Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Plön

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1 NORDELBISCHE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE Die Kirchenbücher im Kirchenkreis Plön Informationsheft des 9 Nordelbischen Kirchenarchives

2 Diese Publikation ist auch als elektronisches Dokument im Internet zugänglich. 0Uwww.nordelbisches-kirchenarchiv.deH Stand: Mai 2009 Herausgeber: Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche / Nordelbisches Kirchenarchiv Bearbeiter: Eckhard Colmorgen Redaktion: Ulrich Stenzel

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 1 Hinweise zur Benutzung... 2 Einführung... 3 Was sind eigentlich Kirchenbücher?... 3 Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung... 3 Erhaltung von Kirchenbüchern... 4 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern... 6 Allgemeine Hinweise... 6 Rechtsvorschriften... 6 Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit vor Benutzung von Kirchenbüchern aus der Zeit nach Aktuelle Kirchenbücher... 8 Die wichtigsten Benutzungsregeln... 8 Auswahlbibliographie Kirchengemeinden Ascheberg Blekendorf Bornhöved Giekau Kirchnüchel Laboe Lebrade Lütjenburg Plön Plön-Militärgemeinde Preetz Preetz-Klosterkirche Probsteierhagen Raisdorf Sarau Schönberg Selent Trappenkamp Wankendorf Bereits veröffentlichte Übersichten zu Kirchenbüchern

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5 Vorwort Von der Seelsorge zum Personenstandsnachweis Kirchenbücher darunter sind die Aufzeichnungen über die verschiedenen Amtshandlungen zu verstehen gibt es im nordelbischen Raum seit etwa der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig bei der Anlage und Führung der Bücher war zunächst ein rein kirchliches Interesse: durch den Eintrag im Kirchenbuch wurde die Gemeindezugehörigkeit offenkundig und damit wurde gerade in den Wirren der Reformation eine klare Abgrenzung der sich herausbildenden Konfessionen möglich. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern als Personenstandsregister begann in Schleswig-Holstein Ende des 18., in Hamburg Anfang des 19. Jahrhunderts. Damit entstand auch die Pflicht zur Führung von Zweitschriften. Die Kirchenbücher dienten der Obrigkeit als umfassende Unterlagen für fiskalische, militärische oder statistische Zwecke. Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge wurden in ihnen z.b. Pockenimpfungen vermerkt. Mit der Einführung der staatlichen Standesämter 1876 im Deutschen Reich (in den preußischen Provinzen bereits 1874) endete diese Pflicht der Kirche und damit auch die Beweiskraft des Eintrages als Personenstandsnachweis. Zurück zum Ursprung trug der Pastor jetzt wieder nur die geistliche Amtshandlung ein. Kirchenbücher sind daher schon immer von besonderem familienhistorischen, heimatkundlichen und wissenschaftlichen Interesse gewesen. Die Familienforschung, in der NS-Zeit zur Ahnenforschung zum Beweis der rein arischen Abstammung pervertiert, hat am stärksten zur Schädigung der historischen Kirchenbücher beigetragen. Zur Sicherung der Überlieferung verfilmt die Nordelbische Kirche daher seit vielen Jahren die Original-Kirchenbücher, wie weiter unten dargestellt wird. Bei der Verfilmung werden genaue Titelaufnahmen für jedes einzelne Kirchenbuch erstellt. Auf der Grundlage dieser Titelaufnahme wird das Nordelbische Kirchenarchiv innerhalb der Reihe der Informationshefte sukzessive eine Übersicht der Kirchenbücher aller Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche außer für den Kirchenkreis Alt-Hamburg veröffentlichen 01. Ich hoffe, dass diese Reihe vielen Forschern die Recherche erleichtern wird und damit die wichtigsten historischen Quellen unserer Kirche noch besser genutzt werden können. Annette Göhres Direktorin des Nordelbischen Kirchenarchivs 1 Eine Übersicht der bisher erschienenen Hefte findet sich am Ende. 1

6 Hinweise zur Benutzung Die Kirchenbücher wurden anfangs als Sammelbücher geführt, heute Mischbücher genannt. Alle Amtshandlungen einer Kirchengemeinde wurden in einem Buch eingetragen. Erst später wurden die einzelnen Amtshandlungen in getrennten Bücher notiert. Dabei ist zu beachten, dass ein Buch, sobald zwei verschiedenen Amtshandlungen darin eingetragen wurden, als Mischbuch bezeichnet wird. Bei der Verfilmung erhielten die Bücher Buchnummern, um sie eindeutig identifizieren zu können. Diese Buchnummern orientieren sich an einer Nummerierung der Amtshandlungen. Die in der Übersicht unter der Rubrik Buch-Nr. aufgeführten Ziffern vor dem Punkt bezeichnen die Gruppe der Amtshandlungen, die Zahlen nach dem Punkt die laufende Nummer innerhalb der Gruppe, stets bezogen auf die jeweilige Kirchengemeinde. Im Einzelnen bedeutet: 1 Mischbuch 2 Taufen 3 Konfirmationen 4 Aufgebote/ Verlobungen 5 Trauungen 6 Bestattungen 7 Abendmahlsgäste/ Konfitenten 8 Namensregister 9 Sonstiges, meist bezogen auf Amtshandlungen 10 Sonstige Amtsbücher und verfilmte Archivalien Bei den Mischbüchern wurde möglichst exakt aufgelistet, welche Amtshandlungen in welchem Zeitraum stattfanden und auf welchen Seiten sie zu finden sind. Damit können die Benutzer gezielt die sie interessierenden Seiten ermitteln. Die Rubriken Enthält auch und Bemerkungen geben weitere Hinweise auf zusätzliche Eintragungen und den Bezirk, auf den sich die Eintragungen beziehen. Die Mikrofiches werden zentral in der Verwaltung der Kirchenkreise Segeberg und Plön aufbewahrt. Termine werden bitte mit Frau Schories vereinbart. Adresse: Kirchenbuchamt der Kirchenkreise Segeberg und Plön, z.h. Frau Schories, Oldesloer Str. 24, Bad Segeberg. Tel.: , Fax: , kirchenbuchamt.kksegeberg@kirnet.de. Das Kirchenbuchamt ist montags und donnerstags von 7.30 bis Uhr und bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet. Sitzplätze sind nur in begrenzter Anzahl vorhanden, darum ist eine telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. 2

