17. Internationales Rechtsinformatik Symposion. Generalthema Transparenz. Programmheft

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1 Februar 2014 Universität Salzburg, Rechtswissenschaftliche Fakultät Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, AT (Uni Wien) 17. Internationales Rechtsinformatik Symposion 2014 Generalthema Transparenz Programmheft mit Organisations- und Programmkomitee Survival Guide Tagungsprogramm lang (mit Abstracts) Sponsoren Tagungsprogramm kurz (tabellarisch) Höhepunkte des IRIS2014: Übergabe der Festschrift an Friedrich Lachmayer Eingeladener Vortrag von Maximilian Herberger: 25 Jahre Rechtsinformatik UBIT-Themenabend: Big Data mit Reinhard Riedl, Rolf H. Weber, Michael Dittenbach Mittwoch: Get2gether, EUROLAWYER Rechtsanwälte Donnerstag: Abendempfang Kapitelgasse 4 Freitag: Abendessen im StieglBräu etc. etc. Lokale Organisation: Dietmar Jahnel, Peter Mader & Team (Uni Salzburg) Programmvorsitz: Erich Schweighofer (Uni Wien), Friedrich Lachmayer (Uni Innsbruck) Tagungsband: Erich Schweighofer, Franz Kummer, Walter Hötzendorfer

2 IRIS 2014 Programmheft LexisNexis Gratis-Aktion, Näheres auf Seite 62 Inhalt Organisation... 3 Organisationskomitee... 3 Schwerpunktorganisatoren (Workshopleiter)... 4 Programmkomitee... 5 Survival Guide... 7 Tagungsprogramm des IRIS Mittwoch/Wednesday, 19. Februar Donnerstag/Thursday, 20. Februar Freitag/Friday, 21. Februar Samstag/Saturday, 22. Februar Sponsoren Tabellarisches Programm IRIS Notizen P l -2-

3 17. INTERNATIONALES RECHTSINFORMATIK SYMPOSION IRIS 2014 Universität Salzburg, Februar ORGANISATION Generalvorsitz: Erich Schweighofer (Rechtsinformatik-Architekt), Friedrich Lachmayer (Rechtstheorie-Architekt) Trustees des IRIS: Erich Schweighofer, Friedrich Lachmayer, Peter Mader, Dietmar Jahnel ORGANISATIONSKOMITEE Veranstaltende Institutionen Arbeitsgruppe Rechtsinformatik (ARI) an der Universität Wien Schwerpunkt Recht, Wirtschaft, Arbeitswelt an der Universität Salzburg Mitveranstaltende Institutionen: OCG Österreichische Computer Gesellschaft, Arbeitskreis Rechtsinformatik WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik GI Gesellschaft für Informatik: Fachausschuss RVI, FG Rechtsinformatik, FG Verwaltungsinformatik IVR Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie JV Juristenverband RIS Österreichisches Rechtsinformationssystem RTR Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH Programmgestaltung: Erich Schweighofer (geschäftsführend), Friedrich Lachmayer Lokale Organisation: Dietmar Jahnel, Peter Mader Konferenzkoordination: Julia Baier, Walter Hötzendorfer Tagungsband: Erich Schweighofer (Hauptherausgeber; Rechteinhaber Tagungsband), Franz Kummer (Mitherausgeber), Walter Hötzendorfer (Mitherausgeber) - 3 -

4 SCHWERPUNKTORGANISATOREN (WORKSHOPLEITER) Anwendungen Innovationen in der Rechtsinformatik IT Compliance & E-Discovery IT-Sicherheitsrecht Datenschutz DGRI Workshop E-Commerce E-Democracy E-Government E-Learning E-Procurement Elektronische Rechtssetzung Juristische Informatiksysteme Recht und Sprache Rechtsinformation Rechtstheorie Rechtsvisualisierung / Multisensorisches Recht LEFIS Workshop Open Government Open Data Big Data SMART/RESPECT Workshop Überwachungstechnologien & Recht Suchtechnologien für Juristen Telekommunikationsrecht Theorie des IT-Rechts (Dogmatische Aspekte) Theorie der Rechtsinformatik Utopie und Science Fiction Liebwald Doris liebwald.com WZRI Wass Clemens right2innovation Barbist Johannes BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte Heckmann Dirk Uni Passau Jahnel Dietmar Uni Salzburg Gamper Lothar Universität Innsbruck Wiebe Andreas Uni Göttingen Freund Wolfgang Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte Spindler Gerald Uni Göttingen Eder Stefan Benn-Ibler Rechtsanwälte Prosser Alexander WU Wien Traunmüller Roland Uni Linz Schweighofer Erich Uni Wien; WZRI Antoine Anthony VUB, Brüssel Menzel Thomas BMBUK Götzl Philipp Götzl Thiele Eurolawyer Weiss Silke BMF Schefbeck Günther Parlament Wien Schafer Burkhard Uni Edinburgh Budin Gerhard Uni Wien Winiwarter Werner Uni Wien Liebwald Doris liebwald.com; WZRI Schweighofer Erich Uni Wien Schweighofer Erich Uni Wien Kirste Stephan Uni Salzburg Handstanger Meinrad Uni Innsbruck & VwGH,Wien Kreuzbauer Günther Uni Salzburg Brunschwig Colette R. Uni Zürich Newesely Georg fhg - Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH Galindo Fernando Uni Zaragoza Schweighofer Erich Uni Wien Parycek Peter Donau-Uni Krems Palmirani Monika CIRSFID, Uni Bologna Giradi Dini Uni Lapland + CIRSFID, Uni Bologna Reinhard Reinhard Berner Fachhochschule Schweighofer Erich Uni Wien Schweighofer Erich Uni Wien Forgo Nikolaus Uni Hannover Wiebe Andreas Uni Göttingen Kummer Franz Weblaw Bern Geist Anton WU Wien, WZRI Queck Robert Uni Namur Staudegger Elisabeth Uni Graz Bergauer Christian Uni Graz Schweighofer Erich Uni Wien Lechner Peter Uni Innsbruck - 4 -

