdaten werden im Identifikationsteil mit Satzart I1 Lohnzettel Finanz Informationssatz (Informationssatz für Lohnzettel, Meldungen und Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988), Satzart L1 Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz (Lohnzettel gemäß 69 Abs. 2, 3 und 4 sowie 84 Abs. 1 EStG 1988), Satzart W1 Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz und Satzart A1 Lohnzettel Finanz Lohnnachweis/Lohnbescheinigung L17 gemeldet. Der Datensatz mit der Satzart I1 Lohnzettel Finanz Informationssatz ist der führende Datensatz im Datenbestand Finanzdaten. Die nach der Satzart I1 folgenden Mitteilungssätze werden für Lohnzettelmeldungen mit der Satzart L1 Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz und der Satzart A1 Lohnzettel Finanz Lohnnachweis/Lohnbescheinigung L17 und für Mitteilungsmeldungen mit der Satzart W1 Mitteilungen gemäß 109a EStG 1988 Mitteilungssatz gemeldet. In einem Datenbestand können nach dem Informationssatz die Lohnzettel

21 Kapitel D.1./8 und Mitteilungsdaten gemeinsam gemeldet werden. Um eine gemeinsame Meldung aller Datensätze (Satzart I1, L1, W1 und A1) zu ermöglichen, haben alle Datensatzformate die gleiche Version. Vom Datensammelsystem ELDA werden die übermittelten Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesministerium für Finanzen geprüft und, wenn diese richtig sind, an das Bundesministerium für Finanzen weitergeleitet. Fehlerhafte Daten werden an den Hersteller mit den vom Bundesministerium für Finanzen festgelegten Fehlercodes retourniert. Meldung Vorschreibebetriebe Satzart 90 Meldung zum MVBeitrag Mit dieser Satzart kann sowohl die Summe der monatlichen MVBeiträge aller ArbeitnehmerInnen, als auch der bei jährlicher Bezahlung des MVBeitrages aller geringfügig beschäftigten ArbeitnehmerInnen fällige MVuschlag gemeldet werden. Änderungen im Meldeverlauf erfolgen durch Folgemeldungen. Berichtigungen sind mit einer Neumeldung bekannt zu geben. Bei Wegfall der MVPflicht ist eine NullMeldung zu erstatten. Satzart 92 und 93 Meldung zum verminderten ALVBeitrag Die Beträge in den Feldern VASUA (N25a), VASUB (N25b) und VASUC (N25c) werden unabhängig von den eventuell gemeldeten Vorzeichen als Rückverrechnung (Beitragsreduktion) verarbeitet. Änderungen im Meldeverlauf erfolgen durch Folgemeldungen, wobei nur jene Verrechnungsgruppen berücksichtigt werden, für die ein ABDatum (VAABA und/oder VAABB und/oder VAABC) gemeldet wird. Bei Wegfall der ALVBeitragsrückverrechnung ist eine NullMeldung zu erstatten. Eine Korrektur erfolgt durch Storno und Neumeldung, wobei die Stornomeldung identisch zur Originalmeldung sein muss. Satzart 95 Meldung zum ServiceEntgelt Diese Satzart ermöglicht die Meldung der einmal jährlich abzuführenden Summe an Service Entgelt. Bei Betragskorrekturen zu einem gemeldeten ServiceEntgelt (Korrekturmeldungen) werden die Betragsangaben im Feld SUSE ( Summe ServiceEntgelt ) als positive Werte (ohne Vorzeichen) oder als negative Werte (Minuskennzeichnung) gemeldet. Die gemeldeten Beträge werden vom Versicherungsträger rechnerisch zu einen Gesamtbetrag für das angegebene Jahr (Feld SEJJ) zusammengeführt.

