1/11. Dauer des Leistungsbezugs. Frauen und Männer beziehen Leistungen ähnlich lange

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1 1/11 und beziehen Leistungen ähnlich lange und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG I) nach Haushaltskontext in Deutschland (Januar 14), in Prozent ,2 7, 22,3 22,9 21,7 27,7 27,2 28,2 4, 3,3 19,8 19,7 19,8 27,7 26,1 28,8 11,3,2 12,2 9,4 9,9 9,1 24, 2 21,9 22, 21,7 23,5 2 26,3 27,7 2 26,3 2 2, 1, 23,2 24,7 29,2 29, 3, 21,8 29,3 DEUTSCHLAND Bezugsdauer ALG I 12 42,8 42,9 42,7 48,5 49, 4 38,3 38,9 37,9 41,6 41,8 41,5 45,6 4 45,9 6 insgesamt ledig verheiratet ohne Kind mit Kind und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG I) nach Haushaltskontext in Westdeutschland (Januar 14), in Prozent , 6,8 22,2 23,1 21,6 27,5 27, 28, 3,4 19,6 19,7 19,6 27,5 26, 28,5,7 9,7 9,1 9,6 8,8 24,3 25,2 21,7 22, 21,4 23,5 26,9 26,1 27,5 26,3 26,3 26,3 2,2 1,1 23,5 2 28,9 28,8 3,2 22, 29, WESTDEUTSCHLAND Bezugsdauer ALG I 12 43,2 43,1 43,3 48,7 49,1 48,5 38,7 38,9 38,6 42,3 42,4 42,3 4 44,8 4 6 insgesamt ledig verheiratet ohne Kind mit Kind

2 2/11 und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG I) nach Haushaltskontext in Ostdeutschland (Januar 14), in Prozent ,9 22,3 22,4 22,2 28,3 27,7 28,8 3,6 4,7 3,,2 19,8,4 28,6 26,7 29,8 13,2 11,9 14,4 23,1 22,8 23,5 26,5 2 26,7,4 11,, 22,5 22,2 22,7 27,7 26,9 28,2 1,2,7 1,9 22, 23,,8, 29,5,7 OSTDEUTSCHLAND Bezugsdauer ALG I 12 41,5 42,2 4 48,8 46,9 3 39, 35,4 39,5 4, 39,1 46,8 46,9 46,6 6 insgesamt ledig verheiratet ohne Kind mit Kind und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach Haushaltskontext in Deutschland (Januar 14), in Prozent ,8 9,2 6,6 67,4 8,6 5,9 62,6 13,4 9,8 7, 62,5 13,2 9,8 6 12,1 9,8 6,6 6,9 6,8 13,9,2 69,5 11,8 insgesamt Single BG 7,7 7,5 6 13,6 8,8 66,9 14, 9, 4,8 7,9 72,4 11,7 4,4 72,4 11,9 7,4 4,3 72,7 11, 7,2 4,5 75,7,4 3,7 3,7 75,9,5 6,3 3,7 3,6 7,1 6,7 4, 4,2 6,9 8,3 6,8 6,7 68,3,6 6,6 6,5 ohne Kind 66,3 11,3 8,5 6,9 69,4,7 6, 72,7 9,7 5, 63,7 9,9 6 13,4 9,2 6,5 5,9 6 12,7 8,6 6, 62,6 1 9,9 7, 71,3 11,5 5, 73,4,8 7, 4,2 69,2 8,2 5,4 69,4,7 8,2 6, 72,7 9,7 5, 63,7 9,9 DEUTSCHLAND Bezugsdauer ALG II 12 6 unter 3 n