5 Urheberrecht Wissensbasiertes Prozessmanagement in Verwaltungsnetzen Cybercrime Parycek Peter Donau-Uni Krems Wiebe Andreas WU Wien Blocher Walter Uni Kassel Lück-Schneider Dagmar HWR Berlin Krebs Irene TU Cottbus Wimmer Maria Uni Koblenz Massemo Manuel Politech Beja PROGRAMMKOMITEE Antoine Anthony Director, VUB Brüssel Appl Clemens Dr., WU Wien - Abt. f. Informationsrecht Baier Julia Univ.-Ass. Mag., Uni Salzburg Balthasar Alexander Priv.-Doz. Dr., BKA Wien; Uni Graz Bergauer Christian Dr., Uni Graz Berteloot Pascale Referatsleiterin, Amt für Veröffentlichungen Luxemburg Bohne Michael Dr., Uni Münster Brueggemeier Martin Prof. Dr., HTW Berlin Brunschwig Colette R. Dr., Uni Zürich Čyras Vytautas Dr., Uni Vilnius Dittenbach Michael DI Dr., max.recall information systems, Wien Drachsler Mathias Notariatsanwärter Dr., KS Notare, Tulln (Ombudsmann) Erenli Kai Mag. Dr. LL.M., FH des bfi Wien Fiedler Herbert Prof. Dr. Dr., Uni Bonn Fill Hans-Georg Dr., University of Vienna Forgo Nikolaus Hon.-Prof. Prof. Dr., Uni Hannover Freund Wolfgang Rechtsanwalt Dr., Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte, Wien Galindo Fernando Prof. Dr., Uni Saragossa Geist Anton Mag. LL.M., LexisNexis Wien, WZRI Geréd Árpád Mag., Maybach Görg Lenneis Geréd Zacherl Rechtsanwälte, Wien Gordon Thomas Hon.-Prof. Dr., Fokus Fraunhofer Berlin Götzl Philipp Rechtsanwalt Dr., Götzl Thiele Eurolawyer Handstanger Meinrad Hofrat des VwGH Hon.-Prof. Dr., VwGH, Uni Innsbruck Heckmann Dirk Uni Passau Prof. Dr., Uni Passau Heidinger Roman Dr., Uni Göttingen Heindl Gisela Univ.-Ass. MMag. Dr., Uni Salzburg Hödl Elisabeth Lektorin Dr., Uni Graz Hötzendorfer Walter Projektassistent Mag. DI, Uni Wien Jahnel Dietmar ao. Univ.-Prof. Dr., Uni Salzburg Jakob Georg Mag., patalyst.com Janisch Sonja Univ.-Ass. Dr., Uni Salzburg Kirste Stephan Univ.-Prof. Dr. Uni Salzburg Klewitz-Hommelsen Sayeed Prof. Dr., FH Bonn-Rhein-Sieg Kloza Dariusz Mag., Vrije Universiteit Brussel Knackstedt Ralf Prof. Dr., Uni Hildesheim Krebs Irene Prof. Dr., Brandenburgerische Technische Universität Cottbus-Senftenberg Kreuzbauer Günther Ass.-Prof. Dr., Uni Salzburg Kummer Franz Univ.-Lektor und Direktor, Weblaw Bern Kustor Peter Abteilungsleiter Mag., Bundeskanzleramt Wien Lachmayer Friedrich Univ.-Prof. Dr., Uni Innsbruck (Co-Vorsitz) Lechner Peter Mag., Lenk Klaus Prof. Dr., Uni Oldenburg - 5 -

6 Liebwald Doris Dr., WZRI Lück-Schneider Dagmar Prof. Dr., HWR Berlin Mader Peter Univ.-Prof. Dr., Uni Salzburg Menzel Thomas Dr., BMUKK Wien; WZRI Meyer Sebastian Rechtsanwalt Dr., Brandi Rechtsanwälte Bielefeld Mielke Bettina Richterin Dr., Oberlandesgericht Nürnberg Müller-Török Robert Prof. Dr., Wirtschaftsuniversität Wien Nannucci Roberta Dr., ITTIG Florenz Parycek Peter Donau-Uni Krems Dr., Uni Krems Petrauskas Rimantes Prof. Dr., Mykolas-Romer-Uni Vilnius Philipps Lothar Prof. Dr., Uni München Proksch Wolfram Rechtsanwalt Dr., PROKSCH & FRITZSCHE FRANK FLETZBERGER Prosser Alexander ao. Univ.-Prof. Dr., WU Wien Queck Robert Adj. Professor, Directeur-adjoint, Uni Namur Quirchmayr Gerald Univ.-Prof. Dr. Dr., Uni Wien Rauhofer Judith Senior Researcher, Uni Edinburgh Reis Leonhard Rechtsanwalt Dr., Hausmaninger Kletter RAe / Universität Wien Riedl Reinhard Prof. DI Dr., Berner Fachhochschule Risak Veith Univ.-Doz. Dr., Universität Salzburg Computerwissenschaften Roth Marius Dr., Institut für Föderalismus, Universität Freiburg i.ue., Schweiz Saarenpää Ahti Prof. Dr., Uni Lapland Schafer Burkhard Senior Lecturer Dr., Uni Edinburgh Schefbeck Günther Abteilungsleiter Dr., Parlament Wien Schneider Martin Abteilungsleiter Dr., BMJ Wien Schulz Lorenz Prof. Dr. M.A., Uni Frankfurt Schweighofer Erich Ao. Univ.-Prof. Dr. Dr., Uni Wien, WZRI (Vorsitz) Sonntag Michael Assoc. Univ.-Prof. Mag. Dr., Uni Linz Souhrada-Kirchmayer Eva Richterin Dr., Bundesverwaltungsgericht Wien Spáčilová Danuše Dr., Uni Brünn Spindler Gerald Prof. Dr., Uni Göttingen Staudegger Elisabeth ao. Univ.-Prof. Dr., Universität Graz Staufer Ines Ass. Mag., Uni Salzburg Strasser Michaela ao. Univ.-Prof. Dr. Dr., Uni Salzburg Svoboda Werner Robert Univ.-Doz. Dr., Uni Graz, Gesplan Wien Szücs Christian Prof.(FH) MMMag. Dr., FH Oberösterreich Thiele Clemens Rechtsanwalt Dr., Götzl Thiele Eurolawyer Rechtsanwälte Tinnefeld Marie-Theres Prof. Dr., FH München Traunmüller Roland Univ.-Prof. Dr., Uni Linz Tsuno Guido Prof. Dr., Chuo University Wahlgren Peter Prof. Dr., Uni Stockholm Weiss Silke Dipl.-Vw., BMF Wiebe Andreas Prof. Dr., Uni Göttingen (Mediator) Wimmer Maria A. Prof. Dr., Uni Koblenz Winter Arthur V.-Prof., Sektionschef a.d. Dr., Donau-Universität Krems Wolff Christian Prof. Dr., Universität Regensburg Yoshino Hajime Prof. Dr., Meiji-Gakuin-Uni Tokio - 6 -

7 IRIS 2014 Programmheft SURVIVAL GUIDE Internationales Rechtsinformatik Symposion IRIS 2014, Salzburg Februar 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg Churfürststraße 1, 5020 Salzburg, HS Anmeldung Bitte im Tagungsbüro (siehe unten) anmelden (kostenlos). Sie erhalten dann Ihre Tagungsmappe und alle weiteren Informationen. 2. Wichtige Informationen a) Tagungsort HS (allesamt beschildert) Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität Salzburg Churfürststr Salzburg b) Organisation Tagungsbüro Fachbereich Privatrecht, Zi. 191 Ingrid Mauritsch, Julia Baier Churfürststr. 1, 5020 Salzburg Tel.: ++43 (0) (während der Tagung am Do. und Fr. von , am Sa von ) (Finden: ist beschildert) P lat zhalter -7-

