Frauen und Männer mit Bezug von Sozialhilfe
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- Anton Lehmann
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1 armut Frauen und Männer mit Bezug von Sozialhilfe Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Frauen beziehen seltener als Männer Sozialhilfe Grafik AR 09.1 Anteil von Frauen und Männern mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt * in Deutschland ** ( *** ), in absoluten Zahlen DEUTSCHLAND Männer Frauen * Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Kap. 3). ** 2005 und 2006 aufgrund technischer Probleme ohne Bremen *** Werte für 2016 vorläufig, da die Basis für 2016 die Bevölkerung zum ist. WSI GENDERDATENPORTAL
2 Grafik AR 09.2 Anteil von Frauen und Männern mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt * in Westdeutschland ** ( *** ), in absoluten Zahlen WESTDEUTSCHLAND Männer Frauen * Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Kap. 3). ** 2005 und 2006 aufgrund technischer Probleme ohne Bremen *** Werte für 2016 vorläufig, da die Basis für 2016 die Bevölkerung zum ist. Grafik AR 09.3 Anteil von Frauen und Männern mit Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt * in Ostdeutschland ( ** ), in absoluten Zahlen 7 OSTDEUTSCHLAND Männer Frauen * Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Kap. 3). ** Werte für 2016 vorläufig, da die Basis für 2016 die Bevölkerung zum ist. Seite 2
3 Frauen beziehen seltener Sozialhilfe als Männer. Im Jahr 2016 erhielten pro Einwohnerinnen bzw. Einwohner durchschnittlich 4 Frauen und 5 Männer Hilfen zum Lebensunterhalt. Sowohl bei Frauen als auch bei Männern dominieren Leistungsbeziehende innerhalb meist Alten- oder Pflegeheime. Von 2005 bis 2015 zeigt sich ausgehend von einem niedrigen Niveau ein nahezu kontinuierlicher Anstieg der Zahl der Frauen und Männer, die Sozialhilfe beziehen, während 2016 ein leichter Rückgang zu verzeichnen war. Im Jahr 2005 waren es noch jeweils nur drei Prozent der Frauen bzw. Männer, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen waren. Der Geschlechterunterschied im Bezug dieser Sozialleistung ist im Zeitverlauf tendenziell größer geworden. Dies trifft insbesondere auf Ostdeutschland zu, wo der Sozialhilfebezug der Männer überdurchschnittlich stark gestiegen ist. Ostdeutsche Männer beziehen etwas häufiger Hilfen zum Lebensunterhalt als westdeutsche, während bei den Frauen der Unterschied zwischen Ost und West sehr klein ist. Entsprechend sind in Ostdeutschland die Geschlechterunterschiede größer. Da Sozialhilfe nur bezogen werden kann, wenn die Personen nicht erwerbsfähig, nicht auf Dauer erwerbsgemindert und keine Rentnerinnen bzw. Rentner sind und auch nur dann, wenn weder die oder der Betroffene selbst, noch Angehörige, noch andere Sozialversicherungsträger für dessen Bedarf aufkommen können, ist die Gruppe der Leistungsbeziehenden relativ klein. Glossar Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) Hilfe zum Lebensunterhalt ( des 3. Kapitels SGB XII) erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (zum Beispiel Vermögen) oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können und weder die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) noch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte (länger als sechs Monate), Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die nicht bei ihren Eltern wohnen oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. Der notwendige Lebensunterhalt der Leistungsberechtigten umfasst nach 27 SGB XII insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine individuelle Hilfe, die für jeden Einzelfall (neu) zu berechnen ist. Die Hilfe wird immer für eine Bedarfsgemeinschaft gewährt. Die Hilfe zum Lebensunterhalt kann auch Personen gewährt werden, die in einer Einrichtung (zum Beispiel Wohn- oder Pflegeheim) leben. Seite 3
