AK Wahlinfo. 28. Juni 2007

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1 AK Wahlinfo 28. Juni 2007 Wer ist, und was macht die Arbeitsrechtliche Kommission (AK)? Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritas-Verbands (AK) ist eine ständige, unabhängige und paritätisch besetzte Kommission des Deutschen Caritasverbandes. Die Arbeitsrechtliche Kommission beschließt die "Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)". Diese bilden die Grundlage für alle Arbeitsverträge, die im Bereich des Deutschen Caritasverbandes unter einzelvertraglicher Inbezugnahme abgeschlossen werden. Die AK setzt sich zukünftig aus der Bundeskommission (BK) und sechs Regionalkommissionen (RK) zusammen. 56 Mitglieder bilden die BK. 28 VertreterInnen der Dienstgeber und 28 VertreterInnen der Mitarbeiter. Sie repräsentieren die 27 Diözesen Deutschlands und das Offizialat Oldenburg. Die 6 RK setzen sich zusammen aus je 6 bis 14 VertreterInnen beider Seiten. Auf Mitarbeiterseite bilden 58 Mitglieder die RK. Zusammengefasst sind zukünftig 116 Mitglieder in der AK tätig. Die VertreterInnen der Mitarbeiterseite werden in einer diözesanen Wahlversammlung von den Mitarbeiter- Vertretungen einer Diözese gewählt. Die Bundeskommission (BK) der AK Die Sitzungen der BK leitet der Präsident des Deutschen Caritasverbandes oder einer der Vizepräsidenten. Unterstützt wird er dabei vom Geschäftsführer der AK und einer Referentin vom Referat Arbeitsrecht der Freiburger Zentrale des Deutschen Caritasverbandes. Die Beschlüsse der BK werden mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder gefasst. Sie erlangen Rechtskraft sobald sie durch den jeweiligen Diözesanbischof in Kraft gesetzt sind. Die BK beschließt die Grundstruktur der AVR (Mantel, Tabelle, Eingruppierung, Altersversorgung,...) sowie Vorgaben für Bandbreiten, innerhalb derer die Regionalkommissionen Abweichungen beschließen können. Die Beschlüsse gelten bundesweit/diözesanweit und sind verbindlicher Bestandteil aller auf der Grundlage der AVR abgeschlossen Arbeitsverträge. Sie sind Mindeststandards, von denen nicht zu Ungunsten der Mitarbeiter abgewichen werden darf. Anträge an die BK können nur deren Mitglieder stellen.

2 Die Regionalkommissionen (RK) der AK Die Sitzungen leiten gewählte Vorsitzende, die im Wechsel von Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite besetzt werden. Die RK beschließt die Entgelthöhe, die wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer des Urlaubs innerhalb der durch die Bundeskommission vorgegebenen Bandbreiten und Abweichungen zur Beschäftigungssicherung. Anträge an die RK können nur deren Mitglieder stellen. Die RK beschließt in der Regel mit ¾ Mehrheit. In der RK können einrichtungsspezifische Anträge gestellt werden Nur die Mitglieder der RK können begründete Anträge für einrichtungsspezifische Regelung einbringen. Inhalte sind Regelungen, die in den Kompetenzbereich der RK fallen Über den Antrag muss innerhalb von drei Monaten mit ¾ Mehrheit entschieden werden. Wird der Antrag durch gemeinsame Aufforderung von Dienstgeber und (G)MAV eingebracht, so entscheidet die Kommission mit der absoluten Mehrheit (50%+1) Bei Nichtentscheidung oder nicht erreichter Mehrheit kann ein Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden. Für die Beratung und Beschlussfassung können Gebühren erhoben werden Die Wahlen finden im Herbst 2007 statt Die Benennung des Wahlvorstandes erfolgt überwiegend durch die MAV des DiCV. In einigen Diözesen liegt die Aufgabe durch Festlegung in der MAVO bei der DiAG. Der Wahlvorstand erstellt im Juli das Wählerverzeichnis Wahlberechtigt sind alle MAV en, die auf dem Gebiet der Diözese liegen und AVR anwenden Der Wahlvorstand versendet im August Wahlbenachrichtigungen an alle MAV en MAV en haben bis Ende August 2007 die Möglichkeit, gegen Eintragung bzw. Nichteintragung Einspruch einzulegen Anschließend können Kandidatinnen und Kandidaten von den MAV en benannt werden. Für Oktober 2007 beruft der Wahlvorstand eine Wahlversammlung ein Die KandidatInnen können sich auf der Versammlung vorstellen Im ersten Wahlgang wird das Mitglied für die Bundesebene, dass automatisch auch einen Sitz in der Regionalkommission hat, gewählt Im zweiten Wahlgang wird das zweite Mitglied für die Regionalebene gewählt Die Amtszeit der AK beginnt am und dauert 4 Jahre.

