DiAG-MAV-A München und Freising
|
|
- Teresa Otto
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Abkürzungsverzeichnis für MAVen im verfasst-kirchlichen Bereich der Erzdiözese München und Freising: A ABD ACK AG AGG AK ak-mas ARA ArbSchG ArbStättV ArbZG ASiG AVR Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Arbeitsgruppe Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Arbeitsrechtliche Kommission (der Caritas) Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas Arbeitsrechtsausschuss (der Zentral-KODA) Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstättenverordnung Arbeitszeitgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsvertragsrichtlinien (der Caritas) B BAG BAG-MAV BAT BayEUG BayKiBiG BEEG Bundesarbeitsgericht Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz Bundes-Angestelltentarifvertrag Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit 1
2 BEM BetrVG BfA BG BGB BGH BGW BK BPersVG BVerfG BVerwG Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebsverfassungsgesetz Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berufsgenossenschaft Bürgerliches Gesetzbuch Bundesgerichtshof Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Bundeskommission (der AK Caritas) Bundespersonalvertretungsgesetz Bundesverfassungsgericht Bundesverwaltungsgericht C CIC CV Codex Iuris Canonici Caritasverband D DBK DCV DG DiAG-MAV DiCV DGUV DO DOK Deutsche Bischofskonferenz Deutscher Caritasverband Dienstgeber Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen Diözesaner Caritasverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. Dienstordnung Deutsche Ordensobernkonferenz 2
3 E EG EKD EOM EuGH Entgeltgruppe Evangelische Kirche in Deutschland Erzbischöfliches Ordinariat München Europäischer Gerichtshof F G GG GKV GMAV GrO guv GV Grundgesetz Gesetzliche Krankenversicherung Gesamt-Mitarbeitervertretung Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse gesetzliche Unfallversicherung Generalvikar H I IGMiCK Interessengemeinschaft der MitarbeiterInnen in Caritas und Kirche 3
4 J K KAB KAG KAGH KAGO KDO KLDO KODA KSchG KSW Katholische Arbeitnehmerbewegung Kirchliches Arbeitsgericht Kirchlicher Arbeitsgerichtshof Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung Kirchliche Datenschutzordnung Kirchliche Lehrerdienstordnung Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts Kündigungsschutzgesetz Katholisches Schulwerk L LAG Landesarbeitsgericht M MA MAV MAVO MuSchG MVG Mitarbeiter/Mitarbeiterin Mitarbeitervertretung Mitarbeitervertretungsordnung (katholisch) Mutterschutzgesetz Mitarbeitervertretungsgesetz (evangelisch) 4
5 N O P PWK Personalwesenkommission Q R RK RL i.k. RV Regionalkommission (der AK Caritas) Religionslehrer im kirchlichen Dienst Rentenversicherung S SBV SchlSt SchwbG SGB SR SR-L StAGL SuE Schwerbehindertenvertretung Schlichtungsstelle Schwerbehindertengesetz Sozialgesetzbuch Sonderregelung Sonderregelung für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft innerhalb des ABD Ständige Arbeitsgruppe Lehrer in der Bayerischen Regional-KODA Sozial- und Erziehungsdienst 5
6 T TVöD TVöD-SuE TVöD-VKA TVÜ TzBfG Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Nachfolger des BAT) TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst TVöD in der Fassung des VKA (Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände) Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten Teilzeit- und Befristungsgesetz U UK UPZ UVV Unterkommission (der AK Caritas) Unterrichtspflichtzeit Unfallverhütungsvorschriften V VBG VDD VDO VGH VKA Verwaltungsberufsgenossenschaft Verband der Diözesen Deutschlands Vereinigung der Ordensoberen Verwaltungsgerichtshof Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände W WRV Weimarer Reichsverfassung 6