3 3/11 und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach Haushaltskontext in Westdeutschland (Januar 14), in Prozent ,6 13,6 9,8 6,9 6 31,1 9,2 6,2 59,8 14,2,5 7,8 7,7 59,5 1,5 7,9 8, 62,5 13, 9,7 7,2 57,8 14,7 11, 8,3 8,2 6 14,2 9,2 5,6 5,2 65,4 14,5 9,4 5,6 6 12,4 8,4 insgesamt Single BG 7,8 7,8 4,5 7,8 12,4 7,8 4,4 71, 74, 11, 6,9 4, 7 11,1 6,8 3,9 73,3,8 4,2 63,7 11,9 9,3 7,5 64,8 11,5 9, ohne Kind 62,4 9,5 7,9 7,8 67,8 11, 8,6 6,3 7,9,2 7,7 5,7 62,2 12,5,1 62,5 14,2 9,9 7, 6 13,4 9,3 6,5 5,9 6, 1,6 6,8 69,1 8,2 5, 71,2 66,9 13,1 8,8 5,4 67,8 11, 8,6 6,3 7,9,2 7,7 5,7 62,2 12,5,1 WESTDEUTSCHLAND Bezugsdauer ALG II 12 6 unter 3 n und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach Haushaltskontext in Ostdeutschland (Januar 14), in Prozent ,5 11,1 7,7 5,2 72,6,6 7,2 4,7 68,5 6,1 5,6 6 8,3 6,2 5,9 7,8,5 5,4 5,7 66,5 8,6 6,6 6, 71,2 7,4 6,7 4,7 4, insgesamt Single BG 7,9 4,5 7,6 12,6 4,5 4,2 76,8,3 6,2 3,6 3,2 76,6,5 6,2 3,6 3,1 78, 9,1 5,9 3,8 3,2 8,8 8,7 2,7 2,7 81, 8,8 5, 2,6 2,6 79,9 3,4 3,1 74, 9,1 74,8 8,8 6,3 ohne Kind 73,3 9,4 6,6 5,2 7 9,5 4,8 4,4 77,9 8,3 6, 3,7 67,7 9,3 71,7 11,3 73,8,6 6,7 4,8 4,2 69,6 12, 7,9 78,7 8,9 5,6 3,6 3,2 8,7 5, 3,2 2,9 76,6 9,7 6,2 3,9 3,5 7 9,5 4,8 4,4 77,9 8,3 6, 3,7 67,7 9,3 OSTDEUTSCHLAND Bezugsdauer ALG II 12 6 unter 3 n

4 4/11 Kurzanalyse und unterscheiden sich kaum nach der Dauer des bisherigen Leistungsbezugs, wenn man den Familienstand und das Vorhandensein von Kindern im Haushalt mit berücksichtigt. Allerdings beziehen häufiger als das Arbeitslosengeld II bereits zwei. Bei der Dauer des bisherigen (noch nicht abgeschlossenen) Bezugs von Arbeitslosengeld gibt es kaum Unterschiede zwischen und n. Auffallend ist, dass bei beiden Geschlechtern Verheiratete im Vergleich zu Ledigen häufiger mindestens 1 Jahr Arbeitslosengeld beziehen. Die Geschlechterunterschiede sind in Ost- und Westdeutschland annähernd gleich. Etwas anders stellt sich die Situation beim Arbeitslosengeld II dar. Hier ist der Anteil der, die diese Transferleistung zwei beziehen, höher als der Anteil der. Dies mag zum einen damit zusammenhängen, dass den größten Teil der en stellen, die überdurchschnittlich lange Arbeitslosengeld II beziehen. Zum anderen werden deutlich häufiger als in kurzzeitige Erwerbstätigkeit (häufig Zeitarbeit) vermittelt, wodurch sich die Bezugszeiten von Arbeitslosengeld II statistisch verkürzen, sofern das Arbeitsentgelt ausreichend hoch ist. Der Langzeitbezug von Arbeitslosengeld II ist in Ostdeutschland bei beiden Geschlechtern deutlich häufiger als in Westdeutschland. Allerdings zeigt sich, dass in Ostdeutschland und in etwa gleich häufig in der Situation sind, das ALG II ein Jahr beziehen zu müssen, während dies in Westdeutschland für häufiger der Fall ist als für. Glossar Arbeitslosengeld: Das Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung nach dem SGB III. Einen Anspruch darauf hat nur, wer vorher Beiträge eingezahlt hat. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person muss arbeitslos sein. Die Person muss die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Die Person muss sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosengeld II: Das Arbeitslosengeld II (ALG II) ist keine Versicherungsleistung, sondern eine steuerfinanzierte Leistung zur Grundsicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Anspruch auf ALG II haben erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen im Alter von 15 n bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze (für den Eintritt in Altersrente) sowie Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ursächlich für den Leistungsbezug im SGB II ist ein (bezogen auf die Bedarfsgemeinschaft) zu niedriges Einkommen. : Die bisherige Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nach SGB III misst den Zeitraum des ununterbrochenen Bezugs von Leistungen nach dem SGB III vom Zeitpunkt des Zugangs bis zum entsprechenden Zähltag. Die Messung der Verweildauer in der Grundsicherung für Arbeitsuchende reicht zurück bis zum sanfang 5, d. h. bis zur Einführung des SGB II. Die in den bis dahin geltenden Systemen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe verbrachten Dauern können nicht erfasst werden. Die Messung von Verweildauern erfolgt mit einer Unterbrechungstoleranz von bis zu 7 Tagen.

