Demo-Mietvertrag für Wohnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Demo-Mietvertrag für Wohnung"

Transkript

1 Demo-Mietvertrag für Wohnung zwischen: Careware Demo-Hausverwaltung Carisma-Hausverwaltung Festplatzstraße Neustadt an der Weinstraße Telefon: / info@careware.de vertreten durch Michael Ferch Handy: und Herr Max Mustermann Kunden-Nr: Wohnungs-Nr B15 Bei Dauerauftrag bitte angeben! Musterstraße Mannheim Telefon : Nationalität: Deutsch Geburtsdatum: Beruf : Isoliertechniker 1 Mieträume Vermietet werden im Haus: in Mannheim die Wohnung Nr. B15 mit 260 ca.qm folgende Räume: 1 Zimmer 1 Küche Zimmer 1 Bad mit Dusche 1 Balkon Für die der Mietzeit erhält der Mieter folgende Schlüssel: 1 Transponder Nr Transponder Nr Dom Zylinder Nr Briefkasten Schlüssel Nr.15 Die Anfertigung weiterer als der übergebenen Schlüssel bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, die nur bei Vorliegen besonderer Gründe versagt werden kann. Bei der Rückgabe der Mietsache sind sämtliche Schlüssel auch vom Mieter selbst angeschaffte zurückzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten eines neuen Schlosses mit Montage und Schlüssel zu tragen, wenn dies zur Sicherheit der Mieter erforderlich ist. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe aller Schlüssel kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung den vereinbarten Mietzins verlangen. 2 Mietzeit und Kündigung Das Mietverhältnis beginnt am und läuft auf unbestimmte Zeit (Vertrag bis ). Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das Mietverhätnis kann aufgehoben werden, wenn ein geeigneter Nachmieter die Wohnung übenimmt. Die Kosten für Mieterwechsel trägt der Mieter. Das Kündigungsrecht ist für beide Seiten innerhalb der ersten 2 Jahre ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von dieser Kündigungsausschlussvereinbarung umfasst. Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung Die Regelung des 545 BGB, wonach sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses den Gebrauch der Mietsache fortsetzt, sofern nicht der entgegenstehende Wille des Vermieters innerhalb von zwei Wochen dem Mieter mitgeteilt wird,

2 Careware Demo-Hausverwaltung Michael Ferch Carisma druckte am um 13:59:33 Seite: 2 findet keine Anwendung 3 Miete Die Grundmiete beträgt: Vorauszahlung auf die Betriebskosten: Vorauszahlung auf die Heizkosten: Gesamt-Miete Mieterhöhung Für etwaige Mieterhöhung gelten die gesetzlichen Vorschriften und Fristen. 4 Staffelmiete (optional) Die Miete wird für folgende Zeiträume in unterschiedliche Höhe vereinbart (sog. Staffelmiete). Vertragsjahr : Grundmiete gemäß 3 dieses Vertrages Vertragsjahr : Vertragsjahr : 4 Vertragsjahr : 5 Vertragsjahr : Eine andere Mieterhöhungsmöglichkeit nach BGB ist bei einer Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen. 5 Betriebskosten Die angekreuzten Positionen sind vom Mieter anteilig zu tragen: Neben der Grundmiete sind die auf die Mieträume entfallenden Anteile der unter aufgeführten Betriebskosten (siehe Ziff.-1-15) in Ihrer jeweils gültigen Höhe vom Mieter zu entrichten. (Betriebskostenverordnung wird am Ende des Vertrages abgedruckt). An der Umlage nehmen Betriebskosten teil, die neu eingeführt werden und das Grundstück betreffen, wie z.b. Steuern, Abgaben, und sonstige Gebühren, soweit die Umlegung zulässig ist und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird. Positionen sind vom Mieter anteilig zu tragen: Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks (z.b. Grundsteuer) Personen Die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung Personen Die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzug Personen Die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung Personen 5. Die Kosten für Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung Personen 6. Die Kosten der Beleuchtung Personen 7. Die Kosten für Schornsteinreinigung entfällt 8. Die Kosten der Sach - und Haftpflichtversicherung Personen 9. Die Kosten für Hauswart (Hausmeister) Personen 10. Die Kosten für Gartenpflege entfällt 1 Die Kosten für Rauchmeldeanlage entfällt 1 Die Kosten für Legionellen-Prüfung entfällt 1 Die Kosten für Heizung und Warmwasser wird über Ista verrechnet Verbrauch 1 Die Reinigung und Wartung der Heizungsanlage Kosten 15. Die Kosten für Kabel, Sat - Fernseher Gemeinschaftsantennenanlage Wohnung 16. Die Kosten des Betriebs der Einrichtung für Wäschepflege 17. Sonstige Betriebskosten a) Fernsehen Neben den genannten Betriebskostenvorauszahlungen hat der Mieter für die Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage eine monatliche Pauschale zu zahlen. Der Vermieter ist berechtigt Erhöhungen dieser Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen. Es gilt 560 BGB. b) Beim Mieterwechsel während der Verbrauchsperiode (Heiz-Wasserkosten) trägt der ausziehende Mieter die Kosten der Zwichenablesung (sog.nutzerwechselgebühr) 6 Kaution Der Mieter hat für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Mietvertrag eine Kaution zu leisten. Die Kaution beträgt Der Mieter darf die Kaution in drei Raten mit den ersten drei Monatsmieten zahlen. 7 Zahlung der Miete und der Nebenkosten Die Miete einschließlich der Betriebskostenvorauszahlung sind monatlich im Voraus, spätestens am Werktag des Mietmonats zu entrichten. Die Miete ist auch dann jeweils am Werktag fällig, wenn der Beginn des Mietverhältnisses nicht auf den Beginn eines Kalendermonats fällt. Für die Rechtzeitigkeit ist nicht die Vornahme, sondern der Eingang der Zahlung beim Vermieter maßgebend.

