Leistungsbeschreibung Allgemein - Reinigungsausschreibung

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1 Samtgemeinde Elm-Asse Gebäudemanagement Leistungsbeschreibung Allgemein - Reinigungsausschreibung Grundschule Groß Denkte Kindertagesstätte Phantasia, Groß Denkte Grundschule Kissenbrück Kläranlage Groß Biewende Kläranlage Wittmar 1

2 Inhaltsverzeichnis 1 Leistungsbeschreibung für die Raumreinigung allgemein Die nachstehende Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach: 1.1 Vorbemerkungen 1.2 Qualitätsstandards 1.3 Definition der Reinigungsverfahren 1.4 Reinigungsstandards für die Raumreinigung allgemein 1.5 Reinigungshäufigkeiten 1.6. Überwachung der Reinigungsqualität 2. Kalkulationshinweise 2

3 1.1 Vormerkung Allgemeines Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Vorgabe, Turnus und Verfahren) sach- und fachgerecht, entsprechend den allgemeinen anerkannten Regeln des Gebäudereinigerhandwerks, zu erbringen. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungen an ein fachlich versiertes und leistungsfähiges Unternehmen. Der Auftrag wird für den Zeitraum von 2 Jahren vergeben. Angegebene und als Kalkulationsbasis vorgegebene Jahresreinigungstage sind auf der Basis bisheriger Erfahrungen ermittelt und im Preisblatt ausgewiesen. Eventuelle Änderungen eigener Eintragungen in der Handversion müssen zweifelsfrei erkennbar sein. Die Verantwortlichen im Haus bestätigen einmal monatlich schriftlich die einwandfreie Reinigung Organisation der Unterhaltsreinigung Der Auftragnehmer hat sich vor der Abgabe eines Angebotes im Objekt über die Beschaffenheit der Böden und sanitären Einrichtungen sowie über die örtlichen Verhältnisse, auch hinsichtlich der vorhandenen Wasseranschlüsse, der Befüllungs-, Entleerungs- und Abstellmöglichkeiten für Reinigungsmaschinen und der Lage und Größe der Putzkammern zu informieren. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer, soweit vorhanden, unentgeltlich Räume für die Aufbewahrung von Putzmitteln und Reinigungsgeräten zur Verfügung. Diese Räume sind in einen Reinigungszyklus nach eigenem Ermessen mit einzubeziehen und ohne Berechnung zu reinigen. Reinigungsmittel sind in geeigneter Art, Menge und Qualität vor Ort vorzuhalten. Eingesetzte Geräte und Arbeitsmittel sind in diesen Räumen so zu lagern, dass es nicht zu Gefährdung für Dritte kommt und keine Geruchsbelästigungen bzw. sonstige unhygienische Zustände auftreten. 3

4 Für die eingesetzten Produkte sind dem Auftraggeber die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gem. EG-Richtlinie 91/155 EWG vorzulegen. Für alle eingesetzten Produkte und Zubereitungen ist eine Ersatzstoffsuche vorab durchzuführen, um gesundheitliche und umweltbelastende Risiken zu minimieren. Die nachfolgenden hygienischen Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden: Die Reinigung von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen ist mit nach Reinigungsbereichen (Toilette, übrige Sanitärausstattung, Nutzflächen, Küchenbereich) getrennten Reinigungsutensilien (z.b. Eier, Reinigungstextilien) durchzuführen. Es ist darauf zu achten, dass diese Trennung eingehalten wird. Kategorie A (rot): Kategorie B (gelb): WC-Becken, Urinale und Fliesen im umgebenden Bereich, WC-Bürsten übrige sanitäre Ausstattung und Einrichtung wie z.b. Waschbecken, Fliesen, Ablagen, Armaturen, Spiegel, Duschkabinen und Duschen, Türen Kategorie C (blau): Ausstattung und Einrichtung bei Nutzflächen wie Schreibtische, Stühle, Regale, Heizkörper, Türen etc. Kategorie D (grün): Ausstattung und Einrichtungen im Küchenbereich einschl. Teeküche 4