7 X Y Z Zentral-KODA ZMV ZVK Zentrale Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (zur Ordnung übergeordneter (für alle Diözesen und Bereiche geltender) Arbeitsvertragsrichtlinien) Zeitschrift für Mitarbeitervertretungen Zusatzversorgungskasse (Stand: 10. April 2014) 7
Gemäß 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO (siehe Amtsblatt Nr. 10/2004, S. 230 ff.) werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:
Mitarbeitervertretungsordnung - MAVO - für die Erzdiözese München und Freising, hier: Ausführungsbestimmungen zu 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen Gemäß 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO
MehrDie Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit. Infotage 2015
Die Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit Infotage 2015 Selbstbestimmungsrecht der Kirche Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle
MehrKAGO. Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung ab
KAGO Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung ab 01.07.2005 Dienstvertrag / Arbeitsvertrag Dienstgeber Mitarbeiter/in Dienstvertrag Betriebliche Übung * MAVO KAGO AVR-Recht Dienstvereinbarungen KAVO Schlichtungsempfehlungen
MehrArbeiten bei der Caritas
BASICS für Sozialprofis Ulrike Kostka Anna Maria Riedl Ein Leitfaden für soziale Einrichtungen Basics für Sozialprofis Thomas Schwendele Arbeiten bei der Caritas Handbuch für MitarbeiterInnen 3. Auflage
MehrVerordnung zur Anpassung arbeitsrechtlicher Vorschriften an die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO-Anpassungsverordnung KAGOAnpVO -)
Verordnung zur Anpassung arbeitsrechtlicher Vorschriften an die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO-Anpassungsverordnung KAGOAnpVO -) (vom 4. Juni 2005, ABl. S. 92) Zur Anpassung und Ergänzung diözesaner
MehrWo steht denn das? Überblick über Gesetze, Ordnungen und andere Normen für die Arbeit in der MAV
Wo steht denn das? Überblick über Gesetze, Ordnungen und andere Normen für die Arbeit in der MAV Mitgliederversammlung der DIAG Mainz 07.10.2015 Juristische Beratung MAV 07.10.2015 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
MehrRalph Kramer Frank K. Peter. Arbeitsrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage
Arbeitsrecht Ralph Kramer Frank K. Peter Arbeitsrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 2. Auflage Prof. Dr. Ralph Kramer Frank K. Peter Fachhochschule Worms Deutschland ISBN 978-3-658-00021-9 DOI
Mehrfür Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen
ARBEITSRECHT GRUNDLAGEN für Arbeitnehmer Überblick über Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung zu Themen, die in der Arbeitswelt täglich eine Rolle spielen Michael Schäfer beratung@michael-schaefer.net
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Buch sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung
MehrProtokoll DiAG-spezial Montag, 01. Februar 2016, Uhr im Altenheim St. Irmengard in Traunstein
Protokoll DiAG-spezial Montag, 01. Februar 2016, 13.00 15.50 Uhr im Altenheim St. Irmengard in Traunstein 16 TeilnehmerInnen aus 11 MAVen W.Schöndorfer begrüßt die TeilnehmerInnen. Im Anschluss an die
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von November 2012. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem
MehrISBN (Dieser Titel ist als gedrucktes Buch unter der ISBN im Tectum Verlag erschienen.)
Stefan Rybarz Mindestlöhne Totengräber für Tarifverträge?. Umschlagabbildung: jlokij photocase.com Umschlaggestaltung: Heike Amthor Tectum Verlag Tectum Verlag Marburg, 2010 ISBN 978-3-8288-5309-6 (Dieser
MehrDelegiertenversammlung am 28. März 2017 ARK-Baden
Delegiertenversammlung am 28. März 2017 ARK-Baden Wie ist es heute geregelt! Was wir ändern sollten! Arbeitsrechtliche Kommission (ARK-Baden) Gesetzliche Grundlagen Aufbau Mitglieder Aufgaben Was wir ändern
MehrInwieweit kann der Dienstgeber die Lage der Arbeitszeit bestimmen?
