Merkblatt Fachhochschultitel
|
|
|
- Kristian Fischer
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Hochschulen FH Grundsatzfragen und Politik Merkblatt Fachhochschultitel Überblick über die Titel der Fachhochschulen (FH) nach der Teilrevision des Fachhochschulgesetzes und der Fachhochschulverordnung, die seit dem 5. Oktober 2005 in Kraft sind, sowie der WBF-Verordnungen Ausgangslage Bologna-Reform Die ersten Bachelorstudiengänge starteten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005, das Gros der Masterstudiengänge ab Anpassung Fachhochschulgesetzgebung Mit Blick auf die Einführung des Bachelor-Master-Systems wurden die gesetzlichen Grundlagen der Fachhochschulen angepasst. Ausserdem wurden die Bereiche Gesundheit, soziale Arbeit und Kunst in das Bundesrecht integriert. Die Gesetzesrevision betraf auch den Weiterbildungsbereich. Diese Änderungen auf Gesetzesebene zogen eine Anpassung der Fachhochschultitel nach sich. Bachelor of Arts BA / Bachelor of Science BSc Auf der Bachelorstufe (erste Studienstufe) vermitteln die Fachhochschulen den Studierenden Allgemeinbildung und Grundlagenwissen und bereiten sie in der Regel auf einen berufsqualifizierenden Abschluss vor. Zulassungsvoraussetzung zum Bachelorstudium sind eine berufliche Grundbildung mit Berufsmaturität oder eine gymnasiale Maturität plus einjährige Arbeitswelterfahrung. Das dreijährige Bachelorstudium schliesst mit einem eidgenössisch anerkannten Titel Bachelor of Arts resp. Bachelor of Science ab. Welcher Titel (Arts oder Science) in welchem Fachbereich verliehen wird, legen die Fachhochschulen gesamtschweizerisch fest. Die Struktur der anerkannten und geschützten Titel ist einheitlich aufgebaut und besteht aus dem Titel (Bachelor of Arts / Bachelor of Science), der verleihenden Fachhochschule, dem Studiengang und der Vertiefungsrichtung: A B C D E Titel Fachbereich oder methodischer Zugang Verleihende Fachhochschule Fachliche Ausrichtung Spezialisierung obligatorisch obligatorisch obligatorisch fakultativ fakultativ Die Elemente A und B werden in englischer Sprache abgefasst. Die offiziellen Bezeichnungen der Bachelor-Studiengänge und ihre Übersetzung ins Englische sind in einer Nomenklatur (Anhang zur Verordnung über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel) festgelegt. Ergänzend zum Diplom wird ein in Englisch und in der Unterrichtssprache abgefasstes Diploma Supplement abgegeben, das Angaben über die Studieninhalte und die akademischen und beruflichen Qualifikationen enthält. Master of Arts MA / Master of Science MSc Masterstudiengänge (zweite Studienstufe) dauern eineinhalb bis zwei Jahre und vermitteln vertieftes und spezialisiertes Wissen. Sie bereiten die Studierenden auf einen höheren berufsqualifizierenden Abschluss vor. Die Zulassung zum Fachhochschulstudium auf
2 der Masterstufe setzt mindestens ein Bachelordiplom oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Die Fachhochschulen können zusätzliche Zulassungsbedingungen stellen. Das Masterstudium schliesst mit einem eidgenössisch anerkannten Titel Master of Arts oder Master of Science ab. Welcher Titel (Arts oder Science) in welchem Fachbereich verliehen wird, legen die Fachhochschulen gesamtschweizerisch fest. Diplom FH (Altrechtliche Titel) Die bisherigen Fachhochschulausbildungen führen zu folgenden geschützten Titeln: Technik und Informationstechnologie Architektur, Bau- und Planungswesen Architektin FH/Architekt FH Chemie und Life Sciences Chemikerin FH/Chemiker FH Land- und Forstwirtschaft Wirtschaft und Dienstleistungen Betriebsökonomin FH/Betriebsökonom FH Informations- und Dokumentationsspezialistin FH/ Informationsund Dokumentationsspezialist FH Wirtschaftsinformatikerin FH/Wirtschaftsinformatiker FH Kommunikatorin FH/Kommunikator FH Design Designerin