Datum Entwicklungen. Wichtige Entwicklungen bis Ende 2015
|
|
- Wilhelmine Kirchner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beitrags- und Beteiligungscontrolling Faktenblatt Luzerner Pensionskasse Zuständiges Departement Federführende Dienststelle Ansprechperson Faktenblatt erstellt von Finanzdepartement Departementssekretariat Monique Müller Monique Müller Datum Entwicklungen Wichtige Entwicklungen bis Ende 2015 Die Versammlung der Versicherten hat am 27. Mai 2015 ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Vorstand der LUPK gewählt. Für die zurücktretenden Franz Büchler (Vizepräsident) und Ruedi Inderbitzin wurden Annamarie Bürkli-Zietala und Martin Kaufmann neu gewählt. Die bisherigen Mitglieder Peter Dietschi, Pius Egli, Thomas Kaufmann und Rebekka Renz-Mehr wurden in ihrem Amt bestätigt. Als Ersatzmitglieder wählte die Versammlung Stefan Moser (1. Ersatz) und Martin Fluder (2. Ersatz). Auf Empfehlung des Experten Dr. O. Deprez beschloss der Vorstand der LUPK einen Wechsel der versicherungstechnischen Grundlagen von der Periodentafel auf die Generationentafel sowie eine Reduktion des technischen Zinssatzes von bisher 3 auf 2,5 %. Die Investitionen der LUPK erfolgen entsprechend der vom Vorstand der LUPK genehmigten Anlagestrategie (vgl. Link Finanzen und Wertschriften LUPK) und den Vorgaben des Anlagereglements, welche auch Aspekte der Nachhaltigkeit und Ethik berücksichtigen. Zukünftige Entwicklungen Tiefe Zinsen, volatile Aktienmärkte und erste Anzeichen für korrigierende Immobilienmärkte zwingen die LUPK, ihre Ertragsprognosen für die Zukunft weiter nach unten zu korrigieren. Diese Voraussetzungen sowie die nach wie vor steigende Lebenserwartung verlangen eine grundsätzliche Prüfung des Vorsorgeplans und des LUPK-Reglements. Die erforderlichen Arbeiten werden im Jahr 2016 in Angriff genommen. Fest steht, dass eine Senkung der Umwand- 2301/ /Formular Fact-Sheet
2 lungssätze aufgrund der reduzierten Erträge und der längeren Lebenserwartung unumgänglich sein wird. Im Rahmen der Projektarbeit werden mögliche Anpassungen und Lösungen (z.b. Leistungsreduktionen, Beitragserhöhungen, Erhöhung des Rentenalters bzw. eine Kombination dieser Massnahmen) erarbeitet werden müssen. Basisinformationen Rechtsform Art der Beteiligung Revisionsstelle Die LUPK ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eine selbständige, registrierte Vorsorgeeinrichtung im Sinn des BVG. Finanziell: Nein. Die LUPK hat eine spezielle Stellung innerhalb den Beteiligungen des Kantons, weil das von der LUPK verwaltete Vermögen nicht dem Kanton, den Gemeinden oder den angeschlossenen Arbeitgebern gehört, sondern den Versicherten. Bei den Arbeitgeberbeiträgen handelt es sich auch nicht um Staatsbeiträge, sondern um Beiträge im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Einsitznahme: Ja BDO AG Luzern Rechnungslegungsstandard Art. 48 BVV 2 und Swiss GAAP FER Richtlinie Nr. 26 Art und Umfang der Beteiligung Art des Gesellschaftskapitals - Höhe des Gesellschaftskapitals - Beteiligungsquote - Stimmenanteil* Der Vorstand LUPK besteht aus 12 Mitgliedern und er ist paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern zusammengesetzt. Die Arbeitgebervertretung wird vom Regierungsrat und die Arbeitnehmervertretung wird von der Versammlung der Versicherten gewählt. Das Präsidium wird abwechslungsweise für eine Amtszeit (Legislatur) von der Arbeitgebervertretung und von der Arbeitnehmervertretung gestellt. 6 von 12 Vorstandsmitgliedern. * Falls Einsitznahme im strategischen Leitungsorgan (Beispiel: Statistikrat, Spitalrat, Verbundrat, Verwaltungskommission etc.) 2/6
3 Wesentliche eigene Beteiligungen des Unternehmens Keine Risikobewertung Risiken Über die Hauptrisiken gesehen: In welche Risikokategorie würden sie die Beteiligung eingliedern? Begründung Veränderung Risikokategorie zum Vorjahr Massnahmen Unterdeckung (Deckungsgrad); Demographie in Verbindung mit Umwandlungssätzen; Bewirtschaftung Anlagevermögen und Umfeld Finanzwirtschaft; Attraktivitätsverlust als Arbeitgeber bei unattraktiven Rahmenbedingungen für die Arbeitgeber (Leistungen im Verhältnis zu den Beiträgen); Imageverlust bei schlechten Ergebnissen der LUPK (wirkt sich auf Kanton als Arbeitgeber aber auch auf angeschlossene Arbeitgeber aus). A Die Einteilung erfolgte aufgrund der Auswertung der