Empfehlungen der AG Zusammenarbeit zwischen Werk- und Sozialdienst im Vollzug

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1 Empfehlungen der AG Zusammenarbeit zwischen Werk- und Sozialdienst im Vollzug Für die Umsetzung modularer Qualifizierungsangebote, die eng am Bedarf der Zielgruppe der Gefangenen orientiert sind, ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsbetrieben und den zuständigen Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern in den Haftanstalten erforderlich. Die zu Projektbeginn von Transit durchgeführten Bedarfserhebungen haben gezeigt, dass hier in den beteiligten Anstalten noch erhebliches Handlungspotential besteht. Im Projektverlauf wurde daher eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, an der sowohl Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter als auch Mitarbeitende der Arbeitsbetriebe und -verwaltungen der Haftanstalten beteiligt waren. Ziel der AG war es, praxisnahe Empfehlungen für die Verbesserung der Kooperationsstrukturen zwischen beiden Fachdiensten zu entwickeln und diese sowohl in die Anstalten zu transferieren als auch an die Entscheidungsträgerebene zu kommunizieren. 1. Mitwirkung an der Vollzugsplanung Obwohl die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdienste bei der Erfüllung der Aufgaben des Vollzuges im Strafvollzugsgesetz festgeschrieben ist, variiert die praktische Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe in den einzelnen Haftanstalten. Insbesondere die Einbeziehung des Werkdienstes in die Vollzugsplanung wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Die AG Zusammenarbeit zwischen Werk- und Sozialdienst im Vollzug empfiehlt daher die anstaltsübergreifende Umsetzung folgender Mindeststandards: Der Werkdienst sollte an den Vollzugsplankonferenzen teilnehmen bei bevorstehenden gravierenden Veränderungen, z.b.: Verlegungen (in eine andere Haftanstalt, in den Offenen Vollzug oder intern in besondere Bereiche) Sicherheitsrelevanten Vorkommnissen Lockerungen Bevorstehenden Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen (unter Beachtung der verbleibenden Haftzeit) 1

2 Folgende Rahmenbedingungen sollten gegeben sein: Verbindlichkeit (ggf. feste Termine) Berücksichtigung der Arbeitszeiten der zu beteiligenden Fachdienste Aktive Förderung der Einbeziehung des Werkdienstes in die Konferenzen durch die Anstalts-bzw. Teilanstaltsleitungen und die Leitungen Beschäftigung und Qualifizierung (z.b. durch eine verpflichtende Teilnahme bei bevorstehenden gravierenden Veränderungen) Weitere Empfehlungen zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen Werk- und Sozialdienst Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (StVollzG: 7 Mindestangaben und 154 Zusammenarbeit ) sollte durch die Leitungsebene gefördert und eingefordert werden. Informationen über gravierende Ereignisse, wie bevorstehende Ablösungen oder einschneidende Veränderungen im Vollzugsverlauf sollten zwischen Werk- und Sozialdienst grundsätzlich ausgetauscht werden. Es sollten regelmäßige und verpflichtende Treffen zwischen beiden Fachdiensten stattfinden. Der Austausch von Informationen sollte verbindlichen Standards folgen, klar und einheitlich sein, und gewährleisten, dass keine Informationen verloren gehen. Die Arbeitsverwaltung dient dabei als Schnittstelle zwischen Sozial- und Werkdienst. Der Werkdienst sollte dem Sozialdienst regelmäßig Einschätzungen zu den in den Arbeitsbetrieben beschäftigten Inhaftierten übermitteln. Nach der flächendeckenden Einführung sollte das Programm SoPart -Justizvollzug Berlin dafür genutzt werden. Für die Koordination, Begleitung und Förderung der Zusammenarbeit zwischen Werk- und Sozialdienst sollten Verantwortliche benannt werden Die folgenden Modelle haben sich in der Praxis bewährt und das gegenseitige Verständnis zwischen Werk- und Sozialdienst gefördert (Good Practice-Beispiele der Zusammenarbeit): Wechselseitige Hospitationen Werkdienst Sozialdienst Wechselseitige Teilnahme an Gremien (Gruppenleitersitzungen, Betriebsleitersitzungen), um Qualifizierungs- und Ausbildungsangebote in den Betrieben bzw. Behandlungsangebote des Sozialdienstes vorzustellen Etablierung regelmäßig tagender anstaltsinterner Gremien (wie z.b. in der ) unter der Einbeziehung von Werk- und Sozialdienst 2

