Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft Energiestatistik. Felix Jehle, Leiter Ressort Energie, Amt für Umweltschutz und Energie
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- Christa Weber
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1 Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft Energiestatistik Felix Jehle, Leiter Ressort Energie, Amt für Umweltschutz und Energie
2 Rahmenbedingungen für das neue Energiegesetz 1. Energiestrategie 2050 des Bundesrates - Energiewende 2. Bundesrecht, insbesondere Artikel 89 der Bundesverfassung Artikel 9 Energiegesetz des Bundes 3. Verfassung Kanton Basel-Landschaft Energiestrategie 2012 vom Regierungsrat Basel-Landschaft 5. Energiepolitik der Energiedirektorenkonferenz Energiepolitische Leitlinien Mustervorschriften der Kantone MuKEn 6. Energiepolitische Vorstösse vom Landrat 7. Entwicklung Stand der Technik
3 Die Regelungen konzentrieren sich auf den Gebäudebereich Gemäss Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung (BV) setzen sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein. Zuständig für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind gemäss Absatz 4 von Artikel 89 BV vor allem die Kantone. Dieser Schwerpunkt im Gebäudebereich und die darauf basierende Aufgabe der Kantone ist auch ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und der Energiestrategie 2050 des Bundes. Der Bund setzt im Gebäudebereich auf die Unterstützung der Kantone. Die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) hat diese Aufgabe mit der umgehenden Überarbeitung der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) entgegengenommen und erste klare Signale gesetzt. Der ganze (Strom)Versorgungsbereich ist primär Bundessache. Ergänzend zu der nationalen Aufgabe der Energieversorgung übernehmen die Kantone spezifische Aufgaben der Energieversorgung im Gebäudebereich. So besteht die Absicht der EnDK, dass Neubauten sich ab 2020 weitgehend selber mit Wärme versorgen und auch mit einem Anteil Elektrizität.
4 Das Energiegesetz setzt Rahmenbedingungen auf drei Ebenen Ebene Kanton Ebene Gemeinden Ebene Bauten
5 Ebene Kanton Zweck Energiesparen/Energieeffizienz/erneuerbare Energie Ziele und Wirksamkeitskontrolle -35% bis 2050 / 40% erneuerbare bis 2030 / Überprüfung Zielerreichung Energieplanung Kanton Abstimmung Bedarf und Angebot / Energiestatistik / Entscheidgrundlagen Standorte für Energiegewinnungsanlagen aus übergeordnetem Interesse Gefährdung Versorgungssicherheit / Vorrang erneuerbare Energien Gewinnung von Energie aus dem Untergrund Nutzungsrecht beim Kanton / Erkundungsmassnahmen / Konzession Verteilung von Elektrizität Netzgebiete / Anschlussrecht/-pflicht / Leistungsaufträge / Übernahme Elektrizität / Konzession Abgabe und Förderbeiträge Abgabe auf nichterneuerbare Energien / Energieförderbeiträge Neue Regelungen
6 Ebene Gemeinden Energieplanung Gemeinden Gemeinden können eine Energieplanung durchführen Wenn Energieplanung vorhanden, dann Anschlusspflicht an Wärmeverbund möglich Energieberatung Gemeinden und Kanton erteilen/bezahlen einen Leistungsauftrag Öffentliche Bauten und Anlagen Möglichst sparsame und effiziente Energienutzung Möglichst hoher Anteil erneuerbarer Energien Neue Regelungen
7 Ebene Bauten Sparsame und effiziente Energienutzung Neubauten, Umbauten, Umnutzungen, Sanierungen haustechnische Anlagen Industrielle und gewerbliche Einrichtungen Anteil erneuerbare Energie Neubauten, Umbauten, Umnutzungen, Sanierungen haustechnische Anlagen Industrielle und gewerbliche Einrichtungen Gebäudeenergieausweis Der Regierungsrat kann eine Verpflichtung einführen Elektroheizungen Neuinstallationen unzulässig Ersatz innert 15 Jahren, wenn diese älter als 25 Jahre sind Klimaanlagen Bewilligungspflicht Neue Regelungen
