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1 4.2 Energie Allgemeines Energie ist möglichst nachhaltig unter Schonung von Landschaft und Umwelt zu gewinnen und zu nutzen. Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Eindämmung von Energieverlusten sowie die Förderung von CO 2 -neutralen, erneuerbaren und umweltverträglichen Energien. Die Vision einer 2000-Watt-Gesellschaft soll im Zeitraum 2050 bis 2080 angestrebt werden. Um dies zu erreichen, fördern Kanton und Gemeinden eine umweltschonende, diversifizierte und sichere Energieversorgung mit folgender Priorität: 1. Energieeffizienz von Gebäuden (MINERGIE- oder MINERGIE- P-Standards) und Anlagen; 2. Vermeidung von Verlusten und Nutzung von Abwärme; 3. Erzeugung und Nutzung von CO 2 -neutralen und erneuerbaren Energien. Planungsgrundsätze Im kommunalen Richtplan sind die Möglichkeiten der verstärkten Nutzung von Abwärme erneuerbarer Energieträger und die quartierweise Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die kantonalen und regionalen Zentren sowie die zentralen Orte in Entwicklungsräumen erstellen bis 2012 einen umfassenden kommunalen Energierichtplan. Dieser Richtplan enthält insbesondere: die Gebiete, die mittel- und langfristig für eine wirtschaftliche Erschliessung mit leitungsgebundenen Energieträgern geeignet sind; die Gebiete, die für eine mögliche Fernwärmeversorgung geeignet sind; die Standorte für grössere Energieanlagen sowie die Verteilinfrastruktur für leitungsgebundene Energieträger; Massnahmen zur Begrenzung des Verbrauchs fossiler Energieträger und elektrischer Energie sowie zur Förderung erneuerbarer Energien; einen Fahrplan zur Erreichung des «Labels Energiestadt». Festsetzungen KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.2 Seite 1 / 13

2 Energie 4.2 Ver- und Entsorgung Die Thurgauer Energiepolitik basiert auf dem Energienutzungsgesetz samt Verordnung. Zudem werden die energiepolitische Strategie des Bundes und der kantonalen Energiedirektorenkonferenz getragen. Im «Energieleitbild 2000+» und im «Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz» sind dazu Massnahmen aufgeführt. Im Zentrum des genannten Konzepts steht ein attraktives Förderprogramm mit finanziellen Anreizen. Die Zielsetzung ist in die Regierungsrichtlinien eingeflossen. Bis 2015 sollen folgende Ziele erreicht werden: Der Verbrauch fossiler Energien in Gebäuden, in der Industrie, im Gewerbe, bei den Dienstleistungen und in der Infrastruktur soll gegenüber dem Jahr 2000 um 15 % abnehmen. Der Verbrauch fossiler Energien im Verkehr soll gegenüber dem Jahr 2000 um 5 % abnehmen. Der Verbrauch von Elektrizität soll gegenüber dem Jahr 2000 um weniger als 5 % zunehmen. Die Produktion weiterer erneuerbarer Energien soll gegenüber dem Jahr 2000 zusätzliche 4,5 % des gesamten Wärmebedarfs und zusätzliche 1.5 % des gesamten Strombedarfs ausmachen. Gemäss Konzept soll ferner beim Energieverbrauch von kantonalen Gebäuden der Bedarf an nicht erneuerbaren Energien jährlich um 1.5 % sinken. CO 2, eines der wichtigsten Treibhausgase, fällt vor allem bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern an. Eine Reduktion kann vor allem durch eine effizientere Nutzung der Energie und durch den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern (z. B. Holz, Biogas, Sonnenenergie, Umgebungswärme) erreicht werden. Die Gemeinden Aadorf, Arbon, Diessenhofen, Eschlikon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Roggwil, Weinfelden tragen das Label Energiestadt und die Gemeinden Amriswil, Arbon, Frauenfeld, Romanshorn haben ein eigenes Förderprogramm Energie. Diese Gemeinden können vor allem durch konsequenten Vollzug des Energiegesetzes, durch planerische Massnahmen zugunsten einheimischer Energieträger und eigene finanzielle Förderprogramme wichtige Impulse setzen. Ein beträchtliches Potential liegt in der Steigerung der Energieeffizienz sowie der Altbausanierung, u. a. durch Anwendung des «MINERGIE-» oder «MINERGIE-P»-Standards. Mit finanziellen Anreizen, Weiterbildung, Information und Beratung können Bau- Seite 2 / 13 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