5 Die eingesetzten Reinigungskräfte müssen fachlich und körperlich jederzeit in der Lage sein, die den Ausschreibungsunterlagen kalkulierten Leitungswerte auch tatsächlich zu erbringen. Die Leistungszeit der Reinigungskräfte ist durch den Auftragnehmer in geeigneter Weise tagesgenau und nachprüfbar vor Ort zu dokumentieren. Die Reinigungsmitarbeiter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und die Inhalte von Warn- und Hinweisschildern verstehen. Die für die einzelnen Objekte eingeteilten Reinigungsmitarbeiter sollen fest diesem Objekt zugeteilt sein und nicht ständig wechseln Reinigungsergebnis / Qualitätssicherung Zur Absicherung seines Qualitätsanspruches behält sich der Auftraggeber vor, die angegebenen Leistungswerte auf Machbarkeit zu überprüfen. Die Leistungswerte sind für jede Raumgruppe gesondert entsprechend den spezifischen Besonderheiten zu kalkulieren. Sie kennen die Leistungsforderungen (angegeben in den Leistungsverzeichnissen) sowie die Örtlichkeit. Bei der Abgabe eines Angebotes erklären sie sich bereit, bei Angabe unrealistischer Leistungswerte für die Raumgruppen deren Machbarkeit im Rahmen einer kostenlosen Probereinigung nachzuweisen Zusätzliche Reinigungsarbeiten an sonstigen Tagen/Sonderreinigungen Zusätzliche Reinigungsarbeiten und eventuell auch kurzfristige Sonderreinigungen werden auf Regiebases oder ja nach Auftragsdefinition nach tatsächlich erbrachen Leistungsstunden abgerechnet und dürfen nur durchgeführt werden, wen sie vom Auftraggeber bzw. einer benannten Person schriftlich oder textlich bestellt wurden. Mit der Abgabe ihres Angebotes erklären sie sich ausdrücklich bereit diese zusätzlichen Arbeiten mit ihren Mitarbeitern zu übernehmen. Die Abrechnungsgrundlage dieser Leistungen ist der Stundenverrechnungssatz lt. Preisblatt zzgl. entsprechender Zuschläge gem. dem Rahmentarifvertrag des Gebäudereinigerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland oder anderer gleichwertiger Rechtsgrundlagen in der jeweils aktuellen Fassung.. 5

6 1.1.5 Objektbesichtigung Die Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten vor Abgabe eines Angebotes ist zwingend vorgeschrieben. Ein Besichtigungstermin kann für alle Objekte mit Frau Gabelmann, Telefon: 05332/ bzw. mit den benannten Ansprechpartner der einzelnen Objekte ab sofort abgesprochen werden Verbrauchsmaterialien Der Auftragnehmer beschafft alle nötigen Verbrauchsmaterialien wie Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier, Müllbeutel etc. und bestückt. Die Kosten hierfür sind in den Einzelpositionen mit einzukalkulieren. Ausgenommen hiervon sind die Kläranlagen, die die Verbrauchsmittel selber stellen Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach Gebäuden getrennt Grundreinigung Die Grundreinigung soll auf der Basis der im Preisblatt angegebenen Anzahl an Leistungsstunden in Absprache mit dem benannten Objektverantwortlichen und nach schriftlicher oder textlicher Auftragserteilung durchgeführt werden. Durch den Auftraggeber ist eine Grundreinigung mindestens einmal im Jahr geplant, ein Rechtsanspruch auf die Durchführung dieser Leistung besteht auftragnehmerseitig allerdings nicht. Zur Grundreinigung fordert der Auftraggeber vom Auftragnehmer Mitarbeiter ab, die die benannten Tätigkeiten fachlich und körperlich durchführen können. Der Auftragnehmer stellt diesen Mitarbeitern die technischen Voraussetzungen (Maschinen, Leitern und die nötigen Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich in der Regel um: - Reinigung diverser Decken- und Wandbereich, Schrankoberseiten, Lampen - Innenreinigung von Schränken, Einbauküchen 6

