RIED-BRIGER ZIITIG URVERSAMMLUNG VOM MITTWOCH, 17. MAI 2017 SANIERUNG DER DORFSTRASSE (1. ETAPPE) EIDG. JODLERFEST IN BRIG-GLIS INHALTE DIESER AUSGABE

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1 NR MAI RIED-BRIGER ZIITIG Auflage 850 Expl. für die Bevölkerung von Ried-Brig URVERSAMMLUNG VOM MITTWOCH, 17. MAI 2017 Erneut kann die Einwohnergemeinde Ried-Brig ein Spitzenergebnis bei der Verwaltungsrechnung 2016 vorweisen. Anlässlich der Urversammlung vom Mittwoch, 17. Mai 2017 unterbreitet der Gemeinderat die Verwaltungsrechnung 2016 zur Genehmigung. Datum Mittwoch, 17. Mai 2017 Zeit Uhr Ort Burgersaal Ried-Brig Weitere interessante Informationen erhalten Sie im Blattinnern sowie auf der Homepage Mehr zum Thema ab Seite 2 SANIERUNG DER DORFSTRASSE (1. ETAPPE) Im Rahmen der längerfristigen Unterhalts- und Investitionsplanung wird in diesem Jahr die 1. Etappe der Dorfstrasse einer Totalsanierung unterzogen. Wir informieren Sie über die Gründe der Sanierung sowie die Verkehrsbeschränkungen. Mehr zum Thema auf Seite 10 EIDG. JODLERFEST IN BRIG-GLIS Mehr zum Thema ab Seite 20 INHALTE DIESER AUSGABE Vorwort 1 Urversammlung 2 Aus den Ratssitzungen 11 Die Gemeinde informiert 12 Schuljahr 2017/ Fronleichnamsfeier 18 Einwohnerkontrolle 19 Eidg. Jodlerfest in Brig-Glis 20 Vereine 22 Agenda 23 Urban Eyer, Gemeindepräsident Werte Mitbürgerinnen, werte Mitbürger Mit Freude und Stolz präsentieren wir Ihnen in der vorliegenden Ried-Briger Ziitig die Jahresrechnung 2016 unserer Gemeinde. Erneut dürfen wir auf ein sehr gutes Ergebnis zurück - blicken. Der Cashflow beträgt 2'155'040 Franken. Dies stellt die höchste je erreichte Selbstfinanzierungsmarge von Ried-Brig dar. Mit diesen erwirtschafteten Mitteln haben wir einerseits die Nettoinvestitionen vollständig finanziert. Andererseits haben wir mit den verbleibenden Mitteln erneut Fremdkapital amortisiert. So beträgt die Nettoschuld pro Einwohner am Ende des Jahres 2016 noch gerade mal 2'357 Franken. Bei den vorgenommenen Investitionen bezieht sich ein grosser Anteil auf den Ausbau und Sicherung der Trinkwasserversorgung Simplon-Nord sowie auf der Wasen alpe. Gerade die letzten trockenen Monate haben gezeigt, wie wichtig eine gut ausgebaute Trinkwasserversorgung für die Versorgung der Einwohner ist. Zusammenfassend kann die finanzielle Gesamtsituation unserer Gemeinde als sehr gut bezeichnet werden. Diese Beurteilung basiert auf den sechs vom Kanton vorgegebenen Kennzahlen. Dabei erreichen wir bei allen 6 Kriterien zum ersten Mal das Prädikat «sehr gut». Gerne werden wir Ihnen die Details zu diesem tollen Jahresergebnis anlässlich der Urversammlung vom Mittwoch, 17. Mai 2017 zeigen. An diesem Abend wird der Gemeinderat unter anderem auch über das Projekt der Breitbanderweiterung und Mobilfunkantenne in Ried-Brig informieren. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass aufgrund des stetigen Wachstums der Bevölkerung gekoppelt mit einem steigenden Bedarf nach neuen Anwendungen, der heutigen ungenügenden Abdeckung sowie einer Verdoppelung des Datenvolumens im Fest- und Mobilnetz die Infrastruktur im Bereich der Telekommunikation in Ried-Brig ausgebaut werden muss. Ich wünsche euch allen eine schöne Zeit und grüsse freundlich. Urban Eyer, Gemeindepräsident

2 URVERSAMMLUNG VERWALTUNGSRECHNUNG 2 EINBERUFUNG Urversammlung vom Mittwoch, 17. Mai 2017 Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Urversammlung einladen zu dürfen. Datum Mittwoch, 17. Mai 2017 Zeit Uhr Ort Burgersaal Ried-Brig Traktanden 1. Begrüssung und Wahl der Stimmenzähler 2. Protokoll der Urversammlung vom 17. November Verwaltungsrechnung Vorstellung Jahresrechnung und Finanzbericht 3.2. Bericht der Revisionsstelle 3.3. Genehmigung der Verwaltungsrechnung und des Revisionsberichtes 4. Wahl der Revisionsstelle 5. Revision kommunales Polizeireglement 6. Verschiedenes Im Anschluss an die Versammlung wird ein Apero serviert. Die aufgeführten Traktanden mit allen erforderlichen Unterlagen liegen gemäss Gemeindegesetz während den offiziellen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsicht auf. Ried-Brig, 13. April 2017 Eyer Urban Gemeindepräsident Einwohnergemeinde Ried-Brig Blatter Romeo Gemeindeschreiber VERWALTUNGS- RECHNUNG 2016 Traktandum Nr. 3 Einleitende Botschaft Die Verwaltungsrechnung 2016 der Einwohnergemeinde Ried- Brig schliesst mit einem sehr erfreulichen Ergebnis ab. Aufwendungen von Mio. Franken stehen Erträge von Mio. Franken gegenüber. Daraus resultiert ein Ertragsüberschuss von Mio. Franken. Gleichzeitig wurden Nettoinvestitionen im Betrag von Mio. Franken getätigt. Wie in den Vorjahren bestätigen die Kennzahlen die sehr gute Finanzlage der Gemeinde. Die Pro Kopf Verschuldung konnte auf einen Wert von unter Fr. 2'500. gesenkt werden. Der Gemeinderat von Ried-Brig hat die Verwaltungsrechnung 2016 an der Sitzung vom 13. April 2017 genehmigt. Steuergrundlagen Massgebende Steuergrundlagen für die Verwaltungsrechnung 2016 waren: Kopfsteuer Fr. 18. Koeffizient 1.1 Indexierung 140% Hundesteuer Fr Zinsgutschrift auf Vorauszahlungen 0.15% Verzugs-/Vergütungszins, negativer Ausgleichszins 3.5%

3 3 URVERSAMMLUNG VERWALTUNGSRECHNUNG Jahresergebnis Selbstfinanzierungsmarge/Cashflow Mit einem Aufwand von Mio. Franken (ohne Abschreibungsaufwand) und einem Ertrag von Mio. Franken resultiert eine Selbstfinanzierungsmarge von Mio. Franken. Laufende Rechnung In der Laufenden Rechnung ist der Konsum einer Gemeinde verbucht, d. h. alle wiederkehrenden Aufwände und Erträge sind hier zu finden. Im Vergleich zur Rechnung 2015 ist sowohl beim Aufwand als auch beim Ertrag ein Zuwachs festzustellen. Ertragsüberschuss Nach buchungsmässigen Abschreibungen von Mio. Franken resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 154'943.92, welcher dem Eigenkapital zugeschrieben wird. Investitionen Insgesamt investierte die Gemeinde Ried-Brig Mio. Franken. Bei Einnahmen in der Höhe von Mio. Franken resultierten Nettoinvestitionen von Mio. Franken. Sämtliche Investitionen konnten aus eigenen Mittel finanziert werden. Abschreibungen Die ordentlichen Abschreibungen erfolgten zu einem Abschreibungssatz von 10.1%. Mit den zusätzlichen Abschreibungen ergibt sich ein gesamter Abschreibungssatz von 23.9%. Finanzierungsüberschuss Werden die getätigten Nettoinvestitionen von der Selbstfinanzierungsmarge abgezogen, verbleibt ein Finanzierungsüberschuss von Fr. 816'