Hilfsmatrix. Im Grundsatz ist das Risiko nicht sehr hoch. Würde jedoch die finanzielle Lage der LUPK sehr schlecht, könnten die Auswirkungen für den Kanton Luzern gross sein. Obwohl die LUPK keine Staatsgarantie mehr hat, müsste der Kanton wohl Sanierungsbeiträge leisten. - Der Deckungsgrad liegt Ende 2015 voraussichtlich knapp über 103 % (nach der Senkung des techn. Zinssatzes). Der Zieldeckungsgrad liegt bei ca. 115 % (Wertschwankungsreserven). Die LUPK beobachtet laufend die Finanzmärkte, um auf Änderungen so gut wie möglich reagieren zu können. - Strukturell ist die LUPK gut aufgestellt. Pendent ist die Senkung der Umwandlungssätze sowie die Überprüfung der Modellannahmen aufgrund der völlig veränderten Situation im Anlagebereich insbesondere den historisch tiefen Zinsen auch am langen Ende. - Die LUPK ist auch von der demografischen Entwicklung betroffen, obwohl das Verhältnis von 3,5 Aktiven auf einen Rentner/eine Rentnerin noch relativ gut ist. Hier gilt es, die Versichertenstruktur möglichst beizubehalten bzw. bei der Auswahl von neuen Kunden (= angeschlossene Arbeitgeber) ist auf eine gute Risikostruktur zu achten. 3/6
4 Erfolgsrechnung (in Mio. Fr.) Zahlen 2015 liegen nicht vor: Ertrag (Zahlen 2015 liegen nicht vor) 321,3 330,5 365,2 Aufwand (Zahlen 2015 liegen nicht vor) 189,3 257,3 365,2 Entwicklung Finanzzahlen Gewinn/Verlust Aufwand/Ertrag Gewinn und Verlust der LUPK sind im Wesentlichen von den Anlageerträgen abhängig und deshalb stark schwankend. Die reine Nennung von Gewinn und Verlust führt zu keinen aussagekräftigen Erkenntnissen. Aussagekräftigere Aussagen könnte man der Jahresperformance und der Entwicklung des Deckungsgrades entnehmen (vgl. Link Geschäftsberichte LUPK). Beim Aufwand sind die Höhe des technischen Zinssatzes sowie des Zinssatzes für Altersguthaben, die notwendigen versicherungstechnischen Anpassungen, die Bildung von Wertschwankungsreserven und die Verwaltungskosten massgebende Kenngrössen. Auf der Ertragsseite ist die Netto-Performance der Anlagen ausschlaggebend. Liegt der Deckungsgrad unter 100 %, führt ein Ertragsüberschuss zur Verminderung der Unterdeckung. Liegt der Deckungsgrad bei 100 % oder höher, werden mit dem Ertragsüberschuss Wertschwankungsreserven gebildet (Aufwand). Solange die Wertschwankungsreserven nicht vollständig geäufnet sind, wird Aufwand und Ertrag in der Jahresrechnung somit immer gleich hoch sein (vgl. Link Geschäftsberichte LUPK).Erst wenn die Wertschwankungsreserven vollständig geäufnet sind, führt ein Ertragsüberschuss für die LUPK zu freien Mitteln. Darlehen und Bürgschaften vom Kanton Art der Finanzierung - Höhe der Finanzierung - Zahlungsströme 2014 und 2015 zwischen Kanton und Beteiligung - Sicht Kanton (in Mio. Fr.) Einnahmen 0,173 Diverse Einnahmen 0,155 Diverse Einnahmen Ausgaben 256,020 PK-Beiträge 259,135 PK-Beiträge 4/6
5 35,465 Annuität 3,873 Mieten/NK 0,02 Diverse Ausgaben 35,575 Annuität 3,762 Mieten/NK 0,221 Diverse Ausgaben Strategische Leitungsorgane Personelle Veränderungen 2015 Die Mitglieder des Vorstandes LUPK werden jeweils für eine vierjährige Amtsdauer (analog Legislatur Kantonsrat und Regierungsrat) gewählt. Die letzte Amtsdauer lief am 30. Juni 2015 aus. Mit Beschluss vom 19. Juni 2015 hat der Regierungsrat die Arbeitgebervertretung für die Amtsdauer 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2019 gewählt. Die Versammlung der Versicherten hat am 27. Mai 2015 die Arbeitnehmervertretung für die Amts-dauer 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2019 sowie zwei Ersatzmitglieder für die Arbeitgebervertretung gewählt. Irene Keller trat per 30. Juni 2015 als Präsidentin des Vorstandes der LUPK zurück. Der Vorstand der LUPK wählte Rebekka Renz-Mehr am 2. Juli 2015 zur neuen Präsidentin des Vorstandes der LUPK und Dölf Käppeli zum neuen Vizepräsidenten. In der Geschäftsleitung der LUPK erfolgten 2015keine personellen Änderungen. Kantonsvertretungen - Heinz Bösch, Departementssekretär Finanzdepartement, Mitglied Vorstand LUPK seit 1. Oktober 2008; - Herbert Eugster, Rektor Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe, Mitglied Vorstand LUPK seit 1. September 2010, Vizepräsident seit 1. Juli 2015; - Benno Fuchs, Direktor/CEO Luzerner Kantonsspital, Mitglied Vorstand LUPK seit 1. Juli 2011; - Roland Haas, Leiter Dienststelle Personal, Mitglied Vorstand LUPK seit 1. August 2012; - Dölf Käppeli, Direktor Gebäudeversicherung Luzern, Mitglied Vorstand LUPK seit 1. Juli 2007; - Yvonne Zwyssig-Vüllers, Bezirksrichterin Bezirksgericht Willisau, Mitglied Vorstand LUPK seit 1. Juli Strategie Strategische Ziele gemäss B104 - Vorsorgeziel: 50 % der versicherten Besoldung im Rentenalter (heute liegt das Rentenalter bei 63 Jahren). - Vermeidung von Pensionierungsverlusten durch zu hohe Rentenleistungen (Umwandlungssätze). - Reduktion von Umverteilungen von Aktiven zu Rentnerinnen und Rentnern, die durch nicht genügend finanzierte Leistungen verursacht werden. 5/6