7 - Intensivreinigung von Heizkörpern, Verkleidungen und Rohrleitungen - Reinigung von schwer zugänglichen Stellen im gesamten Gebäude - Einsatz von Reinigungsmaschinen zur Herstellung einer entsprechenden Optik - Entfernung von alten Beschichtungen ohne Zerstörung der Oberflächenansicht - Neu- oder Nachbeschichtungen von Fußböden mit geeigneten Mitteln und anschließende Bearbeitung entsprechend dem aktuellen Stand der Technik - sonst. Tätigkeiten nach Absprache und/oder nach Anmeldung. Die Anforderung geschieht mit ca. 4. Wochen Vorlauf durch schriftlichen oder textlichen Auftrag und ermöglicht ihre Einsatzplanung. Kalkulieren sie im Preisblatt einen entsprechenden Stundenverrechnungssatz für die Grundreinigung. Dies bildet für den Auftraggeber die Planungs- und später je nach Stundenaufwand ihre Abrechnungsgrundlage (s. Preisblatt) Weitere Hinweise zum Auftrag Das Ergebnis der gesamten Leistungserbringung soll ein Reinigungszustand sein, der mit den Erfordernissen des Auftraggebers sowie den allgemeinen Regeln der Technik in Übereinstimmung steht. Die Erbringung aller Leistungen hat konform mit den Vorschriften der VOL/B 4 Abs. 1 (1) und (2) zu erfolgen. Es dürfen keine Verstöße gegen gesetzliche, behördliche und berufsgenossenschaftliche Verpflichtungen sowie gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland eintreten. Reichen sie bitte ihre Verdingungsunterlagen nur ein, wenn sie tatsächlich in der Lage sind, alle geforderten Leistungen mit den Mitarbeitern ihrer Firma entsprechend bezogen auf die Forderungen und Hinweise dieser Leistungsbeschreibung jederzeit zu erbringen. 7

8 1.2 Qualitätsstandards Nachfolgend sind Qualitätsanforderungen für das Verhalten der Auftragnehmer in den Einrichtungen aufgeführt: a) Der Auftragnehmer geht sorgfältig und sorgsam mit dem Eigentum der Mitarbeiter und der Einrichtung um. b) Der Auftragnehmer verhält sich den Mitarbeitern gegenüber freundlich und zugewandt. c) Die Maßnahmen erfolgen im Einverständnis mit dem Nutzer der zu reinigenden Flächen. d) Die Wünsche, Bedürfnisse und Probleme der Nutzer werden in die Maßnahme einbezogen. Hiervon ausgenommen sind vom Nutzer zusätzlich gewünschte Reinigungsleistungen. e) Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der geltenden hygienischen Grundsätze durchgeführt und nachbereitet. f) Um eine rationelle und hygienisch einwandfreie Reinigung von Ausstattung und Inventar zu gewährleisten, ist das mehrfache Eintauchen bzw. Auswaschen der Reinigungstücher im Eimer mit Reinigungsflotte zu vermeiden. Bewährt hat sich hierzu ein Tuch-Wechsel-System in Verbindung mit Sprühflaschen oder die Verwendung von anwendungsfertig präparierten Reinigungstüchern, jeweils in Verbindung mit der Tuch-Faltmethode. g) Auf den vorsorgenden Einsatz von Desinfektionsmitteln bzw. Desinfektionsreiniger ist zu verzichten. Auch im Sanitärbereich ist grundsätzlich aus infektionsprophylaktischer Sicht keine regelmäßige Flächendesinfektion erforderlich. Ausnahmen sind: - rechtliche Anforderungen, z.b. gemäß Infektionsschutzgesetz - der Einsatz in hygienisch anspruchsvollen Bereichen z.b. Küche - ein Hygieneplan schreibt den Einsatz von Desinfektionsmitteln vor - die Dekontamination von Flächen von Blut, Erbrochenem oder Fäkalien. h) Ist die Anwendung von Desinfektionsmitteln erforderlich, sind bei der Auswahl die Desinfektionsmittel-Listen des VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e.v.; ehemals DGHM-Liste) der DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.v.) oder das IHO (Industrieverband Hygiene und Oberflächenschutz e.v.) zu berücksichtigen. Bei behördlich angeordneten Desinfektionen 8

