Fast alle Mütter, aber auch immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch

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1 Kinderbetreuung und Elterngeld ELTERNGELDBEZUG IN Deutschland Bearbeitung: Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Linda Hentschel Fast alle Mütter, aber auch immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch Grafik KE 01.1 Anteil der Frauen und Männer, die für ihr im Jahr... geborenes Kind Elterngeld bezogen haben, in Deutschland (Geburtsjahre ), in Prozent ,1 96,3 96,2 95,4 96,0 96,2 95,9 95,0 DEUTSCHLAND ,8 23,6 25,3 27,3 29,3 32,0 34,2 35,1 Frauen Männer * * Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal WSI GENDERDATENPORTAL

2 Die Daten der Elterngeldstatistik belegen, dass nahezu alle Frauen für ihre in den Jahren 2008 bis 2015 (1. Halbjahr) geborenen Kinder Elterngeld in Anspruch genommen haben. 1 Der Anteil der Elterngeld beziehenden Mütter liegt beständig bei mindestens 95 Prozent (Grafik 1). In den (seltenen) Fällen, in denen Mütter kein Elterngeld beziehen, kann dies entweder an einem zu hohen Einkommen liegen, sodass kein Anspruch auf Elterngeld besteht 2, oder daran, dass abhängig beschäftigte oder selbständig tätige Mütter ihre Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschutz nicht unterbrechen bzw. reduzieren. Demgegenüber nutzen Männer sehr viel seltener ihren Anspruch auf Elterngeld: Für die im (1. Halb-)Jahr 2015 geborenen Kinder hat nur jeder dritte Vater von seinem Anspruch auf Elterngeld Gebrauch gemacht. Allerdings ist der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, innerhalb des Beobachtungszeitraums stark angestiegen: Für die 2008 geborenen Kinder bezog nur jeder fünfte Vater (21 Prozent) Elterngeld. Bis zum Jahr 2015 ist der Anteil auf mehr als ein Drittel (35 Prozent) angestiegen. Damit nutzen wesentlich mehr Väter das 2007 eingeführte Elterngeld als das bis 2006 existierende Erziehungsgeld, das zuletzt nur 3,5 Prozent der Väter in Anspruch genommen hatten (für im Jahr 2006 geborene Kinder). Grafik KE 01.2 Anteil der Männer mit Elterngeldbezug nach Geburtsjahr der Kinder in West- und Ostdeutschland ( ), in Prozent 50 WEST-/OSTDEUTSCHLAND ,4 19,9 27,3 22,7 28,6 24,5 30,4 26,5 32,6 28,5 34,9 31,3 37,3 33,4 38,5 34,3 Ostdeutschland Westdeutschland * * Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Im regionalen Vergleich (Grafik 2) zeigt sich, dass Männer in Ostdeutschland seit 2008 das Elterngeld durchgängig zu einem etwas höheren Anteil nutzen als Männer in Westdeutschland. Für 2015 beträgt der Abstand zwischen Ostdeutschland (38,5 Prozent) und Westdeutschland (34,3 Prozent) immer noch mehr als 4 Prozentpunkte. 1 Da die Elterngeldstatistik jeweils für die in den einzelnen Jahren (bzw. Quartalen) geborenen Kinder erhoben wird, beziehen sich die Jahresangaben jeweils auf die Geburtsjahre der Kinder (siehe dazu: Methodische Anmerkungen). 2 Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von Euro (Alleinerziehende) bzw Euro (Paare) entfällt der Anspruch auf Elterngeld. Seite 2

