Programm für lebenslanges Lernen LEONARDO DA VINCI
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- Inge Hafner
- vor 6 Jahren
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1 Programm für lebenslanges Lernen LEONARDO DA VINCI Bild: Handwerkskammer für München und Oberbayern Einleitung Als eine der vier tragenden Säulen des Programms für lebenslanges Lernen werden im Rahmen von LEONARDO DA VINCI mit einem deutschlandweiten jährlichen Budget von rund 27 Mio. Euro Projekte im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung gefördert. Ziel ist, die Mobilität der Lehrenden und Lernenden zu erhöhen und ihren Erfahrungsaustausch zu intensivieren, um mehr internationale Fachkompetenz zu erlangen. Teilnehmende Länder: die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die EWR-Staaten (Island, Norwegen und Lichtenstein), Türkei und voraussichtlich die Schweiz. Was wird gefördert? Mobilitätsprojekte: länderübergreifende Auslandsaufenthalte von Lernenden und Berufsbildungspersonal. Partnerschaften: der Aufbau bi- und multilateraler Partnerschaften, vorrangig zum einen zwischen Einrichtungen der beruflichen Bildung, Unternehmen und Sozialpartnern und zum anderen zwischen Interessensvertretern in der beruflichen Bildung. Innovationstransferprojekte: der Transfer, die Anpassung und die Übertragung von bereits in anderen Mitgliedstaaten existierenden innovativen Produkten und Ergebnissen an die länderspezifischen Bedürfnisse. Innovationsprojekte: transnationale Kooperationen, die zur Verbesserung der Berufsbildungssysteme durch die Entwicklung von Innovationen und Good-Practice -Beispielen beitragen. Die Förderung bezieht sich auf die Entwicklung und Erprobung von neuen Produkten, neuen Erkenntnissen oder neuen Verfahren mit länderübergreifender Bedeutung, nicht aber auf Bildungsmaßnahmen oder Trainingsaktivitäten. Netzwerke: Aufbau eines Expertenverbundes, der die Erstellung und Systematisierung von Trends und die Verbreitung von Innovationen vorantreiben soll. Mit Hilfe dieser Netzwerke sollen die Berufsbildungsergebnisse und produkte verbreitet werden. Vorbereitende Besuche: Treffen mit potenziellen Projektpartnern zur Vorbereitung eines Innovationstransfer- oder Mobilitätsprojektes bzw. einer Partnerschaft vor Antragstellung. Grundsätzlich müssen sich Vertreter von mindestens zwei Einrichtungen aus zwei Ländern treffen. Gefördert wird i.d.r. nur eine Person je teilnehmender Einrichtung. Wer wird gefördert? Grundsätzlich sind alle Akteure der beruflichen Bildung antragsberechtigt wie beispielsweise öffentliche Einrichtungen und Institutionen der Berufsbildung auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Branchenverbände, Sozialpartner, berufsständische Verbände und Vereinigungen, Unternehmen, Institutionen und Organisationen aus dem Bereich Berufsorientierung und -beratung, der Aus- und Weiterbildungs- und Laufbahnberatung, öffentliche und private Berufsbildungseinrichtungen und Bildungsträger, Forschungseinrichtung auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens einschließlich der Hochschulen, Nichtregierungsorganisationen (NGO), etc. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, können sich jedoch für individuelle Lernaufenthalte bei Anbietern sog. "Poolprojekte" bewerben. 1