3 Careware Demo-Hausverwaltung Michael Ferch Carisma druckte am um 13:59:33 Seite: 3 Die Miete und Betriebskosten sind auf folgendes Konto des Vermieters einzuzahlen: BLZ: Konto-Nr.: Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete und Betriebskosten werden Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnschreiben berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass Mahnkosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind. 5.Aufrechnung Der Mieter kann mit einer Forderung aus 536 a BGB und auf Rückerstattung von auf Grund von Minderungsansprüchen zu viel gezahlter Miete die Aufrechnung erklären. Mit anderen Ansprüchen kann er nur aufrechnen, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder Entscheidungsreif sind. 6. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber Forderungen des Vermieters ist -abgesehen von Ansprüchen aus 536a BGB- ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 8 Schönheitsreparaturen Der Mieter verpflichtet sich während der Mietzeit, laufende Schönheitsreparaturen je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung im Allgemeinen innerhalb folgender Fristen auszuführen: a) Küche, Badezimmer 3 Jahre b) Wohnräume, Schlafräume 5 Jahre c) übrige Räume 7 Jahre Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht durchzuführen. Schönheitsreparaturen sind Maßnahme wie z.b. Streichen, Tapezieren die zur Beseitigung von Mängeln den vertragsgemäßen Gebrauch der Mieträume entstehen Die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht auch wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wird. Abgeltungsregelung Der Mieter ist zur Zahlung anteiliger Schönheitsreparaturkosten verpflichtet, wenn beim Auszug aus der Wohnung die Durchführung der Schönheitsreparaturen noch nicht fällig ist. Der Kostenanteil orientiert sich nach dem Verhältnis des Auszugszeitpunktes zum Ablauf der üblichen Schönheitsreparaturfristen. Zieht der Mieter vor Ablauf der für die Schönheitsreparatur vorgesehene Fristen aus, so muss er seiner Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen durch Zahlung des unten ausgewiesenen Prozentsatzes der Kosten der Schönheitsreparatur nachkommen. Räume gemäß 8 Nr.1a 8 Nr.1b 8 Nr.1c Nach Nutzungsdauer von mehr als 6 Monaten 17 % 10% 7,14% 12 Monaten 33 % 20% 14,29% 24 Monaten 66 % 40% 28,57% 36 Monaten 60% 42,86% 48 Monaten 80% 57,14% 60 Monaten 71,43% Die Nutzungsdauer beginnt mit Anfang des Mietverhältnisses, bzw. mit dem Zeitpunkt der letzten Renovierung der Mieter. Berechnungsgrundlage dieser Kosten ist ein Kostenvoranschlag einer Fachfirma, der jedoch nicht verbindlich ist. Der Mieter hat die Möglichkeit, einen kostengünstigeren Kostenvoranschlag einer Fachfirma vorzulegen. Der Mieter kann seiner anteiligen Zahlungspflicht dadurch entgegenkommen, dass er Schönheitsreparaturen in Kosten sparender Eigenarbeit ausführt. Die ausgewiesenen Prozentsätze haben wie die auch die Schönheitsreparaturfristen den Charakter einer Richtlinie, von der im Einzelfall bei gutem Erhaltungszustand der Mieträume abgewichen werden kann. 9 Instandhaltungspflichten, Haftung des Mieters Der Mieter trägt - ohne Rücksicht auf ein Verschulden- die Kosten für kleine Instandhaltungen (Kleinreparaturen-Bagatellschäden) an den seinem häufigen und direkten Zugriff ausgesetzten Installationsgegenstände des Mietobjektes, wie z.b, für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, WC-Anlagen, Wasch- und Abflussbecken und sonstigen sanitären Einrichtungen sowie Fenster- und Türverschlüssen, Rollläden und Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Kosten sind für die Einzelreparatur auf 90,-- und für den Zeitraum eines Jahres auf 8 % der Jahresgrundmiete begrenzt. Der Mieter haftet für alle von ihm, seinen Familienangehörigen, zum Haushalt gehörende Personen, Gästen, Untermieter oder Erfüllungsgehilfen verursachten und verschuldeten Schäden an den Mieträumen auf Schadensersatz. Die Wohnräume sind zu Wohnzwecken überlassen. Eine gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung vor Schäden zu bewahren. Insbesondere gelten folgende Gebrauchspflichten: a) Teppichböden oder ähnliches dürfen nicht auf den Unterboden geklebt oder mit Klebeband befestigt werden. b) Weitere Verbrauchspflichten ergeben sich aus der beigefügten Hausordnung

