Impressum. Herausgeber und Bezugsadresse: Stadtverwaltung Kaiserslautern Referat Organisationsmanagement Statistik und Wahlen Kaiserslautern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Impressum. Herausgeber und Bezugsadresse: Stadtverwaltung Kaiserslautern Referat Organisationsmanagement Statistik und Wahlen Kaiserslautern"

Transkript

1

2 Impressum Herausgeber und Bezugsadresse: Stadtverwaltung Kaiserslautern Referat Organisationsmanagement Statistik und Wahlen Kaiserslautern Auskunft: Herr Scheler ( Tel.: ) Herr Dockweiler ( Tel.: ) Amt10.21@Kaiserslautern.de Inkrafttreten: 01. Februar 2008 Schutzgebühr: 5,-- Euro zuzüglich evtl. Portokosten Veröffentlichung bzw. Fertigung von Kopien: Nur nach Zustimmung der Stadt Kaiserslautern. Der Mietspiegel ist im Bürgercenter des Rathauses erhältlich. 3

3 Inhalt 1. Vorbemerkungen 9 2. Grundlage des Mietspiegels Begriffe des Mietspiegels Gliederung des Mietspiegels (Ausstattung, Wohnungsgröße, Baualter) Spanne der Mieten Rechtlicher Stellenwert und Handhabung des Mietspiegels 12 Mietspiegel der Stadt Kaiserslautern

4 Vorwort Mit dem Mietspiegel 2008 werden die vorangegangenen Mietspiegel aus den Jahren 1994, 1997 und 2002 fortgeschrieben. Der Mietspiegel 2008 entspricht den Vorschriften des 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Stadt stellt mit dem Mietspiegel als Orientierungshilfe bei Mietzinsvereinbarungen erneut eine Serviceleistung für Vermieter und Mieter zur Verfügung. Der Mietspiegel bietet eine verlässliche Auskunft über den frei finanzierten Wohnungsmarkt und wird somit sicherlich wesentlich zum sozialen Frieden zwischen den Vertragspartnern beitragen. Grundlage des neuen Mietspiegels ist die im vergangenen Jahr auf freiwilliger Basis durchgeführte Mietenstrukturerhebung. Es ist mir ein besonderes Bedürfnis, allen Vermietern und Mietern, die sich an der Erhebung beteiligt haben, sehr herzlich zu danken. Erst durch ihre Mitarbeit wurde die Fortschreibung des Mietspiegels ermöglicht. Darüber hinaus bedanke ich mich bei den Mitarbeitern des Mietervereins, der Eigentümerschutzgemeinschaft Hausund Grund, der Gemeinnützigen Baugesellschaft AG, der Baugenossenschaft Bahnheim eg, des Immobilienverbands Deutschland (IVD), des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und den Vertretern der Stadtratsfraktionen, die in der Facharbeitsgruppe mitgewirkt und dabei die Grundlagen für die Neuaufstellung des Mietspiegels geschaffen haben. Kaiserslautern, im Januar 2008 Dr. Klaus Weichel Oberbürgermeister 7

5 1. Vorbemerkungen Die Rechtsgrundlage zur Aufstellung von Mietspiegeln ergibt sich aus den 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ). Nach 558c Abs. 4 Satz 1 BGB sollen Gemeinden Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Ein Mietspiegel ist nach 558c Abs. 1 BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Ein Mietspiegel ist qualifiziert im Sinne des 558d Abs. 1 BGB, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Der vorliegende Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen des 558c BGB. Es handelt sich somit nicht um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des 558d BGB. Mit dem Mietspiegel 2008 wird der 1994 erstmals herausgegebene 1997 und 2002 fortgeschriebene Mietspiegel erneut fortgeschrieben. Der Mietspiegel ist nach seiner gesetzlichen Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er hat somit die Aufgabe, Vermietern und Mietern, Verwaltung, Gerichten, Gutachtern und Investoren eine statistische Marktübersicht an die Hand zu geben, welche Miete für eine Wohnung bestimmter Ausstattung üblicherweise gezahlt wird. Die vorliegende statistische Marktübersicht gilt nur für den frei finanzierten Wohnungsbau. Der Mietspiegel ist nicht anwendbar auf öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen), Dienstwohnungen, Einfamilienhäuser Mietverhältnisse mit Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte und ihrem zivilen Gefolge. Im Gegensatz zu Neuvermietungen, bei denen abgesehen von Einschränkungen bei extremer Miethöhe, der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt, ist bei einseitigen Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters nach 558 Abs. 1 Satz 1 BGB die ortsübliche Vergleichsmiete Tatbestandsmerkmal. Zur Begründung eines solchen Mieterhöhungsverlangens kann neben anderen in 558a Abs. 2 BGB genannten Begründungsmitteln insbesondere Bezug genommen werden auf einen Mietspiegel, unabhängig davon, ob es sich um einen solchen nach 558c oder um einen Mietspiegel nach 558d BGB handelt. In den meisten Fällen gestellter Mieterhöhungsverlangen gibt der Mietspiegel beiden Parteien Hinweise dafür, ob das Mieterhöhungsverlangen Aussicht auf Erfolg bietet oder nicht. Der Mietspiegel trägt so zeigt die Erfahrung der Mietspiegel seit 1994 in der Praxis entscheidend dazu bei, die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen über die ortsübliche Miete auf ein Minimum zu begrenzen, hierin liegt sein wesentlicher Wert. Die Bundesregierung hat von der in 558c Abs. 5 BGB enthaltenen Ermächtigung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über den näheren Inhalt und das Verfahren zur Aufstellung und Anpassung von Mietspiegeln zu erlassen bisher keinen Gebrauch gemacht. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat unter dem 01. Juli 2002 Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln veröffentlicht, die allerdings für die Mietspiegel erstellenden Gemeinden oder Interessenvertreter nicht verbindlich sind. Innerhalb des weiten Rahmens der bestehenden gesetzlichen Regelungen ist die Stadt frei bei der Wahl der Form des Mietspiegels. Mit der Neuaufstellung des Mietspiegels wurde das Referat Organisationsmanagement - Statistik und Wahlen - beauftragt. Die Facharbeitsgruppe Mietspiegel wurde vom Rat der Stadt ermächtigt, die organisatorischen Erfordernisse und den Inhalt des Mietspiegels, hierbei insbesondere die Definition des Begriffs der Miete, die Gliederung der Tabellen, die Erläuterungen der Bandbreiten und das normative Bewertungsverfahren, festzulegen. In der Facharbeitsgruppe haben mitgewirkt: der Mieterschutzverein Kaiserslautern und Umgebung e.v. die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus- und Grund Kaiserslautern und Umgebung e.v. die ortsansässigen Wohnungsunternehmen, nämlich die Gemeinnützige Baugesellschaft AG Kaiserslautern und die Baugenossenschaft Bahnheim e.g. der Immobilienverband Deutschland IVD, die im Stadtrat vertretenen Fraktionen, die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte, sowie die zentrale Datenschutzstelle, die Abteilung Wohngeld beim Referat Soziales und das Referat Organisationsmanagement als Leitung der Facharbeitsgruppe. 9