7 Einführung Was sind eigentlich Kirchenbücher? Im kirchlichen Archivwesen wird bei den in Buchform vorkommenden Archivalien zwischen Amtsbüchern und Amtshandlungsbüchern unterschieden. Als Amtsbücher bezeichnet man u.a. Chroniken, Rechnungs-, Protokollbücher, Grabregister. Amtshandlungsbücher sind die Bücher, in denen die kirchlichen Amtshandlungen wie z.b. Taufen, Trauungen beurkundet werden. Sie werden im Sprachgebrauch als Kirchenbücher bezeichnet. Allgemein bekannt und heute noch geführt werden Tauf-, Konfirmations-, Trau- und Bestattungsbücher sowie die dazu gehörigen Namensregister. Zur Gruppe der heute nicht mehr gebräuchlichen Kirchenbücher gehören die Verlobungsbücher (Proklamationen), Abendmahlsgäste (Kommunikanten), Beichtende (Konfitenten) und Abbitte Leistende (Deprekanten, Poenitenten). Kirchenbücher als Spiegel der historischen Entwicklung Die heutige Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ist im Gegensatz zu anderen Landeskirchen kein einheitlich gewachsenes historisches Gebilde. Sie ist 1977 aus dem Zusammenschluss der bis dahin selbstständigen Landeskirchen Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck und Eutin sowie des Kirchenkreises Harburg der Hannoverschen Landeskirche entstanden. Die Nordelbische Kirche gliedert sich in drei bischöfliche Sprengel als geistliche Aufsichtsbezirke, 27 Kirchenkreise als administrative Mittelinstanzen und 675 Kirchengemeinden. Die einzelnen landeskirchlichen Teile haben eine sehr unterschiedliche historische Entwicklung 3

8 insbesondere im Verhältnis Obrigkeit - Kirche durchgemacht. Diese separaten Entwicklungsschritte spiegeln sich auch in der geschichtlichen Entwicklung der Kirchenbücher, in den Verordnungen zum Kirchenbuchwesen sowie dem daraus entstandenen äußeren und inneren Erscheinungsbild der Kirchenbücher wieder. Auf eine umfassende Darstellung der Geschichte und Entwicklungsschritte des Kirchenbuchwesens in den einzelnen Landesteilen sowie in den Hansestädten Hamburg und Lübeck ist bewusst verzichtet worden. Sie kann für den Gesamtbereich Schleswig-Holstein und für das Gebiet der Hansestädte Hamburg und Lübeck u.a. der Veröffentlichung von Wilhelm Jensen 12 entnommen werden. Kirchenbücher im eigentlichen Sinne gibt es im Schleswig-Holsteinischen Bereich seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Vorrangig für die Anlage der Kirchenbücher war zunächst das rein seelsorgerische Interesse der Kirche, einen schriftlichen Nachweis über die Gemeindezugehörigkeit zu haben. Kirchenbücher wurden zunächst als Mischbücher, das heißt für mehrere verschiedene Amtshandlungen gleichzeitig, geführt. Neben den eigentlichen Amtshandlungen sind in ihnen gelegentlich auch besondere Eintragungen wie z.b. chronikalische Notizen, Vermögensnachweise, Rechnungsangelegenheiten der Kirchengemeinde, Lebensläufe der Kirchenbediensteten notiert worden. Gegen Anfang des 17. Jahrhunderts erfolgte eine Trennung der Bücher nach Amtshandlungen. Für die übrigen kirchlichen Verwaltungsbereiche (Rechnungs-, Friedhofswesen, Chronik etc.) wurden separate Amtsbücher angelegt. Das staatliche Interesse an den Kirchenbüchern begann 1762 mit einer Verordnung durch König Friedrich V, der 1775 eine Verordnung folgte, die zur Führung von Kirchenbuchduplikaten verpflichtete. Für den Staat hatten die Kirchenbücher den Stellenwert von amtlichen Registern für Personenstandsfälle (öffentliche Personenstandsurkunden). Sie wurden z.b. für die Belange des Einwohnermeldewesens, Militärwesens, Finanz- und Gesundheitswesens und für statistische Zwecke herangezogen wurden mit dem Reichspersonenstandsgesetz die Standesamtsregister eingeführt. Die Kirchenbücher verloren damit ihre Bedeutung für den Staat. Sie wurden ab diesem Zeitpunkt wieder ausschließlich für Belange der kirchlichen Verwaltung und die seelsorgerische Betreuung der Gemeindemitglieder verwendet. Eine Verbindung zwischen Staat und Kirche ist im Bereich des modernen Meldewesens gegeben. Die Kirche muss alle Amtshandlungen, die die Mitgliedschaft in ihr begründen (Taufe, Austritt, Wiederaufnahme), der Kommune melden. Umgekehrt muss die Kommune den Zu- bzw. Wegzug von Kirchenmitgliedern an die Kirche melden. Erhaltung von Kirchenbüchern Kirchenbücher sind als Nachweis der Kirchenmitgliedschaft für die kirchliche Verwaltung selbst von immenser Bedeutung. Das breite Spektrum von Informationen, das insbesondere in den älteren Bänden festgehalten ist, bietet für die unterschiedlichsten Forschungszweige ergiebiges Quellenmaterial. 2 4 Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2).

9 Die rege Benutzung der Kirchenbücher gefährdet diese allerdings erheblich in ihrem Erhaltungszustand. Die im Laufe der Zeit entstandenen Benutzungsschäden führen neben anderen Faktoren (Diebstahl, Vernichtung durch Feuer oder Wasser, Schimmelpilz-, Insektenbefall, Tierfraß etc.) oft zu Informationsverlusten. Aufgabe der Kirche ist es hier, für die Sicherung und den Erhalt der Kirchenbücher zu sorgen. Dies geschieht durch eine planmäßig durchgeführte Sicherungsverfilmung der Kirchenbücher. Verfilmt werden alle abgeschlossenen Originalkirchenbücher einer Kirchengemeinde, die dazugehörigen Namensregister sowie gegebenenfalls besondere Bücher und Verzeichnisse, die eine Ergänzung zu den Amtshandlungsbüchern darstellen oder weitere wichtige Informationen insbesondere für die Familienforschung liefern (Mischehenverzeichnisse, Familien-, Sippentafeln). Liegen keine Erstschriften der Amtshandlungsbücher vor, werden die Zweitschriften (Duplikate) verfilmt. Die Benutzung vor Ort in den Kirchenbuchämtern bzw. Gemeinden erfolgt über Mikrofiches. Mikrofiches sind postkartengroße Planfilme, die bei Benutzung im Lesegerät einen schnellen Zugriff auf einzelne Kirchenbucheinträge ermöglichen. Über spezielle Lesegeräte mit Kopierfunktion (Readerprinter) können für den Benutzer bei Bedarf von den Mikrofiches direkt Kopien von einzelnen Kirchenbucheinträgen gezogen werden. 5

