Weisung Verhalten bei Arbeiten im TU Schänzli
|
|
- Dorothea Beltz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NSNW AG - Netzenstrasse Sissach Weisung Version Nr. / Datum / Visum: Ablage: Verteiler: Genehmigt am / durch: 1.0 / / RR, FM Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029 Verhalten bei Arbeiten im TU Schänzli - NSNW AG - ASTRA Filiale 3, Zofingen - alle im Tunnel Schänzli tätigen Personen - Polizei Basel-Landschaft, VLZ Sissach / GLS
2 Weisung Glossar: Q1 NSNW BLZ VLZ APS ELZ Querschlag Tunnel Schänzli mit Elektrozentrale Gebietseinheit GE VIII Betriebsleitzentrale NSNW Sissach Verkehrsleitzentrale Polizei BL Sissach Autobahnpolizeistützpunkt Basel Einsatzleitzentrale der Rettungsorganisationen Liestal Datum: Ablage: / RR, FM Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029
3 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliche Bestimmungen Zweck Abgabe Verantwortlichkeit Bestätigung Allgemeine Verhaltensregeln Anmeldung / Zutritt Fahrzeuge Sorgfaltspflicht Hygiene Persönliche Kennzeichnung Schlüsselbezug Verhaltensregeln im Tunnel, Vorzonen und Nebenanlagen Aufenthalt / Zutritt Kommunikation/ Mobiltelefonnetz Zu- und Wegfahrt Ausstellbucht Q Fluchtwege Verhalten bei Alarm Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen BSA Zentralenlüftung Zugang Pumpenraum Arbeiten im Pumpenraum und Sammelbecken Zusatz Baustelle Instandsetzung Tunnel Schänzli Baustellenkoordination Bedürfnisanmeldung Aufenthalt / Zutritt in abgetrennten Baustellenbereichen Zugänglichkeit Betrieb Meldung besonderer Vorkommnisse Notfallkarte Verhalten bei Alarm... 9 Datum: Ablage: / RR, FM Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029
4 1 Grundsätzliche Bestimmungen 1.1 Zweck Funktionelle und sichere Abläufe im Tunnel Schänzli sind im Interesse von Verkehrsteilnehmer sowie Personal. Die vorliegende Weisung basiert auf allgemein gültigen Sicherheitsstandards und gilt für sämtliche Arbeiten im Tunnelbauwerk inklusive der Nebenanlagen. Die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechts sind uneingeschränkt gültig. Die vorliegende Weisung ergänzt die ASTRA-Dokumentation für das Verhalten bei Arbeiten auf Nationalstrassen (ASTRA 86024), das Technische Merkblatt Verhalten bei Bauarbeiten auf Nationalstrassen und das Notfallmanagement Baustellen (ASTRA 86022). (Die Nummerierung der Punkte bezieht sich auf das Astra Doc ) 1.2 Abgabe Die Weisung kann über oder an den Standorten der NSNW AG bezogen werden. 1.3 Verantwortlichkeit Die Unternehmungen sind dafür verantwortlich, dass der für die Baustelle bestimmte und ständig anwesende Gruppenleiter im Besitz der Weisung ist, und deren Inhalt kennt. Der Gruppenleiter ist für die Einhaltung und Durchsetzung dieser Weisung verantwortlich. Der Unternehmer haftet für die gesamten Kosten, die durch Nichteinhalten der Weisung (z.b. Auslösen der Brandmeldeanlage) entstehen. Die Missachtung der Weisung hat eine sofortige Wegweisung zur Folge. 1.4 Bestätigung Der verantwortliche Polier / Vorarbeiter / Chefmonteur bestätigt bei der Bedürfnisanmeldung Aufenthalt im AHM-Tool den Besitz, die Kenntnis und die Instruktion der Weisungen an alle Mitarbeiter. Datum: / RR, FM Seite: 4 / 9 Ablage: Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029
5 2 Allgemeine Verhaltensregeln 2.1 Anmeldung / Zutritt Für alle Tätigkeiten muss vorgängig, über die Onlinemaske unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen, eine Bedürfnisanmeldung Aufenthalt eingereicht werden. 2.2 Fahrzeuge Fahrzeuge, welche in Baustellen einfahren, haben dies dem nachfolgenden Verkehr rechtzeitig anzuzeigen und haben bei der Einfahrt die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Die Einfahrt hat vorwärts zu erfolgen, brüske Bremsmanöver sind zu vermeiden. Das Wiedereinordnen in den Verkehr hat ebenfalls mit grösster Vorsicht zu erfolgen. Das Parkieren im Bereich Überfahrten und Sperrflächen vor den Portalen ist nicht erlaubt. Beim Querschlag (Q1) und beim Ausgang Fluchtweg stehen nach Absprache mit der NSNW kurzzeitige Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Bei sämtlichen Fahrzeugen, die im Perimeter der Nationalstrasse abgestellt werden, muss die Firmenzugehörigkeit erkennbar sein. Im gesperrten Tunnel beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h. Abgestellte Fahrzeuge dürfen nicht abgeschlossen sein. Die Zündschlüssel müssen gut sichtbar auf dem Armaturenbrett hinterlegt werden. Für die Ereignisdienste ist auch bei gesperrter Röhre immer eine Durchfahrt von H: 3,5 m und B: 3,0 m zu gewährleisten. 