rza lohn Version 2011 Seite 1
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1 rza lohn Version 2011 Seite 1
2 1. SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE ÄNDERUNGEN 1.1 Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze für 2011 Die Höchstbeitragsgrundlagen betragen im Jahr 2011: - Allgemeine Beitragsgrundlage 140,-- täglich und 4.200,-- monatlich - Sonderzahlungen 8.400,-- jährlich Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze beläuft sich 2011 auf 28,72 die monatliche auf 374, Neue Grenzwerte 2011 für den Wegfall der ALV-Beiträge Ab 1. Jänner 2011 gelten folgende neue Grenzen für den Wegfall bzw. die Reduzierung der ALV-Beiträge für Niedriglohnbezieher: - bis 1.179,-- 0% - mehr als 1.179,-- bis 1.286,-- 1% - mehr als 1.286,-- bis 1.447,-- 2% - mehr als 1.447,-- 3% ELDA Ab 1. Jänner 2011gibt es Änderungen im Datensatzaufbau der Meldungen für ELDA. Es ist daher unbedingt notwendig, dass das Update beim Vormerken von Krankenkassenmeldungen ab diesem Zeitpunkt bereits installiert ist SONSTIGE ERWEITERUNGEN/INFORMATIONEN 2.1 Änderung der Pendlerpauschale ab kleine Pauschale, 20 bis 40 km, jährlich 630,-- 696,-- kleine Pauschale, 40 bis 60 km, jährlich 1.242, ,-- kleine Pauschale, ab 60 km, jährlich 1.857, ,-- große Pauschale, 2 bis 20 km, jährlich 342,-- 372,-- große Pauschale, 20 bis 40 km, jährlich 1.356, ,-- große Pauschale, 40 bis 60 km, jährlich 2.361, ,-- große Pauschale, ab 60 km, jährlich 3.372, , Änderung der Lohnpfändungswerte für Allgemeiner Grundbetrag 783,-- 793,-- Erhöhter allgemeiner Grundbetrag/Monat 914,-- 925,-- Unterhaltsgrundbetrag/Monat 156,-- 158,-- Höchstberechnungsgrundlage/Monat 3.120, ,-- Absolutes Existenzminimum/Monat 391,50 396, DZ-Sätze für das Jahr 2011 rza lohn Version 2011 Seite 2
3 Die DZ-Sätze für das Jahr 2011 entsprechen jenen aus dem Jahr Es werden keine Änderungen (Anhebungen oder Absenkungen) der Prozentsätze stattfinden. Die DZ-Sätze für das Jahr 2011 betragen daher für: Burgenland: 0,44% Kärnten: 0,41% Niederösterreich: 0,40% Oberösterreich: 0,36% Salzburg: 0,42% Steiermark: 0,40% Tirol: 0,43% Vorarlberg: 0,39% Wien: 0,40% Alleinverdienerabsetzbetrag Entfall bei EhepartnerInnen ohne Kinder Für EhepartnerInnen ohne Kinder steht letztmalig für das Kalenderjahr 2010 (Lohnsteuerabzug oder Veranlagung) der Alleinverdienerabsetzbetrag ( 363,-- pro Jahr) zu. Wurde auch schon im Jahr 2010 mit lohn.easy gearbeitet, wird beim Jahreswechsel bei Dienstnehmern mit Alleinerverdienerabsetzbetrag, bei denen nur ein Partner und kein Kind hinterlegt ist, automatisch deaktiviert. Sie erhalten eine Auflistung mit den betroffenen Dienstnehmern. Falls bei solchen Dienstnehmern nach dem Jahreswechsel noch Abrechnungen in 2010 bearbeitet werden, muss der Alleinverdienerabsetzbetrag für diese Arbeiten in den DN-Stammdaten vorübergehend wieder aktiviert werden. Werden die Daten aus der Vorversion ins Jahr 2011 übernommen, so wird der Alleinverdiener nicht übernommen, wenn es nur einen Partner gibt. 2.5 BUAK Direktverrechnung Die Lohnarten BUAK Urlaubsentgelt und BUAK Urlaubszuschuss sind ab DB-frei zu behandeln. rza lohn.easy berücksichtigt dies automatisch. Werden Abrechnung vom Jahr 2010 bearbeitet, wird weiterhin DB auch von diesen Lohnarten berechnet. 2.6 Altersteilzeit Die vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin übernommenen Pflichtbeiträge stellen laut BMF einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Daher erhöhen diese Beträge ab 2011 in rza lohn.easy wieder die Bemessung von DB, DZ und KommSt. 2.7 Begünstigte Auslandstätigkeit 3 Die Begünstigung nach 3 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 für Auslandstätigkeiten gilt ab 2011 nur mehr für 66 % der betroffenen Bezüge, ab 2012 für 33 % und ab 2013 gar nicht mehr. Die Vorgehensweise in rza lohn.easy steht noch nicht genau fest, da noch Details zu diesen gesetzlichen Änderungen abzuwarten sind. 2.8 Erfüllung von Kundenwünschen Auch um diverse Kundenwünsche konnte unser Programm erweitert werden, z.b.: rza lohn Version 2011 Seite 3