4 Careware Demo-Hausverwaltung Michael Ferch Carisma druckte am um 13:59:33 Seite: 4 10 Radio und Fernsehen; Funk Der Vermieter haftet nicht für die zukünftige Empfangbarkeit der derzeitigen Programme. Der Mieter bedarf mit Rücksicht auf die anderen Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wenn er die bisherige Einrichtung für den Empfang von Fernseh- und Rundfunkprogrammen verändern oder ergänzen möchte. Dem Mieter ist die Installation und der Betrieb von Sende- und CB-Funkantennen im Mietobjekt grundsätzlich untersagt. 11 Untervermietung Die Untervermietung oder die sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der Erlaubnis des Vermieters. 12 Tierhaltung Mit Rücksicht auf die anderen Mieter und der Wohnung bzw. des Mietshauses bedarf es der Zustimmung des Vermieters, wenn der Mieter Tiere in der Wohnung halten möchte. Dies gilt nicht für Kleintiere (Zierfische, Vögel etc.), die in angemessener Anzahl in der Wohnung gehalten werden. Hunde und Katzen gehören nicht zu den Kleintieren. 13 Betreten der Mieträume Der Vermieter oder von ihm beauftragte dürfen die Mieträume zur Prüfung ihres Zustandes, zum Ablesen von Messgeräte zur Besichtigung und Behebung von Mängeln oder Schäden betreten. Dasselbe Recht hat der Vermieter mit Kauf- oder Mietinteressenten. Das Betreten und Besichtigen erfolgt nach rechtzeitiger Ankündigung und Terminabklärung mit dem Mieter und unter Berücksichtigung der besonderen Belange des Mieters. Die Besichtigung erfolgt montags bis freitags und nur zu angemessenen Uhrzeiten. 14 Pflichten bei Beendigung des Mietverhältnisses Unabhängig von den etwaigen Pflichten nach 8 und 1 Nr. 4 dieses Vertrages ist bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung vollständig zu räumen. Das bloße Einwerfen der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters oder die Räumung ohne Kenntnis des Vermieters ist nicht ausreichend. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, seine Tapeten zu entfernen (falls nicht vom Nachmieter übernommen). Der Mieter übergibt die Wohnung wie bei Übergabe gereinigt und sauber. 15 Freizeichnung des Vermieters bzw. Haftungsbeschränkung des Vermieters Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird dem Vermieter erlassen. Für Sach- und Vermögensschäden infolge von Mängeln haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um Verletzungen von Hauptpflichten aus dem Mietvertrag handelt. 16 Die in der Wohnung Küche eingebauten Elektro-Geräte sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und zu unterhalten. 17 Der Mieter verpflichtet sich für die Dauer des Mietverhältnisses eine Hausratversicherung abzuschließen. In der Regelung des 9 dieses Mietvertrages 18 Hausordnung Die diesem Vertrag beigefügte Aufstellung der Hausordnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages. 19 Personenzahl Beim Einzug hat der Mieter Person als Mietbewohner angegeben. Solte sich die Personenzahl änder ist dies unverzüglich dem Vermieter zu melden. Neustadt an der Weinstraße, den Haupt-Mieter: Herr Max Mustermann Vermieter: Michael Ferch Für die Careware Demo-Hausverwaltung

5 Careware Demo-Hausverwaltung Michael Ferch Carisma druckte am um 13:59:33 Seite: 5 Hausordnung Die Hausgemeinschaft beruht auf gegenseitiger Rücksichtnahme. Jeder einzelne Mieter muss sich bei Gebrauch der Mieträume und der gemeinschaftlichen Hausteile (Treppenhaus, Gänge etc.) so verhalten, dass keiner seiner Nachbarn unvermeidlich gestört oder belästigt wird. 1 a) Unnötiger Lärm in den Mieträumen und den gemeinschaftlichen Hausteilen ist zu unterlassen. Jeder einzelne Mieter hat entsprechende Maßnahmen zu treffen, um unvermeidlichen Lärm zu verringern. b) Fernsehgeräte, Radios und vergleichbare Geräte müssen auf Zimmerlautstärke eingestellt werden; hierunter ist eine Lautstärke zu verstehen, die in den anderen Wohnungen nicht oder kaum wahrnehmbar ist. c) Das Musizieren mit Instrumenten sowie der Gesang ist in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie 200 Uhr und 7.00 Uhr nicht erlaubt. d) Das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung ist gestattet, sofern der Mieter dafür Sorge trägt, dass die Ruhezeiten (22 Uhr bis 7 Uhr morgens, sowie von 13 Uhr bis 15 Uhr) eingehalten werden und auf das Ruhebedürfnis der Hausgemeinschaft an Sonn- und Feiertagen Rücksicht genommen wird. 2 Aus Sicherheitsgründen muss die Haustür ab 21 Uhr verschlossen werden. 3 a) Jeder einzelne Mieter ist zur regelmäßigen Reinigung der gemeinschaftlichen Hausteile (Treppenhaus, Gänge etc.) verpflichtet. Die zeitliche Einteilung und genauere Regelung der Reinigungspflicht erfolgt nach einem vom Vermieter aufgestellten Plan. b) Jeder einzelne Mieter muss dafür Sorge tragen, dass der Zugang zum Grundstück gestreut und von Schnee gesäubert wird. Die Mieter haben sich diese Verpflichtung nach einem vom Vermieter aufgestellten Plan zu teilen. c) Die Mieträume hat jeder einzelne Mieter so zu reinigen und zu lüften, dass ein hygienischer Mindeststandard gewahrt wird, so dass sich insbesondere keine Ungeziefer und üble Gerüche ausbreiten. d) Abfälle dürfen nur in die dafür vorgesehenen Müllbehälter geworfen werden. Das Ablagern von Abfällen in den gemeinschaftlichen Hausteilen ist untersagt. e) Die vom einzelnen Mieter verursachte erhebliche Verschmutzung (z.b. Verschütten von Flüssigkeit) in den gemeinschaftlichen Hausteilen (Treppenhaus etc.) ist unverzüglich zu beseitigen. f) Das Abstellen von sperrigen Gegenständen (Möbelstücke, Fahrräder etc) in den gemeinschaftlichen Hausteilen (Treppenhäuser, Zugang, Gänge etc) ist verboten, es sei denn es liegt ein Grund (z. B. Umzug) vor, der ein kurzfristiges Abstellen rechtfertigt. 4 a) Jeder einzelne Mieter muss im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht, Schäden in den Mieträumen und den gemeinschaftlichen Hausteilen vermeiden. b) Jeder einzelne Mieter muss Sorge tragen, dass nicht durch das unterlassene Heizen Schäden in den Mieträumen auftreten, wie z.b. das Einfrieren von Wasserleitungen oder das Auftreten von Feuchtigkeit. c) Die Reparatur und das Waschen von Kraftfahrzeugen und Krafträdern ist auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet. Insbesondere gelten folgende Gebrauchspflichten: d) Teppichböden oder ähnliches dürfen nicht auf den Unterboden geklebt oder mit Klebeband befestigt werden. Die Regelungen unter 4 b) bis d) sind lediglich Beispiele für die allgemeine Obhutspflicht des Mieters gemäß 4 a) dieser Hausordnung. Neustadt an der Weinstraße, den Herr Max Mustermann

