MuKEn 2014 Herausforderung an Neubauten und die Gebäudeerneuerung

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1 Energienetz Zug Roundtable, 13. Januar 2016 MuKEn 2014 Herausforderung an Neubauten und die Gebäudeerneuerung Jules Pikali, Dip. Ing. ETH/SIA Konferenz Kantonaler Energiefachstellen Regionalkonferenz der Zentralschweizer Kantone

2 Inhaltsübersicht MuKEn Grundlage für Energievollzug MuKEn 14 in Kürze Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 MuKEn 14 Umsetzung Zusammenfassung 2

3 MuKEn Grundlage für Energievollzug Die MuKEn ist ein von den Kantonen gemeinsam erarbeitete Vorlage für ein Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Gebäudebereich. Das Ziel der MuKEn ist eine möglichst weitgehende Harmonisierung der kantonalen Energiegesetzgebungen. Die MuKEn sind im Sinne einer «dringlichen Empfehlung» der EnDK bestmöglich in die kantonalen Bestimmungen zu übernehmen. 3

4 MuKEn Grundlage für Energievollzug Energiegesetz Bund Energiegesetze der Kantone Energieverordnungen Bundesverfassung Artikel 89 Abs. 4: Gebäude sind im Kompetenzbereich der Kantone wird vom Regierungsrat erlassen MuKEn SIA SIA SIA SIA 380/1 Die MuKEn ist ein von den Kantonen gemeinsam erarbeitetes Gesamtpaket energierechtlicher Vorschriften im Gebäudebereich. Das Ziel der MuKEn ist eine möglichst weitgehende Harmonisierung der kantonalen Energiegesetzgebungen. Die MuKEn sind im Sinne einer «dringlichen Empfehlung» der EnDK bestmöglich in die kantonalen Bestimmungen zu übernehmen. 4

5 MuKEn Grundlage für Energievollzug Basismodul (alle Kantone) Wärmeschutz von Gebäuden gebäudetechnische Anlagen Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfs bei Neubauten Eigenstromerzeugung (Neubauten) Erneuerbare Wärme bei Wärmeerzeugerersatz Elektrische Energie (SIA 380/4) Sanierung elektr. Heizungen/WW VHKA in Neubauten Wärmenutzung Stromerzeugung Grossverbraucher Vorbildfunktion öffentliche Hand GEAK, GEAK-Pflicht bei Förderung Zusatzmodule (einzelne Kantone) VHKA in bestehenden Bauten Heizungen im Freien, Freiluftbäder Ferienhäuser, Ferienwohnungen Gebäudeautomation in Neubauten Sanierungspflicht dezentrale elektr. Heizungen Ausführungsbestätigung Betriebsoptimierung GEAK-Anordnung bestimmte Bauten Energieplanung Wärmedämmung/Ausnützung 5

6 MuKEn Grundlage für Energievollzug rechtliche Grundlagen Vollzugsunterlagen Energiegesetz Energieverordnung MuKEn Vollzugshilfen Kantonales Deckblatt Nachweis- Formulare 6

7 Inhaltsübersicht MuKEn Grundlage für Energievollzug MuKEn 14 in Kürze Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 MuKEn 14 Umsetzung Zusammenfassung 7

8 MuKEn 14 in Kürze Vorgaben der EnDK an die MuKEn 14 Neue Gebäude, versorgen sich ganzjährig möglichst selbst mit Wärmeenergie und zu einem angemessenen Anteil mit Elektrizität. Gebäude welche vor 1990 erstellt wurden, verwenden keinen Strom für Widerstandsheizungen und Warmwasseraufbereitung. sollen verstärkt die Gebäudehülle sanieren und auf erneuerbare Energien umstellen. Staatseigene Bauten, erzeugen die Wärme bis 2050 zu 100% ohne fossile Brennstoffe... Beschluss der EnDK Zustimmung der Plenarversammlung der EnDK am 9. Januar

9 MuKEn 14 in Kürze Energiepolitik in den Kantonen Download /

10 MuKEn 14 in Kürze Neubauten NZEB Primärforderungen (Gebäudehülle) gewichtete Energiekennzahl (Wärmeerzeugung) Eigenstromerzeugung technische Vorgaben MuKEn 14 Normen, Stand der Technik