3 Allerdings zeigen sich auch zwischen den einzelnen Bundesländern in Ost- wie auch Westdeutschland große Unterschiede (Grafik 3): Im Jahr 2015 liegen Sachsen, Bayern und Thüringen mit Anteilen von über 40 Prozent Elterngeld-beziehenden Männern an der Spitze aller Bundesländer, dicht gefolgt von Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg. Am seltensten beziehen Väter Elterngeld im Saarland (23 Prozent), in Bremen (26 Prozent) und in Nordrhein-Westfalen (28 Prozent). Eine ähnlich geringe Elterngeldnutzung durch Männer liegt auch in den ostdeutschen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (29 Prozent) und Sachsen-Anhalt (30 Prozent) vor. Grafik KE 01.3 Anteil der Männer, die für ihre im Jahr... geborenen Kinder Elterngeld genutzt haben, in Deutschland (Geburtsjahre 2008 und 2015 * ) in Prozent DEUTSCHLAND Deutschland 20,8 35,1 Ostdeutschland 23,6 38,5 Sachsen 26,7 45,4 Thüringen 24,9 41,6 Berlin 26,9 37,7 Brandenburg 25,2 38,3 Sachsen-Anhalt 17,2 29,8 Mecklenburg-Vorpommern 20,2 29, Westdeutschland 19,9 34,3 Bayern 27,0 43,1 Baden-Württemberg 20,2 39,8 Hamburg 22,3 37,9 Hessen 20,1 32,6 Niedersachsen 18,5 32,5 Schleswig-Holstein 18,2 29,6 Rheinland-Pfalz 16,9 29,4 Nordrhein-Westfalen 16,4 28,0 Bremen 17,6 26,3 Saarland 12,0 23, * Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 3

4 Der Zeitvergleich von 2008 und 2015 lässt deutlich erkennen, dass die Elterngeldnutzung durch Männer in jedem einzelnen Bundesland stark zugenommen hat, an der Rangfolge der einzelnen Bundesländer hat sich dabei innerhalb der sieben Jahre aber nur wenig geändert, d.h. die meisten Bundesländer, die 2015 weit vorne lagen, lagen auch schon 2008 weit vorne. Der Vergleich nach Bundesländern zeigt, dass der Elterngeldbezug durch Männer nicht nur von einem Ost-West-Gefälle, sondern von einem noch stärker ausgeprägten Süd-Nord-Gefälle geprägt ist (mit Ausnahme der Stadtstaaten Berlin und Hamburg). Es sind vor allem die wirtschaftlich starken Bundesländer, in denen Männer häufiger ihren Anspruch auf Elterngeld nutzen. In dieser Richtung deuten auch die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien, die belegen, dass ökonomische Faktoren einen starken Einfluss auf die Elterngeldnutzung von Vätern haben. Väter gehen eher dann in Elternzeit, wenn ihre Partnerin eine starke Erwerbsneigung und ein hohes Einkommen hat. Eine stärkere Nutzung des Elterngeldes konnte zudem für Väter nachgewiesen werden, die selbst einen hohen Bildungsabschluss haben, unbefristet beschäftigt sind und in größeren Unternehmen arbeiten. 3 Dabei ist zu beachten: Die Inanspruchnahme des Elterngeldes wird im Paarkontext entschieden. Die Analyse der Einflussfaktoren auf den Elterngeldbezug von Männern sollte darum unbedingt den Partnerschaftskontext berücksichtigen: Die Elterngeldnutzung von Männern hängt von den ökonomischen Ressourcen beider Partner ab, aber auch von der spezifischen Lebenssituation der Partnerin und von lokalen Opportunitätsstrukturen ab insbesondere von den institutionellen Möglichkeiten der Kinderbetreuung und von der Arbeitsmarktlage. 4 Glossar Elterngeld Das 2007 eingeführte Elterngeld 5 soll es Müttern und Vätern ermöglichen, nach der Geburt eines Kindes die Erwerbsarbeit einige Zeit ganz ruhen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Durch das Elterngeld wird der mit der Erwerbsunterbrechung verbundene Verdienstausfall teilkompensiert. Während des Bezuges von Elterngeld kann auch eine Teilzeiterwerbstätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden ausgeübt werden. Im Vergleich zum Erziehungsgeld (welches durch das Elterngeld ersetzt wurde) fällt der maximale Bezugszeitraum beim Elterngeld deutlich kürzer aus: Das Erziehungsgeld konnte bis zu 24 Monate bezogen werden, während das Elterngeld nur für 3 Vgl. Huebener et al. (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. In: DIW Wochenbericht 49/2016, Seite Vgl. Trappe, Heike (2013) Väter mit Elterngeldbezug: Nichts als ökonomisches Kalkül? In: Zeitschrift für Soziologie, 42. Jahrgang, Heft 1/2013, Seite 45. Vgl. dazu auch: Pfahl, Svenja et al. (2014): Nachhaltige Effekte der Elterngeldnutzung durch Väter: Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elterngeldmonaten durch erwerbstätige Väter auf betrieblicher und partnerschaftlicher Ebene. Projektbericht SowiTra. Berlin. 5 Gesetzliche Grundlage ist das am 5. Dezember 2006 erlassene Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeit Gesetz BEEG). Seite 4