6 2. Grundlage des Mietspiegels 3. Begriffe des Mietspiegels Basis für den neuen Mietspiegel ist eine Mietenstrukturerhebung im Mietwohnungsbestand in der Stadt Kaiserslautern, die im Jahr 2007 stattfand und auf postalischem Wege durchgeführt wurde. Sie baut auf einer Stichprobe von rund Haushalten auf, deren Adressen aus einem zuvor abgegrenzten Gebäudebestand gezogen wurden. Die Befragung wurde auf freiwilliger Basis sowohl bei Vermietern als auch Mietern durchgeführt. Bei der Auswertung ausgesondert und nicht in den Mietspiegel einbezogen wurden Fragebogen, bei denen eine der genannten Voraussetzungen gegeben war: Die Wohnung wurde vom Mieter bereits länger als 4 Jahre bewohnt und die Nettokaltmiete wurde in den zurückliegenden 4 Jahren ab Befragungsstichtag nicht erhöht, die Wohnung war preisgebunden, insbesondere öffentlich gefördert als Sozialwohnung, die Angaben wurden nicht von einem Mieter, sondern von einem Untermieter gemacht, die Befragung betraf eine Wohnung in einem Studenten- Jugend-, Alten- oder Gastarbeiterwohnheim, die Wohnung ist eine Dienst-, Betriebs-, Werks- oder Geschäftswohnung, bei der Wohnung handelt es sich um eine werksgeförderte Wohnung oder um eine Vertragswohnung des Bundes, des Landes oder des Bundeseisenbahnvermögens oder der Deutschen TELEKOM AG oder der Deutschen Post AG, die Wohnung wird teilweise gewerblich genutzt. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden Wohnungen, deren Miete herabgesetzt oder nicht entsprechend der Ausstattung bewertet ist, weil der Mieter mit dem Vermieter verwandt ist oder weil der Mieter für den Vermieter, seine Familie oder das Hausanwesen Sonderleistungen, z.b. als Hauswart erbringt. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden Wohnungen, bei denen die Miete herabgesetzt ist, weil der Mieter bei einer Modernisierung Geld- oder Arbeitsleistungen erbracht hat oder Mietvorauszahlungen, Mieterdarlehen oder einen Baukostenvorschuss geleistet hat und die Höhe der Ermäßigung im Rahmen der Befragung nicht bekannt gegeben worden ist. Die Miete Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietwerten handelt es sich um die Nettomiete ohne alle Nebenkosten (Betriebskosten), also um die Nettokaltmiete. Da in der Praxis unterschiedliche mietvertragliche Vereinbarungen zur Betriebskostentragungspflicht durch den Mieter bestehen, können in die Grundmiete einzelne Betriebskostenpositionen einfließen, wodurch so genannte Teilinklusivmieten entstehen. Bei der Berechnung der ortsüblichen Miete für eine bestimmte Wohnung ist zusätzlich zu berücksichtigen, welche inhaltliche Ausgestaltung die vertragliche Vereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien hinsichtlich Betriebskosten, der Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen und zu den so genannten kleinen Instandsetzungen (Kleinreparaturen) erfahren hat. Trägt der Vermieter die Betriebskosten, die Kosten der Ausführung der Schönheitsreparaturen bzw. die kleinen Instandsetzungen, sind Zuschläge auf die Tabellenmieten zulässig. Zu den Betriebskosten gehören nach 556 Abs. 1 Satz 3 BGB die in 2 der fortgeltenden Betriebskostenverordnung vom aufgelisteten Betriebskosten und diejenigen Betriebskosten, die zwischenzeitlich durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als umlagefähige Betriebskosten zusätzlich zum Katalog des 2 der Betriebskostenverordnung anerkannt worden sind. Die Wohnfläche Der Begriff der Wohnfläche ist seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom (VIII ZR 231/06) auch bei freifinanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für preisesgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen auszulegen und dementsprechend aufgrund der bis zum anwendbaren 42 bis 44 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem 2. Wohnungsbaugesetz (2. Verrechnungsverodnung-II.BV) in der Fassung der Bekanntmachung vom bzw. der ab dem 01 Januar 2004 geltenden Wohnflächenverordnung zu ermitteln. Für alle bis zum 31. Dezember 2003 abgeschlossenen Mietverträge erfolgt die Ermittlung nach den 42 bis 44 der 2. BV, für alle seit dem 01 Januar 2004 abgeschlossenen Mietverträge erfolgt die Ermittlung nach den geltenden Bestimmungen der Wohnflächenverordnung. Etwas anderes gilt dann, wenn die Parteien dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beigemessen haben oder ein anderer Berechnungsmodus ortsüblich ist oder ein anderer Berechnungsmodus nach der Art der Wohnung nahe liegender ist. 10

7 4. Gliederung des Mietspiegels Nach den genannten Vorschriften werden zur Ermittlung der Wohnflächen in der Regel angerechnet: voll: Die Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern, zur Hälfte: Die Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem Meter und weniger als zwei Metern sowie von Wintergärten, Balkonen, Loggien, Dachgärten und gedeckten Terrassen, nicht: Die Grundfläche von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als einem Meter. Der Mietspiegel wurde nach Ausstattung, Größe und Baualter der Wohnungen eingeteilt. Ausgenommen von dieser Einteilung ist das seit dem Mietspiegel 2002 zusätzlich ausgewiesene Mietspiegeltabellenfeld Apartment. Es wurden drei Ausstattungsklassen gebildet: Gute Ausstattung: Bei Vorhandensein eines Bades oder einer Dusche und einer Heizung (Etagen- oder Sammelheizung). Heizungsarten, die nach Bedienungskomfort und Feinregulierung der Sammelheizung gleichwertig sind, werden auch als solche eingestuft, insbesondere Etagenheizung mit Gas oder Nachtspeicherheizung u. ä. Mittlere Ausstattung: Liegt vor, wenn zwar ein Bad oder eine Dusche vorhanden sind aber die Beheizung mit Einzelöfen vorgenommen wird oder wenn umgekehrt zwar eine Sammelheizung im vorgenannten Sinne der guten Ausstattung vorhanden ist, das Bad bzw. die Dusche aber fehlt. Einfache Ausstattung: Liegt dann vor, wenn weder ein Bad noch eine Sammelheizung in der Wohnung vorhanden sind. Die Wohnungsgrößenklassen wurden wie folgt gebildet : Ausstattungsklasse gut: Ausstattungsklasse mittel: unter 40 m² 25 bis unter 40 m² 40 bis unter 70 m² 40 bis unter 60 m² 70 bis unter 110 m² 60 bis unter 80 m² 110 m² und mehr 80 bis 120 m² Die Baualtersklassen wurden wie folgt gegliedert : Ausstattungsklasse Gut Ausstattungsklasse Mittel vor 1949 vor bis und später 1965 bis bis bis und später (Ausnahmen bei den Wohnungsgrößenklassen unter 40 m² und 110 m² und mehr vgl. Mietspiegel-Tabelle). Hinsichtlich der Bestimmung des Baualters ist folgendes zu beachten: Sofern bei einer Modernisierung mit wesentlichem Bauaufwand eine Modernisierung / ein Umbau im Sinne des 17 Abs. 2 des 2. Wohnungsbaugesetzes durchgeführt wurde, ist eine Neueinstufung mit dem Baualter entsprechend dem 11