22 Kapitel D.22./1 D.22. AGRD Abmeldegrund, Code SAGR Abmeldegrund, Text 1. Inhalt 2 Stellen Code 00 sonstige Gründe 01 Kündigung durch den Dienstgeber 02 Kündigung durch den Dienstnehmer 03 Einvernehmliche Lösung 04 eitablauf 05 Berechtigter vorzeitiger Austritt 06 Fristlose Entlassung 07 Karenz nach MSchG / VKG 08 Präsenzdienstleistung im Bundesheer 09 ivildienst 10 Pragmatisierung 11 Länger als 1 Monat währender unbezahlter Urlaub 12 Ummeldung 13 Tod des Dienstnehmers 14 Änderung der SVPflicht 15 Truppenübung 16 Pensionierung 17 Ende freier Dienstvertrag gemäß 4 Abs. 4 ASVG 18 Enthebung von der Gerichtspraxis 19 Unterbrechung der Gerichtspraxis 20 Entlassung aus der Bundesbetreuung 21 Kündigung des Teilzeitbeschäftigten (Dienstnehmer) während eines Karenzurlaubes nach dem MSchG 1979 oder VKG (Väterkarenz) 22 Unberechtigter vorzeitiger Austritt 23 Bildungskarenz gemäß 11 AVRAG 24 Vorzeitiger Austritt gemäß 25 KO durch Dienstnehmer 25 Kündigung durch Masseverwalter gemäß 25 KO 26 Kündigung durch Dienstnehmer gemäß 20c AO 27 Kündigung durch Dienstgeber gemäß 20c AO 28 Wiedereinstellungszusage bei aufrechtem Arbeitsverhältnis 29 SVEnde freier Dienstvertrag aufrecht 20 Stellen alphanumerisch, Text 2. Erstellvorschriften Mit Code 20 Entlassung aus der Bundesbetreuung werden Asylwerber abgemeldet. Als weiterer Abmeldegrund für Asylwerber kann auch der Code 12 Ummeldung (bei Wechsel des zuständigen Versicherungsträgers) und der Code 13 Tod gemeldet werden. Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 09/07

23 Kapitel D.22./2 Bei Satzart (SART) 04 Abmeldung ist der Abmeldegrund zwingend anzugeben. Bei Satzart (SART) 09 Richtigstellung Abmeldung ist der Abmeldegrund nur anzugeben, wenn er im uge einer Richtigstellung des Abmeldedatums ebenfalls korrigiert werden soll. Bei Satzart (SART) 75 Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld und bei Satzart (SART) 76 Storno Arbeits und Entgeltbestätigung für Wochengeld ist nur der Code 02, 03, 04, 05, 06, 22, 24 und 26 als Abmeldegrund zulässig. Bei allen anderen Satzarten ist der Abmeldegrund zwingend blank. Im Text ist bei Abmeldegrund = 00 (sonstige Gründe) der nicht verschlüsselbare Abmeldegrund anzugeben. Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 09/07

24 Kapitel D.30./1 D.30. AECD Änderungscode 1. Inhalt 90 Stellen Code (90 x 1 Stelle) 2. Erstellvorschriften Der Änderungscode ist bei Satzart 06 Änderungsmeldung zwingend anzugeben. Im Feld AECD ist anzugeben, welche Datenfelder mit der Satzart 06 geändert werden sollen und zwar in der Form J = Änderung von Feld XXXX (lt. Stelle im Änderungscode) N = Keine Änderung von Feld XXXX (lt. Stelle im Änderungscode) Bei Meldung einer Satzart 06 ist die Grundstellung einer jeden Stelle N (90 x N ). Bei allen anderen Satzarten ist die Grundstellung blank. Die Stelle im Änderungscode entspricht der Feldnummer des zu ändernden Feldes im Datensatz Versichertenmeldungen. Die Feldnummer ist in der Datensatzbeschreibung Versichertenmeldungen (Kapitel E.4.) in der linkesten Spalte angeführt. Der Vollständigkeit halber sind im Feld AECD alle Datenfelder berücksichtigt, obwohl einige Datenfelder mit der Satzart 06 nicht geändert werden können. Die Felder AGRD, SAGR, KEAB, KEBI, UAAB, UABI (47 52), ERTG und MVEN (67) können nur mit einer Satzart 09 Richtigstellung Abmeldung (siehe Kapitel D.1. Erstellvorschrift) geändert werden. Für jedes Feld, das mit der Meldung einer Satzart 06 geändert wird, ist im Änderungscode die entsprechende Stelle für dieses Feld zwingend mit J zu kennzeichnen. Ist für ein Feld die entsprechende Stelle im Änderungscode mit N gekennzeichnet, dann wird dieses Feld nicht verändert, auch wenn Daten im Feld gemeldet werden. Stelle im Änderungscode Änderung von Feld 1 IDTEIL Identifikationsteil (nicht änderbar, Grundstellung N ) 2 DGNR Dienstgeberkontonummer (nicht änderbar, Grundstellung N ) 3 DGNA Dienstgebername (nicht änderbar, Grundstellung N ) 4 WOBD Weiterer Ordnungsbegriff des Dienstgebers 5 VSNR Versicherungsnummer (nicht änderbar, Grundstellung N ) 6 GEBD Geburtsdatum 7 FANA Familienname 8 FNA1 Früherer Familienname 1 9 FNA2 Früherer Familienname 2 10 VONA Vorname 11 AKGR Akademischer Grad