2.3 Sorgfaltspflicht Alle Arbeitsplätze sind immer im sauberen Zustand zu verlassen. Beim Verlassen der Räume sind alle Lichter zu löschen und die Türen zu schliessen. Alle Arbeiten im Tunnel und den Betriebsräumen mit einer Hitze-, Rauch- oder Schmutzentwicklung sind vorab anzuzeigen (Abschalten der Brandmeldeanlage im entsprechenden Sektor etc.). Alle Kosten für Einsätze und Tunnelsperrungen, die durch die Missachtung dieser Vorschrift ausgelöst werden (Fehlalarme), sind durch die Verursacher zu tragen. 2.4 Hygiene Im Tunnel Schänzli stehen keine sanitären Einrichtungen/WC zur Verfügung. Im sämtlichen Räumen gilt ein generelles Rauchverbot. Datum: / RR, FM Seite: 5 / 9 Ablage: Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029
6 2.5 Persönliche Kennzeichnung Sämtliche Personen, die sich im Perimeter der Nationalstrasse aufhalten, müssen ersichtlich gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss folgende Angaben enthalten: Firma: obligatorisch Name: obligatorisch bei der Projektleitung und den Projektverantwortlichen Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für Besucher/innen. 2.6 Schlüsselbezug Personen die Arbeiten in abgeschlossenen Räumen ausführen möchten, können bei der NSNW in Sissach gegen Vorweisung der bewilligten Bedürfnisanmeldung den Schlüssel und den Tunnelpager abholen (es wird ein Depot verlangt). 3 Verhaltensregeln im Tunnel, Vorzonen und Nebenanlagen 3.1 Aufenthalt / Zutritt Der Zutritt zum Tunnel und den Nebenanlagen (Fahrbahn, Querschlag, Vorzone, Oelabscheider Fluchtweg, Pumpenraum und Trafostation Hagnau) ist nur mit einer bewilligten Bedürfnisanmeldung erlaubt. Vor dem Betreten des Objekts, hat man sich telefonisch bei der Betriebsleitzentrale (BLZ) der NSNW in Sissach mit Angaben zu Aufenthaltsort, Anzahl Personen, Art der Tätigkeit und Dauer des Aufenthaltes An- und nach Verlassen wieder Abzumelden. Allfällige weitere Massnahmen oder Kontaktdaten sind jeweils auf der bewilligten Bedürfnisanmeldung ersichtlich. 3.2 Kommunikation/ Mobiltelefonnetz Die Mobilnetzabdeckung im gesamten Tunnel, inkl. Querschlag und Pumpstation ist nur über das Swisscomnetz und das Pagersystem gewährleistet. Die gesamte sicherheitsrelevante Übermittlung und Kommunikation geht über das Swisscommobilfunknetz und das Pagersystem. Jede Person oder Arbeitsgruppe muss mit einem Mobiltelefon (Swisscom GSM-Netz) und gegebenenfalls mit einem Pager ausgerüstet sein. Während der Arbeitszeit sind die Mobiltelefone und Pager immer auf Empfang zu stellen. Notrufeinrichtungen dürfen nur im Notfall betätigt werden. 3.3 Zu- und Wegfahrt Ausstellbucht Q1 Fahrzeuge, welche unter Verkehr auf die Ausstellbucht Q1 einfahren, haben in angemessenem Abstand die Warnlichter/Drehlichter einzuschalten und die Fahrt zu verlangsamen, um dem nachfolgenden Verkehr die Absicht anzuzeigen. Bei der Einfahrt sind die nötigen Vorsichtsmassnahmen einzuhalten. Datum: / RR, FM Seite: 6 / 9 Ablage: Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029
7 Das Wiedereinordnen in den Verkehr hat wiederum mit eingeschalteten Warnlichter/Drehlichter und grösster Vorsicht zu erfolgen. Materialtransporte mit Fahrzeugen über 3.5 t und Fahrzeuge mit Anhänger erfolgen immer mit Lotsendienst und einem Spurabbau oder einer kurzfristigen Spursperrung durch die NSNW in Zusammenarbeit mit der Polizei. Der Lotsendienst ist mit dem Onlineformular Bedürfnisanmeldung Aufenthalt mind. fünf Tage im Voraus zu bestellen. 3.4 Fluchtwege Die signalisierten Fluchtwege im Tunnel Schänzli und der Elektrozentrale Q1 führen jeweils zu den Tunnelportalen. Zusätzlich befindet sich in der Tunnelröhre in Fahrtrichtung Delémont ein Notausgang, der in die Fussgängerunterführung unter der Birsstrasse mündet. Die Fluchtwege müssen jederzeit ungehindert begehbar sein, es darf darin kein Material gelagert werden. 3.5 Verhalten bei Alarm Die Alarmierung erfolgt über Mobiltelefon und/oder Pager und ggf. zusätzlicher Alarmierungseinrichtungen. Im Alarmfall gelten folgende Verhaltensregeln: Das Tunnelbauwerk/Nebenanlage ist bei Alarm unverzüglich zu verlassen. Nach dem Verlassen des Objekts ist dem Einsatzleiter der Einsatzkräften und/oder der VLZ sowie der BLZ zu melden, dass sämtliche Personen den Tunnel verlassen haben. 