Sehr geehrte Damen und Herren
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- Michaela Wagner
- vor 6 Jahren
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1 Sehr geehrte Damen und Herren Handel Schweiz und Swissmem, zwei starke Aussenhandelsverbände unserer Wirtschaft, haben in den vergangenen Monaten das Projekt "neue Berufsprüfungen im Aussenhandel" entscheidend voran gebracht: das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie hat die Prüfungsordnungen für Aussenhandelsfachfrau/-mann mit eidg. Fachausweis und für Aussenhandelsleiterin/-leiter mit eidg. Diplom genehmigt Handel Schweiz hat zusammen mit Swissmem den Trägerverein für diese Prüfungen gegründet ein professionelles Prüfungssekretariat ist operativ ( Im Frühjahr 2014 wurden die Prüfungen zum ersten Mal erfolgreich durchgeführt Die nächste Herausforderung ist nun ständige Rekrutierung von weiteren Expertinnen und Experten. Da im bewährten und praxisnahen Milizsystem gearbeitet wird, streben wir einen grossen und stabilen Expertenpool an. Es ist von grösster Wichtigkeit, dass wir in dieser Funktion Personen einsetzen können, die dem Niveau der Ausbildung gerecht werden. Wir suchen Personen, die: - über eine grosse Erfahrung im Aussenhandel verfügen - mit Vorteil in leitender Position sind (Team- oder Abteilungsleitung, Geschäftsführung) - geschäftliche Kommunikation beherrschen und beurteilen können - bereit sind, in diesem wichtigen Bereich der Handelsbranche - immerhin geht es um die Weiterbildung unseres Fach- und Führungspersonals - ihr berufliches Knowhow zur Verfügung zu stellen - den zeitlichen Aufwand leisten können: einen Tag Schulung im Frühjahr 2016, mindestens einen Tag Prüfungen (max. 3 Tage) im Juni 2016 Natürlich wird die Prüfungsleitung Schulungen für die Expertinnen und Experten anbieten. Unser Ziel ist es, diese Schlüsselpersonen durch eine gute Betreuung optimal auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten. Eine faire Entschädigung darf vorausgesetzt werden. Bitte leiten Sie die beiliegenden Unterlagen an Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten weiter, die Ihrer Meinung nach über die oben beschriebenen Qualitäten verfügen. Wenn Sie selber sich für die Tätigkeit als Prüfungsexperte interessieren: Herr Würth, der Prüfungsleiter der neuen Aussenhandelsprüfungen, steht Ihnen sehr gerne für Fragen oder Bemerkungen zur Verfügung (info@epah-efce.ch, ). Ich danke Ihnen schon jetzt für die wertvolle Unterstützung Freundliche Grüsse Ueli Stursberg
2 Anforderungen und Aufgaben als Prüfungsexperte/in Eidg. Berufsprüfung (BP) Aussenhandelsfachfrau/-mann Eidg. Höhere Fachprüfung (HFP) Aussenhandelsleiter/in Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage Seite 2 2. Prüfungsorganisation Seite 2 3. Anforderungen an den Prüfungsexperten Seite 2 4. Schulung der Prüfungsexperten Seite 3 5. Tätigkeiten als Prüfungsexperte Seite 3 6. Zeitaufwand für die Tätigkeiten als Prüfungsexperte Seite 4 7. Expertenentschädigung Seite 5 8. Spesenvergütung Seite 5 9. Bewerbung als Prüfungsexperte Seite 6 Anhang 1: Spezialgebiete der Prüfungen Seite 7 Anhang 2: Einsatzmöglichkeiten als Prüfungsexperte Seite 8 Zur einfacheren Lesbarkeit sind die Anforderungen und Aufgaben für die Prüfungsexpertinnen und Experten in männlicher Form geschrieben. Es werden jedoch immer beide Geschlechter gemeint. Gültigkeit: ab 1. Januar 2013 Kloten, 30. November / 8
