Information und Beratung ( 5/2)
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- Fritz Gerhardt
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Qualifikationsphase
2 Information und Beratung ( 5/2) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstständig zu vergewissern, wie sie ihre Beleg- und Einbringungsverpflichtungen erfüllen können und sich im Zweifelsfall bei der Tutorin oder dem Tutor sachkundig zu machen. In der Qualifikationsphase gibt es durchgängig eine Tutorenstunde. (Sonderregelung hier: komplette E, Q2 und Q3)
3 Fehlzeiten 6 Spätestens am 3. Versäumnistag ist der Schule der Grund des Fernbleibens schriftlich mitzuteilen. Die Schule kann in begründeten Einzelfällen nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass die Versäumnisgründe durch Vorlage eines ärztlichen Attests, dessen Kosten die Unterhaltspflichtigen zu tragen haben, nachgewiesen werden. Das gilt auch für Prüfungen. Daher kann es eine Attestpflicht für einzelne Schüler/innen nach Klassenkonferenzbeschluss geben! Klausuren sind grundsätzlich nur mit Attest oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu entschuldigen. Häufigen unentschuldigtes Fehlen kann auch zum Schulverweis führen (Hess. SchG. 82).
4 Leistungsbewertung 9 Die Bewertung der Leistungen ist den Schülerinnen und Schülern darzulegen und zu erläutern. Für die Bewertung der Leistungen sind die im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen mindestens so bedeutsam wie die Ergebnisse der Leistungsnachweise. Zu diesen Leistungen zählen Mitarbeit im Unterricht, Versuchsbeschreibungen- und auswertungen, Protokolle, schriftliche Ausarbeitungen, Präsentationen, Hausaufgaben, Referate Leistungsnachweise können sein: Klausuren, Referate und Präsentationen, umfassende schriftliche Ausarbeitungen, mündliche Kommunikationsprüfungen.
5 Kurse Mit null Punkten beurteilte Kurse gelten als nicht besucht. Es ist in der Regel nicht zulässig, aus einem Kurs auszutreten oder einen Kurs nachträglich zu belegen.
6 Leistungsnachweise 9 Q1-3: in allen Fächern 2 Leistungsnachweise pro HJ Q4: ein Leistungsnachweis in allen Fächern Q1,2: Vergleichsarbeiten in allen Fächern Q3: Arbeit unter Abiturbedingungen in den Leistungskursen (Inhalt: Stoff des Halbjahres) Das Auswahlverfahren muss geübt werden. Q3,4: moderne FS eine Klausur wird durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt (nur LK). Q3,4: Mu/Ku eine Klausur wird durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt.
7 Qualifikationsphase 12/6 Ein freiwilliger Rückgang aus der Qualifikationsphase in die Einführungsphase ist bis zu Beginn des 2. Halbjahres möglich.
8 (Mindest-)Verpflichtungen in der Qualifikationsphase Fach: Belegverpflichtung Wo- Std Einzubringen ins Abitur AF I AF II AF III Deutsch 4 Hj-Kurse 4 4 Hj-Kurse 1. Fremdsprache 4 Hj-Kurse 3 4 Hj-Kurse 2. Fremdsprache (2 Hj-Kurse) 3 (2 Hj-Kurse) 3. Kunst oder Musik 2 Hj-Kurse 3 2 Hj-Kurse Politik und Wirtschaft 2 Hj-Kurse 3 6 Hj-Kurse, davon Geschichte 4 Hj-Kurse 3 2 Hj POWI, 2 Hj Ge (aus Q3 u. Q4) Religion oder Ethik 4 Hj-Kurse Mathematik 4 Hj-Kurse 4 4 Hj-Kurse 1.Naturwissenschaft 4 Hj-Kurse 3 4 Hj-Kurse 2.Naturwissenschaft (2 Hj-Kurse) 3 (2 Hj-Kurse) Informatik (2 Hj-Kurse) 3 (2 Hj-Kurse) Sport 4 Hj-Kurse Hj-Kurse insg. 26 Hj-Kurse insg.
9 Fremdsprachen Zwei Fremdsprachen verpflichtend. Mindestens eine aus der Mittelstufe muss weitergeführt werden. Wird in der Einführungsphase eine Fremdsprache neu begonnen (statt eine zweite aus der Mittelstufe weiterzuführen), muss diese bis zum Ende der Qualifikationsphase fortgeführt werden. In der Qualifikationsphase muss mindestens eine aus der Mittelstufe fortgeführte Fremdsprache alle vier Halbjahre belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wer in der Mittelstufe keine zweite Fremdsprache hatte, muss in der Einführungsphase mit einer zweiten beginnen (Italienisch) und sie bis zum Ende der Qualifikationsphase (jeweils 4 Unterrichtsstunden pro Woche) belegen. Kein Kurs darf mit 0 Punkte abgeschlossen sein; die Kurse aus Q3 und Q4 müssen in die Gesamtqualifikation eingehen.
10 Fremdsprachen 14 (2) Italienisch kann nun (durch die insgesamt 12 Wochenstunden) als Abiturprüfungsfach gewählt werden. Wer in einem Leistungskurs Französisch im Abitur mindestens 05 Punkte nachweisen kann, ist von der Sprachprüfung beim Einschreiben an einer französischen Universität befreit. Eine mündliche Kommunikationsprüfung auf Leistungskursniveau in den modernen Fremdsprachen kann eine Gruppenprüfung sein, an der bis zu drei Schülerinnen oder Schüler teilnehmen.
