Zeitnahe Betriebsprüfung
|
|
- Catrin Walter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zeitnahe Betriebsprüfung IHK Osnabrück-Emsland 30. November 2006 Dr. Klaus Stein Rechtsanwalt und Steuerberater
2 Agenda Ausgangslage Praktische Erfahrungen Vorteile der zeitnahen Betriebsprüfung aus Sicht der Unternehmen Nachteile der zeitnahen Betriebsprüfung aus Sicht der Unternehmen Werkstattbericht Perspektiven Zeitnahe Betriebsprüfung Seite 2
3 Ausgangslage Deutschland: Schlusslicht im internationalen Steuerwettbewerb Kompliziertes Steuersystem Rechtssicherheit und Planungssicherheit gering Nominelle und effektive Steuerbelastung zu hoch Studie der Stiftung Familienunternehmen: Platz 11 von 14 untersuchten Ländern Pluspunkt Steuerverfahren? Spezialisierte Finanzgerichtsbarkeit Sonderbelastung: Steuerliche Außenprüfungen sind der Regelfall (bei Großbetrieben und Konzernen siehe 4, 13 BPO) Neu: Innovative Konzepte der Betriebsprüfung Darmstädter Modell = Turboprüfung Bielefelder Modell = Zeitnahe BP Zeitnahe Betriebsprüfung Seite 3
4 Praktische Erfahrungen Beginn in Bielefeld Mitte der 90er Jahre Seit 2004/2005 erste Pilotprojekte bei Konzernprüfungen, die die Ländergrenzen überschreiten Mitwirkung an Pilotprojekten bei Auftragsprüfung Eigene Projekte Abweichungen im Einzelfall, z.b. Unterschriebene Steuererklärungen statt Entwürfe Steuerbilanzen 2-Jahres-Turnus Zeitnahe Betriebsprüfung Seite 4
5 Vorteile für die Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit tritt mindestens 3 Jahre früher ein Keine Rückstellung für BP-Risiken Materielle Risiken Zinsrisiko (6% nicht abzugsfähige Zinsen p.a., 233a AO) Liquiditätsplanung Konzernsteuerquote Zeitersparnis Keine nochmalige Einarbeitung in tote Sachverhalte Mitarbeiter noch im Unternehmen Akten etc. noch im aktuellen Zugriff Abstimmung von Prüfungsschwerpunkten erlaubt effiziente Prüfung wesentlicher Punkte Zeitnahe Betriebsprüfung Seite 5
6 Vorteile für die Unternehmen Keine Hinterher ist man immer schlauer - Effekte Sachverhalte: Bewertung von Rückstellungen etc. Rechts(er)kenntnis Kein Warten der BP auf BMF-Schreiben / BFH-Urteile Unsicherheit bei Einigung auf beiden Seiten Sonderproblem: EU-Recht Probleme der Archivierung für GDPdU geringer Ansprechpartner für kniffelige Gestaltungsvorhaben Verbindliche Auskunft wird Ausnahme demnächst wohl kostenpflichtig ( 83 Abs. 3 AO i.d.f. des JStG) Versicherungsprämie erforderlich? Zeitnahe Betriebsprüfung Seite 6
7 Nachteile für die Unternehmen Kraftakt für erstmalige Umsetzung (Aufholen der Altjahre und Wechsel zur zeitnahen BP) Anspruchshaltung der Betriebsprüfer wächst Prüferteam geeignet? Rollenverständnis klären Weniger im Skat für große Schlussbesprechung Risikoneigung M.E. mehr Gewohnheit Keine Salamitaktik Prüfungsanfragen müssen zeitnah beantwortet werden Priorität der BP als Grundsatz Zwang zur Kooperation Aber: Zeitnahe BP bedeutet nicht Kuschelkurs Augenmaß war schon immer ratsam Zeitnahe Betriebsprüfung Seite 7
8 Werkstattbericht Anmerkungen zu einzelnen Punkten des Vortrags von Herrn Klumpe Zeitnahe Betriebsprüfung Seite 8
9 Perspektiven Politische Bedeutung: Modellprojekt mit bundesweiter Aufmerksamkeit in Finanzverwaltung und Wirtschaft Grundverständnis einer modernen Finanzverwaltung Steuerreform von unten ohne Belastung für den Fiskus Zeitnahe Betriebsprüfung Seite 9
10 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Wenn Sie mehr wissen möchten, wenden Sie sich bitte an: Dr. Klaus Stein WMS Treuhand GbR Rheiner Landstr. 195b Osnabrück Telefon Telefax Zeitnahe Betriebsprüfung Seite 10
Zeitnahe. Betriebsprüfung
Finanzamt für Großbetriebsprüfung Osnabrück Die Die zeitnahe zeitnahe Betriebsprüfung Betriebsprüfung Zeitnahe Betriebsprüfung Einführung Beschreibung der Ausgangssituation 1 Compliance Bürgerorientierung
MehrTax Risk Management. Ein internationaler Überblick und die deutsche Betriebsprüfungs-Beschleunigung
Tax Risk Management Ein internationaler Überblick und die deutsche Betriebsprüfungs-Beschleunigung Protokoll zum Vortrag von Robert Risse am 8.Dezember 2009 in Münster Am 8. Dezember 2009 hielt Herr Robert
MehrDie elektronische Steuerprüfung. Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung. - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen
Die elektronische Steuerprüfung Der neue Datenzugriff der Finanzverwaltung - warum sich Unternehmen jetzt darauf vorbereiten müssen Was ist eine elektronische Betriebsprüfung? Seit 2002 haben die Finanzämter
MehrUnternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v.