4 URVERSAMMLUNG VERWALTUNGSRECHNUNG 4 ÜBERBLICK DER BILANZ UND DER FINANZIERUNG Stand Stand Mittelherkunft Mittelverwendung (Abnahme der Aktiven, Zunahme der Passiven) (Zunahme der Aktiven, Abnahme der Passiven) 1 Aktiven 12'461' '420' Finanzvermögen 4'691' '253' Flüssige Mittel 104' ' ' Guthaben 934' ' ' Anlagen 1'135' '093' ' Transitorische Aktiven 2'516' '147' ' Verwaltungsvermögen 7'770' '108' Sachgüter 6'498' '038' Darlehen und dauernde Beteiligungen 100' ' Investitionsbeiträge 1'171' ' Übrige aktivierte Ausgaben Spezialfinanzierungen 59' Vorschüsse für Spezialfinanzierungen 59' ' Fehlbetrag 19 Bilanzfehlbetrag 2 Passiven 12'461' '420' Verpflichtungen 10'260' '064' Laufende Verpflichtungen 470' ' ' Kurzfristige Schulden 22 Mittel und langfristige Schulden 8'217' '010' '206' Verpflichtungen für Sonderrechnungen 24 Rückstellungen 25 Transitorische Passiven 1'573' '441' ' Spezialfinanzierungen 530' ' Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen 530' ' Vermögen 1'670' '824' Eigenkapital 1'670' '824' Finanzierungsüberschuss der Verwaltungsrechnung 816' Finanzierungsfehlbetrag der Verwaltungsrechnung 1'896' '896'370.45

5 5 URVERSAMMLUNG VERWALTUNGSRECHNUNG Verpflichtung für Spezialfinanzierungen Die Verpflichtungen der Spezialfinanzierungen belaufen sich auf 59' Franken. Diese Verpflichtung setzt sich aus 17' Franken für Wasser und 41' Franken für die Abfallbewirtschaftung zusammen. Eigenkapital Das Eigenkapital hat sich um Mio. Franken auf Mio. Franken gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Zunahme entspricht dem Überschuss der Laufenden Rechnung. Revisionsbericht der Treuhand Marugg + Imsand AG Die von der Urversammlung gewählte Revisionsstelle Treuhand Marugg + Imsand AG hat Ende März 2017 die Revision durchgeführt. Im Rahmen unserer Prüfung halten wir ergänzend fest, dass REVISIONS- BERICHT die Jahresrechnung für das am Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 abgeschlossene Rechnungsjahr den gesetzlichen Bestimmungen (GemG und VFFG) und den entsprechenden Reglementen entspricht; die Bewertung der Beteiligungen und anderer Teile des Finanzvermögens angemessen ist; die Höhe der buchhalterischen Abschreibungen den Bestimmungen der VFFG entspricht; die Verschuldung der Munizipalgemeinde Ried-Brig als klein bezeichnet wird und sich im Rechnungsjahr im Vergleich zum Vorjahr abnehmend entwickelt hat; gemäss unserer Beurteilung die Munizipalgemeinde Ried-Brig in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen; die Schlussbesprechung mit dem Gemeinderat stattgefunden hat. Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Brig-Glis, im April 2017 Treuhand Marugg + Imsand AG Christoph Imsand Dipl. Steuerexperte Leitender Revisor Hans Marugg Dipl. Treuhandexperte

6 URVERSAMMLUNG VERWALTUNGSRECHNUNG 6 LAUFENDE RECHNUNG (in CHF) Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand 5'800' '181' Ertrag 7'955' '190' Selbstfinanzierungsmarge 2'155' '009' Ergebnis nach Abschreibungen Selbstfinanzierungsmarge 2'155' '009' Ordentliche Abschreibungen 911' ' Zusätzliche Abschreibungen 1'088' ' Abschreibung des Bilanzfehlbetrages Ertragsüberschuss 154' ' INVESTITIONSRECHNUNG (in CHF) Investitionsrechnung Ausgaben 2'115' '148' Einnahmen 777' '987' Nettoinvestitionen 1'338' '161' FINANZIERUNG (in CHF) Finanzierung Selbstfinanzierungsmarge 2'155' '009' Nettoinvestitionen 1'338' '161' Finanzierungsüberschuss / -fehlbetrag 816' ' ENTWICKLUNG SELBSTFINANZIERUNGSMARGE 2'000'000 (in CHF) 2'009'224 2'155'041 1'500'000 1'322'788 1'514'945 1'476'305 1'704'019 1'753'093 1'458'846 1'586'384 1'331'553 1'000' '

7 7 URVERSAMMLUNG VERWALTUNGSRECHNUNG INVESTITIONEN Bruttoinvestitionen Verwaltungsvermögen (in CHF) 2'115' Grundbuchvermessung Bildung Schule Ried-Brig 53' Orientierungsschule Brig-Glis 65' Spielplatz Alti Gassa Grill- und Festplatz Polti 301' Fux Campagna (Wohnheim Visp) 20' Kantonsstrasse 4' Totalsanierung Dorfstrasse 1 1' Strassenbeleuchtung 1' Strassensanierung 10' Forststrasse Instandstellung 31' Werkhof Unterstand 70' Kommunalfahrzeug 191' Wasserversorgung Lecküberwachung LORNO 89' Wasserversorgung Hydrant Riederwald 13' Wasserversorgung Reservoir Chräjubiel 82' Wasserversorgung Simplon-Nord 40' Wasserversorgung Wasenalp 811' Hochwasserschutz Rufigraben 1' Gewässerraum 1' Trinkwasserverbund Simplon-Nord 323' Ertrag Investitionen Verwaltungsvermögen -777' Rückerstattung Subventionsanteil OS -11' Anschlussgebühren Wasser / Kanalisation -44' Anschlussgebühren Trinkwasser -5' Wasserversorgung Wasenalp -300' Subventionen Hochwasserschutz -73' Ökovernetzungsprojekt (ÖVP) Beiträge Dritte -18' Trinkwasserverbund Simplon-Nord -323' Total Nettoinvestitionen '338'205.75

8 URVERSAMMLUNG VERWALTUNGSRECHNUNG 8 PRO-KOPF-VERSCHULDUNG (in CHF) 6'000 5'716 5'604 5'000 5'115 4'409 4'000 3'000 3'397 3'773 3'496 3'220 2'768 2'357 2'000 1' SCHULDENÜBERSICHT (in CHF) Langfristige Schulden Zins Stand Veränderung Stand UBS GV FV Libor 3'300'000-1'200'000 2'100'000 RB Brigerberg % 3'000'000 3'000'000 WKB % 1'500'000 1'500'000 Total 7'800'000-1'200'000 6'600'000 Zinslose Darlehnen Stand Veränderung Stand IHG (Total) 40'006-6'666 33'340 Gewinnbeteiligung EnBag Saltina AG 377' '110 Total 417'116-6' '450 TOTAL STEUEREINNAHMEN (in 1'000 CHF) 6'000 6'000 4'000 3'925 4'072 4'337 4'440 4'547 4'837 4'824 4'955 5'398 5'183 5'154 3'000 2' Die detaillierte Verwaltungsrechnung 2016 sowie der vollständige Revisionsbericht stehen auf der Homepage bereit. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat von Ried-Brig beantragt der Urversammlung die Genehmigung der Verwaltungsrechnung 2016.