3 fachleute, Bauherren und Konsumenten zu einem vernünftigen Umgang mit Energie motiviert werden. Baureglemente sind von Hindernissen zur effizienten Energienutzung zu befreien. Auch wird die vermehrte Versorgung mit erneuerbarer Energie, wie z. B. Wasserkraft, Holzfeuerungen mit Wärmenetzen, Biogasanlagen, Wärmepumpen und die Abwärmenutzung gefördert. Bei Gestaltungsplänen sollen in Zukunft verstärkte Anforderungen an die effiziente Energienutzung gefordert werden, indem z. B. in Sonderbauvorschriften der «MINERGIE-» oder «MINERGIE-P»- Baustandard vorgeschrieben wird. KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.2 Seite 3 / 13

4 Energie 4.2 Ver- und Entsorgung Planungsgrundsätze Elektrizitätsversorgung Eine wirtschaftliche, effiziente, sichere und umweltverträgliche Versorgung des Kantons mit elektrischer Energie ist zu gewährleisten. Die bestehenden Netze sollen weiter optimiert und ihre Effizienz erhöht werden. Der Anteil der Elektrizität aus erneuerbaren und einheimischen Energiequellen soll erhöht werden. Bei Neu- und Umbauten von Hochspannungsleitungen ist grundsätzlich die Erdverlegung anzustreben. Ausgangslage Zur Ausgangslage gehören die in der Richtplankarte eingezeichneten Leitungen und Unterwerke. Zwischenergebnisse Folgende Vorhaben sind geplant: Romanshorn Arbon Rorschach bzw. Mörschwil (Kabel); zwei Unterwerke in Romanshorn (EKT / SN Energie); Unterwerk in Schwaderloh; Einbindung des Unterwerkes Salwiese Arbon ins NOK-Netz. Vororientierungen Zur Sicherstellung der Stromversorgung im Kanton Thurgau prüfen die NOK bei Bedarf die Errichtung eines neuen Kraftwerkes auf dem NOK-Gelände in Weinfelden. Zur Sicherstellung der übergeordneten Energieversorgung planen die NOK eine 220-kV-Leitung zwischen dem Unterwerk Schlattingen und dem geplanten Unterwerk Schwaderloh. Da innerhalb des Kantons keine bedeutenden Anlagen zur Produktion elektrischer Energie zur Verfügung stehen, muss diese fast ausschliesslich importiert werden. Die Eigenproduktion soll deshalb durch die Förderung erneuerbarer Energien erhöht werden (z. B. Wasserkraft, Strom aus Biogas). Die überregionale Verteilung der elektrischen Energie verdient besondere Beachtung. Eine effiziente Netzstruktur beeinflusst die Kosten der Elektrizität beim Endkonsumenten direkt. Die Erdverlegung von Hochspannungsleitungen bietet aus Umwelt- und Landschaftsschutzgründen einige Vorteile. Seite 4 / 13 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

5 Die von der NOK langfristig geplante 220-kV-Leitung zwischen dem Unterwerk in Schlattingen und einem neu zu erstellenden Unterwerk bei Schwaderloh dient der längerfristigen Sicherstellung der übergeordneten Energieversorgung. Sie ist im Sachplan Übertragungsleitungen des Bundes als Zwischenergebnis (Nummer 605) enthalten. KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.2 Seite 5 / 13

