Teilelterngeld. Die Wirkung in Kürze. Mai 2009
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- Nicolas Thomas
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1 Pressesprecherin: Iris Bethge Dienstgebäude: Alexanderstraße 3, Berlin Telefon: / , Fax: / presse@bmfsfj.bund.de Internet: Mai 2009 Teilelterngeld Die Wirkung in Kürze Teilzeitarbeit im Elterngeldbezug lohnt sich durch das Angebot des Teilelterngeldes sowohl in kleiner Teilzeit als auch in großer Teilzeit. Das Teilelterngeld bietet Vätern und Müttern flexiblere Möglichkeiten bei der Vereinbarkeitsplanung. Paare habe größere Gestaltungsfreiheit bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Elterngeld. Mit der Flexibilisierung werden Familien über einen längeren Zeitraum durch das Teilelterngeld abgesichert. Das Teilelterngeld stärkt die Partnerkomponente, ohne die individuellen Sicherungsziele je Elternteil aufzugeben. Das Teilelterngeld setzt trotz des Ausbaus der Leistung keine negativen Erwerbsanreize. Die Flexibilität des Teilelterngeldes hilft bei der schwierigen konjunkturellen Lage. Alleinerziehende und Selbständige profitieren besonders. Vorschlag Teilelterngeld Elterngeld konnte bisher nur in vollen Monatsbeträgen bezogen werden: Auch wenn die berechtigte Person während der Bezugszeit in großem Umfang Erwerbseinkommen erzielte (z.b. 70% des Voreinkommens), und daher nur weniger als die Hälfte ihres Voreinkommens wegfiel und durch das Elterngeld ersetzt wurde, verbrauchte sie einen ganzen Monatsanspruch. Nach dem Konzept des Teilelterngeldes wird nur ein halber Monatsanspruch verbraucht, wenn höchstens die Hälfte des Elterngeldes bezogen wird, das zustünde, wenn das Einkommen vollständig wegfällt. Die zweite Hälfte kann in einem weiteren Monat in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen während der gesamten Zeit erfüllt sein.
2 2 1 Maßgeblich bei der Berechnung des Teilelterngeldes ist das Teileinkommen, nicht der Umfang der Teilzeittätigkeit. 2 Die mögliche Bezugsdauer für einen Elternteil verlängert sich also auf bis zu 24 bzw. bei Alleinerziehenden auf bis zu 28 Monate. Der Mindestelterngeldbezug beträgt für jeden Elternteil 2 volle bzw. 4 halbe Monatsansprüche. 3 Auch Bezieherinnen und Bezieher des Mindestelterngeldes können Teilansprüche geltend machen. Die Option soll auch in diesen Fällen ermöglichen, dass die Eltern doppelt so lang Elterngeld in halbem Umfang in Anspruch nehmen können. 4 Bei Bezug von Mutterschaftsleistungen gilt ein voller Monatsanspruch als verbraucht. 5 Der Unterschied von Teilelterngeld und bisheriger Verlängerungsoption wird an folgendem Beispiel deutlich: Eine Mutter hat vor der ein zu berücksichtigendes Einkommen von Euro bezogen. Nach der verdient sie Euro. Sie bekommt dann 670 Euro Elterngeld pro Monat. 1. Nach der bisherigen Regelung verbraucht sie einen ganzen Monatsbetrag. Sie kann mit der Verlängerungsoption den Auszahlungszeitraum verdoppeln, bezieht dann aber nur Elterngeld in halber Höhe, also 335 Euro pro Monat (24 mal 335 Euro gleich Euro). 2. Im Falle der Einführung eines individuellen Teilanspruchs auf Elterngeld verbraucht sie in diesem Fall nur einen halben Monatsbetrag. Sie hat Anspruch auf einen weiteren halben Anspruch, weil sie wegen der Teilzeitbeschäftigung nicht mehr als die Hälfte des Elterngeldes beansprucht hat, das ihr zustünde, wenn sie gar nicht erwerbstätig wäre. Anders als bei der bisherigen Verlängerungsoption bekommt sie in jedem Monat, in dem sie nur die Hälfte arbeitet, 67% des wegfallenden Einkommens ersetzt, also jeweils 670 Euro (24 mal 670 Euro gleich Euro). Prüfschritte Voller Monatsbetrag Ausgleich für das wegfallende Erwerbseinkommen Ersatzrate je nach Einkommen vor der Höchstens Euro Mindestens 300 Euro Teilelterngeld Ausgleich für das wegfallende Erwerbseinkommen Ersatzrate je nach Einkommen vor der Höchstens die Hälfte des Anspruchs, der zustünde, wenn das Einkommen vollständig wegfiele (höchstens 900 Euro) Mindestens 150 Euro