9 9 URVERSAMMLUNG Gemäss Art. 83 des Gemeindegesetzes ist die Revisionsstelle der Gemeinde auf Vorschlag des Gemeinderates durch die Urversammlung zu wählen. Die Revisionsstelle Treuhand Marugg + Imsand AG empfiehlt sich für eine Wiederwahl für die nächsten 4 Jahre. Anlässlich der Gemeinderatsitzung vom 16. März 2017 hat der Gemeinderat beschlossen, das Treuhandbüro Treuhand Marugg + Imsand AG zur Wiederwahl vorzuschlagen. WAHL DER REVISIONSSTELLE Traktandum Nr. 4 Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat von Ried-Brig beantragt der Urversammlung die Wahl der Revisionsstelle Treuhand Marugg + Imsand AG für die nächsten 4 Jahre. Bereits seit vielen Jahren hat die Gemeinde Ried-Brig die kommunalen Polizeibedürfnisse an die Stadtpolizei Brig-Glis ausgelagert. Zur einfacheren praktischen Anwendung macht es Sinn, dass in den durch die Stadtpolizei Brig-Glis bedienten Gemeinden, die gleichen formellen Instrumente zur Verfügung stehen. Das heutige Polizeireglement datiert aus dem Jahr 1997 und ist in diversen Bereichen revisionsbedürftig. Mit der Revision wird das Reglement auf den neusten formellen Stand gebracht. Gleichzeitig werden wichtige Ahnungslücken (z.b. Bettelverbot, Hausieren, Diensterschwerungen etc.) behoben. Da in Ried-Brig Vandalen-Schäden praktisch inexistent sind, wurde explizit auf eine Videoüberwachung verzichtet. Der Gemeinderat von Ried-Brig hat das revidierte Polizeireglement anlässlich der Ratssitzung vom 16. März 2017 genehmigt. REVISION KOMMUNALES POLIZEI- REGLEMENT Traktandum Nr. 5 POLIZEIREGLEMENT Die Urversammlung von Ried-Brig eingesehen Art. 335 des Schweizerischen Strafgesetzbuches; eingesehen die Art. 69, Art. 75 Abs. 1 und 2, Art. 78 Abs. 3 und 79 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 der Verfassung des Kantons Wallis; eingesehen die Art. 2 Abs. 2 und 6 lit. b und Art. 17 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes; eingesehen das Gesetz über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976 (VVRG); eingesehen Art. 60 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch; eingesehen das Einführungsgesetz zur schweizerischen Strafprozessordnung; eingesehen die schweizerische Strafprozessordnung. auf Antrag des Gemeinderates BESCHLIESST: 1. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck und Geltungsbereich 1 Das vorliegende Reglement soll Übertretungen auf Gebiet der Gemeinde Ried-Brig ahnden, deren Beurteilung aufgrund der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung in die Kompetenz des Polizeigerichtes der Einwohnergemeinde Ried-Brig fallen. 2 Die allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches sind auf das vorliegende Polizeireglement anwendbar. 3 Die im Polizeireglement unter Strafe gestellten Übertretungen sind strafbar, auch wenn sie fahrlässig begangen werden. Art. 2 Strafen 1 Bussen bis Fr. 5' Für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, spricht das Polizeigericht im Urteil eine Ersatzfreiheitsstrafe aus. Für die Umwandlung der Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe ist der Straf- und Massnahmenvollzugsrichter zuständig. Art. 3 Kostenersatz Vom Verursacher ausserordentlicher Aufwendungen, die bei einem Polizeieinsatz entstehen, namentlich wenn sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind, kann ein Kostenersatz erhoben werden. Art. 4 Entscheidungsbehörde 1 Das Polizeigericht ist für die Ahndung der Übertretungen des vorliegenden Reglements zuständig, unter Vorbehalt der in der Spezialgesetzgebung geregelten Zuständigkeiten. 2 Strafbescheide des Polizeigerichts können gemäss Art. 34 k Abs. 1 VVRG innert 30 Tagen mittels Einsprache beim Polizeigericht angefochten werden. 3 Einspracheentscheide des Polizeigerichts können mittels Berufung an das Kantonsgericht angefochten werden. Die Berufung ist innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich beim zuständigen Richter zu hinterlegen (Art. 11 Abs. 3 EGStP0 LV. mit Art. 34 i ff VVRG). Art. 5 Aufgaben der Gemeindepolizei Die Gemeindepolizei erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben zur Strafverfolgung gemäss vorliegendem Reglement. Art. 6 Wegweisung und Fernhaltung 1 Die Gemeindepolizei kann zur Wahrung der Sicherheit, der Ruhe und Ordnung und zur Erleichterung der Arbeit der Rettungsdienste sowie zur Gefahrenabwehr ereignisbezogen einzelne Personen oder Personengruppen von klar definierten Örtlichkeiten wegweisen.