5 maximal 14 (volle) Monate pro Kind ausbezahlt wird. Dabei gilt: Nur wenn sich beide Elternteile mit mindestens zwei Monaten an der Elternzeit beteiligen, kann die maximale Bezugsdauer von 12 auf 14 Monate erhöht werden, durch Gewährung von 2 sog. Partnermonaten. 6 Anders als das Erziehungsgeld, das eine pauschalierte und bedürftigkeitsgeprüfte Transferleistung zur finanziellen Sicherung nach der Geburt eines Kindes war, bemisst sich die Höhe des Elterngeldes am individuellen Erwerbseinkommen der Eltern. In der Regel beträgt das Elterngeld zwischen 300 und Euro. Frauen und Männer, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten den Grundbetrag von 300 Euro. 7 Bei Eltern, die vor der Geburt bzw. vor dem Bezug des Elterngeldes erwerbstätig waren, wird als Grundlage für die Bemessung der Elterngeldhöhe das durchschnittliche monatliche Netto-Einkommen herangezogen, das in den 12 Monaten vor der Geburt erzielt wurde. Die Ersatzrate bemisst sich wie folgt: Für Netto-Einkommen ab Euro/Monat und höher liegt die Ersatzrate bei 65 Prozent. Allerdings wird das Elterngeld nur bis zur Kappungsgrenze von Euro ausbezahlt. 8 Netto-Einkommen in Höhe von Euro/Monat werden zu 66 Prozent ersetzt. Und bei Netto-Einkommen zwischen und Euro/Monat beträgt die Ersatzrate 67 Prozent. Für geringere Netto-Einkommen zwischen und 300 Euro/Monat wird die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent erhöht. 9 Zusätzlich zur Lohnersatzleistung können Eltern einen Geschwisterbonus oder einen Zuschlag für Mehrlingsgeburten erhalten. 10 Dadurch kann das ausbezahlte Elterngeld in solchen Einzelfällen auch oberhalb der Kappungsgrenze von Euro liegen. Mit Einführung des Elterngelds wurden neue Erwerbsanreize für Frauen und Männer (mit Kleinkindern) gesetzt: Eine Erwerbsunterbrechung im ersten Jahr nach der Geburt ist damit für Erwerbstätige finanziell attraktiver geworden. Die Anreize zur (Wieder-) Aufnahme der Erwerbstätigkeit der Frauen im zweiten Jahr nach der Geburt wurden zugleich erhöht. Die Inanspruchnahme der Elternzeit durch beide Partner wird durch die Gewährung der Partnermonate gefördert. Sofern Elternzeit ausschließlich durch einen Elternteil genutzt wird, gehen die beiden Partnermonate verloren. Zwar steht es allen Paaren offen, eine egalitäre Verteilung des Elterngeldes zu realisieren, allerdings wird dies bis 2015 weder finanziell noch zeitlich honoriert. 6 Alleinerziehende können das Elterngeld 14 Monate lang beziehen. Die Bezugsdauer des Elterngeldes kann auf den doppelten Zeitraum gestreckt werden, allerdings bei gleichzeitiger Halbierung des ausgezahlten Betrages. 7 Dieser Betrag wird allerdings auf einen möglichen Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet. 8 De facto kann die Lohnersatzrate bei höheren Einkommen (über Euro netto) damit deutlich geringer ausfallen. 9 Dabei gilt: Für je 2 Euro, die das Einkommen unter Euro liegt, wird die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkt erhöht. 10 Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des zugrunde liegenden Elterngeldes. Bei Mehrlingsgeburten werden für jedes weitere Kind jeweils 300 Euro bezahlt. Seite 5