8 Teilnahme Die Teilnahme ist kostenlos, eine spezielle Voranmeldung sehr erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Es genügt, wenn Sie sich zu Beginn Ihres Besuchs im Tagungsbüro (siehe oben) melden. Wichtige Information: aus feuerpolizeilichen Gründen ist eine Beschränkung der Teilnehmer/innen erforderlich; Anmeldung im Tagungsbüro nötig Handout-Kopien Die Anfertigung von Handout-Kopien ist im Tagungsbüro gegen Kostenersatz möglich. Bitte dazu die Kopiervorlage rechtzeitig abgeben. c) Adressen und Wegbeschreibungen EDV-Poolraum I Sigmund-Haffner-Gasse 18, 4. Stock (Weg: vom Haupteingang der Fakultät aus gehen Sie durch die zwei Innenhöfe und an der Mensa Toskana vorbei durch das Gittertor und dann einige Schritte nach links und durch das große Holzportal auf der anderen Seite der Gasse. Vor der Glastüre befindet sich ein Lift.) Tagungsbüro Fachbereich Privatrecht, Zi. 191, Rechtswissenschaftliche Fakultät an der Universität Salzburg, Churfürststr. 1, 5020 Salzburg; Tel.: ++43 (0) (während der Tagung am Do von , am Fr von , am Sa von besetzt) (Weg: Wenn Sie sich in der RW-Fakultät befinden, brauchen Sie lediglich den Schildern zu folgen) Tagungsort HS , Rechtswissenschaftliche Fakultät an der Universität Salzburg, Churfürststr. 1, 5020 Salzburg (Weg: Wenn Sie sich in der RW-Fakultät befinden, brauchen Sie lediglich den Schildern zu folgen) d) Informationen/Gäste-Account/ Informationen während der Tagung erhalten Sie: auf der Tagungswebsite: im Tagungsbüro Gäste-Account Tagungsteilnehmer/innen können sich während der Tagung an allen Computern der Universität Salzburg unter dem Domänenaccount mit dem Benutzernamen v und dem Kennwort *IRIS2014! anmelden. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das Tagungsbüro. -Zugang Der EDV-Poolraum I (Sigmund-Haffner-Gasse 18, 4. Stock) ist am Donnerstag von Uhr und am Freitag von Uhr für Tagungsteilnehmer/innen geöffnet. Melden Sie sich bitte auch hier unter dem Domänenaccount mit dem Benutzernamen v und dem Kennwort *IRIS2014! an. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die anwesenden Poolraum-Tutoren/innen. Namenskärtchen Wir bitten Sie, die Namenskärtchen am Ende der Tagung wieder im Tagungsbüro abzugeben

9 IRIS 2014 Programmheft e) Mittagessen: Restaurants und Wegbeschreibung Zipfer Bierhaus (vom Tagungsort am nächsten gelegen), Sigmund-Haffner-Gasse 12, Tel.: ++43 (0) (Weg: Vor dem Haupteingang der Fakultät wenden Sie sich nach links. Nach ca. 50 Meter finden Sie das Zipfer Bierhaus links neben dem Ritzerbogen.) Wichtige Information: Für Donnerstag und Freitag Mittag sind in diesem Gasthaus jeweils ab Uhr Tische für die Tagungsteilnehmer/innen reserviert! Maredo Judengasse 5-7, Tel.: ++43 (0) (Weg: Vor dem Haupteingang der Fakultät wenden Sie sich nach rechts. Nach dem Café Tomaselli gehen Sie nach links über den Alten Markt. Unten am Ende des Platzes biegen Sie nach rechts in die Judengasse. Das Maredo finden Sie nach ca. 50 Meter auf der linken Seite.) Wichtige Information: Für Donnerstag und Freitag Mittag sind in diesem Restaurant jeweils ab Uhr Tische für die Tagungsteilnehmer/innen reserviert! f) Abendgestaltung Donnerstag: Empfang der UBIT Salzburg in den Foyers der Kapitelgasse 4 Freitag: Abendessen im Gasthof StieglBräu, Rainerstraße 14, Tel.: +43 (0) Vor-Ort-Organisation Ass.-Prof. Dr. Silvia TRAUNWIESER Univ.-Ass. Mag. Julia BAIER Maria GERNERTH MAUTNER MARKHOF Univ.-Prof. Dr. Dietmar JAHNEL Ass.-Prof. Dr. Mag. Günther KREUZBAUER Univ.-Prof. Dr. Peter MADER Ingrid MAURITSCH Janet REZNICEK Eva REINTSCH-GINZINGER P lat zhalter -9-

10 TAGUNGSPROGRAMM DES IRIS 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Salzburg, Churfürststraße 1, 5020 Salzburg Website: (Uni Wien) Mittwoch/Wednesday, 19. Februar 2014 Begrüßungsabend get together, EUROLAWYER Rechtsanwälte, ab 19 Uhr, Kanzleiräumlichkeiten, Imbergstraße 19/Top 3 Donnerstag/Thursday, 20. Februar 2014 Eröffnung/Plenarvortrag I, 09:00-10:00 Vorsitz / Chaired by Erich Schweighofer, Dietmar Jahnel Hörsaal Eröffnung durch den Dekan und die IRIS-Organisatoren, Peter Mader, Dietmar Jahnel, Friedrich Lachmayer, Erich Schweighofer 2. Zum Programm & Survival, Erich Schweighofer [als Video verfügbar] 3. Transparenz & Rechtsinformatik Erich Schweighofer, Friedrich Lachmayer [als Video verfügbar] 4. Grußadressen der Universität Salzburg: Stephan Kirste, Peter Mader 5. Festvortrag zum 70. Geburtstag von Friedrich Lachmayer: Metamodellierung durch Visualisierung Hans-Georg Fill 6. Überreichung der Festschrift an Univ.-Prof. Dr. Friedrich Lachmayer Erich Schweighofer, Harald Hoffmann, Franz Kummer, Gloria Withalm, Edmund Primosch, Günther Schefbeck, Meinrad Handstanger Pause/break mit Sektempfang, 10:00-10: Datenschutz I, 10:30-12:00 Vorsitz / Chaired by Dietmar Jahnel Hörsaal Datenschutz im Future Internet: rechtliche Aspekte und technische Maßnahmen Christoph Sorge, Ronald Petrlic Das Future Internet soll den Anforderungen heutiger und zukünftiger datenintensiver Internet- Anwendungen besser gerecht werden als dies heute der Fall ist. Seit einigen Jahren wird an unterschiedlichen Verfahren geforscht, die das Future Internet ermöglichen sollen diese Ansätze gehen weit über die Ziele von IPv6 hinaus. In diesem Beitrag stellen wir einige Kernpunkte der Future- Internet-Initiativen vor und identifizieren Gemeinsamkeiten der unterschiedlichen Konzepte. Wir be

