Fachseminare Smart-Repair 2015

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1 NutzeN sie unser WisSen! Fachseminare Smart-Repair 2015 Unverbindliche Beratung unter 0800/ Weitere Informationen unter

2 IbF-Halle - nationaler Marktführer für Aus- Liebe Leserinnen und Leser, Als neutrale Institution bilden wir seit nunmehr über sechs Jahren erfolgreich Fachkräfte für den gesamten Automobilbereich aus. Unser Angebot an praxisnahen Schulungen speziell im Smart-Repair-Bereich erstreckt sich von der lackschadenfreien Ausbeultechnik und dem Spot-Repair über Fahrzeugaufbereitung, Innenraumreparatur, Autoglasmontage und -reparatur bis hin zu Fahrzeugfolierung und der kosmetischen Felgenreparatur. Unser modernes und kontinuierlich aktualisiertes Ausbildungskonzept orientiert sich stets an den sich verändernden Bedürfnissen der vielgestaltigen Branche - von der freien Werkstatt bis hin zum Automobilhersteller. Dafür arbeiten wir eng mit verschiedenen Verbänden und Unternehmen der Branche zusammen. Für diese hervorragenden Kooperationen und das in uns gesetzte Vertrauen möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei Ihnen bedanken. Ihr Interesse, Ihr Feedback, Ihre Anregungen und auch Fragen ermöglichen es uns stets, mit unseren Schulungen immer auf dem neuesten Stand der Technik und auch der Berufspraxis zu sein. Sie spornen uns an, noch gezielter auf einzelne Fachgebiete einzugehen, Veränderungen am Markt miteinzubeziehen und auch die Themen

3 und Weiterbildungen in Smart-Repair-Verfahren und Inhalte immer wieder neu auf den Prüfstand zu stellen. Um genau diesem Aktualitätsanspruch weiterhin gerecht zu werden und Ihnen immer wieder etwas Neues zu bieten, haben wir in diesem Heft eine Reihe neuer Fachseminare für Sie zusammengestellt. In kurzen praktischen Schulungen werden einzelne Inhalte unseres Ausbildungsportfolios komprimiert vermittelt. Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß bei der Themenauswahl und freuen uns, wenn Sie unser vielfältiges Angebot nutzen. Mit freundlichen Grüßen Angelo Juric Geschäftsführer IbF-Halle GmbH Merseburger Straße Halle (Saale) (Anfahrt über Ottostraße) 0800/ Einfach Liken und immer auf dem Laufenden sein

4 Sichern Sie sich Ihren Erfolg! Sachkundenachweis Airbag & Gurtstraffer Seit neue pyrotechnische Sicherheitssysteme, wie Airbags und Gurtstraffer, im Fahrzeugbau Einzug gehalten haben, verlangen die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter einschlägiges Fachwissen von Fachkräften, die mit Fahrzeugen arbeiten. Jede Person, die mit pyrotechnischen Systemen umgeht, muss einen Sachkundenachweis Airbag & Gurtstraffer haben. Dieser weist nach, dass die Person genau weiß, wie man beispielsweise Airbags mit pyrotechnischen Zündern so behandelt, dass die Sicherheit beim Einbau, im Betrieb und bei allen Arbeiten an den betreffenden Bauteilen jederzeit gewährleistet ist. Handhabung der sprengstoffgezündeten Insassenschutzsysteme Arbeitsweise und Aufbau der Sicherheitssysteme Mögliche Funktionsfehler und Methoden zur Behebung Rechtliche Handhabung (Sprengstoffrecht, 2. VO zum Sprengstoffgesetz) Lagerung pyrotechnischer Gegenstände Anzeigeverfahren und Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Tag 199,00 zzgl. MwSt.