3.6 Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen BSA Das Bedienen und Schalten von elektromechanischen Einrichtungen darf nur durch Mitarbeiter der NSNW-BSA erfolgen. Das Betreten der Mittelspannungs- und Traforäume ist nur in Begleitung eines Mitarbeiters der NSNW-BSA oder eines Mitarbeiters eines Energielieferanten gestattet. In sämtlichen Räumen ist eine Brandmeldeanlage aktiv. 3.7 Zentralenlüftung Die Zentralenräume im Q1 und der Fluchtweg (bei der Pumpstation) verfügen über eine Überdruckbelüftung, die permanent überwacht wird. Alle Raumtüren sind grundsätzlich immer geschlossen zu halten. Ist dies nicht möglich, ist vorgängig der BSA Bereitschaftsdienst der NSNW zu informieren. Eine Arretierung offener Türen ist untersagt. Schläuche und Kabel müssen durch die dafür vorgesehenen Öffnungen in die Stationsräume geführt werden. Datum: / RR, FM Seite: 7 / 9 Ablage: Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029
8 3.8 Zugang Pumpenraum Der Fluchtweg bzw. der Pumpenraum ist im regulären Betrieb nur von Fussgängerunterführung unter der Birsstrasse zugänglich. 3.9 Arbeiten im Pumpenraum und Sammelbecken Im Ereignisfall können sich explosive und oder gesundheitsschädliche Flüssigkeiten ansammeln. Deshalb ist für jede Arbeit vorgängig ein Sicherheitskonzept zu erstellen und mit der NSNW abzusprechen. Die Arbeiten sind gem. Suva Richtlinien Arbeiten in Behältern und engen Räumen auszuführen. Vor dem Einsteigen in das Sammelbecken muss vor Ort eine Verbindungskontrolle mit der Betriebsleitzentrale NSNW (BLZ) durchgeführt werden. Es ist zu berücksichtigen dass Fehlmanipulationen im Pumpenschacht ( Meldung Hochwasserniveau ) ein Tunnelrot auslöst! 4 Zusatz Baustelle Instandsetzung Tunnel Schänzli Während der Instandsetzungsmassnahmen des Tunnel Schänzli / Aufweitung Tunnel Hagnau gelten zusätzliche und angepasste Vorgaben an das Verhalten bei Arbeiten in den Tunnelbauwerken und Nebenanlage. 4.1 Baustellenkoordination Die Realisierung des Erhaltungsprojekts N02 Schänzli erfolgt vollständig unter Betrieb. Dies bedeutet, dass alle Tunnelräumlichkeiten und Nebenanlagen neben den beauftragten Unternehmern auch von der für den Unterhalt der Anlagenteile im ordentlichen Betrieb verantwortlichen Gebietseinheit benutzt werden. Daher dürfen von den Unternehmern strikt nur jene Flächen in den Zentralen und allen anderen Tunnelräumlichkeiten benutzt werden, die von der örtlichen Bauleitung explizit für den entsprechenden Zweck freigegeben wurden. 4.2 Bedürfnisanmeldung Die örtliche Bauleitung reicht die Bedürfnisanmeldung ein und spricht sich für die Koordination der Arbeiten und Nutzflächen mit der Gebietseinheit entsprechend ab. 4.3 Aufenthalt / Zutritt in abgetrennten Baustellenbereichen Arbeiten auf abgetrennten autonomen Baustellenbereichen der offenen Strecke sowie auch auf der Fahrbahn im Tunnel ohne Einfluss auf in Betrieb stehende Anlagen müssen nicht täglich an und abgemeldet werden. Es genügt das Einreichen von einem Wochenprogramm. Datum: / RR, FM Seite: 8 / 9 Ablage: Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029
9 Bei Arbeiten in allen Betriebsräumen und an technischen Einrichtungen, die für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig sind und durch die NSNW betrieben werden, ist eine ständige An- und Abmeldung über die BLZ gem. Punkt zwingend. 4.4 Zugänglichkeit Betrieb Für die Piketkräfte des betrieblichen Störungsdienstes muss die Zugänglichkeit zu den Räumlichkeiten und Anlagen jederzeit gewährleistet sein. 4.5 Meldung besonderer Vorkommnisse Beobachtete Vorkommnisse, welche den Betrieb oder die Sicherheit des Tunnels oder Personen gefährden könnten, sind sofort der Bauleitung oder der Einsatzleitzentrale Basel-Landschaft (ELZ BL) zu melden. 4.6 Notfallkarte Um die wichtigsten Verhaltensregen und Alarmierungsmöglichkeiten jederzeit verfügbar zu haben, tragen alle auf der Baustelle tätigen Personen eine Notfallkarte mit den wichtigsten Informationen zum Verhalten im Ereignisfall mit sich. Besucher in Begleitung einer mit der Baustelle vertrauten Person sind davon ausgenommen. Die Notfallkarte beinhaltet u.a. die Angaben zu dem Sammelplatz, welche im Ereignisfall aufzusuchen sind. 4.7 Verhalten bei Alarm Die Alarmierung im Baustellenbereich erfolgt durch einschalten von orangen Drehleuchten/Horn im Baustellenbereich, der Elektrozentrale Q1 und dem Fluchtweg Pumpenstation. Im Alarmfall gelten folgende Verhaltensregeln: Der Baustellenbereich Tunnelbauwerk/Nebenanlage etc. ist bei Alarm unverzüglich zu verlassen und einer der signalisierten Sammelplätze in den Tunnelvorzonen aufzusuchen. Beim Sammelplatz haben die Verantwortlichen jeder Equipe dem Einsatzleiter der Ereignisdienste Meldung zu erstatten. Der Sammelplatz darf nur in Absprache mit dem Einsatzleiter verlassen werden. Datum: / RR, FM Seite: 9 / 9 Ablage: Infotyp: Weisung / Betreff: DO_21_029