Unternehmerfrauen im Handwerk Bremen e.v. Der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen... Referent: Dipl.-Kfm. WP/StB Michael Sackmann Partner bei JANTZEN EMDE TJARKS Betriebsprüfung und Gelassenheit...???
MehrVorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen (Advance Pricing Agreements / APA)
Vorabverständigungsverfahren in Verrechnungspreisfällen (Advance Pricing Agreements / APA) - Steuerliche Verrechnungspreise Teil II Dirk Wendel - Verrechnungspreise Teil II - 1 Statistik Seit dem 1. September
MehrAktuelles bei Betriebsprüfungen WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE
Aktuelles bei Betriebsprüfungen WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER Aktuelles bei Betriebsprüfungen Überblick Wie werden Sachverhalte überprüft? Was für Sachverhalte
MehrRückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung
B & P Special 11/2012 Rückstellungen wegen zukünftiger Betriebsprüfung bei Großbetrieben I. Neues Urteil des BFH Mit Urteil vom 06.06.2012 hat der Bundesfinanzhof für Großbetriebe i.s.v. 3 i.v.m. 4 Abs.
MehrProtokoll zum Kontaktgespräch am :
Protokoll zum Kontaktgespräch am 16.02.2017: Beginn: Ende: 15:00 Uhr 16:30 Uhr Ort: Finanzamt Iserlohn, Sitzungssaal Leiter: Herr Vogelsmeier, Vorsteher des Finanzamts Iserlohn (Teilnehmer der Finanzverwaltung
MehrDie steuerliche Betriebsprüfung Informationen für einen reibungslosen Ablauf
Die steuerliche Betriebsprüfung Informationen für einen reibungslosen Ablauf Informationsveranstaltung des Finanzamts Kaiserslautern 19. November 2013 Handwerkskammer Kaiserslautern Bernd Kasper und Heinz
MehrSilicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern
Dr. Bernd Kugelberg Rechtsanwalt, Steuerberater Aleksandra Ehrenhofer Silicon Saxony Arbeitskreis Patente Recht Steuern Aktuelles Steuerrecht für Unternehmen 08.10.2015 1 Mit Urteil vom 14.05.2014 hat
MehrIm Visier der Steuerprüfung. Das macht Betriebsprüfer hellhörig! Gewerbe-Treuhand-Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Im Visier der Steuerprüfung Das macht Betriebsprüfer hellhörig! Thomas Hartmann Klaus Rüsche Gewerbe-Treuhand-Oberfranken GmbH Steuerberatungsgesellschaft Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße
MehrBundesweite Umfrage der Industrie- und Handelskammern zur E-Bilanz
Bundesweite Umfrage der Industrie- und Handelskammern zur E-Bilanz (Befragungszeitraum Juni bis August 2012) Recht und Steuern 1. In welchem Bundesland sind Sie IHK-Mitglied (Hauptsitz der Betriebsstätte
MehrDispute Resolution Möglichkeiten und Grenzen der Streitbeilegung im internationalen Steuerrecht
www.pwc.de Dispute Resolution Möglichkeiten und Grenzen der Streitbeilegung im internationalen Steuerrecht Podiumsdiskussion Teilnehmer: Dr. Sven Bremer, Siemens AG Dr. Gregor Gehauf, BMW AG Dr. Stefan
Mehr3. Hamburger Forum für Unternehmenssteuerecht 14./15. Februar Gemeinsame Betriebsprüfungen. Ernst Czakert
3. Hamburger Forum für Unternehmenssteuerecht 14./15. Februar 2013 Gemeinsame Betriebsprüfungen Ernst Czakert Gemeinsame Betriebsprüfungen von Staaten können für grenzüberschreitend tätige Unternehmen
MehrECKPUNKTE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG EINER ZEITNAHEN PRÜFUNG VON GROßBETRIEBEN UND KONZERNEN. Eine Information der Oberfinanzdirektion Koblenz
ECKPUNKTE FÜR DIE DURCHFÜHRUNG EINER ZEITNAHEN PRÜFUNG VON GROßBETRIEBEN UND KONZERNEN Eine Information der Oberfinanzdirektion Koblenz ZEITNAHE BETRIEBSPRÜFUNG Steuerliche Betriebsprüfungen erstrecken
MehrAKTUELLES AUS DER BETRIEBSPRÜFUNG. Erfahrungen aus vier Beratungshäusern