10 Rechtliche Grundlagen für die Benutzung von Kirchenbüchern Allgemeine Hinweise Die Benutzung der historischen Kirchenbücher erfolgt vor Ort in zentralen Kirchenkreis- Kirchenbuchämtern. In diesen Kirchenbuchämtern werden in der Regel alle Kirchenbuchduplikate der Kirchengemeinden, die zu diesem Kirchenkreis gehören, sowie nach abgeschlossener Sicherungsverfilmung die für die Benutzung vorgesehenen Mikrofiches gelagert. In den Kirchenkreisen, die über kein Kirchenbuchamt verfügen, erfolgt die Benutzung direkt in den jeweiligen Kirchengemeinden. Die aktuellen Adressen und Öffnungszeiten der Kirchenbuchämter sowie weiterer für die Familienforschung wichtiger Institutionen sind in Informationsheft 1 zusammengestellt. Das Nordelbische Kirchenarchiv wird die Herausgabe von Übersichten der Kirchenbücher in den einzelnen Kirchenkreisen fortsetzen. Weitere allgemeine Auskünfte zur Lagerung und Benutzung sowie zum Stand der Sicherungsverfilmung erteilt das Nordelbische Kirchenarchiv gerne auf Anfrage. Als problematisch hat sich die Zuweisung von Dörfern und kleineren Ortschaften zu den zuständigen Kirchengemeinden erwiesen. In der Regel kann dieses Problem anhand gängiger topographischer Werke und Ortschaftsverzeichnisse geklärt werden. Eine Auswahl dieser Werke ist in der Literaturübersicht auf Seite 10 aufgeführt. 1. Rechtsvorschriften Für den Bereich der Nordelbischen Kirche sind bei der Auskunft und Benutzung von Kirchenbüchern folgende Rechtsgrundlagen zu beachten: - Kirchengesetz über das Archivwesen (ArchivG) vom 11. Februar 1991 (GVOBl., S. 99) - Rechtsverordnung für die Benutzung kirchlichen Archivgutes (BenutzungsO) vom 10. August 1992 (GVOBl., S. 297) in der Fassung der Rechtsverordnung vom (GVOBl., S. 189). - Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 2001, (GVOBl. 2002, S. 4) - Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG- EKD)vom 12. November 1993 (GVOBl. 1994, S. 35), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz vom 7. November 2002 (GVOBl. 2003, S. 74 und 117) - Rechtsverordnung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche zur Durchführung und Ergänzung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (Datenschutzverordnung DSVO NEK) vom 27. August 2007 (GVOBl. S. 226), geändert am 2. Dezember 2008 (GVOBl. 2009, S. 3) - Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen sowie zur Kirchenmitgliedschaft (KMKMVO) vom 17. Februar 1989 (GVOBl., S. 62, 115). Für die staatlichen Personenstandsbeurkundungen muss beachtet werden: - Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz PStRG) vom (BGBl. I 2007, S.122). 6

11 2. Benutzung der Kirchenbücher Die frühere Unterscheidung der Kirchenbücher vor und ab 1876 beruht darauf, dass es im gesamten Deutschen Reich staatliche Standesämter erst ab diesem Jahr gab. Daher stehen Eintragungen in Kirchenbüchern über die Personenstandsfälle (Geburten etc.) bis 1876 den staatlichen Personenstandsurkunden gleich. Die kirchlichen Körperschaften müssen für die Zeit vor 1876 die Benutzung gewähren und Auskunft erteilen (vgl. dazu v. Campenhausen, S. 193). Ab 1876 haben Kirchenbücher keinen Status mehr als amtliches Register der Personenstandsfälle. Die Eintragungen in den Kirchenbüchern beurkunden ab dem Zeitpunkt nur noch die geistlichen Amtshandlungen; folglich können auch nur darüber Urkunden ausgestellt werden. Entgegen der früheren Rechtslage verlieren aber auch die standesamtlichen Unterlagen ihre Beweiskraft, wenn die Frist zur Fortführung (= fortlaufende Aktualisierung) abgelaufen ist. Daher können Kirchenbücher nach Ablauf einer analogen Sperrfrist auch für die allgemeine Familienforschung genutzt werden. Für die Benutzung dieser Kirchenbücher gilt ausschließlich das Archivrecht. 11 ArchivG der Nordelbischen Kirche verlangt für die Gewährung einer Benutzung das Vorweisen eines berechtigten Interesses, das dann gegen etwaige schutzwürdige Belange Dritter abgewogen werden muss. Das bedeutet konkret für die Benutzung: - bei Forschungsvorhaben muss ein konkretes Projekt nachgewiesen werden, das einen wissenschaftlichen oder heimatkundlichen Wert hat, - bei genealogischen Vorhaben ist ein konkretes eigenes Interesse (z.b. die Erstellung einer Familienchronik) oder die Einwilligung des Betroffenen bzw. Rechtsnachfolgers nachzuweisen. Auf jeden Fall muss der zu erwartende Nutzen für die Allgemeinheit größer sein als eine mögliche Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes bei Benutzung der Kirchenbücher. Zur Bestimmung der Fristen, ab wann Kirchenbücher zur Benutzung freigegeben sind, sei auf das Informationsblatt (A 9) verwiesen. 3. Allgemeine Regeln zur Benutzung historischer Kirchenbücher - Anfragen aller Art sind grundsätzlich an das kirchliche Verwaltungszentrum zu verweisen - bei Vorhandensein einer Ersatzüberlieferung (Film, Fiche, Papier) dürfen die Originale (Erstund Zweitschriften) nicht benutzt werden ( 7 (3) BenutzungsO), - telefonische Auskünfte dürfen nicht erteilt werden, - Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung durch Dritte sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern sind unzulässig ( 7 (4) BenutzungsO); dazu gehört auch das Erstellen von Datenbanken zur Veröffentlichung sowie das Fotografieren. - Namen sollen grundsätzlich in der Veröffentlichung anonymisiert werden, solange dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird, 7

