Fragen und Antworten zum ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

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1 Fr Fragen und Antworten zum ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus Mit dem ElterngeldPlus wird es für Mütter und Väter künftig einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Was ist das Elterngeld Plus? Neben dem Elterngeld in der bisherigen Form, das es weiterhin gibt, soll das Elterngeld Plus flexibel für solche Eltern zur Verfügung stehen, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten. Elterngeld Plus ersetzt den Einkommensanteil, der wegen Teilzeit entfällt. Das Elterngeld Plus gibt es für den doppelten Zeitraum: ein bisheriger Elterngeldmonat = zwei Elterngeld Plus-Monate. Teilzeiterwerbstätige Eltern können ihr Elterngeldbudget besser ausnutzen. Zudem verlängert das Elterngeld Plus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Was sind die Ziele des Elterngeld Plus? Das Elterngeld Plus: bietet Vätern und Müttern flexiblere Möglichkeiten, die Betreuung ihres Kindes und ihren Beruf miteinander zu vereinbaren, sichert Familien über einen längeren Zeitraum ab, gibt Paaren größere Gestaltungsfreiheit bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Elterngeld, so dass sie sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben leichter partnerschaftlich teilen können, unterstützt die vielfältigen Modelle der Eltern, Familie und Beruf zu vereinbaren und respektiert die verschiedenen Erwerbswünsche von Müttern und Vätern. Wann lohnt es sich, Elterngeld Plus zu wählen? Das Elterngeld Plus ist von Vorteil für Mütter und Väter, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen. Mit Elterngeld Plus-Monaten können sie während ihrer Teilzeittätigkeit doppelt so lang die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Diese Lösung ist auch für Väter und Mütter attraktiv, die ihre Neugeborenen gleichzeitig oder nacheinander über eine längere Zeit selbst betreuen möchten. Elterngeld Plus lohnt sich potenziell für alle Eltern, die nach der Geburt erwerbstätig sind und mehr als den Elterngeld- Mindestbetrag beziehen.

2 Wird der doppelte Anspruchsverbrauch nun vermieden? Mit dem Elterngeld Plus wird auch der sogenannte doppelte Anspruchsverbrauch vermieden. Bisher wird der Zeitraum des Elterngeldbezugs verkürzt, wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Im Extremfall ist das gemeinsame Monatskontingent nach dem siebten Lebensmonat des Kindes ausgeschöpft, sodass die Eltern danach ohne Unterstützung des Elterngeldes auskommen müssen. Elternpaare, die sich die Betreuung und Erwerbstätigkeit von Anfang an partnerschaftlich teilen, können nun bis zum 14. Lebensmonat parallel Elterngeld Plus beziehen. Erhalten auch studierende oder arbeitslose Eltern das Elterngeld Plus? Studierende und arbeitslose Eltern erhalten wie bisher auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Mit dem Elterngeld Plus können sie die Hälfte des Mindestbetrags für einen längeren Zeitraum beziehen. Wie bisher wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, bei der Berechnung des BAföG bleibt ein Elterngeld-Betrag von 300 Euro unberücksichtigt. Weshalb soll mit dem Partnerschaftsbonus speziell die Teilzeittätigkeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden gefördert werden? Der Partnerschaftsbonus soll Eltern dabei unterstützen, Beruf und Familie gemeinsam zu meistern. Er begünstigt daher eine gegenüber der Vollzeitbeschäftigung merkliche Verringerung der Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung des Kindes und eine Erwerbstätigkeit in einem Umfang, der die dauerhafte wirtschaftliche Absicherung von Familien gewährleistet. Was ist der Partnerschaftsbonus? Der Partnerschaftsbonus besteht aus der Möglichkeit, für vier weitere Monate Elterngeld Plus zu nutzen - jeder Elternteil bekommt also vier zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus. Beide Eltern arbeiten dabei zwischen Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Die Höhe des Elterngeldes in einem Partnerschaftsbonus-Monat wird genauso berechnet wie in einem Elterngeld Plus-Monat. Welches Ziel wird mit dem Partnerschaftsbonus verfolgt? Der Partnerschaftsbonus fördert die partnerschaftliche Aufteilung von familiären und beruflichen Aufgaben. Er will Eltern ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden, in dem beide gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Die Mehrheit der jungen Männer und Frauen mit kleinen Kindern wünschen sich eine solche Aufgabenteilung. Der Partnerschaftsbonus unterstützt sie dabei, wenn sie sich für diesen Lebensentwurf entscheiden. Warum muss für vier aufeinanderfolgende Monate die Arbeitszeit reduziert werden? Die Dauer von vier Monaten soll es den Eltern ermöglichen, in eine partnerschaftliche Aufgabenverteilung von Familien- und Erwerbstätigkeit hineinzuwachsen. Die viermonatige Länge der Partnerschaftsbonus-Zeit soll es begünstigen, dass die dafür erforderlichen Vereinbarungen mit den Arbeitgebern mittelfristig getroffen werden.

