Frauen und Männern ( ) Frauen erhalten in der Regel geringeres Elterngeld als Männer

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1 Elterngeld und Kinderbetreuung Höhe des Elterngeldanspruchs von und n ( ) Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner erhalten in der Regel geringeres Elterngeld als Grafik FL 04.1 Höhe des Elterngeldanspruchs von und n für Kinder der Geburtsjahrgänge 2008, 2010, 2012 und 2014 in Deutschland, in Prozent ,9 10,7 21,5 6,6 13,3 26,2 7,7 14,4 29,9 8,9 16,7 32,1 DEUTSCHLAND Höhe Elterngeld in Euro und mehr ,7 26,7 51,6 29,0 52,1 30,2 51,0 32, bis unter ,7 33,2 18,6 28,5 29,8 15,0 25,8 28,0 11,9 23,4 26,3 9,5 300 bis unter Mindeselterngeld: WSI GENDERDATENPORTAL

2 Grafik FL 04.2 Höhe des Elterngeldanspruchs von und n für Kinder der Geburtsjahrgänge 2008, 2010, 2012 und 2014 in Westdeutschland, in Prozent ,3 11,0 24,2 7,2 13,6 29,5 8,3 14,6 33,5 9,6 17,0 36,0 WESTDEUTSCHLAND Höhe Elterngeld in Euro und mehr ,6 28,2 51,1 30,5 52,2 31,5 49,9 33, bis unter bis unter ,1 29,7 17,9 28,1 25,7 14,3 25,7 23,7 11,3 23,5 22,0 9,0 Mindeselterngeld: Grafik FL 04.3 Höhe des Elterngeldanspruchs von und n für Kinder der Geburtsjahrgänge 2008, 2010, 2012 und 2014 in Ostdeutschland, in Prozent ,4 9,1 10,2 21,8 3,5 11,5 12,6 24,6 5,3 13,0 17,4 25,6 5,9 15,4 17,7 28,9 OSTDEUTSCHLAND Höhe Elterngeld in Euro und mehr ,0 32,5 47,8 20,2 55,8 29,2 47,0 15,8 55,5 26,2 43,1 13,9 55,7 23,0 42,3 11, bis unter bis unter Mindeselterngeld: Seite 2

3 erhielten durchschnittlich ein niedrigeres Elterngeld als. Etwa zwei Fünftel der Mütter bezogen ein Elterngeld von unter 500 Euro, knapp ein Viertel bezog nur das Mindestelterngeld von 300 Euro. Insgesamt erhielten fast drei Viertel der weniger als Euro. Demgegenüber bezogen nur 14 Prozent der ein niedriges Elterngeld von bis zu 500 Euro und weniger als 10 Prozent bekamen das Mindestelterngeld. Umgekehrt erhielten nur 5 Prozent der Mütter, aber annähernd 20 Prozent der Väter das maximale Elterngeld von Euro. Mindestens Euro Elterngeld pro Monat bezogen für im Jahr 2014 geborenen Kinder etwa ein Viertel der Mütter, aber mit 64 Prozent fast zwei Drittel der Väter. Einen Elterngeldanspruch von Euro und mehr hat mit 9 Prozent nur ein geringer Anteil der Mütter, aber immerhin fast ein Drittel der Väter. Ausschlaggebend für diese großen Unterschiede zwischen den Geschlechtern beim Bezug von Elterngeld sind häufig niedrigere vorhergehende Erwerbseinkommen der. Dazu beitragen kann auch ein möglicherweise höherer Anteil von studierenden und/oder haushaltführenden (nichterwerbstägigen) bzw. von, die vor dem Elterngeldbezug aufgrund der Betreuung älterer Kinder nicht über ein Erwerbseinkommen verfügten und aus diesem Grund nur den Mindestbetrag erhalten. Im Zeitverlauf ändert sich in Bezug auf den Geschlechtervergleich wenig. Allerdings nehmen sowohl bei den Müttern als auch bei den Vätern die Anteile derjenigen mit sehr niedrigem Elterngeldanspruch tendenziell ab. Der Anteil unter den, die nur 300 Euro bzw. unter 500 Euro Elterngeld erhalten, ist seit 2008 stetig geringer geworden. Umgekehrt sind die Anteile der Elterngeld beziehenden Mütter gestiegen, die eine höhere Transferleistung beziehen. Beim Ost-West-Vergleich fällt auf, dass in Ostdeutschland seltener als in Westdeutschland Elterngeld ab Euro monatlich bezogen wird, insbesondere das Höchstelterngeld von Euro wird in Ostdeutschland nur in Ausnahmefällen erreicht. Dies gilt für Mütter und Väter gleichermaßen allerdings bei deutlichen Niveauunterschieden. Auch in Ostdeutschland beziehen ein niedrigeres Elterngeld als. Insgesamt sind die Elterngeldbeträge in Westdeutschland stärker polarisiert als in Ostdeutschland, wo vor allem die Ansprüche auf Elterngeld von 500 bis unter Euro stark verbreitet sind. Glossar Elterngeld Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt und löste das Erziehungsgeld ab. Das Elterngeld soll es Müttern und Vätern ermöglichen, nach der Geburt eines Kindes die Erwerbsarbeit einige Zeit ganz ruhen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Durch die Zahlung des Elterngeldes wird der damit verbundene Verdienstausfall teilkompensiert. Teilzeitarbeit ist während des Bezuges von Elterngeld bis zu 30 Stunden wöchentlich möglich. Seite 3