9 dürfen gem. 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausschließlich Desinfektionsmittel zur Anwendung kommen, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) geprüft und in der RKI-Liste aufgeführt sind. i) Hygienepläne gem. 36 IfSG werden den Reinigungskräften vom AG zur Verfügung gestellt. j) Der Auftragnehmer richtet sein Arbeitsfeld und gerät den geltenden Grundsätzen entsprechend her. k) Der Auftragnehmer unterrichtet den Nutzer kurz über die Vorgehensweise. l) Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt nach den geltenden fachlichen Grundsätzen. m) Reinigungstextilien (z.b. Wischbezüge und Tücher) müssen unter hygienisch einwandfreien Gesichtspunkten aufbereitet sowie transportiert und gelagert werden. n) Die Maßnahmen werden unter Einhaltung ökonomischer und ökologischer Aspekte durchgeführt. o) Das Gebäude und die Einrichtungen werden durch die Reinigungsmaßnahmen weder beschädigt noch zerstört. p) Eine Gefährdungsanalyse ist zu erstellen und auf Verlangen dem AG vorzulegen. Die Reinigungskräfte werden durch den AN den gesetzlichen Vorgaben entsprechend geschult und unterwiesen. q) Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel sind nach beendeter Reinigung in die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten fortzuräumen. Alle Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. r) Die Fenster, Oberlichter, Lüftungsklappen und Außentüren sind zu schließen, die Beleuchtung ist abzuschalten. 9

10 1.3.Definition der Reinigungsverfahren Definition Reinigungsarten - Sonderreinigung Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen gegeben. Leistungsart Definition Ziel/Ergebnis Bemerkungen/Hinweise Baufeinreinigung Grundreinigung (Intensivreinigung) Einpflege/ Grundpflege Unterhaltsreinigung Die Bauschlussreinigung ist identisch mit den in der Praxis ebenfalls sehr geläufigen Begriffen Baufeinreinigung sowie Erstreinigung bzw. pflege Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt. Die Böden sind mit einem den Oberflächen abgestimmten Pflegemittel zu behandeln. Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilmen oder anderen Rückständen, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung( und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflegesetzt eine Baufeinreinigung oder Grundreinigung voraus. Vollreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten, außerdem sind die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei. Die Oberflächen sind frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilme oder andre Rückstände, weiterhin sind die Oberflächen schlieren- und fleckenfrei, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Einheitliche Optik des Pflegefilmes, eine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung. Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden. Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein. Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden. 10

11 Sichtreinigung Veranstaltungsreinigung Sonderreinigung zeitabständen und Standards Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung (Standards) festgelegt erfolgt die Sichtreinigung anstelle der Vollreinigung zur Beseitigung von sichtbaren Verschmutzungen an frei zugänglichen Flächen. Reinigungen, die nach Veranstaltungen durchgeführt werden. Dies beinhaltet die Leistungen, die bei den Räumen der jeweiligen Raumarten in der Vollreinigung beschrieben sind. Im Wesentlichen sind die Fußböden zu reinigen, Abfallbehälter sind zu leeren sowie eine Vollreinigung der Toiletten durchzuführen. Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Sichtreinigung hinausgehen verschieden, jedoch ist die Oberfläche frei on Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien Zustand Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden, jedoch ist die Oberfläche frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien Zustand. Je nach Raumart und der Reinigungsarbeit unterschiedlich Je nach Art des Einzelauftrages und der Reinigungsarbeit unterschiedlich Werden in der Regel als Einzelauftrag vergeben Reinigungsmethoden für Fußbodenreinigung Leistungsart Definition Ziel/Ergebnis Bemerkungen/Hinweise Kehren Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (nicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Die Oberfläche ist frei von aufliegendem Staub mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. Kehrsaugen Trockene mechanische Entfernung von ausliegendem Schmutz mit Die Oberfläche ist frei von Staub oder Grobschmutz. 11