25 Kapitel D.30./2 12 GESL Geschlecht 13 STSL Staatsangehörigkeit 14 WKF Wohnort, Internationales Kraftfahrzeugkennzeichen 15 PLL Wohnort, Postleitzahl 16 WORT Wohnort, Ort 17 STRA Wohnort, Strasse 18 dzt. nicht belegt (Grundstellung N ) 19 BEGR Beitragsgruppe 20 ADAT An/Abmeldedatum und Änderungsdatum 21 RDAT Richtiges An/Abmeldedatum 22 UGE ugehörigkeit 23 GERF Geringfügigkeit 24 TAET Tätigkeit 25 GEGC Gesetzliche Grundlage, Code 26 GEGT Gesetzliche Grundlage, Text 27 VWVC Verwandtschaftsverhältnis, Code 28 VWVT Verwandtschaftsverhältnis, Text 29 BETL Beteiligung 30 LVDA Lehrzeitdatum, 1. Lehrjahr von 31 LBDA Lehrzeitdatum, bis (Lehrzeitende) 32 TAMO Tabakmonopolgesetz (nicht änderbar, Grundstellung N ) 33 ABE Art des Bezuges, Code 34 BETR Betrag 35 SBC Sachbezug, Code 36 dzt. nicht belegt (Grundstellung N ) 37 dzt. nicht belegt (Grundstellung N ) 38 BTAG Beschäftigungstage pro Woche 39 BSTD Beschäftigungsstunden pro Woche 40 MALU Malus 41 BGMA Beitragsgrundlage für Malusberechnung 42 FDSL Fondsschlüssel für Nebenbeiträge 43 BKF Beschäftigungsort, Internationales Kraftfahrzeugkennzeichen 44 BPL Beschäftigungsort, Postleitzahl 45 BORT Beschäftigungsort, Ort 46 EBSV Ende des Beschäftigungsverhältnisses 47 AGRD Abmeldegrund, Code (nur mit SART09 änderbar, Grundstellung N ) 48 SAGR Abmeldegrund, Text (nur mit SART09 änderbar, Grundstellung N ) 49 KEAB Kündigungsentschädigung ab (nur mit SART09 änderbar, Grundstellung N ) 50 KEBI Kündigungsentschädigung bis (nur mit SART09 änderbar, Grundstellung N ) 51 UAAB Ersatzleistung (Urlaubsabf., entsch.), ab (nur mit SART09 änderbar, Grundstellung N ) 52 UABI Ersatzleistung (Urlaubsabf., entsch.), bis (nur mit SART09 änderbar, Grundstellung N ) 53 TAGE Beschäftigungstage bei fallweiser Beschäftigung 54 E1LJ Ende 1. Lehrjahr 55 BUAK BauarbeiterUrlaubskasse 56 DTEL Dienstgebertelefonnummer 57 OBD usätzlicher Ordnungsbegriff des Dienstgebers 58 dzt. nicht belegt (Grundstellung N ) 59 ERTG dzt. nicht belegt (Grundstellung N )Werktage Ersatzleistung

