Interprofessionelle Interessens- und Kompetenzkonflikte im Innerklinischen Notfallwesen Dr. Klaus Hellwagner
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- Roland Hase
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1 Interprofessionee Interessens- und Kompetenzkonfikte im Innerkinischen Notfawesen Dr. Kaus Hewagner Anästhesie und Notfamedizin Gesundheitszentrum Süd der WGKK
2 Interessens und Kompetenzkonfikte Berufsrecht Organisationsrecht Straf-/Zivirecht Haftung Abgrenzung Pfege - Medizin Ausrüstung/Ausbidung Aarmierung Diagnose Abbruchentscheidung DNR
3 Rechtiche Grundagen Berufsrecht (exemparisch) GuKG HebG ÄrzteG SanG Organisationsrecht Krankenanstatenrecht Anstatsordnung Zivirecht Ex deictu m Behandungsfeher Ex contractu m Mangehafte Erfüung des Behandungsvertrages Strafrecht Vorsatzhandung ( 5 StGB) Fahrässigkeit ( 6 StGB) Unterassung ( 2, 95 StGB)
4 StGB 95 Unterassung der Hifeeistung (1) Wer es bei einem Ungücksfa oder einer Gemeingefahr ( 176) unteräßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtichen Körperveretzung oder Gesundheitsschädigung offensichtich erforderiche Hife zu eisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Gedstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterassung der Hifeeistung jedoch den Tod eines Menschen zur Foge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Gedstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß die Hifeeistung dem Täter nicht zuzumuten ist. (2) Die Hifeeistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Veretzung anderer ins Gewicht faender Interessen mögich wäre
5 Berufsrecht der Pfege GuKG 4 (Auszug) (1) Sie haben das Woh und die Gesundheit der Patienten, Kienten und pfegebedürftigen Menschen unter Einhatung der hiefür getenden Vorschriften und nach Maßgabe der fachichen und wissenschaftichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren. (2) Sie haben sich über die neuesten Entwickungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpfege sowie der medizinischen und anderer berufsreevanter Wissenschaften regemäßig fortzubiden. (3) Sie dürfend im Fae drohender Gefahr des Todes oder einer beträchtichen KörperveretzungK oder Gesundheitsschädigung digung eines Menschen ihre fachkundige Hife nicht verweigern. (Lex speziais zu 95 StGB)
6 Hebammengesetz 6 (1) Hebammen haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben. Sie haben das Woh und die Gesundheit der Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Mütter sowie der Neugeborenen und Säuginge unter Einhatung der hiefür getenden Vorschriften und nach Maßgabe der fachichen und wissenschaftichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren. (2) Hebammen dürfen im Notfa ihre fachkundige Hife nicht verweigern. (Lex speziais zu 95 StGB)
7 Berufsrechtiche Probeme der Pfege?ÆEigenverantwortung! Der 14 reget die eigenverantwortiche Erhebung von Pfegebedürfnissen und Pfegeabhängigkeiten mit der Ersteung einer Pfegediagnose. Diese Erhebung setzt eine genaue pfegeindizierte Beurteiung des Patienten voraus, die sowoh neuroogische, orthopädische, kardioogische etc Aspekte betrifft. Der 14a reget die Eigenverantwortichkeit des Pfegepersonas im Bereich der ebensrettenden Sofortmaßnahmen ÆBERUFSPFLICHT (AB 2003)