12 Polieren Trockenmoppen Feuchtwischen Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Geläufig ist auch der Begriff Bohnern. Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Bads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemitteln behandelten Fußbodenbelägen Staubbindendes Moppen mit Mikrofasertextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch für aufliegende Grobschmutz (Papierknäuel etc.) und anschließende Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel etc.) und anschließender Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. Die Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen oder Flecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstand spezielle Glanzerzeugung. Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz. Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art. Beim Einsatz von Wischpflegmitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbellastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. Voraussetzung zur Anwendung des Trockenmoppens sind glatte sowie feinstrukturierte und mikroporöse Bodenbeläge wie z.b. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden, Feinsteinzeug etc. Es eignen sich nur Reinigungstextilien aus Mikrofaser Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge z.b. Linoleum, PVC, Beläge mit geeignetem Pflegefilm behandelt, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc. 12

13 Nasswischen Naschwischen mit vorpräparierten Bezügen Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von sämtlichen Verschmutzungen. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegmitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeffekt. Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien, die bereits vorbefeuchtet sind zur Beseitigung von lose aufliegenden und haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Bei dieser Methode werden die Bezüge vorbefeuchtet und nach ca m² Fläche gewechselt. Reicht die Feuchtigkeit zur Entfernung von haftenden Verschmutzungen nicht aus, so wird mit einem Sprühkännchen die Keiminaktivierung erzielt werden. Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein Die Oberflächen sind frei von Verschmutzungen jeglicher Art sowie sonstigen Rückständen (Gummiabsatzstriche); außerdem schlieren- und wischspurenfrei. Beim Einsatz von Wischpflegmitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein. Oberfläche ist frei von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein Aufgrund der stets sauberen Reinigungsflotte und Bezüge kommt es zu keinen Wischspuren 13

14 Nasswischen einstufig Nasswischen zweistufig punktuelles Nasswischen Nassscheuern notwendige Feuchtigkeit aufgebracht Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mopp, Wischbezog, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflegemittel oder Desinfektionsmittel zugegeben werden. Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextile (Tücher, Mopps, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der gesamten Fläche nass gewischt. Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Vgl. Nasswischen Vgl. Nasswischen Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis bezogen auf die Gesamtfläche, eingeschränkt. Die Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Verschmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in DEV-Rumen etc.). Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufen Nasswischen, außerdem trocknet das Wischwasser schnell, so dass die Rutschgefahr verringert wird Häufig ist diese Methode in Schulen vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche nass gewischt wird. Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten beseitigt werden 14

15 Kalkablagerungen beseitigen Saugen Bürstsaugen Shampoonierung Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen. Kalkablagerungen mit einem kalklösenden Mittel beseitigen Trocknes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine. Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend absaugen der Schmutzflotte (Schaum). Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei s Die Oberflächen sind frei von Kalkrückständen Die Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z.b. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Die Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen, ebenso von aufliegendem Staub und Flaum Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Fugen vorwässern, zur Säurebehandlung erneut wässern Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird Die Oberfläche soll frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und Flaum. In den Teppichflor eingedrungen polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (z.b. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee, etc.) können auf der Oberfläche sichtbar sein. Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung 15