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet

Mehr

HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau

HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str , Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau Mietvertrag HEIM AM HACHEL zwischen dem Heim am Hachel, Kaiser-Wilhelm-Str. 10-12, 75179 Pforzheim, vertreten durch den Heimleiter (Einrichtung) und Herrn/Frau bisher wohnhaft in (Mieter) wird folgender

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung Februar 2016) Anlage 1 Nr. 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen (1) Für die Benutzung der Mietsache und der gemeinschaftlichen

Mehr

Mietvertrag. Vermieter. Name. Adresse. Mieter. Name. Adresse

Mietvertrag. Vermieter. Name. Adresse. Mieter. Name. Adresse Mietvertrag Zwischen Vermieter Name Adresse Tel. und Mieter Name Adresse Tel. kommt nachfolgender Mietvertrag für einen Wohnraum zustande: 1 Mieträume 1.Im Hause (Ort, Straße, Haus-Nr., Etage) werden folgende

Mehr

Mietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete.

Mietvertrag. Der Vermieter überlässt dem Mieter im Objekt Brennerstraße 42, Weimar, die Nutzungseinheiten.zur Miete. Mietvertrag Zwischen business apartment weimar gbr vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Bialas und Julia Gräfin Dohna diese ggf. vertreten durch eine(n) von Ihnen beauftragte(n) Mitarbeiter(in) Brennerstraße

Mehr

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze

Mietvertrag für Garagen und Stellplätze Weitere Formulare, Verträge, Arbeitshilfen etc. erhalten Sie unter www.arbeitshilfen-online.de WiSoft, jegliche Haftung für die Nutzung ist ausgeschlossen. Das Kopieren ist nicht erlaubt. WiSoft formularservice

Mehr

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter -

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Vermieter - Name Adresse Tel - Mieter - Mietvertrag Zwischen Name Adresse Tel - Vermieter - und Name Adresse Tel - Mieter - kommt nachfolgender Mietvertrag über Wohnraum zustande: 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken

Mehr

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

HARDOCK KG Immobilien-Makler. Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6

HARDOCK KG Immobilien-Makler. Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6 Mustermietvertrag für Wohnraum Seite 1 von 6 Es handelt sich hierbei um einen ungeprüften Muster-Mietvertrag ohne Anspruch auf Vollständigkeit sowie ohne Gewährleistung und Haftung zwischen dem Vermieter

Mehr

Vertrag für die Überlassung eines möblierten Apartments zur vorübergehenden Nutzung M0544.2

Vertrag für die Überlassung eines möblierten Apartments zur vorübergehenden Nutzung M0544.2 Vertrag für die Überlassung eines möblierten Apartments zur vorübergehenden Nutzung 20060208-M0544.2 zwischen Herrn Jürgen Seidel Apartments und Wohnungsvermietung Königsbrücker Str. 63 01097 Dresden -

Mehr

Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen

Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen Geschäfts-Mietvertrag für Büros und Praxen Zwischen Bliersheimer Villen GmbH Bliersheimer Straße 80 D-47229 Duisburg - Vermieter - und Name Straße und Hausnummer PLZ / Stadt - Mieter vertreten von., wird

Mehr

Untermietvertrag. 1 Mietsache

Untermietvertrag. 1 Mietsache Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Hauptmieter genannt und Name, Vorname.. Anschrift.... nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25

Inhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25 Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse

Mehr

Wohnungsmietvertrag. zwischen. Vertreten durch Haase Immobilien Prager Str. 133, Leipzig - Vermieter - und. - Mieter.

Wohnungsmietvertrag. zwischen. Vertreten durch Haase Immobilien Prager Str. 133, Leipzig - Vermieter - und. - Mieter. Wohnungsmietvertrag zwischen Vertreten durch Haase Immobilien Prager Str. 133, 04317 Leipzig - Vermieter - und - Mieter - 1 Mietsache Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken folgende abgeschlossene

Mehr

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum

interna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study

Mehr

Untermietvertrag für Wohnung

Untermietvertrag für Wohnung Untermietvertrag für Wohnung 1. Vertragsparteien 1.1 Hauptmieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail: vertreten durch: 1.2 Untermieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl,

Mehr

Untermietvertrag. -nachfolgend Untermieter-

Untermietvertrag. -nachfolgend Untermieter- Untermietvertrag Zwischen Leben wie ich bin Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Demenz e.v. Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam -nachfolgend Hauptmieter- und wird folgender Untermietvertrag geschlossen.

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag

Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag Allgemeine Vertragsbestimmungen zum Mietvertrag 1 Benutzung der Mietsache, der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen 1.1 Der Vermieter darf die Hausordnung und die Benutzerordnung nachträglich aufstellen

Mehr

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt

Mietvertrag. im Folgenden Mieter genannt Mietvertrag Zwischen dem und Landkreis Teltow-Fläming vertreten durch die Landrätin Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde im Folgenden Vermieter genannt wird nachstehender Mietvertrag geschlossen. 1 Mietgegenstand

Mehr

Allgemeine Vertragsbestimmungen

Allgemeine Vertragsbestimmungen 1 Allgemeine Vertragsbestimmungen (Fassung vom 01.12.2011) Dem zwischen der Schwarzenberger Wohnungsgesellschaft mbh nachfolgend Wohnungsunternehmen - und dem Mieter geschlossenen Mietvertrag liegen folgende