3 2. Verbreitung von Informationen über Ausbildung und Qualifizierung in den Betrieben Die Angebote in den Bereichen Qualifizierung und Ausbildung in den Arbeitsbetrieben des Berliner Vollzugs werden immer vielfältiger: So wurden in den vergangenen Jahren zunächst durch freie Träger, inzwischen aber auch immer mehr durch die anstaltseigenen Betriebe eine Vielzahl von kleinteiligen und in relativ kurzer Zeit zu absolvierender Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt und umgesetzt. Gleichzeitig gibt es nicht nur über die Existenz der verschiedenen Angebote als auch über die jeweiligen Rahmenbedingungen und Zugangsvoraussetzungen Informationsdefizite sowohl unter den Mitarbeitenden der Anstalten als auch unter den Inhaftierten. Ebenso ist noch immer zu wenig über die aus dem erfolgreichen Abschluss einer modularen Qualifizierung resultierenden Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bekannt. Die AG Zusammenarbeit zwischen Werk- und Sozialdienst im Vollzug empfiehlt daher: Die modularen Qualifizierungsangebote sollten stärker als bisher in allen Bereichen des Vollzuges bekannt gemacht werden, dazu zählen neben den Inhaftierten die Anstaltsleitungen und Fachgremien Die Zusammenarbeit mit den Arbeitsberater_innen der Agentur für Arbeit sollte intensiviert werden, insbesondere um den Inhaftierten den Wert von während der Haft absolvierten Qualifizierungsmaßnahmen für die Zeit nach der Entlassung aufzuzeigen Um die Existenz modularer Qualifizierungsangebote in den einzelnen Anstalten besser zu kommunizieren, sollten folgende Ideen aufgegriffen werden Nutzung der Gefangenenzeitungen zur Verbreitung von Informationen Plakate, Flyer und andere Werbemaßnahmen vor Ort hierfür sollten nicht nur Schaukästen genutzt werden, sondern es sollte offensiver geworben werden, z.b. über Plakate an der Tür der Betriebe: "Wir stellen ein ". Regelmäßig und verbindlich stattfindende "Tage der offenen Tür" der Werkbetriebe, während derer der Werkdienst über Qualifizierungsangebote und -möglichkeiten informiert und die Arbeitsmarktrelevanz der Angebote hervorhebt. Der Sozialdienst sollte an diesen Tagen aktiv eingebunden werden, indem er beispielsweise gemeinsam mit infrage kommenden Inhaftierten die Betriebe aufsucht. Für die Absolvierung von Qualifizierungsmodulen wird darüber hinaus vorgeschlagen: Wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen vorhanden sind, ist es sinnvoll, die Absolvierung eines Qualifizierungsbausteines als Standard- Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Arbeitsplätzen zu machen (z.b. Hausarbeiter absolvieren im Vorfeld ein Gebäudereinigungsmodul) Die Zuweisung/Verlegung von Inhaftierten sollte nicht nur nach Maßgabe freier Plätze erfolgen, sondern flexibel entsprechend vorhandener Qualifizierungsmaßnahmen und der individuellen Bedarfe und Kompetenzen der Inhaftierten. Die Qualifizierungsangebote sollten eng mit den im Berliner Vollzug geplanten Kompetenzermittlungsverfahren verknüpft werden 3