3 Profitieren auch Alleinerziehende? Ja. Alleinerziehende sind in besonderem Maße auf eine eigenständige finanzielle Absicherung angewiesen. Sie können etwa bei Halbtagserwerbstätigkeit mit Einkommen und Elterngeld Plus-Monaten länger, nämlich über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus, für ihr Kind da sein und im Beruf den Anschluss behalten. Auch Alleinerziehende erhalten eine zusätzliche Förderung, die dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist. Wie Elternpaare können sie für vier weitere Monate Elterngeld Plus beziehen, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Profitieren auch Selbständige? Für Selbständige bringt die Flexibilität des Elterngeld Plus besondere Vorteile: Wenn Selbstständige in geringem Umfang erwerbstätig sind oder nachlaufende Einkünfte aus ihrer Tätigkeit vor der Geburt haben, profitieren sie wie alle anderen Eltern auch. Das Elterngeld ersetzt nur den tatsächlich ausfallenden Einkommensteil. Mit einem Elterngeld Plus-Monat wird nur noch ein halber Monatsanspruch der Elterngeldes verbraucht statt bisher ein ganzer. Profitieren auch Arbeitgeber vom Elterngeld Plus? Je schneller die Mitarbeiter wieder zurück im Beruf sind, umso geringer ist auch deren Qualifikationsverlust. Das ist ein Vorteil, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die Nähe zum Arbeitsplatz und die Bindung an den Betrieb werden gefördert. Wie sieht die Neuregelung bei Mehrlingsgeburten aus? Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom Juni 2013 war eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Elterngeldansprüche von Mehrlingseltern notwendig. Wie ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert, erhalten Eltern von Mehrlingen nur einen (geburtsbezogenen) Anspruch auf Elterngeld. Die Regelungen zum Mehrlingszuschlag bleiben unberührt, sodass sich das Elterngeld wie bisher für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um je 300 Euro erhöht. Wie funktioniert das Elterngeld Plus? Sind Eltern nach der Geburt in Teilzeit erwerbstätig, gleicht das Elterngeld Plus diesen Eltern monatlich das ausfallende Einkommen aus, das sie im Vergleich zu ihrem vollen Erwerbsumfang vor der Geburt hatten. Das Elterngeld Plus ist in seiner monatlichen Höhe aber begrenzt auf die Hälfte des Elterngelds, das Eltern bei vollständiger Erwerbsunterbrechung (also ohne Teilzeittätigkeit) bekämen. Wie berechnet sich das Elterngeld Plus? Beim Elterngeld in der bisherigen Form kann ein Elternteil 12 Monate lang grundsätzlich 65 Prozent des vorherigen Einkommens nach der Geburt des Kindes erhalten. Die Berechnung des Elterngeld Plus lässt sich an folgendem Beispiel leicht nachvollziehen:

4 Zum Beispiel beantragt die Mutter für 12 Monate Elterngeld. Vor der Geburt hat sie Euro monatlich verdient. Nach der Geburt arbeitet die Mutter die ersten 6 Monate gar nicht und ihre Euro Einkommen fallen weg. Sie erhält dann ein Elterngeld in der bisherigen Form von 65 Prozent, also 910 Euro. Sie hat dann noch 6 Monate Elterngeld übrig. In diesen restlichen 6 Monaten des Elterngeldbezugs beginnt sie in Teilzeit zu arbeiten und verdient dabei 550 Euro. Von den ursprünglichen Euro Vollzeit-Einkommen fallen dann in dieser Zeit 850 Euro Einkommen weg. In dieser Situation (6 verbleibende Monatsbeträge Elterngeld und Erwerbstätigkeit in Teilzeit mit einem Einkommenswegfall von 850 Euro) hat sie nun zwei Möglichkeiten: Bezug des bereits bestehenden Teilzeit-Elterngeldes: Sie bezieht die 6 Monate Elterngeld in der bisherigen Form. Bei 65 Prozent von 850 Euro sind das 552,50 Euro. In der Summe erhält sie Euro Elterngeld in 6 Monaten. oder Bezug von Teilzeit-Elterngeld Plus: Sie verdoppelt mit dem Elterngeld Plus ihre 6 restlichen Elterngeldmonate und bezieht 12 Monate Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus ersetzt das wegfallende Einkommen bis zur Hälfte des Elterngelds, das die Mutter ohne Teilzeit nach der Geburt des Kindes bekäme. Sie erhält in diesem Fall 455 Euro Elterngeld Plus, das ist die Hälfte des Betrages, den sie ohne Teilzeittätigkeit nach der Geburt des Kindes bekäme. In der Summe erhält die Mutter damit Euro Elterngeld Plus in 12 Monaten. Das entspricht der Summe, die die Mutter bekäme, wenn sie in den restlichen 6 Monaten das bisherige Elterngeld (also ohne Teilzeit) erhielte (6 Monate lang 910 Euro). Ein ausführliches Rechenbeispiel ist in den Anlagen zu finden. Worin liegen die wesentlichen Unterschiede zur bisher geltenden Verlängerungsmöglichkeit? Die bisherige Verlängerungsoption und das neue ElterngeldPlus haben gemeinsam, dass Eltern das Elterngeld über einen längeren Zeitraum bekommen. Mit dem ElterngeldPlus kann das Elterngeldbudget nun jedoch besser genutzt werden: Bei der bisherigen Verlängerungsmöglichkeit wird der Elterngeldbetrag, der den Eltern als Ersatz ihres wegfallenden Einkommens oder als einkommensunabhängiger Mindestbetrag zusteht, einfach halbiert und in zwei Hälften gezahlt. Beim ElterngeldPlus wird das Elterngeld hingegen nicht einfach halbiert. Vielmehr erhalten die Eltern Elterngeld bis zur Hälfte des Elterngeldes, das ohne Teilzeiteinkommen nach Geburt zustünde. Auch Eltern, die während des Elterngeldbezugs nicht erwerbstätig sind, können mit dem Elterngeld Plus die Bezugsdauer verdoppeln und in dieser Zeit den halben Elterngeldbetrag