6 Durch die Bemessung des Elterngelds am vorherigen individuellen Netto-Einkommen der Eltern werden mittelbar bestimmte finanzielle Anreize gesetzt: Im Vergleich zum Erziehungsgeld fällt der Einkommensverlust im Fall der Erwerbsunterbrechung oder reduzierung von Erwerbstätigen geringer aus als beim Erziehungsgeld. Tatsächlich hat sich die Einkommenssituation von Familien im ersten Jahr nach Geburt des Kindes durch die neue Leistung deutlich verbessert. Dies gilt insbesondere, wenn auch die Mütter vor der Geburt erwerbstätig waren. 11 Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist am Elterngeld zu kritisieren: Da das Elterngeld auf Basis des individuellen Netto-Einkommens ermittelt wird, sinkt das Gesamteinkommen des Haushalts stärker ab, wenn das höhere Einzel-Einkommen (meist: des Vaters) reduziert wird oder ausfällt. Damit wird ein starker finanzieller Anreiz gesetzt, dass das Elternteil mit niedrigerem Entgelt den größeren Teil der Elternzeit in Anspruch nimmt (meist: die Mutter). In der Mehrheit der Paare setzt dies einen Anreiz für eine längere Elterngeldzeit der Mutter, denn die Mütter erzielen zumeist geringere Einkommen, insbesondere, wenn sie vor der Geburt bereits Teilzeit gearbeitet haben. ElterngeldPlus Mit dem zum 1. Juli 2015 in Kraft getretenen ElterngeldPlus wurden die gleichstellungspolitischen Anreize des Elterngelds verbessert: ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden, wenn währenddessen eine Teilzeiterwerbstätigkeit im Umfang von höchstens 30 Wochenstunden ausgeübt wird, was eine parallele Inanspruchnahme durch zwei (teilzeitarbeitende) Elternteile unterstützt. 12 Eine Verbesserung stellt auch der Partnerschaftsbonus dar, mit dem Eltern vier zusätzliche Elterngeldmonate erhalten, wenn sie in dieser Zeit beide parallel zueinander in Teilzeit mit 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. 13 Mit beiden Neuerungen wird eine eher egalitäre Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern belohnt Vgl. Huebener, Mathias et al. (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. In: DIW Wochenbericht 49/2016, Seite Das ElterngeldPlus hat damit die beim Elterngeld bestehende Benachteiligung von Elternpaaren, die gleichzeitig teilzeitbeschäftigt waren, abgeschafft. Die Gesamtsumme des über den gesamten Bezugszeitraum ausgezahlten ElterngeldPlus kann dabei nicht höher ausfallen als das Gesamtbudget des bisherigen (Basis )Elterngeldes, welches bei einer vollständigen Auszeit ausbezahlt worden wäre. 13 Mit dem vorgegebenen Arbeitszeitkorridor von 25 bis 30 Stunden pro Woche liegen die Monate des Partnerschaftsbonus zeitlich schon sehr nahe beim politisch diskutierten Konzept einer möglichen Familienarbeitszeit. Vgl. dazu Müller, Kai-Uwe et al. (2015): Familienarbeitszeit: mehr Arbeitszeit für Mütter, mehr Familienzeit für Väter. In: DIW Wochenbericht 46/2015: Familienarbeitszeit reloaded, Seiten Eine detaillierte Beschreibung der veränderten Erwerbsanreize für Mütter und Väter, die sich durch das ElterngeldPlus ergeben, ist zu finden in: Geyer, J. / Krause, A. (2016): Veränderungen der Erwerbsanreize durch das Elterngeld Plus für Mütter und Väter. DIW Discussion Paper Seite 6