6 Energie 4.2 Ver- und Entsorgung Planungsgrundsätze Erdgasversorgung Die Versorgungssicherheit ist durch Ringleitungen und Speicheranlagen zu verbessern. Ausgangslage Zur Ausgangslage gehören die in der Übersichtskarte «Erdgasversorgung» eingetragenen Gasleitungen und Gasversorgungen / Abnahmestationen sowie die mit Erdgas versorgten Orte. Vororientierungen Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der Ostschweiz sind folgende Leitungen geplant: eine Leitung von Bischofszell Richtung Bodensee mit Weiterführung nach Deutschland; eine Leitung von Erlen in den Raum Goldach; eine Leitung von Steckborn nach Hemmenhofen und Öhningen. Die meisten grösseren Gemeinden sind heute mit Erdgas erschlossen. Die Gasversorgung erfolgt namentlich durch die Erdgas Ostschweiz AG und entlang dem Untersee durch die Stadtwerke Konstanz. Die Erdgas Ostschweiz AG hat in den letzten Jahren das überregionale Transportnetz durch Hochdruckleitungen grossen Durchmessers ergänzt. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit ist eine Leitung von Bischofszell zum Bodensee und weiter in Richtung Deutschland geplant. Um Kapazitätsengpässe zu vermeiden, soll von Erlen aus das Verteilnetz mit einer Leitung in den Raum Goldach verstärkt werden. Ferner ist am Untersee eine neue Leitung nach Deutschland geplant. Die Übersichtskarte «Erdgasversorgung» zeigt, welche Orte mit Erdgas versorgt sind und wie die übergeordnete Versorgungsinfrastruktur aufgebaut ist, beziehungsweise welche zusätzlichen Leitungen zur Verbesserung der Versorgung als mögliche Ergänzungen des übergeordneten Netzes denkbar sind. Seite 6 / 13 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

7 Fern- und Nahwärmenetze Zentrale Wärmeversorgungsanlagen, insbesondere solche mit Nutzung erneuerbarer Energiequellen oder Abwärme, sind anzustreben. Mit nutzungsplanerischen Massnahmen sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit anfallende Abwärme aus industriellen oder anderen Prozessen soweit sinnvoll genutzt werden kann. Planungsgrundsätze Gemeinden mit kommunalem Energierichtplan scheiden Gebiete für eine mögliche Fernwärmeversorgung aus, sofern die baulichen und energetischen Voraussetzungen gegeben sind. In diesen Gebieten kann der Anschluss von Neubauten und bestehenden Bauten oder Anlagen vorgeschrieben werden. Festsetzungen Es gibt im Kanton keine grösseren Wärmeverbundnetze. Ausbaubar sind hingegen kleinere Verbundsysteme, sogenannte Nahwärmenetze, die in dicht überbauten Siedlungsgebieten die Nutzung von Abwärme aus nah gelegenen Kläranlagen, Industriebetrieben, grösseren Holzschnitzelfeuerungen, Biogasanlagen oder Wärmekraftkoppelungsanlagen möglich machen. Nebst der Verpflichtung der regelmässigen Energieabgabe durch den Produzenten und einer genügend grossen Anzahl Abnehmer ist ein Gestaltungsplan Voraussetzung für die allfällige Festlegung einer Anschlusspflicht. KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.2 Seite 7 / 13