5 Glänzen Sie mit Top leistungen! Kosmetische Felgenreparatur Kosmetische Felgenreparatur Bordsteinkanten sind der natürliche Feind aller Felgen. Von Randsteinen abgeschürfte Alufelgen sind nicht nur ein optischer Makel im Erscheinungsbild eines jeden Fahrzeugs. Sie mindern den Gesamtwert des Wagens nicht unerheblich und können Folgeschäden an Reifen und Fahrzeug verursachen. Zudem ist eine Wiederbeschaffung von Originalfelgen oft nicht ganz einfach und ganz sicher nicht billig. Die Reparatur ist also umso mehr eine echte Alternative in ökologischer wie auch ökonomischer Sicht. Profitieren Sie davon und bieten Sie die kosmetische Felgenreparatur als Zusatzleistung an. Grundlagen der Felgenreparatur Werkzeuge und Produkte für die Felgenreparatur Rechtliche Lage bei der Reparatur von Alufelgen Praktische kosmetische Felgenreparatur unter fachlicher Anleitung Polieren von Alufelgen Tage 449,00 zzgl. MwSt.

6 liefern Sie die smarte Lösung! Grundlagen Drücktechnik Kosmetische Felgenreparatur Immer mehr Versicherungen drängen bei Kleinstschäden zur Anwendung von Reparaturmethoden, die dem Zeitwert des Fahrzeugs entsprechen. In unserem Praxistraining werden Sie durch aktives Arbeiten mit entsprechendem Werkzeug in der lackschadenfreien Ausbeultechnik geschult. Alle notwendigen Arbeitsschritte erlernen Sie unter der Anleitung erfahrener Trainer an Fahrzeugen unterschiedlicher Fabrikate. An diesen üben Sie leichte Dellen ohne eine erforderliche Lackierung herauszudrücken. Wenn Sie Ihre Fähigkeiten im Anschluss erweitern möchten, eignet sich das Seminar Grundlagen Klebetechnik. Grundlagen der Ausbeultechnik Vorbereitung des zu bearbeitenden Objekts Werkzeug- und Materialkunde Dellentypen und Einsatz von Lichttechnik Praktisches Training an Fahrzeugen Nacharbeiten am bearbeiteten Objekt Tage 1.299,00 zzgl. MwSt.

7 Festigen Sie Ihr Können! Grundlagen Klebetechnik Wo früher ganze Bauteile lackiert werden mussten, verschwinden heute Dellen schnell und effizient durch Smart-Repair- Techniken. Mit der Klebetechnik gelingt es zeit- und kostensparend kleine Parkrempler und Hagelschäden wieder Instand zusetzen ohne den Lack zu beschädigen. Bauteile müssen weder demontiert, noch ausgetauscht werden. Diese Methode eignet sich daher hervorragend für Kfz-Betriebe als zusätzliches Serviceangebot und zur Einsparung von externen Dienstleistungen, da die Reparaturen im eigenen Haus umgesetzt werden können. Grundlagen der Klebetechnik Praktische Werkzeugkunde am Fahrzeug Schadensbegutachtung Arbeiten mit Lichtreflexion Dellen entfernen mit Klebetechnik Nacharbeiten am bearbeiteten Objekt Tage 449,00 zzgl. MwSt.

8 Setzen Sie auf clevere Technik! Intensivseminar Drück- und Klebetechnik Kosmetische Felgenreparatur Lackschadenfreie Ausbeultechniken erobern nach und nach die Automobilbranche. Dellen und Beulen lassen sich mit dieser Methode effizient und kostensparend entfernen. In unserer intensiven praktischen Schulung erlernen Sie neben der Handfertigkeit, der Auswahl der geeigneten Reparaturmethode und Werkzeuge auch die umfassende Beurteilung von Schäden und alle nötigen Vor- und Nacharbeiten. Gearbeitet wird während des Seminars an Fahrzeugen unterschiedlicher Fabrikate. Sie üben praktisch unter Anleitung erfahrener Trainer Beulen und Dellen an Fahrzeugen lackschadenfrei Instand zu setzen. Techniken des lackschadenfreien Ausbeulens Werkzeuge und Hilfsmittel Beurteilung von Schäden Vor- und Nacharbeiten Praktisches Training der Drück- oder Klebtechnik an Fahrzeugen Kontrolle und Finisharbeiten Wochen 4.999,00 zzgl. MwSt.