6 - In der Anlagepolitik soll eine angemessene Risikoverteilung u.a. durch Diversifikation erreicht werden; in der Anlagepolitik soll ein Augenmerk auf Nachhaltigkeit, Ethik, ökologische und energetische Aspekte gelegt werden. - Deckungsgrad soll 100 % sein. Darüber hinaus entsprechend der Anlagestrategie notwendige Wertschwankungsreserven bilden. - Beteiligung halten. Gemäss 63 Personalgesetz ist die LUPK die Pensionskasse für die Angestellten des Kantons Luzern (gesetzliche Grundlage). Änderung des strategischen Ziels Stand der Umsetzung Massnahmen Nein Die Umsetzung der strategischen Ziele liegt in der Kompetenz des Vorstandes LUPK. Der Kanton wird dabei durch die Arbeitgebervertretung im Vorstand LUPK vertreten. Diese setzen sich im Vorstand UPK mit ihren Entscheiden dafür ein, dass die strategischen Ziele des Kantons umgesetzt werden können. Zur Umsetzung der strategischen Ziele werden in nächster Zeit folgende Massnahmen notwendig sein: - Senkung der Umwandlungssätze, - Prüfung eines Wechsels auf neue versicherungstechnische Grundlagen, welche die künftige Abnahme der Sterblichkeitsrate besser berücksichtigen (Generationentafeln), - laufende Überprüfung der Ziele und Grundsätze der Vermögensbewirtschaftung. Einschätzung 7 von 10 Luzern, 31. Dezember /6
Datum 25. März Entwicklungen. Wichtige Entwicklungen bis Ende 2014
Beitrags- und Beteiligungscontrolling Faktenblatt Luzerner Pensionskasse Zuständiges Departement Federführende Dienststelle Ansprechperson Faktenblatt erstellt von Finanzdepartement Departementssekretariat
MehrGebäudeversicherung Luzern
Beitrags- und Beteiligungscontrolling Faktenblatt Version 1.0 Gebäudeversicherung Luzern Zuständiges Departement Federführende Dienststelle Ansprechperson Faktenblatt erstellt von JSD JSDDS Vincenz Blaser
MehrZuständiges Departement. Datum Entwicklungen
Beitrags- und Beteiligungscontrolling Faktenblatt Zuständiges Departement Federführende Dienststelle Ansprechperson Faktenblatt erstellt von Hochschule Luzern BKD Hochschulbildung und Kultur Karin Pauleweit
MehrLuzerner Pensionskasse. Stabil in die Zukunft
Luzerner Pensionskasse Stabil in die Zukunft 2016 Wachtturm LUPK auf einen Blick Name Kurzbezeichnung System Luzerner Pensionskasse LUPK Beitragsprimat Aktiv Versicherte 22 796 Rentenberechtigte 6 720
MehrJudith Lipp, ab Angela Küng
Beitrags- und Beteiligungscontrolling Faktenblatt Luzerner Kantonalbank Zuständiges Departement Federführende Dienststelle Ansprechperson Faktenblatt erstellt von Finanzdepartement Departementssekretariat
MehrPädagogische Hochschule Luzern
Beitrags- und Beteiligungscontrolling Faktenblatt Pädagogische Hochschule Luzern Zuständiges Departement Federführende Dienststelle Ansprechperson Faktenblatt erstellt von BKD Hochschulbildung und Kultur
MehrStärke durch Zusammenhalt
Luzerner Pensionskasse Stärke durch Zusammenhalt 2017 PK_FlyerZuGeschaeftsbericht_2017_FINAL.indd 2 Wachtturm 12.04.18 17:2 LUPK auf einen Blick Name Kurzbezeichnung System Luzerner Pensionskasse LUPK
MehrZuständiges Departement. Datum Entwicklungen. Wichtige Entwicklungen bis Ende 2016
Beitrags- und Beteiligungscontrolling Faktenblatt Zuständiges Departement Federführende Dienststelle Ansprechperson Faktenblatt erstellt von Hochschule Luzern BKD Hochschulbildung und Kultur Karin Pauleweit
MehrInformationsveranstaltungen für die Arbeitgeber und Personalverbände
Informationsveranstaltungen für die Arbeitgeber und Personalverbände Info-Veranstaltungen für Arbeitgeber Mittwoch, 7. Juni 2017, 18:00 Uhr Verkehrshaus Luzern und Mittwoch, 14. Juni 2017, 17:00 Uhr Verkehrshaus
MehrZuständiges Departement. Datum / Entwicklungen. Wichtige Entwicklungen bis Ende 2015