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Claudia Kuhner, Rechtssekretärin Stand: 12.03.2009 Arbeitszeit & Direktionsrecht
MehrBestellnummer: 1572600
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von März 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von April 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juli 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt
MehrKODA-Mitarbeiterseite Erzbistum Freiburg. Betreuertreffen DiAG A
KODA-Mitarbeiterseite Erzbistum Freiburg Betreuertreffen DiAG A mit Verfassungsrechtlich geschützt durch das Selbstbestimmungsrecht der Kirche gemäß Artikel 140 Grundgesetz ivm. Artikel 137 Abs. 3 Weimarer
MehrBestellnummer: E-Book-ISBN:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von April 2011. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem
MehrKirchlicher Arbeitsgerichtshof. Urteile vom 7. November 2008 M 09/08. Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart
DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ Kirchlicher Arbeitsgerichtshof Kirchlicher Arbeitsgerichtshof Urteile vom 7. November 2008 M 09/08 Vorinstanz: Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart MAVO
MehrLiteratur für MAVen. 2. Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) 3. Das Kirchliche Amtsblatt für das Bistum Trier
DIAG-MAV A (September 2009) Literatur für MAVen Gemäß 24 Abs. 2 MAVO hat der Dienstgeber der MAV unter anderem sachliche Hilfen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören nach den Kommentierungen die erforderlichen
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Oktober 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem
MehrKoalitionsfreiheit Art. 9 Abs. 3 GG als Grundrecht der Arbeitsverfassung
ARBEITSRECHT A r b e i t s r e c h t ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die a b h ä n g i g e Arbeit. Es dient der Schaffung
MehrBestellnummer:
Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung
MehrKirchlicher Dienst von A - Z
Kirchlicher Dienst von A - Z AG AK NW AG Schulungen AK AVR BAG MAV Arbeitsgemeinschaft (AG) der Dienstnehmervertreter der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes aus Nordrhein-Westfalen
Mehr87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz
Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes Sowohl das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als auch das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und die Personalvertretungsgesetze der Länder
MehrBericht von der 132. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 13./ in Freising
Bericht von der 132. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 13./14.2.2007 in Freising I. Tarifliche Grundlagen Die im kirchlichen Arbeitsvertragsrecht übernommene Umstellung auf das TVÖD- System
MehrIndustriemeister Elektro/Metall Rechtsbewusstes Handeln 19. September 2005 Fachteil : Basisqualifizierung Rechtsprechung H.Böhme
3. Rechtsprechung Judikative = Richter Bundesverfassungsgericht 2 Senate jeweils 8 Richter Hauptaufgabenfelder 1. Verfassungsrechtliche Streitigkeiten Bundesorgane / Bundesländer Konflikt untereinander
MehrErfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
Beck`sche Kurz-Kommentare 51 Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht Bearbeitet von Dr. Rudi Müller-Glöge, Ulrich Preis, Ingrid Schmidt, Thomas Dieterich, Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau, Günter Schaub, Prof.
MehrAK Wahlinfo. 28. Juni 2007
AK Wahlinfo 28. Juni 2007 Wer ist, und was macht die Arbeitsrechtliche Kommission (AK)? Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritas-Verbands (AK) ist eine ständige, unabhängige und paritätisch
Mehr2. Die Ordnung für das Schlichtungsverfahren nach der Ordnung für Mitarbeitervertretungen im Bistum Trier (SchliVerfO)
DIAG-MAV A (Januar 2006) Literatur für MAVen Gemäß 24 Abs. 2 MAVO hat der Dienstgeber der MAV unter anderem sachliche Hilfen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören nach den Kommentierungen die erforderlichen
MehrKirchliches Arbeitsgericht der Diözese Münster,
Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Münster, nordrhein-westfälischer Teil Aktenzeichen: 45/11-KAG-MS U r t e i l In dem Rechtsstreit Mitarbeitervertretung des Caritasverbandes f. d. Stadt Recklinghausen