Verhalten bei Arbeiten auf Nationalstrassen
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Dokumentation Ausgabe 2011 V2.91 Verhalten bei Arbeiten auf Nationalstrassen Allgemeine Verhaltensregeln
Baustellenordnung. gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Rudolf Flender GmbH & Co. KG
Seite 1 von 5 Stand : Dez. 2009 Baustellenordnung gilt für sämtliche Bau-, Reparatur-, und Montagearbeiten bei den Firmen: Hans Flender GmbH & Co. KG so wie Rudolf Flender GmbH & Co. KG Für alle Arbeiten
Durchgehender Radioempfang, Betreiber kann Meldungen einspeisen. Gegen Lärm geschützte Notrufe und Feuerlöscher im Abstand von 160 Metern
Ligerz Gesamturteil: gut Lage: Schweiz, bei La Neuveville N 5 La Neuveville - Bienne Inbetriebnahme: 1989 Länge: 2 510 m Höhenniveau der Portale: 434/ 436 m ü.m. Anzahl der Röhren: 1/ Gegenverkehr Höchstgeschwindigkeit:
BRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B
DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS
Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten.
Brandschutzordnung des Beruflichen Schulzentrums Grimma Allgemeines, Geltungsbereich Die Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich in den Gebäuden des BSZ Grimma aufhalten. Fremdfirmen
Hausordnung für Besucher und Fremdfirmen
, Gebäudemanagement // Hausordnung für Fremdfirmen, Juni 2012 Hausordnung für Besucher und Fremdfirmen Für die Standorte und Betriebsstätten >> Ihmeplatz >> Glocksee >> Ricklingen >> enercity KundenCenter
SICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände
ADRIA-WIEN PIPELINE GmbH St. Ruprechter Str. 113 9020 Klagenfurt am Wörthersee SICHERHEITSMERKBLATT für Arbeiten im AWP - Betriebsgelände AWP - Tel.Nr.: +43 (0)800 / 21 00 15 (0-24 Uhr) +43 (0)4718 / 315-0
Schweiz, bei Visp H 213 Stalden - Täsch bei Zermatt Inbetriebnahme: 2008
Stägjitschugge EuroTAP-Urteil: sehr gut Lage: Schweiz, bei Visp H 213 Stalden - Täsch bei Zermatt Inbetriebnahme: 2008 Länge: Höhenniveau der Portale: Anzahl der Röhren: Höchstgeschwindigkeit: 2'300 m
Sicherheit im Kehrichtheizkraftwerk
Sicherheit im Kehrichtheizkraftwerk Lesen Sie die Sicherheits- und Verhaltensregeln aufmerksam durch. Halten Sie alle Bestimmungen ein. Tragen Sie auf dem Areal des Kehrichtheizkraftwerks dieses Merkblatt
Gemeinde Weisslingen Schule Weisslingen. Reglement. für die. Benutzung des Hallenbades
Gemeinde Weisslingen Schule Weisslingen für die Benutzung des Hallenbades Version Februar 2011 Inhaltsverzeichnis 1.1 Allgemeine Bestimmungen...3 1.2 Zutrittsberechtigungen und Aufsichtspflicht...3 1.3
Betrieb NS - Arbeitssicherheit
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Richtlinie Ausgabe 2011 V2.91 Betrieb NS - Arbeitssicherheit Organisationsstruktur / Verantwortlichkeiten
Uepaa Alleinarbeiterschutz
Uepaa Alleinarbeiterschutz Benutzeranleitung & Prozessbeschreibung Datum: 6. Juni 2016 Kontaktinformationen Uepaa AG Dominic Bestler Seefeldstrasse 301A CH- 8008 Zürich Tel: +41 44 809 6000 support@uepaa.ch
Was tun, wenns brennt. Prävention Brandschutz
Was tun, wenns brennt Prävention Brandschutz Richtig vorbereitet sein Ein Feuer kann überall ausbrechen. Merken Sie sich die Fluchtwege und Standorte der Löschgeräte. Im Notfall ist es dafür zu spät. Wenn
Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001:2005. Richtlinie Arbeiten und Verhalten in Sicherheitszonen
Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) nach ISO/IEC 27001:2005 LINZ STROM GmbH Richtlinie Arbeiten und Verhalten in Sicherheitszonen Öffentlich 1 / 6 Version 2.0 15.12.2009 ISMS Richtlinie Arbeiten
Die vorliegenden Verhaltensmaßregeln dürfen allerdings auch höhere Anforderungen als die bestehenden Gesetze eines Landes enthalten.