Beitrags- und Beteiligungscontrolling Faktenblatt Zuständiges Departement Federführende Dienststelle Ansprechperson Faktenblatt erstellt von Hochschule Luzern BKD Hochschulbildung und Kultur Karin Pauleweit
Mehr9. Versammlung der Versicherten Luzerner Pensionskasse
9. Versammlung der Versicherten Luzerner Pensionskasse Montag, 27. November 2017, 18:00 Uhr Forum 1 Messe Luzern Herzlich willkommen 9. Versammlung der Versicherten Luzerner Pensionskasse Traktandum 1
Mehrdes Regierungsrates für die Luzerner Pensionskasse (LUPK)
Eignerstrategie 2013 des Regierungsrates für die Luzerner Pensionskasse (LUPK) 27. September 2013 2013-385 / Eignerstrategie 2013 LUPK - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 1.1 ZWECK
MehrDestinatärversammlung 9. November 2016
Destinatärversammlung 9. November 2016 Erläuterungen zur Jahresrechnung 2015 Destinatärversammlung, 09.11.2016 1 Inhaltsübersicht Erläuterungen zur Bilanz (Aktiven /Passiven) Was passiert während der Aktivzeit
MehrRückstellungsreglement. Gültig ab 18. November 2015
Rückstellungsreglement Gültig ab 18. November 2015 Vorsorgestiftung VSAO Kollerweg 32 Postfach 389 CH-3000 Bern 6 Telefon-Nr.: +41 31 350 46 00 Fax-Nr.: +41 31 350 46 01 Internet: www.vorsorgestiftung-vsao.ch
MehrRÜCKSTELLUNGSREGLEMENT
RÜCKSTELLUNGSREGLEMENT der Viscosuisse-Pensionskasse-BVG und der Angestellten-Versicherungskasse der Viscosuisse SA (AVK) INHALTSVERZEICHNIS: Seite A. GRUNDLAGEN 2 Art. 1 Basis, Zweck 2 Art. 2 Begriffe
MehrReglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern
$ Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern vom 29. November 2016 In Kraft ab: 31.12.2016 Beantragt durch: Ausschuss der Pensionskommission
MehrPRO MEDICO STIFTUNG. für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz
PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide
MehrReglement für Rückstellungen und Reserven. Gültig ab
Reglement für Rückstellungen und Reserven Gültig ab 0.0.04 Inhaltsverzeichnis Art. Ziel Art. Definitionen Art. Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten und der Rentenbezüger Art. 4 Rückstellungsarten
MehrReglement über die Pensionskasse der Stadt Zug
G6 Beilage Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug Pensionskassenreglement vom.. Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Kenntnis von Bericht und Antrag des Stadtrates Nr. vom 6. Februar 0, gestützt
MehrReglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen. Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017
Reglement zu den Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven Vom Stiftungsrat am 8. Dezember 2016 genehmigt In Kraft ab dem 1. Januar 2017 Inhalt Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 4 Art. 2 Grundsätze
Mehrco re REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974
co re LA COLLECTIVE DE PRÉVOYANCE DEPUIS 1974 REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGS- TECHNISCHEN PASSIVEN copré Februar 2016 REGLEMENT ZU DEN VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN 2011 2 / 9 INHALTSVERZEICHNIS I
MehrFRP 2. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND
FRP 2 Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen STAND 29.11.2011 FRP 2 Fachrichtlinie Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie FRP 2 Vorsorgekapitalien
MehrKMU Forum 13. März 2017 Pensionskassen Herausforderung für KMU s
KMU Forum 13. März 2017 Pensionskassen Herausforderung für KMU s Prof. Markus Rupp Mitglied der Institutsleitung Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ 13. März 2017 markus.rupp@hslu.ch /+41 41 757
MehrFRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG
FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG Nach der a.o. Generalversammlung vom 29.11.2011 FRP 5 Prüfung der Vorsorgeeinrichtung gemäss Art. 52e Abs. 1 BVG / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie
MehrREGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN
REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 2017 DIESES REGLEMENT DEFINIERT DIE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RISIKEN SOWIE
MehrPensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018
Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Rückstellungsreglement Januar 2018 Inhalt I Organisation 3 1.1 Zuständigkeit 4 II Bilanzierung der Verpflichtungen (Passivseite) 5 2.1 Grundsätze und Definitionen
