Bestellnummer:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bestellnummer:"

Transkript

1

2

3

4 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juli Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt ein. WALHALLA Digital: Mit den WALHALLA E-Books bleiben Sie stets auf aktuellem Stand! Auf finden Sie unser komplettes E-Book- und App-Angebot. Klicken Sie doch mal rein! Wir weisen darauf hin, dass Sie die gekauften E-Books nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen dürfen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe oder Leihe an Dritte ist nicht erlaubt. Auch das Einspeisen des E-Books in ein Netzwerk (z. B. Behörden-, Bibliotheksserver, Unternehmens-Intranet) ist nicht erlaubt. Sollten Sie an einer Serverlösung interessiert sein, wenden Sie sich bitte an den WALHALLA- Kundenservice; wir bieten hierfür attraktive Lösungen an: Tel. 0941/ Walhalla u. Praetoria Verlag GmbH & Co. KG, Regensburg Dieses E-Book ist nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Bestellnummer:

5 Schnellübersicht Das Dienstrecht im Wandel 11 Die Ziele der Dienstpostenbeschreibung 13 Die Vorteile der Dienstpostenbeschreibung 17 Der Begriff der Dienstpostenbeschreibung 29 Die Dienstpostenbewertung 37 Das neue Dienstrecht im Überblick 51 Die Beteiligungsrechte des Personalrats 55 Das Verfahren zur Entwicklung 63 von Dienstpostenbeschreibungen Das Dienstpostenbeschreibungsformular 81 Die systemkonforme Sprache 113 Das Weisungsrechts des Dienstherrn 125 Das Sicherstellen der Aktualität 127 von Dienstpostenbeschreibungen Literaturverzeichnis 129 Stichwortverzeichnis

6

7 Abkürzungen a. a. O. am angegebenen Ort Abs. Absatz F. alte Fassung AGG Allgemeines Gleichstellungsgesetz AP Arbeitsrechtliche Praxis, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts (Zeitschrift) ArbG Arbeitsgericht ArbSchG Arbeitsschutzgesetz Art. Artikel AuA Arbeit und Arbeitsrecht (Zeitschrift) AVR.Caritas Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes AVR.Diakonie Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland BAG Bundesarbeitsgericht BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag BayPVG Bayerisches Personalvertretungsgesetz BayVGH Bayerischer Verwaltungsgerichtshof BBesG Bundesbesoldungsgesetz BBG Bundesbeamtengesetz BeamtStG Beamtenstatusgesetz BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BeurtRL-FHH Richtlinien über die Beurteilung der Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGleiG Bundesgleichstellungsgesetz BMI Bundesministerium des Innern BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz BR Betriebsrat BremPVG Bremisches Personalvertretungsgesetz 1 7

8 Abkürzungen 1 BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerwG Bundesverwaltungsgericht BVerwGE Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts bzw. beziehungsweise DÖD Der Öffentliche Dienst (Zeitschrift) DVBl. Das Deutsche Verwaltungsblatt (Zeitschrift) EG Entgeltgruppe f., ff. folgende/fortfolgende GewO Gewerbeordnung GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls Hess. VGH Hessischer Verwaltungsgerichtshof HGB Handelsgesetzbuch HPVG Hessisches Personalvertretungsgesetz IÖD Informationsdienst Öffentliches Dienstrecht (Zeitschrift) i. V. m. in Verbindung mit LAG Landesarbeitsgericht LGG Landesgleichstellungsgesetz LPersVG RP Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz LPVG BW Landespersonalvertretungsgesetz Baden- Württemberg LPVG MV Landespersonalvertretungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern LPVG NRW Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein- Westfalen LuftSiG Luftsicherheitsgesetz m. w. N. mit weiteren Nachweisen MAV Mitarbeitervertretung MAVO Mitarbeitervertretungsordnung MVG.EKD Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 8