MehrArbeitsschutzgesetze 2015
Beck`sche Textausgaben Arbeitsschutzgesetze 2015 Textausgabe mit Verweisungen, Sachverzeichnis und einer Einführung 56. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN
MehrMAVO 26 / 2005 (KODA) B E S C H L U S S. KODA Mitarbeiterseite, vertreten durch den Stellvertretenden KODA-Vorsitzenden
! "#$ %&%'()*+,--.! MAVO 26 / 2005 (KODA) B E S C H L U S S In dem Verfahren KODA Mitarbeiterseite, vertreten durch den Stellvertretenden KODA-Vorsitzenden Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte gegen
MehrAnne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung
Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung IGEL Verlag Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit Eine kritische Auseinandersetzung 1.Auflage 2009
MehrTeil I. 1. Die Anlage 7a zu den AVR wird ersatzlos gestrichen. Erläuterungen
Beschlüsse der Bundeskommission 2/2014 der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV am 26. Juni 2014 in Mainz Abteilung Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft/Kommissionsgeschäftsstelle Karlstraße 40, 79104 Freiburg
MehrSeite Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes 13. Die Bewertung der Arbeit 23. Der Arbeitsvorgang 29. Vom Maß der Zeit: Zeitanteile 63
Schnellübersicht Seite Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes 13 Die Bewertung der Arbeit 3 Der Arbeitsvorgang 9 Vom Maß der Zeit: Zeitanteile 63 Zusammenfassende Betrachtung 73 Die neue Entgeltgruppe
MehrDie Arbeitszeitverringerung und -verlängerung unter Beachtung des Teilzeitund Befristungsgesetzes
Jana Henning Die Arbeitszeitverringerung und -verlängerung unter Beachtung des Teilzeitund Befristungsgesetzes Diplomica Verlag Jana Henning Die Arbeitszeitverringerung und -verlängerung unter Beachtung
MehrÄnderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD
Nr. 82 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD Beschlüsse der Lehrerkommission in der Bayerischen Regional- KODA vom 24.04.2008 Ergänzung der staatlichen
MehrN E W S L E T T E R. in der Regionalkommission Ost
N E W S L E T T E R AUSGABE NR. 2/2016 22. November 2016 Kommentar zur gescheiterten Lohnrunde in der Regionalkommission Ost im September 2016 E ine altbekannte Nachricht: Die Lohnrunde in der Regionalkommission
MehrBeschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom 19.12.2008 zu TOP 2: Neufassung der AVR-Württemberg auf der Basis der Regelung über die Eckpunkte zur Übernahme
MehrErfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
JQeckYcbelKunHKommentare) Band 51 Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht gegründet von THOMAS DIETERICH PETER HANAU GÜNTER SCHAUB 11., neu bearbeitete Auflage Herausgeber DR. RUDI MÜLLER-GLÖGE Vizepräsident
MehrDie Bedeutung des Pflegezeitgesetzes für die arbeitsrechtliche Praxis - Entgeltfortzahlung, Urlaub und Teilzeitarbeit -
Die Bedeutung des Pflegezeitgesetzes für die arbeitsrechtliche Praxis - Entgeltfortzahlung, Urlaub und Teilzeitarbeit - Bachelorarbeit vorgelegt von Nadine Giersiepen Angefertigt für die Bachelorprüfung
MehrKirchliches Arbeitsrecht - auch für Sie?
Kirchliches Arbeitsrecht - auch für Sie? Ein Leitfaden für MitarbeitervertreterInnen in der DiAG-B MAV zur Übernahme / Nicht-Übernahme der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes zum 31.12.2013 Fassung vom
MehrKIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen
Geschäfts-Nr.: AS 38/07 Verkündet am Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Klägerin gegen Beklagte Proz. Bev.: wegen: 24 MAVO
MehrNr. Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Vorschriften an die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO-Anpassungsgesetz KAGOAnpG)
Zur Veröffentlichung im Amtsblatt Dokumente des Erzbischofs Nr. Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Vorschriften an die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO-Anpassungsgesetz KAGOAnpG) Artikel 1
MehrInhaltsverzeichnis Nr. 45 Dezember 2016
DiAG Bistum Speyer Inhaltsverzeichnis Nr. 45 Dezember 2016 Bundeskommission der AK beschließt 2,35% Gehalt ab 01.01.2017 2 ( Pressemitteilung der ak.mas AK-Mitarbeiterseite als Anlage ) MAV-Wahlen in den