12 4. Aktuelle Kirchenbücher Die vorstehenden Ausführungen gelten nur für historische Kirchenbücher. Die Benutzung von aktuellen Kirchenbüchern ist durch die Rechtsverordnung über das Kirchenbuch- und Meldewesen (KMKMVO) und durch das Datenschutzgesetz der EKD (DSG-EKD) geregelt, worauf hier nicht näher eingegangen werden soll. Aktuelle Kirchenbücher werden historisch, wenn sie für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigt werden, spätestens aber 30 Jahre nach dem letzten Eintrag ( 7 (1) BenutzungsO). Damit werden sie zu Archivgut und unterliegen den Bestimmungen des Archivgesetzes. Die wichtigsten Benutzungsregeln Abschließend nennen wir die wichtigsten Benutzungsregeln. 1. Für die persönliche Benutzung vor Ort beantragt der Benutzer eine Genehmigung bei der kirchlichen Stelle auf einem dafür vorgesehenen Formular. 8 Kirchenbücher können eingesehen werden. Es können aber auch Auskünfte erteilt werden. Auskünfte aus Kirchenbüchern werden schriftlich gegeben. Sie dürfen nicht telefonisch gegeben werden. 2. Kirchliches Archivgut darf nur in den dazu bestimmten Räumen, zu einer festgelegten Zeit und unter Aufsicht benutzt werden. Ein Anspruch des Benutzers zur Vorlage in einer bestimmten Zeit oder Reihenfolge besteht nicht. Die meisten Kirchenbuchämter verfügen nur über eine begrenzte Zahl an Arbeitsplätzen und sind nicht täglich geöffnet. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vorher einen Benutzungstermin zu vereinbaren. 3. Die Versendung bzw. Ausleihe von kirchlichem Archivgut an Privatpersonen ist nicht zulässig. 4. Die Erst- und Zweitschriften der Kirchenbücher stehen nach einer erfolgten Verfilmung und der Herstellung von Arbeitskopien nicht mehr für die Benutzung zur Verfügung. 5. Die Kirchenbücher mehrerer Kirchenkreise der Nordelbischen Kirche sind sicherungsverfilmt worden. Für die Benutzung vor Ort stehen Mikrofiches zur Verfügung. In diesen Fällen erfolgt die Benutzung ausschließlich über die Mikrofiches an Lesegeräten (Ausnahme: schlechte Qualität der Mikrofiches). Die im Nordelbischen Kirchenarchiv gelagerten Sicherungsfilme und Masterfiches stehen nicht für die Benutzung zur Verfügung. 6. Die Anfertigung von Reproduktionen ganzer Kirchenbücher zur Weiterbenutzung an anderem Ort sowie das Fertigen von Fotokopien aus Originalkirchenbüchern ist untersagt. Unter Reproduktionen sind u.a. zu verstehen: Komplettabschriften ganzer Kirchenbücher, Exzerpte von Kirchenbuchteilen, Registerzusammenstellungen; Mikrofiches, Rollfilme; digitale Medien, Fotoserien. Das Kopieren von Kirchenbüchern auf Kopiergeräten ist aus konservatorischen Gründen generell untersagt. Besteht die Möglichkeit eines Direktabzuges vom Mikrofiche über Readerprinter nicht, muss der Benutzer sich eine Abschrift anfertigen. Ebenso dürfen keine Fotografien oder Filmaufnahmen von Kirchenbüchern für Lesezwecke gemacht werden.

13 7. Bei Veröffentlichungen sollen die Namen grundsätzlich anonymisiert werden, sofern dadurch der Wert für die Forschung nicht gemindert wird. 8. Die Benutzung von kirchlichem Archivgut ist gebührenpflichtig (Archivkostenordnung) 23. Grundsätzlich gilt, dass alle Dienstleistungen bezahlt werden müsssen. Natürlich wird man für kleine Auskünfte nicht die Hand aufhalten. Aber es ist stets zu bedenken, dass jede Recherche Zeit kostet und nach der Kostenordnung berechnet werden muss. Um unliebsame Ü- berraschungen zu vermeiden, sollten Anfragen mit einem Kostenlimit verknüpft werden. Die Kirchenbuchämter sollen bei schriftlichen Anfragen, deren Bearbeitung einen größeren Zeitaufwand erwarten lässt, den Benutzer vor Bearbeitung auf die Höhe der wahrscheinlich anfallenden Kosten sowie auf die Möglichkeit einer persönlichen Einsichtnahme hinweisen. Gabriele Baus 3 Die Rechtsverordnung über die Kosten für die Benutzung kirchlicher Archive (Archivkostenordnung) vom 20. November 1991 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, 26. Jahrgang (2002), S.4-7, veröffentlicht und kann auch im Internet unter Uwww.nordelbisches-kirchenarchiv.de\ GebührenordnungU eingesehen werden. 9

14 Auswahlbibliographie Familienforschung Drygalla, Peter: Das Verzeichnis der Leibeigenen in den Ämtern Plön und Rethwisch 1744 (Schleswig-Holsteinische Gesellschaft für Familienforschung und Wappenkunde, Bd. 6), Kiel Seiten Eger, Wolfgang: Verzeichnis der Militärkirchenbücher in der Bundesrepublik Deutschland: nach dem Stand vom 30. September Neustadt a. d. Aisch: Degener, 1993 (Veröffentlichungen der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche; 18). Jensen, Wilhelm: Die Kirchenbücher Schleswig-Holsteins, der Landeskirche Eutin und der Hansestädte Aufl. - Neumünster: Wachholtz, 1958 (Quellen und Forschungen zur Familiengeschichte Schleswig-Holsteins; 2). Memmert, Joachim: Holländerfamilien im Kirchenkreis Plön, Kiel Bände, Eintragungen in Kirchenbüchern betreffend Einwanderern aus den Niederlanden (Bd. 1: Taufen und Konfirmationen, Bd. 2: Trauungen, Sterbefälle und Schleswig- Holsteinische- Anzeigen, Bd. 3: Namensregister). Panten, Albert, Familienforschung in Kirchen- und Kirchenkreisarchiven anhand von Sonderakten. Mitteilungen zum Archivwesen in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche, Heft 19 (1998), S (Teil 1) und Heft 20 (1999), S. 30 (Teil 2). Schubert, Franz: Trauregister aus den ältesten Kirchenbüchern Schleswig-Holsteins. Von den Anfängen bis zum Jahre Die Propsteien Kiel Plön Segeberg (Quellen und Schriften zur Bevölkerungsgeschichte Norddeutschlands Bd. 4), Göttingen Plön Hector, Kurt: Die archivalische Überlieferung zur Geschichte des Kreises Plön. In: Jahrbuch für Heimatkunde im Kreis Plön, Bd. 1 (1971), S Grundlegende Erläuterungen über Art der vorhandenen Quellen und Methodik des Vorgehens bei der Heimatforschung. Kinder (Hrsg.): Urkundenbuch zur Chronik der Stadt Plön. Urkunden und Akten. Reprint der Ausgabe von 1890, Kiel, Seiten, etliche Urkunden sind vom Herausgeber mit Erläuterungen versehen, Personen-, Sach- und Ortsregister. Grundlegende frühe Quellenedition. Willert, Helmut: Anfänge und frühe Entwicklung der Städte Kiel, Oldesloe und Plön (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Bd. 76), Neumünster Seiten, Dissertation zur spätmittelalterlichen Entwicklung der ostholsteinischen Städte, großer Apparat weiterführender Literatur. Der Kirchenkreis Plön. Herausgegeben zur Hundertjahrfeier im Auftrag des Kirchenkreisvorstands, Preetz Seiten, u.a. Artikel zu den Archivalien der Propstei Plön im Kieler Konsistorialarchiv und Quellen zur Geschichte der Propstei Plön, ein geschichtlicher Überblick, Liste der Pastoren und Emeriti. 10

