bezogenen betrieblichen Rente Frauen erhalten deutlich niedrigere Betriebsrenten als Männer
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- Michael Scholz
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1 RENTE Höhe der von Frauen und Männern bezogenen betrieblichen Rente 3 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Frauen erhalten deutlich niedrigere Betriebsrenten als Männer Grafik RE 17.1 Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Deutschland (3 ), in Euro * 7 DEUTSCHLAND * Bezogen auf Personen ab 65 Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner Datenquelle:TNS Infratest, ASID 3,, 211, Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal WSI GENDERDATENPORTAL
2 Grafik RE 17.2 Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Westdeutschland (3 ), in Euro * 7 WESTDEUTSCHLAND * Bezogen auf Personen ab 65 Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner Datenquelle:TNS Infratest, ASID 3,, 211, Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 217 Grafik RE 17.3 Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Ostdeutschland (3 ), in Euro * 7 OSTDEUTSCHLAND Frauen ** Männer ** ** * Bezogen auf Personen ab 65 Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner. ** Basis für die Berechnung zu gering. Datenquelle:TNS Infratest, ASID 3,, 211, Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 217 Seite 2
3 Sofern Frauen Betriebsrenten beziehen, sind die Zahlbeträge dieser Renten deutlich niedriger als die der Männer. Die in der Privatwirtschaft be zogenen Betriebsrenten der Männer sind zweieinhalb Mal so hoch wie die der Frauen. An den großen Geschlechterunterschieden hat sich seit 1986 in Westdeutschland nichts geändert. Frauen profitieren allerdings gegebenenfalls als Hinterbliebene von den Betriebsrenten ihrer Ehemänner. Die Zahlbe träge, die Frauen aus dieser Hinterbliebenenleis tung erhalten, sind höher als die Zahlbeträge der eigenen Betriebsrenten von Frauen. In Ostdeutschland wo Betriebsrenten ein jun ges und seltenes Phänomen sind sind die Zahl beträge aus den Betriebsrenten in der Privatwirt schaft sehr niedrig. Sie liegen bei den Männern bei einem Drittel des westdeutschen Wertes, bei den Frauen sind die absoluten Beträge sogar noch niedriger. In Ostdeutschland er halten Männer rund doppelt so hohe Betriebsren ten wie Frauen. Im öffentlichen Dienst sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei den Zahlbeträgen aus der Zusatzversorgung zwar nicht ganz so groß wie in der Privatwirtschaft, gleichwohl erreichen Frauen in Westdeutschland nur weniger als zwei Drittel der Zusatzrentenhö he der Männer und in Ostdeutschland weniger als drei Viertel. Die Unterschiede bei der Höhe der Be triebsrenten sind auf die Dauer und die Höhe der Beitragszahlungen zurückzuführen. Geschlechter unterschiede bei den Entgelten wirken sich des halb hier ebenso aus wie Geschlechterunterschie de bei der Beschäftigungsdauer. Weil Frauen so wohl niedrigere Entgelte beziehen als auch kürzere Beschäftigungszeiten aufweisen, sind ihre erwor benen Anwartschaften auf Betriebsrente in der Pri vatwirtschaft und Leistungen aus der Zusatzver sorgung im öffentlichen Dienst entsprechend ge ringer. Glossar Betriebliche Altersversorgung Eine betriebliche Altersversorgung (bav) liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen zur Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gilt als sogenannte zweite Säule der Alterssicherung und soll die durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Renten aufstocken. Im Todesfall wird die Betriebsrente wie die gesetzliche Rente behandelt, d. h. die Ehepartner haben einen Anspruch auf eine Betriebsrente / rente. Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist das größte betriebliche Altersversorgungssystem in Deutschland. Sie gilt für alle Beschäftigten bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie weiteren Arbeitgeber/inne/n, bei denen das öffentliche Tarifrecht angewandt wird. Potenzielle Empfänger/innen sind Arbeiter/innen und Angestellte im öffentlichen Dienst und deren /Witwer 1. Geregelt ist sie per Tarifvertrag. Durchgeführt wird sie über Zusatzversorgungskassen, die größte unter diesen ist die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder). 1 Die Witwe bzw. der Witwer einer versicherten Person hat Anspruch auf Betriebsrente (VBL-Satzung 38), wenn die Ehe mit dem oder der Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes noch bestanden hat und die Witwe/der Witwer eine rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Seite 3
4 Leistungen der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst konnten in den neuen Bundesländern erstmals 2 bezogen werden. Erst 1996 wurden für die neuen Bundesländer flächendeckende Tarifverträge abgeschlossen, die die Regelungen der Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst auf die neuen Länder übertragen haben. Datentabellen zu den Grafiken Tabelle RE 17.1 Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Deutschland (3 ), in Euro ) Bezogen auf Personen ab 65 Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner. Datenquelle: TNS Infratest, ASID 3,, 211, Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 217 Tabelle RE 17.2 Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Westdeutschland (1986 ), in Euro ) Bezogen auf Personen ab 65 Jahre, ohne Heimbewohner/innen (1992 bis 1995 mit Heimbewohner/innen). Datenquelle: TNS Infratest, ASID '3, '7, '11, '15 Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 217 Seite 4
5 Tabelle RE 17.3 Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst in Ostdeutschland (3 ), in Euro Frauen 2) Männer 2) 2) ) Bezogen auf Personen ab 65 Jahre, ohne Heimbewohnerinnen und -bewohner. 2) Basis für die Berechnung zu gering - d. h. kleiner 1 Bezieherinnen (abgl. BAV) bzw. kleiner 3 Bezieherinnen (abgl. ZöD). Datenquelle: TNS Infratest, ASID 3,, 211, Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 217 Methodische Anmerkungen Die Analyse basiert auf den Daten der repräsentativen Untersuchung zur Alterssicherung in Deutschland (ASID ), die von TNS Infratest Sozialforschung durchgeführt und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 217 veröffentlicht wurden (TNS Infratest Sozialforschung 216). Die ASID wird periodisch alle vier Jahre erhoben und wurde bereits zum achten Mal durchgeführt. Die repräsentative Befragung bezieht sich auf die Einkommensund Lebenssituation der älteren Generation (Personen ab 55 Jahren). Dabei werden Informationen zur Art und Höhe von individuellen Einkommen sowie der Einkommen der Ehepartner eigenen und abgeleiteten Leistungen erhoben. Diese Angaben sind in den Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der anderen Alterssicherungssysteme nicht vorhanden. wurden darüber hinaus zusätzliche Fragen zum Rentenübergang gestellt. Literatur TNS Infratest Sozialforschung (216): Alterssicherung in Deutschland (ASID ). Endbericht, München. Erschienen als Forschungsbericht des BMAS 474/Z, blob=publicationfile&v=1 ( ). TNS Infratest Sozialforschung (216): Alterssicherung in Deutschland (ASID ). Methodenbericht, München. Erschienen als Forschungsbericht des BMAS 474/M, blob=publicationfile&v=3 ( ). Seite 5
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