Förderreglement nachhaltiger Projekte in Thalwil
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- Nicolas Schreiber
- vor 8 Jahren
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1 Förderreglement nachhaltiger Projekte in Entwurf der Projektkommission Energieplanung am 20. Januar 2010 als Antrag an den Gemeinderat verabschiedet 1
2 Mit einem auf vier Jahre begrenzten Rahmenkredit fördert die Gemeinde nachhaltige Projekte, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Sachplans Energie sowie dem Label Energiestadt stehen. 1 Zweck Nachhaltige Projekte zur sparsamen und effizienten Energienutzung sollen mit Beiträgen gefördert werden. Das Reglement legt die Bedingungen für die Einrichtung dieser Förderbeiträge fest. Zuständigkeit Geltungsbereicht Anspruch Anforderungen 2 Allgemeine Bestimmungen Über die Gewährung von Energie-Förderbeiträgen entscheidet die Planungs- und Baukommission. Beiträge für Pilotanlagen und innovative Projekte (Kap. 3.1) sowie Beiträge von über Fr. 50'000 werden durch den Gemeinderat entschieden. Das Reglement gilt ausschliesslich für in lokalisierte Liegenschaften und Fördermassnahmen. Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Energie-Förderbeitrag durch die Gemeinde. Entscheide der Planungs- und Baukommission sowie des Gemeinderates sind abschliessend. Die Anforderungen von Bund und Kanton Zürich gelten für entsprechende Massnahmen auch als Voraussetzung für die Gewährung von kommunalen Beiträgen. Fördergesuche müssen bei allen Förderprogrammen immer vor Baubeginn eingereicht werden; eine nachträgliche Subventionierung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen. 3 Geförderte Massnahmen Energieberatung Energie-Coaching 3.1 Energieberatung Bauwillige können bei der Gemeindeverwaltung zum Preis von Fr. 50 einen verbilligten Gutschein für eine Erst-Energieberatung beziehen. Damit können Bauwillige eine Besichtigung der Liegenschaft durch eine von der Gemeinde bestimmte Energiefachperson mit Beratungsgespräch beanspruchen (Umfang ca. zwei Arbeitsstunden). Um die Unterstützten zu begleiten und deren Qualität zu sichern, gewährt die Gemeinde zusätzlich einen Beitrag von Fr bis Fr. 4'000 in Abhängigkeit von der Grösse des Projektes. Der Beitrag wird ausbezahlt, wenn ein Energieberater (vgl. Beraterliste Forum Energie Zürich) den ganzen Planungsund Umsetzungsprozess begleitet hat und der Gemeinde ein von ihm unterzeichneter Prüfbericht über die ausgeführten Massnahmen eingereicht wurde. 2
3 programm.ch 3.2 Gebäudeprogramm der Kantone und des Bundes Ab Januar 2010 werden mit einem nationalen Gebäudesanierungsprogramm Beiträge an die wärmetechnische Sanierung von Gebäudeteilen wie Aussenwand, Dach, Boden und Fenster bei Wohnbauten, Dienstleistungsgebäuden und öffentliche Bauten geleistet. Das in der ganzen Schweiz gültige Förderprogramm wird finanziert durch die CO 2 -Abgabe und wird durch den Kanton Zürich vollzogen Fördermodell Bund Es werden folgende Massnahmen gefördert: Fr. 70/m 2 für den Ersatz von Fenstern, sofern der Wärmedurchgangswert (U-Wert) des Fensterglases mind. 0,7W/m 2 K beträgt; Fr. 40/ m 2 an die Wärmedämmung von Wand, Dach, Boden (gegen Aussenklima), sofern der U-Wert mind. 0,2W/ m 2 K beträgt; Fr. 15/ m 2 an die Wärmedämmung von Wand, Dach, Boden (gegen unbeheizte Räume), sofern der U-Wert mind. 0,25W/ m 2 K beträgt. Förderbeitrag Die Gemeinde gewährt zusätzlich 50 % der bewilligten Beiträge des Bundes an die Gebäudesanierungsmassnahmen. Bedingungen & Grundsätze Förderprogramm Energie des Kantons Zürich Die Bedingungen für kantonale Förderbeiträge und die Grundsätze für deren Beitragsbemessung gelten auch für die gewährten kommunalen Beiträge. Beiträge des kantonalen Förderprogrammes Folgende Bereiche des Förderprogrammes Energie des Kantons Zürich werden durch die Gemeinde gefördert: Fr. 50/m 2 Energiebezugsfläche (EBF) für die ersten 1'000 m 2, resp. Fr. 40/m 2 EBF für die weitere EBF bei Gesamtsanierung bestehender beheizter Gebäude nach dem MINERGIE- Standard (als Bonus zum Gebäudeprogramm des Bundes); Fr. 100/m 2 EBF des Altbaus für Ersatzneubauten im MINERGIE-P-Standard; Fr / Grundbeitrag plus Fr. 150/m 2 für die ersten 100 m 2, resp. Fr. 120/m 2 für die weitere Absorberfläche für thermische Solaranlagen mit mehr als 3 m 2 Absorberfläche bei bestehenden Gebäuden; Leistungsabhängige Beiträge an den Ersatz von Elektro- Widerstandsheizungen mit Erdsondenwärmepumpe bis max. 40 kw Heizleistung; Beiträge an die Neuinstallation von elektronischen Heizkostenverteilern oder Wärmezählern in bestehenden Gebäuden. Förderbeitrag Die Gemeinde gewährt zusätzlich 50 % der bewilligten Beiträge des Kantons Zürich an die oben aufgeführten Massnahmen der Gebäudehüllensanierung und der Haustechnik. Für Gebäudesanierungen mit Denkmalschutz-Auflagen oder im 3
4 MINERGIE-ECO-Standard wird ein erhöhter Beitrag von 80 % der bewilligten Beiträge des Kantons Zürich gewährt. MINERGIE- Neubauten Pilotanlagen, innovative Projekte 3.4 Weitere Fördermassnahmen Die Gemeinde gewährt für MINERGIE-Neubauten einen Beitrag von 50 % der Zertifizierungskosten, max. Fr. 2'000. Für Pilotanlagen und innovative Projekte im Sinne der kantonalen und kommunalen Energiepolitik kann die Gemeinde Beiträge an besondere Investitionen oder Risiken gewähren. Produkte Geräte und Die Gemeinde finanziert oder unterstützt periodisch Aktionen für innovative und besonders energiesparende Produkte und Geräte. Diese Angebote sind für alle in wohnhaften Personen gültig. Dabei strebt die Gemeinde eine Zusammenarbeit mit dem DLZ Infrastruktur oder lokalen Organisationen und Gewerbetrieben an. Zuständigkeit 4 Schlussbestimmungen Der Gemeinderat erlässt dieses Reglement vorbehältlich der Zustimmung der Gemeindeversammlung zum Rahmenkredit. Ausführungsfrist Auszahlung Mit dem Bau resp. der Sanierung des Gebäudes oder der Anlage muss innert 18 Monaten seit der Zusicherung des Förderbeitrags begonnen werden. Ansonsten verfällt der zugesicherte Beitrag. Die Auszahlung des Beitrages erfolgt nach Abschluss der Arbeiten durch das DLZ Planung, Bau und Vermessung gegen einen geeigneten Nachweis (z.b. Bestätigung des Energie- Coaches, MINERGIE-Zertifikat). Die Gemeinde kann Ausführungskontrollen durchführen. Vom Gemeinderat genehmigt mit GRB. vom GEMEINDERAT THALWIL Gemeindepräsidentin: Gemeindeschreiber: Christine Burgener Martin Pallioppi Hinweise, Kontaktadressen Informationen zu Anlässen in den Gemeinden sowie zu vergünstigten Energieberatungungsangeboten (Baudirektion Kanton Zürich) Gesamtes Förderprogramm Kanton Zürich mit Detailbestimmungen (Baudirektion Kanton Zürich) Hotline für Auskünfte zum Gebäudeprogramm der Kantone und des Bundes (Baudirektion Kanton Zürich) bauamt@thalwil.ch DLZ Planung, Bau und Vermessung, Dorfstrasse 10,
5 ch Steuerliche Anreize; Erlasse und Merkblätter zu abzugsfähigen Investitionen 5
III. Förderprogramm Gebäude
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