15 125 Jahre Kirchenkreis Plön. Gottes Güte und Meer. Broschüre von 47 Seiten, die sich den Kirchengemeinden, Diensten und Werken des Kirchenkreises in Kurzportraits widmet. Topographien Schröder, Johannes von; Hermann Biernatzki: Topographie der Herzogthümer Holstein und Lauenburg, des Fürstenthums Lübeck und des Gebiets der freien und Hanse-Städte Hamburg und Lübeck. - Nachdruck d. 2. neu bearb. Aufl. Oldenburg [Kiel]: [Schramm], [1983]. Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Schleswig. - Nachdruck d. Ausg. Kiel Kiel: Schramm, Oldekop, Henning: Topographie des Herzogtums Holstein einschließlich Kreis Herzogtum Lauenburg, Fürstentum Lübeck, Enklaven (8) der Freien und Hansestadt Lübeck, Enklaven (4) der Freien und Hansestadt Hamburg. - Bd Neudruck [d. Ausg.] Kiel Kiel: Schramm, Statistisches Landesamt Schleswig-Holstein (Hrsg.): Wohnplatzverzeichnis Schleswig- Holstein: Amtliches Verzeichnis der Ämter, Gemeinden und Wohnplätze. - Kiel: Statistisches Landesamt. 1 (1953), 2 (1958), 3 (1964), 4 (1973), 5 (1992). Zusammengestellt von Arne Lentföhr und Ulrich Stenzel 11

16 Kirchengemeinde: Ascheberg Kirchenkreis: Plön 2. 4 Taufen Namensregister innerhalb der Buchstaben nach Seitenzahlen geordnet. Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Tlw. Leerseiten zwischen den Jahrgängen. Eintragungen für 1955 ab Nr. 46 als loser Zettel. Duplikat 2. 2 Taufen 1893 (Seite 1-4) Taufen 1894 (Seite 15) Taufen (Seite 5-204) Namensregister; Sichtvermerke Jahrgänge 1893 und 1894 sind unvollständig. Doppelseitenzählung S fehlen Taufen Sichtvermerk 1986 Teilweise Leerseiten zwischen den Jahrgängen Doppelseitenzählung S. 57 a nachträglich mit Tesafilm eingeklebt; S. 84 und S. 85 fehlen Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung Duplikat 3. 2 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 4 Konfirmationen Namensregister; Sichtvermerke Leerseiten: S S Trauungen (Seite ) Namensregister ; Sichtvermerke auf der letzten Seite 5. 2 Trauungen Namensregister; Sichtvermerke Viele Leerseiten. Doppelseitenzählung 12

17 Kirchengemeinde: Ascheberg Kirchenkreis: Plön 6. 1 Bestattungen Namensregister; Sichtvermerke zwischen den Jahrgängen und am Ende; Auszüge aus dem Bestattungsregister Plön der überführten Leichen 1923; 1938; 1940; 1941; Bestattungen Namensregister; Sichtvermerke 6. 3 Bestattungen Namensregister; Sichtvermerke Doppelseitenzählung (unvollständig). Leerseiten zwischen den Jahrgängen und am Ende. Doppelseitenzählung (unvollständig). Leerseiten zwischen den Jahrgängen und am Ende Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Beichtbuch für Plön- Altstadt. Leerseiten am Ende Namensregister Bestattungen Sichtvermerke Viele Leerseiten 13

18 Kirchengemeinde: Blekendorf Kirchenkreis: Plön 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 6-184) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Eigentumsvermerk und Inhaltsangabe (auf dem Titelblatt); 2. Inhaltsangabe (S. 353); Siegel (S. 352) Duplikat 2. 1 Taufen Sichtvermerke (S. 380); je 1 Siegel in Buchdeckeln vorne und hinten Taufen Uneheliche Geburten (S. 344; ); Sichtvermerke (S. 380); Siegel (im hinteren Buchdeckel / teilweise erhaltene Siegelschnur Taufen Sichtvermerke (S. 158); Siegel mit erhaltener Siegelschnur (hinterer Buchdeckel) Duplikat (vgl. Übereinstimmungsvermerke, z.b. S. 167) Duplikat Duplikat 2. 4 Taufen Sichtvermerke ; Eigentumsvermerk 2. 5 Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 6 Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 1 Konfirmationen Eigentumsvermerk auf dem Titelblatt; Sichtvermerke ; Statistik (Notiz) auf letzter Seite. Seitenzählung unvollständig. 14

19 Kirchengemeinde: Blekendorf Kirchenkreis: Plön 3. 2 Konfirmationen Namensregister Bestattungen ; Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke 1993 Namensregister lückenhaft; vollständig fehlen die Jahre und Trauungen Sichtvermerke auch das Verlobungsdatum angegeben 5. 2 Trauungen Sichtvermerke ; 2. Siegel im Buchdeckel hinten Duplikat. Bis S. 133 (1854) auch die Verlobungsdaten Trauungen Namensregister der Ehemänner ; Eigentumsvermerk; Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Siegel auf vorderem Buchdeckel, 3 Siegel auf hinterem Buchdeckel Bestattungen Sichtvermerke Siegel und Reste der Schnur im hinteren Buchdeckel Duplikat Duplikat 15

20 Kirchengemeinde: Blekendorf Kirchenkreis: Plön 6. 3 Bestattungen Sichtvermerke. Eigentumsvermerk. Gefallene ; (S ). Notizen (S. 276f., 287, 296) 6. 4 Bestattungen Sichtvermerk Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Statistik (als Notiz auf der letzten Seite) Seitenzählung unvollständig 8. 1 Namensregister Taufen Lücke und Namensregister Taufen Sichtvermerk Namensregister Konfirmationen Sichtvermerk 1993 Inhaltsangabe 8. 4 Namensregister Trauungen Inhaltsangabe Lücke und Namensregister Bestattungen Inhaltsangabe Lücke und Namensregister Trauungen Namensregister enthält mehrere Leerseiten 8. 7 Namensregister Bestattungen Eigentumsvermerk Namensregister enthält mehrere Leerseiten 16