8 5. Spanne der Mieten Zeitpunkt der Wiederbelegung der Wohnung möglich. Wesentlich ist ein Bauaufwand dann, wenn für die Modernisierung mindestens 1/3 der Kosten aufgewandt wurden, die für die Erstellung einer vergleichbaren Neubauwohnung dieses Jahrganges aufzuwenden gewesen wäre. Auch dann, wenn der Aufwand eines Drittels der Neubaukosten nicht erreicht wird, spielen durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Bestimmung der ortsüblichen Miete im Rahmen der Spanne als Preis bildende Faktoren eine Rolle. Die Felder der Mietspiegel-Tabelle enthalten das im Rahmen der Erhebung festgestellte arithmetische Mittel. Dieses ist nicht mit der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des 558 Abs. 2 BGB gleichzusetzen. Der als arithmetisches Mittel ausgewiesene Wert wurde ermittelt, indem die Quadratmeterpreise der erhobenen Wohnungen addiert und durch die Zahl der Wohnungen geteilt wurden. Bei einem Mieterhöhungsverlangen ist nach 558a Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Begründung mit der Bezugnahme auf einen Mietspiegel ausreichend, dass die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. 6. Rechtlicher Stellenwert und Handhabung des Mietspiegels Das Mietrecht unterscheidet zwei Situationen: 1. Die Vereinbarung der Miethöhe bei Abschluss eines neuen Mietvertrages, d.h. bei Einzug des Mieters und 2. Die Mieterhöhung seitens des Vermieters bei Andauern eines bestehenden Mietverhältnisses. Im zweiten Fall muss das Mieterhöhungsverlangen begründet werden. Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf 1. einen Mietspiegel, 2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (die jedoch in Kaiserslautern nicht besteht), 3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, 4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen. Der Mietspiegel ist also nur eine von mehreren Möglichkeiten, die dem Vermieter offen stehen, um ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen. Andererseits ist der Mietspiegel eine Informationsquelle über das Mietpreisgefüge der in den letzten 4 Jahren abgeschlossenen Mietverträge. Als solcher ist er geeignet, Mietpreisüberhöhungen im Sinne des 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (Mietwucher) vorzubeugen. Um die ortsübliche Miete innerhalb der Spanne zu finden, können folgende positive und negative wohnwert bildende Merkmale berücksichtigt werden: 12

9 Positive Merkmale können sein: Negative Merkmale können sein: Badewanne und separate Duschwanne im Bad Separates 2. Bad Separates Gäste-WC Vermieterseits gestellte Küchengeräte oder komplette Einbauküche, soweit hierfür nicht im Mietvertrag ein Mietbetrag gesondert ausgewiesen ist Balkon, Loggia, Terrasse oder Dachterrasse Alters- und behindertenfreundliche Ausstattung Isolierverglasung für Wohnungen, die vor 1978 erstmals bezugsfertig hergestellt und zwischenzeitlich mit Isolierverglasung nachgerüstet worden sind Nachrüstung mit Wärmeschutzverglasung, die über den bei Errichtung des Gebäudes nach dem Inhalt der Baugenehmigung einschließlich ihrer Nebenbestimmungen erforderlichen Wert hinaus geht Vorhandene Alarmanlage Vermieterseits gestellte Einbaumöbel wie Einbauschränke etc Begehbare Abstellkammer > 1 m² in der Wohnung Nachträgliche Wärmedämmung (Dämmung der Außenwände, des Daches oder der Kellerdecke) Ungenügende Besonnung, Belichtung oder Belüftung Gefangene Räume (Räume, die nur über einen anderen Raum zu erreichen sind) Wärme- oder Schallisolierung, die hinter Standard zum Errichtungszeitpunkt der Wohnung zurückbleibt Elektroinstallation, die dem Errichtungszeitpunkt der Wohnung zwar entspricht, den Betrieb heute üblicher Haushaltsgeräte wie Spülmaschine, Mikrowelle, Herd mit Backofen nicht zulässt Bad in Einfachstausführung Ungenügende Abstellflächen (kein Keller oder Abstellraum zur Wohnung) Lage an belebter Hauptverkehrsstraße Elektro-, Gas- oder Wasserinstallation über Putz verlegt Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere hier nicht genannte Merkmale eine Rolle spielen. Weitergehende Ausführungen über das geltende Mietrecht sollten den Broschüren der Bundesregierung zum Mietrecht und den Informationen der Verbände (Mieterschutzverein oder Eigentümerschutzgemeinschaft Haus- und Grund) entnommen werden. Fußbodenerneuerung, d.h. eine über die Oberflächeninstandhaltung hinausgehende Verbesserung, z.b. durch Fliesen- oder Parkettverlegung Leitungsmodernisierung (Elektroinstallationen einschließlich Verstärkung der Querschnitte, Modernisierung der Wasserver- und -entsorgung) Garten zur alleinigen Benutzung des Mieters Lage in überwiegender Wohnbebauung Lage in verkehrsreduzierter (30 km/h) oder verkehrsberuhigter Zone (Spielstraße) Garage oder Stellplatz in Miete enthalten 13

10 Definition der Ausstattungsklassen Ausstattung Gut = Wohnung mit Bad oder Dusche und mit Etagen- oder Sammelheizung Mittel = Wohnung mit Bad oder Dusche und Ofenheizung oder mit Etagen- oder Sammelheizung und ohne Bad Einfach = Wohnung ohne Bad oder Dusche und ohne Etagenoder Sammelheizung Apartment Ein Apartment ist eine Wohnung, die mit einer möblierten Kochnische und mit Dusche / Bad mit WC ausgestattet ist (keine in einem separaten Raum untergebrachte Küche). Ein Apartment ist in der Regel nicht größer als 40 m². 14