11 leuchten die Konsequenzen aus datenschutzrechtlicher Sicht und geben einen Überblick über Ansätze, die die identifizierten Datenschutz-Probleme durch technische Maßnahmen bis zu einem gewissen Grad verhindern. 2. Videomonitoring zur Sturzdetektion und Alarmierung - Eine technische und rechtliche Analyse Sebastian Bretthauer, Erik Krempel Videobasierte Sturzdetektion kann einen hohen Beitrag zur Sicherheit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vollbringen. Sie übernimmt Aufgaben, die nicht oder nur unzureichend durch Personal geleistet werden können. Dabei sind besondere Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre und die Akzeptanz aller Betroffenen zu stellen. Durch die technische und rechtliche Analyse einer intelligenten Videoüberwachung sollen neue Ansätze für die Zukunft erforscht werden. 3. Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit klinischen Prüfungen Christian Bergauer Der Vortrag beschäftigt sich mit datenschutzrechtlichen Aspekten der klinischen Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der Vortragende ist juristisches Mitglied der Ethikkommission einer Medizinischen Universität. Die Ethikkommission hat klinische Forschungsprojekte an PatientInnen oder an gesunden ProbandInnen unabhängig nach ethischen, rechtlichen und methodischwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Die datenschutzrechtliche Brisanz ergibt sich aus dem Zusammenspiel der Verwendung von Gesundheitsdaten der StudienteilnehmerInnen mit den Vorschriften des AMG und MPG in Verbindung mit dem Forschergeist der Ärzte und dem ökonomischen Antrieb von meist internationalen Konzernen. Im Vortrag werden Fallbeispiele aus der Praxis (Formulierungen datenschutzrechtlicher Zustimmungserklärungen, die Weiterverwendung von Daten nach Zustimmungswiderruf, die Verwendung nur indirekt personenbezogenen Daten uä) dargestellt und datenschutzrechtlich untersucht. Vordringlich werden dabei Transparenzkriterien angesprochen, die im Mittelpunkt der hier untersuchten datenschutzrechtlichen Formalia liegen. Rechtsvisualisierung (Multisensorisches Recht) I, 10:30-12:00 Vorsitz / Chaired by Colette R. Brunschwig Hörsaal Die Intransparenz des Mietrechtsgesetzes Eleonora Kahlig, Wolfgang Kahlig Insbesondere Wohnrechtsgesetze, die ja für den Bürger im Allgemeinen von hoher Bedeutung sind, sollten so verständlich wie nur möglich sein. Das ist jedoch in weiten Teilen nicht der Fall. Bedingt durch althergebrachte Gewohnheiten und Gepflogenheiten werden Methoden der Darstellung gewählt, die längt nicht mehr zeitgemäß sind, die daher eher verwirren, als aufklären. Abgeleitet aus den Techniken der Informationswissenschaft wurden jedoch parallel dazu Methoden entwickelt, wie Regelungen einfach und übersichtlich dargestellt und vom durchschnittlich Begabten verstanden werden können. 2. Augengesteuerte Kommunikation zur Abwicklung von Rechtsgeschäften für Personen mit motorischen Einschränkungen in der Laut- und Schriftsprache Fallbericht Georg Newesely, Alois Holzer, Sven Pfeil Rechtsgeschäfte werden in der Regel durch mündliche, schriftliche oder konkludente gegenseitige Willensäußerungen der jeweiligen Vertragspartner abgeschlossen. Personen, die in Folge einer Sprech- oder Sprachstörung in der laut- und schriftsprachlichen Kommunikation eingeschränkt sind,

12 können ein augengesteuertes Gerät zur Sprachausgabe benützen. Ein solcher Sprachcomputer transkodiert Zeichenobjekte (Bilder, Buchstaben, Zahlen, andere Symbole), die der Benutzer mit einem Interface anblickt, in normale Laut- und Schriftsprache. Auf diesem Wege ist es möglich, Vertragsinhalte selbständig verhandeln und ein Rechtsgeschäft autonom abschließen zu können. Der Fallbericht stellt dar, wie eine 28jährige betroffene Person einen Sprachcomputer mit Augensteuerung einsetzt, um Rechtsgeschäfte durchzuführen, und zeigt Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Sprachcomputern in der Rechtskommunikation auf. 3. Laiengerechte Erzeugung von 3D-Animationen am Beispiel von textuellen Unfallbeschreibungen Matthias Carnein, Erwin Quiring, Andreas Haack, Andreas Möhring, Jörg Becker Rechtliche Sachverhalte sind aufgrund ihrer hohen Komplexität für juristische Laien oft schwer verständlich. Um das Verständnis zu verbessern, kann es hilfreich sein, die Sachverhalte visuell darzustellen. Bisherige Ansätze zur Rechtsvisualisierung beschränken sich zumeist auf statische Verfahren. Diese sind allerdings in bestimmten Anwendungsbereichen nicht immer die optimale Form der Visualisierung. So kann eine dynamische Darstellung von Unfallsituationen im Verkehrsrecht mehr Informationen beinhalten. Zum Beispiel kann eine 3D-Visualisierung, etwa als Computeranimation, zeitliche und räumliche Veränderungen darstellen. Dynamische Darstellungen können aber komplex sein und ihre Erstellung bedarf oft technischen Wissens. Diese Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob auch technische Laien mit vertretbarem Aufwand derartige Visualisierungen erzeugen können. Dazu wird ein Konzept vorgestellt, welches eine automatisierte Analyse von textuellen Situationsbeschreibungen ermöglicht, um anschließend basierend auf dieser Analyse eine Animation zu erstellen. Dieses Vorgehen wird beispielhaft für Unfallsituationen im Verkehrsrecht anhand eines Software-Prototyps untersucht. Der Prototyp zeigt allerdings auch, dass die vollständige Automatisierung bisher noch nicht gelingt und ein gewisses Maß an menschlicher Interaktion weiterhin notwendig ist. Rechtsinformation I, 10:30-12:00 Vorsitz / Chaired by Erich Schweighofer, Franz Kummer Hörsaal Online Allianzpartnerschaft Verlag Österreich LexisNexis: Erste Erfahrungen Margit Vetter, Anton Geist Seit Ende März 2013 arbeiten LexisNexis und der Verlag Österreich in Form einer Online- Kooperation eng zusammen. Eine solche Form der Kooperation ist am österreichischen Rechtsinformationsmarkt gänzlich neu, und stellt sämtliche Beteiligten Kund/innen, Autor/innen wie Verlagsmitarbeiter/innen vor eine neue Situation. Die beiden Vortragenden berichten über erste Erfahrungen aller drei Personengruppen mit der Allianzpartnerschaft. 2. MANZ und Linde führen ihre Datenbanken zusammen - Ein Beitrag zur Transparenz in der Rechtsinformation Matthias Kraft, Nadine Pertl, Reinhard Bradatsch, Jürgen Lintzel Ein wichtiger Schritt für die Online-Rechtsinformation in Österreich: Pünktlich zur Buchmesse bündeln MANZ und Linde ihren Service. Die Rechtsdatenbank (RDB) und Lindeonline verlinken direkt auf die Volltexte des jeweils anderen Anbieters. Für die Kunden der RDB und von Lindeonline bedeutet das eine wesentliche Arbeitsvereinfachung ohne Mehrkosten. Nutzer beider Datenbanken können mit nur einer Suche Treffer aus beiden Angeboten generieren. Durch die Volltextverlinkung können sie aus der RDB direkt etwa auf die SWK oder SWI zugreifen und aus Lindeonline auf ecolex oder ZAS. MANZ und Linde werden ihre Zusammenarbeit im kommenden Jahr noch weiter