MehrKirchlicher Anzeiger BISTUM HILDESHEIM Nr. 9/ 2005
Gesetz zur Anpassung arbeitsrechtlicher Vorschriften an die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung für die Diözese Hildesheim (KAGO-Anpassungsgesetz KAGOAnpG ) Zur Anpassung und Ergänzung diözesaner Rechtsvorschriften
MehrSchulungen und Tagungen für Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter im Bistum Erfurt
Schulungen und Tagungen für Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertreter im Bistum Erfurt 2018 Impressum: Herausgeber: Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Erfurt Redaktion:
MehrProtokoll DiAG-spezial Montag, 25. April 2016, Uhr im PRMH in München, Raum 501
Protokoll DiAG-spezial Montag, 25. April 2016, 13.00 16.00 Uhr im PRMH in München, Raum 501 25 TeilnehmerInnen aus 16 MAVen W.Schöndorfer begrüßt die TeilnehmerInnen und entschuldigt W. Kotter, der wegen
MehrVI. Vorläufige Wahlergebnisse der Berufsgenossenschaften - Ergebnisse der Sozialwahlen 2017
Berufsgenossenschaften0 Seite: 1 VI. Vorläufige Wahlergebnisse der Berufsgenossenschaften - Ergebnisse der Sozialwahlen 2017 1. Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Zentralverband des Deutschen
MehrArbeitskreis MAVen bei Kirchengemeinden und Gesamtverbänden im Bistum Limburg
Arbeitskreis MAVen bei Kirchengemeinden und Gesamtverbänden im Bistum Limburg am 1. Juni 2016 Wilhelm-Kempf-Haus Wiesbaden - Naurod 23.08.2016 11:39:31 1 01. A) Bericht aus und zu AK Für das Bistum Limburg/Mitarbeiterseite:
MehrMitarbeiterversammlung Lehrkräfte im RU Erzbistum Freiburg
Mitarbeiterversammlung Lehrkräfte im RU Erzbistum Freiburg Urs Hagedorn/Stephan Schwär, 10.03.2017 Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA, Carl-Kistner-Str. 51, 79115 Freiburg Neuregelungen und Informationen Überblick
MehrArbeitskreis MAVen bei Kirchengemeinden und Gesamtverbänden im Bistum Limburg
Arbeitskreis MAVen bei Kirchengemeinden und Gesamtverbänden im Bistum Limburg am 1. März 2013 Pallottinerinnen Limburg 21.03.2016 14:30:10 1 01. A) Bericht aus und zu AK Neue Amtszeit der Arbeitsrechtlichen
MehrDiözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Freiburg (DiAG MAV A) Christiane Herrmann Stand: Mai 2015
Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Freiburg (DiAG MAV A) Christiane Herrmann Stand: Mai 2015 Tätigkeitsbericht der Sprechergruppe DiAG A von Mai 2011 bis Juni 2015 1.
MehrM 05/06 Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Hl. Stuhls URTEIL. In dem Verfahren. gegen
DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ KIRCHLICHER ARBEITSGERICHTSHOF M 05/06 Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Hl. Stuhls Verkündet am: 02. März 2007 Schüling als Urkundsbeamtin
MehrKODA NRW. in großen Teilen: Übernahme des Tarifabschluss ÖD. Dienstgemeinschaft. 15 Mitglieder (Dienstgeber) 15 Mitglieder (Dienstnehmer)
Wichtig Die nachfolgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine diesbezügliche Haftung wird ausgeschlossen. 1 KODA NRW 15 Mitglieder (Dienstgeber) 15
MehrZENTRALE GUTACHTERSTELLE GUTACHTEN
ZENTRALE GUTACHTERSTELLE BEIM VERBAND DER DIÖZESEN DEUTSCHLANDS GUTACHTEN ÜBER INHALT UND REICHWEITE DES 1 ABS. 3 KODA-ORDNUNG NW BONN, DEN 11. AUGUST 2003 Die Zentrale Gutachterstelle erstattet durch
MehrWeiterer (Teil-)Bericht von der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA in Nürnberg
Weiterer (Teil-)Bericht von der 134. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA in Nürnberg Auf der wieder aufgenommen Sitzung der 134. Vollversammlung der BayRK am 19.7.2007 konnten die restlichen
MehrKODA 01 / 2006 U R T E I L. KODA Mitarbeiterseite, vertreten durch den stellvertretenden KODA-Vorsitzenden
!"" #$%&'()*++,- KODA 01 / 2006 U R T E I L In der Nichtzulassungsbeschwerdesache KODA Mitarbeiterseite, vertreten durch den stellvertretenden KODA-Vorsitzenden - Nichtzulassungsbeschwerdeführerin und
MehrArbeitsrecht. Ein allgemeiner Kurzüberblick für (neugewählte) Mitglieder der MAV. Stand: April 2014. Jürgen Jendral (HMAV)
Arbeitsrecht Ein allgemeiner Kurzüberblick für (neugewählte) Mitglieder der MAV Stand: April 2014 Jürgen Jendral (HMAV) Für alles gibt es drei Lösungswege, den juristischen, den politischen und den vernünftigen.