7 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle KE 01.1 Anteil der Frauen und Männer, die für ihre im Jahr geborenen Kinder Elterngeld bezogen haben, in Deutschland, West- und Ostdeutschland (Geburtsjahrgänge ), in Prozent Geburtsjahr des Kindes Deutschland Westdeutschland 1) Ostdeutschland 2) Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer ,1 20,8 96,0 19,9 96,5 24, ,3 23,6 96,3 22,7 96,2 27, ,2 25,3 96,2 24,5 96,1 28, ,4 27,3 95,4 26,5 95,6 30, ,0 29,3 96,0 28,5 95,9 32, ,2 32,0 96,3 31,3 95,7 34, ,9 34,2 96,0 33,4 95,5 37, ) 95,0 35,1 95,0 34,3 95,2 38,5 1) Ohne Berlin. 2) Inklusive Berlin. 3) Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Tabelle KE 01.2 Frauen und Männer mit beendetem Elterngeldbezug für ihre im Jahr geborenen Kinder in Deutschland, West- und Ostdeutschland (Geburtsjahrgänge ), absolute Angaben Geburtsjahr des Kindes Deutschland Westdeutschland 1) Ostdeutschland 2) Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer ) ) Ohne Berlin. 2) Inklusive Berlin. 3) Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 7

8 Tabelle KE 01.3 Anteil der Mütter und Väter, die für ihre im Jahr geborenen Kinder Elterngeld genutzt haben, nach Bundesland (2008 und 2015), in Prozent Bundesland Frauen Männer ) ) Ostdeutschland 1) 96,9 95,2 23,6 38,5 Sachsen 97,5 96,9 26,7 45,4 Thüringen 98,4 97,2 24,9 41,6 Brandenburg 96,5 97,9 25,2 38,3 Berlin 95,1 91,3 26,9 37,7 Sachsen-Anhalt 94,7 94,8 17,2 29,8 Mecklenburg-Vorpommern 97,0 95,3 20,2 29,3 Westdeutschland 2) 96,0 95,0 19,9 34,3 Bayern 97,1 95,9 27,0 43,1 Baden-Württemberg 97,1 96,8 20,2 39,8 Hamburg 95,3 93,4 22,3 37,9 Hessen 97,4 94,7 20,1 32,6 Niedersachsen 94,1 95,3 18,5 32,5 Schleswig-Holstein 96,9 94,8 18,2 29,6 Rheinland-Pfalz 95,1 93,7 16,9 29,4 Nordrhein-Westfalen 95,6 93,8 16,4 28,0 Bremen 93,2 93,2 17,6 26,3 Saarland 87,2 93,1 12,0 23,4 Deutschland 96,1 95,0 20,8 35,1 1) Ohne Berlin. 2) Inklusive Berlin. 3) Die Werte für 2015 berücksichtigen alle Kinder, die zwischen dem und dem geboren wurden. Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Elterngeldstatistik, eigene Berechnungen. Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2018 Seite 8