13 intensivieren. In einer zweiten Phase wird im Lauf des Jahres 2014 ein Single Sign On den Zugang zu beiden Datenbanken mit nur einem Benutzerkenn- und Passwort ermöglichen. In einer dritten Phase sollen ausgewählte Werke wechselseitig lizenziert werden; damit ist dann auch der Zugriff auf den Volltext dieser Werke möglich. Mit diesen Verbesserungen werden Lindeonline und die RDB für ihre Nutzer noch einfacher und vor allem effektiver. Auch andere Verlage sind eingeladen, sich dieser Kooperation anzuschließen. 3. Transparenz der Judikaturdokumentation bei Übergang eines Tribunals zu einem Gericht: parallele Suche in der Findok nach UFS- und BFG-Entscheidungen Angela Stöger-Frank Der Unabhängige Finanzsenat dokumentiert seit seiner Errichtung am seine Berufungsentscheidungen in der Finanzdokumentation (Findok), für die ein Internet-Zugang für die Öffentlichkeit besteht ( Die Dokumentation dient zur Ermöglichung einer einheitlichen Entscheidungspraxis bei voller Wahrung der Unabhängigkeit der UFS-Mitglieder. Eine Veröffentlichung hat lediglich zu unterbleiben, wenn im Einzelfall wesentliche Interessen der Parteien o- der wesentliche öffentliche Interessen entgegenstehen ( 10 Abs 4b UFSG idf BGBl. I Nr. 143/2006). Dies trifft zum Beispiel zu, wenn trotz Anonymisierung Rückschlüsse auf die Parteien möglich sind. Am nimmt das Bundesfinanzgericht seinen Betrieb auf und tritt anstelle des Unabhängigen Finanzsenates (BGBl. I Nr. 14/2013). Gemäß 23 BFGG sind die Erkenntnisse und Beschlüsse des Bundesfinanzgerichtes (Volltexte, soweit vorhanden Rechtssätze) der Öffentlichkeit im Internet unentgeltlich zugänglich zu machen. Wie bereits im UFSG hat eine Veröffentlichung lediglich zu unterbleiben, wenn im Einzelfall wesentliche Interessen der Parteien oder wesentliche öffentliche Interessen entgegenstehen. Die Veröffentlichung der BFG-Erkenntnisse erfolgt ebenso in der Findok. Damit ist gewährleistet, dass eine Suche auch über beide Spruchkörper möglich ist und Folge-Rechtssätze im BFG zu Stamm-Rechtssätzen im UFS gebildet werden können. Schon bisher werden in der Findok gegebenenfalls ein anhängiges höchstgerichtliches Verfahren oder auch eine Publikation, die zu einer Entscheidung ergangen ist, vermerkt. Diese Vermerke werden im BFG fortgesetzt, insbesondere wird ein mögliches Revisionsverfahren beim VwGH dokumentiert. Die Struktur der Datenbank mit Suchfunktionen und Hyperlinks zu Normen- und Judikaturverweisen ist benutzerfreundlich gestaltet. Eine zeitnahe Aktualisierung und lückenlose Weiterführung ist das Ziel bei der Übernahme der BFG-Entscheidungen. E-Government I, 10:30-12:00 Vorsitz / Chaired by Erich Schweighofer, Roland Traunmüller Hörsaal eid und esignatur - aktueller Stand der eidas-verhandlungen Peter Kustor Die Europäische Kommission legte am 4. Juni 2012 den Vorschlag COM (2012) 238 final für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt vor. Hintergrund der Bemühungen auf europäischer Ebene ist, eine sichere und ungehinderte elektronische Interaktion zwischen Unternehmen, BürgerInnen und öffentlicher Verwaltung zu ermöglichen und auf diese Weise die Effizienz des öffentlichen Dienstes und des öffentlichen Auftragswesens, der Erbringung von Dienstleistungen und des elektronischen Geschäftsverkehrs - auch in deren grenzüberschreitenden Dimension - zu steigern. Für das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts müssen die Schlüsselvoraussetzungen geschaffen werden, mit denen Zugangsmöglichkeiten zu elektronischen Diensten anderer Mitgliedstaaten erleichtert, Hürden bei der Nutzung dieser Services beseitigt und die grenzüberschreitende Nutzung der eigenen Identifikationsmöglichkeiten sichergestellt werden. Damit kann auch das Vertrauen und die Sicherheit in elektronische Dienste gehoben werden. Die Verhandlungen

14 auf Ratsarbeitsgruppenebene gestalteten sich überaus intensiv. Gegenwärtig ist beabsichtigt, das Dossier in der laufenden Legislaturperiode des EP noch abzuschließen. Während der Beitrag bei der letztjährigen IRIS den Kommissionsvorschlag der "eidas-verordnung" darstellte und den Diskussionsstand auf EU-Ebene zum Zeitpunkt Februar 2013 erläuterte, soll diesmal der - im Februar 2014 hoffentlich - im Finalisierungsstadium befindliche Status dargestellt werden. 2. Die Handysignatur im Lichte aktueller Entwicklungen Alexander Prosser Die digitale Signatur ist ein wichtiges Element in Systemen elektronischer Demokratie, wobei aus Gründen des Benutzerkomforts und der Zugänglichkeit vermehrt die Handysignatur zum Einsatz kommt. Der Beitrag untersucht dieses Medium im Lichte der aktuellen Sicherheitsdebatte zum Thema mobile TAN und der Diskussion um die Enthüllung der nachrichtendienstlichen Aktivitäten der NSA. Dabei kommt ein generisches Modell zur Analyse der Sicherheit von Systemen als methodischer Bezugsrahmen zum Einsatz, anhand dessen verschiedene Möglichkeiten ein System zu kompromittieren, deren Schwere und die Anfälligkeit des Systems als solches analysiert werden können. 3. Das Transparenzregister - Nomen non est omen Arpad Gered Das Transparenzregister wurde 2012 mit dem Ziel eingeführt, eine öffentlich zugängliche und vollständige Liste aller in Österreich tätigen Lobbying-Organisationen zu schaffen. Bereits während seiner Entstehung viel debattiert, gereicht auch das vorliegende Endergebnis nicht zu jedermanns Freude. Dabei bedarf es gar keiner subjektiven Sichtweise, denn auch objektiv betrachtet offenbaren sich einige Schönheitsfehler. Diese fangen mit dem Umstand an, dass das Transparenzregister gar nicht Transparenzregister heißt und enden beim Umstand, dass nicht jeder eingetragen wird, der meint, eingetragen sein zu müssen. Der Beitrag soll einen kurzen Überblick über die turbulente Entstehungsgeschichte des Transparenzregisters geben und einen näheren Einblick in die von Gesetz und Rechtsprechung geschaffenen Eintragungskriterien und -hindernisse gewähren. Telekommunikationsrecht, 10:30-12:00 Vorsitz / Chaired by Wolfgang Feiel Hörsaal Transparenz von Mobilfunkverträgen Susanne Forizs Die IRIS 2014 steht unter dem Generalthema Transparenz. Dieser Beitrag widmet sich der Transparenz von Endkundenverträgen. Im Bereich der Telekommunikation wird täglich eine große Anzahl von Verträgen, die einander inhaltlich weitgehend gleichen, abgeschlossen. Anders als in anderen Bereichen, werden im Telekommunikationsbereich nicht nur auf Grund der Rationalisierung, sondern auch auf Grund der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung ( 25 Abs 1 bzw 2 TKG 2003) Allgemeine Geschäftsbedingungen diesen Verträgen zu Grunde gelegt. Betreiber von Telekommunikationsdiensten und netzen sind daher verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einen bestimmten Mindestinhalt ( 25 Abs 4 TKG 2003) aufweisen, zu erstellen. Im Zusammenhang mit der Gestaltung von Endkundenverträgen existieren zahlreiche nationale und unionsrechtliche Regelungen, die es zu beachten gilt. Vertragsbedingungen von Telekommunikationsbetreibern waren in den vergangen Jahren Gegenstand von Verbandsverfahren in Österreich. In allen Verfahren wurden vom Obersten Gerichtshof eine Vielzahl von Klauseln als rechtwidrig erkannt. Verletzungen des 864a ABGB (überraschende und benachteiligende Bestimmungen), 879 Abs 3 ABGB (gröbliche Benachteiligung) und 6 Abs 3 KSchG (Intransparenz) führen oft zur Unwirksamkeit der vorgesehenen Vertragsklausel. An Hand zivilrechtlicher Judikatur sollen die bestehende Rechtsunsicherheit