MehrBVK 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen
B 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen 27. April 2016 Aktuelles Umfeld für Pensionskassen Anlagesituation der Pensionskassen hat sich durch die anhaltend tiefen
MehrPensionskasse Stadt Chur. Informationsanlass für die Versicherten 7./10. November 2016
Stadt Chur Informationsanlass für die Versicherten 7./10. November 2016 1. Senkung Umwandlungssatz weshalb? (Daniel Dubach, Präsident der Verwaltungskommission PKSC) 2. Sicht des Arbeitgebers (Claudia
MehrReglement über die Pensionskasse der Stadt Zug
G r o s s e r G e m e i n d e r a t Reglement über die Pensionskasse der Stadt Zug vom 9. Dezember 0 Der Grosse Gemeinderat von Zug beschliesst, gestützt auf 6 Abs. Bst. b der Gemeindeordnung der Stadt
MehrAltersvorsorge 2030: Beispiel der PK SBB
Altersvorsorge 2030: Beispiel der PK SBB Markus Hübscher, Geschäftsführer der PK SBB Altersvorsorge im internationalen Vergleich: Wo steht die Schweiz? Bern, Mittwoch, 27. August 2014 1 PK SBB im Jahr
MehrGeschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken
Geschäftsbericht 2016, 3800 Interlaken Vorwort des Stiftungsratspräsidenten Das Jahr 2016 verlief für Anleger und somit auch für Pensionskassen eher enttäuschend. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden im festverzinslichen
MehrTotalrevision Pensionskassengesetz Vernehmlassung
Totalrevision Pensionskassengesetz Vernehmlassung Orientierung versicherte Personen, Rentnerinnen und Rentner, betroffene Arbeitnehmerverbände vom 21. Januar 2013 1 Agenda Orientierung Totalrevision Pensionskassengesetz
MehrPRO MEDICO STIFTUNG. für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz
PRO MEDICO STIFTUNG Vorsorge der zweiten Säule Reglement für die versicherungstechnischen Passiven der Bilanz Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement gelten gleichermassen für beide
MehrDestinatärversammlung 9. November 2016
Destinatärversammlung 9. November 2016 Bericht zur Lage der St. Ursen-Vorsorgestiftung Destinatärversammlung, 09.11.2016 1 Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge Aktuelles Umfeld Die finanzielle Situation
MehrHerausforderungen für die berufliche Vorsorge aus Sicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen
Herausforderungen für die berufliche Vorsorge aus Sicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen Herausforderung 1: Finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen Sanierungsmassnahmen und Wertschwankungsreserven
MehrDekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) 1. Allgemeines. Vom 5. Dezember 2006 (Stand 1.
6.0 Dekret über die Aargauische Pensionskasse () Vom 5. Dezember 006 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 8 Abs. lit. e der Kantonsverfassung und die 5b und 5c des Gesetzes
MehrWelche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica
Welche Zukunft für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica 3 Säulen System Qui sommes-nous? 1. Säule 2. Säule 3. Säule AHV Berufliche Vorsorge Individuelles
MehrPensionskassen Forum, Zürich 26. Mai 2011
Werner Koradi Aon Hewitt, Zürich, werner.koradi@aonhewitt.com Pensionskassen Forum, Zürich 26. Mai 2011 Die Lebenserwartung steigt deutlich Wie können Pensionskassen darauf reagieren? Neue Erkenntnisse
MehrBerufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen
Berufliche Vorsorge und die öffentliche Hand Herausforderungen und Klippen Kritische Beurteilung der Neuausrichtung der BVK: Herausforderungen der Zukunft 25. September 2012 Dr. Christoph Plüss eidg. dipl.
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen Rückstellungspolitik... 2
Reglement zur Festlegung der Rückstellungspolitik (Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom 08.02.2016) Ausgabe 01.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 Art. 1 Begriffe und allgemeine
MehrRückstellungsreglement
31. Dezember 2013 Rückstellungsreglement der Pensionskasse Pensionskasse Caisse de pension Cassa pensioni Cassa di pensiun Pensionskasse Thunstrasse 18 CH-3000 Bern 15 Telefon 031 350 93 94 Fax 031 350
MehrFRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015
FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten Fassung 2015 FRP 2a Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten / Fassung 2015 Seite 1 Rechtsgrundlagen BVG Art. 65b, 65c, 65d BVV 2 Art.
