Fahrtkosten: 0,60 Euro/ km. Reisestunden werden abzüglich 10 % der Arbeitsstunde berechnet (sofern nichts anderes vereinbart).

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines (1) Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AG) sind estandteil aller Verträge mit der AS As, nachfolgend AS GmbH genannt. Mit dem Vertragsabschluss erkennen Sie diese edingungen an. (2) Die von der AS GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unser eratung und etreuung bereitetet die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Der Auftraggeber hat laut Aschutzgesetz nach wie vor die Verantwortung. ei Verträgen (auch mündlich geschlossenen Verträgen oder durch entsprechendes Handeln) für die sstechnische eratung und etreuung des Auftraggebers hinsichtlich der Mitarbeiter, Führungskräfte und deren Aplätze gemäß den Anforderungen des Assgesetzes und den weiteren Verordnungen, gilt: Der Auftragnehmer erhält ein Pauschalhonorar wodurch auch Reisekosten und alle Auslagen abgegolten sind, sofern dies im Angebot bzw. Vertrag vereinbart wurde. Ansonsten gilt: o Es gelten bei den Azeiten folgende Zuschläge: für die ersten zwei täglichen Mehrastunden ( Uhr / Uhr) - 25 % ab der dritten täglichen Mehrastunden (Nachtarbeit Uhr) - 50 % Samstagsarbeit - 50 % Sonntagsarbeit % Feiertagsarbeit 150 % o Übernachtungspauschale, ahn, Taxi etc. wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet. o o Fahrtkosten: 0,60 Euro/ km. Reisestunden werden abzüglich 10 % der Astunde berechnet (sofern nichts anderes vereinbart). Die eträge verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2 Die Verträge werden für die Dauer von 2 Jahren geschlossen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Parteien drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ändert sich die Zahl der eschäftigten beim Auftraggeber und wird zusätzliche Azeit (etreuungszeit gemäß erufsgenossenschaft) notwendig, erfolgt eine Anpassung. Die Höhe der Vergütung wird ggf. jährlich entsprechend den elangen angepasst. Der Auftragnehmer bestimmt seinen Aort und seine Azeit eigenverantwortlich. Sie wird so eingeteilt, wie es für beide Vertragspartner notwendig und zweckmäßig ist. (3) Die AS GmbH kann den eratungs-, Dienstleistungs- oder Schulungsauftrag ganz oder teilweise durch kompetente Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Partner durchführen lassen. (4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des eratungsvertrages durch die AS GmbH an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, den Fortgang des eratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. (5) Zur erfolgreichen Durchführung unserer Tätigkeit ist Voraussetzung, dass dem Unternehmensberater alle für die Erfüllung und Ausführung des eratungsauftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von edeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen etc., die erst während der Tätigkeit des eraters bekannt werden. (6) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmensberater erfordert, dass der erater über vorher durchgeführte und/oder laufende eratungen informiert wird. 2 Geltungsbereich und Umfang (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des eratungsauftrages außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von der AS GmbH bestätigt wurde. (2) Alle eratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind, sie unterliegen ab dem Moment ihrer Gültigkeit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden können.