AKTUELLES AUS DER BETRIEBSPRÜFUNG Erfahrungen aus vier Beratungshäusern AGENDA 1. Ergänzungsbilanzen im Fokus der Betriebsprüfung 2. Steuerliche Würdigung echter Ergebnis-Vorab 3. Eigenkapitalrückgewähr
MehrGoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt.
GoBD und digitale Betriebsprüfung: Was Sie als Unternehmer jetzt dringend wissen müssen, bevor der Prüfer mit dem Laptop kommt. (Lohndaten, Sozialabgaben, Buchführung) DATEV eg; alle Rechte vorbehalten
MehrDie gläserne Apotheke
Die gläserne Apotheke Risiko Betriebsprüfung Datenzugriff auf Apothekensoftware Neue Prüfungsmethoden der Finanzverwaltung Apotheken haben das Risiko, bei Betriebsprüfungen durch unsachgemäß geführte Kassenaufzeichnungen
MehrLeitfaden. Zeitnahe Betriebsprüfung. gemeinsam schneller schneller erfolgreich. durch. Jahrestaktprüfungen
Leitfaden Zeitnahe Betriebsprüfung gemeinsam schneller schneller erfolgreich durch Jahrestaktprüfungen Steuerliche Betriebsprüfungen erstrecken sich derzeit meist auf einen Zeitraum von drei (und mehr)
MehrErgebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014
/BMF/Web/DE/Service/Monatsbericht/monatsbericht 22.0.205 Monatsbericht Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 204 Das BMF erstellt jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung
MehrVorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis 5 17 23 ALLGEMEINES Rdn. Wer darf geprüft werden ( 193 Abs. 1 und 2 AO)? I 31 Durchführungsmöglichkeiten der Betriebsprüfung n 33 1. Die so genannte Vollprüfung
MehrErgebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007
Monatsbericht des BMF Juni 2008 Seite 49 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2007 1 Betriebsprüfung................................................................................49 2 Anzahl der
MehrMuth & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater rechtsanwälte mbb
Muth & Partner Wirtschaftsprüfer rechtsanwälte mbb Fulda erfurt Meiningen Gesundheitswesen Wir kümmern uns um Sie Ihre experten für das Gesundheitswesen um unternehmen im Gesundheitswesen dauerhaft und
Mehr15. STADTLOHNER RECHTS- UND STEUERTAG. 18. November 2016
15. STADTLOHNER RECHTS- UND STEUERTAG 18. November 2016 Steuern und Compliance Risiko im Alltag eines Geschäftsführers Referent: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Steuerstrafrechtliche Risiken
MehrSteuerliche Aspekte bei der Rückstellung für Stilllegungsmaßnahmen - aus der Sicht der Deponiebetreiber -
Steuerliche Aspekte bei der Rückstellung für Stilllegungsmaßnahmen - aus der Sicht der Deponiebetreiber - Dr. Stephan Schauhoff Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte
MehrBesteuerung der öffentlichen Hand
Besteuerung der öffentlichen Hand 04. Oktober 2017 Köln Referenten: Prof. Matthias Alber, Ludwigsburg WP StB RA FAStR Prof. Dr. Thomas Küffner, München Themenübersicht: A. Ertragsteuerliche Fragen Betriebe
MehrDie Bedeutung der E-Bilanz für Unternehmen
Die Bedeutung der E-Bilanz für Unternehmen Südwestfälische IHK Hagen Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe 26. Oktober 2010 in Hagen StB/WP Dipl.-Kfm. Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer
Mehraus der Sicht eines Prüfungs-FA
Forum Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.v. aus der Sicht eines Prüfungs-FA Jörg Klockner Dienststellenleiter des FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Essen Herausforderungen einer modernen Betriebsprüfung
MehrDenkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg
Auszug aus Denkschrift 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 19 Organisation und Arbeitsweise der Betriebsprüfungsstellen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg
MehrTSCHECHISCHE STEUERPOLITIK IM ZEICHEN DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG
TSCHECHISCHE STEUERPOLITIK IM ZEICHEN DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG 07.06.2011 PLENARSAAL DER HK HAMBURG Lucie Vorlíčková, LL.M. INHALT I. STATUS QUO DER TSCHECHISCHEN STEUERPOLITIK II. AKTUELLE BRENNPUNKTE
MehrDie Zinsschranke. Ein kritischer Blick aus der österreichischen. DDr. Hans Zöchling KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wien. IFA 29.
Die Zinsschranke Ein kritischer Blick aus der österreichischen Steuerberatungspraxis DDr. Hans Zöchling KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wien IFA 29. November 2017 Kritik aus österreichischer Sicht Die Zinsschranke
MehrGesetzgebungskompetenz für Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften
Gesetzgebungskompetenz für Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzgebungskompetenz für Betriebsprüfungen bei Steuerpflichtigen mit besonderen
MehrBetriebsprüfungsrisiken erkennen und vermeiden
Betriebsprüfungsrisiken erkennen und vermeiden -Nr.: STB.20 Steuerberater werden regelmäßig mit Fragen der Betriebsprüfung konfrontiert. Die zuständigen Behörden der Finanzverwaltung intensivieren ihre
MehrAblauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland
Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland Anforderungen und Erfahrungen Heiko Kubaile Leiter German Tax & Legal Center Partner, KPMG AG Zürich Weitreichendes Strafmass bei Steuerhinterziehung
MehrDigitale Rechnungsverarbeitungsprozesse
Digitale Rechnungsverarbeitungsprozesse Umsetzung mit crossinx bei der Volksbank Kraichgau Olaf Hautzinger Seite 1 11 AGENDA I. AUSGANGSLAGE bei der Volksbank Kraichgau vor Projektstart II. OPTIMIERUNG
MehrBetriebsprüfung und jetzt? Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Bremen, den 29. August 2017
Dr. Dr. Florian Florian Kleinmanns Kleinmanns Rebecca Rebecca Scholz Scholz Steuern Steuern Recht Recht Wirtschaft Wirtschaft Betriebsprüfung und jetzt? Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven
MehrSchlecht und Partner Schlecht und Collegen. NON Profit / Gemeinnützigkeit
Schlecht und Partner Schlecht und Collegen NON Profit / Gemeinnützigkeit Wir über uns Schlecht und Partner sind erfahrene Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Unsere Partnerschaft stützt sich auf eine
MehrSouverän durch die Betriebsprüfung
Souverän durch die Betriebsprüfung Dipl.-Kfm. Jörg Bringmann und Klaus Büchsenschütz Wirtschaftsprüfer/Steuerberater DWAZ Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Betriebsprüfung
MehrDarlegung des aktualisierten Fragen- und Antworten-Kataloges zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
Darlegung des aktualisierten Fragen- und Antworten-Kataloges zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung Revisionsverband ärztlicher Organisationen e.v. Diplom-Betriebswirt (FH) Jürgen Recha Revisor, Datenschutzbeauftragter
MehrBesteuerung der öffentlichen Hand
Besteuerung der öffentlichen Hand 04. Oktober 2016 Düsseldorf 11. Oktober 2016 München 12. Oktober 2016 Frankfurt a.m. Referenten: Prof. Matthias Alber, Ludwigsburg WP StB RA FAStR Prof. Dr. Thomas Küffner,
MehrGoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff
GoDB - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff Erläuterungen und praktische Hinweise zu dem BMF-Schreiben
MehrMerkblatt zur Studienfinanzierung durch die CHANCEN eg
Merkblatt zur Studienfinanzierung durch die Überblick: Vorteile der Studienfinanzierung durch die Liquiditätsvorteil während des Studiums Finanzierungssicherheit während des Studiums Einkommensabhängige
MehrPrüfung von Prüfungsanordnungen für Außenprüfungen: Das sollten Sie beachten!