11 Mietspiegel der Stadt Kaiserslautern 2008 Mietpreise für frei finanzierte Wohnungen Ausstattung Größe Bauperiode arithmetisches Mieten - Spanne Mittel in je m² je m² von bis Gut unter 40 m² alle Baujahre 6,00 3,86 11,81 Gut 40 bis unter 70 m² vor ,83 3,79 6,73 Gut 40 bis unter 70 m² 1949 bis ,90 3,07 7,23 Gut 40 bis unter 70 m² 1965 bis ,04 3,59 9,16 Gut 40 bis unter 70 m² 1981 bis ,11 3,85 6,30 Gut 40 bis unter 70 m² 1996 bis ,13 3,67 7,15 Gut 40 bis unter 70 m² 2002 und später 5,15 3,78 7,11 Gut 70 bis unter 110 m² vor ,73 2,11 8,17 Gut 70 bis unter 110 m² 1949 bis ,81 3,11 6,69 Gut 70 bis unter 110 m² 1965 bis ,93 2,89 7,88 Gut 70 bis unter 110 m² 1981 bis ,03 2,93 7,11 Gut 70 bis unter 110 m² 1996 bis ,09 3,43 6,62 Gut 70 bis unter 110 m² 2002 und später 4,90 3,61 7,14 Gut 110 m² und mehr vor ,06 2,70 5,40 Gut 110 m² und mehr 1949 bis ,86 3,60 6,67 Gut 110 m² und mehr 1981 und später 5,34 2,75 8,00 Mittel 25 bis unter 40 m² alle Baujahre nicht belegt Mittel 40 bis unter 60 m² vor ,26 2,81 5,60 Mittel 40 bis unter 60 m² 1961 und später 4,32 2,69 5,82 Mittel 60 bis unter 80 m² vor ,97 2,37 5,28 Mittel 60 bis unter 80 m² 1961 und später 4,14 2,82 5,87 Mittel 80 bis 120 m² alle Baujahre 4,04 1,19 5,88 Einfach 30 bis 135 m² alle Baujahre 3,79 2,63 5,33 Bauperiode arithmetisches Mieten - Spanne Mittel in je m² je m² von bis Apartment alle Baujahre 6,04 2,97 11,73 Definition der Ausstattungsklassen und Beschreibung Apartment siehe Seite 14! Veröffentlichungen und Vervielfältigungen bedürfen der Zustimmung der Stadt Kaiserslautern! 15

So finden Sie den richtigen Mietspiegel

So finden Sie den richtigen Mietspiegel 5 1 So finden Sie den richtigen Ein ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt

Mehr

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 01.07.1998 Der Mietspiegel wurde erstellt unter Mitwirkung * der Stadt Dortmund, Stadtamt für Wohnungswesen, * des Gutachterausschusses

Mehr

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 01.09.2000 Der Mietspiegel wurde erstellt unter Mitwirkung * der Stadt Dortmund, Stadtamt für Wohnungswesen, * des Gutachterausschusses

Mehr

Mietspiegel der Stadt Gröditz

Mietspiegel der Stadt Gröditz Mietspiegel der Stadt Gröditz (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) ab 25. April 2014 Erstellt durch: - Gröditzer Wohnbau eg - Mieterverein Meißen und Umgebung e.v. - Stadtverwaltung Gröditz - Wohnungsgesellschaft

Mehr

Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden

Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden Mietspiegel 2010 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf

Mehr

1. Mietspiegel der Hansestadt Demmin

1. Mietspiegel der Hansestadt Demmin 1. Mietspiegel der Hansestadt Demmin Einleitung Der Mietspiegel 2000 für die Hansestadt Demmin wurde auf der Grundlage des Beschlusses vom 23.02.2000 der Stadtvertretung der Hansestadt Demmin von der Arbeitsgruppe

Mehr

Mietspiegel für die Stadt Rudolstadt

Mietspiegel für die Stadt Rudolstadt Mietspiegel für die Stadt Rudolstadt Schutzgebühr 1,50 - Stand: März 2005 - Herausgeber: Stadtverwaltung Rudolstadt Der vorliegende Rudolstädter Mietspiegel wurde gemeinsam erstellt und wird anerkannt

Mehr

Mietspiegel der Stadt Fürstenwalde/Spree

Mietspiegel der Stadt Fürstenwalde/Spree Mietspiegel 2005 Mietspiegel 2005 der Stadt Fürstenwalde/Spree Erläuterungen zum Mietspiegel 1. Allgemeines Dieser einfache Mietspiegel stellt eine Orientierungshilfe dar, die den Vertragspartnern die

Mehr

Mietspiegel 2015 für die Stadt Norden

Mietspiegel 2015 für die Stadt Norden Mietspiegel 2015 für die Stadt Norden Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Norden dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf

Mehr

Die Miete. Bauperiode

Die Miete. Bauperiode 1 Aufstellung des Mietspiegels Der Mietspiegel wurde aufgestellt von der Arbeitsgruppe Mietspiegel. Der Arbeitsgruppe gehören an: Haus- und Grundeigentümer-Verein Ulm e. V. Haus- und Grundbesitzerverband

Mehr

Mietspiegel 2004 für die Stadt Aurich

Mietspiegel 2004 für die Stadt Aurich Mietspiegel 2004 für die Stadt Aurich Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Aurich dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf

Mehr

MIETSPIEGEL für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Haltern am See

MIETSPIEGEL für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Haltern am See Dülmen ner Se ee Silbers see I Silberse see II Silberse rsee III Halte erne er Stausee Huller lerner Stausee MIETSPIEGEL für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Haltern am See Stand: 1.9.2016 gültig

Mehr

Mietspiegel 2006 für nicht preisgebundenen Wohnraum

Mietspiegel 2006 für nicht preisgebundenen Wohnraum Mietspiegel 2006 für nicht preisgebundenen Wohnraum Stand Mai 2006 Mietspiegel wird fortgeschrieben Impressum Herausgegeben vom: Arbeitskreis Mietspiegel in der Stadt Brandenburg an der Havel beim Kataster-

Mehr

- Mieterschutzverein - für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 1. September 2006

- Mieterschutzverein - für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 1. September 2006 Mieter und Pächter e.v. - Mieterschutzverein - für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 1. September 2006 Der Mietspiegel wurde erstellt unter Mitwirkung der Interessenverbände Haus & Grund

Mehr

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2010/2011

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2010/2011 Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2010/2011 Qualifizierter Mietspiegel 2010 / 2011 gemäß 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter Mitwirkung

Mehr

Mietspiegel * * * Stand: 01. Januar 2016

Mietspiegel * * * Stand: 01. Januar 2016 Mietspiegel für die Gemeinde Hünxe * * * Stand: 01. Januar 2016 Dieser Mietspiegel wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungsund Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein Dinslaken

Mehr

Mietspiegel. der Stadt Riesa. (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009

Mietspiegel. der Stadt Riesa. (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009 Mietspiegel der Stadt Riesa (für nicht öffentlich geförderten Wohnraum) vom 1. Juni 2007 fortgeschrieben bis zum 31. Mai 2009 erstellt durch - Haus und Grund Nordsachsen e.v. - Mieterverein Saxonia 1998