Verhaltensmaßregeln 1 Einführung Die folgenden Verhaltensmaßregeln sind der Mindeststandard zur Erreichung unserer Ziele, der ständigen Verbesserung unseres Produktionsumfelds und der Arbeitsbedingungen
Häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Bereich Gastronomie, Vereins-, Gemeinschaftsund Mehrzweckräumlichkeiten
Informationen zum schleswig-holsteinischen Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Fassung vom 29. Mai 2009. Häufig gestellte Fragen und Antworten aus dem Bereich Gastronomie, Vereins-,
Richtiges Verhalten im Tunnel
Richtiges Verhalten im Tunnel Vor der Einfahrt in den Tunnel Tankfüllung überprüfen. Radio (Verkehrsinformationen) einschalten. Abblendlicht einschalten. Sonnenbrille abnehmen. Auf Ampeln und andere Verkehrszeichen
Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen
Herzlich willkommen Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen 1 Sehr geehrte Mitarbeiter von Partnerfirmen, wir begrüßen Sie herzlich bei Boehringer Ingelheim. Am Standort Deutschland arbeiten
6. ALLGEMEINE TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN FÜR ELEKTROMECHANISCHE EINRICHTUNGEN (ATS)
und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft Tiefbauamt Bau- Ausbau und Unterhalt 6. ALLGEMEINE TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN FÜR ELEKTROMECHANISCHE EINRICHTUNGEN (ATS) 6.4 ÖELABSCHEIDER UND RÜCKHALTEBECKEN
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
Brände verhüten. Verhalten im Brandfall
Brände verhüten Offenes Feuer verboten Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Brand melden Feuerwehr 112 Wo brennt es (Anschrift u. Ort)? Was brennt? Sind Menschen in Gefahr? Wer meldet den Brand? In Sicherheit
Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr
Dienstreglement der Freiwilligen Feuerwehr 6. Dezember 2000 2 Gestützt auf das Kantonale Gesetz über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen vom 24. September 1978 und die Verordnung über die Feuerwehr
Sicherheitsanforderungenauf Nationalstrassenbaustellen
Sicherheitsanforderungenauf Nationalstrassenbaustellen Planung, Ausführung, Erfahrungen Dr. Thierry Pucci dipl. Bauing. EPF, Sicherheitsverantwortlicher ASTRA GE II. ASA-Spezialist, VSS-Auditor/Kursleiter
Freibad Markt Erkheim e.v.
Haus-Ordnung Freibad Markt Erkheim Die Hausordnung des Freibades Erkheim regelt nachstehend aufgeführte Punkte im Einzelnen. Die Hausordnung ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Bei Zuwiderhandlungen
Orientierung der Mitarbeitenden (Beilage zum Vertrag)
Muster Orientierung der Mitarbeitenden (Beilage zum Vertrag) Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wir sind verpflichtet, die EKAS-Spezialrichtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen
Modellflug-Briefing. Herzlich Willkommen auf dem Flugplatz Samedan. Europas höchstgelegener Airport
Modellflug-Briefing Herzlich Willkommen auf dem Flugplatz Samedan Europas höchstgelegener Airport 1 Index Version: 1.10 Status: Endversion Ausgabedatum: 11. April 2013 Autor: Engadin Airport AG Inhaber:
Sicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum
Sicherheitsunterweisung für die Arbeit im Vertiefungspraktikum Dipl.-Ing. (FH) Martin Behrs Lehrstuhl für elektrische Energietechnik und (EELE) 1 Überblick Allgemeine Informationen Gefahren des elektrischen
Herausforderung Infrastrukturunterhalt. Schweizerischen Nationalstrassennetzes
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK FHNW-Kongress Mobile Mapping 2013 Herausforderung Infrastrukturunterhalt am Beispiel des Schweizerischen Nationalstrassennetzes
Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen
Winterschulung 2014/2015 Folie 1 Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen: Zum Eigenschutz der Einsatzkräfte Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle
8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF
8. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: K. Aigner Name: M. Siebert Name: Dr. P. Sckuhr Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU ESHA Org.-Einheit:
Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014
Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014 Diese Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) gelten für die Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der. Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************
Verordnung über die Vermietung des Waldhauses der Burgergemeinde Leuzigen ************************************************************************ 2 1. Eigentümerin des Waldhauses Allgemeine Orientierung
Präventiver Winterdienst Medienanlass
Wir sorgen für sichere und verfügbare Strassen. NSNW AG Netzenstrasse 1 4450 Sissach Tel. 061 975 45 45 Info@nsnw.ch www.nsnw.ch Präventiver Winterdienst Medienanlass 25.10.2013 Firma NSNW: Das ist unsere
Betriebsordnung für Fremdfirmen. an allen Standorten innerhalb der Müller-BBM Gruppe.