VERFAHRENSRECHT Prüfung von Prüfungsanordnungen für Außenprüfungen: Das sollten Sie beachten! von StB WP Gerald Schwamberger, Göttingen Die intensive und umfassende Prüfung einer Prüfungsanordnung ist
MehrMittelstands-Forum, Systems 2005 Rechtliche Grundlagen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung 25. Oktober PwC
Mittelstands-Forum, Systems 2005 Rechtliche Grundlagen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung 25. Oktober 2005 PwC Agenda 1. Compliance 2. GDPdU 3. Aufgaben/Themen Compliance rechtliche Grundlagen Gesetze
MehrErgebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009
1 von 5 07.05.2010 18:02 Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2009 Auswertung der Ländermeldungen zu den Besitz-, Verkehrs- und Gewerbesteuern Inhalt 1 Betriebsprüfung 2 Anzahl der Betriebe und
MehrDRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS
BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Waldstraße 80 D 76661 Philippsburg DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS 30.06.2016
MehrBundesfinanzhof bestätigt grundsätzliche Zulässigkeit. sog. Sanierungserlasse durch die Finanzverwaltung
06.09.2010 Bundesfinanzhof bestätigt grundsätzliche Zulässigkeit von Sanierungserlassen durch die Finanzverwaltung BFH beseitigt durch finanzgerichtliche Rechtsprechung entstandene Unsicherheit. Executive
MehrAktuelle Betriebsprüfungserfahrungen aus vier Beratungshäusern
Aktuelle Betriebsprüfungserfahrungen aus vier Beratungshäusern Agenda I. Steuerliches Einlagekonto - 27 Abs. 5 KStG II. Eigenkapitalrückgewähr nach 27 Abs. 8 KStG III. Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung
MehrE-Bilanzgerecht kontieren und buchen
Haufe Praxisratgeber 01203 E-Bilanzgerecht kontieren und buchen Bearbeitet von Wilhelm Krudewig 1. Auflage 2013. Buch. 186 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 02505 5 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht >
MehrAuswahl an Hausarbeitsthemen des Einstellungsjahrgangs 2002 im Fachbereich Steuer an der FHVD Altenholz
Haftung der OHG-Gesellschafter Die Entwicklung der Finanzausgleichsbeziehungen zwischen den Ländern, insbesondere Bezug nehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 Die Problematik
MehrElektronische Archivierung & Elektronische Betriebsprüfung. Änderungen ab 2002 Dr. Mathias Philipp. Bensheim, 11. Juni 2002
Elektronische Archivierung & Elektronische Betriebsprüfung Änderungen ab 2002 Dr. Mathias Philipp Bensheim, 11. Juni 2002 1. Einleitung 2. Datenzugriff durch die Finanzverwaltung 2.1 Rechtliche Änderungen
MehrStellungnahme. der Bundesrechtsanwaltskammer
Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer Zu der Frage, ob bei steuerlichen Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien die Namen von Mandanten offenbart werden dürfen erarbeitet durch den Ausschuss
MehrVerfahrensrecht Neues vom BFH
Verfahrensrecht Neues vom BFH Stellen Sie sich vor, die von Ihnen im Rahmen ihrer Steuererklärungen vorgelegten Bilanzen weisen Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen aus. Die sonstigen Rückstellungen
MehrElektronische Betriebsprüfung
Elektronische Betriebsprüfung PBS Archiving Day, 11. Juni, 2002 1 Dr. Mathias Philipp, KPMG mphilipp@kpmg.com 2001 KPMG Dr. Mathias Philipp 1 1. Einleitung 2. Datenzugriff durch die Finanzverwaltung 2.1
MehrEXWOST Modellprojekt Integrierte Gebietsentwicklung Augsburg Umweltpark
EXWOST Modellprojekt Integrierte Gebietsentwicklung Augsburg Umweltpark Chancen und Perspektiven für eine nachhaltige Qualifizierung des Gewerbeschwerpunkts Lechhausen Nord Augsburg 27. Juni 2016 Karl
MehrAuszug aus dem. Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung Version 1.1 vom 1. August 2002
Auszug aus dem Beschreibungsstandard für die Datenträgerüberlassung Version 1.1 vom 1. August 2002 Erläuterungen zur Speicherung und Beschreibung von Daten im Rahmen der Grundsätze zum Datenzugriff und
MehrAlles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz
September 2014 Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz Alles neu macht... nein, nicht der Mai, sondern jetzt: das Kroatiengesetz Kurz gefasst heißt es: Kroatiengesetz.