Mehr

Wohnraum, Mietvertrag. Mietvertrag

Wohnraum, Mietvertrag. Mietvertrag Wohnraum, Mietvertrag Mietvertrag Zwischen - im Folgenden "Vermieter" genannt - und - im Folgenden "Mieter" genannt - wird folgender Mietvertrag über Wohnräume geschlossen: 1 Mietgegenstand 1.1 Der Vermieter

Mehr

Mietvertrag Musikanlage

Mietvertrag Musikanlage Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Die Betriebskostenabrechnung... 15 Einleitung... 13 1 Die Betriebskostenabrechnung... 15 2 Die Betriebskostenpositionen... 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks... 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung... 32 2.3

Mehr

Untermietvertrag(Einzelmietvertrag)

Untermietvertrag(Einzelmietvertrag) Untermietvertrag(Einzelmietvertrag) Zwischen Leben wie ich bin Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Demenz e.v. Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam -nachfolgend Hauptmieter- Frau/Herr wird folgender

Mehr

Mietvertrag für Wohnraum

Mietvertrag für Wohnraum Mietvertrag für Wohnraum Zwischen im folgenden Vermieter genannt und Vor- und Nachname geb. am Beruf wohnhaft Straße, Hausnummer, PLZ, Ort wird folgender Mietvertrag geschlossen: im folgenden Mieter genannt

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz. 1 Rechtsform/Anwendungsbereich Ostseebad B i n z Benutzungs- und Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Ostseebad Binz 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Gemeinde Ostseebad Binz betreibt die Obdachlosenunterkunft

Mehr

Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13

Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13 7 Inhalt Kapitel 1 Betriebskosten Gesetz und vertragliche Regelungen... 13 1. Gesetz... 13 2. Vertragliche Regelungen... 15 2.1 Bruttomiete... 15 2.2 Nettomiete... 16 2.3 Vorauszahlung oder Pauschale?...

Mehr

!!!! EINHEITSMIETVERTRAG

!!!! EINHEITSMIETVERTRAG Die nachstehend als Vermieter und Mieter bezeichneten Vertragsparteien schließen bezüglich der im Vertrag als Mietobjekt bezeichneten Wohnung diesen Mietvertrag ab. Vermieter Prof. Dr. Thomas-Michael Seibert,

Mehr

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131

Mehr

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Mieter -

Mietvertrag. Name Adresse Tel - Mieter - Mietvertrag Zwischen Name Inter Doga Projektentwicklung GmbH & Co.KG, vertreten durch den GF G. Doğa Adresse Kalk-Mühlheimer-Straße 92 in 51103 Köln Tel 0221 / 16942627 - Vermieter - und Name Adresse Tel

Mehr

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach

Nutzungsvertrag. für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach Nutzungsvertrag für die abschließbare Fahrradabstellanlage am Bahnhof der Gemeinde Allensbach Zwischen der Gemeinde Allensbach, vertreten durch Bürgermeister Helmut Kennerknecht, Rathausplatz 1, 78476

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung

Benutzungs- und Gebührensatzung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Gemeinde Ovelgönne gesetzlich verpflichtet ist Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen

Mehr

Wohnraumüberlassungsvereinbarung

Wohnraumüberlassungsvereinbarung WOHNEN FUER HILFE Wohnraumüberlassungsvereinbarung Leitgedanke - Nachbarschaftshilfe Dieser Mietvertrag wird im Rahmen des Projektes Wohnen für Hilfe Hand gegen Koje an Land abgeschlossen. Er stellt die

Mehr

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013

Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Mietrechtstipps Worauf sollte man achten? Wibke Werner, Berliner Mieterverein e.v. Berlin, 03.09.2013 Der Mietvertrag DER MIETVERTRAG Die Kosten Gesamtkosten: Maklerprovision zwei Nettokaltmieten Nettokaltmiete:

Mehr

Mietaufhebungsvertrag

Mietaufhebungsvertrag Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag

Mehr

Einleitung Die Betriebskostenabrechnung 15

Einleitung Die Betriebskostenabrechnung 15 Einleitung 13 1 Die Betriebskostenabrechnung 15 2 Die Betriebskostenpositionen 29 2.1 Die umlagefähigen öffentlichen Lasten des Grundstücks 30 2.2 Die Kosten der Wasserversorgung 32 2.3 Die Kosten der

Mehr

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist

Mehr

Untermietvertrag für gewerbliche Räume

Untermietvertrag für gewerbliche Räume Untermietvertrag für gewerbliche Räume zwischen WAG-JOH NRW / Deutschland, Lübbecker Str. 35-39, 32584 Löhne vertreten durch Thiesmeier Axel, Wattler Gerd Peter und Wachsmuth Ralf als Vermieterund der

Mehr

Betriebskosten in der Praxis

Betriebskosten in der Praxis Betriebskosten in der Praxis von Birgit Noack und Martina Westner Haufe Mediengruppe Freiburg - Berlin - München - Zürich In h a I tsve rzei ch n i s Vorwort Abkürzungsverzeichnis 9 A. Was versteht man

Mehr

Mietvertrag. Herrn/Frau (Name, Anschrift), gesetzlich vertreten durch (Betreuer o. Bevollmächtigter, Name, Anschrift)

Mietvertrag. Herrn/Frau (Name, Anschrift), gesetzlich vertreten durch (Betreuer o. Bevollmächtigter, Name, Anschrift) zwischen Mietvertrag dem Förderverein Diakoniestation Nördliche Bergstrasse e.v., vertreten durch den Vorsitzenden und der Stellv. Vorsitzenden, Raiffeisenstr. 9, 64342 Seeheim-Jugenheim -nachfolgend Vermieter

Mehr

Dat Friedabäckerhus, Karen Teske, Dorfstraße 38, Groß Wittensee

Dat Friedabäckerhus, Karen Teske, Dorfstraße 38, Groß Wittensee MIETVERTRAG ÜBER EINE FERIENWOHNUNG zwischen Dat Friedabäckerhus, Karen Teske, Dorfstraße 38, 24361 Groß Wittensee - Vermieterin und - Mieter/Mieterin wird der nachfolgende Mietvertrag geschlossen. 1.