5 5/11 Datentabellen zu den Grafiken und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG I) nach Haushaltskontext in Deutschland (Januar 14), in Prozent ,8 27,7 22,3 7,2, 42,7 28,2 21,7, 42,9 27,2 22,9 7,, 48,5 27,7 19,8 4,, Ledig 4 28,8 19,8 3,3, 49, 26,1 19,7, 38,3 2 24, 11,3, Verheiratet 37,9 2 23,5 12,2, 38,9 26,3 2,2, 41,6 2 21,9 9,4, Ohne Kind 41,5 27,7 21,7 9,1, 41,8 26,3 22, 9,9, 45,6 29,2 23,2 2,, Mit Kind 45,9 29,3 21,8 3,, 4 29, 24,7 1,,

6 6/11 und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG I) nach Haushaltskontext in Westdeutschland (Januar 14), in Prozent ,2 27,5 22,2 7,, 43,3 28, 21,6, 43,1 27, 23,1 6,8, 48,7 27,5 19,6, Ledig 48,5 28,5 19,6 3,4, 49,1 26, 19,7, 38,7 26,3 24,3,7, Verheiratet 38,6 26,3 23,5, 38,9 26,3 25,2 9,7, 42,3 26,9 21,7 9,1, Ohne Kind 42,3 27,5 21,4 8,8, 42,4 26,1 22, 9,6, 4 28,9 23,5 2,2, Mit Kind 4 29, 22, 3,2, 44,8 28,8 2 1,1,

7 7/11 und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld (ALG I) nach Haushaltskontext in Ostdeutschland (Januar 14), in Prozent ,5 28,3 22,3 7,9, 28,8 22,2, 42,2 27,7 22,4, 4 28,6,2 3,6, Ledig 46,9 29,8,4 3,, 48,8 26,7 19,8 4,7, 3 26,5 23,1 13,2, Verheiratet 35,4 26,7 23,5 14,4, 39, 2 22,8 11,9, 39,5 27,7 22,5,4, Ohne Kind 39,1 28,2 22,7,, 4, 26,9 22,2 11,, 46,8, 22, 1,2, Mit Kind 46,6,7,8 1,9, 46,9 29,5 23,,7,

8 8/11 und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach Haushaltskontext in Deutschland (Januar 14), in Prozent 6 2 6,6 9,2 12,8 6 7, 9,8 13,4 62,6 5,9 8,6 67,4 9,8 13,2 62,5 Single BG 7,5 7,7,2 13,9 6,8 6,9 6,6 9, 12,1 6 3 u.m. Kinder 8,8 13,6 6 7,9 11,8 69,5 4,8 9, 14, 66,9 4,4 11,7 72,4 4,5 7,2 11, 72,7 4,3 7,4 11,9 72,4 3,7 3,7,4 75,7 4,2 4, 6,7,1 7 3,6 3,7 6,3,5 75,9 6,7 6,8 8,3,9 6, ohne Kind 6,9 8,5 11,3 66,3 6,5 6,6,6 68,3 6, 8,2,7 69,4, 9,9 63,7 5, 9,7 72,7 5,9 6,5 9,2 13,4 6, 7, 9,9 1 62,6 6, 8,6 12,7 6, 3 u.m. Kinder 5, 11,5 71,3 5,4 8,2 69,2 4,2 7,,8 73,4 6, 8,2,7 69,4 9,9 63,7 5, 9,7 72,7

9 9/11 und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach Haushaltskontext in Westdeutschland (Januar 14), in Prozent 6 2 6,9 9,8 13,6 62,6 7,7 7,8,5 14,2 59,8 6,2 9,2 13,1 6 8, 7,9,5 1 59,5 Single BG 8,2 8,3 11, 14,7 57,8 7,2 9,7 13, 62,5 3 u.m. Kinder 5,2 5,6 9,2 14,2 6 8,4 12,4 6 5,6 9,4 14,5 65,4 4,5 7,8 7,8 71, 4,4 7,8 12,4 7,8 4, 6,9 11, 74, 4,2,8 73,3 3,9 6,8 11,1 7 7,5 9,3 11,9 63,7, ohne Kind 7,8 7,9 9,5 62,4 9, 11,5 64,8 6,3 8,6 11, 67,8,,1 12,5 62,2 5,7 7,7,2 7,9 7, 9,9 14,2 62,5, 6,8,6 1 6, 5,9 6,5 9,3 13,4 6, 3 u.m. Kinder 5, 8,2 69,1 5,4 8,8 13,1 66,9 71,2 6,3 8,6 11, 67,8,1 12,5 62,2 5,7 7,7,2 7,9