Mehr(1) Das mit BMF-Schreiben vom 2. Juni 2014 eingeführte Vordruckmuster. USt 7 B - Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München Maximilian Haag DIE STEUERLICHE BEHANDLUNG VON TRUSTS IN DEUTSCHLAND Steuerliche Behandlung von Trusts in Deutschland A. Erbschaft-
MehrDer Zeitreihenvergleich im Steuerrecht
Der Zeitreihenvergleich im Steuerrecht Das Finanzamt ist bemüht im Rahmen von Außenprüfungen gemäß 194 AO die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu ermitteln. Zur Überprüfung der beim Steuerpflichtigen
MehrAn Ihrer Seite. Steuern
An Ihrer Seite Steuern Möllenhoff Rechtsanwälte an Ihrer Seite Möllenhoff Rechtsanwälte mit Sitz in Münster ist seit vielen Jahren auf die Beratung im deutschen und europäischen Zoll- und Exportkontrollrecht
MehrDie digitale Steuerprüfung - wie kann man sich vorbereiten?
Die digitale Steuerprüfung - wie kann man sich vorbereiten? Schon seit dem Jahr 2002 hat das Finanzamt die Möglichkeit, eine digitale Steuerprüfung durchzuführen. Eine Zeit lang waren selbst die Betriebsprüfer
MehrItzehoer Aktien Club GbR
Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999
MehrMusterrechtsbehelfe. Deutscher Steuerberaterverband e.v. Az.: /11. Thema Problematik erstmalig eingestellt. aktuelle Musterrechtsbehelfe
Musterrechtsbehelfe Deutscher Steuerberaterverband e.v. Az.: 12-03-000-01/11 Thema Problematik erstmalig aktuelle Musterrechtsbehelfe Erbschaftsteuerreformgesetz (BGBl. I 2008, S. 3018) Verfassungsbeschwerden
MehrOliver Meixner Fachanwalt für Versicherungsrecht.
olivermeixner@kanzlei-johannsen.de www.kanzlei-johannsen.de BGH-Urteil vom 14.01.2016 und VAG 2016: Dürfen Versicherungsmakler nicht mehr für Versicherer tätig werden? Seite 2 Seite 3 I. These Die Regulierung
MehrAlles Gute für Ihre Steuern. Rechnungswesen & Steuern
Alles Gute für Ihre Steuern Rechnungswesen & Steuern Was wollen Sie denn noch alles selbst machen? FIDES SERVICES KURZINFO Steuererklärung, Jahresabschluss, Lohnabrechnung, Finanzbuchhaltung Das können
MehrE Quality In Everything We
Dokumentation von Verrechnungspreisen: Erste Erfahrungen mit Finanzverwaltung Heilbronn,19. Juli 2006 E Quality In Everything We Do Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Dokumentationsanforderungen 3.
MehrKooperationsformen im Besteuerungsverfahren
Kooperationsformen im Besteuerungsverfahren Beispiel: Niederlande Prof. Dr. Gerard Meussen Radboud Universität Nimwegen 37. Berliner Steuergespräch Berlin, den 22. November 2010 19 11 2010 G.T.K. Meussen
Mehr6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten
BMF 25. 7. 2002 IV A 6 - S 2176-28/02 BStBl 2002 I S. 706 6a EStG Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung für die Lebensgefährtin oder den Lebensgefährten Zur
Mehr2. Was ist sonst noch beim Einsatz einer Registrierkasse zu beachten, die den heute gültigen Vorschriften entspricht?
MERKBLATT Registrierkassen Stand: 26. August 2016 Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz zur Einführung manipulationssicherer Kassen beschlossen. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist noch offen.