3 3 Rechenbeispiele zum Teilelterngeld Einkommen vor der Euro, unterschiedliches Einkommen nach der Berechnung Elterngeld für Elterngeldbezugsmonate mit Teileinkommen Einkommen vor der Einkommen nach der Durchschnittlicher Einkommenswegfall Voller Monatsbetrag Zum Vergleich Reduzierung auf Höhe * und vollen Monatsbetrag (12 Monate) Teilelterngeldoption (67,0) (73,6) (83,5) (110,0) Höhe * und Teilelterngeld 335 (33,5) 535 (53,5) 835 (83,5) 950 (95,0) (24 Monate) Alle Angaben in Euro Voller Elterngeldanspruch in Monaten mit Einkommensreduzierung auf 0 Euro 2 Obergrenze Teilanspruch 335 Euro (Hälfte des vollen Elterngeldanspruchs in Monaten mit Einkommensreduzierung auf 0 Euro) * Erhöhung des niedrigeren Einkommensersatzes auf Mindestbetrag Einkommen vor der Euro, unterschiedliches Einkommen nach der Berechnung Elterngeld für Elterngeldbezugsmonate mit Teileinkommen Einkommen vor der Einkommen nach der Durchschnittlicher Einkommenswegfall Voller Monatsbetrag Zum Vergleich Reduzierung auf Höhe * 300* und vollen Monatsbetrag (12 Monate) Teilelterngeldoption (67,0) (73,6) (83,5) (90,1) (95,0) (105) Höhe * und Teilelterngeld 670 (33,5) (53,5) (83,5) (90,1) (95,4) (97,5)
4 4 (24 Monate) Alle Angaben in Euro Voller Elterngeldanspruch in Monaten mit Einkommensreduzierung auf 0 Euro 2 Obergrenze Teilanspruch 670 Euro (Hälfte des vollen Elterngeldanspruchs in Monaten mit Einkommensreduzierung auf 0 Euro) * Erhöhung des niedrigeren Einkommensersatzes auf Mindestbetrag Wirkungen am Beispiel mit Euro Erwerbseinkommen vor der Schon ein Teileinkommen von nur 400 Euro lohnt sich. Während bisher kaum ein Anreiz bestand, während des Elterngeldbezugs erwerbstätig zu sein, lohnt sich in Zukunft ein schrittweiser Wiedereinstieg. Während bisher von einem Zuverdienst grundsätzlich nur ein Drittel übrig blieb (100 % Zuverdienst statt 67 % Elterngeld auf diesen Betrag), kann durch das Teilelterngeld auch bei kleiner Teilzeit unter 50 % das gesamte, im Beispiel in Höhe von Euro, in Anspruch genommen werden. Denn bei kleiner Teilzeit erreicht der halbe Anspruch immer die Hälfte des Elterngeldes, das bei Einkommensreduzierung auf 0 zustünde. Durch die doppelte Bezugszeit wird das genutzt. Die Eltern können im Beispielsfall wählen zwischen Euro aus vollen Ansprüchen in den ersten 14 Lebensmonaten oder Euro aus halben Ansprüchen in einem Zeitraum von bis zu 28 Monaten. Eine Wahl zwischen vollen und halben Ansprüchen ist bei kleiner Teilzeit generell erforderlich. Halbtagserwerbstätigkeit ist ein Modell der Zukunft. Dies gilt insbesondere für Elternpaare, die beide einen Teil der Kinderbetreuung übernehmen wollen und teilerwerbstätig bleiben wollen. Es bleibt dabei, dass gleichzeitiger Elterngeldbezug zu doppeltem Anspruchsverbrauch führt. In Zukunft wird aber gewährleistet, dass bei einem Ausgleich nur für die Hälfte des Einkommens erneut ein Anspruch sozusagen für die zweite Hälfte geltend gemacht werden kann. Das für die einzelnen Eltern bzw. für die Elternpaare verdoppelt sich gegenüber der derzeitigen Rechtslage. Das insgesamt mögliche von Euro wird in Anspruch genommen (vorher nur Euro). Denn der Ersatz für das halbe Einkommen ist genau halb so hoch wie das Elterngeld bei Einkommensreduzierung auf 0; infolge der doppelten Bezugszeit wird daher das gleiche Volumen erreicht. Es wird automatisch nur ein halber Anspruch verbraucht, eine Wahl zwischen vollen und halben Ansprüchen muss nicht erfolgen. Mit dem Teilelterngeld erfolgt bei Halbtagserwerbstätigkeit die Absicherung zu 83,5 % des Voreinkommens doppelt so lang; das insgesamt mögliche wird genutzt. Gleichzeitige Teilzeit der Eltern wird gezielt unterstützt. Auch wenn Eltern nach der mehr als die Hälfte verdienen, verbrauchen sie beim Teilelterngeld nur noch einen halben Anspruch und können die zweite Hälfte in einem weiteren Monat in Anspruch nehmen. Das Elterngeld in der Summe verdoppelt sich. Damit gibt es auch bei der großen Teilzeit ein faires Angebot, frühzeitig die Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen und dennoch deutlich besser als bisher durch das Elterngeld unterstützt zu werden. Auch im Beispiel verdoppelt sich bei einem Einkommen nach der von Euro das ;
