Informationen zur Struktur der gymnasialen Oberstufe Gymnasium Mariengarden

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1 I. Das Kurssystem In der Oberstufe wird der Klassenverband aufgelöst und der Unterricht eines Faches in einem Halbjahr heißt Kurs. In jedem Kurs werden thematische Schwerpunkte gesetzt. Der Schüler hat selbstverständlich innerhalb vorgegebener Grenzen - die Möglichkeit, in einem Kurs Klausuren zu schreiben oder nicht. Man unterscheidet zwischen schriftlichen Kursen und mündlichen Kursen. Der Vorteil des Kurssystems: Der Nachteil des Kurssystems: begrenzte Wahlfreiheit bei den Unterrichtsfächern Auflösung sozialer Strukturen Um die Wahlfreiheit zu kanalisieren, werden Aufgabenfelder definiert und die Fächer diesen Aufgabenfeldern zugeordnet. Aufteilung der Unterrichtsfächer in Aufgabenfelder. Das sprachlich literarisch künstlerische Aufgabenfeld Deutsch (Pflicht) Englisch Französisch Lateinisch Spanisch neu: Russisch. Das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld Geschichte (Pflicht bis.) Erdkunde Philosophie Kunst Musik 3. das mathematisch naturwissenschaftlich technische Aufgabenfeld Mathematik(Pflicht) Physik Chemie Biologie Informatik Pflichtfächer ohne Zuteilung zu einem Aufgabenfeld: Katholische Religion Sport Sozialwissenschaft Pflichtfach in. und. sonst nicht wählbar Innerhalb der Vorgaben für die Fächerwahlen müssen immer alle Aufgabenfelder vertreten sein. Auch in den vier Abiturfächern müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Dabei gilt als Sonderbedingung im Abitur: Das erste Aufgabenfeld muss durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden. Religion deckt das.aufgabenfeld ab. Unter den vier Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein.

2 Grundsätze der Leistungsbewertung. Schriftliche und mündliche Leistungen sind einzeln zu bewerten und gleichwertig!. Der Lehrer ist verpflichtet, die Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl der Klausuren und die Art der geforderten Leistungsnachweise bei der sonstigen Mitarbeit zu informieren. Außerdem muss der Lehrer für jedes Vierteljahr (Quartal) eine Zwischennote geben, die er den Schülern auch mitteilen muss. 3. Der Schüler muss die geforderten Leistungen selbstständig erbringen. (Bringschuld) 4. Zur Ermittlung der Gesamtqualifikation (bekannt als Numerus Clausus ) werden in der und die Kursabschlussnoten nach folgendem Schema in Punkte umgesetzt: Note Punkte Bildung der Kursabschlussnote Bei mündlichen Kursen bildet der Kursleiter aus den beiden Quartalsnoten eine Kursabschlussnote. Eine unterschiedliche Gewichtung der Zwischennoten ist möglich. Bei schriftlichen Kursen bildet der Lehrer aus den Zwischennoten eine Note für die schriftliche Leistung und eine für die mündliche Leistung. Diese wiederum sind Grundlage für die Kursabschlussnote.

3 III. Die Phasen der Ausbildung Die Ausbildung innerhalb der gymnasialen Oberstufe darf maximal vier Jahre dauern und gliedert sich in drei Phasen. Einführungsphase Die Einführungsphase ist das Durchlaufen der Jahrgangsstufe 0. Sinn ist es, sich in diesem Jahr an die neue Unterrichtsorganisation und die damit verbundenen Umstellungen zu gewöhnen. Durch die Organisationsform Kurssystem hat der Schüler in begrenztem Maße Wahlfreiheit in Bezug auf die Unterrichtsfächer und auf die Fächer mit Klausuren. Unter den mindesten zu wählenden Fächern sind neun Fächer weitestgehend vorgegeben. Außer einer neueinsetzenden Fremdsprache (3 UE) werden alle Kurse mit zwei Unterrichtseinheiten unterrichtet. Am Ende des 0. Schuljahres wird die letzte Versetzungsentscheidung getroffen. Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. Versetzt wird auch, wer in nicht mehr als einem der versetzungswirksamen Kurse mangelhafte und in den übrigen Kursen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. Mangelhafte Leistungen in einem der Fächer Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache [...] müssen durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In allen anderen Fällen ist eine Versetzung nicht möglich. Unter Umständen kann diese durch eine Nachprüfung erreicht werden. Mit der Versetzung erhält man den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und die Berechtigung zum Eintritt in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe. Mit einer Note von ausreichend oder besser erwirbt man die Anwartschaft auf das Latinum. Bescheinigt wird das Latinum erst mit dem Abiturzeugnis.. Qualifikationsphase Am Ende der Jahrgangsstufe 0 wählt der Schüler für die Qualifikationsphase zwei e (3 UE) und acht Grundkurse ( UE). Mit diesen Kursen muss er möglichst viele Punkte für die Zulassung zum Abitur am Ende der Jahrgangsstufe erreichen. Unter den pflichtmäßig belegten Kursen gibt es welche, bei denen man Klausuren schreiben muss und die in die Zulassung eingehen müssen (z.b. D, eine FS, M und die Abiturfächer). Andere muss man zwar in die Zulassung einbringen, aber man muss keine Klausuren schreiben (z.b. Ge, KR, Ku/Mu). Schließlich gibt es noch Fächer, die man zwar belegen muss, aber nicht in die Zulassung einbringen muss (z.b. Sport). Ein Defizitkurs ist ein Kurs, der mit 4 Punkten (ausreichend minus) oder schlechter bewertet wurde. Kurse mit Null -Punkten gelten als nicht belegt. Null Punkte in einem Pflichtkurs führen zur Rückversetzung. Ein Jahr wiederholen müssen auch Schüler, die die Zulassung nicht mehr erreichen können. Ist die Zulassung gefährdet, kann ein Schüler auf Antrag ein Jahr wiederholen. Die Qualifikationsphase endet am letzten Schultag am Ende der. mit der Zulassung zur Abiturprüfung. Zur Entscheidung über die Zulassung werden 7 bis 3 Grundkurse in einfacher Wertung und die acht e in doppelter Wertung herangezogen. Werden 35 bis 37 Kurse eingebracht, dürfen höchstens sieben Kurse, darunter maximal drei LKs ein Defizit aufweisen. Werden 38 bis 40 Kurse eingebracht, dürfen höchstens acht Kurse, darunter maximal drei LKs ein Defizit aufweisen.