21 Kirchengemeinde: Bornhöved Kirchenkreis: Plön 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 1-398) Trauungen (Seite 4-398) Bestattungen (Seite 1-398) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-578) Konfirmationen , (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite 4-528, ) Bestattungen (Seite 1-531, ) Nachträge zu Taufen (S. 1 a); Namensregister Tf., Tr., Best. (S ); Anmerkung des Pastors (S. 421) Nachträge zu Trauungen 1726; 1728 (S. 1 a); Eintrag zur Heidenmission im 13. Jh. (S. 1 a); Inhaltsverzeichnis (Pastor Bruhn) (S. 1 b); Diebstähle in der Gemeinde (S. 1 c) Taufen, Trauungen, Bestattungen sind chronologisch angeordnet. Buch wurde / 1739 chronologisch geführt (S ). Getrennte Amtshandlungsregister ab Juli 1739 (S. 532 ff). Seitenzahlenangaben aus dem Inhaltsverzeichnis sind fehlerhaft, da bei der ersten Verfilmung 1984 neue Seitenzahlen vergeben wurden. Zählung springt von S. 251 auf S. 255 (jedoch ohne Informationsverlust). 17

22 Kirchengemeinde: Bornhöved Kirchenkreis: Plön 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 6-15; ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite Bestattungen (Seite ) 1. 4 Mischbuch Taufen (Seite 1-426; ) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite )) Bestattungen (Seite ) Schema zur Führung von Kirchenbüchern (S. 1-4); Inhaltsverzeichnis (S. 5); Amtsantritt und Lebensbericht des Pastors Hans Christian Huwald (S. 16); Gedicht von Christian Friedrich Huwald (Bruder des Pastors) zum Tod von Dorothea Johanna Huwald mit Erläuterungen des Pastors Huwald 1752 (S ). Bestallung und Vereidigung des Halbhufners Hans Saggan aus Stocksee zum Kirchenjuraten (S. 949); Eidformel für Kirchenjuraten (S. 950); Deprecanten (S ) Verordnung zum Deprecantenregister 1781 (S. 736); Deprecantenregister (S. 737) 18

23 Kirchengemeinde: Bornhöved Kirchenkreis: Plön 1. 5 Mischbuch Taufen (Seite 1-296) Konfirmationen (Seite ) Aufgebote/Verlobungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 6 Mischbuch Konfirmationen (Seite 3-64) Abendmahlsgäste/Konfitenten Bemerkung des Pastors zum Betragen der Konfirmanden; Bemerkung zum Aufbau des Konfirmandenunterrichtes. Tabelle mit Anzahl der jährlich getauften Kinder Titelblatt der Konfirmationen und der Konfitenten von Pastor Friedrich Ernst Christian Oertling 1812 mit Motto und Zitaten. Tabelle mit Anzahl der Kommunikanten Sichtvermerke Auf dem Titelblatt Konfitenten Taufen Philosophische Zitate (S. 1). Namensregister (S. 2). Sichtvermerke Fehler in der Seitenzählung: S. 208/209 doppelt. Das Namensregister beginnt mit den Nachträgen, die seitenverkehrt in das Buch eingetragen wurden (Hinweis dazu auf dem Titelblatt). 19

24 Kirchengemeinde: Bornhöved Kirchenkreis: Plön 2. 2 Taufen Hinweis zum Namensregister. Gebühren für Taufen. Namensregister Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Statistik, Geburten Statistik, Taufen Eingetragene Heimatrechte Namensregister beginnt mit Nachträgen, die seitenverkehrt in das Buch eingetragen wurden (Hinweis dazu auf dem Titelblatt). Ab 1843 nach Jungen und Mädchen getrennt geführt. Nummerierung getrennt nach Geschlechtern Taufen Sichtvermerke Getrennt nach Jungen und Mädchen geführt und unabhängig voneinander durchnummeriert Taufen Sichtvermerke Getrennt nach Jungen und Mädchen geführt und unabhängig voneinander durchnummeriert Taufen Namensregister; Sichtvermerke Getrennt nach Jungen und Mädchen geführt und unabhängig voneinander durchnummeriert. 20

25 Kirchengemeinde: Bornhöved Kirchenkreis: Plön 2. 7 Taufen Doppelseitenzählung. Getrennt nach Jungen und Mädchen geführt und unabhängig voneinander durchnummeriert. Jahrgang 1963 unvollständig. Eintragungen wiederholt und fortgeführt im Taufregister mit der Laufzeit Taufen Sichtvermerke 1965, 1968 Doppelseitenzählung; Getrennt nach Jungen und Mädchen geführt und unabhängig voneinander durchnummeriert. Jahrgang 1968 unvollständig. Eintragungen wiederholt und fortgeführt im Taufregister mit der Laufzeit Taufen Namensregister 21

26 Kirchengemeinde: Bornhöved Kirchenkreis: Plön 3. 1 Konfirmationen Abschrift 3. 2 Konfirmationen Abschrift 3. 3 Konfirmationen Sichtvermerke ; Bemerkung zum Aufbau des Kirchenbuches; Tabelle mit den konfirmierten Kindern von Seitenzählung unvollständig. Leerseiten zwischen den Jahrgängen 1837 und Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Leerseiten am Ende 3. 6 Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 7 Konfirmationen Doppelseitenzählung 3. 8 Konfirmationen Taufe Jahrgang 1963, Nr. 1 (Mädchen) S. 1 a. Sichtvermerk Trauungen Namensregister (Für "R" bis1886; für "S" bis 1845). Sichtvermerke Auf dem Titelblatt Motto des Pastors Friedrich Ernst Christian Oertling 1812 vermerkt. Zitatsammlung. Seitenzählung unvollständig. S. 42 doppelt vorhanden; S. 43 fehlt; S. 207 doppelt; S fehlen; S fehlen Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Trauungen Sichtvermerke Die letzten 2/3 des Buches bestehen aus Leerseiten 22

27 Kirchengemeinde: Bornhöved Kirchenkreis: Plön 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke ; Namensregister mit Bemerkung zur Anlage desselben. Motto / Zitate von Pastor Ernst Christian Oertling auf dem Titelblatt Bestattungen Sichtvermerke ; Anzahl der Bestattungen Seitenzählung unvollständig S. 78, 88, 89, 204, 237 doppelt, S. 205 fehlt. Leerseiten zwischen Bestattungen und Namensregister. Namensregister teilweise mit Seitenzahlen versehen (S ). Namensregister teilweise seitenverkehrt eingebunden. Ab 1844 werden Männer und Frauen getrennt geführt 6. 3 Bestattungen Sichtvermerke Männer und Frauen werden getrennt geführt Gefallene des 1. Weltkrieges extra aufgeführt Bestattungen Sichtvermerke Männer und Frauen getrennt geführt. Mehrere Leerseiten (auch am Ende) 6. 5 Bestattungen Sichtvermerke Männer und Frauen getrennt geführt 6. 6 Bestattungen Namensregister 23