MehrFORTBILDUNGEN Programm für Mitarbeitervertretungen in der Erzdiözese Bamberg ARBEITNEHMERBILDUNGS- UND BEGEGNUNGSSTÄTTE OBERTRUBACH
FORTBILDUNGEN 2016 ARBEITNEHMERBILDUNGS- UND BEGEGNUNGSSTÄTTE OBERTRUBACH für Mitarbeitervertretungen in der Erzdiözese Bamberg Programm 2016 Fortbildung 2016 Seminarübersicht 2016 Seminarvereinbarungen
MehrINFO für neugewählte MAVen
Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich A http://www.diag-mav-a-muenchen.de Tel. 089 / 2137 1746 Fax 089 / 2137 1758 Bürozeiten Donnerstag von 10.00 12.00 und 14.00 18.00 Uhr
MehrNewsletter Mai 2014. NEWSLETTER Mai 2014. Inhaltsverzeichnis
An alle Beschäftigten im Kirchenbezirk Göppingen Newsletter Mai 2014 NEWSLETTER Mai 2014 Inhaltsverzeichnis Gesetzliche Grundlagen in der ev. Landeskirche Württemberg Definition Begriffe - KAO - MVG Schaubild
MehrArbeitskreis Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung in kirchlichen und caritativen Einrichtungen im Bistum Limburg
Arbeitskreis Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung in kirchlichen und caritativen Einrichtungen im Bistum Limburg am 4. März 2016 Wilhelm-Kempf-Haus Wiesbaden-Naurod 21.03.2016 14:37:44 1 01.
MehrOlaf Wittemann zurückliegenden Amtszeit nächsten Amtszeit
Olaf Wittemann Seit 2008 bin ich gewähltes Mitglied in der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK). Ich kandidiere für eine weitere Amtszeit, weil ich meine bisher geleistete Arbeit fortsetzen und weiterentwickeln
MehrArbeitnehmerschutzrecht
Arbeitnehmerschutzrecht Schutz der Arbeitnehmer in besonderen Situationen Schutz besonderer Personengruppen Die Grundrechte der Arbeitnehmer haben Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers
MehrÜbersicht des Vortrags. Wer wir sind. Woran wir gerade arbeiten. Die besonderen Problemfelder. Sammlung ihrer Meinungen.
Bericht aus der aktuellen Arbeit der Bistums KODA INFOTAGE Juni 2009 Übersicht des Vortrags. Wer wir sind. Woran wir gerade arbeiten. Die besonderen Problemfelder. Sammlung ihrer Meinungen. Diskussion
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Geleitwort 6 Hinweise für den Leser Einführung 13
Vorwort 5 Geleitwort 6 Hinweise für den Leser 12 1 Einführung 13 1.1 Neue Tarifverträge 14 1.2 Übersichten 17 1.2.1 Aktuelles Tarifwerk (gewerblich Beschäftigte) 18 1.2.2 Tarifgeschehen seit 2003 19 1.2.3
MehrAus der reichhaltigen Rechtsprechung des BAG und der Instanzgerichte sind vor allem Entscheidungen zu folgenden Bereichen zu nennen:
Vorwort Vorwort zur 7. Auflage Die 9. Auflage des Kommentars zum Kündigungsschutzrecht bringt die nötige Aktualisierung. Außerdem sind wichtige Teile vertieft worden etwa das Recht der Befristung einschließlich
MehrWie könnte die Einbindung der Gewerkschaften im Dritten Weg aussehen?