Bitte aufmerksam lesen und vollständig ausfüllen Betriebsordnung für Fremdfirmen an allen Standorten innerhalb der Müller-BBM Gruppe www.mbbm-gruppe.de Betriebsordnung für Fremdfirmen In dieser Betriebsordnung
Regelung Alkohol in gemeindeeigenen Sälen, Plätzen und Räumlichkeiten
Regelung Alkohol in gemeindeeigenen Sälen, Plätzen und Räumlichkeiten Gemeinde Schaan Rathaus / Landstrasse 19, FL-9494 Schaan, Telefon +423 237 72 00, Fax +423 237 72 09 info@schaan.li, www.schaan.li
Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV
Muster-Versammlungsstätten-Verordnung MVStättV Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere
Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der
Brandschutzordnung nach DIN 14096 Teil A / B / C der von Angehörigen selbstverwaltet organisierten ambulant betreuten Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam Stand:
W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region.
Weisung W7.4.60: Nationales Dachreglement für das Migros Label Aus der Region. Für die Region. 1. Ziel/Zweck...2 2. Geltungsbereich...2 3. Begriffe, Definitionen, Abkürzungen, Messgrössen...2 3.1. Vertragspartner...2
Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg
Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht
WILLKOMMEN IM CHEMPARK DORMAGEN Powered by
WILLKOMMEN IM CHEMPARK DORMAGEN Powered by Sicherheitshinweise Bitte lesen Sie die Sicherheitshinweise, bevor Sie den CHEMPARK betreten und beachten Sie sie während Ihres Aufenthalts! Vielen Dank! 1. VERKEHRSREGELN
Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried
Hallenordnung für die Benutzung der Schulturnhalle der Gemeinde Ried Sportheimstr. 13, Ried Die Gemeinde Ried hat erhebliche Mittel für den Bau einer Schulturnhalle aufgewendet. Zudem werden erhebliche
Sichere Unterkünfte für Asylsuchende
Sichere Unterkünfte für Asylsuchende Brandschutzmerkblatt Ausgabe 01/2015 Asylunterkünfte sind mit vielen Personen belegt dies stellt besondere Anforderungen an den Brandschutz. Welche Massnahmen zu treffen
Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.
Merkblatt Schutz vor Passivrauchen im Gastgewerbe
Merkblatt Schutz vor Passivrauchen im Gastgewerbe 1. Ab wann und wo gilt das Rauchverbot? Ab dem 1. April 2010 wird der neue 34 des kantonalen Gastgewerbegesetzes sowie der 16 der Gastgewerbeverordnung
Warenkontrollen am Flughafen Zürich - Known Supplier Konzept
Warenkontrollen am Flughafen Zürich - Known Supplier Konzept Airport Security Postfach 8058 Zürich Flughafen Zürich-Flughafen 08.02.2016 Warenkontrolle am Flughafen Zürich Infolge behördlicher Auflagen
Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos
Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4
TU Bergakademie Freiberg Forschungs- und Lehrbergwerk. Arbeitsanweisung Grubenalarm
TU Bergakademie Freiberg Forschungs- und Lehrbergwerk Arbeitsanweisung Grubenalarm AAW Nr. 12/2012 vom 14.12.2012 1 Gegenstand Die vorliegende Arbeitsanweisung regelt die Warnung sowie das Verhalten aller
1. Allgemeine Angaben Vorhaben: Planungsgrundlagen: 2. Überwachungsumfang nach DIN 14675 (Anhang G) Schwer zugängliche Bereiche 3. Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen 4. Art und Anordnung der Brandmelder
INTERNES REGLEMENT DER GEMEINDE NATERS
INTERNES REGLEMENT DER GEMEINDE NATERS ZUR BENUTZUNG DER FORSTSTRASSE TÄTSCHEN VOGELBRUNNJI- ALPE BEL (SENNTUMSSTALLUNG) Grundsatz Artikel 1 Die Strasse Tätschen Vogelbrunnji - Alpe Bel (Senntumsstallung)
Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte
Mehr Sicherheit für Sicherheitsbeauftragte Sind die aktuellen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Sicherheit bekannt und umgesetzt? Der SAFOS Sicherheitscheck liefert Ihnen exakte Antworten auf diese
Einwohnergemeinde Laufen
Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 2.010.2.001 Reglement Hauswirtschaftsschule 1993 Benützungs- und Gebührenordung für die Hauswirtschaftsschule Allmendweg 19 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen
Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen Vorbemerkungen Für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr
Sicherheitsanweisungen für Fremdfirmen
Sicherheitsanweisungen für Fremdfirmen Dätwyler Schweiz AG Sealing Solutions Militärstrasse 7 CH-6467 Schattdorf MC 01 / Ausgabe Juni 2014 Sicherheitsanweisungen für Fremdfirmen Die Sicherheit, Gesundheit
Arbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer
Arbeitsschutzbelehrung für Praktikumsteilnehmerinnen und - teilnehmer Aufsichtsperson Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz Vorbildfunktion Sicheres Arbeit im Praktikum Sorgfaltspflicht
Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung:
Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Jugendschutz Rauchen Informationen zur Hygiene Sicherheit Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: Ort der
Kennzeichnung von Fahrzeugen im Rollfeld
Blatt 1/6 Kennzeichnung von Fahrzeugen im Rollfeld (Dieses Dokument stellt eine Ergänzung zu den Verkehrs- und Zulassungsregeln (VZR) vom 15.12.2015 dar und gilt bis zu deren Implementierung in die nächste
Allgemeine Avaloq Academy Bestimmungen. Version 1. Mai 2009
Allgemeine Avaloq Academy Bestimmungen Version 1. Mai 2009 Avaloq Evolution AG, 2009 A Einführung Avaloq Evolution AG, Allmendstrasse 140, CH-8041 Zürich ( AVALOQ ), bietet mittels der Avaloq Academy Ausbildungen
Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)
1 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO) - Fassung Dezember 2000 - (zuletzt
Benützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
Fahrrad fahren in Deutschland
Fahrrad fahren in Deutschland Idee: Julia Heyer Ausführung: Julia Heyer Friederike Niebuhr Jan Adolph Vorlage: Unfallforschung der Versicherer Deutsche Verkehrswacht Deutscher Verkehrssicherheitsrat Die
Notfallkonzept im Brandfall Kita Bäredörfli 30. September 2013
Kita Bäredörfli Kehlstrasse 61a 5400 Baden Tel 056 556 29 29 info@baeredoerfli.ch Notfallkonzept im Brandfall Kita Bäredörfli 30. September 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Sicherheitsplan der Kindestagesstätte
zum Fahrzeug Feuerwehr Oldtimer Referenz KOR-FORA Revision 1 (gültig ab ) Datum Reg. Nr Seite 1 von 6
Feuerwehr Oldtimer Datum 28.02.2008 Reg. Nr. 0024 Seite 1 von 6 zum Fahrzeug CH-6032 Emmen, Tel. 041-268 42 90, Fax 041-268 20 30 Datei: 0024 Betriebsreglement FLF 24.doc Seite 2 von 6 Präambel In folgendem
Hessisches Sozialministerium. Information für Gaststätten. Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG)
Hessisches Sozialministerium Information für Gaststätten Hessisches Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) Die Regelungen des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes für Gaststätten gültig ab 1. Oktober 2007
Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern
Behelf für das Verhalten von Einsatzkräften im Bereich Bahnanlagen im Kanton Bern Geltungsbereich Dieser Behelf richtet sich an alle Feuerwehrorganisationen im Kanton Bern, die im Bereich Bahnanlagen eingesetzt
Stadtrecht der Stadt Mannheim
7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
Brandschutzordnung. Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte
F R E I W I L L I G E F E U E R W E H R Lauf a. d. Pegnitz Brandschutzordnung Teil B (Weisungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) für die Kindertagesstätte.. Lauf, den Feuerwehr Lauf a.
Erstsemesterwoche Oktober Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg
Erstsemesterwoche 12.-17.Oktober 2015 Brandschutzordnung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg Pflicht Alle Mitglieder und Angehörige der Pädagogischen Hochschule Heidelberg sind verpflichtet, gemäß
Personalausbildung. Konzept
Personalausbildung Konzept Firma AG Musterstrasse 50 8005 Zürich Inhaltsverzeichnis 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Zielsetzung 3. Ausbildungsplan 3.1 Brandverhütung 3.2 Verhalten im Brandfall 4. Organisation
Dieses Reglement regelt die Benutzung der Schulanlagen der Schule Hinwil durch Dritte.
Seite: 1 / 5 Geltungsbereich Dieses regelt die Benutzung der Schulanlagen der durch Dritte. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die Schulanlagen dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Sie können ortsansässigen
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
Eine zweite Tunnelröhre! als Sanierungshilfe?!
Sanierung des Gotthard-Strassentunnels! Eine zweite als Sanierungshilfe?! Aufgabenstellung! Annahme 1: es wird eine zweite Röhre gebaut! Aufgabenstellung! Annahme 1: es wird eine zweite Röhre gebaut! Annahme
Verhalten im Brandfall
Verhalten im Brandfall Allgemeine Hinweise: Ruhe bewahren Schnell handeln Panik vermeiden Keine Aufzüge benutzen Gebäude unverzüglich über die Treppenhäuser verlassen Alarmierung: Brandmeldung an die Feuerwehr:
Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV)
Brandenburgische Verordnung 1*) über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) Vom 15. Juni 2001 (GVBl.II/01 S.216) Auf Grund des 88 Abs. 1 Nr. 1 und
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen. Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co.
