1 Geltungsbereich 2 Inhalt der Studienordnung 3 Studienvoraussetzungen
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1 Studienordnung des Studiengangs Evangelische Theologie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum (RUB) mit dem Abschluss Magister Theologiae (Version ) 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt auf Grundlage modularisierter Studiengänge an der Ruhr- Universität Bochum das Studium der Evangelischen Theologie im Studiengang Magister Theologiae (2) Die für die vorliegende Studienordnung maßgebliche Rahmenordnung ist die am vom Evangelisch-theologischen Fakultätentag verabschiedete Rahmenordnung für einen durch Module strukturierten Studiengang Pfarramt/Diplom. (3) Die für die vorliegende Studienordnung maßgeblichen Prüfungsordnungen sind die Rahmenordnung für die Zwischenprüfung (Diplomvorprüfung) im Studiengang Evangelische Theologie (Erstes Theologisches Examen *Diplom+ (ZPO), beschlossen vom Rat der EKD am 8./9. Dezember 1995, sowie die Rahmenordnung für die Erste Theologische Prüfung/die Diplomprüfung in Evangelischer Theologie, beschlossen vom Rat der EKD am 22. März Dazu treten die Richtlinien zur Prüfung in Bibelkunde (Biblicum), beschlossen vom Evangelisch-theologischen Fakultätentag am , sowie die Richtlinien zur Prüfung in Philosophie (Philosophicum), beschlossen vom Evangelisch-theologischen Fakultätentag am (4) Inhaltlich orientiert sich der Studiengang an der Übersicht über die Gegenstände der Evangelischen Theologie und die Voraussetzungen und Gegenstände der theologischen Prüfungen, beschlossen vom Rat der EKD am 16./17. Juli Inhalt der Studienordnung Die Studienordnung orientiert die Studierenden über die Grundanforderungen, die für einen erfolgreichen Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit erforderlich sind. Darüber hinaus regelt sie die Anordnung der Studienmodule, um einen sinnvollen Aufbau des Studiums zu gewährleisten. 3 Studienvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums der Evangelischen Theologie mit dem Abschluss Magister Theologiae ist der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife, der durch das entsprechende Zeugnis erfolgt oder an der Ruhr-Universität anerkannte Äquivalente. 1
2 Abweichende Nachweisformen oder Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Dekanat der Evangelisch-Theologischen Fakultät der RUB. (2) Voraussetzung für die Anmeldung zur Zwischenprüfung sind die Nachweise von Sprachkenntnissen in Latein (Latinum), Griechisch (Graecum) und Hebräisch (Hebraicum), die durch das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder als Erweiterungsprüfung zum Abitur erfolgen müssen. 4 Struktur des Studiums (1) Die Aufnahme des Studiums ist im Winter- und im Sommersemester möglich. (2) Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester und gliedert sich in ein vier Semester umfassendes Grundstudium, ein vier Semester umfassendes Hauptstudium und die Integrations- und Examensphase, die zwei Semester umfasst. Die dafür vorgesehenen Leistungspunkte betragen jeweils 120 CP für das Grund- und das Hauptstudium sowie 60 CP für die Integrations- und Examensphase. Die Regelstudienzeit verlängert sich um ein Semester pro zu erlernender Sprache (vgl. 1.2), maximal um zwei Semester. 1 (3) Der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses des Studiums erfolgt im Rahmen der Magisterprüfung, an die die Verleihung des Titels Magister Theologiae anschließt. (4) Die das Studium gliedernden Module unterteilen sich, entsprechend der jeweiligen Studienphase, in Basis-, Aufbau- und e, die aufeinander aufbauen und nacheinander absolviert werden müssen. Die Voraussetzungen zum Besuch der Module sind dem Modulhandbuch zu entnehmen. Über Ausnahmen entscheiden die jeweils zuständigen Modulbeauftragten. Am Ende der Module stehen in der Regel Modulprüfungen, deren mögliche Formen dem Modulhandbuch zu entnehmen und durch die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer auf dieser Grundlage festzulegen sind. (5) Grundstudium: Das Grundstudium umfasst mindestens 120 CP (dies ist dann der Fall, wenn alle Sprachen schon vorausgesetzt werden können). Das Grundstudium enthält die folgenden Pflichtbestandteile im Umfang von 8 sowie einen Wahlbereich im Umfang von 3, der die Möglichkeit bietet, die in den Lehrveranstaltungen des Pflichtbereichs