3

4 Tätigkeitsbeschreibung und Profil eines Mitglieds der Arbeitsrechtlichen Kommission auf Mitarbeiterseite Teilnahme an allen auch mehrtägigen Sitzungen der BK und/oder RK. Teilnahme an allen gemeinsamen Sitzungen der Mitarbeiterseite (MAS). Für das Jahr 2008 sind 11 zweitägige Sitzungen der ak.mas geplant Mitwirkung an der Jahrestagung aller DienstnehmervertreterInnen in der AK zu Beginn eines jeden Jahres, Vor- und Nachbereitung zu jeder BK/UK-Sitzung, Informationsveranstaltungen über die Ergebnisse der BK und RK- Sitzungen, Entgegennahme, Abklärung und Weitergabe von Anträgen an die BK und RK Beantwortung von Anfragen der MA- Ven und telefonische Auskünfte für MitarbeiterInnen, Kontaktpflege zu anderen AK- und KODA-Mitgliedern, zu Arbeitnehmerorganisationen, zur Diözesanen Arbeitsgemeinschaft und zur Dienstgeberseite, Beobachtung der Entwicklung in verwandten Tarifgebieten, ferner der regionalen tariflichen Besonderheiten im KODA-Bereich und der Entwicklung im europäischen und deutschen Arbeits- und Sozialrecht sowie der arbeits- und sozialgerichtlichen Rechtsprechung, Teilnahme an Ausschusssitzungen, evtl. an den Sitzungen der Verhandlungskommission, der Zentral-KODA, und...und... und... Um dieses Ehrenamt vier Jahre lang ausüben zu können, brauchen Sie vor allem einen großen Vorrat an Geduld und Ausdauer - denn selbst bei der Caritas ist das "Tarifgeschäft" mühsam und zeitraubend. Außerdem brauchen Sie Konfliktfähigkeit und Kompromissbereitschaft, Argumentationskraft, Übersicht und schnelle Auffassung, vor allem die Bereitschaft, sich in zahlreiche neue und nicht immer einfache Sachgebiete einzuarbeiten. Sie sind zuständig für die Probleme aller Berufsgruppen im Caritasverband, nicht nur für die Ihrer eigenen. Sie brauchen ein klares Rollenverständnis und müssen deutlich unterscheiden zwischen ihrer Rolle abhängige MitarbeiterInnen-sein und unabhängigem Partnersein in der tariflichen Auseinandersetzung auf gleicher Augenhöhe. Entscheiden Sie frei und unabhängig, objektiv, aufgrund der sachlichen Beurteilung. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. MAV-Erfahrung kann dabei hilfreich sein, ist aber nicht Voraussetzung für eine Kandidatur. Wichtiger ist eine reibungslose Zusammenarbeit mit der jeweiligen Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG) vor Ort. Wenn Sie kandidieren wollen, brauchen Sie das passive Wahlrecht nach 8 MAVO und dazu einen Dienstvertrag, der die AVR zur Grundlage hat. Frau/Mann muss mit einer großen Arbeitsbelastung rechnen. Dafür ist man im notwendigen Umfang" von der sonstigen dienstlichen Verpflichtung freigestellt. Auf Antrag wird ein gestaffelter Personalkostenersatz für die betroffene Einrichtung geleistet. Die Kosten für die AK-Tätigkeit trägt der Deutsche Caritasverband. Es ist vorprogrammiert, dass der Personalkostenersatz nicht ausreicht.

5 Erfahrungsgemäß muss für die Tätigkeit in der ak.mas mit einer Arbeitsbelastung von etwa 90 Arbeitstagen pro Jahr gerechnet werden. Das heißt die vorgegebenen Freistellungs-Kontingente reichen von Haus aus nicht aus. Auf die Einrichtungen, in denen AK-Mitglieder tätig sind, kommt eine große Belastung zu. In der Regel kommen größere Einrichtungen damit besser zurecht als kleinere. Sie brauchen einen Dienstgeber in ihrer Einrichtung, der Sie und ihre Aufgabe in der AK schätzt, ernst nimmt und die notwendige Freistellung gewährleistet und entstehende Probleme nicht auf ihrem Rücken austrägt. Sie müssen sich distanzieren können und die Probleme, die durch ihre notwendige Freistellung in der eigenen Einrichtung entstehen, nicht zu ihren machen. Und nicht zuletzt. Sie brauchen Flexibilität, eine gehörige Portion Reiselust und Anpassungsfähigkeit (neue Orte, neue Betten, neue Leute). Sie brauchen Zeit und Geduld mit der Deutschen Bundesbahn und mit DienstgebervertreterInnen, welche die Dienstgemeinschaft noch nicht leben. Denn hier werden Sie mit Macht und Druck konfrontiert, den gilt es auszuhalten. In unserem Bistum wird die Wahl am 30. Oktober im Brüderkrankenhaus Trier durchgeführt. Hierzu wird es in nächster Zeit weitergehende Informationen durch den Wahlvorstand geben. Der Wahlvorstand ist unter folgender Adresse erreichbar: Wahlvorstand AK-Wahl - Dienstnehmerseite Sichelstr Trier Tel.: 0651/94930 Für Rückfragen stehen die gewählten Mitglieder der AK selbstverständlich zur Verfügung: Klaus Koch C/o Verbund Krankenhaus Koblenzer Str Wittlich Tel.: 06571/ Fax: 06571/ Hans-Dieter Rössel C/o St. Josef Krankenhaus Koblenzer Str Hermeskeil Tel.: 06503/ Fax: 06503/814111

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