MehrBetriebsprüfung aus der Praxis für die Praxis
Betriebsprüfung aus der Praxis für die Praxis Informationsveranstaltung der Steuerberatungsgesellschaft zur Innungsversammlung der Dachdecker-Innung Essen am 01. Dezember 2009 Referent: StB Dipl.-Kfm.
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Be/Ze Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 31. Januar 2017 Entwurf eines
MehrKooperation im Gesundheitswesen = Korruption?
Kooperation im Gesundheitswesen = Korruption? Strafrecht Steuern Versicherung Kooperation im Gesundheitswesen = Korruption? Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesundheitssystem in Deutschland dient nicht
MehrDie beigefügte Checkliste beruht auf Arbeitshilfen der Finanzverwaltung und dient dem Unternehmer zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung.
Vorwort Die beigefügte Checkliste beruht auf Arbeitshilfen der Finanzverwaltung und dient dem Unternehmer zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung. Inhalt 1. Checkliste Ordnungsmäßigkeit 1... 2 Allgemeines...
MehrEuropa und Umsatzsteuer
Im Rahmen des von mir angebotenen Wahlpflichtfachs Nr. 1 Europa und Umsatzsteuer sind von den TeilnehmerInnen in Referatsform folgende Einzelthemen zu bearbeiten und zu präsentieren: 1. Die klassischen
Mehr3 X 30 Minuten aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht
3 X 30 Minuten aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht 1 2 3 4 5 Digitale Finanzverwaltung Was bedeutet der BREXIT für deutsche Unternehmen Was bedeutet ein Steuerreform in den USA für deutsche Unternehmen
Mehram Freitag, dem 2. März 2012,
STG SCHINDHELM FALK & Co GmbH Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück STG SCHINDHELM FALK & Co GmbH Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück Tel: +49 541 770755-50 Fax: +49 541 770755-55 info@stg-gruppe.de
MehrGrößenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR
Größenkriterien, Schwellenwerte und größenabhängige Erleichterungen nach BilRUG ONLINE-SEMINAR STAND: AUGUST 2016 Seminarinhalt Agenda A Einführung und Überblick B Buchführungspflicht C Größenkriterien
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung - (BpO 2000)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung - (BpO 2000) vom 15.3.2000 (Bundesanzeiger Nr. 5, S. 368; BStBl I S. 368), zuletzt geändert durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift
MehrSteuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds
Steuerliche Aspekte der Anlage in Hedgefonds Deutsche StiftungsAkademie Expertenworkshop: Vermögensanlage für Stiftungen 30. September 2005 Wissenschaftszentrum Bonn Pöllath + Partner 1 Dr. Andreas Richter,
MehrGrenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung
Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Hinweise aus Sicht der deutschen Betriebsprüfung Olaf Spoden Großbetriebsprüfer, Fachprüfer für Auslandsbeziehungen Folie 1 Agenda Folie 1. Auskünfte des Steuerpflichtigen
MehrBIOGAS-STEUERLICHE ASPEKTE FÜR BIOGASERZEUGER UND ROHSTOFFLIEFERANTEN. Möllin, den
BIOGAS-STEUERLICHE ASPEKTE FÜR BIOGASERZEUGER UND ROHSTOFFLIEFERANTEN Möllin, den 24.02.2010 1 Ihr Ansprechpartner Dipl.-Ing. (FH) Stefan Heins Steuerberater Tel.: 0431 8008 210 Fax: 0431 8008 50210 Mail:
MehrSteuerliche Fallstricke bei der Sicherheitengestellung im Konzern
#1899625 IfA Deutsche Vereinigung für Internationales Steuerrecht Regionalgruppe Berlin-Brandenburg Steuerliche Fallstricke bei der Sicherheitengestellung im Konzern Ministerialrat Manfred Naumann Bundesministerium
MehrFestsetzungsverjährung. 1. Festsetzungsfrist:
Festsetzungsverjährung 1. Festsetzungsfrist: 1.1 Wirkung der Festsetzungsfrist: Nach 169 Abs. 1 S. 1 und 2 AO ist für eine Steuerfestsetzung gem. 155 Abs. 1 AO eine Aufhebung, Änderung oder Berichtigung
MehrGeschäftsanweisung 03/2017
Geschäftsanweisung 03/2017 Beauftragter für den Datenschutz Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 28.03.2017 Geschäftszeichen: II-4355 (Datenschutz) gültig ab: 01.04.2017 Inhalt 1. Vorbemerkung... 3 2. Aufgaben...