erworbenen Kompetenzen zu festigen und deren Anwendung mit dem Ziel der eigenen 1 Die Kultusministerkonferenz hat - zusammen mit der Hochschulrektorenkonferenz - die Bedingungen für den Erwerb von für ein Studium erforderlichen Sprachkenntnissen, die nicht Gegenstand des Fachstudiums sind, im Rahmen der Allgemeinen Bestimmungen für Magisterprüfungsordnungen vom / mit folgender Bestimmung geregelt: 4 Abs. (7)... Auf die Prüfungsfristen werden auf begründeten Antrag Studienzeiten nicht angerechnet, in denen die für die gewählten Fächer erforderlichen Sprachkenntnisse erworben werden müssen, sofern ein gesonderter Nachweis der Sprachkenntnisse verlangt wird und der Erwerb von Kenntnissen in der jeweiligen Sprache nicht Gegenstand des Fachstudiums ist. Für jede zu erwerbende Sprache ist eine Verlängerung der Prüfungsfristen um ein Semester möglich; insgesamt in einem Studiengang jedoch höchstens zwei Semester.... Dieser allgemeine Grundsatz des Prüfungswesens findet auch im Magister Theologiae- Studiengang Anwendung. 2
3 Schwerpunktbildung fördern soll. Die Veranstaltungen sind den einzelnen Modulen zuzuordnen. Es kann dabei auch eine (Pro-)Seminararbeit geschrieben werden. Hier ist es in besonderer Weise möglich, von den an der Evangelisch-Theologischen Fakultät in Bochum lokalisierten besonderen Forschungsschwerpunkten (Heil und Krankheit, Religionsforschung, Genderforschung, Sozialethik, interreligiöser Dialog, Ökumenik, Diakoniegeschichte etc.) zu profitieren. Die Studierenden haben im Wahlbereich im Grundstudium darüber hinaus die Möglichkeit, bis zu durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in anderen Fachbereichen der RUB zu erwerben. Auch diese sind durch den jeweiligen Modulbeauftragten/die jeweilige Modulbeauftragte einem Modul des Grundstudiums zuzuordnen. Sprachmodule (max. 2 Semester) Grundstudium Propaedeuticum Basismodul Altes Testament Basismodul Neues Testament Basismodul Kirchengeschichte Basismodul Systematische Theologie Basismodul Praktische Theologie Modul Gemeindepraktikum Basismodul Religionswissenschaft Interdisziplinäres Basismodul 2 Modul Philosophie Wahlpflichtbereich 60 CP 8 CP 7 CP 3 (6) Hauptstudium: Das Hauptstudium umfasst mindestens 120 CP, die die folgenden Pflichtbestandteile enthalten müssen, sowie einen Wahlbereich, in dem weitere 38 CP erworben werden (werden beide Hauptseminararbeiten in den exegetischen Fächern geschrieben, ergibt sich 1 CP mehr als bei anderen Wahloptionen). Die Zusammensetzung der CP in einem Modul richtet sich prinzipiell danach, ob als Modulprüfung eine mündliche oder schriftliche Prüfung abgelegt oder eine Hauptseminararbeit angefertigt wird. Es sind in 2 Mindestens eine/r der Dozentinnen und Dozenten muss der Evangelisch-Theologischen Fakultät der RUB angehören. 3
4 drei der vier Fächer Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte und Systematische Theologie Hauptseminararbeiten zu verfassen, wobei in den Fächern, in denen keine Proseminararbeit angefertigt wurde, auf jeden Fall eine Hauptseminararbeit zu verfassen ist. In der Praktischen Theologie ist ein Predigt- und ein Unterrichtsentwurf anzufertigen. Die Lehrveranstaltungen des Wahlbereichs dienen der Festigung der in den Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodulen erworbenen Kompetenzen. Sie sind den einzelnen Modulen zuzuordnen. Die Studierenden haben die Möglichkeit bis zu 20 CP durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in anderen Fachbereichen der RUB zu erwerben. Auch diese sind durch den jeweiligen Modulbeauftragten/die jeweilige Modulbeauftragte jeweils einem der Module des Hauptstudiums zuzuordnen. Es besteht die Möglichkeit, durch eine große Hausarbeit im Anschluss an ein Haupt- oder Oberseminar aus dem Wahlbereich abzuleisten und so einen besonderen Schwerpunkt zu bilden. Hauptstudium Aufbaumodul Altes Testament Aufbaumodul Neues Testament Aufbaumodul Kirchengeschichte Aufbaumodul Systematische Theologie/Dogmatik Aufbaumodul Systematische Theologie/Ethik Aufbaumodul Praktische Theologie Aufbaumodul Religionswissenschaft Interdisziplinäres Aufbaumodul 3 Wahlpflichtbereich 9/12 CP 9/12 CP 9/12 CP 7/9 CP 7/9 CP 14 CP 11CP 8 CP 38 CP In allen Modulen, in denen zwei jeweils zweistündige Vorlesungen vorgesehen sind, können die Creditpunkte alternativ auch durch den Besuch einer drei- bis vierstündigen Vorlesung erbracht werden. 3 Mindestens eine/r der Dozentinnen und Dozenten muss der Evangelisch-Theologischen Fakultät der RUB angehören. 4