Mehr

Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung?

Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Michels & Klatt informiert: Was tun bei Ärger mit der Nebenkostenabrechnung? Häufige Fragen und Antworten Die sogenannten Nebenkosten werden immer mehr zur zweiten Miete, nicht zuletzt auch wegen gestiegener

Mehr

Mietvertrag von

Mietvertrag von Grundsätzlich ist es ratsam die jeweiligen Klauseln auf die Situation vor Ort anzupassen und unbedingt vor Vertragsabschluss einen Anwalt für Mietrecht mit der Prüfung auf Richtigkeit / Aktualität zu beauftragen

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck

S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck 32/6 S a t z u n g über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Osterholz-Scharmbeck Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. Juni 1982 (Nds.

Mehr

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil

Dienstverträge. Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil Dienstverträge Der Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Dienstverpflichteter) zur Leistung versprochener Dienste und der andere (Dienstberechtigter) zur Gewährung der

Mehr

Zwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - u n d

Zwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - u n d V e r t r a g für Betreutes Wohnen im Alter - Beispielvertrag - Zwischen dem Pilgerheim Weltersbach e. V., vertreten durch Herrn Joachim Noß, nachstehend Vermieter genannt - Frau Emma Mustermann u n d

Mehr

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.

Mietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar. Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

M i e t v e r t r a g

M i e t v e r t r a g M i e t v e r t r a g Zwischen Nachfolgend Vermieter genannt und Geboren am : Derzeitiger Wohnort Str. : Derzeitiger Wohnort Ort : Telefon : Nachfolgend Mieter genannt kommt nachfolgender Mietvertrag über

Mehr

Mappe zur Wohnungsübergabe

Mappe zur Wohnungsübergabe Mappe zur Wohnungsübergabe Einzug - Checkliste bei Einzug eines Mieters - Wohnungsübergabeprotokoll bei Einzug eines Mieters - Quittung Schlüsselübergabe (an den Mieter) Auszug - Checkliste bei Auszug

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Nutzungsvereinbarung zwischen MOOHN GmbH Werdauer Str. 1-3 01069 Dresden im Folgenden Vermieter genannt und (Name) (Anschrift) (ggf. abweichende Lieferanschrift) (Telefonnummer / Faxnummer) im Folgenden

Mehr

Pflichtenabgrenzung. Schönheitsreparaturen: Räumung:

Pflichtenabgrenzung. Schönheitsreparaturen: Räumung: Pflichtenabgrenzung Schönheitsreparaturen: Schönheitsreparaturen oder Beseitigung von Schäden Rückgabe in auffälligen Farben Freiwillige, aber mangelhafte Renovierung Unterbliebene Renovierung Räumung:

Mehr

Besondere Informationen Mieter

Besondere Informationen Mieter Besondere Informationen Mieter 1. Kündigungsmöglichkeit/Frist Grundsätzlich haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung ist zulässig bis zum 3. Werktag (Samstage

Mehr

Entwurf homp + schneider + kollege. Mietvertrag über Gewerberäume

Entwurf homp + schneider + kollege. Mietvertrag über Gewerberäume Entwurf homp + schneider + kollege Mietvertrag über Gewerberäume zwischen der Firma: ------------------------------------------------------- und der Firma: -------------------------------------------------------,

Mehr

Zwischen den Vermieter Eheleute Krampen Michael und Andrea Anschrift. und Herrn/Frau... als Mieter... Hauptanschrift Mieter:......

Zwischen den Vermieter Eheleute Krampen Michael und Andrea Anschrift. und Herrn/Frau... als Mieter... Hauptanschrift Mieter:...... Mietvertrag über möblierte Apartement/ Ferienwohnungen zum vorübergehenden Gebrauch gem. 549 II Nr. 1 BGB Zwischen den Vermieter Eheleute Krampen Michael und Andrea Anschrift In 41748 Viersen Robend 97

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg

über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg MIETVERTRAG über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, 63263 Neu-Isenburg (Name Anschrift) -nachfolgend: Vermieterund (Name Anschrift)

Mehr

Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum:

Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Mietvertrag Standardmietvertrag Dieser Mietvertrag wird geschlossen zwischen den beiden Parteien Mieter und Vermieter: Mieter Name, Vorname: Anschrift: Telefon / Mail: Geburtsdatum: Vermieter Name, Vorname

Mehr

Wohnraummietvertrag für ein Haus

Wohnraummietvertrag für ein Haus Wohnraummietvertrag für ein Haus Zwischen als Vermieter und sowie Vor- und Nachname Geburtsdatum Beruf Vor- und Nachname Geburtsdatum Beruf Adresse als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1

Mehr

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com. Tel.:

Ratgeber Betriebskostenabrechnung. Foto: dessauer/fotolia.com.  Tel.: Ratgeber Betriebskostenabrechnung Foto: dessauer/fotolia.com Betriebskostenabrechnung Jedes Jahr steht Sie an und sorgt immer wieder für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter die Betriebskostenabrechnung.