10 URVERSAMMLUNG 10 2 Der Gemeinderat kann bestimmte Personen und Personengruppen die Teilnahme an Veranstaltungen verbieten, wenn zu erwarten ist, dass diese die Ruhe und Ordnung stören oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Art. 7 Polizeiliche Generalklausel Die Gemeindepolizei trifft im Einzelfall auch ohne besondere gesetzliche Grundlage unaufschiebbare Massnahmen, um schwere, unmittelbar drohende Gefahren oder eingetretene Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhüten oder abzuwehren. 2. Übertretungstatbestände Nach diesem Reglement wird bestraft: Art. 8 Belästigung und Sicherheitsgefährdung Wer durch sein Verhalten andere Personen belästigt oder die öffentliche Sicherheit gefährdet, ohne dass eine andere strafbare Handlung vorliegt. Art. 9 Verunreinigung und Verunstaltung von fremdem Eigentum 1 Wer öffentliches oder privates Eigentum verunstaltet, verunreinigt oder ohne Einwilligung des Eigentümers Plakate oder sonstige Mitteilungen anbringt. 2 Wer öffentliche Strassen oder Anlagen verunreinigt und nicht umgehend wieder den ordnungsgemässen Zustand herstellt. Art. 10 Nachtruhestörung Wer zur Nachtruhezeit (22.00 Uhr Uhr) andere durch übermässigen Lärm, namentlich durch Schreien, Streiten, Singen, Musizieren, Abspielen eines Musikwiedergabegerätes, Benutzung von Motorfahrzeugen, Maschinen und Feuerwerkskörpern usw., stört oder belästigt. Art. 11 Öffentliches Ärgernis Wer in angetrunkenem oder berauschtem Zustand Gegenstand öffentlichen Ärgernisses ist. Er darf, nicht länger als unbedingt notwendig, in polizeilichem Gewahrsam gehalten werden. Art. 12 Identitätsfeststellung Wer sich weigert, auf begründete Aufforderung hin einem Polizeibeamten seine Identität bekannt zu geben. Die Gemeindepolizei kann die angehaltene Person auf den Polizeiposten führen, wenn die Feststellung ihrer Identität an Ort und Stelle nicht möglich ist oder wenn der Verdacht besteht, dass die Angaben unrichtig sind. Art. 13 Diensterschwerung 1 Wer einen Polizeibeamten oder Einsatzkräfte der Feuerwehr, Sanität, des Zivilschutzes oder andere Sicherheitsorgane bei der Ausübung ihres Dienstes stört, behindert und/oder beleidigt. 2 Wer einer Aufforderung oder Anordnung der Polizei, die sie im Rahmen ihrer Amtsbefugnisse erlässt, nicht nachkommt. Art. 14 Betteln 1 Wer auf öffentlichem Grund, Plätzen und Strassen oder in Häusern um Geld oder andere Gaben bettelt. 2 Wer auf öffentlichem Grund ohne Bewilligung zur Geldbeschaffung musiziert oder singt. Art. 15 Campieren Wer auf öffentlichem Grund und Boden ausserhalb der von der Gemeinde dafür bezeichneten Zonen campiert. Art. 16 Missbräuchlicher Alarm Wer wider besseren Wissens Sicherheits- und Gesundheitsdienste alarmiert, Alarmvorrichtungen in Betrieb setzt oder deren Wirkung beeinträchtigt. Art. 17 Tierhaltung 1 Wer Tiere als Eigentümer oder vorübergehender Halter nicht so verwahrt oder beaufsichtigt, dass sie andere Personen weder gefährden noch durch Lärm oder auf andere Weise belästigen. 2 Wer in unerlaubter Weise Tiere auf fremdem Eigentum weiden oder herumstreifen lässt. 3 Wer seinen Hund ausser in den von der Gemeinde definierten Gebieten nicht an der Leine hält. Art. 18 Missbräuchlicher Durchgang Wer unerlaubter Weise durch das Grundstück eines andern hindurchgeht, Tiere hindurch treibt oder Fahrzeuge hindurchführt. Art. 19 Bewässerung und Ableitung von Wässerwasser 1 Wer sich nicht an die von der Gemeinde erlassenen Weisungen betreffend die Bewässerung von Wiesen, Feldern, Rasen, Gärten, Reben, usw. hält. 2 Wer in unberechtigter Weise Wässerwasser ableitet oder benutzt. Art. 20 Rechtsmittel und Verfahren 1 Gegen Bussenverfügungen des Gemeinderates, die dieser gestützt auf die Bestimmungen des vorliegenden Reglements fällt, kann innert einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat eine gedrängte Darstellung des Sachverhaltes, die angerufenen Beweismittel und die Anträge zu enthalten und ist eingeschrieben an den Gemeinderat zu richten. 2 Einspracheentscheide des Gemeinderates können innert 30 Tagen seit Zustellung mittels Berufung an einen Richter des Kantonsgerichts angefochten werden. 3 Alle übrigen Verfügungen und Einspracheentscheide des Gemeinderates, die nicht das Verwaltungsstrafrecht betreffen, können innert 30 Tagen seit Eröffnung mittels Beschwerde beim Staatsrat des Kantons Wallis angefochten werden. 3. Schlussbestimmungen Art. 21 Inkrafttreten Das vorliegende Reglement tritt nach Annahme durch die Urversammlung und unmittelbar nach Genehmigung durch den Staatsrat in Kraft. Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom 16. März 2017 Angenommen von der Urversammlung am. Genehmigt vom Staatsrat am.. Einwohnergemeinde Ried-Brig Gemeindepräsident. Gemeindeschreiber. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat von Ried-Brig beantragt der Urversammlung die Genehmigung der Revision des kommunalen Polizeireglements.

11 11 AUS DEN RATSSITZUNGEN Das Gebiet im Bereich Rufigraben/Lengumatte befindet sich in der Bauzone der Gemeinde Ried-Brig. Durch die aktuelle Bau tätigkeit wurde es notwendig, die bisherigen Trinkwasser- und Kanalisationsleitungen einer neuen Linienführung zu unterziehen. Diesbezüglich hat der Gemeinderat folgende Aufträge vergeben: Installationsarbeiten: Heinzen Metallbau GmbH, Fr. 46'941. Baumeister: Fantoni AG, Fr. 22'500. TRINKWASSER- UMLEITUNGEN Lengumatte/Rufigraben Die Arbeiten wurden im Freihandverfahren ausgeschrieben und vergeben. Fiedler Wolfgang Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe beim best. EFH, Parzelle Nr. 3999, Chumme Rüttimann Peter Neugestaltung Umgebung beim best. EFH, Parzelle Nr. 3805, Brei Hutter Julia und Mathias Neubau EFH und Erschliessungsstrasse, Parzellen Nr. 747, 741, Lowina Gehrig-Arnold Dominique Sanierung Alphütte, Parzelle Nr. 3709, Rothwald Gemmet Stefan Neubau Unterstand für Bienenwanderwagen/Bienenstand, Parzelle Nr. 294, Hofachra Zurwerra Adrian Gestaltung Spielplatz/Sinnugartu, Erstellen Sonnensegel beim best. Restaurant Simplon va hie, Parzelle Nr. 1972, Schlüocht Schnidrig Mathias Neubau EFH, Parzelle Nr. 1390, Brei Eyer Richard Anbau an best. Gartenhaus, Parzelle Nr. 3832, Ziilti Zurwerra Sylvette und Reto Balkonverglasung beim best. EFH, Parzelle Nr. 3739, Brei Lengen Robin Sanierung Fassade best. MFH, Parzelle Nr. 3553, Brei Zenklusen Roger Umbau und Isolation best. EFH, Parzelle Nr. 3844, Cheer Albert-Bailly Christa Einbau Garagentor in best. Unterstand, Parzelle Nr. 3873, Lowina Eyer Yolanda Ersatz Eingangstreppe durch Rampe beim best. EFH, Parzelle Nr. 2169, Ziilti Perrig Stefan Umbau best. EFH, Parzelle Nr. 2326, Bach Marte Tobias Einbau einer Wärmepumpe beim best. MFH, Parzelle Nr. 2099, Biela Abgottspon Kurt Anbau an best. Stall, Parzelle Nr. 1870, Bach Salt Mobile SA und Swisscom (Schweiz) AG Umbau der best. Kommunikationsanlage, Antennenaustausch, neue Kabelbrücke, Parzelle Nr. 2539, Gräächi Marugg Hans Anbau an best. EFH, Parzelle Nr. 639, Gassa Schnidrig Kurt und Maria Neubau Parkplätze, Parzelle Nr. 1378, Alti Gassa BAUGESUCHE Folgende Baugesuche sind in letzter Zeit auf der Gemeinde eingegangen oder bewilligt worden