3 3 Umfang des eratungs- oder Schulungsauftrages Der eratungsumfang wird zwischen dem Auftraggeber und der AS GmbH vereinbart. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte eratungstätigkeit. Die Erweiterung des eratungsauftrages im Laufe der eratung durch den Auftraggeber zieht zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich. Notwendige Wechsel des zuständigen eraters und Verschiebungen im Ablauf bleiben der AS GmbH vorbehalten und berechtigen nicht zur Kündigung des Vertrages. Muss ein Termin durch die AS GmbH auf Grund von betrieblichen Störungen oder Krankheit abgesagt bzw. verschoben werden, bestehen keine Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers. Meinungsverschiedenheiten in ezug auf Qualität, Leistung und Terminvereinbarungen berechtigen den Auftraggeber nicht, über das vereinbarte Zahlungsziel hinaus mit der Zahlung ganz oder teilweise zurückzuhalten. 4 erichterstattung Der Unternehmensberater verpflichtet sich, über seine Arbeit ericht zu erstatten. Am Ende des eratungsauftrages wird das Ergebnis seiner Arbeit entweder in Form eines Protokolls, eines schriftlichen erichts oder als Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der eratungsauftrag. 5 Schutz des geistigen Eigentums des eraters (1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des eratungsauftrages von der AS GmbH, ihren Mitarbeitern und Partnern erstellten Unterlagen in gleich welcher Form nur für Erfüllung des Auftrages Verwendung finden. Insbesondere ist die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art und Form des Unternehmensberaters an Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung der AS GmbH zulässig. Eine Haftung der AS GmbH Dritten gegenüber wird damit nicht begründet. (2) erufliche Äußerungen des Unternehmensberaters dürfen nicht zu Werbezwecken des Auftraggebers verwendet werden. Ein Verstoß berechtigt die AS GmbH zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge. (3) Das Urheberrecht an den im Rahmen des eratungsauftrages erbrachten Leistungen verbleibt bei der AS GmbH.

4 (4) Da die erstellten eratungsleistungen geistiges Eigentum der AS GmbH sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach ezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im eratungsabkommen bezeichnetem Umfang. Die Weitergabe durch den Auftraggeber, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei der AS GmbH entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten. 6 Haftung (1) Der Auftragnehmer haftet außer im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder im Fall der Übernahme einer Garantie nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. In folgenden Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt: a) im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalpflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, b) im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen richten sich Gewährleistung und Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. (2) Für Schäden, die im Anschluss an die eratungsleistung der AS GmbH bei der Umsetzung durch den Auftraggeber entstehen, haftet grundsätzlich der Auftraggeber. Dieser setzt das vorgeschlagene Konzept der AS GmbH eigenverantwortlich um. (3) Die AS GmbH erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber oder seinen Mitarbeiter zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von uns auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber. 7 Verpflichtung zur Verschwiegenheit (1) Der Unternehmensberater, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Personen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsbeziehungen.

5 (2) Nur der Auftraggeber kann den Unternehmensberater von seiner Schweigepflicht entbinden. (3) Der Unternehmensberater darf erichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (4) Die Schweigepflicht des eraters, seiner Mitarbeiter und hinzugezogenen Personen gelten auch für die Zeit nach eendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht. (5) Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des eratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Unternehmensberater gewährleistet gemäß den estimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. 8 Honoraranspruch (1) Die AS GmbH hat als Gegenleistung zur Erbringung der eratungsleistung Anspruch auf ezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Der erater hat neben seiner Honorarforderung Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen. (2) Alle Forderungen werden mit dem Stellen der Rechnung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. (3) Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. 9 Stornierungen Stornierungen von Terminen von Sitzungen etc. oder Seminaren, Vorträgen und Schulungen: Sie können einen gebuchten Termin jederzeit schriftlich unter folgenden edingungen stornieren (1) Eine kostenlose Stornierung ist bis 2 Wochen vor dem Termin möglich. (2) ei Stornierung zwischen 2 Wochen und 1 Woche vor dem Termin (z.. Seminarbeginn) steht es der der AS GmbH frei 50 % des Seminarpreises bzw. Stundensatzes zu berechnen.

6 (3) ei Stornierung weniger als 1 Woche vor Termin bzw. Nichterscheinen steht es der der AS GmbH frei 100 % des Seminarpreises / Stundensatzes zu berechnen. Es entsteht dem Auftraggeber jedoch mindestens eine earbeitungsgebühr von 10 Euro. (4) ei Abbruch des Seminars wird keine Entschädigung fällig, der volle Seminarpreis / Stundensatz wird berechnet. 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der undesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. (2) Gerichtsstand für Ansprüche aus dem eratungsvertrag ist Strausberg. (3) Sollten einzelne Klauseln dieses AG unwirksam sein, bleiben die übrigen estimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

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