16 Nassshampoonierung Im Gegensatz zur Trockenshampoonierung ist der nasse Schaum reinigungsaktiver. Die Methode kommt zur Grundreinigung von textilen Belägen zum Einsatz Trockenshampoonierung Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vgl. Shampoonierung Vgl. Shampoonierung Vgl. Schampoonierung verhindern. Vor der erneuten Benutzung muss der Belag nach der Nassshampoonierung völlig trocken sein Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz oder wenn aufgrund der Beschaffenheit der textile Belag feuchtigkeitsempfindlich ist. Der Reinigungserfolgt ist nicht so groß wie vergleichsweise bei der Nassshampoonierung. Fleckenentfernung bei Unterhaltsreinigung Fleckentfernung z.b. bei Sonderreinigung Für glatte Oberflächen: Sämtliche Flecken entfernen. Für textile Beläge: Beseitigung von maximal 3 Flecken von einer Größe kleiner 1 dm² pro 100 m² bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages. Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelnde Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen). Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen Es ist damit zu rechnen, dass auf textilen Belägen noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederanschmutzung darf bei einer Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet. 16

17 1.3.3 Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtung Leistungsart Definition Ziel/Ergebnis Bemerkungen/Hinweise Lampenreinigung an Decken und Wänden Inhalt entleeren und entsorgen Lampenkörper an Decken und Wänden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (DIN ) abnehmen, nass bzw. feucht von innen und außen reinigen und wieder anbringen. Glasanteile oder Reflektoren werden trock Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt, sowie anschließend fachgerecht ent Die Lampen bzw. die Beleuchtungskörper sind frei von Staub, Spinnenweben odersonstigen Verunreinigungen, Glaslampen sind schlierenfrei. Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.b. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipseln). Inhalt Wiederverwertung zuführen Bestücken von Hygieneartikeln Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wir der Wiederverwertung zugeführt (z.b. Alu, Glas, Papier, etc.). Ein Gegensand (z.b. Handtuchhalter, Seifenspender, etc.) wird neu mit Hygieneartikeln (z.b. Papiertüchern, Seifenlösungen, etc.) vorgesehen Entstauben/Spinnweben Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien vom Gegenstand; Abfall wird fachmännisch getrennt (z.b. Alu, Glas, Papier, etc.) Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem Verbrauch mit Hygieneartikeln befüllt sein. Der Gegenstand/Oberfläche müssen von Staub und Spinnweben befreit Der Auftraggeber liefert die Hygieneartikel. Die eingesetzten Mittel müssen auf die Verbrauchsstruktur der einzelnen Werke abgestimmt werden. Die Hygieneartikel müssen zu den vorhandenen Spenden und Halterungen passen und nachstehende Anforderungen erfüllen 17

18 Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt Feucht reinigen Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem stark entwässerten Schwammtuch Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffsuren, Staub sowie von Schlieren oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Nassreinigen Alle Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder andren Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Der Gegensand/die Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren Nass reinigen und nachtrocknen Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen Gegensand/Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Gegenstand/Oberfläche darf nicht mehr feucht sein. geeigneten Reinigungsutensilien (z.b. Leder) aufgenommen Nass scheuern Alle Verschmutzungen werden manuell nass mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermitteln vom Gegenstand Der Gegenstand/die Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Jedes der eingesetzten Betriebsmittel muss auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet sein entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z.b. Leder) aufgenommen. Griffspuren, Staub und Schlieren. Griffspuren/Spritzer/ Flecken entfernen Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren vom Gegenstand entfernt Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehrfeucht und muss poliert Hochdruckreinigung Entfernung von haftenden Der Gegenstand/Oberfläche Diese Methode kann im 18

19 Polieren Pflegend behandeln Desinfizierend reinigen Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät Der Gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern. Der gereinigte Gegenstand wird mimt geeigneten Pflegemitteln eingepflegt. Der Gegenstand oder die Fläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsmittel durch ein geeignetes Verfahren gereinigt und desinfiziert muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z.b. Leder) aufgenommen. Die Notwendigkeit des Trocknens kann je nach Raumnutzung oder Material verschieden sein. Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein. Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. Der Gegenstand/die Oberfläche ist frei von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren und befindet sich in einem keimarmen Zustand entsprechend dem geltenden Hygieneplan Nassbereich wie z.b. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen, etc. zum Einsatz kommen. 19