5 (7) Integrations- und Examensphase 1. In der Integrations- und Examensphase soll Überblickswissen in Repetitorien oder/und in begleiteten Lerngruppen wiederholt bzw. erarbeitet werden. Die jeweiligen Module dienen der Sicherung und Auffrischung bislang erworbenen Wissens sowie der Unterstützung der Studierenden bei der Vorbereitung ihrer Abschlussprüfungen. In diesen Veranstaltungen sollen auch Probeklausuren durchgeführt und individuell besprochen werden. Eine individuelle Beratung durch einen Professor/eine Professorin zielt ferner darauf ab, die Examensvorbereitung insgesamt zu reflektieren und dient der Optimierung der Vorbereitung auf die mündlichen Themen (Schwerpunktthemen/Spezialwissen). Die individuelle Beratung zielt ferner auf eine mögliche Verschränkung von Integrations- und Promotionsphase ab und dient der gezielten Förderung entsprechend begabter Studierender. 2. Neben den mit je veranschlagten en sind für die Magisterarbeit 20 CP und die praktisch-theologische Hausarbeit vorgesehen. Die in drei Wochen anzufertigende praktisch-theologische Ausarbeitung darf maximal 20 Seiten ( Zeichen) umfassen. Daneben bietet die Examens- und Integrationsphase Raum, frei wählbare seminaristische Veranstaltungen zu belegen, die vor allem der Vertiefung der Spezialgebiete und der Vorbereitung der mündlichen Prüfungen dienen und in deren Rahmen erworben werden müssen. Insgesamt umfasst die Integrations- und Examensphase 60 CP. Integrations- und Examensphase Altes Testament Neues Testament Kirchengeschichte Systematische Theologie Praktische Theologie Individuelle 5
6 Schwerpunktsetzung Magisterarbeit Praktisch-theologische Hausarbeit 20 CP 5 Arbeitsziele in den Bereichen der Evangelischen Theologie Die Arbeitsziele sind im Modulhandbuch für jeden Bereich der Evangelischen Theologie im Modulhandbuch festgelegt. 6 Lehrveranstaltungen und Arbeitsformen (1) Die Evangelisch-Theologische Fakultät vermittelt ihr Lehrangebot für den Magisterstudiengang in Modulen, die sich über mindestens zwei Semester erstrecken. Im Rahmen dieser Module wird in Vorlesungen oder Seminaren gearbeitet. Vorlesungen vermitteln einen Überblick über die Inhalte, die Forschungslage und den Problemhorizont eines Themenbereichs innerhalb der Evangelischen Theologie. Vorlesungen erfordern Vorund Nacharbeit und dienen auch der Vertiefung einzelner Problembereiche. In Vorlesungen gibt es keine Anwesenheitspflicht. Seminare führen in die Themenbereiche und vor allem in die Methodik der einzelnen Disziplinen ein. Sie erfordern kontinuierliche selbständige Arbeit der Studierenden. Seminare dienen der Vertiefung der Arbeit in den Disziplinen, greifen aber auch über die Grenzen der theologischen Disziplinen hinaus. Hierzu sind insbesondere interdisziplinäre Veranstaltungen wichtig. Wesentliche Elemente der Hauptseminare sind die selbständige Erarbeitung und Diskussion wissenschaftlicher Themen. (2) Für die Studierenden im Studiengang Magister Theologiae werden regelmäßig gesondert ausgewiesene Lehrveranstaltungen angeboten. Im Blick auf die allgemeinen Ziele des Theologiestudiums und eine spätere Berufspraxis wird in allen Lehrveranstaltungen großer Wert auf kommunikative Arbeitsformen gelegt. Dabei wird durchgehend auf aktive Beteiligung der Studierenden geachtet. Medien- und Methodenvielfalt sind die Grundlage unseres hochschuldidaktischen Konzeptes. 7 Studienberatung (1) Die Studienberatungskommission der Evangelisch-Theologischen Fakultät ist für Fragen der Planung und Gestaltung des Studiums zuständig. Sie steht auch für die Erörterung der persönlichen Probleme der Studierenden zur Verfügung, die sich aus ihrem Studium ergeben. 6