26 Kapitel D.30./3 60 NSGA NachtSchwerarbeit, Anfang 61 NSGE NachtSchwerarbeit, Ende 62 FAN2 zweiter Familienname 63 VON2 zweiter Vorname 64 AKG2 Akademischer Grad, Titel nach dem Familiennamen 65 AECD nicht änderbar (Grundstellung N ) 66 MVAB MitarbeiterVorsorgebeitrag AB 67 MVEN MitarbeiterVorsorgebeitrag ENDE (nur mit SART09 änderbar, Grundstellung N ) 68 dzt. nicht belegt (Grundstellung N ) 69 MAIL DienstgeberMailadresse (nicht änderbar, Grundstellung N ) 7090 dzt. nicht belegt (Grundstellung N )

27 Kapitel E.4.1./1 E.4.1. Versichertenmeldungen, zwingende Angabe je Satzart Feldnummer 2 3 Feldname Inhalt/Bezeichnung 03 Anmeldung 04 Abmeldung 05 fallw. Besch. 06 Änd. meldung 08 Richtigst. Anmeld. 09 Richtigst. Abmeld. DGNR Dienstgebernummer DGNA Dienstgebername 4 WOBD W. Ordnungsbegriff VSNR Vers.nummer 6 GEBD Geburtsdatum FANA FNA1 FNA2 VONA Familienname Früh. Fam.name 1 Früh. Fam.name 2 Vorname V V 11 AKGR Akad. Grad, Titel vor FANA V GESL Geschlecht V 13 STSL Staatsangeh. V WKF PLL WORT STRA Wohnort, Int. Kfz.K. Wohnort, Postleitz. Wohnort, Ort Wohnort, Straße 3 V BEGR Beitragsgruppe V 20 ADAT An/Abmeldedat., Änderungsdat 21 RDAT Richt. An/Abmeldedat. 22 UGE ugehörigkeit V 23 GERF Geringfügigkeit V 24 TAET Tätigkeit V 25 GEGC Gesetzl. Gr.l., Code 26 GEGT Gesetzl. Gr.l., Text V 27 VWVC Verw.verhält, Code V 28 VWVT Verw.verhält, Text V 29 BETL Beteiligung 1 1 V 30 LVDA Lehrzeitdatum, von 1 V 31 LBDA Lehrzeitdatum, bis 1 V 32 TAMO Tabakmonopolgesetz 33 ABE Art des Bezuges 1 34 BETR Betrag 1 V 35 SBC Sachbezug, Code V 38 BTAG B.tage pro Woche 1 V 39 BSTD B.std. pro Woche 1 V 40 MALU Malus 41 BGMA BG für Malus FDSL Fondsschlüssel V BKF BPL BORT Besch.ort, Int.KfzK. Besch.ort, Postl. Besch.ort, Ort 1 1 V 46 EBSV Ende des B.verhält AGRD Abmeldegr., Code 48 SAGR Abmeldegr., Text V 49 KEAB Kündigungsentschädigung ab KEBI Kündigungsentschädigung bis UAAB Ersatzleistung (Urlaubsabf.), ab UABI Ersatzleistung (Urlaubsabf.), bis TAGE B.tage fallw.besch. 53 TAGE Anzahl bei eitlohn 1 1 V 1 54 E1LJ Ende 1. Lehrjahr 1 V 55 BUAK BauarbeiterUrlaubskasse V 1 56 DTEL Dienstgebertelefonnr OBD usätzl. Ord.begriff ERTG Werktage Ersatzleistung V 1 60 NSGA NachtSchwerarb., Anfang V 61 NSGE NachtSchwerarb., Ende V 62 FAN2 zweiter Familienname V VON2 zweiter Vorname V AKG2 Akad. Grad, Titel nach FANA V AECD Änderungscode 66 MVAB MitarbeiterVorsorgebeitrag AB 1 V 1 67 MVEN MitarbeiterVorsorgeb. ENDE MAIL DienstgeberMailadresse