20 Einrichtungsgegenstände Die Einrichtungsgegenstände sind entsprechend der Standards zu reinigen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Hierzu gehören z.b.: Tische, Schreibtisch, Beistelltisch, Sideboards, Schränke, Stühle, Polstermöbel, Türen (auch Glastüren), Spender von Hygieneartikeln (z.b. Flüssigseife, Papierhandtücher, WC-Papier etc.) Heizkörper (auch Staubentfernung zwischen den Lamellen), Fensterbänke, Lichtschalter Steckdosen, Handläufe/Sockelleisten. Diese Einrichtungsgegenstände sind fachgerecht zu reinigen. Sonstige horizontale Oberflächen Abfallbehälter, Feuerlöscher/-melder, Garderobe/Schirmständer, Bilder/-rahmen, Blumenbänke und Pflanzkästen. Sanitärobjekte z.b. Urinale, WC-Schüsseln, Waschbecken, Wannen und Duschen, Spiegel und Ablagen. Wandfliesen im Spritzberiech, Wandfliesen/WC-Trennwände Hygieneobjekte z.b. Seifen-/Handtuchspender, Wasserspülkästen Hinsichtlich der Wahl des Mittels ist auf die Reinigung von Silikonfugen zu achten. Fußböden einschließlich Beläge z.b. PVC-Beläge (genoppt und glatt), Linoleum-Beläge, Naturstein, Kunststein/Fliesen, Textilien, Holzbeläge, Laminate, Teppiche und Nadelfilzböden. Sämtliche Fußböden und Fußbodenbeläge werden gemäß ihrer Beschaffenheit und den täglichen Anforderungen welche an sie gestellt werden sowie den in der Leistungsbeschreibung genannten Turnus gereinigt und gepflegt. Die Reinigung, ob manuell oder 20

21 maschinell hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der Bodenbeläge ausgeschlossen ist; des Weiteren hat die Reinigung so zu erfolgen, dass möglichst keine Grundreinigungsarbeiten erforderlich sind, sollen jedoch aufgrund von mangelhafter Reinigung Grundreinigungsarbeiten notwendig sein, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers. Es gelten in jedem Fall die Reinigungs- und Pflegehinweise der einzelnen Bodenbelagshersteller. Anforderung/Ziel/Ergebnis: Die Reinigung erfolgt mit einem geeigneten Reinigungsmittel. Die Einrichtungsgegenstände, Objekte bzw. Beläge sind streifen- und rückstandsfrei Allgemeine Anforderungen an die Abfallentsorgung Für die Sammlung von Bioabfällen müssen kompostierbare und feuchtigkeits-undurchlässige Beutel, für die Sammlung von Altpapier müssen Kartons oder Papiersäcke und für die verbleibenden Abfälle/Wertstoffe verschieden farbliche Säcke eingesetzt werden. Der AN ist verpflichtet die Reinigungswaren so herzurichten, dass alle getrennt zu haltenden Wertstoffe separat leicht erfasst werden können. Die Sammelstelle im Außenbereich ist sauber und ordentlich zu halten Reinigungsstandards für Raumreinigung allgemein Die existierenden Raumarten sind in verschiedene Nutzungsbereiche unterteilt und im beiliegenden Raumverzeichnis entsprechend dargestellt. Die Reinigungsstandards sind in der Tabelle Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung dargestellt. 1.5 Reinigungshäufigkeiten Der Reinigungshäufigkeit ist in der Tabelle Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung für jeden Bereich einzeln festgelegt: 21