2 Begünstigte für Mobilitätsprojekte sind folgende Personengruppen: Personen in der beruflichen Erstausbildung (Initial Vocational Training = IVT); Personen am Arbeitsmarkt (People in the Labour Market =PLM); Fachkräfte in der beruflichen Bildung (Professionals in Vocational Education and Training = VETPRO). Wie wird gefördert? Die Antragsteller erhalten pauschalierte Zuschüsse pro Teilnehmer, die Reisekosten, Unterbringung usw. abdecken sollen. Der maximal mögliche Zuschuss zu Fahrtkosten und Aufenthalt pro Teilnehmer richtet sich nach Aufenthaltsdauer und Zielland. Zusätzlich können organisatorische, sprachliche und interkulturelle Vorbereitungsmaßnahmen bezuschusst werden. Die maximalen Förderpauschalen für die unterschiedlichen Zielgruppen und Zielländer sind den entsprechenden Tabellen, die den nationalen Aufruf als Anlagen beigegeben sind, zu entnehmen. Vorgaben für die Dauer der Auslandsaufenthalte bei Mobilitätsprojekten: Auszubildende: 3-39 Wochen; Arbeitnehmer: 3-26 Wochen; Fachkräfte in der beruflichen Bildung: 1-6 Wochen. Wo werde ich beraten? Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz Bonn Telefon: Fax: leonardo@bibb.de oder leonardo-mobilitaet@bibb.de Für Studierenden- sowie Personalaustausch Hochschule Unternehmen (Antragsstellung durch die Hochschulen) Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Kennedyallee Bonn eu.daad.de Telefon: Fax: Für zentrale Aktionen (multilaterale Projekte, Netzwerke) Education Audiovisual & Culture Executive Agency Avenue du Bourget 1, BOU Brussels, Belgien eacea.ec.europa.eu/index.htm Brian Holmes Telefon: Fax: brian.holmes@ec.europa.eu 2
3 Wo finde ich bayerische Ansprechpartner? Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Pawel Gorn Mobilitätsberater Telefon: Fax: pawel.gorn@hwk-muenchen.de Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Balanstraße München Friedhelm Forge Abteilung Außenwirtschaft Telefon: Fax: friedhelm.forge@muenchen.ihk.de Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Bahnhofstr Bayreuth Cornelia Kern Telefon: Fax: kern@bayreuth.ihk.de Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Regierung von Oberbayern Michael Waidhauser, Ltd. RSchD Maximilianstraße München Telefon: Fax: vz4@reg-ob.bayern.de Regierung von Niederbayern Postfach Landshut Josef Liebig, Ltd. RSchD Telefon: Fax: josef.liebig@reg-nb.bayern.de 3
4 Regierung der Oberpfalz Regensburg Christian Alt,StR Telefon: Fax: Regierung von Schwaben Fronhof Augsburg Georg Eberle Telefon: Regierung von Oberfranken Postfach Bayreuth Jürgen Keil, Ltd. RSchD Telefon: Fax: Regierung von Mittelfranken Promenade Ansbach Frank Delißen Telefon: Fax: Regierung von Unterfranken Peterplatz Würzburg Gustav Eirich, Ltd. RSchD Telefon: Fax: gustav.eirich@reg-ufr.bayern.de Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) Schellingstraße München Dipl.-Hdl. Wolfgang Schwarzenberger (Oberstudienrat) Telefon: Fax: wolfgang.schwarzenberger@isb.bayern.de 4
5 Welche Schritte muss ich tun? Nach der Konzeptidee, geeignete Partner suchen (bei der Partnerwahl auf langfristige, vertrauensvolle Beziehungen aufbauen). Das Projekt mit den Partnern besprechen und ein gemeinsames Konzept entwickeln. Dazu gehört auch die Aufgabenverteilung, Festlegung des Ergebnisses, Budgetplanung und die Teilnehmer evtl. Eigenfinanzierung, etc. Die Anträge werden in die LEOPASS-DATENBANK eingegeben, anschließend ausgedruckt und mit blauer Tinte unterzeichnet auf dem Postweg direkt an die Nationale Agentur beim BiBB gesandt. Eine Kopie sollte an die zuständige Regierung bzw. die Ministerialbeauftragten-Dienststelle (MB-Dienststelle) gehen. Wo bekomme ich weitere Informationen? Nationale Agentur bei BIBB: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Europäische Kommission, GD Bildung und Kultur: Leonardo da Vinci-Brief (ISB): Informationsbroschüren (Nationale Agentur am BIBB): 5
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