28 Kapitel E.4.1./2 Feldnummer 2 3 Feldname Inhalt/Bezeichnung 13 Storno Anmeld. 14 Storno Abmeld. 15 Storno fallw. B. 16 Sonderzahlung 17 Storno Sond.zahl. DGNR Dienstgebernummer DGNA Dienstgebername 4 WOBD W. Ordnungsbegriff VSNR Vers.nummer 6 GEBD Geburtsdatum FANA FNA1 FNA2 VONA Familienname Früh. Fam.name 1 Früh. Fam.name 2 Vorname 11 AKGR Akad. Grad, Titel vor FANA GESL Geschlecht 13 STSL Staatsangeh WKF PLL WORT STRA Wohnort, Int. Kfz.K. Wohnort, Postleitz. Wohnort, Ort Wohnort, Straße BEGR Beitragsgruppe 20 ADAT An/Abmeldedat., Änderungsdat 21 RDAT Richt. An/Abmeldedat. 22 UGE ugehörigkeit 23 GERF Geringfügigkeit 24 TAET Tätigkeit 25 GEGC Gesetzl. Gr.l., Code 26 GEGT Gesetzl. Gr.l., Text 27 VWVC Verw.verhält, Code 28 VWVT Verw.verhält, Text 29 BETL Beteiligung 30 LVDA Lehrzeitdatum, von 31 LBDA Lehrzeitdatum, bis 32 TAMO Tabakmonopolgesetz 33 ABE Art des Bezuges 34 BETR Betrag 35 SBC Sachbezug, Code 38 BTAG B.tage pro Woche 39 BSTD B.std. pro Woche 40 MALU Malus 41 BGMA BG für Malus 42 FDSL Fondsschlüssel BKF BPL BORT Besch.ort, Int.KfzK. Besch.ort, Postl. Besch.ort, Ort 46 EBSV Ende des B.verhält. 47 AGRD Abmeldegr., Code 48 SAGR Abmeldegr., Text 49 KEAB Kündigungsentschädigung ab 1 50 KEBI Kündigungsentschädigung bis 1 51 UAAB Ersatzleistung (Urlaubsabf.), ab 1 52 UABI Ersatzleistung (Urlaubsabf.), bis 1 53 TAGE B.tage fallw.besch. 53 TAGE Anzahl bei eitlohn 54 E1LJ Ende 1. Lehrjahr 55 BUAK BauarbeiterUrlaubskasse 56 DTEL Dienstgebertelefonnr OBD usätzl. Ord.begriff ERTG Werktage Ersatzleistung 1 60 NSGA NachtSchwerarb., Anfang 61 NSGE NachtSchwerarb., Ende 62 FAN2 zweiter Familienname VON2 zweiter Vorname AKG2 Akad. Grad, Titel nach FANA AECD Änderungscode 66 MVAB MitarbeiterVorsorgebeitrag AB 67 MVEN MitarbeiterVorsorgeb. ENDE 69 MAIL DienstgeberMailadresse Angabe zwingend 1... zwingend wenn zutreffend V... Angabe nur bei Veränderung 3... Angabe möglich... keine Angabe, Feld Grundstellung

29 Kapitel E.13./1 E.13. Lohnzettel Finanz Informationssatz Version 07 gültig ab zwingender Einsatz ab FELD NR. POS. LÄNGE FELD NAME a/n IDTEIL Identifikationsteil SART = I a/n FSART FinanzSatzart Code I Informationssatz INHALT/BEEICHNUNG Informationssatz (Informationssatz für Meldungen und Mitteilungen gem. 109a EStG) SIEHE KAPITEL a/n CLEAR Clearingstelle, Adressat a/n CLDVR Clearingstelle, DVRNummer n FANRL Finanzamtsnummer der Lohnverrechnungsstelle Finanzamtsnummer zur Steuernummer der Lohn oder Mitteilungsverrechnungsstelle Angabe mit führender Null n STNRL Steuernummer der Lohnverrechnungsstelle Steuernummer zur Finanzamtsnummer einer allfälligen Lohn oder Mitteilungsverrechnungsstelle (z.b. Steuerberater) Angabe mit führender Null. Die siebente Stelle ist eine Prüfziffer n DVRNL DVRNummer der Lohnverrechnungsstelle DVRNummer einer allfälligen Lohn oder Mitteilungsverrechnungsstelle (z.b. Steuerberater) Angabe mit führender Null n FANRA Finanzamtsnummer des Arbeitgebers oder des Leistungsträgers oder Auftraggebers Angabe mit führender Null n STNRA Steuernummer des Arbeitgebers oder des Leistungsträgers oder Auftraggebers Angabe mit führender Null. Die siebente Stelle ist eine Prüfziffer n DVRNA DVRNummer des Arbeitgebers oder des Leistungsträgers oder Auftraggebers Angabe mit führender Null a ARTD Art der Daten Code L Lohnzetteldaten E.1. D.1.