3 1. Ausgangslage 2012 wurde das Berufsbild des Aussenhandelsfachmanns und des Aussenhandelsleiters neu geschaffen und entsprechende Prüfungsordnungen und Wegleitungen für die Berufsprüfung resp. Höhere Fachprüfung formuliert. Diese treten per 1. Januar 2014 in Kraft und ersetzen die bisherigen Prüfungsordnungen und Wegleitungen des Importfachmanns, Exportfachmanns, Importleiters und Exportleiters. Die Trägerschaft der neuen Prüfungen sind die Swissmem und der VSIG Handel Schweiz. 2. Prüfungsorganisation Das oberste Organ der Prüfungen ist die Prüfungskommission, welche von der Trägerschaft gewählt wird. Für die Planung, Organisation, Durchführung und Administration der Prüfungen sind das Prüfungssekretariat und der Prüfungsleiter verantwortlich. Er ist die Kontaktperson für die Prüfungsexperten, die Prüfungskommission und die Trägerschaft. Die Prüfungsexperten werden von der Prüfungskommission gewählt. 3. Anforderungen an den Prüfungsexperten Die Prüfungsexperten übernehmen eine tragende Rolle für eine erfolgreiche Durchführung und Beurteilung der Prüfungen. Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass Prüfungsexperten gewissen Kriterien gerecht werden. Hauptsächlich sind dabei zwei Aspekte abzudecken. Der Prüfungsexperte verfügt über: - Ausreichende Berufserfahrung sowie entsprechende Qualifikationen - Sozial- und Kommunikationskompetenzen Ideal ist ein Abschluss auf höherer Stufe als geprüft wird oder eine gleichwertiger Abschluss und eine breite und langjährige Berufserfahrung im Aussenhandel liegen vor. Die Auswahl der Experten erfolgt idealerweise anhand der nachfolgenden Kriterien. Kriterien zur Auswahl der Prüfungsexperten - Der Prüfungsexperte verfügt über einen vergleichbaren, idealerweise höher eingestuften Ausbildungs- oder Weiterbildungsabschluss und eine mindestens 5- jährige Berufserfahrung im Bereich des Aussenhandels. - Der Prüfungsexperte kennt sich im Tätigkeitsfeld Aussenhandel hervorragend aus. - Der Prüfungsexperte verfügt idealerweise über Erfahrungen in der Leistungsbeurteilung (z.b. als Führungskraft) - Der Prüfungsexperte verfügt über eine hohe kommunikative Kompetenz und nimmt in Prüfungsgesprächen eine wertschätzende, objektive und konstruktive Haltung ein. - Der Prüfungsexperte ist bereit, gemäss Zeitaufwand für Entwicklungs- und/oder Prüfungs- sowie Korrekturarbeit die individuell gewählte Einsatzzeit zu investieren und einzuhalten. - Der Prüfungsexperte ist bereit, an Informations- und einführenden Schulungsanlässen teilzunehmen. 2 / 8
4 - Der Prüfungsexperte ist bereit, sein Wissen in nachfolgenden Prüfungsdurchgängen einzubringen und im Amt zu wirken. - Der Prüfungsexperte ist absolut zuverlässig. Er ist verbindlich und hält die Termine konsequent ein. - Der Prüfungsexperte bekennt sich zu absoluter Diskretion. Er gibt insbesondere keine Aufgabenstellungen weiter, auch nicht aus vergangenen Durchgängen. Er behandelt Prüfungsinformationen, Noten und Ergebnisse aus allfälligen Rekursverhandlungen absolut vertraulich. - Der Prüfungsexperte unterzeichnet für jedes Prüfungsjahr den Expertenkodex. 