12 DIE GEMEINDE INFORMIERT 12 STRASSEN- SANIERUNG Dorfstrasse 2017 Im Rahmen der längerfristigen Unte rhalts- und Investitionsplanung wird in diesem Jahr die 1. Etappe der Dorfstrasse einer Total sanierung unterzogen. Der Strassenkörper der Dorfstrasse ist sehr alt und die verborgenen Infrastrukturleitungen weisen ebenfalls bereits ein hohes Alter auf, so dass sich eine Totalsanierung aufdrängt. Dabei wird der gesamte Strassenkörper inkl. der darunterliegenden Infrastrukturleitungen (Trinkwasser, Kanalisation, Oberflächenwasser, Strom, Swisscom) ersetzt. Die Baustelle betrifft den Abschnitt ab dem Schulhaus Schlüocht bis zur Einfahrt in die Riedgassa. Mit den Arbeiten wird am Montag, 1. Mai 2017 begonnen und werden voraussichtlich bis Ende September 2017 dauern. Wegen der Strassenlänge sowie den diversen logistischen Herausforderungen ist geplant, dass die Arbeiten in 3 Etappen ausgeführt werden. Der Gemeinderat hat die Arbeiten nach dem öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschrieben und folgende Vergaben vorgenommen: Baumeister: Fantoni AG, Fr. 477'898. Installationsarbeiten: Metallbau Heinzen GmbH, Fr. 95' Dabei wird es unweigerlich zu Verkehrsbehinderungen und Einschränkungen kommen. Die Gemeinde und die beauftragten Unternehmungen werden alles daran setzen, die Beeinträchtigungen auf ein Minimum zu beschränken. Trotzdem sind wir aber auf die Unters tützung und das Wohlwollen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie aller Strassenbenützer angewiesen. Wir sind überzeugt, dieses Bauvorhaben gemeinsam im Interesse aller erfolgreich und möglichst speditiv realisieren zu können. SANIERUNG BÜCHHÜS LINGWURM Früher standen praktisch in allen Weilern sogenannte Büchhüser. In diesen wurde die Wäsche gewaschen und gleichzeitig die Tiere geschlachtet. Das Büchhüs im Lingwurm ist einer der letzten Zeitzeugen in der Region. Das Ecomuseum sowie die Gemeinde Ried- Brig sind aktuell auf der Suche nach Geldgebern bei Institutionen, so dass das Objekt im Lingwurm erhalten und der heutigen wie zukünftigen Generation erhalten bleibt. Gerne stellen wir Ihnen das interessante Projektdossier auf der Homepage zur Einsicht zur Verfügung. AUSBAU BREIT- BANDKOMMUNI- KATION Das Bedürfnis nach höheren Bandbreiten beim Festnetz sowie der Mobilfunkversorgung verlangt bauliche Anpassungen an der Infrastruktur. Der Gemeinderat hat beschlossen, diesen Ausbau der Telekommunikation in Zusammenarbeit mit der Swisscom aktiv anzugehen und auszubauen. Als Antennenstandort für die Mobilfunkversorgung stellt die Gemeinde den Werkhof in der Gewerbezone zur Verfügung. Diesbezüglich wird die Swisscom in nächster Zeit ein Baugesuch einreichen. Gleichzeitig wird die Swisscom die Breitbandversorgung FTTS (fiber to the street) im Jahr 2018 realisieren.

13 13 DIE GEMEINDE INFORMIERT Die Nationalstrasse A9 quert im Gebiet Rothwald die Quellschutzzone der Mittubächquellen. Der LKW-Unfall vom 15. Oktober 2015 bleibt uns allen negativ in Erinnerung. Nach der Havarie konnten zwei Quellen der Mittubäch-Quellgruppe über einen längeren Zeitpunkt nicht genutzt werden. Seit Mai 2016 ist die Wasserqualität wieder einwandfrei und es steht dem Trinkwasserverbund Simplon Nord wieder die gesamte Quellschüttung zur Verfügung. Um die Quellgebiete Mittubäch unterhalb der Nationalstrasse besser zu schützen, wird die Entwässerung im Bereich Rothwald- Mittubäch optimiert. Dabei handelt es sich um ein Provisorium bis zur nächsten grösseren Sanierung auf dem Strassenabschnitt Roth wald. Die Arbeiten finden voraussichtlich im Herbst 2017 statt, grösstenteils ausserhalb des Verkehrs. OPTIMIERUNG ENTWÄSSERUNG ROTHWALD Diese nun vorgezogenen Arbeiten in der Quellschutzzone kommen dank der Intervention der Gemeindepräsidenten der Anrainergemeinden zu Stande. Im Rahmen der Überprüfung der Quellschutzzonen werden die Gemeinden Ried-Brig, Brig-Glis sowie Termen die Quellschutzzonen öffentlich auflegen. Dies wurde nötig, da alle 3 Gemeinden jeweils auch grenzüberschreitende Quellschutzzonen aufweisen. Neben dem hydrogeologischen Bericht werden die Schutzzonen, die Schutzzonenvorschriften sowie weitere Unterlagen öffentlich aufliegen. Das Dossier steht auf der Homepage zur Einsicht. ÜBERPRÜFUNG QUELLSCHUTZZONEN Die Grill- und Freizeitanlage Polti wird in den kommenden Wochen fertig erstellt. Gerne informieren wir Sie hiermit, dass diese ab Mitte Juni zur Benützung zur Verfügung stehen wird. Gerne nehmen wir die Anmeldungen auf dem Gemeindebüro entgegen. Die Anlage wird gegen eine Mietentschädigung zur Verfügung stehen. GRILL- UND FREIZEIT- ANLAGE POLTI Das aktuelle Mobiliar in der Primarschule ist in die Jahre gekommen und wird nun sukzessive ersetzt. Zusätzlich ist festzustellen, dass die heutigen Kinder durchschnittlich grösser sind. Nach einem Probesitzen durch Schulkinder hat sich die Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Schulverantwortlichen für das Produkt der Firma embru entschieden. Auf das kommende Schuljahr wird nun eine erste Tranche von 17 Tischen und 34 Stühlen mit einer Investitionssumme von Fr. 22' beschafft. BESCHAFFUNG NEUES SCHULMOBILIAR

14 SCHULJAHR 2017/ ORGANISATION 1. Das Einschulungsalter wurde für die nächsten Jahre wie folgt festgelegt: Schuleintritt Schuljahr 17/18 alle Kinder im Alter von Schuleintritt Schuljahr 18/19 alle Kinder im Alter von Die «Erstkindergärtner» (Schüler 1H) kommen jeweils an vier Vormittagen von Uhr bis Uhr in die Schule; können aber bereits freiwillig oder auf Aufforderung der Lehrperson ab Uhr den Kindergarten aufsuchen und werden hier pädagogisch unterstützt und gefördert. 3. Im 2. Jahr (2H) besuchen die Kinder den Unterricht an acht Halbtagen. Die Lehrperson kann jeweils am Morgen mit einzelnen Kindern bereits ab Uhr eine individuelle Förderung umsetzen. 4. Die Kinder werden zudem bei ausgewiesenem Bedarf durch die Lehrpersonen des Kindergartens bereits ab Uhr betreut. BEWILLIGTE KLASSEN Für das kommende Schuljahr 2017/2018 bewilligte das Departement für Bildung und Sicherheit sieben Klassen für die Primarschule (3H 8H) und drei Kindergärten (1H 2H). PERSONAL- SITUATION Im Bereich Personal (Klassenlehrpersonen) ergeben sich aufs neue Schuljahr hin folgende Mutationen. Frau Claudia Kronig-Albrecht geht in den wohlverdienten Ruhestand. Frau Tamara Franzen übernimmt ein Zusatzpensum in der Klasse 7H von Sybille Juon. Silvia Kippel und Manuela Meichtry-Wyer übernehmen gemeinsam die 4H. Bernarda Ritz und Christelle Schnyder-Mathieu arbeiten im Jobsharing in einer 1H/2H. Zum Schuljahresbeginn wird Frau Schnyder im Mutterschaftsurlaub sein; eine Stellvertretung wird während dieser Zeit ihre Aufgabe übernehmen. Nathalie Tenisch unterrichtet DfF in der 1H 8H. Clara Perrollaz übernimmt ein Teilpensum Textiles Gestalten in der 6H/8H. Michaela Schalbetter wird zu Beginn des Schuljahres im Mutterschaftsurlaub sein; Frau Alexandra Knubel übernimmt während dieser Zeit ihre Aufgaben. EINSCHULUNG ÜBERTRITT 3H Eltern, welche ab August 2017 ihr Kind erstmals in den Kindergarten schicken, werden anlässlich eines Elternabends nähere Informationen erhalten. Dieser Elternabend findet am 29. Mai 2017 um Uhr im Burgersaal statt. Eine Schulanmeldung ist nicht notwendig; alle Kinder, welche zwischen dem geboren sind, gelten als aufgenommen. Kinder, die derzeit die 2H (bisher 2. Kindergarten) besuchen, treten im August 2017 automatisch in die 3H (bisher 1. Primarklasse) über. Aufgrund der vorgegebenen Einschulungsdaten braucht es auch hier keine separate Anmeldung.