5 5 es beträgt Euro statt Euro. Denn bei großer Teilzeit mit Erwerbseinkommen von mehr als 50% als vor der sind die halben Ansprüche jeweils genau so hoch wie ein voller Monatsanspruch. In der Summe erfolgt auch in diesen Fällen keine Besserstellung gegenüber denjenigen, die während der Bezugszeit ihre Erwerbstätigkeit voll unterbrechen; vielmehr wird das insgesamt mögliche von Euro nicht erreicht. Mit den jeweiligen Teilelterngeldansprüchen wird automatisch nur ein halber Anspruch verbraucht, eine Wahl zwischen vollen und halben Ansprüchen muss nicht erfolgen. Worin liegt der Unterschied zur bereits geltenden Verlängerungsmöglichkeit? Beim Teilelterngeld ist entscheidend, dass man höchstens die Hälfte des Elterngeldes in Anspruch nimmt, das einem ohne Erwerbseinkommen zustünde. Im Einzelnen ergeben sich zwischen der schon jetzt möglichen Verlängerungsoption ( Streckung des Elterngeldbezuges auf bis zu 28 Monate bei jeweils halbem Auszahlungsbetrages ) und dem Teilelterngeld folgende Gemeinsamkeiten und Unterschiede: a) Der wesentliche Unterschied zwischen der bisherigen Verlängerungsoption und dem geplanten Teilelterngeld liegt in der Bezugshöhe: Bei Teileinkommen während der Bezugszeit sind die Auszahlungsbeträge bei der Verlängerungsmöglichkeit immer niedriger als das neu vorgesehene Teilelterngeld. Bei der Verlängerungsoption werden die jeweiligen monatlichen Auszahlungsbeträge halbiert. Die zweite Hälfte des Anspruchs, der konkret zusteht, wird später ausgezahlt. Beim Teilelterngeld wird nicht der Auszahlungsbetrag halbiert, sondern die maximale Bezugshöhe auf die Hälfte des Elterngeldes begrenzt, das dem Elternteil ohne Erwerbseinkommen zustünde. Der Anspruch beim Teilelterngeld für die Eltern ist meist doppelt so hoch wie bei der Verlängerungsoption und dabei begrenzt auf die Hälfte ihres höchstmöglichen Elterngeldes bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit. b) Ein weiterer wesentlicher Unterschied ergibt sich hinsichtlich der Elterngeldberechtigung: Beim Teilelterngeld müssen anders als bei der Verlängerungsoption in jedem Monat der Inanspruchnahme die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein (etwa Grenze von höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit). c) Hinsichtlich der maximalen Bezugsdauer ergeben sich keine Unterschiede: Teilelterngeld kann genauso wie das Elterngeld mit der Verlängerungsoption maximal 28 Monate lang bezogen werden. Dies ist für Berechtigte wichtig, die aufgrund ihres Elterngeldbezugs als Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert sind.
6 6 Inwiefern unterscheidet sich das vorgeschlagene Teilelterngeld von dem Vorschlag der Verbände zur Einführung eines gemeinsamen Teilelterngeldes? Nach dem Vorschlag der Verbände (zuerst Deutscher Juristinnenbund) soll es ein gemeinsames Teilelterngeld für Paare geben, wenn beide gleichzeitig Elterngeld in Anspruch nehmen. Beide Eltern verbrauchen dabei zusammen einen der 14 zustehenden Monatsbeträge. Der Vorschlag des BMFSFJ für einen individuellen Teilanspruch oder ein individuelles Teilelterngeld geht weiter: Eltern wird generell ermöglicht, Elterngeld nicht nur in 12 bzw. 14 vollen Monatsbeträgen gemeinsam, sondern auch in 24 bzw. 28 halben Monatsbeträgen nacheinander in Anspruch zu nehmen, bzw. jede beliebige Zwischenform (etwa 4 Monatsbeträge und 20 halbe Monatsbeträge). Das Teilelterngeld gewährleistet Paaren größere Gestaltungsfreiheit bei der beiderseitigen Inanspruchnahme von Elterngeld, ohne die individuelle Sicherung je Elternteil aufzugeben. Was hat die FDP gefordert? Warum wurde dem Antrag nicht gefolgt? Sie hatte in einem Antrag gefordert, dass gemeinsame Teilzeit und Kinderbetreuung durch beide Eltern dadurch gefördert wird, dass der gesamte Elterngeldanspruch und die Elternzeit nicht bereits mit dem siebten Lebensmonat des Kindes, sondern erst mit dem 14. Lebensmonat enden. Dabei hat sie offensichtlich auf den Vorschlag der Verbände zurückgegriffen. Ebenso wie beim Vorschlag der Verbände erscheint eine Regelung im BEEG, die den individuellen Charakter der Leistung in Frage stellt, nicht sachgerecht. Mit dem aktuellen Vorschlag des Teilelterngeldes wird im Ergebnis der Forderung der FDP entsprochen; der Vorschlag bietet aber den Eltern wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten und berücksichtigt insbesondere auch Alleinerziehende.
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