22 Die Reinigung wird: - in den Schulen in den Ferien ausgesetzt. Die letzte Reinigung hat nach dem letzten Schultag vor Ferienbeginn zu erfolgen. - in der Kindertagesstätte während der 3-wöchigen Sommerferien sowie zwischen Weihnachten und Neujahr ausgesetzt. Die letzte Reinigung hat nach dem letzten Öffnungstag zu erfolgen. In der Woche vor dem Ende der jeweiligen Ferien müssen nach Absprache Baufeinreinigungen ausgeführt werden. Diese werden im Vorfeld zwischen AN und AG abgesprochen. Am ersten Samstag nach Ferienbeginn finden jeweils die Einschulungen in den Schulen Denkte und Kissenbrück statt. Im Anschluss hieran muss eine Reinigung der Flure und sanitären Einrichtungen erfolgen. Die Abrechnung erfolgt gem. der vom AN erstellten Kostenübersicht über Preise der Reinigung je Raum und Preise der Reinigung je m² und Raumart. In der Schule in Groß Denkte findet ca. zweimal im Jahr ein Blutspendetermin des DRK statt. Diese Termine werden im Vorfeld bekanntgegeben. Die Abrechnung erfolgt wie bereits oben aufgeführt. Sofern in den Objekten Feiern außerhalb der normalen Öffnungszeiten stattfinden (Weihnachtsfeier, Fasching, etc.) erfolgt die Abrechnung ebenfalls wie o.a. 1.6 Überwachung der Reinigungsqualität Vor Auftragsbeginn wird in einer Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber die Reinigungsqualität festgelegt. Ausgehend von der Leistungsbeschreibung, die den Sollzustand definiert, werden Qualitätslevel festgelegt, die aufzeichnen, wie hoch die Fehlerquote bei der Reinigung ausfallen darf, die vom Auftraggeber toleriert wird. Die vereinbaren Qualitätslevel werden zu 22

23 vereinbarten Zeitpunkten und durch ein geeignetes System dokumentiert. Das System sollte den Anforderungen nach DIN EN entsprechen. Der Auftragnehmer hat Aufsichtspersonal zu stellen, das zeitweilig anwesend sein muss (1 x pro Woche). Das Gebäudereinigungsunternehmen muss von 8.00 Uhr bis Uhr erreichbar sein. Der Auftragsnehmer hat einen Ansprechpartner für den Auftraggeber zu benennen, der während der Reinigungszeiten erreichbar ist. Mit der Unterschrift unter dem Angebot werden alle Regelungen dieser Leistungsbeschreibung als Bestandteil des Angebotes anerkannt. 23

24 2..Kalkulationshinweise Objektbesichtigung: Der Auftragnehmer versichert mit seiner Angebotsabgabe, dass er eine Objektbesichtigung vorgenommen hat und sich mit den entsprechenden Örtlichkeiten sowie den Einrichtungen und den Zugänglichkeiten vertraut gemacht hat. Planunterlagen zu den zu reinigenden Objekten liegend diesem Leistungsverzeichnis bei. Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherungsmaßnahmen: Zur Ausführung der Reinigungsarbeiten sind alle einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten und die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Leitern und Fahrgerüste zur Ausführung der Arbeiten sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen für den Bodenbelag sowie temporäre Absturzsicherungen, sowie Mittel zum Arbeitsschutz sind in den Pauschalpreis mit einzurechnen. Die erforderlichen Reinigungsmittel sind ebenfalls mit in die Position einzukalkulieren. Tariflohn Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nach den gesetzlich vorgeschriebenen Tariflohn für das Gebäudereinigerhandwerk zu entlohnen. Die dem Leistungsverzeichnis beigefügte Verpflichtungserklärung ist vom Auftragnehmer zu bestätigen. Evtl. Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenendarbeit etc. sind bereits im Einheitspreis mit einzukalkulieren. Laufzeit und Vertrag: Mit der Samtgemeinde Elm-Asse ist ein Reinigungsvertrag über die Dauer von 2 Jahren zu schließen. Der Auftraggeber sieht eine Probezeit von 3 Kalendermonaten ab Vertragsbeginn vor. Während der Probezeit ist eine Vertragsauflösung jederzeit möglich. Die Unterhaltsreinigung erfolgt zu festen Terminen. 24

Leistungsbeschreibung 2017 Reinigung Yachthafengebäude, Burgtiefe

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