Wie könnte die Einbindung der Gewerkschaften im Dritten Weg aussehen? Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem sog. Streikrechtsurteil im November 2012 einen deutlichen Auftrag an die Beteiligten, also Kirche
MehrKAV Nds. A 10/2012 Anlage 2. Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik
MehrArbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO.
Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg und die Änderungen zur Einführung der Regelungen des Tarifvertrags Sozial-und
MehrTarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012
Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits und [den
MehrErgänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom Bistums-KODA Speyer
Ergänzungsbeschluss Restanten zum TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 403-407) Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31.03.2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten
MehrArbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
102 ARBEITSVERTRAGSRICHTLINIEN (AVR) Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) 1. Was sind die Grundlagen? Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) sind das Tarifwerk (nicht Tarifvertrag!) der Caritas, das die Arbeitsverhältnisse
MehrBeschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission (Beschlusskommission der Bundeskommission)
Kirchliches Arbeitsgericht für die Bayerischen (Erz-)Diözesen 1 MV 10/13 Urteil vom 24.09.2013 Revision zugelassen (Noch nicht rechtskräftig) Ebenso: Urteil vom 24.09.2013 1 MV 12/13 Caritas: Überleitung
MehrDIAG-Mitgliederversammlung Diözese Speyer
1 DIAG-Mitgliederversammlung Diözese Speyer 29.09.2011 Heinrich-Pesch-Haus Ludwigshafen Referent: Rechtsanwalt Hilmar Hoppe Inhaltsverzeichnis 2 1. Internetzugang für Mitarbeitervertretungen 2. Wie kann
MehrBericht von der 141. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 9. und 10. Dezember 2008 in Augsburg
Bericht von der 141. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 9. und 10. Dezember 2008 in Augsburg I. Übernahme der Zentral-KODA-Regelungen Die Zentral-KODA-Beschlüsse sind gemäß der Zentral-Koda-Ordnung
MehrDeutscher Caritasverband
Beschluss der Regionalkommission Baden Württemberg vom 10.11.2010 mit ergänzenden Beschlüssen vom 17.12.2010 1. Neufestsetzung der Vergütungshöhe und des Umfangs der Arbeitszeit Der Beschluss der Bundeskommission
MehrArbeitsschutzgesetze 2014
Beck`sche Textausgaben Arbeitsschutzgesetze 2014 Textausgabe mit Verweisungen, Sachverzeichnis und einer Einführung 55., neubearbeitete Auflage Arbeitsschutzgesetze 2014 schnell und portofrei erhältlich
MehrDiözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in der Erzdiözese München und Freising. DiAG-MAV-Bereich A
Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in der Erzdiözese München und Freising DiAG-MAV-Bereich A Informationen für neugewählte MAVen 2017 Einführung Liebe neugewählte Mitarbeitervertreterinnen
MehrGlossar Kirchliches Arbeitsrecht
Glossar Kirchliches Arbeitsrecht AGMAV / GMAV Die Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen schließen sich je nach Region zu Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (AGMAVen) oder zu
MehrArbeitszeitrecht. ArbZG IAGG IArb5chG IBBiG IBetrVG GewO IMu5chG 15GB ITzBfG ITVöD. Dr. Frank Hahn IGerhard Pfeiffer I Prof. Dr. Jens Schubert [Hrsg.