Mehr

M I E T V E R T R A G über gewerblich genutzte Räume

M I E T V E R T R A G über gewerblich genutzte Räume M I E T V E R T R A G über gewerblich genutzte Räume Zwischen nachstehend Vermieter genannt...... Name, Vorname 1. Eigentümer Name, Vorname 2. Eigentümer......... Strasse PLZ Ort vertreten durch Denny

Mehr

Mietvertrag für Untermieter

Mietvertrag für Untermieter Seite 1 von 6 Ihr Partner für Umzüge & Haushaltsauflösungen. Noch Fragen? Rufen Sie uns an! 0 3 0-499 88 55 0 UMZUG BERLIN, HAMBURG & BUNDESWEIT ENTSORGUNGEN BÜROUMZUG GESCHÄFTSUMZUG BETRIEBSUMZUG EINLAGERUNGEN

Mehr

Wohnungs-Mietvertrag

Wohnungs-Mietvertrag Wohnungs-Mietvertrag Der (Die) Vermieter Dr. Hartmut und Irene Schulze wohnhaft in 67663 Kaiserslautern, Am Harzhübel 112 und der (die Mieter) schließen folgenden Mietvertrag: 1 Mieträume 1. Im Hause Albertstr.

Mehr

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen. -1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt

Mehr

Vorlage www.colourbox.com Wohnungs-Mietvertrag (unbefristet) Dieses Dokument finden Sie auf. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch Anwälte,

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Seite 1 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Vechta Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473) zuletzt geändert

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. dem Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Konrad, Köln-Vogelsang, - im Folgenden Vermieterin genannt - und

Mietvertrag. Zwischen. dem Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Konrad, Köln-Vogelsang, - im Folgenden Vermieterin genannt - und Mietvertrag Zwischen dem Kirchenvorstand der Katholischen Kirchengemeinde St. Konrad, Köln-Vogelsang, - im Folgenden Vermieterin genannt - und Herrn/Frau/Firma/Gruppierung - im Folgenden Mieter genannt

Mehr

Zwischen. als Vermieter. und Vor- und Nachname Geburtsdatum Beruf. sowie Vor- und Nachname Geburtsdatum Beruf. als Mieter Adresse

Zwischen. als Vermieter. und Vor- und Nachname Geburtsdatum Beruf. sowie Vor- und Nachname Geburtsdatum Beruf. als Mieter Adresse Mietvertrag über eine möblierte Wohnung Einliegerwohnung Zwischen als Vermieter und Vor- und Nachname Geburtsdatum Beruf sowie Vor- und Nachname Geburtsdatum Beruf als Mieter Adresse wird folgender Mietvertrag

Mehr

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr.

1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr. MIETVERTRAG zwischen Raum3 Holger Hildebrandt Hauptstraße 6 29490 Neu Darchau -nachfolgend Vermieter genanntund -nachfolgend Mieter genannt- 1. Vermietung 1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und

Mehr

Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen

Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen Vertrag zur temporären unentgeltlichen Überlassung von Räumen Zwischen (Überlasser) und (Nutzer) wird folgender Vertrag geschlossen: Es werden Räumlichkeiten unentgeltlich zur temporären Nutzung Verfügung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung von Räumen der Kölner Sportstätten GmbH RheinEnergieSTADION Südstadion Öffentl. Golfanlage Roggendorf Reit- & Baseballstadion Albert-Richter-Radbahn Sportpark

Mehr

Mietbedingungen der CoolEnergy GmbH (Stand Juli 2012)

Mietbedingungen der CoolEnergy GmbH (Stand Juli 2012) Mietbedingungen der CoolEnergy GmbH (Stand Juli 2012) 1 Allgemeines 1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Mietverträge der CoolEnergy GmbH, soweit der Mieter Unternehmer im Sinne des 14

Mehr

Mietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen

Mietvertrag Kantine / Aula. Mietvertrag zwischen Mietvertrag / Aula Mietvertrag zwischen Verein für europäische Sozialarbeit, Bildung und Erziehung e.v. (VESBE e.v.) Schulstr. 38 53773 Hennef Geschäftsleitung Vertreten durch Telefon / E-Mail-Adresse:

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

Mietvertrag - Muster -

Mietvertrag - Muster - Mietvertrag - Muster - zwischen und Wichtiger Hinweis - Vermieter - - Mieter - Alle Eintragungen und Änderungen des Vertrages sind gleichlautend sowohl in dem für den Vermieter als auch in dem für den

Mehr

Vorwort 15. Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17

Vorwort 15. Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17 Inhaltsverzeichnis Vorwort 15 Die häufigsten Fragen, die Vermieter an Haus und Grund richten 17 Allgemeines Gleichbehandlungs gesetz (AGG) 23 Anwendungsbereich des AGG 23 Wann liegt ein Verstoß gegen das

Mehr

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage

Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen. Mietrecht. Kommentar. von Bernhard Gramlich. 9., neu bearbeitete Auflage Beck`sche Gesetzestexte mit Erläuterungen Mietrecht Kommentar von Bernhard Gramlich 9., neu bearbeitete Auflage Mietrecht Gramlich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Dr. Oliver Emmler, Mönchhofstraße 17, Heidelberg - im Folgenden "Vermieter" genannt. und. Mieter 1: Mieter 2:

Mietvertrag. Zwischen. Dr. Oliver Emmler, Mönchhofstraße 17, Heidelberg - im Folgenden Vermieter genannt. und. Mieter 1: Mieter 2: Mietvertrag Zwischen Dr. Oliver Emmler, Mönchhofstraße 17, 69120 Heidelberg - im Folgenden "Vermieter" genannt und Mieter 1: Mieter 2: - im Folgenden "Mieter" genannt wird folgender Mietvertrag über Wohnräume

Mehr

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede

Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Wiefelstede 4.07 Seite 1 Auf Grund 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) zuletzt geändert durch

Mehr

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)...,

Mietvertrag. Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., Name..., Vorname(n)..., Mietvertrag Zwischen den Unterzeichneten: Name....., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Vermieter genannt, und Name., Vorname(n)..., wohnhaft in L-..., nachfolgend der Mieter genannt, wird

Mehr

Satzung der Stadt Ravensburg über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte

Satzung der Stadt Ravensburg über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte Satzung der Stadt Ravensburg über die Benutzung der städtischen Obdachlosenunterkünfte vom 18. Oktober 1993 geändert am 26. November 2001 geändert am 09. Oktober 2006 zuletzt geändert am 31. Januar 2011

Mehr

Vermieter: Mieter: 1 Mieträume

Vermieter: Mieter: 1 Mieträume MIETVERTRAG Vermieter: Mieter:.. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause.. gelegene Wohnung-Nr.., bestehend aus. Zimmern, Küche, Diele, Flur, Bad/Dusche. Die Wohnfläche

Mehr

Besondere Informationen Mieter

Besondere Informationen Mieter Besondere Informationen Mieter 1. Kündigungsmöglichkeit/Frist Grundsätzlich haben Sie ein ordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung ist zulässig bis zum 3. Werktag (Samstage

Mehr

Mietvertrag für die Wohngemeinschaft

Mietvertrag für die Wohngemeinschaft Mietvertrag für die Wohngemeinschaft Zwischen: vertreten durch seinen Vorstand, - nachfolgend Vermieter/in genat - und Frau Vorname Vertreten durch: Herrn - nachfolgend Mieter genat - Die ist Eigentümerin

Mehr

Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge

Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge TK Lexikon Arbeitsrecht Handelsgesetzbuch 553-569 Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge 553-556 Erster Unterabschnitt Schiffsmiete HI3712143 HI3712144 553 Schiffsmietvertrag HI3712145 (1) Durch

Mehr

Allgemeine Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische Maschinen und Antriebe

Allgemeine Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische Maschinen und Antriebe Allgemeine Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische Maschinen und Antriebe Stand Januar 2005 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Die allgemeinen Mietvertragsbedingungen der J. Helmke & Co. Elektrische

Mehr

WOHNUNGSMIETVERTRAG. wird hiermit ein Mietvertrag folgenden Inhalts geschlossen:

WOHNUNGSMIETVERTRAG. wird hiermit ein Mietvertrag folgenden Inhalts geschlossen: WOHNUNGSMIETVERTRAG Zwischen... - Vermieter - wohnhaft Musterstr. 10 04523 Pegau vertreten durch Beratungs-Dienste Laguna und... - Mieter- und derzeit wohnhaft derzeit wohnhaft - Mieter - 1 Räumlichkeiten

Mehr

Protokoll zur Übergabe/Übernahme Wohnung/Haus

Protokoll zur Übergabe/Übernahme Wohnung/Haus - 1 - Protokoll zur Übergabe/Übernahme Wohnung/Haus Der/Die aus-/einziehenden Mieter. sowie der/die Vermieter. hier vertreten durch Fa. NERTHUS GmbH, München, wiederrum vertreten durch den Mitarbeiter.

Mehr

Seite 1 von 1. zwischen. und

Seite 1 von 1. zwischen. und Seite 1 von 1 Beherbergungsvertrag zum vorübergehenden Gebrauch möblierter Räume zwischen GbR Reichsstädter Str. 24 Peter und Dorian Haas Jahnstr. 62 73431 Aalen - nachfolgende als Anbieter bezeichnet

Mehr

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter.

Immer wieder führt das Thema Schönheitsreparaturen zu Streit zwischen Vermieter und Mieter. Mietrecht - Der Dauerbrenner : Schönheitsreparaturen! - Das leidige Thema Schönheitsreparaturen! - Achtung! Verfristete Betriebskostenabrechnung! - Tierhaltung in der Mietwohnung - erlaubt oder nicht!

Mehr

Nutzungsverhältnis. 1/5

Nutzungsverhältnis. 1/5 Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Nutzung von kreiseigenen oder angemieteten Unterkünften für Asylbewerber und andere Flüchtlinge, die nicht vom Geltungsbereich des Landesaufnahmegesetzes erfasst

Mehr

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung

Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung 33. Mietrechtstage in Berchtesgaden 2014 Beispielbild des ESWiD Die vertragliche Gestaltung der Entgeltvereinbarung Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Einführung 1. Gegenstand sind nur Entgeltvereinbarungen

Mehr

SondereigentumSverwaltungSvertrag. Schwassmann-Hausverwaltung Rembrandtstraße Chemnitz. - Verwalter -

SondereigentumSverwaltungSvertrag. Schwassmann-Hausverwaltung Rembrandtstraße Chemnitz. - Verwalter - SondereigentumSverwaltungSvertrag Zwischen der und Schwassmann-Hausverwaltung Rembrandtstraße 39 09111 Chemnitz - Verwalter - Herr Fred Mustermann Musterstraße 98 67896 Mustersdorf - Eigentümer - wird

Mehr

Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich Hausordnung

Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich Hausordnung 1 Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich 8037 Zürich, Schubertstrasse 18 Postcheck 80-15 027-0 www.gb-selbsthilfe.ch Gemeinnützige Baugenossenschaft Selbsthilfe Zürich Hausordnung Zürich, im

Mehr

Mietvertrag über eine Wohnung in der Curtiusstr.6, Köln

Mietvertrag über eine Wohnung in der Curtiusstr.6, Köln Mietvertrag über eine Wohnung in der Curtiusstr.6, 50935 Köln MIETVERTRAG Vermieter: Dieter Munk Bankverbindung: Deutsche Kredit Bank Blz.: K.-Nr.: Mieter : Mieter : _ I I I _ Bankverbindung Kontoinhaber:

Mehr

Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Sachverhalt. Fragestellungen und Bearbeitervermerk. Unruhiger Papagei

Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Sachverhalt. Fragestellungen und Bearbeitervermerk. Unruhiger Papagei Modulabschlussklausur Z I (Wiederholungstermin) Unruhiger Papagei Sachverhalt Manfred Marder (M) ist im September 2010 in eine von Valentin Vogel (V) vermietete 3 Zimmer Wohnung eingezogen. Der Vertrag

Mehr