8 BERUFSPFLICHT! BERUFSPFLICHTEN können im Rahmen des Dienst- und Organisationsrechtes nicht eingeschränkt werden!
9 Verbandsverantwortichkeitsgesetz VbVG 1. (1) Dieses Bundesgesetz reget, unter wechen Voraussetzungen Verbände für Straftaten verantwortich sind und wie sie sanktioniert werden,... (2) Verbände im Sinne dieses Gesetzes sind juristische Personen sowie Personenhandesgeseschaften, Eingetragene Erwerbsgeseschaften und Europäische wirtschaftiche Interessenvereinigungen
10 Gesundheits- und Krankenpfegegesetz 14a (1) Die Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpfege umfasst die eigenverantwortiche Durchführung ebensrettender Sofortmaßnahmen, soange und soweit ein Arzt nicht zur Verfügung steht. Die Verständigung eines Arztes ist unverzügich zu veranassen. (2) Lebensrettende Sofortmaßnahmen im Sinne des Abs. 1 sind insbesondere 1. die Durchführung der Defibriation mit habautomatischen Geräten und 2. die Verabreichung von Sauerstoff
11 Berufsrechtiche Probeme der Pfege / 14a GuKG Novee BGB I 2004/6 Eigenverantwortichen Durchführung ebensrettender Sofortmaßnahmen. Demonstrativ: Defibriation mit habautomatischen Geräten Gabe von Sauerstoff Im 14a nicht abschießend gereget, sondern haben sich am aktueen Stand der medizinischen Wissenschaften zu orientieren
12 Berufsrecht der Ärzte: Ärztegesetz 49 (1) Der Arzt ist verpfichtet, jeden von ihm in ärztiche Beratung oder Behandung übernommenen Gesunden oder Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen...nach Maßgabe der ärztichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhatung der bestehenden Vorschriften das Woh der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren
13 ÄrzteG 48: Dringend notwendige ärztiche Hife Der Arzt darf die Erste Hife im Fae drohender Lebensgefahr nicht verweigern. git für ae Ärzte auch Turnusärzte! meigenverantwortung im Notfa
14 Abgrenzung Pfege Medizin? Was ist Pfege? Was ist Pfege nicht? Was ist Medizin? Was ist Medizin nicht? Was ist Heikunde? Was heit den Patienten? Medizin = Pfege Pfege = Medizin Medizin+Pfege=Heikunde =Medizin
15 Anordnungsbefugnisse im Rahmen der innerkinischen Notfamedizin Grundsätzich kann festgehaten werden, dass auch eine berufsrechtiche Eigenverantwortung nicht per se eine fachiche Weisungsbindung ausschießt. Sie verpfichtet die betreffenden Personen im Dienstverhätnis zu eigenständiger Beurteiung, ob die berufsrechtichen Grenzen überschritten werden. Weisung Arzt Arzt Weisung Arzt Pfege Pfegehife
16 Berufsrechtiche Probeme der Pfege? Im 15 GuKG wird die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärzticher Anordnung normiert. Deren genauer Umfang kann nur im Organisationsstatut der jeweiigen Krankenanstat festgeegt werden und wird durch die demonstrative Aufzähung im 15 Abs. 5 nicht abschießend eingeschränkt. ] Weiss-Faßbinder/Lust aao. [ 15 Anm. 7]
17 Anordnungsbefugnisse im Rahmen der Innerkinischen Notfaversorgung Da sowoh ÄrzteG as auch das GuKG die Regen der Wissenschaft und Erfahrung as gesetziche Schranken der Berufsausübung definieren, ist eine Weisung an Personen die diesen Berufsgesetzen unteriegen, nur insoweit bindend, as sie nicht in erkennbarer Weise gegen die aus den Regen der Wissenschaft und Erfahrung einfießenden Grenzen des Berufsrechtes des Weisungsempfängers verstößt[1]. [1] Maza Kooperation im Krankenhaus fachiche Weisung an Ärzte und DGKP, in Radner (Hg) Arbeitsrechtsfragen für Ärzte und kooperierende Gesundheitsberufe (2003)
18 Organisationsrecht Krankenanstatenrecht Anstatsordnung Dienstanweisungen Hygienerichtinien Giederung Hierarchien