Dr. Frank Hahn IGerhard Pfeiffer I Prof. Dr. Jens Schubert [Hrsg.] Arbeitszeitrecht ArbZG IAGG IArb5chG IBBiG IBetrVG GewO IMu5chG 15GB ITzBfG ITVöD Handkommentar Dr. Bettina Graue, Arbeitnehmerkammer
MehrIm Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Hl. Stuhls U R T E I L. In dem Verfahren
DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ KIRCHLICHER ARBEITSGERICHTSHOF M 01/09 26.06.2009 ergeht am 26.06.2009 folgendes Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz auf Grund eines Mandats des Hl. Stuhls U R T E I L In
MehrGeschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg
Geschäftsstelle für Mitarbeitervertretungen DiAG/MAV/KODA Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Elke Hall, Rechtsreferentin Stand: 8. September 2017 Fort- und Weiterbildung
MehrLiteraturliste: (Stand )
1. Kirchliches Arbeitsrecht 1.1. Texte 1.2. Kommentare 1.3. Sonstiges 2. Tarifrecht 2.1. Texte 2.2. Kommentare Literaturliste: (Stand 10.2015) 3. Allgemeines Arbeits- und Sozialrecht 3.1. Texte 3.2. Kommentare
MehrLiebe MAV-Kolleginnen und MAV-Kollegen,
1 Liebe MAV-Kolleginnen und MAV-Kollegen, in den Kursangeboten Einführung in die AVR und Einführung in die AVO Freiburg werden die neuen Inhalte vermittelt. Mitte Juni hat die Arbeitsrechtliche Kommission
MehrRechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung
Anhang 1 Zusammenfassung arbeitsrechtlich relevante Gesetze und Verordnungen Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung AGG (Allgemeine Gleichstellungsgesetz) ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) ArbZG (Arbeitszeitgesetz)
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Spezielle kirchliche Bezeichnungen... 21 Quellen/Literatur... 23
INHALTSVERZEICHNIS 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Spezielle kirchliche Bezeichnungen... 21 Quellen/Literatur... 23 ABD f Arbeitsvertragsordnungen Abmahnung... 27 Allgemeine
MehrKIRCHLICHES ARBEITSGERICHT. gegen
Geschäfts-Nr.: AS 12/12 Verkündet am 22.06.2012 Dr. Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Kläger gegen Mitarbeitervertretung
MehrMitarbeitervertreter*innen_ Spezialthemen. Begegnung_Lernen_ Fragen_Denken_Erfahrung_ Gemeinschaft_Arbeit_Glaube_ Handeln_Gerechtigkeit_ Freiraum_
Mitarbeitervertreter*innen_ Spezialthemen KönzgenHaus_ Haltern am See Begegnung_Lernen_ Fragen_Denken_Erfahrung_ Gemeinschaft_Arbeit_Glaube_ Handeln_Gerechtigkeit_ Freiraum_ Spezialthemen 2018 Spezialthemen_
MehrArbeiten im Alter [von 55 bis 75]
Arbeiten im Alter [von 55 bis 75] ZAAR Schriftenreihe Herausgegeben von Volker Rieble, Abbo Junker und Richard Giesen Band 31 Volker Rieble, Abbo Junker und Richard Giesen (Herausgeber) Arbeiten im Alter
MehrWas Sie schon immer über die DiAg MAV wissen wollten... DiAg-konkret
Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen DiAg-konkret DiAg & MAV: ein starkes Team Loseblatt-Sammlung Ausgabe 2013 - Austausch - Beratung - Informationen - Anregungen
MehrÄnderung der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung - MAVO /2009/2010
Kommission für Personalwesen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (Personalwesenkommission - PWK) Änderung der Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung - MAVO - 2008/2009/2010 erstellt im
MehrD i A G - I N F O Ausgabe 02/15 im Juli 2015
D i A G - I N F O Ausgabe 02/15 im Juli 2015 G e m e i n s a m k e i t e n f i n d e n M A V e n b i l d e n Persönlich-vertraulich MITARBEITERVERTRETUNG Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Ausgabe
MehrArbeitsgrundlagen. BundesArbeitsGemeinschaft der MitArbeiterVertretungen. im Bereich der deutschen Bischofskonferenz
Arbeitsgrundlagen BundesArbeitsGemeinschaft der MitArbeiterVertretungen im Bereich der deutschen Bischofskonferenz Stand: Juni 2017 2 Liebe Kollegin, lieber Kollege, willkommen in der BAG MAV! Wir freuen
MehrKirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Geschäfts-Nr.: AS 16/06 Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Kläger gegen Mitarbeitervertretung Beklagte wegen: Ersetzung der Zustimmung
Mehr