8 Ebene Bauten Heizungen/Kühlungen im Freien Nur mit erneuerbarer Energie oder Abwärme Wärmekraftkopplungsanlagen Auflage für WKK möglich, Regierungsrat legt Leistungsgrösse fest Wärmenutzung bei Elektrizitätserzeugung 100% Wärmenutzung bei fossiler Elektrizitätserzeugung weitgehende Wärmenutzung bei erneuerbarer Elektrizitätserzeugung Nutzung von Abwärme Abwärme in Gebäuden und Prozessen ist zu nutzen Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung Bewährtes beibehalten Neue Regelungen
9 Grossverbraucher/Areale/Überbauungen Grossverbraucher Zielvereinbarung mit dem Kanton Wenn Zielvereinbarung mit dem Kanton, dann Entlastung von Einzelbestimmungen Wenn Zielvereinbarung mit dem Kanton, dann Entlastung von Energieabgabe Areale Vereinbarung mit dem Kanton Wenn Vereinbarung mit dem Kanton, dann Entlastung von Einzelbestimmungen Wenn Vereinbarung mit dem Kanton, dann Entlastung von Energieabgabe Wärme-/Kälteerzeugung bei Gesamtüberbauungen Gemeinden und Kanton können gemeinsame Wärme-/ Kälteerzeugung vorgeben Neue Regelungen
10 Verzicht auf Regulierungen Verbrauchsabhängige Energiekostenabrechnung für Geräte, Apparate und Anlagen «In der Praxis wurde seitens Regierungsrat keine Bestimmungen erlassen, da in den vergangenen Jahren keine sinnvolle Anwendung erkannt wurde.» Wärmeverluste durch Abgase «Stand der Technik erübrigt eine Regelung.» Übernahme von Elektrizität «die Kostendeckende Einspeisevergütung des Bundes regelt ausreichend.» Genehmigung Konzessionsverträge für Elektrizität durch Regierungsrat «Vertrag zwischen Gemeinden und Werke, Gemeindeautonomie.» Genehmigung Konzessionsverträge für Erdgas durch Regierungsrat «Vertrag zwischen Gemeinden und Werke, Gemeindeautonomie.» Genehmigung von Tarifen für den Verkauf von leitungsgebundenem Gas «Aufgabe des Preisüberwachers.» Anlagen des Kantons und der Gemeinde, Beteiligungen «Hierzu braucht es keine gesetzliche Regelung.»
11 Fahrplan Totalrevision Energiegesetz MuKEn 2014 Vorbereitung Bearbeitung AUE Bearbeitung Rechtsdienst BUD und AUE Interne Vernehmlassung Externe Vernehmlassung Landrat, Kommissionen Grundlagen Detailbearbeitung sammeln Abstimmung mit Politische AUE Baselstadt Stimmung am runden Tisch abholen Abstimmung mit Rechtsdienst BUD Überarbeitung gemäss REA BUD Mitbericht Direktionen, Rechtsd. RR, Landeskanzlei Überarbeitung auf Basis Mitberichte RRB externe Vorlage LR Vernehmlassung Behandlung Externe Vorlage LR im Vernehmlassung RR Überarbeitung Überweisung auf Basis externe an LR Vernehmlassung Kommissionen Lesung im LR Beschluss im LR Frühest möglicher Termin Volksabstimmung
12 Energiestatistik BL und BS Energiepolitischer Regelkreis Wirkungsanalyse / Berichterstattung energiepolitische Zielsetzungen Massnahmen
13 Energiestatistik BL und BS Bauten mit Erdgas Bauten mit Heizöl, Holz usw. Erdgasverbrauch pro Objekt Daten GWR pro Objekt Amtl. Vermessung pro Objekt Ƞ Heizung Heiz/Warmwasser Usw. Spezifischer Verbrauch pro Gebäudekategorie Spezifischer Verbrauch pro Gebäudekategorie Daten GWR pro Objekt Amtl. Vermessung pro Objekt Ƞ Heizung Heiz/Warmwasser Usw. Kategorien bilden Heizöl-/Holzusw. Verbrauch pro Objekt
14 Energiestatistik BL und BS Gemeindestatistik 2010/2012 Erdgasverbrauch Heizölverbrauch Fern-/Nahwärmeverbrauch Holzenergieverbrauch Industrieabfälle Koks/Kohle Elektrizitätsverbrauch Thermische Sonnenenregie Nutzung Umweltwärme Nutzung Bio-/Klär-/Deponiegas Produktion Photovoltaik Produktion Wasserkraft CO 2 Emissionen (eventuell) Gemeindestatistik «Zukunft» Verbesserte Datengrundlage CO 2 Emissionen Stromverbrauch für Wärmepumpen Stromverbrauch Elektroheizungen
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