15 15 SCHULJAHR 2017/2018 Stufe Lehrperson Schülerzahl Kindergarten (1H/2H) Katja Zumthurm 18 Kinder Kindergarten (1H/2H) Christelle Schnyder-Mathieu Bernarda Ritz 18 Kinder ABTEILUNGEN Kindergarten (1H/2H) Jeanine Volken 18 Kinder 1. Klasse (3H) Denise Willisch Marty 23 Kinder 2. Klasse (4H) Silvia Kippel Manuela Meichtry-Wyer 24 Kinder 3. Klasse (5H) Michaela Schalbetter 16 Kinder 3. Klasse (5H) Thomas Schalbetter 17 Kinder 4. Klasse (6H) Gillian Schmidhalter 20 Kinder 5. Klasse (7H) Sybille Juon Tamara Franzen 28 Kinder 6. Klasse (8H) Florian Imhof 18 Kinder Technisches Gestalten (TG) Religion PSH DfF (Deutsch für Fremdsprachige) Christine Schmidt: 4H Ewald Walker: 3H Tamara Franzen: 7H Clara Perrollaz: 6H/8H Eliane Albert Marie-Therese Ritz Pfarrer Rolf Kalbermatter Beatrice Julier Rahel Rüedi Natalie Tenisch Schulbeginn Mittwoch, 16. August 2017 (ganzer Tag Schule) Primarschulen Uhr 1. Kindergarten (1H) Uhr SCHULBEGINN SCHULSCHLUSS 2. Kindergarten (2H) Uhr Eröffnungsgottesdienst Uhr Schulschluss Freitag, 29. Juni 2018 abends

16 SCHULJAHR 2017/ SCHUL- UND FERIENPLAN 2017/2018 Schulen Brig Süd (Brig-Glis, Ried-Brig, Simplon Dorf und Termen) Schulbeginn Mittwoch, 16. August 2017 morgens Schulschluss Freitag, 29. Juni 2018 abends Schulferien Herbstferien Freitag, 13. Oktober 2017 Montag, 30. Oktober 2017 Weihnachtsferien Freitag, 22. Dezember 2017 Montag, 08. Januar 2018 Sportferien Freitag, 23. Februar 2018 Montag, 12. März 2018 Osterferien Donnerstag, 29. März 2018 Dienstag, 03. April 2018 Maiferien Freitag, 04. Mai 2018 Montag, 14. Mai 2018 abends morgens abends morgens abends morgens abends morgens abends morgens Zusätzliche Schultage Mittwoch, 16. August 2017 Mittwoch, 28. März 2018 ganzer Tag Schule ganzer Tag Schule Feiertage Allerheiligen Mittwoch, 01. November 2017 Maria Empfängnis Freitag, 08. Dezember 2017 St. Josef Montag, 19. März 2018 Fronleichnam Donnerstag, 31. Mai 2018 Zusätzlich freier Tag Pfingstmontag Montag, 21. Mai 2018

17 17 SCHULJAHR 2017/2018 Die kommunalen Schulkommissionen der Gemeinden der Schulregion Brig Süd und die Schulkommission der Orientierungsschule wurden auf Ende 2016 aufgelöst und auf Beginn des Jahres 2017 durch eine Regionale Schulkommission der Schulen Brig Süd ersetzt. Die Regionale Schulkommission setzt sich wie folgt zusammen: Giovanni Gallo (Schulkommissionspräsident) Michel Manz Arnold Zehner Elisabeth Kellenberger Josiane Monnier Nicole Heinen Maya Hausammann Rosmarie Marx Nathalie Henzen Sandra Escher Robert Lochmatter Edi Arnold Alexander Burgener Anton Mutter SCHUL- KOMMISSION Neuorganisation Die Steuergruppe der Schulen Brig Süd setzt sich aus den jeweiligen Schulpräsidenten wie folgt zusammen: Patrick Amoos (Vorsitz) Christian Tenisch Thomas Zenklusen Thomas Salzmann Die Handhabung der Schüler Abonnemente wurde durch die Schuldirektion wie folgt definiert: 1. Die Schuldirektion verlangt durch die Klassenlehrperson von den betreffenden Kindern ein Passfoto. 2. Sie leitet diese Fotos zusammen mit einer Gesamtliste vor Ende Juli an PostAuto Wallis in Brig weiter. 3. PostAuto Wallis stellt die Abonnemente aus und schickt diese klassenweise sortiert vor Schulbeginn an die Schuldirektion zurück, welche sie zum Verteilen an die Klassenlehrpersonen weitergibt. 4. Die Schuldirektion bzw. die Gemeindeverwaltungen informiert Eltern/Schüler auf Anfrage, dass jeweils in der ersten Schul woche eines Schuljahres in den Postautos und im Ortsbus keine Fahrausweis-Kontrollen stattfinden. 5. Die Abonnements werden grundsätzlich in der ersten Schulwoche in der Schule durch die Klassenlehrperson den Kindern abgegeben. 6. Für Neuzuzüger im August oder später, sowie für Kinder, die den Wohnort so wechseln, dass sie neu einen Anspruch auf ein Abonnement haben, gilt grundsätzlich dasselbe Vorgehen (Schuldirektion PostAuto Schuldirektion Klassenlehrperson Schüler). 7. PostAuto stellt den Gemeinden entsprechend Wohnsitz Rechnung. POSTAUTO-ABO für OS Schüler/Schülerinnen

18 FRONLEICHNAMSFEIER 18 FRONLEICHNAMS- FEIER Donnerstag, 15. Juni 2017 Am Donnerstag, 15. Juni 2017 feiern wir das traditionelle Fronleichnamsfest. Dieser Anlass wird wie folgt gestaltet: 9.15 Uhr Einzug ab Schulhausplatz 9.30 Uhr Gottesdienst mit anschliessender Fronleichnamsprozession Nach der Prozession offeriert die Einwohnergemeinde in der Turnhalle einen Aperitif. Die gesamte Bevölkerung ist herzlich eingeladen, sich in einer grossen Dorfgemeinschaft zu dieser Fronleichnamsfeier einzufinden. Während der Prozession wird der Streckenabschnitt (Post Schulhausplatz) für den motorisierten Verkehr gesperrt (ca Uhr bis Uhr). Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis. Einwohnergemeinde und Pfarrei Ried-Brig An alle Wehrmänner der Einwohnergemeinde Ried-Brig Hiermit biete ich alle Wehrmänner der Gemeinde Ried-Brig auf, am Herrgottstag in der Uniform der Ehrenkompanie anzutreten. Kleiderausgabe: Mittwoch, 14. Juni 2017, Uhr im Materialdepot neben dem Jugendlokal im Schulhaus Ried-Brig. Bei Fragen zur Kleiderausgabe richten Sie sich bitte an Mike Rittiner, Tel Wir bitten alle Wehrmänner der Ehrenkompanie, die nicht mehr aktiv an der Ehrenkompanie teilnehmen, die von der Ehrenkompanie zur Verfügung gestellte Uniform zurückzubringen. Das Ehrenkompanieschiessen findet am Dienstag, 13. Juni 2017 von Uhr auf der Schiessanlage Chalchofen statt. Die Karabiner werden im Schiessstand bereitgestellt. Das Programm der Ehrenkompanie am Herrgottstag ersehen Sie aus dem Aufgebot des Tageskommandanten. Traditionell finden wir uns im Anschluss an den offiziellen Teil ab ca Uhr im Restaurant Brigerberg ein, wo wir alle zu einem wohlverdienten «Herrgottsgrenadierenschluck» und zur Minestra bei Leonie eingeladen sind. Mit Kameradengruss Michel Eyer, Gemeindefenner Programm Ehrenkompanie Die Ehrenkompanie ist am Herrgottstag wie folgt aufgeboten: Uhr Uhr Fassen der Karabiner und Helme im Schulhaus Uhr Uhr Übung auf dem Schulhausplatz Uhr Abmarsch zur Kirche Uhr Gottesdienst mit Prozession Anschliessend marschiert die Ehrenkompanie im Takt der Marschmusik der Musikgesellschaft Simplon und in Begleitung der Dorfbevölkerung zur Turnhalle. Während des von der Gemeinde offerierten Aperitifs finden die Ehrungen der sich verdient gemachten Wehrmänner und die Fahnenübergabe an den neuen Gemeindefenner statt. Ich hoffe, dass auch in diesem Jahr wieder eine stattliche Ehrenkompanie aufzieht. Der Tageskommandant Oblt Marc Zurwerra