4 Rechtsgrundlage für das Elterngeld ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Dieses Gesetz wurde am 5. Dezember 2006 angenommen. Anspruchsberechtigt sind alle Mütter und Väter, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ihr Kind selbst betreuen und dazu ihre Erwerbsarbeit reduzieren und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten. Die Leistung wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt. Mütter und Väter können den Zeitraum des Elterngeldbezugs untereinander aufteilen. Allerdings kann ein Elternteil höchstens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die zwei zusätzlichen Monate sollen einen Anreiz bieten, dass sich beide Elternteile an der Betreuung des Kindes beteiligen und zeitweilig ihre Erwerbstätigkeit reduzieren. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Lohnersatzrate des Elterngeldes ist abhängig von der Höhe des vorher bezogenen Erwerbseinkommens. Sie ist bei Geringverdienenden höher als bei Besserverdienenden. Die Mindesthöhe des Elterngeldes beträgt 300 Euro pro Monat, höchstens können Euro bezogen werden. Das Mindestelterngeld bekommen auch Studierende, Haushaltsführende und Eltern, die vor der Geburt des Kindes wegen der Betreuung älterer Kinder nicht erwerbstätig waren. Elterngeld kann bei Müttern und Vätern mit einem vor der Geburt des Kindes bezogenen Einkommen von weniger als Euro bis zu 100 Prozent des wegfallenden Einkommens betragen (Geringverdienstzuschlag). Bei vorherigen Erwerbseinkommen zwischen und Euro werden 67 Prozent des Lohnes ersetzt, bei höheren Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate auf 65 Prozent. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von Euro (Alleinerziehende) bzw Euro (Paare) entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Das Einkommen aus Teilzeittätigkeit wird bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt. Das Elterngeld wird beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe sowie beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet. Eltern von mehreren Kindern können einen so genannten Geschwisterbonus einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes -erhalten. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Für die Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. ElterngeldPlus können insbesondere Eltern beziehen, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der den Eltern ohne das Teilzeiterwerbseinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: einem Elterngeldmonat entsprechen zwei ElterngeldPlus-Monate. Basiselterngeld und ElterngeldPlus können frei wählbar miteinander kombiniert werden. Arbeiten beide Eltern parallel in vier aufeinander folgenden Monaten durchschnittlich zwischen Wochenstunden, erhält jeder Elternteil für diese vier Monate zusätzliche Monatsbeträge Elterngeld Plus (Partnerschaftsbonus). Seite 4