28 Kirchengemeinde: Bornhöved Kirchenkreis: Plön 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Namentliche Erwähnung von Pastor Friedrich Ernst Christian Oertling auf dem Titelblatt 7. 2 Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke 7. 3 Abendmahlsgäste/Konfitenten Titelblatt (Pastor Bruhn) Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Anonyme Bestattungen Anonyme Bestattungen (S ) Namensregister Taufen Einzelgemeinden des Kirchspiels Bornhöved im 17. Jh.; Namensregister derjenigen Väter, bei denen ein Beruf angegeben ist Namensregister Taufen Zahlreiche Leerseiten 8. 3 Namensregister Taufen Namensregister Taufen Duplikat. Zahlreiche Leerseiten 8. 5 Namensregister Konfirmationen Namensregister Konfirmationen Zahlreiche Leerseiten 8. 7 Namensregister Trauungen Zahlreiche Leerseiten Namensregister Trauungen Namensregister Trauungen Nach dem Namen des Bräutigams angeordnet Zahlreiche Leerseiten 24

29 Kirchengemeinde: Bornhöved Kirchenkreis: Plön 8.10 Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Zahlreiche Leerseiten 8.14 Namensregister Bestattungen Mehrere nachträglich eingelegte Seiten und Leerseiten am Ende des Registers 8.15 Namensregister Bestattungen Namensregister Bestattungen Namensregister Taufen Namensregister Konfirmationen

30 Kirchengemeinde: Giekau Kirchenkreis: Plön 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Bußregister (Seite ) Vermerk der Inventarnummer (vorderer Buchdeckel, innen); Sichtvermerke (Kirchenvisitationen S. 3); Vermerk zur Kirchenrechnung 1719 und 1738 (S. 4); chronikalischer Eintrag (S. 1); Verpachtung [?] von Kirchenland (S. 2); Verfügung zur "Betstunde", Aufzählung der Grabstellen in der Kirche (S. 5); Vermerk zu Restaurierungsarbeiten an der Kirche und Vermerk zu Krankenbesuchen (S. 6); Katechismus (S. 7); Gottesdienstordnung (S. 8-10); Beschreibung eines Kirchenfensters mit dargestellten Personen (S. 11); Pastorenliste (S. 11); Vermerk zur Kirchenbuchführung (S ); Vermerk zur Trauungsgebühr (S. 339); Pastoreneinführungen (S. 358). Im Taufregister fehlt der Jahrgang 1701 (siehe Vermerk S. 114). Im Trauregister fehlen die Jahrgänge und

31 Kirchengemeinde: Giekau Kirchenkreis: Plön 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-130) Konfirmationen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen Konfirmationen Trauungen Bestattungen Bußregister (S ) Namensregister Taufen ; Namensregister Trauungen Taufregister: Jahrgänge unvollständig. Trauregister: Jahrgang 1755 fehlt. Bußregister: Jahrgänge 1755 und 1756 fehlen. Leitz-Ordner. Die Namensverzeichnisse sind nicht alphabetisch, sondern chronologisch geordnet 2. 1 Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 6 Taufen Seitenzählung: S : Jahrgang ; ab 1976 neue Seitenzählung pro Jg. Unteres Drittel der Seite 125 abgeschnitten 2. 7 Taufen Namensregister 1987, 1988 Namensregister nur für zwei Jahrgänge angelegt worden. Nicht alphabetisch, sondern nach Taufdatum geführt. 27

32 Kirchengemeinde: Giekau Kirchenkreis: Plön 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Sichtvermerke Konfirmationen Vermerk der Inventarverzeichnisnummer 5. 1 Trauungen Sichtvermerke Jahrgänge mit Seiten versehen 5. 2 Trauungen Sichtvermerk Trauungen Anmerkung zum Trauregister Ordner 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke Vermerk auf ein Verzeichnis tot geborener Kinder (das Verzeichnis selbst ist jedoch nicht in diesem Kirchenbuch enthalten) Bestattungen Sichtvermerke Bestattungen Sichtvermerke Liste der Gefallenen und im Lazarett Verstorbenen Ein Eintrag: Gefallen Bestattungen Vermerk: Inventarverzeichnisnummer 28

33 Kirchengemeinde: Giekau Kirchenkreis: Plön 7. 1 Abendmahlsgäste/Konfitenten Kollektengelder Aufstellung der Kollektengelder: Jahr 1821 fehlt Abendmahlsgäste/Konfitenten , Sichtvermerke Jahrgänge fehlen. Jahre enthalten Seitenzahlen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Taufen Namensregister Trauungen Namensregister Trauungen Namensregister Trauungen Namensregister Bestattungen Anonyme Bestattungen sind am Ende des Verzeichnisses aufgeführt (S. 286 ff.) 8. 8 Namensregister Bestattungen

34 Kirchengemeinde: Kirchnüchel Kirchenkreis: Plön 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 3-166) Trauungen (Seite ) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) Bestattungen 1738 (Seite ) Inhaltsverzeichnis; 3 Titelblätter Tf., Tr., Best von Pastor C. Blancke auf den Seiten 2, 169, 177 Gebet (S. 2, 170, 178); Verweis [C. Blancke]: Jahrgang sind nachträglich zusammengestellt [vgl. auch S. 1] (S. 21, 176). Zwischen S. 68 und S. 69 befinden sich Reste mehrerer nachträglich eingehefteter Seiten, die beschädigt sind. Kein inhaltlicher Verlust Taufen Enthält auch: Namensregister (S ); Sichtvermerke , 1968 (S. 749); Sichtvermerke (S. 303); Anmerkung zur Schreibung des Namens "Kohlmorgen" (S ), ursprünglich anders genutzt, Anzeigentext Bemerkungen: Das Buch besteht (vermutlich, vgl. die ursprüngliche Seitenzählung) aus 4 Registern: , , , Diese ursprünglichen Bücher sind zum Teil chronologisch falsch geordnet (vgl. S , Sprung: 1827 auf 1838, dann von 1846 zurück zu 1828), die Jahrgänge sind doppelt vorhanden. Zwischen S. 62/63 fehlt eine ursprünglich dort vorhandene S. (vgl. die alte Seitenzählung!), welche in einem Hefter mit losen Blättern "Nachrichten aus der Kirchengemeinde Kirchnüchel" unter der lfd. Nr. 335 im Archiv der KG zu finden ist. (Vgl. auch den entsprechenden Mikrofilm). Die S. 9/10 wurde irrtümlich verkehrt eingeheftet (d.h. richtig wäre: 7, 8 -->10, 9 -->11,...) S. 58 a und 414 f.: Das untere Viertel der Seite wurde herausgeschnitten. 30

35 Kirchengemeinde: Kirchnüchel Kirchenkreis: Plön 2. 2 Taufen Sichtvermerke Duplikat. Seitenzählung erst ab 1860 Das Kirchenbuch enthält zudem Konfirmationen von Diese wurden nicht mit verfilmt, da sie bereits in einen anderen Register enthalten sind Taufen Sichtvermerke Taufen Verzeichnis der Kirchenbücher dieser KG (Stand 1936). Sichtvermerke Taufen Eigentumsvermerk auf Titelblatt. Sichtvermerke Duplikat, zwischen irrtümlich als Original geführt. Doppelseitenzählung 31