7 (2) In der Studienberatungskommission sind Professorinnen/Professoren, Wiss. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Studierende vertreten. Auf die Veranstaltung und Sprechzeiten der Studienberatung wird durch Aushänge hingewiesen. (3) Die obligatorische Studienberatung erfolgt am Ende des ersten Fachsemesters. (4) Für allgemeine und fachübergreifende Studienberatung steht das Studienbüro der Ruhr- Universität Bochum zur Verfügung, ebenso für gegebenenfalls therapeutisch orientierte Studienberatungen. 8 Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen (1) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die in demselben Studiengang und im auf die kirchliche Aufnahmeprüfung (1. Theologisches Examen) vorbereitenden Studiengang an einer anderen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule des deutschen Sprachraums erworben wurden, werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. (2) Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen werden anerkannt, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. (3) Zuständig für die Anrechnung von Studienleistungen ist der Studiendekan/die Studiendekanin. Er/sie kann dazu die fachliche Begutachtung der jeweiligen Fachvertreter/Fachvertreterinnen einholen. 9 Studienziele Das Studium der Evangelischen Theologie nach dieser Studienordnung führt zur Prüfung mit dem Ziel des Erwerbs des Magister Theologiae. Weiterhin bereitet das Studium nach dieser Studienordnung auf die Erste theologische Prüfung vor. 10 Beginn des Studiums, Umfang des Studiums und Regelstudienzeit (1) Die Regelstudienzeit bis zum Erwerb des Magister Theologiae beträgt 10 Semester einschließlich der Abfassung der Abschlussarbeit. (2) Das Magister Theologiae Studium umfasst für den Bereich der Evangelischen Theologie 300 CP. 11 Aufbau des Studiums (1) Das Studium der Evangelischen Theologie im Magister Theologiae ist in Grund- und Hauptstudium und eine Examensphase gegliedert. 7
8 (2) Verpflichtend sind für jede Phase das Abdecken der oben genannten Module und zusätzlich dazu die vorgeschriebenen Wahlbereiche. (3) Idealerweise sind die Sprachnachweise zu Beginn des Studiums zu erbringen. Die Sprachnachweise können jedoch bis zur Zwischenprüfung nachgereicht werden. Bei der Anmeldung zu den Modulen sind die Sprachvoraussetzungen zu beachten. (4) Das Praktikumsmodul mit den stärker berufsbezogenen Dimensionen sollte idealer Weise im dritten und vierten Semester belegt werden. 12 Anforderungen in den einzelnen Studienabschnitten (1) Die Leistungsanforderungen in den einzelnen Modulen sind durch die Creditpoints beschrieben, welche sich am European-Credit-Transfersystem orientieren. Dabei wird davon ausgegangen, dass für den Erwerb eines Creditpoints eine Arbeitszeit von ca. 30 Stunden zu veranschlagen ist. (2) Als Prüfungsformen sind in der Regel folgende Möglichkeiten vorgesehen: Mündliche Prüfung, Klausur, schriftliche Hausarbeit. 13 Vorprüfung und Magisterprüfung Die Bestimmungen zur Zulassung und Durchführung der Vorprüfung und der Magisterprüfung sind in den Prüfungsordnungen (vgl. 1 (3) dieser Ordnung) geregelt. Es gilt dabei zu beachten, dass das Grundstudium durch zwei Ordnungen der Fakultät geprägt wird: Die hiermit vorliegende Studienordnung und die Zwischenprüfungsordnung (ZPO). Einige Modulprüfungen sind zugleich Bestandteil der Zwischenprüfung, allerdings gelten für diese besondere Bedingungen. Die Zwischenprüfung umfasst die Fächer Altes Testament, Neues Testament und Kirchen und Dogmengeschichte (wobei ein exegetisches Fach durch ein anderes Fach der Fakultät nach Wahl ersetzt werden kann). Zwei der Fachprüfungen müssen als mündliche Prüfungen abgelegt werden, die dritte Prüfung ist eine Klausur. Die Prüfungsteile sollen innerhalb von vier Wochen abgelegt werden, eine mündliche Prüfung kann vorgezogen werden. Für alle Prüfungen gilt, dass die Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung erfüllt sein müssen. Deshalb sind die Modulprüfungen im Alten Testament, im Neuen Testament (oder ersatzweise in einem anderen Fach der Fakultät) und in der Kirchengeschichte so zu terminieren, dass sie als Zwischenprüfung gewertet werden können. 8
9 14 Die Magisterarbeit Die Magisterarbeit kann in jeder Teildisziplin angefertigt werden. In ihr soll die/der Studierende eine theologische Fragestellung eigenständig und methodisch qualifiziert bearbeiten. Der Umfang der binnen 15 Wochen (20 CP) anzufertigenden Arbeit beträgt maximal 60 Seiten ( Zeichen). 15 Geltungsbereich, Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten (1) Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ab dem Wintersemester 2010/2011 erstmalig in dem Studiengang Magister Theologiae an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben sind. (2) Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum in Kraft. 9
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