19 19 EINWOHNERKONTROLLE Herr Barile Gianluca Herr Carlen Pascal Frau Coskun Franziska Jolanda Herr Hüttner Frank Herr Kees Tarvi Herr Mendez Salgueiro Manuel Herr Noffke Rainer Mathias Herr Schneider Andreas Herr Sirro Andrea Herr Stellmacher Dirk ZUZÜGER Wir heissen alle Zuzüger der Wohngemeinde Ried-Brig herzlich willkommen Frau Bogini Audrey Marie-Andrée Familie Jenelten Stefan und Jacqueline mit Kinder Dan Luca und Jeremias Herr Kern Julien Familie Soares Azevedo Joel Manuel und Pinto Andreia Catarina Frau Tschudin Tamara Rebekka Familie Zuber Michael und Kristina WEGZUG Wir wünschen alles Gute für die Zukunft GEBURTEN Herzliche Gratulation den frisch gebackenen Eltern Schmid Mauro Schmidhalter Severin Aurel Ambord Enea Wünschen Sie, dass Ihr Neugeborenes in der nächsten Ausgabe ebenfalls mit Foto abgebildet wird, dann senden Sie uns bitte ein Foto in guter Qualität an Heinzen-Arnold Hilda Huber-Eggs Anna Maria Köchli-Bürcher Alberto Schmidhalter Josef-Anton TODESFÄLLE

20 30. EIDGENÖSSISCHES JODLERFEST 20 Brig-Glis ist vom 22. bis 25. Juni 2017 Gastgeber des 30. Eidgenössischen Jodlerfestes. Nach 1987 übernimmt die Simplonstadt zum zweiten Mal diesen Grossanlass. An drei Tagen werden gegen 15'000 Jodlerinnen und Jodler, Alphornbläserinnen und Alphornbläser sowie Fahnenschwingerinnen und Fahnenschwinger erwartet. Dazu rechnen die zwei organisierenden Vereine «Zer Tafernu» Ried-Brig und «Ahori» Glis mit über 150'000 Besucherinnen und Besucher. Das Eidgenössische Jodlerfest (EJF) 2017 steht unter dem Motto «Ein Fest mit viel Herz». Bei den Besuchern, Jodlerinnen und Jodlern, Alphornbläsern und Fahnenschwingern sowie Partnern soll das EJF 2017 in bester Erinnerung bleiben. So wie das bereits 1987 der Fall war. Die Zahl der Vorträge beläuft sich auf 1'500. Dafür stehen in Brig- Glis und in Naters zwölf Vortrags-Säale zur Verfügung. Hinzu kommen zwei Hallen für die Fahnenschwinger und zwei Plätze für die Alphornbläser. Im Einsatz stehen 140 Jury-Mitglieder. Der Prolog zum 30. Eidgenössischen Jodlerfest erfolgt am Donnerstag, dem 22. Juni 2017, ab Uhr mit einem Forum, gefolgt von einem Konzertabend «Natur-Ton-Festival» und Festbetrieb in der Simplonhalle. Der eigentliche Festauftakt ist dann am 23. Juni 2017, um Uhr im Stockalperschloss. Das Jodlerdorf (rund um das OS-Schulhaus in Glis) und die Jodlermeile mit 60 Festständen (Saltinabrücke bis Glis Dorf) sind danach bis Sonntag offen.

21 EIDGENÖSSISCHES JODLERFEST Die Wettvorträge finden am Freitagabend und am Samstag statt. Der Festakt am Sonntag wird wieder im Stockalperschloss abgehalten. Der Höhe- und offizielle Schlusspunkt wird der grosse Festumzug durch das Städtchen bis nach Glis am Sonntag ab Uhr sein. Aufgrund der im Talgrund beschränkten Anzahl Betten wurden viele Aktive und Besucher für Übernachtungen in den Oberwalliser Gemeinden untergebracht. So werden unter anderem auch in den beiden Turnhallen sowie in der Zivilschutzanlage von Ried-Brig Einquartierungen stattfinden. Der Grossanlass wird durch die Gemeinde Ried-Brig mit einem einmaligen Unterstützungsbeitrag von Fr. 5'000. sowie Naturalleistungen unterstützt. Damit Aktive und Besucher jederzeit mit dem ÖV zum Logierort reisen können, aber auch damit die Bevölkerung mittels ÖV am Fest teilnehmen kann, wurde der Regionale ÖV im Festpin inkludiert. Der Festpin kostet für drei Tage Fr. 40. und beinhaltet folgende Leistungen: Eintritt zu sämtlichen Vorträgen, Besuch der Festeröffnung & des Festaktes, grosser Festumzug am Sonntag, regionale ÖV im Oberwallis für die An-/Abreise zur Unterkunft und P&R- Parkplatz als Alternative. Die Bevölkerung wird gebeten, an den Festtagen Brig-Glis ausschliesslich mit dem öffentlichen Verkehr zu erreichen. Insgesamt werden an allen vier Tagen rund 1'300 freiwillige Helferinnen und Helfer im Einsatz stehen.