11 MuKEn 14 in Kürze Gebäude vor 1990 Anforderungen Einzelbauteile (Gebäudehülle) technische Vorgaben Erneuerbare Wärme beim Kesselersatz Sanierung elektr. Widerstandsheizungen und Wassererwärmer Mustervorschriften Normen, Stand der Technik

12 Inhaltsübersicht MuKEn Grundlage für Energievollzug MuKEn 14 in Kürze Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 MuKEn 14 Umsetzung Zusammenfassung 12

13 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Winterlicher Wärmeschutz Einzelbauteilnachweis, Neubauten Grenzwerte U li in W/(m 2 K) mit Wärmebrückennachweis neu bisher opake Bauteile (Dach, Decke, Wand, Boden) Fenster, Fenstertüren Türen Tore Storenkasten Einzelbauteilnachweis, Erneuerung Grenzwerte U li in W/(m 2 K) mit Wärmebrückennachweis neu bisher opake Bauteile (Dach, Decke, Wand, Boden) Fenster, Fenstertüren Türen Tore Storenkasten

14 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Winterlicher Wärmeschutz Beispiel Mehrfamilienhaus (Neubau): Grenzwert entspricht ungefähr heutigen Primäranforderungen von Minergie Gebäudehüllzahl A th /A E A th : thermische Gebäudehüllfläche A E : Energiebezugsfläche

15 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Winterlicher Wärmeschutz Beispiel Mehrfamilienhaus (Umbau oder Umnutzung) : Grenzwert entspricht ungefähr heutigen Primäranforderungen.

16 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Neubau: Gewichtete Energiekennzahl Rechnerischer Nachweis (wie Minergie) MuKEn14 35 kwh/m 2 a (Minergie 38 kwh/m 2 a) Gewichtung. Strom 2. Erdgas, Heizöl 1. Fernwärme 0.6. Biomasse (Holz) 0.7 Alternative: Standardlösungskombination 16

17 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Neubau: Gewichtete Energiekennzahl Standardlösungskombinationen (Beispiele) Wärmepumpe Luft / Wasser opake Bauteile 0.15 W/m 2 K Fenster 0.8 W/m 2 K Stückholzheizung opake Bauteile 0,17 W/m 2 K Fenster 1,00 W/m 2 K therm. Solaranlage mind. 2% der EBF

18 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Neubau: Gewichtete Energiekennzahl Beispiel Mehrfamilienhaus

19 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Neubau: Eigenstromerzeugung Jedes Gebäude soll einen Anteil des Stromverbrauches durch Eigenproduktion im, auf oder am Gebäude decken. Art der Stromerzeugung ist nicht vorgeschrieben (Im Regelfall werden PV eingesetzt werden). Erforderliche Elektrische Leistung: 10 W pro m 2 EBF max. 30 kw (mehr als 30 kw sind zulässig, aber mehr als 30 kw sind nicht verlangt) Ersatzabgabe ist möglich: ca. Fr pro kw (wird kant. festgelegt) 19

20 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Neubau: Eigenstromerzeugung

21 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Bild: dezentrale Elektroheizung Sanierungspflicht für Elektro- Heizungen mit Wasserverteilsystem (Zentrale Elektroheizungen) Stromverbrauch von Elektroheizungen im Winterhalbjahr: ca. 20% Wärmepumpen reduzieren den Verbrauch um einen Faktor 3-4 Sanierungsfrist von 15 Jahren (Damit soll die Erneuerung der Gebäudehülle vor dem Heizungsersatz möglich sein). Keine Sanierungspflicht für Elektroheizungen die als Zusatz- oder Notheizungen eingesetzt sind Sanierungspflicht für dezentrale Elektroheizungen als Zusatzmodul 21

22 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Sanierungspflicht zentrale Elektro-Wassererwärmer Stromverbrauch von Elektro- Wassererwärmern ca. 4 % Sanierungsfrist von 15 Jahren Verschiedene Sanierungsmöglichkeiten - Anschluss an die Heizung - Solarthermische Anlagen - Wärmepumpenboiler Sanierungspflicht betrifft nur Wohnbauten Keine Sanierungspflicht für Etagenboiler (Ausnahme: Neuersatz Warmwasserverteilung) 22