30 Kapitel E.13./2 FELD NR. POS. LÄNGE FELD NAME INHALT/BEEICHNUNG n DTUE Datum der Übermittlung JJJJMMTT Im Feld DTUE und TUE ist das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung an die Clearingstelle einzutragen. Datum und Uhrzeit in den Mitteilungssätzen (Satzart L1 Lohnzettel) müssen gleich dem Datum und der Uhrzeit im zugehörigen Informationssatz (Satzart I1) sein. Abweichungen von mehr als einem Monat zum aktuellen Datum verursachen einen (Fehler) Hinweis n TUE eit der Übermittlung HHMMSS n STVE Strukturversion 03 ab Übermittlung a/n ANAM Arbeitgeber, Name a ATIT Arbeitgeber, Titel (Name des Arbeitgebers, Leistungsträgers oder Auftraggebers) (Titel des Arbeitgebers, Leistungsträgers oder Auftraggebers) Akademische Titel, abgekürzt oder ausgeschrieben (nicht in codierter Form) a/n AADR Arbeitgeber, Adresse (Adresse des Arbeitgebers, Leistungsträgers oder Auftraggebers) SIEHE KAPITEL a ALK Arbeitgeber, Landeskennung (Landeskennung des Arbeitgebers, Leistungsträgers oder Auftraggebers) KfzKennzeichen a/n APL Arbeitgeber, Postleitzahl (Postleitzahl des Arbeitgebers, Leistungsträgers oder Auftraggebers) Angabe einer gültigen inländischen Postleitzahl (vierstellig, numerisch) oder einer gültigen ausländischen Postleitzahl. Ist bei einer ausländischen Adresse die Postleitzahl nicht bekannt, dann ist die Angabe der Postleitzahl 9999 zulässig a/n AORT Arbeitgeber, Ort (Ort des Arbeitgebers, Leistungsträgers oder Auftraggebers) a/n INTE Intern n JAHR Jahr Jahr (Mitteilungszeitraum) für welches Mitteilungen übermittelt werden JJJJ n GESA Gesamtanzahl der Mitteilungen Gesamtanzahl der Mitteilungen eines Mitteilungszeitraumes (Feld JAHR) für den eine elektronische Datenübermittlung vorgesehen ist. Dieser Wert darf nicht kleiner als die Anzahl der Mitteilungen der aktuellen Übermittlung (Feld ANA) sein.

31 Kapitel E.13./3 FELD NR. POS. LÄNGE FELD NAME INHALT/BEEICHNUNG SIEHE KAPITEL n ANA Anzahl der Mitteilungen der aktuellen Übermittlung Angabe der Anzahl der Mitteilungen der aktuellen Übermittlung (Erst und Korrekturübermittlungen). Die Anzahl (ANA) darf nicht größer als die Gesamtanzahl der Mitteilungen (Feld GESA) pro Jahr (Feld JAHR) sein a/n ATEL Arbeitgeber, Telefonnummer a/n AFAX Arbeitgeber, Faxnummer a/n RESE Reserve 1000 a/n... alphanumerisch: linksbündig, Grundstellung blank a... alphabetisch: n... numerisch: linksbündig, Grundstellung blank rechtsbündig, Grundstellung 0, führende Nullen, keine Interpunktion (auch kein Dezimalkomma!)