5 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle FL 04.1 Höhe des Elterngeldanspruchs von und n für Kinder nach Geburtsjahrgängen in Deutschland (2008, 2010, 2012 und 2014) in Prozent von bis unter bis ,7 18,6 28,5 15,0 25,8 11,9 23,4 9, ,6 7,9 21,0 6,5 18,9 5,5 17,2 4, ,2 11,6 18,4 9,7 19,2 8,9 19,2 8, ,9 13,7 12,2 13,6 14,0 13,6 14,7 13, ,2 15,1 8,6 15,6 9,3 16,0 10,6 16, ,5 11,6 4,7 13,5 5,1 14,2 6,1 15, ,6 8,9 3,3 10,5 3,6 11,3 4,1 12, u. mehr 2,3 12,6 3,3 15,7 4,1 18,6 4,8 19,8 Tabelle FL 04.2 Höhe des Elterngeldanspruchs von und n für Kinder nach Geburtsjahrgängen in Westdeutschland (2008, 2010, 2012 und 2014) in Prozent von bis unter bis ,1 17,9 28,1 14,2 25,7 11,3 23,5 9, ,0 7,9 22,1 6,2 19,9 5,3 18,2 4, ,9 9,1 17,1 7,3 17,9 6,7 17,9 6, ,8 12,8 11,9 12,2 13,4 11,7 13,8 11, ,3 15,6 8,8 16,1 9,4 16,4 10,7 16, ,7 12,6 4,8 14,4 5,2 15,1 6,3 16, ,8 10,0 3,5 11,6 3,9 12,5 4,4 13, u. mehr 2,5 14,2 3,6 17,9 4,4 21,1 5,2 22,6 Seite 5

6 Tabelle FL 04.3 Höhe des Elterngeldanspruchs von und n für Kinder nach Geburtsjahrgängen in Ostdeutschland (2008, 2010, 2012 und 2014) in Prozent von bis unter bis ,5 20,2 29,2 15,8 26,2 13,9 23,0 11, ,5 7,7 15,7 6,7 14,7 6,0 13,3 5, ,8 22,1 26,3 20,1 24,5 16,7 24,2 15, ,7 18,0 13,8 20,3 16,3 20,4 18,1 21, ,4 13,8 7,8 14,6 8,6 14,8 10,2 16, ,7 8,0 3,7 10,0 4,4 10,8 5,2 12, ,3 4,8 1,9 6,0 2,5 7,4 3,0 7, u. mehr 1,1 5,3 1,6 6,6 2,8 10,0 2,9 9,8 Methodische Anmerkungen Die Daten beziehen sich auf die Geburtsjahre der Kinder. Sie zeigen an, wie lange die Mütter bzw. Väter Elterngeld bezogen haben. Ab 2008 wurde die Erhebung zur Statistik zum Elterngeld von der sogenannten Antragsstatistik auf die beendeten Leistungsbezüge umgestellt. Damit kann die Situation mit Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Elterngeld rückwirkend betrachtet werden. Die Statistik zum Elterngeld wird beim Statistischen Bundesamt geführt. Seit dem Jahr 2008 melden die Elterngeldstellen vierteljährlich detaillierte Angaben zu abgeschlossenen Elterngeldbezügen, aus denen unter anderem auch das Geburtsjahr des Kindes hervorgeht. Mit der statistischen Erhebung der gemeldeten beendeten Leistungsbezüge stand die rückwirkende Betrachtung der Situation des Elterngeldbezugs mit Aussagen über die tatsächliche Inanspruchnahme von Eltern geld im Vordergrund. Seite 6

7 Literatur Arbeitnehmerkammer Bremen (Hg.) (2016): Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Bremen. Statistisches Bundesamt (2016): Elterngeld für Geburten 2014 nach Kreisen, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2016): Elterngeld regional: Höchste Väterbeteiligung in der thüringischen Stadt Jena. Pressemitteilung vom Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2016): Öffentliche Sozialleistungen. Statistik zum Elterngeld. Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2014 geborene Kinder. 2016, Wiesbaden. Seite 7

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