9 Abkürzungen NBesG Niedersächsisches Besoldungsgesetz n. F. neue Fassung Nds. OVG Oberverwaltungsgericht Niedersachsen NJW Neue Juristische Wochenschrift (Zeitschrift) NPersVG Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz NStov-Kom Kommunale Stellenobergrenzenverordnung Nr./Nrn. Nummer/n NVwZ-RR Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report (Zeitschrift) NZA Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (Zeitschrift) OVG NRW Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen OVG Rh-Pf Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz PE Personalentwicklung PersR Der Personalrat (Zeitschrift) PersV Die Personalvertretung (Zeitschrift) PersVG LSA Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt PflR PflegeRecht (Zeitschrift) PR Personalrat Rn. Randnummer RiA Recht im Amt (Zeitschrift) S. Seite SächsPersVG Sächsisches Personalvertretungsgesetz ThürVBl. Thüringer Verwaltungsblätter (Zeitschrift) TV-H Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Land Hessen TV-L Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TVöD Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD-VKA Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände 1 9

10 Abkürzungen 1 u. ä. und ähnlich VG Verwaltungsgericht VGH Verwaltungsgerichtshof VGH BW Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vgl. vergleiche VwGO Verwaltungsgerichtsordnung z. B. zum Beispiel ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht (Zeitschrift) zit. zitiert ZTR Zeitschrift für Tarifrecht (Zeitschrift) 10

11 Das Dienstrecht im Wandel Das Beamtenrecht war in der Vergangenheit vor allem durch Kontinuität geprägt. Abgesichert über die Vorgaben des Art. 33 GG erfolgten eher weniger denn mehr Änderungen. Mit der Reform des Bundesbeamtengesetzes, des Bundesbesoldungsgesetzes, der Einführung des Beamtenstatusgesetzes sowie den Änderungen der Landesbeamtengesetze hat sich dieses Bild gewandelt. Die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpostenbewertung spitzt diese Entwicklung zu. Neben der noch nicht vollendeten Reform des Tarifrechts der Arbeitnehmer entwickelt das Beamtenrecht so eine neue Dynamik: Auf der Grundlage der Föderalismusreform gestalten der Bund und die Länder ihre Beamtengesetze zum Teil sehr unterschiedlich. Das gilt insbesondere für das Laufbahnrecht, das in einzelnen Ländern die alte Vierteilung aufgegeben hat, die das Tarifrecht weiterhin kennt. Vor diesem Hintergrund sind Dienstpostenbewertungen unverzichtbar geworden. Die neue Unübersichtlichkeit führt zu einer neuen Bedeutung der Dienstpostenbeschreibung: Eine aktuelle Dienstpostenbeschreibung ist die Grundlage jeder Bewertung und sichert die gesetzeskonforme Beschäftigung des Beamten. Als modernes Instrument des Personalmanagements ist sie ein unverzichtbares Element jeder Personalarbeit. Das Erfordernis des flexiblen Personaleinsatzes zwingt Dienstherren, ein System zu verankern, das mit tarifkonformen Stellenbeschreibungen der Arbeitnehmer abgeglichen ist. Dabei müssen wesentliche Unterschiede zwischen der Dienstpostenbeschreibung des Beamten einerseits und der Stellenbeschreibung des Arbeitnehmers andererseits beachtet werden. Einheitliche Formulare und Beschreibungen sind unzulässig, eine Kombination beider aber zielführend. Dieses Praxis-Handbuch soll Praktiker erfolgreich unterstützen, aktuelle Dienstpostenbeschreibungen anzufertigen. Als Autoren möchten wir eine Lücke in der Literatur schließen, die dieses Thema aus den Augen verloren hat. Den Leserinnen und Lesern möchten wir eine schnelle und zuverlässige Hilfe an die Hand geben. Ausschließlich im Interesse der Lesefreundlichkeit verwenden wir die männliche Sprachform. Mönchengladbach und Fulda Achim Richter Annett Gamisch