32 Kapitel E.13.1./1 E Lohnzettel Finanz Informationssatz, zwingende Angabe je Satzart Feldnummer Feldname Inhalt/Bezeichnung I1 Lohnzettel Finanz Informationssatz 2 FSART FinanzSatzart 3 CLEAR Clearingstelle, Adressat 4 CLDVR Clearingstelle, DVRNummer 5 FANRL Finanzamtsnr d. Lohnverrechnungsstelle 3 6 STNRL Steuernr. d. Lohnverrechnungsstelle 3 7 DVRNL DVRNr. d. Lohnverrechnungsstelle 3 8 FANRA Finanzamtsnr des Arbeitgebers 9 STNRA Steuernummer des Arbeitgebers 10 DVRNA DVRNummer des Arbeitgebers 3 11 ARTD Art der Daten 12 DTUE Datum der Übermittlung 13 TUE eit der Übermittlung 3 14 STVE Strukturversion 15 ANAM Arbeitgeber, Name 16 ATIT Arbeitgeber, Titel 3 17 AADR Arbeitgeber, Adresse 18 ALK Arbeitgeber, Landeskennung 19 APL Arbeitgeber, Postleitzahl 20 AORT Arbeitgeber, Ort 3 21 INTE Intern 22 JAHR Jahr 23 GESA Gesamtanzahl der Mitteilungen 24 ANA Anzahl der Mitteil. der aktuellen Übermittl. 25 ATEL Arbeitgeber, Telefonnummer 3 26 AFAX Arbeitgeber, Faxnummer 3... Angabe zwingend 1... zwingend wenn zutreffend 3... Angabe möglich... keine Angabe, Feld Grundstellung

33 Kapitel E.14./1 E.14. Lohnzettel Finanz Mitteilungssatz Version 07 gültig ab zwingender Einsatz ab FELD NR. POS. LÄNGE FELD NAME a/n IDTEIL Identifikationsteil SART = L1 Lohnzettel a/n FSART FinanzSatzart Code L Lohnzettel INHALT/BEEICHNUNG SIEHE KAPITEL a/n CLADR Clearingstelle, Adressat a/n CLDVR Clearingstelle, DVRNummer n FANRL Finanzamtsnummer der Lohnverrechnungsstelle Angabe mit führender Null n STNRL Steuernummer der Lohnverrechnungsstelle Angabe mit führender Null. Die siebente Stelle ist eine Prüfziffer n DVRNL DVRNummer der Lohnverrechnungsstelle Angabe mit führender Null a/n ARTU Art der Übermittlung n DTUE Datum der Übermittlung JJJJMMTT Im Feld DTUE und TUE ist das Datum und die Uhrzeit der Übermittlung an die Clearingstelle einzutragen. Datum und Uhrzeit in den Mitteilungssätzen müssen gleich dem Datum und der Uhrzeit im zugehörigen Informationssatz sein. Abweichungen von mehr als einem Monat zum aktuellen Datum verursachen einen (Fehler) Hinweis n TUE eit der Übermittlung HHMMSS a/n REFN Referenznummer n ARTL Art des Lohnzettels Die Referenznummer muss auf einen Arbeitgeber bezogen pro Kalenderjahr für jedes Dienstverhältnis eindeutig sein. Bei Übermittlung eines berichtigten Lohnzetteldatensatzes (auch bei Änderung des Lohnzahlungszeitraumes) muss sie unverändert beibehalten werden. Code a/n FEHL Fehlermeldung max. 5 Fehlermeldungen zu je 4 Stellen a/n STAT Status Lohnzettel a FIND Fehlerindikator J Durch Setzen der Fehlerindikation J kann der Lohnzettel ohne Änderung der sonstigen Daten vom Hersteller für richtig erklärt werden. Der Lohnzettel wird dann ohne neuerlichen (Fehler) Hinweis übernommen. E.1. D.1. D.31.

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DATENAUSTAUSCH MIT DIENSTGEBERN (DM) HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER O R G A N I S A T I O N S B E S C H R E I B U N G DATENAUSTAUSCH MIT DIENSTGEBERN (DM) Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

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