FH/Designer FH Konservatorin-Restauratorin FH/Konservator-Restaurator FH Gesundheit Dipl. Pflegefachfrau FH/Dipl. Pflegefachmann FH Dipl. Gesundheits- und Pflegeexpertin FH/Dipl. Gesundheits- und Pflegeexperte FH Dipl. Hebamme FH/Dipl. Entbindungspfleger FH Dipl. Physiotherapeutin FH/Dipl. Physiotherapeut FH Dipl. Ergotherapeutin FH/Dipl. Ergotherapeut FH Dipl. Ernährungsberaterin FH/Dipl. Ernährungsberater FH Dipl. Fachfrau für medizinisch-technische Radiologie- FH/ Dipl. Fachmann für medizinisch-technische Radiologie- FH Soziale Arbeit Sozialarbeiterin FH/Sozialarbeiter FH Sozialpädagogin FH/Sozialpädagoge FH Soziokulturelle Animatorin FH/Soziokultureller Animator FH Diplomierte in Sozialer Arbeit FH/Diplomierter in Sozialer Arbeit FH Musik, Theater und andere Künste Musikerin MH/Musiker MH + Zusatz Theaterschaffende TH/Theaterschaffender TH + Zusatz Künstlerin HGK/Künstler HGK Diplomierte in Gestaltung und Kunst HGK (Fachdiplom Lehrberuf) / Diplomierter in Gestaltung und Kunst HGK (Fachdiplom Lehrberuf) Angewandte Linguistik Übersetzerin FH/Übersetzer FH Konferenzdolmetscherin FH/Konferenzdolmetscher FH angewandte Psychologie Psychologin FH/Psychologe FH + Zusatz
3 Den geschützten Titeln kann der Zusatz «diplomierte»/«diplomierter» vorangestellt werden und die Angabe des Studiengangs ergänzt werden. Titelführung: Die altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor- Master- System geschützt. Seit dem 1. Januar 2009, mit der Abgabe der ersten Bachelor- Diplome, können Inhaberinnen und Inhaber anerkannter altrechtlicher Titel zusätzlich den Titel Bachelor of Arts respektive Bachelor of Science führen. Eine Titelumwandlung wird nicht vorgenommen (keine Abgabe eines Diploms mit der Bezeichnung Bachelor). Wer einen geschützten Fachhochschultitel führt, ohne die entsprechenden Voraussetzungen zu erfüllen, wird strafrechtlich verfolgt. Nachträglicher Erwerb des FH-Titels (NTE) Personen mit einem Titel einer Vorgängerschule der Fachhochschulen, die die Voraussetzungen erfüllen, können beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den nachträglichen Erwerb des FH-Titels beantragen. Der in diesem Rahmen vergebene FH-Titel entspricht dem altrechtlichen FH-Titel. Dies betrifft die an folgenden Schulen erhaltenen Titel: Ingenieurschule HTL, Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule HWV, Höhere Fachschule für Gestaltung HFG, Höhere Hauswirtschaftliche Fachschule HHF, Hotelfachschule Lausanne (Abschlüsse der Jahre 1998, 1999 und 2000). Das SBFI führt auch ein Verfahren zum nachträglichen Erwerb des FH-Titels für die von der EDK anerkannten Diplome in den Fachbereichen soziale Arbeit, Musik, Theater und andere Künste, angewandte Psychologie und angewandte Linguistik durch. In diesen Bereichen sind ausschliesslich die an folgenden Institutionen erworbenen Titel betroffen: gesamtschweizerisch anerkannte Höhere Fachschulen in Sozialer Arbeit Konservatorium Luzern, Akademie für Schul- und Kirchenmusik Luzern, Jazzschule Luzern (Abschlüsse bis Mai 2003) resp. Musikhochschule Luzern Konservatorium Zürich Konservatorium Winterthur Schauspiel-Akademie Zürich (Abschlüsse bis Mai 2002), resp. Hochschule Musik und Theater Zürich Konservatorium Bern, Schauspielschule Bern, Hochschule für Musik und Theater, Swiss Jazz School Bern resp. Hochschule der Künste Bern HKB (Fachbereiche Musik und Theater) Konservatorium Biel Höhere Fachschulen für Kunst bzw. für Gestaltung und Kunst (Studiengang bildende Kunst) Dolmetscherschule DOZ Zürich (Abschlüsse 1981 bis 2003) resp. Zürcher Hochschule Winterthur ZHW (Departement angewandte Linguistik und Kulturwissenschaften, Studiengänge Übersetzen und Dolmetschen) Institut für Angewandte Psychologie IAP (Abschlüsse bis Juni 2002), resp. Hochschule für Angewandte Psychologie HAP Zürich.