12

13 Die Ziele der Dienstpostenbeschreibung 1. Ein modernes Führungsinstrument Die Systemfrage

14 2 1. Ein modernes Führungsinstrument Die Einführung von Dienstpostenbeschreibungen ist mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Die Dienststelle muss zudem von Anfang an sicherstellen, dass diese nicht veralten. Die Praxis zeigt: jährlich, spätestens nach drei Jahren muss die Dienstpostenbeschreibung geprüft und ggf. aktualisiert werden. Praxis-Tipp: Veraltete Dienstpostenbeschreibungen werden in der Praxis nicht angewendet. Denn bei einer regelmäßigen Verwendung dieses Führungsinstruments besteht keine Gefahr, dass dieses ungelesen und unbenutzt veraltet. Deshalb muss zunächst geklärt werden, welche Ziele mit der Dienstpostenbeschreibung verfolgt werden. 2. Die Systemfrage Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Personalstruktur in der Dienststelle: Werden nur oder vor allem Beamte oder Arbeitnehmer beschäftigt? Diese Frage ist für den einzuschlagenden Weg und das ausgewählte System entscheidend: Bei der Dienstpostenbeschreibung des Beamten sind andere Vorgaben zu beachten als bei der Stellenbeschreibung des Arbeitnehmers. Das System der Beamten kann durch die Dienststelle wesentlich beeinflusst werden, die Vorgaben des Eingruppierungsrechts/Tarifrechts bei Arbeitnehmern sind unverrückbar. Wichtig: Eine einheitliche Beschreibung ist daher nicht möglich, es sein denn der Dienstherr beschließt, das Eingruppierungsrecht der Arbeitnehmer auch als Grundlage für die Dienstpostenbewertung zu nutzen! Ein Motiv der Dienstpostenbeschreibung ist deren Verwendung für die Dienstpostenbewertung. Bei Beamten existiert keine einheitliche Vorgabe, nach welchem Verfahren die Bewertung erfolgen soll. Dieses wird vielmehr durch den Dienstherrn ggf. unter Beachtung der Beteiligungsrechte der Personalvertretung festgelegt. Es besteht die Wahl zwischen einem summarischen und einem analytischen Bewertungsmodell. Demgegenüber schreiben alle Tarifverträge des 14

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung

Mehr

Bestellnummer: E-Book-ISBN:

Bestellnummer: E-Book-ISBN: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von April 2011. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juli 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von April 2013. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Oktober 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem

Mehr

Bestellnummer: 1572600

Bestellnummer: 1572600 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von März 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem Rechtsanwalt

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von April 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Steuerberater

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von März 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt

Mehr

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Herwig v. Zwehl Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Handbuch für die Praxis 3. Auflage @. Luchterhand 2011 Vorwort... Abkürzungsverzeichnis............................. Literaturverzeichnis................................

Mehr

Literatur. Richter/Lenders, PA-Recht 2013, S. 17 ff.

Literatur. Richter/Lenders, PA-Recht 2013, S. 17 ff. Papierform oder elektronische Personalakte? 2 (Elektronische) Personalakten dienen der Personalverwaltung und -bewirtschaftung. Dienstherrn und Arbeitgeber müssen die Möglichkeit erhalten, gesetzliche

Mehr

Von der Theorie zur Praxis Stellenbeschreibungen 11 als Grundlage für ein erfolgreiches Personalmanagement. Vorteile der Stellenbeschreibung 23

Von der Theorie zur Praxis Stellenbeschreibungen 11 als Grundlage für ein erfolgreiches Personalmanagement. Vorteile der Stellenbeschreibung 23 Schnellübersicht Seite Von der Theorie zur Praxis Stellenbeschreibungen 11 als Grundlage für ein erfolgreiches Personalmanagement Einführung 13 Vorteile der Stellenbeschreibung 3 Nachteile und Risiken

Mehr

DiAG-MAV-A München und Freising

DiAG-MAV-A München und Freising Abkürzungsverzeichnis für MAVen im verfasst-kirchlichen Bereich der Erzdiözese München und Freising: A ---------------------------------------------------------------------------------------------- ABD

Mehr

Seite Abkürzungen 7 Personalaktenrecht ist praktischer Datenschutz! 12. Personalwirtschaft und Recht: 13 Bedeutung der Personalakte

Seite Abkürzungen 7 Personalaktenrecht ist praktischer Datenschutz! 12. Personalwirtschaft und Recht: 13 Bedeutung der Personalakte Schnellübersicht Seite Abkürzungen 7 Personalaktenrecht ist praktischer Datenschutz! 12 Personalwirtschaft und Recht: 13 Bedeutung der Personalakte Rechtsquellen des Personalaktenrechts 19 Grundlagen des