22 VEREINE 22 Tag der offenen Tür JUGENDVEREIN BRIGERBÄRG Freitag, 19. Mai ab Uhr beim Jugendlokal Schulhaus Ried-Brig Grilladen & Pommes / Kaffee & Kuchen Familie und Freunde sind herzlich eingeladen DANKESCHÖN Vergält s Gott FRAUEN- & MÜTTER- GEMEINSCHAFT RIED-BRIG Suppentag In Zusammenarbeit mit der Pfarrei Ried-Brig führte die Frauenund Müttergemeinschaft am Palmsonntag, 9. April 2017, den traditionellen Suppentag durch. In diesem Jahr wurde die Missionsarbeit im Kongo von Herz Jesu Pater Karl Hofer unterstützt. Mit diesem Erlös wird das Missionswerk unterstützt, so dass auch in Zukunft den Ärmsten der Armen im Kongo geholfen werden kann. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen, die diesen Anlass in irgendeiner Form unterstützt haben. Einen besonderen Dank richten wir an alle Sponsoren, Gönner sowie an alle Helferinnen und Helfer. H.H. Pfarrer Rolf Kalbermatter Frauen- und Müttergemeinschaft Ried-Brig, der Vorstand

23 23 AGENDA Mai 2017 FR Gottesfäscht, Pfarrei, Uhr FR Nothilfe Wochenend-Kurs, Samariterverein, Lokal SA Nothilfe Wochenend-Kurs, Samariterverein, Lokal SA Jahreskonzert, MG Simplon, MZH Brigerbärg SA Schiesstag 2, Schützenzunft Termen, SSZ Chalchofen, Uhr SA Chäästag, Schaukäserei Rhone AG, Schulhausplatz SO Muttertag MI Urversammlung, Burgersaal, Uhr FR Maiferien, Schule Ried-Brig ( ) FR Tag der offenen Tür, Jugendverein Brigerbärg, Jugendlokal FR Schüler-Fussball-Turnier, FC Termen/Ried-Brig, Sportplatz Termen SA Abstimmungen, Einwohnergemeinde, Burgersaal SO Abstimmungen, Einwohnergemeinde, Burgersaal MO Bittprozession Lowina, anschl. Gottesdienst Kapelle Lowina, 18 Uhr DI Bittprozession Hasel, anschl. Gottesdienst Kapelle Hasel, 18 Uhr MI Bittprozession Biela, 8.00 Uhr DO Auffahrt, Festgottesdienst, 9.30 Uhr DO Dorfturnier, FC Termen/Ried-Brig, Pfarrei und Penalty Chor, Sportplatz Termen, Feldgottesdienst, Uhr AGENDA Überblick über die wichtigsten Anlässe der kommenden Monate Juni 2017 DO OP Schiessen, SSZ Chalchofen, Schiessanlage Chalchofen, Uhr SA Bezirksmusikfest, MG Simplon, Mörel SA Schiesstag 3, Schützenzunft Termen, SSZ Chalchofen, Uhr SO Pfingsten und Firmung, festlicher Einzug, Uhr Festgottesdienst mit Kirchenchor, Uhr FR Ministrantenlager, Pfarrei, Uhr SA HOW Beachevent, Verein VBC HOW, Sportplatz Scheeni SA Oberwalliser Musikfest, MG Simplon, Unterbäch SA Ministrantenlager, Pfarrei SO HOW Beachevent, Verein VBC HOW, Sportplatz Scheeni SO Oberwalliser Musikfest, MG Simplon, Unterbäch SO Ministrantenlager, Pfarrei MO Abschluss mit Messe, Gruppe Treffpunkt, Uhr MO Ausgabe Chränzli-Röcke, Frauen- & Müttergemeinschaft, Schulhaus, Uhr DI Abschlussmesse (für verstorbene Mitglieder) Frauen- & Müttergemeinschaft, Burgspitz, Uhr DO Fronleichnam, Festgottesdienst mit Kirchenchor und Fronleichnamsprozession, 9.30 Uhr FR GV, FC Termen/Ried-Brig, Termen SA Familienausflug, Kirchenchor SO Familiengottesdienst, Pfarrei, 9.30 Uhr SO Grillplausch, Tanzclub Wallis/Valais Brigerbärg SO Berger-Trüch, Geteilschaft Simplon-Bergalpe, MZH Schulhaus, Uhr MO BLS-AED-SRC Komplett Refresher, Samariterverein, Vereinslokal MO Rücknahme Chränzli-Röcke, Frauen- & Müttergemein schaft, Schulhaus, Uhr DO Eidg. Jodlerfest Brig-Glis, Jodlerklub zer Tafernu, Brig-Glis FR Eidg. Jodlerfest Brig-Glis, Jodlerklub zer Tafernu, Brig-Glis SA Eidg. Jodlerfest Brig-Glis, Jodlerklub zer Tafernu, Brig-Glis SO Eidg. Jodlerfest Brig-Glis, Jodlerklub zer Tafernu, Brig-Glis MI Schulschluss mit Abschlussmesse, Burgspitz, Uhr

24 RIED-BRIGER ZIITIG Juli 2017 SO Gottesdienst im Berisal, Kapelle Berisal, Uhr SA Gemeinwerk Simplon Bergalpe SO Gottesdienst im Berisal, Kapelle Berisal, Uhr SA Ultra-Marathon, Oberwald Simplon Dorf Oberwald SO Gottesdienst im Berisal, Kapelle Berisal, Uhr SO Gottesdienst im Berisal, Kapelle Berisal, Uhr SO Schäfertag Steinu «Läcktag», SN-Genossenschaft SO Fussball-Lager Fiesch, FC Termen/Ried-Brig, ( ) SO Gottesdienst im Berisal, Kapelle Berisal, Uhr August 2017 Konzept & Gestaltung: DREIZWEIEINS GmbH Druck: Valmedia DI Nationalfeiertag SA Gondo Marathon, MZH Schulhaus SO Marchbegehung, Burgerschaft Grund SO Gottesdienst im Berisal, Kapelle Berisal, Uhr SO Gondo Marathon, MZH Schulhaus SO Gottesdienst im Berisal, Kapelle Berisal, Uhr MO Walser-Gottesdienst, Pfarrei & Jodlerklub zer Tafernu, Uhr, Kapelle Burgspitz DI Maria Himmelfahrt, Gottesdienst Kapelle Berisal, Uhr MI Gottesdienst zum Schulanfang, Pfarrkirche, Uhr SA Walliser Jodlertreffen Ausserberg, Jodlerklub zer Tafernu SA OP Schiessen, SSZ Chalchofen, Schiessanlage Chalchofen, Uhr DO OP Schiessen, SSZ Chalchofen, Schiessanlage Chalchofen, Uhr FR GV, Theater Brigerbärg SO Wahlfahrt Madonna del Sasso, Pfarrei DO Theaterprojekt, Theater Brigerbärg, Rest. Simplon va hie September 2017 Redaktionstermine Ried-Briger Ziitig Ausgabe Nr. 14 Redaktionsschluss 31. Juli 2017 Ausgabe Nr. 15 Redaktionsschluss 30. September 2017 FR Theaterprojekt, Theater Brigerbärg, Rest. Simplon va hie FR Volleyball-Dorfturnier, TV & SVKT Ried-Brig, beide MZH, ab Uhr SA Theaterprojekt, Theater Brigerbärg, Rest. Simplon va hie SA Schiesstag 4, Schützenzunft Termen, SSZ Chalchofen, Uhr SO Hüttenfest Bortelalp mit Gottesdienst, Pfarrei & SC Brigerberg, Uhr MO BLS-AED-SRC Komplett, Samariterverein, Vereinslokal DI Einführung in die Welt der Edelsteine, Frauen- & Müttergemeinschaft, Burgersaal, Uhr FR BLS-AED-SRC Komplett 4 Std., Samariterverein, Lokal SO Eidg. Dank-, Buss- & Bettag, Festgottesdienst, Uhr DI Herbstschau, SN-Genossenschaft MI BLS-AED-SRC Komplett Refresher, Samariterverein, Vereinslokal DO Nothilfekurs 10 Std., Samariterverein, Vereinslokal SA Abstimmungen, Einwohnergemeinde, Burgersaal SA Wanderung, Tanzclub Wallis/Valais Brigerbärg SA Kleider- und Schuhsammlung, Samariterverein SO Abstimmungen, Einwohnergemeinde, Burgersaal GEMEINDEKANZLEI Dorfstrasse 43, 3911 Ried-Brig, Postfach 37, 3911 Ried-Brig, T , F , ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Uhr, Mittwoch Uhr

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