4 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle AR 09.1 Anteil von Frauen und Männern mit Bezug von Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt 1) in Deutschland 2) ( ) 3), in Tausend Jahr Frauen Männer ,0 2,3 3,3 1,0 2,3 3, ,9 2,7 3,7 1,0 2,7 3, ,0 2,7 3,7 1,1 2,7 3, ,0 2,8 3,8 1,2 2,9 4, ,0 2,6 3,6 1,2 2,9 4, ,1 2,5 3,6 1,3 2,9 4, ,3 2,6 3,8 1,4 3,0 4, ,3 2,6 4,0 1,5 3,1 4, ,4 2,8 4,3 1,6 3,3 4, ,5 2,8 4,3 1,7 3,4 5, ,6 2,9 4,5 1,7 3,4 5, ,5 2,6 4,2 1,7 3,2 5,0 1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Kap. 3). 2) 2005 und 2006 aufgrund technischer Probleme ohne Bremen. 3) Werte für 2016 vorläufig, da Basis für 2016 Bevölkerung zum Tabelle AR 09.2 Anteil von Frauen und Männern mit Bezug von Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt 1) in Westdeutschland 2) ( ) 3), in Tausend Jahr Frauen Männer ,0 2,3 3,3 0,9 2,2 3, ,0 2,6 3,6 1,0 2,5 3, ,0 2,6 3,5 1,1 2,5 3, ,0 2,7 3,7 1,1 2,7 3, ,0 2,5 3,6 1,2 2,7 3, ,1 2,5 3,6 1,2 2,8 4, ,2 2,6 3,8 1,4 2,9 4, ,3 2,6 3,9 1,4 3,0 4, ,4 2,8 4,2 1,5 3,2 4, ,5 2,9 4,3 1,6 3,3 4, ,5 3,0 4,5 1,6 3,3 4, ,5 2,8 4,2 1,6 3,2 4,8 1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Kap. 3). 2) 2005 und 2006 aufgrund technischer Probleme ohne Bremen. 3) Werte für 2016 vorläufig, da Basis für 2016 Bevölkerung zum Seite 4
5 Tabelle AR 09.3 Anteil von Frauen und Männern mit Bezug von Hilfe zum laufenden Lebensunterhalt 1) in Ostdeutschland ( ) 2), in Tausend Jahr Frauen Männer ,9 2,4 3,4 1,1 2,8 3, ,9 3,3 4,3 1,2 3,4 4, ,1 3,3 4,5 1,5 3,5 5, ,1 3,2 4,3 1,5 3,5 5, ,0 2,7 3,7 1,4 3,3 4, ,1 2,6 3,7 1,6 3,3 4, ,3 2,6 3,9 1,8 3,4 5, ,4 2,7 4,1 1,9 3,6 5, ,6 2,8 4,4 2,1 3,7 5, ,8 2,8 4,6 2,3 3,8 6, ,9 2,8 4,6 2,4 3,8 6, ,8 2,3 4,1 2,3 3,4 5,8 1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Kap. 3). 2) Werte für 2016 vorläufig, da Basis für 2016 Bevölkerung zum Methodische Anmerkungen Statistik über die Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe): Die Erhebung über die Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach des 3. Kapitels SGB XII wird als Bestandserhebung jährlich zum 31. Dezember durchgeführt. Die Statistik erstreckt sich dabei auf die Empfänger/innen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden. Es handelt sich um eine dezentrale Statistik: Die Statistischen Landesämter bereiten die erhobenen Daten zu statistischen Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen. Die Meldungen über die Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgen durch die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände. Bei der Statistik über Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wurden die Anteile der beziehenden Frauen und Männer auf Basis der Bevölkerung zum des jeweiligen Jahres berechnet. Diese Basis ergibt sich aus der Fortschreibung des jeweils letzten Zensus. Ab 2011 gilt der Zensus 2011 vorher der Zensus 1987 (Westdeutschland) bzw (Ostdeutschland). Bei den hier dargestellten Daten handelt es sich um vorläufige Werte, da als Basis für 2016 die Bevölkerung zum zugrunde gelegt wurde. Seite 5
6 Gewährung der Grundsicherung in bzw. außerhalb : Eine Person wird als in einer Einrichtung lebend eingestuft, wenn sie in der Einrichtung voraussichtlich längerfristig stationär untergebracht ist. Dies wäre beispielsweise bei älteren Personen der Fall, die in Alters- oder Pflegeheimen leben. Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, aber zu Hause (z. B. bei der Familie) wohnen, erhalten Grundsicherung außerhalb. Auch der eher kurzfristige Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik führt nicht dazu, dass der/die Leistungsberechtigte als in einer Einrichtung lebend eingestuft wird. Literatur Statistisches Bundesamt (2016): Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (ohne Kurzzeitempfänger), Wiesbaden. Seite 6
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