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Juni 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von September 2015. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem

Mehr

Anlage 3 Abkürzungen für Gerichte. 1. Ordentliche Gerichtsbarkeit. Bundesgerichtshof BGH

Anlage 3 Abkürzungen für Gerichte. 1. Ordentliche Gerichtsbarkeit. Bundesgerichtshof BGH Anlage 3 Abkürzungen für Gerichte 1. Ordentliche Gerichtsbarkeit Bundesgerichtshof BGH Oberlandesgerichte OLG Bamberg OLG Brandenburg (nicht: BbgOLG) OLG Braunschweig OLG Bremen (nicht: HansOLG Bremen)

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Fachbücher sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von März 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte des Mobbings

Arbeitsrechtliche Aspekte des Mobbings Wirtschaft Manuel Meyer-Wessner Arbeitsrechtliche Aspekte des Mobbings Diplomarbeit ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE DES MOBBINGS DIPLOMARBEIT Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Studiengang

Mehr

Seite Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes 13. Die Bewertung der Arbeit 23. Der Arbeitsvorgang 29. Vom Maß der Zeit: Zeitanteile 63

Seite Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes 13. Die Bewertung der Arbeit 23. Der Arbeitsvorgang 29. Vom Maß der Zeit: Zeitanteile 63 Schnellübersicht Seite Das Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes 13 Die Bewertung der Arbeit 3 Der Arbeitsvorgang 9 Vom Maß der Zeit: Zeitanteile 63 Zusammenfassende Betrachtung 73 Die neue Entgeltgruppe

Mehr

Vorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9. Hinweise zur Betreuungsverfügung 15. Betreuungsverfügung (Muster/Textbausteine) 19

Vorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9. Hinweise zur Betreuungsverfügung 15. Betreuungsverfügung (Muster/Textbausteine) 19 Schnellübersicht Schnellübersicht 1 Vorsorgevollmacht 3 Hinweise zur Vorsorgevollmacht 3 Vorsorgevollmacht (Muster/Textbausteine) 9 2 Betreuungsverfügung 15 Hinweise zur Betreuungsverfügung 15 Betreuungsverfügung

Mehr

Bestellnummer: 1575600

Bestellnummer: 1575600 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand von Dezember 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Sachstand, Laufbahnsystem und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: März 2011)

Sachstand, Laufbahnsystem und Regelaltersgrenzen in Bund und Ländern (Stand: März 2011) , Laufbahnsystem und n in Bund und Ländern Bund Beibehaltung der vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ( 17 Abs. 2-5 BBG) Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) ist im Bundesgesetzblatt

Mehr

TVöD - Tarifrecht öffentlicher Dienst

TVöD - Tarifrecht öffentlicher Dienst Beck-Texte im dtv 5787 TVöD - Tarifrecht öffentlicher Dienst Textausgabe Bearbeitet von Mit einer Einführung von Gabriele Cerff, Rechtsanwältin 8. Auflage 2019. Buch. XXVI, 939 S. Softcover ISBN 978 3

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung

Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit. Eine kritische Auseinandersetzung IGEL Verlag Anne Constanze Gutzeit Der Grundsatz der Tarifeinheit Eine kritische Auseinandersetzung 1.Auflage 2009

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 37., neu bearbeitete Auflage Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz:

Mehr

Von der Theorie zur Praxis 11. Einführung 13. Vorteile der Stellenbeschreibung 25. Nachteile und Risiken der Stellenbeschreibung 39

Von der Theorie zur Praxis 11. Einführung 13. Vorteile der Stellenbeschreibung 25. Nachteile und Risiken der Stellenbeschreibung 39 Schnellübersicht Seite Von der Theorie zur Praxis 11 Einführung 1 Vorteile der Stellenbeschreibung 25 Nachteile und Risiken der Stellenbeschreibung 9 Entwicklung und Einführung von Stellenbeschreibungen

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Deutscher Bundestag WD /17 Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Bildungsurlaub - Rechtsgrundlagen Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 19. Juni 2017 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen

Mehr

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Grundsätze der Zusammenarbeit (Partnerschaft)... 11 Gestaltungsmöglichkeiten des Personalrates... 13 Abkürzungen... 15 A Abstimmungen...