4 Als besonders sinnvoll erscheint die zentrale Öffentlichkeitsarbeit über vorhandene modulare Angebote bzw. Ausbildungsmöglichkeiten im Berliner Vollzug Hierfür sollte ein anstaltsübergreifender Angebotskatalog Qualifizierung und Ausbildung im Berliner Strafvollzug erstellt werden Der Katalog sollte über alle aktuellen bzw. geplanten (modularen) Qualifizierungsangebote in den verschiedenen Haftanstalten informieren Diese Übersicht sollte regelmäßig gepflegt, aktualisiert und in die Anstalten transferiert werden Die Übersicht sollte visuell anregend dargestellt und klar verständlich sein. Dies beinhaltet unter anderem die farbliche Unterscheidung zwischen Vollausbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen Einbeziehung von Inhaftierten in die Aufbereitung und Gestaltung der Informationen Idealerweise sollte sowohl eine Print- als auch eine elektronische Version vorliegen Für die Bereitstellung der elektronischen Version des Angebotskataloges werden folgende Möglichkeiten vorgeschlagen: die Startseite des Portals der Zentralen IT-Stelle (ZIT) die Internetpräsenz der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz die Internetpräsenz des Reso-Nordverbundes Die zentrale Steuerung und Herausgabe des Katalogs sollte bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz liegen Durch die Senatsverwaltung sollte eine koordinierende Stelle, welche die Übersicht erstellt und pflegt, benannt werden Die Arbeitsverwaltungen der einzelnen Anstalten müssen die entsprechenden Inhalte regelmäßig an die koordinierende Stelle übermitteln Eine zentrale Rolle bei der Verbreitung der Informationen sollten die Leiter_innen Beschäftigung und Qualifizierung (LBQ) spielen Informationen zu Arbeits- und Qualifizierungsmöglichkeiten sollten den Inhaftierten bereits in der Einweisungsabteilung (EWA) zur Verfügung gestellt werden 4

5 Beispiel für einen Angebotskatalog Qualifizierung und Ausbildung im Berliner Strafvollzug (Auswahl aktueller Angebote) Name der JVA JVA OVB JVA OVB Bezeichnung der Maßnahme Vollausbildung Bäcker Vollausbildung Holzmechaniker (Tischlerei) Vollausbildung Koch (freier Träger) Qualifizierungsbausteine aus den Berufsbild Maurer (Lehrbauhof) Qualifizierungsbaustein Bearbeitung von Glas (Glaserei) Qualifizierungsbaustein Bearbeiten von Vollholz und Herstellen einfacher Werkstücke Qualifizierungsbaustein Vermehrung von Pflanzen (Gärtnerei) Anforderungen (Sprachkenntnisse, verbleibende Haftdauer, gesundheitliche Anforderungen) Entsprechende Haftdauer Entsprechende Haftdauer max. TN- Zahl Beginn der Maßnahme 4 1. Februar (jährlich) Interesse 12 August (jährlich) Dauer in Monaten/Stunden Zertifizierung durch 24 Monate Bäcker Innung 5 Nach Bedarf 36 Monate Tischler Innung 24 Monate IHK Interesse 15 Nach Bedarf 6 Monate Handwerkskammer Interesse 3 Nach Bedarf 6 Monate Handwerkskammer Interesse keine Begren zung laufend 240 h Handwerkskammer Interesse 3 laufend 156 h SenAIF Ansprechpartner vor Ort (Tel./E- Mail) = Vollausbildung = Modulare Qualifizierung 5

6 3. Zugang der Inhaftierten zu modularen Qualifizierungsangeboten Die genannten Informationsdefizite über die neu entwickelten Angebote bilden nicht den alleinigen Grund dafür, dass die Betriebe mitunter noch Schwierigkeiten haben, ausreichend geeignete Inhaftierte für die Umsetzung modularer Qualifizierungen zu finden. Ein weiterer Grund liegt darin, dass die Vermittlung von Inhaftierten in die vorhandenen Qualifizierungsangebote in den Anstalten derzeit keinem einheitlichen Verfahren folgt. Auch die Zusammenarbeit zwischen den Fachdiensten verläuft in dieser Hinsicht nicht immer reibungslos, was nicht zuletzt an ungeklärten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten liegt. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit der Zuweisungspraxis hat die Arbeitsgruppe daher gut funktionierende Modelle identifiziert und empfiehlt die folgenden Varianten: Absolvierung von Qualifizierungsbausteinen: Mögliche Zugangswege 6

7 An der Arbeitsgruppe und der Entwicklung der Empfehlungen waren die folgenden Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialdienst, dem Werkdienst und den Arbeitsverwaltungen der Justizvollzugsanstalten beteiligt: Volker Arndt Bernd Böhme JVA Plötzensee Tom Böttcher Natascha Jahnke JVA Plötzensee Martina Kirchner JVA Plötzensee Sven Krohn JVA des Offenen Vollzugs Andreas Lubosch JVA des Offenen Vollzugs Thomas Müller Dirk Opgen-Rhein JVA des Offenen Vollzugs Daniela Schulze JVA Plötzensee Reiner Schultz JVA Plötzensee Susanna Tetzlaff JVA Moabit Marcella Theile JVA des Offenen Vollzugs Mathias Voigt JVA Moabit 7

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