Mehr

Stadt Minden. Mietspiegel. Gültig ab bis

Stadt Minden. Mietspiegel. Gültig ab bis Stadt Minden Mietspiegel Gültig ab 01.07.2011 bis 30.06.2013 Mietspiegel der Stadt Minden 2011 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für

Mehr

Mietspiegel erstellt von. Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) Bereich Gebäude und Grundstücke. unter Beteiligung von

Mietspiegel erstellt von. Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) Bereich Gebäude und Grundstücke. unter Beteiligung von Mietspiegel 01 erstellt von Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) Bereich Gebäude und Grundstücke unter Beteiligung von Baugesellschaft Frankenthal (Pfalz) GmbH Mieterverein Ludwigshafen, Frankenthal und

Mehr

Mietspiegel. für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2016

Mietspiegel. für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2016 Mietspiegel für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2016 Dieser Mietspiegel wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungsund Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein

Mehr

M I E T S P I E G E L

M I E T S P I E G E L M I E T S P I E G E L für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Oer-Erkenschwick Stand: 01. Januar 2017 Erstellt durch die Stadt Oer-Erkenschwick - Produktbereich 23 - unter Beteiligung des Haus-

Mehr

Mietspiegel für die. Stadt Minden

Mietspiegel für die. Stadt Minden Mietspiegel 2016 für die Stadt Minden 2 Mietspiegel der Stadt Minden 2016 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen

Mehr

Brandenburg an der Havel. Mietspiegel Stand Mai 2010 Mietspiegel wird fortgeschrieben

Brandenburg an der Havel. Mietspiegel Stand Mai 2010 Mietspiegel wird fortgeschrieben Brandenburg an der Havel Mietspiegel 2010 Stand Mai 2010 Mietspiegel wird fortgeschrieben Mietspiegel 2010 für die Stadt Brandenburg an der Havel für nicht preisgebundenen Wohnraum STAND: MAI 2010 Zustand

Mehr

Qualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena

Qualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena Qualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena Unterlagen zur Pressekonferenz am 12. August 2015 12. August 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Allgemeines

Mehr

Mietspiegel 2009 für die Stadt Aurich

Mietspiegel 2009 für die Stadt Aurich Mietspiegel 2009 für die Stadt Aurich Allgemeines Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Aurich dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf

Mehr

Erfassungsbogen zur Mietspiegelfortschreibung

Erfassungsbogen zur Mietspiegelfortschreibung Stadt Castrop-Rauxel Bereich Vermessung und Geoinformation Europaplatz 1, 44574 Castrop-Rauxel Tel. 0 23 05/106-27 47, Fax 0 23 05/106-27 67 geoinformation@castrop-rauxel.de Erfassungsbogen zur Mietspiegelfortschreibung

Mehr

Mietspiegel für die. Stadt Minden

Mietspiegel für die. Stadt Minden Mietspiegel 2018 für die Stadt Minden 2 Mietspiegel der Stadt Minden 2018 (qualifizierter Mietspiegel im Sinne des 558 d des BGB) zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen

Mehr

Qualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2017

Qualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2017 Qualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2017 Erläuterungen zum qualifizierten Mietspiegel 1. Erstellung des Mietspiegels Der qualifizierte Mietspiegel 2017 basiert auf einer Fortschreibung des qualifizierten

Mehr

Qualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2015

Qualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2015 Qualifizierter Mietspiegel für Oranienburg 2015 Erläuterungen zum qualifizierten Mietspiegel 1. Erstellung des Mietspiegels Der Mietspiegel 2015 wurde von der Stadt Oranienburg als qualifizierter Mietspiegel

Mehr

Stadt Osnabrück Weitere Daten finden Sie auf unserer Website:

Stadt Osnabrück Weitere Daten finden Sie auf unserer Website: Mietpreisspiegel 2015/2016 Stadt Osnabrück Weitere Daten finden Sie auf unserer Website: http://www.osnabrueck.de/statistik.html 2 Mietpreisspiegel 2015/2016 1 Einleitung Der Mietpreisspiegel gibt die

Mehr

Mietspiegel Stadt Bamberg

Mietspiegel Stadt Bamberg Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 Mietspiegel Stadt Bamberg Dokumentation 2016 Hamburg September 2015 GEWOS Institut für Stadt-, Regionalund Wohnforschung GmbH Maurienstraße

Mehr

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013 Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013 Qualifizierter Mietspiegel 2012 / 2013 gemäß 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter

Mehr

Mietspiegel 2014 für die Stadt Aurich

Mietspiegel 2014 für die Stadt Aurich Allgemeines Mietspiegel 2014 für die Stadt Aurich Der vorliegende Mietspiegel stellt eine Übersicht über die üblichen Entgelte für Wohnraum in der Stadt Aurich dar. Er bildet das örtliche Mietniveau auf

Mehr

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2006/2007

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2006/2007 Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2006/2007 Qualifizierter Mietspiegel 2006 / 2007 gemäß 558 d BGB Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter Mitwirkung von DMB Mieterbund Schwerin

Mehr

Stadt Dissen am Teutoburger Wald

Stadt Dissen am Teutoburger Wald Stadt Dissen am Teutoburger Wald Mietpreisspiegel 2011/2012 Herausgeber: Stadt Dissen atw Der Bürgermeister Große Straße 33 49201 Dissen atw Telefon: (0 54 21) 3 03-151 Telefax: (0 54 21) 3 03-333 E-Mail:

Mehr

Mietpreisspiegel 2015/2016. Stadt Osnabrück

Mietpreisspiegel 2015/2016. Stadt Osnabrück Mietpreisspiegel 2015/2016 Stadt Osnabrück 2 1 Einleitung Der Mietpreisspiegel gibt die in der Stadt Osnabrück üblichen Mietpreise für nichtpreisgebundene Wohnungen an. Dabei handelt es sich um die durchschnittliche

Mehr

Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin Anpassung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin Der vorliegende Mietspiegel ist die Fortschreibung des Mietspiegels 2014 für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin. Er löst den Mietspiegel

Mehr

M i e t s p i e g e l

M i e t s p i e g e l M i e t s p i e g e l für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Bingen 8. Fortschreibung 1. April 2009 2 I. Der vorliegende Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt

Mehr

Mieter und Pächter e.v. Prinzenstr. 7 44135 Dortmund 0231/58 44 860 - Mieterschutzverein -

Mieter und Pächter e.v. Prinzenstr. 7 44135 Dortmund 0231/58 44 860 - Mieterschutzverein - Mieter und Pächter e.v. Prinzenstr. 7 44135 Dortmund 0231/58 44 860 - Mieterschutzverein - für nicht preisgebundene Wohnungen in Dortmund Stand: 1. September 2004 Der Mietspiegel wurde erstellt unter Mitwirkung

Mehr

Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010

Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010 Verwaltungsprozessrecht Sommersemester 2010 Privatdozent Dr. iur. Ekkehard Hofmann Vertreter des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht (Prof. Hendler) Verwaltungsgerichtsbarkeit unter

Mehr

Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach

Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach für nicht preisgebundene Wohnungen auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Braubach Stand: Juni 2009 www.vgbraubach.de Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen

Mehr

Mietspiegel. für die Stadt Dinslaken * * * Stand: 1. Januar 2008

Mietspiegel. für die Stadt Dinslaken * * * Stand: 1. Januar 2008 Mietspiegel für die Stadt Dinslaken * * * Stand: 1. Januar 2008 Dieser Mietspiegel wurde erstellt von dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein Dinslaken e. V.