4 3. Abiturprüfung Geprüft wird man in den vier gewählten Abiturfächern. Im. bis 3. Fach werden zunächst nur Prüfungsklausuren geschrieben und im vierten Fach wird nur eine mündliche Prüfung durchgeführt. Ist die Prüfung nach diesem Durchgang noch nicht bestanden oder sind die Abweichungen zum Notendurchschnitt aus der Qualifikationsphase zu groß, werden im. bis 3. Fach mündliche Nachprüfungen angesetzt. Ein Schüler kann sich auch freiwillig zur Nachprüfung melden, wenn er sich verbessern will. In jedem Fall steht am Ende der Prüfungen für jeden Schüler eine Prüfungsnote fest, die zusammen mit den in der Zulassung erreichten Punkten zur Gesamtqualifikation (inoffiziell: Numerus Clausus) verrechnet wird. Schematische Darstellung der Ausbildungsphasen Einführungsphase 0. Mind. 3 UE á 67,5 Minuten 0. Pflichtkurse: D, FS, KU/MU, Ge, M, PH/CH/BI, KR, Sp, und eine. FS oder ein. Fach aus dem Bereich Ph/Ch/Bi/If Qualifikationsphase.. Abifach. Abifach kurs Leistungs- D, FS, M oder NW. Mindestens 8 weitere Kurse Pflichtfächer ( oder LK): D,.FS, Ku/Mu, Ge, M, NW, KR, Sp, Schwerpunktfach Mindestens 8 weitere Kurse Pflichtfächer s.o... D, FS, M oder NW Zulassung zur Prüfung Abiturprüfung. schriftlich LK 3. Abifach 4. Abifach Festlegung 3. Fach: ein außer Ku, Sp Festlegung 4. Fach: ein außer Ku, Sp 3. Fach 4. Fach. schriftlich LK 3. schriftlich 4. mündlich Mind. 6 weitere Mind. 6 weitere

5 Belegverpflichtungen für die EPh (Klasse 0): Anzahl: oder Fächer (eventuell Vertiefungskurs) (mind. 3 Unterrichtseinheiten) Pflichtfächer sind: D, Ge, M, KR, Sp Wahlpflichtfächer: Aus folgenden Fächergruppen muss man ein Fach wählen. E, F, L Pflicht bis zum Abitur. Ku, Mu Pflicht bis Ende Q 3. Ph, Ch, Bi (eine Naturwissenschaft) Pflicht bis zum Abitur Schwerpunktbildung 4. Als weitere Fremdsprache neben E, F, SP und L ist nun auch R (3 UE) wählbar oder ein weiteres Fach aus Ph, Ch, Bi und If Pflicht bis zum Abitur Wahlfächer Aus den anderen angebotenen Fächern muss jeder Schüler noch zwei oder drei weitere belegen. Klausurverpflichtung In der EPh müssen Klausuren in D, den Fremdsprachen, M, einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft geschrieben werden! Belegverpflichtungen für die Qualifikationsphase Anzahl: e und 8 Grundkurse (3 Unterrichtseinheiten) Pflichtfächer (als LK oder ): Q und Q: D, Ge, M, KR, Sp nur Q: Sozialwissenschaften Wahlpflichtfächer (als LK oder ): Q und Q: die in der EPh gewählte Fremdsprache eine in der EPh gewählte Gesellschaftswissenschaft eine in der EPh gewählte Naturwissenschaft das Schwerpunktfach nur Q: das schon in der EPh gewählte Fach Kunst oder Musik Wahlfach (als LK oder ): Ein weiteres schon in der EPh gewähltes Fach Klausurverpflichtung In der Qualifikationsphase müssen in D, einer FS, einer GW oder KR, M, dem Schwerpunktfach und in den Abiturfächern Klausuren geschrieben werden.

6 V. Abschlüsse und Berechtigungen. Berechtigungen am Ende der Klasse 9 Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und Zugang zu den Bildungswegen des Berufskollegs. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Bedingung: Versetzung in die Qualifikationsphase 3. schulischer Teil der Fachhochschulreife Typ NRW Bedingung: Entsprechende Leistungen am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase sowie eine Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum. Berechtigung: Studium an einer Fachhochschule in NRW, Niedersachsen, Sachsen- Anhalt und anderen Bundesländern 4. Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Bedingung: Erfolgreiches Bestehen der Abschlussprüfung Berechtigung: Hochschulstudium an allen Universitäten und Hochschulen bundesweit soweit für spezielle Fächer nicht Zulassungsbeschränkungen vorliegen.

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