36 Kirchengemeinde: Kirchnüchel Kirchenkreis: Plön 3. 1 Konfirmationen Sichtvermerke ; Sichtvermerke Konfirmationen Titelblatt mit Eigentumsvermerk; Sichtvermerk 1991; Verzeichnis von in Blekendorf konfirmierten Gemeindemitgliedern aus Kirchnüchel Das Buch besteht aus 3 Konfirmationsregistern: , , Letztgenanntes Register ein Original, als Duplikat geführt. Für 1826 sind Abschriften aus dem Taufregister bzw. von Taufscheinen der Konfirmanden in das Buch eingetragen. Nr des Jahrgangs 1837 nicht mehr lesbar, da Tinte verblasst ist Aufgebote/Verlobungen Sichtvermerke Jahrgang 1870 fehlt (eventuell keine Aufgebote) 32

37 Kirchengemeinde: Kirchnüchel Kirchenkreis: Plön 5. 1 Trauungen Sichtvermerke (S ); Sichtvermerke (S. 295); Sichtvermerke (S. 432); Nachruf auf General-Obercons. Adler, 1834 (S. 8); Tod des Organisten Asmus Sinjen, Neubesetzung der Stelle und Wohnrecht der Witwe, 1827 (S. 73). Das Kirchenbuch besteht aus [vermutlich] 4 ehemals allein geführten Registern: (S. 1-73), (S ), (S ), (S ). Jahrgänge doppelt vorhanden. Jahrgang 1755 fehlt. Die vermutlich an dieser Stelle begonnene Seite befindet sich in einem Hefter loser Blätter "Kirchennachrichten der Kirchengemeinde Kirchnüchel" im Archiv der KG, Nr Die Seitenzählung setzt folgerichtig an dieser Stelle eine Seite aus (S. 12 bis 14), S. 101 a zu einem Viertel abgeschnitten. Jahr 1791 fehlt Trauungen Sichtvermerke Doppelseitenzählung. Dieses Original wurde irrtümlich als Duplikat geführt. 33

38 Kirchengemeinde: Kirchnüchel Kirchenkreis: Plön 6. 1 Bestattungen Sichtvermerke (S. 530); Sichtvermerke (S. 157); Sichtvermerke (S. 531); Nachruf: J.G.Cln. Adler (S. 1); Schulneubau 1831 (S. 12); Rechenschaft über Verwendung von Klingelbeutel-Geldern , 1825, 1829 (S. 107f) Bestattungen Sichtvermerke ; Verzeichnis der Bestattungen von Gemeindemitgliedern aus Kirchnüchel in Blekendorf (Vorsatz-Blatt). Das vorliegende Kirchenbuch besteht [vermutlich] aus 4 getrennt geführten Registern: (S ), (S ), (S ), (S ). Vgl. ursprgl. Paginierung, Sichtvermerke und erhaltenes Titelblatt. Dieses Original wurde irrtümlich als Duplikat geführt Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke Abendmahlsgäste/Konfitenten Sichtvermerke

39 Kirchengemeinde: Kirchnüchel Kirchenkreis: Plön 8. 1 Namensregister Taufen Eigentumsvermerk auf dem Titelblatt; Verzeichnis nicht vollständig bekannter Kinder (letzte Seite) Namensregister Trauungen Eigentumsvermerk auf dem Titelblatt 8. 3 Namensregister Bestattungen Eigentumsvermerk auf dem Titelblatt; unleserlich eingetragener Sterbefall (letzte Seite) Miscellen-Nachrichten aus der Kirchengemeinde Taufen 1755, Konfirmationen Trauungen 1755 Bestattungen [mit großen Lücken] Pfarrangelegenheiten, Prediger-, Patronen-, Schullehrerlisten. Restaurierung der Kirche [ ], Inventar [u. a. Liste von 1820]. Abschriften von Briefwechseln. Sichtvermerke jährige Reformationsfeier. Predigten, Leichen- und Taufreden. Der Taufeintrag 1755 ist verzeichnet auf der ursprünglich als S. 63 im Kirchenbuch geführten Seite. Die vorliegende Sammlung loser Blätter ist im Archiv der KG, Nr

40 Kirchengemeinde: Laboe Kirchenkreis: Plön 2. 1 Taufen Sichtvermerke Jahrgänge 1907 und 1950 unvollständig, Jahrgang 1950 im darauffolgenden Taufregister mit der Laufzeit fortgeführt Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 2. 3 Taufen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 3. 1 Konfirmationen Enthält auch: Sichtvermerke Bemerkungen: und keine gemeinsamen Konfirmationen von Jungen und Mädchen. Von 1908 bis 1926 wurden Geschwister gemeinsam mit den Jungen konfirmiert. Eintragungen der Jahrgänge trotz verschiedener Konfirmationstermine fortlaufend nummeriert, und unabhängig voneinander. In den Jahren gemeinsame Konfirmationen, die Eintragungen jedoch und nach Jungen und Mädchen getrennt und unabhängig voneinander durchnummeriert , und fortlaufende Nummerierung Konfirmationen Sichtvermerke Doppelseitenzählung 5. 1 Trauungen Sichtvermerke Jahrgang 1907 vermutlich nicht vollständig Bestattungen Sichtvermerke Jahrgang 1907 vermutlich nicht vollständig Bestattungen Sichtvermerke

41 Kirchengemeinde: Lebrade Kirchenkreis: Plön 1. 1 Mischbuch Taufen (Seite 26-92) Trauungen (Seite 2-25) Bestattungen (Seite ) 1. 2 Mischbuch Taufen (Seite 1-75) Trauungen (Seite ) Bestattungen (Seite ) 1. 3 Mischbuch Taufen (Seite 1-46) Trauungen (Seite 47-58) Bestattungen (Seite 59-81) 1. 4 Mischbuch Konfirmationen (Seite 1-68) Abendmahlsgäste / Konfitenten (Seite , ) Vorwort des Pastors Hinrich Stempel von 1671 (auf dem Titelblatt) Im Taufregister ist neben dem Namen des Täuflings nur der Name des Vaters angegeben. Im Trauregister nur der Name des Ehemannes und im Bestattungsregister sind überhaupt nur wenige Personen namentlich gekennzeichnet Leerseiten Poenitenten (S ); Sichtvermerke (S ). Lücke im Konfitentenregister Taufen Sichtvermerke Taufen Sichtvermerke ; Verzeichnis der unehelichen Geburten

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