9 Methodische Anmerkungen Die vorliegenden Analysen zum Elterngeldbezug in Deutschland basieren auf Daten der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. 15 In der Elterngeldstatistik werden vierteljährlich die Angaben zu allen Elterngeldbeziehenden erhoben, die von den zuständigen Elterngeldstellen zugeliefert werden. Als Datenbasis für die Analysen wurden die Angaben aus den Fachserien zu den beendeten Leistungsbezügen genutzt. Diese werden in zwei Reihen publiziert, in denen sämtliche Angaben entweder für alle Kinder zusammengetragen werden, die im selben Jahr oder im selben Quartal eines Jahres geboren wurden. Für die vorliegenden Zeitreihen (und Zeitvergleiche) wurden die Ergebnisse zur Elterngeldnutzung für einzelne Geburtsjahre zu Zeitreihen ausgebaut. Die Jahresdaten beziehen sich also jeweils auf die beendeten Elterngeldbezüge für alle Kinder, die in dem betreffenden Jahr geboren wurden. Die Verfügbarkeit der Daten hängt von der möglichen Gesamtbezugsdauer des Elterngeldes ab. (Die Daten für die Kinder des Geburtsjahres 2014 wurden beispielsweise erst im Sommer 2016 veröffentlicht.) Die Daten für das Jahr 2015 basieren nur auf den Angaben zu den beiden ersten Quartalen des Jahres. Der Grund dafür ist, dass zum 1. Juli 2015 das ElterngeldPlus (siehe Glossar) eingeführt wurde und sich daraus grundlegende Veränderungen in der Elterngeldstatistik ergeben. Literatur Geyer, Johannes / Krause, Alexandra (2016): Veränderungen der Erwerbsanreize durch das Elterngeld Plus für Mütter und Väter. DIW Discussion Paper 1592, letzter Zugriff: Huebener, Mathias / Müller, Kai-Uwe / Neumann, Michael / Wrohlich, Katharina (2016): Zehn Jahre Elterngeld: Eine wichtige familienpolitische Maßnahme. In: DIW Wochenbericht 49, Seiten , letzter Zugriff: Müller, Kai-Uwe / Neumann, Michael / Wrohlich, Katharina (2015): Familienarbeitszeit: mehr Arbeitszeit für Mütter, mehr Familienzeit für Väter. In: DIW Wochenbericht 46/2015: Familienarbeitszeit reloaded, Seiten , letzter Zugriff: Informationen zur Erhebung und den Daten der Elterngeldstatistik gibt es hier: Statistisches Bundesamt (2018): Bundesstatistik zum Elterngeld. Qualitätsbericht. Seite 9

10 Pfahl, Svenja / Reuyß, Stefan / Hobler, Dietmar / Weeber, Sonja (2014): Nachhaltige Effekte der Elterngeldnutzung durch Väter: Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Inanspruchnahme von Elterngeldmonaten durch erwerbstätige Väter auf betrieblicher und partnerschaftlicher Ebene. Projektbericht SowiTra. Berlin, letzter Zugriff: Statistisches Bundesamt (2018): Bundesstatistik zum Elterngeld. Qualitätsbericht, pdf? blob=publicationfile, letzter Zugriff: Statistisches Bundesamt (2017): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im 2. Vierteljahr 2015 geborene Kinder. April 2015 bis September 2016, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2016a): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im 1. Vierteljahr 2015 geborene Kinder. Januar 2015 bis Juni 2016, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2016b): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2014 geborene Kinder. Januar 2014 bis März 2016, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2015): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2013 geborene Kinder. Januar 2013 bis März 2015, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2014): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2012 geborene Kinder. Januar 2012 bis März 2014, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2013): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2011 geborene Kinder. Januar 2011 bis März 2013, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2012): Statistik zum Elterngeld Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2010 geborene Kinder. Januar 2010 bis März 2012, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2011a): Statistik zum Elterngeld Gemeldete beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2009 geborene Kinder. Januar 2009 bis März 2011, Wiesbaden. Statistisches Bundesamt (2011b): Statistik zum Elterngeld Gemeldete beendete Leistungsbezüge für Geburten Januar 2008 bis März 2010, Wiesbaden. Trappe, Heike (2013): Väter mit Elterngeldbezug: Nichts als ökonomisches Kalkül? In: Zeitschrift für Soziologie, 42. Jahrgang, Heft 1/2013, Seiten Seite 10

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