MehrPrüfung der Rechnungslegung von Insolvenzverwaltern
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Bereich Insolvenzprüfungen Informationen für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und Mitglieder von Gläubigerausschüssen Prüfung der Rechnungslegung
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung. Festlegung von Rahmenbedingungen für zeitnahe Betriebsprüfungen
Bundesrat Drucksache 330/11 27.05.11 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Fz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung A. Zielsetzung Festlegung von Rahmenbedingungen
MehrAchtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz
Achtung! Der Betriebsprüfer kommt Brennpunkt: Kasse und Wareneinsatz Detmold 31.03.2014 IHK Lippe zu Detmold Referent: WP/StB Damian Kempin Partnerschaft Falke Hofmayer Kempin Gliederung Ablauf einer Betriebsprüfung
MehrSehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde von WIESE LUKAS!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde von WIESE LUKAS! Nach dem ersten Geschäftsjahr Y1 unserer Partnerschaft bedanken wir uns bei Ihnen für Ihren Zuspruch und für die vertrauensvolle
MehrBETRIEBSPRÜFUNG FAKTENCHECK: KASSENNACHSCHAU. Wie lautet die gesetzliche Regelung ( 146b AO)
FAKTENCHECK: KASSENNACHSCHAU Ab Anfang kommenden Jahres hat die Finanzverwaltung mit der Kassennachschau ein neues Instrument zur Hand: Sie kann in die Apotheken spazieren, die Buchhaltung Kasse ohne Voranmeldung
MehrItzehoer Aktien Club GbR
Itzehoer Aktien Club GbR IAC Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Herrn Max Mustermann Musterstr. 100 Geschäftsstelle: Viktoriastr. 13 25524 Itzehoe Telefon (0 48 21) 67 93-0 Telefax (0 48 21) 67 93-19 99999
MehrStiftungen im Zivil- und Steuerrecht
Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt
MehrSteuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung. Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen
Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Wichtige Merkmale einer Stiftung II. Die Stiftung
MehrErgebnisse steuerlicher Betriebsprüfungen in Nordrhein-Westfalen In welchem Verhältnis stehen Aufwand, Nutzen und Auswirkungen auf Unternehmen?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2164 21.02.2013 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 843 vom 20. Januar 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache
MehrStandortkonzeption Finanzämter
Aktuell (noch) 27 Finanzämter Nach vollständiger Umsetzung des Standortkonzeptes dann noch 16 Finanzämter sowie Finanzamt Schwarzenberg für Sonderzuständigkeiten, etwa GrESt, ErbschSt ( in jedem Landkreis
MehrKassen-Nachschau. Merkblatt für Apotheker/innen
1 Kassen-Nachschau Merkblatt für Apotheker/innen Die Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung gemäß 146b AO ist zulässig ab dem 01.01.2018. Über den Gesetzestext und die Gesetzesmaterialen hinaus gibt
MehrUSR III: Warum die Kantone dahinter stehen
Kanton Zürich Finanzdirektion USR III: Warum die Kantone dahinter stehen Medienkonferenz, Zürich, 26. Januar 2017 Finanzdirektion 2 Einleitung Sehr wichtige Abstimmung für die Schweiz und ihren Wirtschaftsstandort
MehrSteuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten. Bremen, den 25. April 2013
Steuerliche Brennpunkte bei Auslandsaktivitäten Bremen, den 25. April 2013 Inhalt A. Einführung B. Strukturierung von Auslandsengagements C. Verrechnungspreise und Dokumentationspflichten D. Funktionsverlagerung
MehrSteuerberatung ist Vertrauenssache. Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner
Steuerberatung ist Vertrauenssache Individuelle Lösungen durch einen zuverlässigen Partner Ihr Referent und Ansprechpartner: Dipl. kfm. (FH) Florian Varinli Steuerberater und Partner U. Madel & C.-D. Kotalla
MehrHandbuch der steuerlichen Betriebsprüfung
Handbuch der steuerlichen Betriebsprüfung Die Außenprüfungen Ergänzbarer Kommentar zu den handels- und steuerrechtlichen Buchführungsvorschriften und den Regelungen für die Außenprüfungen sowie Sammlung
Mehr