Mehr

- Stand 1. Februar 2015

- Stand 1. Februar 2015 Mietspiegel Düren 2015 Mietspiegel Düren für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Düren als Übersicht über die Entgelte gemäß dem 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches in der derzeit gültigen

Mehr

Mietspiegel für die Stadt Bingen am Rhein

Mietspiegel für die Stadt Bingen am Rhein Mietspiegel für die Stadt Bingen am Rhein 7. Fortschreibung zum 1. April 2003 Der vorliegende Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Bingen wurde erstellt in Zusammenarbeit

Mehr

Mietspiegel. für die Gemeinde Hünxe * * * Stand: 01. Januar 2014

Mietspiegel. für die Gemeinde Hünxe * * * Stand: 01. Januar 2014 Mietspiegel für die Gemeinde Hünxe * * * Stand: 01. Januar 2014 Dieser Mietspiegel wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungsund Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein Dinslaken

Mehr

Mietspiegel. Wohnen in Lengerich

Mietspiegel. Wohnen in Lengerich Mietspiegel Wohnen in Lengerich Warum ein Mietspiegel? Ein Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet den Mietvertragsparteien

Mehr

Berliner Mietspiegel 2011

Berliner Mietspiegel 2011 Berliner Mietspiegel 2011 Mieterhöhungen nach 558 558e BGB unter Bezugnahme auf den Mietspiegel Rechtsanwältin Andrea Klette Dieses Papier soll nur einen groben Überblick verschaffen und zum Verständnis

Mehr

Mietspiegel. 2. Mietstufen

Mietspiegel. 2. Mietstufen Mietspiegel Nachfolgend haben wir die zur Ermittlung der Mietwerte für die Stadt Grünberg erforderlichen Auszüge aus der Mietwertübersicht für die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf (ohne die Städte

Mehr

Mietspiegel. für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2018

Mietspiegel. für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2018 Mietspiegel für die Stadt Voerde (Ndrrh.) * * * Stand: 01. Januar 2018 Dieser Mietspiegel wurde in Zusammenarbeit mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein

Mehr

Mietspiegel gültig ab

Mietspiegel gültig ab Mietspiegel 2014 - gültig ab 01.01.2014- Dieser Mietspiegel gilt für freifinanzierte Wohnungen im Gebiet der Stadt Lippstadt einschließlich aller Stadtteile. Der Mietspiegel gilt nicht für Sozialwohnungen.

Mehr

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2014 / 2015

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2014 / 2015 Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2014 / 2015 Qualifizierter Mietspiegel 2014 / 2015 gemäß 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter

Mehr

Mietspiegel Düren 2017

Mietspiegel Düren 2017 Mietspiegel Düren 2017 Mietspiegel Düren für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Düren als Übersicht über die Entgelte gemäß dem 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches in der derzeit gültigen

Mehr

Mietspiegel 2017 der Stadt Aachen

Mietspiegel 2017 der Stadt Aachen Mietspiegel 2017 der Stadt Aachen Mietspiegel gemäß 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Aachen. Gültig vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 www.aachen.de Gemeinschaftlich

Mehr

Mietspiegel 2018 der Stadt Aachen

Mietspiegel 2018 der Stadt Aachen Mietspiegel 2018 der Stadt Aachen Mietspiegel gemäß 558c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für nicht preisgebundene Wohnungen im Stadtgebiet Aachen. Gültig vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 Gemeinschaftlich erarbeitet

Mehr

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter

Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK

Mehr

Mietpreisspiegel 2017/2018. Stadt Osnabrück

Mietpreisspiegel 2017/2018. Stadt Osnabrück Mietpreisspiegel 2017/2018 Stadt Osnabrück 1 3 Einleitung Die im Mietpreisspiegel dargelegte durchschnittliche Nettokaltmiete berücksichtigt keine Betriebskosten. Betriebskosten (Nebenkosten) sind Kosten

Mehr

1. Allgemeines. 2. Ortsübliche Miete. 3. Aufbau der Mietwerttabelle

1. Allgemeines. 2. Ortsübliche Miete. 3. Aufbau der Mietwerttabelle 1. Allgemeines Der Mietspiegel für Altbauwohnungen (Wohnungen in Gebäuden, die vor dem 21.06.1948 errichtet wurden) und freifinanzierte Neubauwohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher

Mehr

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017

Berliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017 Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 61 Mieterhöhung nach dem Mietspiegel RA Tom Martini Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Familienrecht

Mehr

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2016 / 2017

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2016 / 2017 Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2016 / 2017 Qualifizierter Mietspiegel 2016 / 2017 gemäß 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter

Mehr

Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach

Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach Mietspiegel der Verbandsgemeinde Braubach für nicht preisgebundene Wohnungen auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Braubach Stand: Januar 2012 www.vgbraubach.de Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen

Mehr

Mietspiegel. für nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum gültig vom bis

Mietspiegel. für nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum gültig vom bis Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Bochum gültig vom 1. 4. 2008 bis 31. 3. 2010 Arbeitskreis Mietspiegel: Haus + Grundeigentümerverein Bochum e. V. Arbeitsgemeinschaft der

Mehr

M i e t s p i e g e l

M i e t s p i e g e l M i e t s p i e g e l für die Stadt Goch Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Goch Stand: 01. Juli 2015 Herausgeber: Stadtverwaltung Goch Markt 2 47574 Goch

Mehr

-Vhttp://d-nb.info/

-Vhttp://d-nb.info/ Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche

Mehr

Mietwerttabelle für Schramberg für die Zeit vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017

Mietwerttabelle für Schramberg für die Zeit vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 Mietwerttabelle für Schramberg für die Zeit vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2017 Der Haus- und Grundeigentümerverein Schramberg und Umgebung e. V. und der Mieterverein Schramberg und Umgebung e. V.