4. Schulung der Prüfungsexperten Für die anspruchsvolle Tätigkeit als Prüfungsexperte ist die Teilnahme an einer Schulung unabdingbar. Der Experte besucht vor den Prüfungen eine 1-tätige Schulung mit folgenden Inhalten: - Information über den Prüfungsablauf - Einführung in die Aufgaben und Beurteilungsdimensionen - Training des Beobachtungs- und Bewertungsprozesses - Protokollführung und Notenfindung - Reflexion über die Expertenrolle - Administration 5. Tätigkeiten als Prüfungsexperte Die Haupttätigkeiten der Prüfungsexperten sind: - Erstellung der Prüfungen - Durchführung der Prüfungen - Korrekturarbeit - Beurteilung Diplomarbeit HFP - Qualitätssicherung Erstellung der Prüfungen - Verschiedene Prüfungsexperten erstellen als Fachexperten aus ihrem Spezialgebiet spezifische Prüfungsfragen und Antworten (Spezialgebiete: siehe Anhang 1). Diese Prüfungsfragen der verschiedenen Fachgebiete bilden die Grundlage für alle schriftlichen und mündlichen Prüfungen der HFP und BP (Ausnahme: Fallstudie BP). - Basierend auf den Prüfungsfragen der Fachexperten erstellen zwei Prüfungsexperten zusammen als Fachvorstand eine schriftliche Prüfung samt Musterlösung oder 10 Fragebogen für eine mündliche Prüfung. - Zwei Prüfungsexperten erstellen zusammen als Fachvorstand die Fallstudie (BP) samt Musterlösung. Durchführung der Prüfungen - Die schriftlichen Prüfungen finden ohne Einsätze von Prüfungsexperten statt. - Zwei Prüfungsexperten bilden ein Expertenteam in einem mündlichen Prüfungsfach. - Die vorbereiteten Fragebogen des Fachvorstands bilden die Grundlage für eine mündliche Prüfung. 3 / 8
5 - Das Expertenteam ergänzt und vertieft die vorgegebenen Fragen der verschiedenen Fragebogen. - Das Expertenteam erstellt die Prüfungsprotokolle, beurteilt die Leistung des Prüfungskandidaten und ist für die Notengebung verantwortlich. Korrekturarbeit - Die schriftlichen Prüfungen und die Fallstudie (BP) werden von einem Expertenpool korrigiert. - Die Notengebung basiert auf einem vorgegebenen Punkte-/Noten-Raster. Beurteilung Diplomarbeit HFP - Zwei Prüfungsexperten korrigieren und benoten gemeinsam eine Diplomarbeit - Einer der beiden Prüfungsexperten betreut den Prüfungskandidaten während der Erstellung der Diplomarbeit (4 Std.) - Die beiden Prüfungsexperten bereiten sich für das Expertengespräch mit dem Prüfungskandidaten vor, führen das Expertengespräch, beurteilen die Leistung des Prüfungskandidaten, Erstellen ein Prüfungsprotokoll und erteilen die Prüfungsnote. Qualitätssicherung - Zwei Prüfungsexperten beurteilen unabhängig voneinander je eine schriftliche Prüfung, die Fallstudie (BP) oder die Fragebogen für eine mündliche Prüfung. - Jeder Prüfungsexperte erstellt ein Protokoll 6. Zeitaufwand für die Tätigkeiten als Prüfungsexperte Für die verschiedenen Aufgaben als Prüfungsexperte gelten folgende Zeitvorgaben: Aufgaben Funktion Dauer /Experte Erstellung einer schriftliche BP Fachvorstand 20 Std. Erstellung einer schriftliche HFP Fachvorstand 25 Std. Erstellung der schriftliche Fallstudie BP Fachvorstand 30 Std. Erstellung von 10 Fragebogen einer mündlichen Prüfung (HFP/BP) Fachvorstand 30 Std. Erstellung von 10 Fachfragen für schriftliche/mündliche Prüfungen (HFP/BP) Fachexperte 8 Std. Durchführung mündliche Prüfung (HFP/BP) Prüfungsexperte 1 Tag oder ½ Tag Korrektur schriftliche Prüfungen (HFP/BP) und Fallstudie Prüfungsexperten als Expertenpool Nach Aufwand Diplomarbeit korrigieren, beurteilen, Expertengespräch führen, benoten Prüfungsexperte 6 Std. Betreuung bei Erstellung der Diplomarbeit Prüfungsexperte 4 Std. Qualitätssicherung schriftliche Prüfung BP Prüfungsexperte 4 Std. Qualitätssicherung schriftlich Prüfung HFP Prüfungsexperte 6 Std. Qualitätssicherung Fallstudie BP Prüfungsexperte 6 Std. Qualitätssicherung für 10 Fragebogen der mündlichen Prüfungen (HFP/BP) Prüfungsexperte 4 Std. Die Zeitvorgaben gelten als Zeitmaximum je Aufgabe (Ausnahme: Durchführung mündliche Prüfungen). Der effektive Zeitaufwand je Aufgabe wird abgerechnet. Bei den mündlichen Prüfungen werden Tages- oder Halbtages-Pauschalen abgerechnet. 4 / 8
6 7. Expertenentschädigung Honoraransatz Der Expertentätigkeit liegt ein Stundenansatz von SFr als Honorar zugrunde. Übersteigt der Aufwand eines Experten SFr. 2'300.- pro Kalenderjahr (Stand 2012), werden vom Honorar die gesetzlichen Sozialversicherungen abgezogen. Ist der Experte selbständig oder rechnet ein Experte über seinen Arbeitgeber ab, werden in keinem Fall Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Für die Teilnahme an Expertenschulungen gilt ein reduzierter Honoraransatz und wird pauschal abgegolten. Pauschalen Für die Korrekturen der schriftlichen Prüfungen (HFP/BP) und der Fallstudie BP werden die Experten gemeinsam pauschal je korrigierte Prüfung vergütet. - Schriftliche BP: SFr je Prüfung - Schriftliche HFP: SFr je Prüfung - Fallstudie BP: SFr je Fallstudie Das Total der Pauschalen, berechnet aus der Anzahl der zu korrigierenden Prüfungen, wird durch die Anzahl Experten geteilt (Beispiel: 12 Experten korrigieren 120 BP: 120 x SFr = SFr. 6'000.- : 12 Experten = SFr je Experte) Für die Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Prüfung wird ein Prüfungsexperte pauschal vergütet. - Tagespauschale: SFr je Experte - Halbtagespauschale: SFr je Experte 8. Spesenvergütung Reisespesen - Reispesen für Experteneinsätze werden unabhängig vom benutzen Verkehrsmittel wie folgt vergütet: SBB 2. Klasse 1/1 Tarif Wohnort-Einsatzort-Wohnort - Es muss kein Beleg erbracht werden. Verpflegungskosten - Die Experten werden während ihrer Einsätze durch die Prüfungsorganisation verpflegt. - Es werden keine zusätzlichen Verpflegungskosten vergütet. 5 / 8
7 Übernachtungskosten - Für gewisse Experteneinsätze ist eine Anreise am Vorabend (z.b. bei den mündlichen Prüfungen) oder eine Übernachtung zwischen den Einsätzen (z.b. bei den Korrekturarbeiten) vorgesehen. - Die Übernachtungskosten werden durch die Prüfungsorganisation bezahlt. - Der Vorabend eines Experteneinsatzes wird nicht vergütet. Weitere Spesen - Mit der Expertenentschädigung (Stundenhonorar, Pauschalen, Reisespesen) sind sämtliche Leistungen der Prüfungsexperten abgegolten. - Weitere Spesen werden nicht vergütet. 9. Bewerbung als Prüfungsexperte Bei Interesse an einem Einsatz als Prüfungsexperte senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen bestehend aus - Lebenslauf - Motivationsschreiben - Spezialgebiete (siehe Anhang 1) - Einsatzmöglichkeiten (siehe Anhang 2) elektronisch oder per Post ans Prüfungssekretariat EPAH-EFCE (Adresse, siehe Fusszeile). Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Prüfungsleiter Stefan Würth, erreichbar unter stefan.wuerth@epah-efce.ch oder unter Wir danken Ihnen für Ihr Engagement für die Prüfungen im Aussenhandel. 6 / 8