8 Energie 4.2 Ver- und Entsorgung Planungsgrundsätze Erneuerbare Energieträger Die bestehenden Anlagen zur Wasserkraftnutzung sind möglichst zu erhalten und gegebenenfalls zu erneuern. Ein massvoller Neubau von Anlagen ist zu begrüssen, wobei die energetischen Aspekte gegenüber den land- und wasserwirtschaftlichen Ansprüchen und die Erfordernis durchgängiger Fliessgewässer angemessen zu berücksichtigen sind. Die Verbrennung von Holzabfällen in modernen Anlagen (z. B. Holzschnitzelfeuerungen) ist zu fördern. Die Anforderungen an eine Bewilligung von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sind zu überprüfen und der Einsatz solcher Anlagen ist zu erleichtern. Für die verstärkte und optimale Nutzung der biogenen Abfälle und des Hofdüngers gelten folgende Grundsätze: Nährstoffe müssen in geeigneter Form dem Kreislauf wieder zugeführt werden; die Vergärung mit Nutzung der Energie ist der reinen Kompostierung vorzuziehen; Hofdünger soll, soweit angemessen, energietechnisch genutzt werden; Anlagenstandorte sind möglichst gemeindeübergreifend zu realisieren, wobei zu beachten ist, dass kurze Transportwege und keine Überkapazitäten entstehen. Auf die Produktion von Energie aus Biomasse (exklusive Abfallprodukte) ist zu verzichten, wenn die Anbauflächen auch zur Nahrungsmittelproduktion eingesetzt werden können. Der Einsatz von Wärmepumpen, insbesondere für Grossanlagen zur Nutzung der Wasserwärme aus Bodensee und Rhein, soll in den Anstössergemeinden gefördert werden. Die Nutzung von Umweltwärme aus Umgebungsluft und Erdreich inkl. Geothermie soll gefördert werden. Der Thurgau besitzt ein bedeutendes, aber nur gering genutztes Potential an erneuerbaren Energien, beispielsweise Holz- und Sonnenenergie resp. Biomasse. Theoretisch könnte der ganze Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Der Elektrizitätsbedarf im Thurgau kann auch unter Ausnützung der Effizienzpotentiale bei weitem nicht durch lokal verfügbare erneuerbare Energien gedeckt werden. Seite 8 / 13 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

9 Die vorwiegend an alten Industriestandorten befindlichen älteren Wasserkraftanlagen sind zu erneuern. Das Potential der Windkraft ist gering und wird derzeit einzig in Berg mit einer Leichtwindanlage genutzt. Wärmekraftkoppelungsanlagen, welche mit Holz, Biogas oder Erdgas betrieben werden, nutzen die eingesetzte Energie optimal und tragen zur Versorgungssicherheit bei. Betreffend Wärmenutzung aus Geothermie verfügt der Kanton über eine Übersichtskarte mit den einzelnen Gebieten, in denen Erdwärmesonden zulässig sind. Für die wärmetechnische Nutzung des Grundwassers und der Oberflächengewässer gelten in der Ostschweiz überall die selben Grundsätze. Die Übersichtskarte «Energiepotential aus Abwärme und Gewässer» vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Anlagen mit möglicher Abwärmenutzung und die grösseren Wasserkraftwerke im Thurgau. Der Regierungsrat verabschiedete 2007 das Konzept zur verstärkten Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. In der vertiefenden Studie «Potenziale der energetischen Nutzung biogener Abfallstoffe im Kanton Thurgau» wird ein grosses, ungenutztes Potenzial aufgezeigt, vor allem im Bereich des Hofdüngers, aber auch bei den biogenen Abfällen. Mit der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung des Bundes ist das Interesse an Vergärungsanlagen deutlich gestiegen. Die angebotsgerechte Planung dieser Anlagen will die Regierung mittels kantonaler Grundsätze sicherstellen. Der Regierungsrat hat dazu strategische Grundsätze zur energietechnischen Nutzung biogener Abfälle im Kanton Thurgau festgelegt (RRB Nr. 744 vom 30. September 2008). Diese sind in den vorliegenden Planungsgrundsätzen berücksichtigt. KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.2 Seite 9 / 13

10 Energie 4.2 Ver- und Entsorgung Seite 10 / 13 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

11 KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.2 Seite 11 / 13

12 Energie 4.2 Ver- und Entsorgung Seite 12 / 13 Ziffer Ver- und Entsorgung / KRP TG, Juni 2009

13 KRP TG, Juni 2009 / 4. Ver- und Entsorgung Ziffer 4.2 Seite 13 / 13

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