15 (Zahlscheinentgelt, einseitiges gesetzliches Änderungsrecht, usw.) und die damit verbundene Intransparenz von Telekommunikationsverträgen sowohl für die Endkunden als auch für die Betreiber von Telekommunikationsdiensten dargestellt werden. Abschließend behandelt der Vortrag die Frage, wie die geplante EU-VO zum digitalen Binnenmarkt sich auf die Transparenz von Endkundenverträgen auswirken könnte. 2. Juristische Anforderungen an ein transparentes Messinstrument zur Überprüfung der Internetanbindung Ursula Prinzl Das Generalthema der IRIS 2014 ist Transparenz. Daher widmet sich dieser Vortrag den rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen an ein transparentes Messinstrument zur Überprüfung der Internetanbindung. Im Mai 2013 wurde der von der österreichischen Telekomregulierungsbehörde entwickelte RTR-Netztest - der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der RTR-Netztest stellt Nutzerinnen und Nutzern Informationen über die aktuelle Dienstequalität (ua. Download, Upload, Ping, Signalstärke) ihres Internetzuganges zur Verfügung. Dadurch wird einerseits die Sensibilität und der Kenntnisstand hinsichtlich Datenraten und Qualität der Internetversorgung gehoben; andererseits soll Nutzern die Gelegenheit gegeben werden, ihre Internetanbindung auf die Einhaltung ihrer vertraglich vereinbarten Leistungsparameter hin zu überprüfen. An Hand des Praxisbeispiels RTR-Netztest soll ausgeführt werden mit welchen unterschiedlichen rechtlichen Fragestellungen sich die Regulierungsbehörde im Zuge der Entwicklung dieses Messinstruments auseinandergesetzt hat bzw. auch weiterhin befasst (ua. unionsrechtliche Vorgaben, Datenschutz, Open data, Open source). Dies vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Regulierungsbehörde selbst zum Ziel gesetzt hat, ein transparentes Messinstrument zur Verfügung zu stellen. Rechtstheorie I, 10:30-12:00 Vorsitz / Chaired by Guido Tsuno, Stephan Kirste Hörsaal Transparenz durch juristische Metareflexion Meinrad Handstanger Die juristisch-dogmatische Perspektive: Was ist der Inhalt der Rechtsnormen, und wie mache ich Recht richtig? wird kontrastiert durch die Fragestellung: Was mache ich, wenn ich Recht mache?. Letztere beobachtet das sich aus dem Blickwinkel der Ersteren ergebende Geschehen. Dessen Beschreibung und daraus gezogene Schlussfolgerungen tragen den Charakter der Betrachtung auf einer Metaebene, die das Geschehen transparent macht. Der Wert dieser Metabetrachtung ist ein mehrfacher: insbesondere schärft sie den Blick für Grundmuster juristischer Problemstellungen und erleichtert das Konstruieren juristischer Denkmodelle, womit sie zur Perfektionierung der juristischdogmatischen Perspektive beiträgt; gleichzeitig dient sie aber auch rechtstheoretischen Analysen und rechtsinformatischen Aufgabenstellungen (etwa das Aufzeigen von Judikaturlinien). Diese juristische Metareflexion soll daher näher in den Blick genommen werden. 2. Transparenz der Kontexte und die Rolle der Wahrheitssager Marie-Theres Tinnefeld, Friedrich Lachmayer Die kollektiv verbindliche Lebenswirklichkeit scheint eine gemachte Wirklichkeit zu sein, erarbeitet durch Deutungsmonopole und durch zensierte Informationen. Keineswegs nur ein kognitives Thema, denn die Sinnkontexte sind als Softpower eine der Grundlagen der Herrschaftssysteme. Ein Paradigmenwechsel kann durch mehrere Ursachen herbeigeführt werden, unter anderem auch durch eine unerwartete Sachinformation, so wie dies etwa in Andersens Märchen von des Kaisers neuen Kleidern geschieht, aber auch durch eine neue Deutung, durch das Ansprechen und Aussprechen im

16 Kontext von Worten der Wahrheit, wenn etwa Tiresias, der Seher von Theben, seinem König Ödipus neue Zusammenhänge sichtbar macht, oder wenn die Propheten zu den Königen gesprochen haben, oder wenn neuerdings Wahrheitssager auf verdrängte Kontexte aufmerksam machen. Die sogenannte Wahrheit kann in Fakteninformationen bestehen, die einen neuen Deutungskontext hervortreten lassen. Sie sind wie tektonische Fenster in die Kelleretagen der Macht. Die Geschichte der Aufklärung ist immer auch eine Geschichte der Interpretation von Wahrheit, die jenseits politischer oder wirtschaftlicher Macht zu finden ist. Die Informationsfreiheit des Bürgers ist ein notwendiger Baustein der Meinungsfreiheit und zählt zum Kreis des Demokratieprinzips. Bemerkenswert dabei ist, dass es den Meisten bewusst ist, dass von den Herrschenden in großem Stile und aus Machtkalkül die Grundrechte verletzt werden, aber dies ist ein Tabu, es wird nicht darüber gesprochen. Erst durch den Tabubruch der Wahrheitssager wird das Thema freigegeben und der Sturm der Entrüstung beginnt. Es ist dies weniger Wahrheitsfindung als Enttabuisierung. Repressive Systeme wie Absolutismus und Diktaturen haben die Meinungsfreiheit, sie wird nicht von ungefähr als Mutterrecht aller kommunikativen Grundrechte angesehen und das Recht auf Privatheit ausgehöhlt. Sie haben damit Bürger politisch praktisch entmündigt, um angeblich stabile Sicherheitsstrukturen zu gewährleisten. Menschenrechtsbasierte Demokratien sollen dagegen Bürger in die Privatheit ihrer Gesinnungen und Theorien freilassen. Die digitale Revolution eröffnet potenziell eine unbegrenzte globale Öffentlichkeit. Sie nähert sich scheinbar einer Welt ohne Geheimhaltung, sie bricht Tabus aber schafft gleichzeitig neue. 3. So lange nicht alle Brot haben, soll niemand Kuchen essen Überlegungen zur Modellierung präferenzethischer Gerechtigkeit Guenther Kreuzbauer Eine (makro-)ethisch optimale Gesellschaft muss trivialer Weise eine Art Gerechtigkeit bieten, die beispielsweise durch das hier so genannte Brot-Kuchen-Prinzip : So lange nicht alle Brot haben, soll niemand Kuchen essen. symbolisiert werden könnte. Das klingt nach einem intuitiv nachvollziehbaren, plausiblen Reziprozitätsprinzip, das in etwa besagt, dass Luxus verboten ist, so lange auch nur eine/-r über so wenig Ressourcen verfügt, dass dies einer Existenzbedrohung gleich kommt. Man kennt nun zwar unzählige Beispiele solcher ethischer Prinzipien(-systeme) aber keine Möglichkeit, diese effizient miteinander zu vergleichen. Da dies für Transparenz im Sinne des Konferenzthemas aber notwendig ist, wird mit diesem Beitrag ein auf Basis präferenzethischer Grundlagen in Form eines Spiels entwickeltes Modell vorgestellt, mit dem solche Prinzipien(-systeme) erklärt, getestet und miteinander verglichen werden können. Im Anschluss daran wird gezeigt, wie das Spiel zur Modellierung des bereits erwähnten Brot-Kuchen-Prinzips verwendet werden kann. E-Democracy I, 10:30-12:00 Vorsitz / Chaired by Alexander Prosser, Robert Müller-Török, Alexander Balthasar Hörsaal Neue Anforderungen an Wahlbehörden und -systeme im Zeitalter knappster Mehrheiten, mehrfacher Staatsangehörigkeiten und Wohnsitze Robert Müller-Török Aktuelle Zahlen belegen immer knappere Wahlergebnisse, wobei oft ein oder eine Handvoll Stimmen über Ämter, Mandate und Mehrheiten entscheiden. Mehrfache Staatsangehörigkeiten und mehrfache Wohnsitze erschweren den Wahl- und Meldebehörden die Arbeit sofern diese überhaupt existieren, siehe die Situation im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK). Wahlunregelmäßigkeiten kommen nun auch vermehrt in der EU vor, vgl. hierzu den massiven Briefwahlbetrug im UK und bei der letzten burgenländischen Landtagswahl auch in Österreich, aber auch Nachzählungen knapper Wahlkreise bei der jüngsten Bundestagswahl in Deutschland mit verblüffenden Ergebnissen. Dieser Beitrag beleuchtet die gestiegenen Anforderungen an Wählerverzeichnisse (1), die ebenfalls gestiegenen Anforderungen an Distanzwahlsysteme (2) und diskutiert,