8 Anhang 1 Spezialgebiete der Prüfungen In den Wegleitungen BP Aussenhandelsfachfrau/-mann und HFP Aussenhandelsleiter/in (Gültigkeit ab ) sind die Themenbereiche, die Lernziele und Anforderungen präzisiert. Bitte markieren Sie alle Zeilen in der nachfolgenden Tabelle gemäss Index. Index: S = in diesem Thema bin ich Spezialist G = in diesem Thema habe ich gute Kenntnisse, benötige aber eine Auffrischung K = in diesem Thema habe ich für einen Experteneinsatz keine/zuwenig Kenntnisse BP - Import und Export (schriftlich/mündlich) Geschäftsprozesse Waren- und Dienstleistungsverkehr Geldfluss und Zahlungsverkehr Aussenwirtschaft Gesetzliche Rahmenbedingungen Vertragswesen Risikomanagement Experte BP - Betriebswirtschaft (schriftlich/mündlich) Organisation und Führung Marketing Finanz- und Rechnungswesen Experte HFP - Import und Export (schriftlich/mündlich) Geschäftsprozesse Waren- und Dienstleistungsverkehr Geldfluss, Zahlungssicherung und Devisenverkehr Internationale Rahmenbedingungen Gesetzliche Rahmenbedingungen Rechtsfragen im Aussenhandel Risikomanagement Experte HFP - Unternehmensführung (schriftlich/mündlich) Organisation und Führung Marketing und Kommunikation Finanzen Experte 7 / 8
9 Anhang 2 Einsatzmöglichkeiten als Experte Bitte markieren Sie alle Zeilen in der nachfolgenden Tabelle gemäss Index. Index: 1 = dies ist meine 1. Wahl sehr hohes Interesse an einem Einsatz 2 = dies ist meine 2. Wahl Interesse vorhanden, kann bei Bedarf eingesetzt werden 0 = kein Interesse an einem Einsatz Aufgaben Fachvorstand: Erstellung BP Import und Export (schriftlich/mündlich) Fachvorstand: Erstellung BP Betriebswirtschaft (schriftlich/mündlich) Fachvorstand: Erstellung Fallstudie BP schriftlich Fachvorstand: Erstellung HFP Import und Export (schriftlich/mündlich) Fachvorstand: Erstellung HFP Unternehmensführung (schriftlich/mündlich) Fachexperte: Erstellung 10 Fragen/Spezialgebiet (Präzisierung im Anhang 1) Prüfungsexperte: mündl. BP Import und Export Prüfungsexperte: mündl. BP Betriebswirtschaft Prüfungsexperte: mündl. HFP Import und Export Prüfungsexperte: mündl. HFP Unternehmensführung Prüfungsexperte: Diplomarbeit HFP Prüfungsexperte im Expertenpool für Korrekturarbeiten (schriftliche HFP/BP) Qualitätssicherung BP Import und Export (schriftlich/mündlich) Qualitätssicherung HFP Import und Export (schriftlich/mündlich) Qualitätssicherung BP Betriebswirtschaft (schriftlich/mündlich) Qualitätssicherung HFP Unternehmensführung (schriftlich/mündlich) Qualitätssicherung Fallstudie BP (schriftlich) Einsatz Jeder Prüfungsexperte kann verschiedene Expertenaufgaben übernehmen. Die effektive Verteilung der Aufgaben und die definitive Einteilung der Experten erfolgt erst bei der konkreten Planung des Prüfungsjahrs. Dazu wird vorab die zeitliche Verfügbarkeit mit jedem Experten vorgängig geklärt. 8 / 8
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