4 Nachträglicher Erwerb des FH-Titels (NTE) im nicht-universitären Gesundheitsbereich Seit dem 1. Mai 2009 steht das Verfahren des SBFI zum nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (NTE) auch Personen mit einem Diplom einer vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Schule für Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung oder Hebammen offen. Der in diesem Rahmen erworbene FH-Titel entspricht dem altrechtlichen FH-Titel. Die Modalitäten für den nachträglichen Erwerb des FH-Titels im Bereich der Pflege sind noch festzulegen. Master of Advanced Studies MAS / Executive Master of Business Administration EMBA Nachdiplomstudiengänge an Fachhochschulen schliessen mit den eidgenössisch anerkannten Titeln Master of Advanced Studies MAS oder Executive Master of Business Administration EMBA (für den Fachbereich Wirtschaft) ab. Der massgebliche Weiterbildungstitel ist der MAS, der auch im universitären Bereich Verwendung findet. Nachdiplomstudiengänge entsprechen einer Studienleistung von einem Jahr und werden mit einer Master-Arbeit abgeschlossen. Die Zulassung setzt einen Hochschulabschluss voraus. Studierende ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sich die Befähigung zur Teilnahme am Nachdiplomstudium aus einem anderen Nachweis ergibt (z.b. Diplom einer höheren Fachschule oder höhere Fachprüfung plus qualifizierte Berufserfahrung mit Führungs- oder Fachbereichsverantwortung). Weiterbildungsmasterdiplome sind automatisch eidgenössisch anerkannt, wenn sie die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Andere Master Die Verwendung des Titels Master ist für die zweite Studienstufe und die eidgenössisch anerkannten Weiterbildungsmaster reserviert. Ein Zusatz (... of Advanced Studies, Executive...) bei Weiterbildungsmastern erleichtert die Unterscheidung von den sog. grundständigen Mastern. Für andere Weiterbildungsangebote soll der Begriff Master von den Fachhochschulen nicht verwendet werden. Nachdiplomstudiengang NDS Wer ein eidgenössisch anerkanntes Nachdiplom nach bisherigem Recht erworben hat, ist berechtigt, den Titel «Nachdiplom [Name der FH] in Richtung [Bezeichnung der Richtung]» zu führen. Titelschutz: Die bisher ausgestellten altrechtlichen Nachdiplome bleiben geschützt. Eine Umwandlung in die neuen Weiterbildungsmaster-Titel (MAS o- der EMBA) kann nicht vorgenommen werden. Gleichwertigkeiten ausländischer Diplome Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) kann ausländische Diplome und Ausweise als gleichwertig zu einem Diplom einer schweizerischen Fachhochschule anerkennen. Anträge im Bereich der nicht-universitären Gesundheitsberufe werden im Auftrag des SBFI vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK, bearbeitet. Für Nachdiplomstudiengänge werden keine Gleichwertigkeiten ausgestellt.