23 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz bestehenden Bauten mit Wohnnutzung Anteil nichterneuerbarer Energie max. 90% Gesamtheitliche Betrachtung - Standardlösungen oder - Zertifizierung nach Minergie oder - GEAK Gesamtenergieeffizienzklasse D Standardlösungen (Auszug) - Sonnenkollektoren 2% EBF - erneuerbare Energie (Wärmepumpe etc.) - Fernwärmeanschluss (mit erneuerbarer Energie) - WP-Boiler und Photovoltaik - Massnahmen an der Gebäudehülle - Einbau Komfortlüftung (WRG > 70%) 23

24 Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 GEAK Gebäudeenergieausweis GEAK als freiwilliges Instrument zur benutzerunabhängigen Effizienzbeurteilung GEAKplus-Pflicht (oder Minergie) bei Förderbeiträgen ab Fr GEAK als Berechnungsbasis für eine vereinfachte Förderung GEAK-Pflicht (Zusatzmodul) 24

25 Inhaltsübersicht MuKEn Grundlage für Energievollzug MuKEn 14 in Kürze Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 MuKEn 14 Umsetzung Zusammenfassung 25

26 MuKEn 14 Umsetzung bis 2020 MuKEn V-Bestimmungen prüfen Kant. Gesetzesprozess Kantonale Verordnung EN Normen CH Normen (SIA) Die Zentralschweizer Kantone betrachten eine koordinierte Einführung der MuKEn14 als zentrales Anliegen. Damit soll für alle beteiligten Akteure ein klarer und einheitlicher Rahmen geschaffen werden. Die Einführung soll sowohl zeitlich, als auch inhaltlich (Zusatzmodule) abgestimmt werden. 26

27 MuKEn 14 Umsetzung Abstimmung mit den Fachnormen Norm SIA 180 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden», Ausgabe 2014 Norm SIA 380/1 «Thermische Energie im Hochbau», Ausgabe 2009 (in Revision) Norm SIA 380/4 «Elektrische Energie im Hochbau», Ausgabe 2006 (in Revision) Norm SIA 382/1 «Lüftungs- und Klimaanlagen Allgemeine Grundlagen und Anforderungen», Ausgabe 2014 Norm SIA 384/1 «Heizungsanlagen in Gebäuden Technische Anforderungen», Ausgabe 2009 Norm SIA 384/3 «Heizungsanlagen in Gebäuden Energiebedarf», Ausgabe 2013 Norm SIA 416/1 «Kennzahlen für die Gebäudetechnik», Ausgabe 2007 (in Revision) Merkblatt SIA 2028 «Klimadaten für Bauphysik, Energie- und Gebäudetechnik», Ausgabe 2012

28 Zusammenfassung Die MuKEn legen die Grundlage für die Harmonisierung der Energievorschriften in den Kantonen. MuKEn orientieren sich für Neubauten am Fast-Nullenergie-Standard. Sie ist abgestimmt auf den Stand der Technik und die Entwicklung in Europa. Mit der MuKEn werden auch bestehende Bauten betrachtet. Mit massvollen Massnahmen soll der Energiestandard und die Nutzung erneuerbarer Energien in diesen ebenfalls verbessert werden. Die MuKEn schafft für die Energiestrategie des Bundes die Voraussetzungen im Gebäudebereich. Die MuKEn ist als Gesamtwerk zu verstehen. Dieses ist abgestimmt auf geltende Normen und das Bauwesen in der Schweiz. MuKEn ist heute bereits Grundlage und Orientierungshilfe für Fachleute und professionelle Investoren. MuKEn befindet sich im politischen Prozess, die Unterstützung der politischen Akteure (und Fachleute) ist wichtig. 28

29 Inhaltsübersicht MuKEn Grundlage für Energievollzug MuKEn 14 in Kürze Ausgewählte Inhalte der MuKEn 14 MuKEn 14 Umsetzung Zusammenfassung 29

30 Download: Originaltext MuKEn14 Grundlagen, Medienmitteilung etc. Weiterbildung, Kursangebote 30

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