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen Gleisanschluss Wahlstedt der Mittelzentrumsholding Bad Segeberg/Wahlstedt GmbH & Co. KG -Besonderer Teil- (NBS-BT) Stand: 23.06.2014 1 Veröffentlichung: Die
Betrieb NS - Teilprodukt Technischer Dienst
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA Richtlinie Ausgabe 2015 V3.00 Betrieb NS - Teilprodukt Technischer Dienst Standards und Indikatoren
Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096
Teil A, B und C nach DIN 14096 Zur Verhütung und zur Bekämpfung von Bränden wird für das Ortenau Klinikum Lahr-Ettenheim nachfolgende Brandschutzordnung (Teile A bis C) erlassen. Diese Brandschutzordnung
Kabelmerkblatt / Internet - Bauauskunft
Kabelmerkblatt / Internet - Bauauskunft Ein Tochterunternehmen der Süwag Energie AG Syna GmbH Folie Datenschutz Der Nutzer erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten, der Benutzerkennung mit Passwort,
Ergänzungen FHB und Richtlinien BSA ASTRA. 23001-11622 GEVIII Applikationen der Steuer- & Leittechnik
NSNW AG - Netzenstrasse 1-4450 Sissach Ergänzungen FHB und Richtlinien BSA ASTRA 23001-11622 GEVIII Applikationen der Steuer- & Leittechnik Version Nr. / Datum / Visum: Ablage: Verteiler: Genehmigt am
Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV)
Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung, PRSV) vom... Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 3 und 6 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 2008
Marketing. Vereinbarung (Aufgabenstellung) und Bewertung zum IPT- Kompetenznachweis. Bénédict-Schule Zürich
Bénédict-Schule Zürich IPT - Integrierte Praxisteile Kompetenznachweis 2014 Vereinbarung (Aufgabenstellung) und Bewertung zum IPT- Kompetenznachweis Marketing Bildquelle: zuerich.com 1. Prozess und Ausgangslage
Dienstanweisung Hafensicherheit. Häfen und Güterverkehr Köln AG. Umschlags- und Anliegerbetriebe
für alle im Hafen Köln-Niehl II beschäftigten Mitarbeiter der Häfen und Güterverkehr Köln AG sowie der Umschlags- und Anliegerbetriebe Inhalt: 1. Allgemeines zum Thema Sicherheit; 2. Informationssteuerung
Richtlinien bei der Organisation eines Anlasses
Richtlinien bei der Organisation eines Anlasses Die Sicherheit und Regelung des Verkehrs beim Festanlass ist nicht nur eine Vorgabe der Behörde sondern ein Bedürfnis des Festbesuchers und der Bevölkerung.
Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe
Mitarbeiterbelehrung nach BGV A1 - Unfallverhütung Allgemeine Vorschriften und Erste Hilfe Durch die jeweilige Unterschrift wird bestätigt, daß die bzw. der Unterzeichnende gemäß BGV A1, 7 über die bei
Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) *
LAND BRANDENBURG Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Brandenburgische Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenbau-Verordnung - BbgBeBauV) * Vom 15. Juni
Merkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz Merkblatt Anforderungen der Feuerwehr Hamm an Löschanlagen Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Aktualisierung Dezember 2011 1. Allgemeines Löschanlagen
SGU. "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen
SGU "Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für Fremdfirmen" Vorschriften, Richtlinien und Informationen Wichtige Telefonnummern im Werk Notrufnummer Unfall/Brand 7112 oder 0112 Betriebsärztlicher
Gültig für das Werksgelände der Firma Viega
Hausordnung und Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen Gültig für das Werksgelände der Firma Viega 10.Fassung vom 01.01.2009 Viega GmbH & Co. KG Gebäudemanagement 1. Die Gültigkeit der Hausordnung und
Technische Regeln Druckgase
Technische Regeln Druckgase Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter Betreiben von Druckgasbehältern (TRG 280) Abschnitt 5 TRG 280 Lagern von Druckgasbehältern 5.1 Allgemeines 5.1.1 Beim Lagern von
Badeordnung Seite BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN
572.41 Badeordnung Seite - 1 - BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN 1 Zweckbestimmung (1) Das Hallenbad und Freibad sind öffentliche
Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Ihr Info-Pfad: Datenschutz Datenschutzrecht Videoüberwachung Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln "Unter Beteiligung
Hausordnung für den offenen Jugendtreff der Dorfjugend Kinheim-Kindel e. V. (Jugendraum)
Hausordnung für den offenen Jugendtreff der Dorfjugend Kinheim-Kindel e. V. (Jugendraum) Diese Hausordnung soll die Rahmenbedingungen für die Arbeit im Jugendtreff (Möglichkeiten und Beschränkungen) regeln.
Baustellenordnung (Leitfaden) der Kraftwerk Mehrum GmbH
Teil I Anlagenübergreifend 1. Allgemeines 1.1 Zweck Die nachfolgenden Bestimmungen dienen als verbindlicher Verhaltensleitfaden auf Baustellen. Die Bauaufsicht (AG) behält sich vor, sie durch schriftliche
SICHERHEITSSCHULUNG FÜR KONTRAKTOREN / FREMDFIRMEN
SICHERHEITSSCHULUNG FÜR KONTRAKTOREN / FREMDFIRMEN Willkommen im CHEMIEPARK TROSTBERG, am Standort Schalchen, am Standort Hart und bei der NIGU in Waldkraiburg Diese Schulung gilt für die Kontraktoren
Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie
Zehn lebenswichtige Regeln für Gewerbe und Industrie Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen
5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices
Brandschutz. erstellt nach W. Schreiber KUVB. Stand: Januar 2013
erstellt nach W. Schreiber KUVB Stand: Januar 2013 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen. Jeder Einzelfall ist für sich mit den Experten vor Ort zu prüfen
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Brandschutzordnung Medienpaket für den professionellen Brandschutz: Vorlagen und Checklisten - Sicherheitsaushänge - Berechnungstool nach ASR A2.2 Bearbeitet von Klaus Meding 2016 2016. Buch. 104 S. ISBN