Mehr

Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel Grundlagendaten für den Mietspiegel. -Endbericht-

Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel Grundlagendaten für den Mietspiegel. -Endbericht- Qualifizierter Prenzlauer Mietspiegel 2018 Grundlagendaten für den Mietspiegel -Endbericht- Mitglieder der Arbeitsgruppe Mietspiegel : Wohnbau GmbH Prenzlau Wohnungsgenossenschaft Prenzlau e. G. GEWOBA

Mehr

Aktuelles zu Ertragsdaten Berliner Mietspiegel 2009 zeitnahe Übersichten aus Brandenburg

Aktuelles zu Ertragsdaten Berliner Mietspiegel 2009 zeitnahe Übersichten aus Brandenburg Aktuelles zu Ertragsdaten Berliner Mietspiegel 2009 zeitnahe Übersichten aus Brandenburg VVS Berlin-Brandenburg Fortbildungsveranstaltung am 08.09.2009 Dr. Manfred Stelter, Leiter Fachgruppe Mietpreisbewertung

Mehr

1. Allgemeines. 2. Aufbau der Mietwerttabelle

1. Allgemeines. 2. Aufbau der Mietwerttabelle 1. Allgemeines Der Mietspiegel für Altbauwohnungen (Wohnungen in Gebäuden, die vor dem 21.06.1948 errichtet wurden) und freifinanzierte Neubauwohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher

Mehr

Mietspiegel 2011 für nicht preisgebundenen Wohnraum im Bereich der Stadt Bocholt

Mietspiegel 2011 für nicht preisgebundenen Wohnraum im Bereich der Stadt Bocholt Mietspiegel 2011 für nicht preisgebundenen Wohnraum im Bereich der Stadt Bocholt - gilt nicht für Sozialwohnungen - Schutzgebühr: 1,50 - Herausgeber: Fachbereich Soziales Geschäftsbereich Wohnen Berliner

Mehr

Mietspiegel Düren. - Stand 1. November

Mietspiegel Düren. - Stand 1. November Erläuterungen zum Mietspiegel Mietspiegel Düren für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Düren als Übersicht über die Entgelte gemäß 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe in der

Mehr

Mietspiegel. für die Gemeinde Hünxe * * * Stand: 01. Januar 2008

Mietspiegel. für die Gemeinde Hünxe * * * Stand: 01. Januar 2008 Mietspiegel für die Gemeinde Hünxe * * * Stand: 01. Januar 2008 Dieser Mietspiegel wurde erstellt von dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverband Dinslaken e. V. und dem Mieterverein Dinslaken e. V.

Mehr

Mietwerttabelle für Schramberg für die Zeit vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011

Mietwerttabelle für Schramberg für die Zeit vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 Mietwerttabelle für Schramberg für die Zeit vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 Der Haus- und Grundeigentümerverein Schramberg und Umgebung e.v. und der Mieterverein Schramberg und Umgebung e.v.

Mehr

2. Mietpreisberechnung nach den gesetzlichen Möglichkeiten

2. Mietpreisberechnung nach den gesetzlichen Möglichkeiten Herausgeber: Stadt Osnabrück, Der Oberbürgermeister Referat Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung - Statistik - Lohstr. 2, 49074 Osnabrück Tel. 0541 323-4296 Fax. 0541 323-154296 E-Mail: wesner@osnabrueck.de

Mehr

FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT STEINFURT

FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT STEINFURT MIETWERTÜBERSICHT -Grundlage für einen qualifizierten Mietspiegel gem. 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)- FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT STEINFURT Stand: 1. Oktober 2005 Seite 2

Mehr

Mietspiegel Düren. - Stand 1. September Wohnungsförderungsamt

Mietspiegel Düren. - Stand 1. September Wohnungsförderungsamt Wohnungsförderungsamt Mietspiegel Düren für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Düren als Übersicht über die Entgelte gemäß 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe in der derzeit

Mehr

MIETSPIEGEL FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN IN WUPPERTAL 2016

MIETSPIEGEL FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN IN WUPPERTAL 2016 MIETSPIEGEL FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN IN WUPPERTAL 2016 STADT WUPPERTAL / RESSORT BAUEN UND WOHNEN 2 STADT WUPPERTAL / MIETSPIEGEL 2016 3 Grundlage ist eine repräsentativ angelegte Befragung und

Mehr

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Wuppertal 2017

Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Wuppertal 2017 44 CASA NOVA Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in Wuppertal 2017 Der Mietspiegel wurde erstellt unter Mitwirkung von: Deutscher Mieterbund Wuppertal und Umgebung e.v. Bergischer Mieterring

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Der Begriff der Wohnraumfläche Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Der Begriff der Wohnraumfläche Deutscher Bundestag WD /16 Der Begriff der Wohnraumfläche 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Der Begriff der Wohnraumfläche Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 29.04.2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht,

Mehr

Mietspiegel. Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Wesel Stand: 01. Januar 2011

Mietspiegel. Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Wesel Stand: 01. Januar 2011 Mietspiegel Richtlinien für die Miete des nicht preisgebundenen Wohnraumes im Bereich der Stadt Wesel Stand: 01. Januar 2011 Herausgeber: Stadt Wesel Die Bürgermeisterin Fachbereich Soziales Team 65/Fachstelle

Mehr

3. Thüringer Forum Bodenmanagement

3. Thüringer Forum Bodenmanagement 3. Thüringer Forum Bodenmanagement Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Jena Kay Wedemann 13.11.2017 www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Beratungsunternehmen, spezialisiert auf Wohnungsmarkt

Mehr

Mietspiegel der Stadt Ludwigsfelde

Mietspiegel der Stadt Ludwigsfelde Mietspiegel 2014 der Stadt Ludwigsfelde Inhaltsübersicht Vorbemerkungen zum Mietspiegel Erläuterungen zum Mietspiegel Rechtliche Grundlagen für Mieterhöhungsverlangen (Stand 1. August 2014) Geltungsbereich

Mehr

Mietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen

Mietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen Mietrechtsnovellierungsgesetz Die wichtigsten neuen Regelungen Inhaltsverzeichnis I. Mietpreisbremse (BGB und EGBGB)... 1 II. Bestellerprinzip (Wohnungsvermittlungsgesetz)... 3 Sonnenstraße 11 80331 München

Mehr

Mietspiegel Dortmund. für nicht preisgebundene Wohnungen (Stand: 1. Januar 2015)

Mietspiegel Dortmund. für nicht preisgebundene Wohnungen (Stand: 1. Januar 2015) Mietspiegel Mieterverein Dortmund, Kampstraße 4, 44137 Dortmund, 0231. 55 76 56-0 Mietspiegel Dortmund für nicht preisgebundene Wohnungen (Stand: 1. Januar 2015) Mietspiegel Der Mietspiegel wurde erstellt

Mehr

Mietspiegel 2004. -mittendrin-

Mietspiegel 2004. -mittendrin- Mietspiegel 2004...lebendig, offen -mittendrin- Mietspiegel Düren für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Düren als Übersicht über die Entgelte gemäß dem 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuches

Mehr

Mietspiegel 2007 für nicht preisgebundenen Wohnraum im Bereich der Stadt Bocholt

Mietspiegel 2007 für nicht preisgebundenen Wohnraum im Bereich der Stadt Bocholt Mietspiegel 2007 für nicht preisgebundenen Wohnraum im Bereich der Stadt Bocholt - gilt nicht für Sozialwohnungen - Schutzgebühr: 1,50 - Herausgeber: Fachbereich Soziales Geschäftsbereich Wohnen Berliner

Mehr

Bielefeld MIETSPIEGEL 2007

Bielefeld MIETSPIEGEL 2007 Bielefeld MIETSPIEGEL 2007 Allgemeine Erläuterungen Dieser Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe, die den Vertragspartnern die Möglichkeit bieten soll, die Miethöhe im Rahmen ortsüblicher Entgelte eigenverantwortlich

Mehr

Qualifizierter Mietspiegel gem. 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch. für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Greven. Stand: 1.

Qualifizierter Mietspiegel gem. 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch. für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Greven. Stand: 1. Seite 16 Qualifizierter Mietspiegel gem. 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Greven Stand: 1. Juni 2005 Erstellt von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Mehr

MIETSPIEGEL. - qualifizierter Mietspiegel gem. 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)- FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT IBBENBÜREN

MIETSPIEGEL. - qualifizierter Mietspiegel gem. 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)- FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT IBBENBÜREN MIETSPIEGEL - qualifizierter Mietspiegel gem. 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)- FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT IBBENBÜREN Stand: 01. Oktober 2012 Inhaltsverzeichnis Warum ein Mietspiegel?...

Mehr

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen

Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Foto: archideaphoto - Fotolia.com Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Und: Zählen Treppenstufen, Türschwellen oder Erker dabei mit? Welche Flächen

Mehr

FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT EMSDETTEN

FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT EMSDETTEN MIETWERTÜBERSICHT -Grundlage für einen qualifizierten Mietspiegel gem. 558 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)- FÜR NICHT PREISGEBUNDENE WOHNUNGEN DER STADT EMSDETTEN Stand: 1. Juli 2012 Seite 2 WARUM

Mehr

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:

Sonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax: Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zum Mietrecht) April 2015 I N H A L T 1.

Mehr

Inhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III

Inhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III Inhalt 1. Teil: Einleitung... 1 Auswirkungen verfassungsrechtlicher Natur/Staatsrecht, Grundrechtseinschränkung... 2 Auswirkungen auf die Entwicklung der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete... 3 Auswirkungen

Mehr

Mietspiegel für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen im Stadtgebiet Bielefeld. - gilt nicht für Sozialwohnungen -

Mietspiegel für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen im Stadtgebiet Bielefeld. - gilt nicht für Sozialwohnungen - Mietspiegel 2003 für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen im Stadtgebiet Bielefeld - gilt nicht für Sozialwohnungen - Dieser Mietspiegel gilt ab 01.04.2003. Er wird fortgeschrieben. Allgemeine

Mehr

Der Mietspiegel für 2017 und 2018 liegt vor - Mieten in Stuttgart steigen weiter an

Der Mietspiegel für 2017 und 2018 liegt vor - Mieten in Stuttgart steigen weiter an www.stuttgart.de/statistik-infosystem Landeshauptstadt Stuttgart Der Mietspiegel für 2017 und 2018 liegt vor - Mieten in Stuttgart steigen weiter an 16.12.2016 Aktuelles Wohnen in der Landeshauptstadt

Mehr

Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Hamm

Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Hamm Mietspiegel 2010 für nicht preisgebundenen Wohnraum im Gebiet der Stadt Hamm Auflage: 4000 Layout und Druck: Stadt Hamm, der Oberbürgermeister Vermessungs- und Katasteramt Erstellt von der Geschäftsstelle

Mehr

Mietspiegel der Stadt Ludwigsfelde

Mietspiegel der Stadt Ludwigsfelde Mietspiegel 2016 der Stadt Ludwigsfelde Inhaltsübersicht Vorbemerkungen zum Mietspiegel Erläuterungen zum Mietspiegel Rechtliche Grundlagen für Mieterhöhungsverlangen (Stand 1. August 2016) Geltungsbereich

Mehr

Auskünfte über den Mietspiegel und zum Mietrecht erteilen:

Auskünfte über den Mietspiegel und zum Mietrecht erteilen: Auskünfte über den Mietspiegel und zum Mietrecht erteilen: Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Reutlingen Karlstr. 31, 72764 Reutlingen Telefon : 479350 Telefax : 420751 Email: hausundgrund-rt@t-online.de

Mehr

M i e t s p i e g e l 2007

M i e t s p i e g e l 2007 M i e t s p i e g e l 2007 Herausgegeben von: Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Amt für Soziales und Wohnen Amt für Statistik, Stadtforschung und Europaangelegenheiten l Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte

Mehr

Bochum Bottrop Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Oer-Erkenschwick Gelsenkirchen Gladbeck Haltern Herne Herten Marl Recklinghausen Waltrop

Bochum Bottrop Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Oer-Erkenschwick Gelsenkirchen Gladbeck Haltern Herne Herten Marl Recklinghausen Waltrop http://wwwmieterschutzbundde/htdocs/ms_06htm 1 von 5 03112008 00:16 Mietspiegel Bochum Bottrop Castrop-Rauxel Datteln Dorsten Oer-Erkenschwick Gelsenkirchen Gladbeck Haltern Herne Herten Marl Recklinghausen

Mehr

Mit Bad ist eine Wohnung, wenn ein Badezimmer vom Vermieter mit Waschbecken und Badewanne oder Dusche ausgestattet ist.

Mit Bad ist eine Wohnung, wenn ein Badezimmer vom Vermieter mit Waschbecken und Badewanne oder Dusche ausgestattet ist. Anwendung des Mietspiegels Der Mietspiegel umfasst Wohnungen mit zwei verschiedenen Ausstattungsmerkmalen in bis zu neun Baualtersgruppen, die in drei Größengruppen unterteilt sind. Für die Ermittlung

Mehr

Wie viele Stockwerke zusätzlich zum Erdgeschoss hat das Anwesen? E +?. Größere zum Haus gehörige Grünfläche oder gärtnerische angelegte

Wie viele Stockwerke zusätzlich zum Erdgeschoss hat das Anwesen? E +?. Größere zum Haus gehörige Grünfläche oder gärtnerische angelegte HAUS + GRUND MÜNCHEN Sonnenstraße 13 III 80331 München Internet www.hug-m.de e-mail info@hug-m.de Ihr Zeichen: Unser Zeichen: (Bitte immer angeben!) Mitgliedschaft Nr. Fragebogen zum Mietspiegel München

Mehr