9 Gestalten Sie Ihr Potential neu! Grundlagen Fahrzeugfolierung Kosmetische Felgenreparatur Folie statt Lack ist voll im Trend. Das Anbringen von selbstklebender, hochelastischer und dehnfähiger Kunststofffolie ist mittlerweise nicht nur im Tuningbereich angekommen. Gerade als Lackschutz oder originelle Werbefläche erobert die Fahrzeugfolierung die Werbebranche und den Kfz-Markt. Folierung, auch Car- Wrapping genannt, ermöglicht die individuelle Gestaltung von Fahrzeugen aller Art. Erlernen Sie die Grundlagen der Fahrzeugfolierung in nur 4 Tagen mit einem professionellen Praxisseminar. Grundlagen der Fahrzeugfolierung Folienarten und deren Einsatzgebiete Praktische Werkzeugkunde Vor- und Nacharbeiten Selbstständige Folierung von Fahrzeugteilen unter Anleitung Aufbringen von Stickerbomb Tage 888,00 zzgl. MwSt.

10 Wir bieten Ihnen gute Aussichten! Grundlagen Fahrzeugverglasung Das Autoglasgeschäft in Deutschland wächst kontinuierlich - vor allem der Anteil der Scheibenreparaturen. Neben dem gestiegenen Kostendruck durch die Versicherungen, steigen auch die Anforderungen an die Erbringer von Autoglas- Dienstleistungen. Um dem Rechnung zu tragen, bietet IbF-Halle mit dem Seminar Grundlagen Fahrzeugverglasung, die Möglichkeit eines professionellen Theorie- und Praxistrainings. Grundlagen Fahrzeugverglasung Grundlagen von Austrenn- und Klebetechniken Austausch von verschiedenen Fahrzeugscheiben Steinschlagreparatur Praktisches individuelles Training Sachkundenachweis Airbag & Gurtstraffer Kalkulation und Abrechnung Tage 719,00 zzgl. MwSt.

11 Entscheiden Sie sich für Durchblick! Windschutzscheibenreparatur (Steinschlag) Ein Steinschlag ist schnell passiert - und kann größere Schäden an der Windschutzscheibe nach sich ziehen. Mit Smart-Repair-Techniken lassen sich Fahrzeugscheiben aber mit geringem finanziellem und zeitlichem Aufwand wieder Instandsetzen ohne dass die Scheibe getauscht werden muss. Diese Reparaturtechnik wird von Kunden vermehrt verlangt und auch von Versicherungen empfohlen. Die Windschutzscheibenreparatur mit dem Smart-Repair-Verfahren ist somit die ideale Zusatzleistung in Kfz-Betrieben und freien Werkstätten oder eine Angebotserweiterung für Selbstständige. Grundlagen der Windschutzscheibenreparatur Rechtliche Vorschriften nach StVZO Begutachtung des Schadens Instandsetzung des Schadens Individuelle praktische Übungen Kalkulation und Abrechnung Tag 199,00 zzgl. MwSt.

12 Profitieren Sie von den Inneren Werten! Grundlagen Innenraumreparatur Schon eine kleine Unachtsamkeit kann auch im Auto bleibende Spuren an Leder und Polster hinterlassen. Und auch die Kunststoffteile im Inneren bekommen schnell mal einen Kratzer ab. Beim Eisessen nicht aufgepasst, ein Brandloch mit der Zigarette verursacht, die Halterung vom Handy hat Spuren oder der Einkaufskorb einen Riss im Leder hinterlassen. Mit den Smart- Repair-Techniken für die Innenraumreparatur lassen sich solche Schäden schnell und einfach beheben ohne dass mit hohen Kosten Teile ausgetauscht werden müssen. Grundlagen der Innenraumreparatur Werkzeug- und Materialkunde Polsterreparatur Kunststoffreparatur Lederreparatur Lederneustruktur Praktisches Training unter Anleitung Tage 499,00 zzgl. MwSt.