19 KaKUG 22 Abs.4 As unabweisbar im Sinne des Abs. 2 sind Personen zu betrachten, deren geistiger oder körpericher Zustand wegen Lebensgefahr oder wegen Gefahr einer sonst nicht vermeidbaren schweren Gesundheitsschädigung sofortige Anstatsbehandung erfordert, sowie jedenfas Frauen, wenn die Entbindung unmittebar bevorsteht. Ferner sind Personen, die auf Grund besonderer Vorschriften von einer Behörde eingewiesen werden, as unabweisbar anzusehen
20 KaKUG 23 Abs. 1 Unbedingt notwendige erste ärztiche Hife darf in öffentichen Krankenanstaten niemandem verweigert werden
21 Umsetzungsprobeme Die durch die Arbeitsteiung im modernen Krankenhaus bedingten Gefahren, wie Kommunikationsschwierigkeiten, Kompetenzkonfikte, Wahrnehmungs- und Übertragungsfeher müssen sowoh im Behandungsbereich wie auch im Gesundheits- und Krankenpfegebereich is eines Riskmanagements durch ausgereifte gefahrenminimierende Organisationsformen und insb. Zuständigkeitsregeungen ausgegichen werden. Dies git für die Organisation des Notfamanagements in Krankenanstaten ganz besonders. Amer Aarmkriterien für Medica Emergency Teams in Krankenanstaten, berufs- und organisationsrechtiche Verantwortung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpfege. GA
22 Umsetzungsprobeme Im gesamten Krankenhausbereich müssen verbindiche Regeungen über die Kompetenzverteiung getroffen und transparent gemacht werden. Dies muss sowoh für den Bereich der horizontaen wie auch vertikaen Arbeitsteiung erfogen. Maza Haftung, Haftungsüberagerung und Organisationverantwortung RdM 2000,
23 Umsetzungsprobeme Kompetenzverteiung ist NICHT: Was ist verboten Wer ist nicht zuständig Wer darf nicht gehot werden Sondern! Wer ist auf jeden Fa zuständig Wo sind die Speziaisten
24 Umsetzungsprobeme Der organisationsrechtichen Status eines Notfateams (CAT/MET) ergibt sich daher aus der inneren Struktur einer Krankenanstat. Diese hat im Rahmen der Anstatsordnung die Vorgangsweise der Notfabehandung der Patienten zu regen. Ist die Notfaversorgung durch ein Notfateam in der Krankenanstat vorgesehen, muß dieser Organisationstatbestand as professioneer Struktur und Prozessstandard in der Anstatsordnung gereget werden. Amer aao
25 Verantwortichkeiten im Notfa ALLE sind verantwortich für den Abauf Organisationsrechtiche Leitinie der Anstatsordnung ist das Krankenanstatenrecht Leitinie des Dienstrechtes (Dienstvertrag, Dienstanweisungen) ist das Berufsrecht Dienstrecht/Organisationsrecht darf die Lebensrettung nicht verhindern! CVbVG
26 Giederung des MET/CAT Arzt/Notarzt/Intensivmediziner Æ Teameader Anästhesie-/Intensivpfegepersona Æ Teameader Notfasanitäter zu Ausbidungszwecken 3-4 Personen
27 Koegiae Führung im Rahmen der innerkinischen Notfaversorgung Der Rechtsträger muss agemein ein Notfamanagement einfordern Die grundsätziche Entscheidung im Notfa ein speziees Team (CAT/MET) zu aarmieren fät as medizinische Entscheidung in den ärztichen Verantwortungsbereich. Die Weisung im medizinischen Notfa ein definiertes Response Team zu aarmieren ist von ärzticher Führungsseite (ärzticher Direktor) zu treffen und anzuweisen
28 Koegiae Führung im Rahmen der innerkinischen Notfaversorgung Die sinnvoe Zusammensetzung eines Notfateams besteht aus Notfaarzt und quaifiziertem Pfegepersona (Intensiv/Anästhesiepfegepersona). Daher kann ein Notfateam nur as Konsens der koegiaen Führung auf die nötige Akzeptanz innerhab der horizontaen Zusammenarbeit der Berufsgruppen stoßen und funktionieren
29 Zusammenfassung Rechtiche Beurteiung Ae Berufsgruppen sind im Rahmen ihrer berufsrechtichen Kompetenzen und Pfichten zur medizinischen Notfa-Hifeeistung verpfichtet. Konfiktfeder sind durch das Organisationsstatut/Anstatsordnung zu minimieren
30 Herzichen Dank für die Aufmerksamkeit!!
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