17 ob und wie man diese Anforderungen erfüllen kann. Gerade das Thema Wählerverzeichnisse ist im Lichte der Ergebnisse des Zensus 2011, die auf die Qualität des Meldewesens in der Bundesrepublik Deutschland ein ungünstiges Licht warfen, höchst aktuell. Ebenso werden die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 durch die nicht erfolgte Umsetzung der Richtlinie 93/109/EG in dieser Hinsicht interessant. Abschließend stellt sich hier die Frage, inwieweit Distanzwahlsysteme unter der Annahme fehlerhafter Wählerverzeichnisse noch aufrechterhalten werden können diese Frage soll diskutiert werden und die Diskussion anzustoßen ist ein wesentliches Motiv dieses Beitrages. 2. Europäische Bürgerinitiative endlich erste praktische Erfahrungen Robert Stein Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative [Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative] ist am 1. April 2012 in Kraft getreten. Ende Mai 2012 wurden die ersten Bürgerinitiativen basierend auf dieser Verordnung registriert. Es ist geltendes Recht der Verordnung, dass das Prozedere zur Europäischen Bürgerinitiative nach 3 Jahren evaluiert werden soll. Die Anfangsphase bei der Administration der Europäischen Bürgerinitiativen war von erheblichen Problemen geprägt. Insbesondere hat die von der Kommission angebotene Software für die Online-Unterstützung vielerorts nicht ordnungsgemäß funktioniert. Dies hat zu einer einseitigen Verlängerung der Fristen für die Vorlage der Unterstützungsbekundungen bei den einzelnen Mitgliedstaaten durch die Kommission geführt, die innerstaatlich in Österreich beträchtliche Probleme nach sich gezogen hat. Im Herbst 2013 wurden zum ersten Mal in Österreich Unterstützungsbekundungen zu zwei Europäischen Bürgerinitiativen eingereicht. Somit kam im Bundesministerium für Inneres zum ersten Mal die eigens hierfür entwickelte Applikation zur Überprüfung der Unterstützungsbekundungen zum Einsatz. In Österreich werden Unterstützungsbekundungen systematisch überprüft und anhand der Passnummer oder der Personalausweisnummer mit dem Identitätsdokumentenregister abgeglichen. Somit kann über erste Erfahrungen bei der Überprüfung dieser Unterstützungsbekundungen berichtet werden und die technische Implementierung der zur Verwendung gelangten Online-Collection-Software kritisch kommentiert werden Mittagessen/lunch, 12:00-14: Datenschutz II, 14:00-15:30 Vorsitz / Chaired by Michael Sonntag Hörsaal Wirksamkeit datenschutzrechtlicher Einwilligungserklärungen bei Online-Angeboten Sebastian Meyer Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern durch die Anbieter von Online-Angeboten darf grundsätzlich nur im Rahmen der jeweils anwendbaren nationalen Vorgaben erfolgen. Typischerweise beruft sich der Anbieter auf eine Einwilligung des Nutzers zur Datenverarbeitung, die in den Nutzungsbedingungen oder Datenschutzhinweisen verankert ist. Die Wirksamkeit derartiger vorformulierter Einwilligungserklärungen ist jedoch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung in Deutschland mehr als fraglich. 2. Datenschutz und Lauterkeitsrecht - Widerspruch oder Ergänzung? Markus Schröder Transparenz spielt im Datenschutz eine wesentliche Rolle. Sie erst ermöglicht es dem Nutzer wirksam in die Geltung der Datenschutzbedingungen einer Website einzuwilligen. Entsprechend umstritten ist es, ob rechtswidrige Datenschutzbedingungen nur von den Aufsichtsbehörden oder auch mit

18 tels des Lauterkeitsrechts angegriffen werden können. In Deutschland haben bislang diverse Oberlandesgerichte gegensätzliche Urteile gefällt. Eine höchstrichterliche Klärung durch den BGH steht jedoch noch aus. In Österreich existiert - soweit ersichtlich - noch keine Judikatur zu dieser Frage. Die Literatur trägt überwiegend der zunehmenden Ökonomiserung persönlicher Daten Rechnung und nimmt einen Wettbewerbsbezug des Datenschutzes an. Die kritischen Stimmen lehnen dies jedoch mit dem Argument ab, dass der Datenschutz ausschließlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schütze. So spricht auch das DSG von einem Grundrecht auf Datenschutz. Aber muss dies ein unüberbrückbarer Gegensatz sein? Oder ergänzen sich beide Elemente nicht vielmehr? Dieser Vortrag möchte ein Beitrag zu der Diskussion um den Wettbewerbsbezug des Datenschutzes und der Ökonomisierung persönlicher Daten sein. 3. Data & Security Breach, Regelungen im DSG, TKG und in der neuen VO der EU-Kommission Michael M. Pachinger Im österreichischen Recht sehen das DSG 2000 und TKG 2003 Meldepflichten für Unternehmen bei Datenmissbrauch vor. Kürzlich hat die Europäische Kommission mit der VO (EU) Nr. 611/2013 über Maßnahmen für die Benachrichtigung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten neue, detaillierte Vorschriften für Telekommunikationsbetreiber und Internetdienstleister erlassen, die Klarheit darüber geben sollen, wie den Verpflichtungen nachzukommen ist. Auch wenn in der Praxis einige Fragen offen sind, besteht für Unternehmen unmittelbarer Handlungsbedarf, um im Fall einer Datenschutz- bzw. Sicherheitsverletzung, die zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten geführt hat, richtig zu reagieren und den aktuellen und teilweise strengen Bestimmungen zu entsprechen. Der Vortrag beleuchtet die maßgeblichen Normen und praxisrelevante Fragen für die Datenschutz-Compliance. Rechtsvisualisierung (Multisensorisches Recht) II, 14:00-15:30 [ENGLISH] Vorsitz / Chaired by Christian Wolff Hörsaal Abstraction and Transparency in Meta Modeling Hans-Georg Fill Modeling methods have been traditionally used for many aspects in legal informatics. Several of them feature visual notations to enable the understanding of complex relationships and ease human interaction with the corresponding models. Some also put a focus on the interpretation by machines and according processing functionalities. In this paper we regard abstraction and transparency as two functions in meta modeling, i.e. in the conceptualization of modeling methods. This permits us to highlight the nature of these two aspects and thus provide a basis for discussing the specific concepts of extraction and obfuscation, which play an important role for processing information in multisensory law and from a legal perspective in general. In this way applications for legal informatics can be analyzed and designed in regard to their abstraction and transparency capabilities. 2. Making the Meaning of Contracts Visible Automating Contract Visualization Stefania Passera, Helena Haapio, Michael Curtotti Today s contracts are complex and their meaning is not always clear to those who are impacted. What can we do to provide transparency and understandability and to prevent inadvertent noncompliance and negative surprises? In our previous work, we have brought information design, user experience, readability, visualization and natural language processing to bear on exploring the use of non-textual devices in contracts and other legal documents. This paper seeks to make contract/legal rule visualization accessible to a wider audience. As the production of contract/legal visualizations can be a challenge, we propose and demonstrate prototypes of automated tools for such visualiza