11 Religionslehre, Ethik 16 Wer Religionslehre als Prüfungsfach wählt, muss alle Kurse in der Einführungs- und Qualifikationsphase in derselben Religionslehre besucht haben. Das Fach Ethik kann als drittes, viertes oder fünftes Prüfungsfach gewählt werden.
12 Sport 17 Bis zu drei Grundkurse können in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Sport kann nur als viertes oder fünftes Abiturprüfungsfach gewählt werden, wenn es während der gesamten Qualifikationsphase dreistündig unterrichtet wurde. Die Abiturprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung und einer Leistungsüberprüfung in einer Sportart.
13 Bedingungen für die Wahl der Abiturprüfungsfächer - 1 (OAVO 24) Jeder Prüfling hat fünf Prüfungsfächer. Pflichtfächer sind: Deutsch, Mathematik, eine (fortgeführte) Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik Prüfungsfächer können nur Fächer sein, die in der gesamten Einführungsphase und in allen Halbjahren der Qualifikationsphase belegt wurden. Sport kann als (viertes oder fünftes) Abiturprüfungsfach gewählt werden, da es in der gesamten Qualifikationsphase dreistündig unterrichtet wird. Die Prüflinge können sich beim 5. Prüfungsfach zwischen einer Präsentation, einer besonderen Lernleistung und einer mündlichen Prüfung entscheiden.
14 Bedingungen für die Wahl der Abiturprüfungsfächer -2 ( 24 OAVO) Die drei schriftlichen Abiturprüfungsfächer müssen mindestens zwei der drei Aufgabenfelder abdecken. Die fünf Prüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abdecken.
15 Beispiele für die Wahl der Prüfungsfächer 1. PF (LK) 2. PF (LK) 3. PF (schriftl.) M Ch D (nicht AF III) E D M (nicht AF I) 4. PF (mündl.) AF II AF II 5. PF (mündl. Präs. oder BLL) egal egal Bio POWI D M egal Bio Ph Ge (nicht AF I und III) D M
16 Präsentation als 5. Prüfungsfach -1 (OAVO 37) Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium (Dauer: 30 min) Die Präsentation kann eine fachübergreifende Themenstellung umfassen, muss aber den Schwerpunkt in dem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Fach haben.
17 Bewertung der Präsentation (OAVO 37) Für Präsentation und Kolloquium erhält der Prüfling eine Gesamtnote; die vorher abgelieferte schriftliche (Ablauf-) Dokumentation geht in die Beurteilung nicht ein. Neben dem Inhalt werden zur Beurteilung herangezogen: - Qualität und Umfang der fachlichen Informationen - Strukturierung der Präsentation - sachgerechter Einsatz der Medien - Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung - kommunikative/rhetorische Fähigkeiten - Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode, Lösungen und Argumente
18 Besonderheiten Prüfungsgrundlage - für die schriftlichen Abiturprüfungen sind die Lehrplaninhalte aus den drei Halbjahren Q1 bis Q3. - für eine mündliche Prüfung sind die Lehrplaninhalte bis zum Ende von Q4. - für eine Präsentation sind die Lehrplaninhalte bis zur Aushändigung der Prüfungsaufgabe. - Ins Zeugnis werden alle belegten Kurse eingetragen.
19 Abitur (OAVO 26) Es müssen insgesamt 32 Kurse eingebracht werden. 8 Kurse = Leistungskurse 12 Kurse = Prüfungsfach 12 weitere Grundkurse Eingebracht werden müssen: 4 Kurse D, FS, M, NW, sowie 2 Kurse in Mu/Ku, PW, Ge (Q3,Q4), 2. FS oder 2. NW oder Info Insgesamt 6 Kurse aus dem 2. Aufgabenfeld
20 Zusätzliche Prüfungen Wer in einer schriftlichen Prüfung 00 Punkte erhalten hat, muss in eine mündliche Zusatzprüfung. Der Prüfungsausschuss kann Zusatzprüfungen ansetzen. Jeder Prüfling kann sich zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung melden. Wird in einem Fach sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft, so berechnet sich das Gesamtergebnis mit: (2s + m ) x 4/3 Mögliche zusätzliche mündliche Prüfung bei einer 00-Punkte Prüfung im 4. und 5. Prüfungsfach.
21 OAVO: Berechnung der Abiturqualifikation 12/ 1 Q1 12/ 2 Q2 13/ 1 Q3 13/ 2 Q4 Meldung zum zum Abitur zu Abitur Beginn von zu 13/ Beginn 2 von Q4 Abiturprüfung LK 1 + LK 1 + LK 2 + LK 2 + LK 2 LK LK 1 LK Lk mit mind. 05 Pkten? x x 4 + LK 1 LK 2 Schriftliche Prüfung Schriftliche Prüfung maximal 900 Punkte Leistungskurse Nein [600 aus Lk und Gk Bereich] + [300 aus der Prüfung] Keine Zulassung Abitur In drei Prüfungsfächern, darunter einem Leistungsfach, müssen jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht werden. 3. und 4. und 5. Prüfungsfach Nein min. 300 Punkte [200 aus Lk und Gk Bereich] + [100 aus der Prüfung] GK 3 + GK 3 + GK 3 + GK 3 GK 3 Schriftliche Prüfung GK 4 + GK 4 + GK 4 + GK Gk mit mind. 05 Pkten? x 4 + GK 4 Mündliche Prüfung GK 5 + GK 5 + GK 5 + GK 5 GK 5 Mündliche Prüfung 12 weitere Grundkurse Entwurf zur OAVO - Bettinaschule 2009, Ay
22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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