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10.3.2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,...

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000

5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 5. Änderungstarifvertrag vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 1 Änderungen des TV-V Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000, zuletzt

Mehr

Seite Abkürzungen 7 Personalaktenrecht ist praktischer Datenschutz! 12. Personalwirtschaft und Recht: 13 Bedeutung der Personalakte

Seite Abkürzungen 7 Personalaktenrecht ist praktischer Datenschutz! 12. Personalwirtschaft und Recht: 13 Bedeutung der Personalakte Schnellübersicht Seite Abkürzungen 7 Personalaktenrecht ist praktischer Datenschutz! 12 Personalwirtschaft und Recht: 13 Bedeutung der Personalakte Rechtsquellen des Personalaktenrechts 19 Grundlagen des

Mehr

Baulasten in der Praxis

Baulasten in der Praxis Baulasten in der Praxis 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage 2012 bearbeitet von Gerhard Wenzel, Dipl.-Verwaltungswirt, Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht ~~ Bundesanzeiger

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Januar 2010. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei einem

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 9.3.2013 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,

Mehr

Allgemeine. Grundgehalt monatlich. Stellenzulage/ Sonderzahlung Jahresbrutto inkl.

Allgemeine. Grundgehalt monatlich. Stellenzulage/ Sonderzahlung Jahresbrutto inkl. www.berliner-verwaltungsjuristen.de Besoldungsvergleich 2017 Stand: 30. Juni 2017 BUND Besoldung der Bundesbeamten ab 1. Februar 2017.+2,35% A 13 ledig, Stufe 1 4.154,43 - - 49.853,16 3 10 Dienstjahre,

Mehr

Beschäftigungsverhältnisse bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts

Beschäftigungsverhältnisse bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts Beschäftigungsverhältnisse bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Beschäftigungsverhältnisse bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die AGB-Kontrolle

Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die AGB-Kontrolle Wirtschaft Anita Rückert Zielvereinbarungen im Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die AGB-Kontrolle Eine individualarbeitsrechtliche Bestandsaufname des Gestaltungsrahmens und seiner Umsetzung Masterarbeit

Mehr

Die neue Entgeltordnung erfolgreich vorbereiten

Die neue Entgeltordnung erfolgreich vorbereiten Richter Camisch SUB Hamburg A2010/5049 Die neue Entgeltordnung erfolgreich vorbereiten Vom Arbeitsvorgang zur Stellenbeschreibung Luchterhand 2010 Abkürzungsverzeichnis Literaturhinweise XIII XV 1. Kapitel:

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand vom September 203. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls bei Ihrem

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis A 075 Achterberg/Püttner/Würtenberger, Besonderes Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 2000 Bader/Funke-Kaiser/Stulfauth/v. Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl. Bader/Ronellenfitsch, Verwaltungsverfahrensgesetz,

Mehr

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Stasiüberprüfung und Beamtenstatutsgesetz. Wissenschaftliche Dienste WD 3 005/10

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Stasiüberprüfung und Beamtenstatutsgesetz. Wissenschaftliche Dienste WD 3 005/10 Deutscher Bundestag Stasiüberprüfung und Beamtenstatutsgesetz Seite 2 Stasiüberprüfung und Beamtenstatusgesetz Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 27. Januar 2010 Fachbereich: WD 3: Verfassung

Mehr

Beibehaltung der vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ( 17 Abs. 2-5 BBG)

Beibehaltung der vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst) ( 17 Abs. 2-5 BBG) Bund Bundesbeamtengesetz (BBG) (Änderungshistorie: Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) ist im Bundesgesetzblatt vom 11.02.2009 (S. 160 ff.) veröffentlicht; Neufassung der Verordnung über die Laufbahnen

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- VORPOMMERN NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN BADEN- WÜRTTEMBERG Ku rhesse n- HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜRINGEN

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN

Mehr

Diplomarbeit. Demografie und Öffentlicher Dienst. Personalbedarfsdeckung. Thomas Dockenfuß. Bachelor + Master Publishing