19 tions. In this paper, we experiment with computer-generated visualizations of selected contract clauses. Our early prototypes include common types of term and termination, payment and liquidated damages clauses. These examples provide proof-of-concept demonstration tools that help contract writers present content in a way readers pay attention to and understand. In addition, these tools can help them produce better content through self-audits, as visuals can help detect and clarify ambiguities and unintended interpretation. These results point to the possibility of document assembly engines compiling an entirely new genre of contracts, more user-friendly and transparent for readers and not too challenging to produce for lawyers. 3. Lawyers as Designers, Engineers and Innovators: Better Legal Documents through Information Design and Visualization Helena Haapio Legal materials are widely available, online and offline. But are they actually read and understood? Empirical research shows that this is not always the case. Turning to lawyers does not necessarily help: legal advice may be too complex to be useful. If legal documents are ignored or misunderstood by those who are expected to read and act upon them, there is something seriously wrong. A profound change is required. After introducing research-based criteria of good documents, this paper illustrates, with case studies, how information design and visualization have been applied to improve legal documents: Wikimedia Foundation s new, user-friendly trademark policy; a law firm s awardwinning advice letter template; and complex legal texts transformed into easy-to-use layered information. The results demonstrate how a fresh, innovative approach to design practices enables the production of better legal documents: legally sound, while easier for users to understand and act upon. Rechtsinformation II, 14:00-15:30 Vorsitz / Chaired by Angela Stöger-Frank Hörsaal Neue RIS-Anwendungen ab Anfang 2014 Helmut Weichsel Auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 stehen seit Jänner 2014 im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) neue Anwendungen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um die authentische Kundmachung des Landesgesetzblattes von vier Bundesländern und um die Dokumentation der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, der neun Landesverwaltungsgerichte, der Datenschutzbehörde und der Personalvertretungsaufsichtsbehörde. 2. Berichtigung elektronischer Kundmachungen Josef Souhrada, Michaela Gmoser Die Kundmachung von Normen kann fehlerhaft sein. Für die Kundmachung in Gesetzblättern auf Papier besteht ein ausgefeiltes Regelwerk für Berichtigungen und es ist praktisch unmöglich, einmal gedruckte und in vielfacher Zahl an verschiedene Orte versendete Ausfertigungen nachträglich unauffällig zu verändern (was auch als Sicherheitsmerkmal gilt). Elektronisch kundgemachte Texte sind auf andere Weise zugänglich und es bestehen andere Fehlerquellen. Veränderungen solcher Texte sind, wenn keine Maßnahmen wie Protokollierung usw. dagegen getroffen werden, nicht immer leicht nachvollziehbar. Anhand konkreter Beispiele aus amtlichen Kundmachungen von Rechtstexten im Internet wird zur Diskussion gestellt, wie Korrekturbedarf bei elektronisch kundgemachten Rechtstexte behandelt werden kann, ohne den Normgehalt zu verändern

20 3. Kollektivvertrags-Information in den Zeiten von Google und EU-Binnenmarkt Christian Wachter, Iris Kraßnitzer Kollektivverträge nehmen eine bedeutende Stellung im österreichischen Arbeitsrecht ein, indem sie vielfältige Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen. Daher haben die Rechtsunterworfenen ein großes Interesse am Zugang zu diesen Dokumenten. Der Beitrag zeichnet nach, wie politische, ökonomische und technische Entwicklungen eine Öffnung des Informationszugangs zu Kollektivverträgen bewirkten. E-Government II, 14:00-15:30 Vorsitz / Chaired by Peter Kustor Hörsaal E-Government: Was ändert sich durch Open Government? Roland Traunmüller Die beiden Themenbereiche E-Government und Open Government regen sich wechselseitig an. In diesem Beitrag werden vor allem Wechselwirkungen und Einflüsse behandelt, welche Bezug zu neueren Entwicklungen in E-Government haben. Als Anwendungsgebiete werden die Kommunikation Verwaltung/Bürger sowie E-Partizipation betrachtet. Besprochene Hilfsmittel betreffen Gruppenarbeit, Entscheidungsfindung, Informationsdarstellung, Benutzerfreundlichkeit und intelligente Module. 2. Architektur schafft Transparenz - der Ort in der E-Society Reinhard Riedl Die Auflösung des Territorialitätsprinzips ist sowohl in den Verwaltungswissenschaften als auch in der rechtlichen Regulierung von vernetzten IT-Systemen ein kritisches Thema. Sie ermöglicht dramatische Effizienzgewinne stellt aber gleichzeitig die Fundamente des Staatswesens in Frage. Die staatliche Fähigkeit, Kontrolle auszuüben wird ebenso bedroht, wie die Möglichkeit des Souveräns, den Staat zu kontrollieren. In dieser Situation wird die politische Forderung nach Steigerung der Transparenz laut, obwohl es über die Wirkung von Transparenz einander stark widersprechende Meinungen gibt (von der Förderung der Sparsamkeit der Beamten bis zur politischen Manipulation von Verwaltungsverfahren). Gleichzeitig unternehmen Wirtschaft, Geheimdienste und Wissenschaft große Anstrengungen, um Daten aus unterschiedlichsten Quellen zu integrieren und zu interpretieren, um das tiefste Innere der Menschen zu erkunden und Verhalten vorhersagen zu können. Das alles zusammen schafft eine komplexe Gemengelage, die wir in diesem Beitrag untersuchen. Wir gehen dabei von vier Ausgangspunkten aus: dem rechtsphilosophischen Diktum von der Einheit von Ordnung und Ortung (Carl Schmitt), den sozialwissenschaftlichen Perspektiven auf Räume (Territiorialisierung, Scaling, Space Making und Vernetzung), dem informationstechnischen Zugang zur Ordnung von Systemen mittels Architekturen und dem philosophischen Verständnis von Ästhetik als Verteilung des Wahrnehmbaren (Jacques Rancière). Wir nutzen diese Ausgangspunkte als argumentatives Fundament, um die Anforderungen an ein Referenzmodell zu formulieren, das es ermöglicht, den politischen Diskurs über Strategien, Policies und Regulierungen der E-Society so zu führen, dass möglichst viele sich daran beteiligen können und tatsächliche Rechtssetzung und Regierungshandeln daraus ableitbar werden. Diese Anforderungsbeschreibung nutzen wir, um die Qualitäten ausgewählter existierenden Architekturmodelle auf EU-Ebene und nationalstaatlicher Ebene exemplarisch zu diskutieren, aber auch um die Schwierigkeit eines substanziellen politischen Diskurses der Herausforderungen der E-Society aufzuzeigen. So wird klar, dass die politisch-rechtliche Gestaltung der E- Society hohe kognitive Anforderungen stellt. Die Schlüsse, die daraus zu ziehen sind, überlassen wir dem Zuhörer bzw. Leser. Unser Ziel ist lediglich, zum Problemverständnis beizutragen und Lust auf

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