4 - Komplettsicherung: Als Umzugshilfe kann der Benutzer Administrator nun mehrere Datenbanken (inklusive der allgemeinen Datenbank) gleichzeitig sichern bzw. rücksichern. - Automatische Lohnsteueraufrollung bei Schwankungen: Soll eine automatische Aufrollung der Lohnsteuer erfolgen, wenn es während dem Jahr Schwankungen gegeben hat, so ist in den Einstellungen unter Programmumfang die Abfrage Automatische Lohnsteueraufrollung bei Schwankungen zu aktivieren. Bei der Abrechnung vom Monat 12 wird bei allen Dienstnehmern, die das gesamte Jahr beschäftigt waren, die Lohnsteuer für sämtliche Monate neu ermittelt und gegebenenfalls in der Abrechnung berücksichtigt. Eine Aufstellung der Berechnung kann angezeigt bzw. gedruckt werden. - Buchungsbeleg für bestimmte DN Gruppen: Ein Beleg für bestimmte Dienstnehmergruppen kann nur angelegt werden, wenn das erweiterte Modul erworben wurde. Sie erhalten so die Möglichkeit, Buchungsbelege für einzelne Beschäftigungsgruppen oder Filialen anzulegen. Wurde im Navigationspunkt Beleg für bestimmte DN Gruppen" eine Auswahl vorgenommen, so kann unter Einstellungen" der Buchungsbeleg definiert werden. - Zeitenimport: Die Übernahme von Zeiten über eine Schnittstelle ergänzt. Der Aufbau hat sich im Vergleich zur alten RZA-Lohn nicht geändert. 3. INFORMATIONEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die folgenden Texte betreffen nur jene Anwender, die das gesamte Jahr 2010 bereits mit rza.lohn easy gearbeitet haben und deswegen den Jahresabschluss bereits mit rza.lohn easy durchführen. Video Schulung Um Ihnen den Jahresabschluss in rza lohn.easy zu erleichtern, haben wir ein Video zur Vorgehensweise beim Jahresabschluss für Sie erstellt, welches Sie über folgenden Link öffnen können: Kunden, welche die Updates auf DVD erhalten, finden das Video ebenfalls auf der DVD. 3.1 Übermittlung von Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV, Arbeitsstättenmeldungen, Mitteilungen gemäß 109 und Schwerarbeitsmeldungen Ab 1. Jänner 2011gibt es Änderungen im Datensatzaufbau der Meldungen für ELDA. Es ist daher unbedingt notwendig, dass das Update beim Vormerken von Krankenkassenmeldungen bereits installiert ist. Für all jene Dienstnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt sind, muss bis Ende Februar des Folgejahres ein Lohnzettel Finanz und/oder ein Beitragsgrundlagennachweis (Lohnzettel SV) sowie eine Arbeitsstätten-Meldung übermittelt werden. Handelt es sich um einen freien Dienstnehmer, so ist anstelle des Lohnzettel Finanz eine Mitteilung gem. 109 zu erstellen. Gibt es Dienstnehmer, die der Schwerarbeitsregelung unterliegen, so ist für diese ebenfalls bis Ende Februar des Folgejahres eine Schwerarbeitsmeldung zu übermitteln. Um Schwerarbeitszeiten zu erfassen, aktivieren Sie zunächst in der Multifunktionsleiste Einstellungen, Punkt Einstellungen im Programmumfang die Checkbox Sie möchten Schwerarbeitszeiträume erfassen?. Nun können Sie über die Multifunktionsleiste Laufend, Punkt Erfassen den gewünschten Dienstnehmer durch Doppelklick aufrufen und Zeiten eingeben. Die Meldungen können Sie über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss im Punkt Meldungen für DN aufrufen. rza lohn Version 2011 Seite 4
5 In den Navigationspunkten Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV, Arbeitsstätten-Meldung, Mitteilungen gemäß 109 und Schwerarbeitsmeldungen sind jeweils jene Dienstnehmer ersichtlich, für die entsprechende Meldungen vorhanden sind. Über den Navigationspunkt Drucken / Dateien vormerken können Sie sowohl die einzelnen Tabellen drucken oder in PDF ausgeben als auch alle Meldungen vormerken lassen. Der Druck bzw. die Ausgabe in PDF kann auf bestimmte Tabellen beschränkt werden, indem Sie die entsprechenden Checkboxen aktivieren bzw. deaktivieren. Betätigen Sie den Button Vormerken, so werden immer sämtliche Meldungen vorgemerkt, hier ist keine Einschränkungsmöglichkeit vorgesehen. Ihre vorgemerkten Meldungen finden Sie sodann in der Multifunktionsleiste Laufend, Monatsabschluss oder Jahresabschluss im Punkt ELDA-Meldungen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Lohnzettel Finanz, Lohnzettel SV, die Arbeitsstätten-Meldung, die Mitteilungen 109 und Schwerarbeitsmeldungen gemeinsam abzusenden sind. Bei Fehlübermittlungen ist ein Storno der betroffenen Meldung(en) zu erstellen und zu senden. Nach Richtigstellung der Daten muss die Meldung nochmals erstellt und übermittelt werden. TIPP! Kontrollieren Sie bitte vor dem Erstellen der Jahresmeldungen die korrekte Schreibweise und die vollständige Eingabe der Adresse der Arbeitsstätte (unter Einstellungen