13 Bringen Sie Ihr Können auf den Punkt! Grundlagen Spot-Repair Kratzer, Schrammen, Steinschläge oder andere Beschädigungen im Lack bedeuten oftmals nicht nur eine optische Verschlechterung des Fahrzeugzustandes, sondern können auch spätere ernstere Folgen für die betroffenen Bauteile haben. Das Spot-Repair-Verfahren ermöglicht das direkte Bearbeiten des Schadens ohne Demontage der betroffenen Bauteile und kann direkt am Fahrzeug durchgeführt werden. Mit dieser Technik werden die Stellen punktuell mit speziellen Lack-Mischsystemen mit der bestmöglichen Annäherung an die Originalfarbe des Herstellers Instand gesetzt. Arbeits- und Gesundheitsschutz Produkte, Geräte und Materialien Verschiedene Schleiftechniken Praktische Farblehre Praktisches Training der Lackiertechniken (Lackierpistole/Dosentechnologie) Übergänge polieren Tage 549,00 zzgl. MwSt.

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Seminare, Lehrgänge und Studiengänge 1. Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings, lnhouse-schulungen sowie Studiengängen im weiteren als Bildungsmaßnahmen bezeichnet der IbF-Halle GmbH nachfolgend Veranstalter genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung (1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen (1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Interessenten offen, der über die von den zuständigen Prüfinstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Qualifikationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet. 4. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Verbraucher im Sinne des 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten des Veranstalters gemäß 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IbF-Halle GmbH, Merseburger Straße 237, Halle (Saale). Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung des Verbrauchers, für den Veranstalter mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers vorzeitig, wenn der Veranstalter mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. 5. Durchführung (1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. (3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind. 6. Pflichten des Teilnehmers Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 7. Urheberrechte Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien auch auszugsweise ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 8. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten (1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Laufzeitende. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit. (3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die weniger als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. (4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15% der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. (5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semester und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von 500,00 fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudiengebühr zu entrichten. (6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. (7) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veranstalter gelten insbesondere die anhaltende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf, abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisationsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teilnehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt. (11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet. 9. Zahlungsbedingungen/Vergütung (1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung, vor Beginn der Schulung, ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit vier Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach 247 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters. 10. Ratenzahlung Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten können der Veranstalter und der Teilnehmer durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlungen vereinbaren. 11. Terminabsage durch den Veranstalter Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 12. Erfüllungsort/Gerichtsstand Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entstehenden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts- bzw. öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist Halle (Saale). 13. Datenschutz (1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt. (2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden. (3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Bereich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen. IbF-Halle GmbH Merseburger Straße Halle Saale FB Stand:

15 Anmeldung Seminartitel Seminartermin VERANSTALTUNGSORT IbF-Halle GmbH Merseburger Straße Halle (Saale) (Anfahrt über Ottostraße) IHRE DATEN Name, Vorname Geburtsdatum und -ort Firma Straße und Hausnummer PLZ und Ort Telefonnummer -Adresse Datum, Unterschrift, Stempel Zur Bestätigung des Angebotes die Anmeldung unterschrieben (unter Berücksichtigung der umseitigen AGB s) per Fax: , Mail: oder Post: IbF-Halle GmbH, Merseburger Straße 237, Halle (Salle) senden.

16 Das Ausbilderteam Rick Peuckert Stephan John Ausbildungsleiter Joachim Grundmann Uwe Schimmelpfennig Thomas Rauchfuß Jan Bayer Dennis Meißner Wir beraten Sie gerne persönlich: Uwe Rosemann Philipp Böhme Einfach Liken und immer auf dem Laufenden sein!

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