10 /11 und nach bisheriger Bezugsdauer von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach Haushaltskontext in Ostdeutschland (Januar 14), in Prozent 6 2 5,2 7,7 11,1 7,5 5,6 6,1 68,5 4,7 7,2,6 72,6 5,9 6,2 8,3 6 Single BG 6, 6,6 8,6 66,5 5,7 5,4,5 7,8 3 u.m. Kinder 4,5 7,9 71,2 4, 4,7 6,7,4 7 4,2 4,5 12,6 7,6 3,2 3,6 6,2,3 76,8 3,2 3,8 5,9 9,1 78, 3,1 3,6 6,2,5 76,6 2,7 2,7 8,7 8,8 3,1 3,4 79,9 2,6 2,6 5, 8,8 81, 9,1 74,, ohne Kind 5,2 6,6 9,4 73,3 6,3 8,8 74,8 4,4 4,8 9,5 7, 9,3 67,7 3,7 6, 8,3 77,9 11,3 71,7, 7,9 12, 69,6 4,2 4,8 6,7,6 73,8, 3 u.m. Kinder 3,2 3,6 5,6 8,9 78,7 3,5 3,9 6,2 9,7 76,6 2,9 3,2 5, 8,7 4,4 4,8 9,5 7 9,3 67,7 3,7 6, 8,3 77,9

11 11/11 Methodische Anmerkungen Die Auswertungen basieren auf den Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit. Die sozialrechtliche Definition der Arbeitslosigkeit hat sich häufig geändert (1), was sich auf die Daten zur Arbeitslosigkeit auswirkt. Die wichtigsten Änderungen waren: Seit Januar 1998 gilt, dass nicht mehr eine Beschäftigung von weniger als 18 Wochenstunden, sondern nur noch eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden Arbeitslosigkeit nicht ausschließt. Seit Januar 5 gelten diese Arbeitszeitgrenzen auch für Selbsthändige und mithelfende Familienangehörige. Bis Ende 7 konnten 58-jährige und ältere Personen den Anspruch erwerben, Transferleistungen unter erleichterten Voraussetzungen (gem. 5c AFG bzw. nach 428 SGB III sowie nach 65 Abs. 4 SGB II) zu beziehen. Sie mussten nicht mehr jede zumutbare Beschäftigung annehmen und galten wegen fehlender Verfügbarkeit nicht mehr als Arbeitslose. Seit kann ein solcher Anspruch nicht mehr erworben werden. Ab Januar 4 werden auch Teilnehmer/innen an Trainings- und Eingliederungsmaßnahmen nicht mehr als arbeitslos gezählt. Mit der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wurde zwar der Begriff der Arbeitslosigkeit nicht geändert, gleichwohl hatte diese Reform durch höhere Anforderungen an die Arbeitsbereitschaft und Verfügbarkeit der Leistungsbeziehenden (im Vergleich zur früheren Sozialhilfe) erhebliche Auswirkungen darauf, ob sie als arbeitslos erfasst werden: Bis dahin waren erwerbsfähige Sozialhilfebeziehende häufig nicht als Arbeitslose erfasst, weil sie sich nicht immer bei der Agentur für Arbeit registrieren ließen. Mit der Einführung des SGB II wurden diese Personen systematisch erfasst und bei Vorliegen der Bedingungen als arbeitslos registriert. Dies betrifft auch erwerbsfähige Angehörige von SGB II-Beziehenden. Im Januar 9 wurde der 53a SGB II eingeführt, wonach ALG II-Beziehende, die nach Vollendung des 58. Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf n Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums nicht als arbeitslos gelten. Zum 1. Januar 9 sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 46 SGB III eingeführt worden. Teilnehmende an diesen Maßnahmen gelten nicht als arbeitslos. Bisher waren Personen, die in die Betreuung Dritter übergeben wurden, weiterhin arbeitslos. Zum Berichtsmonat August 14 fand eine Generalüberholung der Arbeitslosenstatistik ab 7 statt. (2) Dies war notwendig, nachdem sich über die letzten Verfahrensverbesserungen bei der Datenerfassung ergeben hatten, die bisher nicht für die Vergangenheit, sondern immer nur ab dem Einsatzzeitpunkt der Verbesserung umgesetzt werden konnten. Die Ergebnisse änderten sich dadurch nur geringfügig. Die Daten basieren auf der Leistungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Eine Unterbrechung des Leistungsbezugs z. B. durch kurzfristige Erwerbstätigkeit, längere Krankheit u. ä. führt statistisch zu einem neuen Beginn der Messung der Bezugsdauer. Unterbrechungen von bis zu 7 Tagen (SGB II) werden dabei jedoch nicht berücksichtigt, d. h. in diesem Fällen wird statistisch ein ununterbrochener Leistungsbezug unterstellt. (1) Eine detaillierte Auflistung dieser Änderungen seit 1986 findet sich in: Bundesagentur für Arbeit. Statistik (Mai 9): Methodenbericht. Umfassende Arbeitsmarktstatistik: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung, Nürnberg. (2) Vgl. Bundesagentur für Arbeit. Statistik (August 14): Neuaufbereitung der Arbeitslosenstatistik. Revisionsbericht, Nürnberg. Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Literatur Bundesagentur für Arbeit (13): Verweildauern von Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Nürnberg.

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