5 beziehen. Anders als bei der bisherigen Verlängerungsoption handelt es sich beim Elterngeld Plus um echte Bezugszeiten. Das bedeutet, dass auch in diesen Monaten alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen müssen. Welche Änderungen ergeben sich beim Bezug von Mindestelterngeld? Auch Bezieherinnen und Bezieher des Mindestelterngeldes können Elterngeld Plus-Monate geltend machen. Damit können Eltern wie bei der bisherigen Verlängerungsoption doppelt so lang Elterngeld in halbem Umfang in Anspruch nehmen. In der Folge halbieren sich der Mindestbetrag von 300 Euro auf 150 Euro, der Mindestbetrag beim Geschwisterbonus von 75 Euro auf 37,50 Euro und der Mehrlingszuschlag von 300 Euro auf 150 Euro. Gibt es eine vorgeschriebene Stundenzahl, die man erwerbstätig sein muss, um Elterngeld Plus zu beziehen? Nein, die Eltern müssen nicht erwerbstätig sein, um Elterngeld Plus beziehen zu können. Wenn die Eltern erwerbstätig sein wollen, können sie während des Elterngeld Plus in einem von ihnen gewünschten Umfang arbeiten, jedoch maximal 30 Stunden pro Woche wie beim bisherigen Elterngeld auch. Den Partnerschaftsbonus erhalten Paare dagegen nur, wenn beide Elternteile zwischen Wochenstunden erwerbstätig sind. Gibt es eine Mindestbezugsdauer beim Elterngeld Plus? Für das Elterngeld ganz allgemein gilt eine Mindestbezugszeit von zwei Monaten. Das heißt, ein Elternteil muss für mindestens zwei Lebensmonate Elterngeld beziehen, entweder in der bisherigen Form oder als Elterngeld Plus. Die Elterngeld Plus-Monate können die Eltern für die von ihnen gewünschte Anzahl wählen. Wie muss Elterngeld Plus beantragt werden? Bei der Beantragung des Elterngeldes muss zwischen dem Bezug von bisherigem Elterngeld (Basiselterngeld) und Elterngeld Plus gewählt werden. Dies müssen die Eltern monatsweise festlegen, können dies aber nachträglich noch ändern. Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen erhält, gelten als Monate, für die sie Basiselterngeld bezieht. In diesen Monaten kann dementsprechend nur Basiselterngeld bezogen werden, der Bezug von Elterngeld Plus ist nicht möglich. Ist eine Kombination von Elterngeld und ElterngeldPlus möglich? Diese Kombination ist möglich. Den Eltern stehen insgesamt 14 Elterngeldmonate in der bisherigen Form zur Verfügung, die sie flexibel in ElterngeldPlus-Monate aufteilen können. So kann beispielsweise eine Mutter oder ein Vater neun Monate bisheriges Elterngeld (Basiselterngeld) und anschließend 6 Monate ElterngeldPlus beziehen. Nach dem 14. Lebensmonat des Kindes kann nur noch ElterngeldPlus bezogen werden. Dies muss ab dem 15. Lebensmonat von mindestens einem Elternteil ohne Unterbrechung geschehen. Dabei kann der Bezug zwischen Mutter und Vater wechseln.

6 Wie ist das Verhältnis zum Betreuungsgeld? Kann man beide Leistungen parallel beziehen? Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes kann Betreuungsgeld und ElterngeldPlus gleichzeitig bezogen werden. Der parallele Bezug des bisherigen Elterngeldes (Basiselterngeld) und Betreuungsgeldes ist weiterhin nicht möglich. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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