Arbeitsstätten ), damit es bei der Übermittlung zu keinen Fehlermeldungen kommt! Übermittlung der Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline Die Kommunalsteuererklärung ist bis Ende März für das vorangegangene Kalenderjahr abzugeben. Die Erklärung hat jahresbezogen die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage, aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden, zu enthalten. (Formular KommSt1) Im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist zusätzlich eine Steuererklärung binnen einem Monat ab Schließung dieser Betriebsstätte abzugeben (Formular KommSt 2). Diese Frist ist somit nicht bedeutsam, wenn das Unternehmen in der Gemeinde weiterhin noch eine oder mehrere Betriebsstätten unterhält. Die Erklärung können Sie über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss im Punkt Kommunalsteuererklärung aufrufen. rza lohn Version 2011 Seite 5
6 Wählen Sie die gewünschte Erklärungsart KommSt 1 oder KommSt 2 und die Hauptgemeinde bei welcher die Kommunalsteuererklärung eingereicht wird. Für die KommSt 2 wählen Sie zusätzlich den Monat der Schließung. Durch Bedienung des Buttons Aktualisieren wird die Erklärung entsprechend dargestellt. Bei Rückziehung einer bereits gemeldeten Gemeinde bedienen Sie den Button Rückziehung, wählen die betroffene(n) Gemeinde(n) aus und bestätigen dies. Ist alles wie benötigt vorgegeben, können Sie mit dem Button Erstellen eine Datei ausgeben und durch Klick auf das Symbol BMF gelangen Sie direkt zu Finanz-Online. Dort geben Sie die Ihnen zugewiesenen Daten ein und drücken Login, damit Sie zur Übermittlung der Kommunalsteuererklärung gelangen. Im Navigationspunkt Abgerechnete Gemeinden finden Sie eine Darstellung der auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Kommunalsteuer Ausdruck der Dienstgeberabgabeerklärung (U-Bahn-Steuer) Diese Erklärung können Sie über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss im Punkt Dienstgeberabgabeerklärung aufrufen. Unter dem Navigationspunkt Übersicht erhält man eine Monatsübersicht, auf der die Anzahl der befreiten und pflichtigen Dienstverhältnisse, sowie der Betrag (U-Bahn-Steuer) ersichtlich sind. Die Erklärung, die bis Ende März für das vorangegangene Kalenderjahr bei der Stadtkasse einzureichen ist, kann unter dem Navigationspunkt Erklärung gedruckt werden Jahresabschlussassistent Der Jahresabschluss Assistent soll Ihnen helfen, die jährlichen Arbeiten mit einem Knopfdruck zu erledigen. Er kann über die Multifunktionsleiste Jahresabschluss aufgerufen werden. Sie wählen einfach die Punkte aus, welche der Assistent für Sie erledigen soll. Geben Sie einen Speicherpfad und die Anzahl der Ausdrucke an und betätigen Sie den Button Ausführen. Nun führt der Assistent die gewünschten Punkte aus. Im ausgewählten Speicherpfad finden Sie einen Ordner (Jahresabschlussassistent Monat/Jahr DB Nr.), in welchem Sie gegebenenfalls Ihre PDF-Dateien, Kommunalsteuererklärungen und ELDA-Meldungen finden. Auswertungen bzw. Formulare werden auf dem von Ihnen in den Einstellungen festgelegten Drucker gedruckt. Wurden die gewünschten Punkte beim Jahresabschluss einmal durchgeführt, so werden diese gespeichert. Beim nächsten Einstieg in den Programmpunkt können Sie gegebenenfalls Änderungen vornehmen oder die gespeicherten Arbeitsschritte durch Klick auf den Button Ausführen vornehmen. rza lohn Version 2011 Seite 6
Das Update kann sofort installiert werden, auch wenn das Jahr 2017 noch nicht abgeschlossen ist.
Das Update 2018.0 kann sofort installiert werden, auch wenn das Jahr 2017 noch nicht abgeschlossen ist. 1. NEUE SV-WERTE UND GESETZLICHE ÄNDERUNGEN 1.1 Höchstbeitragsgrundlage und Geringfügigkeitsgrenze
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rza lohn Version 2013 Seite 1 Das Update 2013.0 kann sofort installiert werden, auch wenn das Jahr 2012 noch nicht abgeschlossen ist. 1. SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE ÄNDERUNGEN 1.1 Höchstbeitragsgrundlage
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rza lohn Version 2012 Seite 1 !! Das Update 2012.0 kann sofort installiert werden, unabhängig davon, ob das Jahr 2011 bereits abgeschlossen ist!! 1. SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHE ÄNDERUNGEN 1.1 Höchstbeitragsgrundlage
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