MehrVerordnung zu den Rückstellungen und Reserven der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (Rückstellungs- und Reservenverordnung; RRV)
53.3.5 4. März 006 (Stand:. März 04) Verordnung zu den Rückstellungen und Reserven der Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (Rückstellungs- und Reservenverordnung; RRV) Die Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse,
MehrReglement zur Bildung von Rückstellungen und Reserven
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Reserven gültig ab 01.12.2016 FUTURA Vorsorgestiftung Bahnhofplatz 9 5200 Brugg Tel. 056 460 60 70 Fax 056 460 60 90 info@futura.ch www.futura.ch Inhaltsverzeichnis
MehrReglement über technische Bestimmungen. Schweizerische Rentnerstiftung SRS
Reglement über technische Bestimmungen gültig per 01. Januar 2015 c / o Peter Rösler Aeplistrasse 7 CH-9008 St. Gallen rentnerstiftung.ch Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 3 2 Definitionen und Grundlagen 3 3
MehrInformationsanlass für Arbeitnehmende zum Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019
Informationsanlass für Arbeitnehmende zum Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019 St.Gallen, Januar 2017 Präsidium Agenda Warum müssen die technischen Grundlagen geändert werden? Wie funktioniert eine Pensionskasse?
MehrDekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) 1. Allgemeines. Vom 5. Dezember 2006 (Stand 1.
Dekret über die Aargauische Pensionskasse (Pensionskassendekret) Vom 5. Dezember 2006 (Stand 1. Januar 2014) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 82 Abs. 1 lit. e der Kantonsverfassung und die
MehrSynopse. Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus. Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse. Der [Autor]
Synopse Änderung der Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse Der [Autor] I. GS II D//, Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons
MehrReglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven
Reglement zur Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven im Sinne von A rt. 65b BVG und Art. 48e BVV2 Ausgabe 2016 23. November 2016 Seite 1 von Seiten 6 Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung...
MehrAktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge
Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Kanton Solothurn Arbeitgeber-Tagung 30. August 2017 Christoph Furrer Die drei Säulen der Altersvorsorge Abstimmung 3. Dezember 1972: 74%
MehrREGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN
REGLEMENT VERSICHERUNGS TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN GÜLTIG 1. SEPTEMBER 2014 2014 DIESES REGLEMENT DEFINIERT DIE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE VERSI CHERUNGSTECHNISCHEN RISIKEN SOWIE
MehrPensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz. Leistungsanpassungen per 1. Juli 2017
Pensionskasse der Leistungsanpassungen per 1. Juli 2017 Einführung 1 Ziele der heutigen Veranstaltung Informationen aus erster Hand erhalten Entscheide des Stiftungsrates nachvollziehen Auswirkungen anhand
MehrXI. Rechnungen der unter kantonaler Aufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten
XI. Rechnungen der unter kantonaler Aufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten KANTONALE PENSIONSKASSE GRAUBÜNDEN Jahresrechnung 2007 Die Kantonale Pensionskasse Graubünden (KPG) hat die Rechnung
MehrStiftungsurkunde. Stiftungsurkunde 1/6
Stiftungsurkunde Stiftungsurkunde 1/6 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Name und Sitz...3 Art. 2 Zweck...3 Art. 3 Vermögen...4 Art. 4 Stiftungsrat...4 Art. 5 Revision...5 Art. 6 Rechtsnachfolge, Aufhebung und
MehrReglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven
PEGEBA Pensionskasse Gewerbe Basel Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven In Ausführung von Art. 65b BVG und Art. 48e BVV2 und gestützt auf die Stiftungsurkunde beschliesst der
MehrReglement Rückstellungen und Reserven Vita Invest. Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Zürich
Reglement Rückstellungen und Reserven Vita Invest Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Zürich Inhalt Reglement für Rückstellungen und Reserven 1 Einleitung 3 2 Definitionen
MehrWie sicher sind unsere Renten?
Wie sicher sind unsere Renten? Christine Egerszegi-Obrist Ständerätin, Mellingen Ch. Egerszegi -0brist 1 Zusammenspiel der 3 Säulen AHV / IV Sicherung des Existenzbedarfs (mit EL) Einfacher aber menschenwürdiger
MehrRichtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK
Walcheplatz I, Postfach, X090 Zürich Telefon 043 259 33 01 Richtlinien der Finanzdirektion für die Bildung von Rückstellungen und Wertschwankungsreserven bei der BVK 1. Zweck der Richtlinien Die Richtlinien
MehrPensionskasse der Stadt Zug
Pensionskasse der Stadt Zug Jahresrechnung 2013 Bilanz Betriebsrechnung Anhang Libera AG 8022 Zürich Bilanz Anhang 31.12.2013 31.12.2012 Nr. CHF CHF Vermögensanlagen Flüssige Mittel und Geldmarktanlagen
MehrPersonalvorsorgestiftung. der SV Group. Kurzversion Jahresbericht
Personalvorsorgestiftung der SV Group Kurzversion Jahresbericht 2016 www.pksv.ch 1 PV-Stiftung der SV Group Editorial Liebe Leserinnen und Leser 2016 war ein spannendes Jahr. Sowohl die Weltwirtschaft
MehrRückstellungsreglement
Rückstellungsreglement Inhaltsverzeichnis TEIL 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Grundlage...3 Prioritätenordnung...3 Rückstellungsebenen innerhalb der Stiftung...3 TEIL 2 VORSORGEKAPITALIEN UND TECHNISCHE
MehrPensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven
Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...
MehrRIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN
RIVORA SAMMELSTIFTUNG REGLEMENT ZUR BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN UND RESERVEN GÜLTIG AB 31. DEZEMBER 2016 INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 2 Nicht technische Risiken 3 Art. 3 Vorsorgekapital
MehrREGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE
REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE
MehrArbeitgeber-Tagung vom 30. August Kurzportrait und Herausforderungen der PKSO
Arbeitgeber-Tagung vom 30. August 2017 Kurzportrait und Herausforderungen der PKSO Inhalt Entstehung und Kurzportrait Organisation, Ihre Ansprechspartner Wichtige Neuerungen per 01.01.17 Aktuelle Herausforderungen
MehrReservereglement. Beschluss des Stiftungsrates vom 1. November Ausgabe
Reservereglement Beschluss des Stiftungsrates vom. November 06 Ausgabe 07 Reservereglement der Pensionskasse Stadt Zürich Stiftungsratsbeschluss vom. November 06 (Ersetzt das Reservenkonzept vom 6.9.008
MehrNachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt.
Nachfolgende Fragen wurden an der Informationsveranstaltung vom 19. September 2013 gestellt. Inhaltsverzeichnis: Nr. Fragestellung Seite 1. Wie wird das erzielte Nettoergebnis aus den Vermögensanlagen
MehrFRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG
FRP 7 Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen mit mehreren Vorsorgewerken gemäss Art. 52e BVG Fassung 2014 Rechtsgrundlagen BVG Art. 52e, Art. 56 Abs. 3, Art. 65 BVV 2 Art. 1 bis 1h, Art. 48 Swiss GAAP FER 26
MehrPensionskasse der Tamedia AG
Pensionskasse der Tamedia AG Bericht zur Teilliquidation per 31. Dezember 2015 infolge Austritt der search.ch AG Zürich, 11. Mai 2016 Stockerstrasse 34 Postfach CH-8022 Zürich Telefon +41 (0)43 817 73
MehrFragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2017 Fragebogen 24. Januar 2018 1/10 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Angaben
MehrBayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen
Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen gültig ab 1. Dezember 2014 INHALTSVERZEICHNIS I Zweck... 3 II Versicherungstechnische Rückstellungen... 4 Art. 1 Grundsatz... 4
MehrReglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen
Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen gültig per 25. April 2017 pensionskasse pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 50 00 pkpro@tellco.ch pkpro.ch
MehrReglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen
Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen gültig per 25. April 2018 pensionskasse pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 50 00 pkpro@tellco.ch pkpro.ch
MehrStiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse * Name, Registrierung und Sitz
Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse * Vom 29. Juni 2005 (Stand 1. Januar 2015) Art. 1 Name, Registrierung und Sitz 1 Unter dem Namen «Glarner Pensionskasse» wird eine öffentlich-rechtliche Stiftung
MehrFRP 8. Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten. STAND Vernehmlassungsversion
FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten STAND 24.10.2014 FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals für variable Renten / Stand 24.10.2014 Seite 1 Fachrichtlinie FRP 8 Berechnung des Vorsorgekapitals
MehrPensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement
Pensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement Inkraftsetzung 02.12.2011 verabschiedet vom Stiftungsrat am 2. Dezember 2011 1. ZWECK UND INHALT Der Stiftungsrat erlässt in
Mehr23. April Überprüfung der Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung Pensionskasse der ISS Schweiz
23. April 2009 Überprüfung der Massnahmen zur Behebung Inhalt 1. Ausgangslage... 1 2. Beschlossene Massnahmen und ihre Wirksamkeit... 2 3. Zusammenfassung... 4 4. Beurteilung der Rechtmässigkeit und Wirksamkeit
MehrReglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven
Reglement über Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) Gültig ab:. Januar 05 Basellandschaftliche Pensionskasse Inhaltsverzeichnis Art. Allgemeine
MehrDelegierten- Informationsveranstaltung. Bafidia Pensionskasse Kate Kristovic / Sebastian Wenzel 19. Oktober 2016
Delegierten- Informationsveranstaltung Bafidia Pensionskasse Kate Kristovic / Sebastian Wenzel 19. Oktober 2016 Inhalt 1 Ausgangslage 2 Vorschlag des Vorstands und Auswirkungen 3 Begleitmassnahmen und
MehrFragebogen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember Januar /10
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2015 Fragebogen 18. Januar 2016 1/10 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Angaben
MehrSenkung des Umwandlungssatzes auf 6.0%
Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0% Gründe für diese Senkung; Folgen für die Versicherten Carolina Baumann lic. rer. pol. Zugelassene Expertin für berufliche Vorsorge Stiftung Abendrot Basel, 21. September
MehrInfotage BVS Workshop B Änderung der Anlagestrategie Ja oder Nein? Dr. Dominique Ammann, Partner. PPCmetrics AG
Infotage BVS 2010 Workshop B Änderung der Anlagestrategie Ja oder Nein? Dr. Dominique Ammann, Partner PPCmetrics AG Financial Consulting, Controlling & Research Zürich, Frühjahr 2010 PPCmetrics AG Inhalt
MehrBerechnungen. Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per. 31. Dezember Mai /11
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen per 31. Dezember 2013 Berechnungen 6. Mai 2014 1/11 Erhebung zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen
MehrReglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen
Reglement über technische Bestimmungen und die Verwendung von Überschüssen gültig per 1. Januar 2018 pensionskasse Tellco Pensinvest pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 50
MehrReglement zu den Rückstellungen und Schwankungsreserven
Reglement zu den Rückstellungen und Schwankungsreserven Gültig ab 31. Dezember 2016 (3. Fassung) Inhalt I. Begriffe und allgemeine Grundsätze... 4 1. Grundsätze... 4 2. Vorsorgekapitalien und technische
MehrWann tritt die Anpassung in Kraft? Die Senkung des Umwandlungssatzes beginnt ab Januar 2017.