Diplomarbeit. Demografie und Öffentlicher Dienst. Personalbedarfsdeckung. Thomas Dockenfuß. Bachelor + Master Publishing Diplomarbeit Thomas Dockenfuß Demografie und Öffentlicher Dienst Personalbedarfsdeckung Bachelor + Master Publishing Thomas Dockenfuß Demografie und Öffentlicher Dienst: Personalbedarfsdeckung Originaltitel

Mehr

Jens Brockhaus Die Auswirkungen des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein Westfalen auf die Beteiligungsrechte des Personalrats

Jens Brockhaus Die Auswirkungen des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein Westfalen auf die Beteiligungsrechte des Personalrats Jens Brockhaus Die Auswirkungen des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein Westfalen auf die Beteiligungsrechte des Personalrats IGEL Verlag Jens Brockhaus Die Auswirkungen des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes

Mehr

Die Arbeitszeitverringerung und -verlängerung unter Beachtung des Teilzeitund Befristungsgesetzes

Die Arbeitszeitverringerung und -verlängerung unter Beachtung des Teilzeitund Befristungsgesetzes Jana Henning Die Arbeitszeitverringerung und -verlängerung unter Beachtung des Teilzeitund Befristungsgesetzes Diplomica Verlag Jana Henning Die Arbeitszeitverringerung und -verlängerung unter Beachtung

Mehr

Haushaltsmittel als sachlicher Befristungsgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz

Haushaltsmittel als sachlicher Befristungsgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Haushaltsmittel als sachlicher Befristungsgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Bachelorarbeit vorgelegt von Daniel Markus Dietrich Angefertigt für den schriftlichen Teil der Bachelorprüfung im

Mehr

Einstellungsaltersgrenzen von Professoren in den einzelnen Bundesländern und beim Bund

Einstellungsaltersgrenzen von Professoren in den einzelnen Bundesländern und beim Bund Einstellungsaltersgrenzen von Professoren in den einzelnen Bundesländern und beim Bund Bundesland Vorschrift Altersgrenze Verzögerungstatbestände/Ausnahmen Bund Baden- Württemberg Verwaltungsvorschriften

Mehr

Merkblatt. Familienzuschläge in Bund und Ländern

Merkblatt. Familienzuschläge in Bund und Ländern Merkblatt Familienzuschläge in Bund und Ländern Der Familienzuschlag ist Ausdruck des Alimentationsprinzips des Berufsbeamtentums. Er ist Teil der Dienstbezüge und nimmt als solcher an regelmäßigen Besoldungsanpassungen

Mehr

Mehr:

Mehr: Mehr: www.tobias.michel.schichtplanfibel.de/auk-2016-2-in-der-stillen-kammer.pdf www.tobias.michel.schichtplanfibel.de/entlastung-mitbestimmen.pdf Nicht stören Gewerbeordnung 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-

Mehr

Landesrechtliche Zuständigkeiten der Kommunen im Bereich der landeseigenen Ausführung von Bundesgesetzen (Art. 83, 84 GG)

Landesrechtliche Zuständigkeiten der Kommunen im Bereich der landeseigenen Ausführung von Bundesgesetzen (Art. 83, 84 GG) Landesrechtliche Zuständigkeiten der Kommunen im Bereich der landeseigenen Ausführung von Bundesgesetzen (Art. 83, 84 GG) 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Landesrechtliche Zuständigkeiten der Kommunen

Mehr

HeimG 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in einzelnen Bundesländern

HeimG 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in einzelnen Bundesländern DNotI Deutsches Notarinstitut (Stand: 4.2.2019) HeimG 1, 14; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Ersetzung des Heimgesetzes durch Landesgesetze in einzelnen Bundesländern Bundesland Gesetz Weiterführende Hinweise

Mehr

Übersicht Erholungsurlaub und Verfallsregelungen in Bund und Ländern

Übersicht Erholungsurlaub und Verfallsregelungen in Bund und Ländern Anlage 4 zu Info 20/2012 Übersicht Erholungsurlaub und Verfallsregelungen in Bund und Ländern Land Urlaubsanspruch Verfallfristen Bund Erholungsurlaubsverordnung Für A1 bis A 14 bis zum vollendeten 30.

Mehr