Ab Januar 2017 gelten die neuen Umwandlungssätze. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und erfahren, wie sich die Änderungen auf die Rentenleistungen auswirken. Was ist der Umwandlungssatz?
MehrGeschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken
Geschäftsbericht 2015, 3800 Interlaken Vorwort des Stiftungsratspräsidenten Das Jahr 2015 war für Anleger und somit auch für Pensionskassen herausfordernd bedingt durch heftige Ausschläge an den Aktienmärkten
MehrHerzlich Willkommen 1
Herzlich Willkommen 1 Benno Burtscher Präsident des Stiftungsrates 2 Themen 1. Was uns beschäftigt 2. Finanzielle Lage der Pensionskasse 3. Verschiedenes 3 Was uns beschäftigt/schlagzeilen Rentenalter
MehrPensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Teilliquidationsreglement April 2016
Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Teilliquidationsreglement April 2016 Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1) Unter dem Namen «Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz)» [hiernach: Pensionskasse]
MehrGesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG)
Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) Vom 8. September 0 Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 50 Absatz und Artikel Absatz des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
MehrReglement über die Bildung von Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Schwankungsreserven
Reglement über die Bildung von Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Schwankungsreserven Stand: 1.7.2016 Seite 2/6 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze und Ziele... 3 2 Technische Grundlagen... 3 3 Vorsorgekapitalien...
MehrVorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen
Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1
MehrWenn sich die Weltwirtschaft wie erwartet weiter erholen wird, wird sich auch unsere finanzielle Lage im laufenden Jahr weiter verbessern.
Geschäftsbericht 2009 Vorwort Wir freuen uns, Ihnen die Jahresrechnung 2009 präsentieren zu können. Die Talfahrt zu Beginn des Jahres 2009 und die zwischenzeitlich hohen Anlageverluste haben die Vorsorgesicherheit
MehrVORSORGE-INFO Nr. 7 ANPASSUNG DER REGLEMENTE. Experten für Vorsorgefragen. Dezember 2004
Experten für Vorsorgefragen Dezember 2004 VORSORGE-INFO Nr. 7 Nachdem einzelne Bestimmungen des revidierten BVG bereits seit dem 01.04.2004 in Kraft sind (Transparenzvorschriften, Gesetzesartikel zur Auflösung
MehrALSA PK unabhängige Sammelstiftung
ALSA PK unabhängige Sammelstiftung Geschäftsbericht 2016 KURZINFORMATION BERICHTSJAHR 2016 Versicherte und Arbeitgeber zahlen Monat für Monat einen stolzen Betrag in die berufliche Vorsorge ein. Dieser
MehrAktuelles aus der Beruflichen Vorsorge und Altersreform Othmar Simeon, 31. Oktober 2016
Aktuelles aus der Beruflichen Vorsorge und Altersreform 2020 Othmar Simeon, 31. Oktober 2016 Drei-Säulen-Prinzip in der Schweiz 1. Säule Existenzsicherung Staatliche Vorsorge 2. Säule Sicherung der gewohnten
MehrDas Geschäftsjahr 2016 im Überblick
Das Geschäftsjahr 2016 im Überblick Eigenheim in Sicht? agpk.ch/hypotheken Kennzahlen und weitere Daten 2016 Die Zahlen entsprechen dem ausführlichen Jahresbericht bzw. der Jahresrechnung 2016. Sie werden
MehrAktuelle Herausforderungen für die 2. Säule
Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule Versicherungstechnische Auswirkungen Patrick Spuhler Patrick Spuhler Zugelassener Experte für berufliche Vorsorge Zugelassener Mitglied Experte der eidg. für
Mehr