5 Rechtsgrundlagen/Dokumente Bundesgesetz vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz FHSG) (SR ) Verordnung vom 11. September 1996 über Aufbau und Führung von Fachhochschulen (Fachhochschulverordnung FHSV) (SR ) Verordnung des WBF vom 4. Juli 2000 über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (SR ) Verordnung des WBF vom 2. September 2005 über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen (SR ) Verordnung des WBF vom 2. September 2005 über die Zulassung zu Fachhochschulstudien (SR ) Richtlinien der EDK für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen vom 5. Dezember 2002 Weitere Auskünfte Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Effingerstrasse 27, 3003 Bern Tel , Fax , Informationen im Internet : SBFI, Juni 2014
Merkblatt Fachhochschultitel
Merkblatt Fachhochschultitel Überblick über die Änderungen per 5. Oktober 2005 (Inkrafttreten teilrevidiertes Fachhochschulgesetz, teilrevidierte Fachhochschulverordnung und EVD-Verordnungen) Ausgangslage
Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Grundsatzfragen und Politik Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für
Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen
6.3. Richtlinien für die Umsetzung der Erklärung von Bologna an den Fachhochschulen und den Pädagogischen Hochschulen vom 5. Dezember 00 Der Fachhochschulrat der Schweizerischen Konferenz der kantonalen
Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen
Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen 414.712 vom 2. September 2005 (Stand am 1. Mai 2009) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf die
Umstellungsprozesse Gesundheitsberufe in der Schweiz / NTE Prof. Dr. Cornelia Oertle Leiterin Fachbereich Gesundheit, BFH, Bern
Umstellungsprozesse Gesundheitsberufe in der Schweiz / NTE Prof. Dr. Cornelia Oertle Leiterin Fachbereich Gesundheit, BFH, Bern Übersicht Die Entwicklung der Schweizer Fachhochschulen Gesundheitsberufe
Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen
Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen 414.712 vom 2. September 2005 (Stand am 1. Februar 2011) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf
Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen
Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen 414.712 vom 2. September 2005 (Stand am 4. Oktober 2005) Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf
Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz. Die Zulassungsbedingungen sind für alle Schulen desselben Studiengangs gleich.
Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen Betriebsökonomie, Tourismus, Wirtschaftsinformatik, Information und Dokumentation, Wirtschaftsrecht und International Business Management des Bereichs
Änderung der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Änderung der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels
Dieses Dokument stützt sich auf die folgenden Gesetzes- und Verordnungstexte:
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE BACHELORSTUDIENGÄNGE BETRIEBSÖKONOMIE TOURISMUS WIRTSCHAFTSINFORMATIK INFORMATION UND DOKUMENTATION DES BEREICHS WIRTSCHAFT & DIENSTLEISTUNGEN LISTE DER ABSCHLÜSSE, DIE DEN
MERKBLATT AUFNAHMEANTRAG FSP. Merkblatt für den Antrag auf die FSP-Mitgliedschaft. A. Allgemeines. B. Welche Unterlagen braucht es für den Antrag?
MERKBLATT AUFNAHMEANTRAG FSP Merkblatt für den Antrag auf die FSP-Mitgliedschaft Gültig ab 1. Juli 2015 Dieses Merkblatt hilft Ihnen bei der Formulierung Ihres Antrages für die FSP-Mitgliedschaft und unterstützt
1.04.01 Führungsgrundlagen Version: 2.1.0 Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Weiterbildung SoE
Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Wirtschaftsingenieurwesen (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss
MA, MSc, MBA, MAS ein Überblick
MA, MSc, MBA, MAS ein Überblick Titel und Abschlüsse im Schweizerischen Bildungssystem Anita Glenck, lic.phil., MAS, Berufs-, Studien- und Laufbahnberaterin 3. Dezember 2013, Seite 2 Themen Das Schweizer
Wege an die Uni. Checkliste. Weiterbildungsangebote. Grundlagen. Viele Wege führen an die Uni - und es muss auch nicht immer eine Matura sein!
Weiterbildungsangebote Checkliste Wege an die Grundlagen Checkliste Viele Wege führen an die - und es muss auch nicht immer eine Matura sein! - bzw. Hochschulzugang mit Matura Schweizer Bürger und Bürgerinnen,
Richtlinien des EHB-Rats über die Konkretisierung der Zulassungsbedingungen für die Ausbildungsstudiengänge des EHB
Richtlinien des EHB-Rats über die Konkretisierung der Zulassungsbedingungen für die Ausbildungsstudiengänge des EHB vom 1. August 2010 (Stand: 30. Oktober 2012) Der Rat des Eidgenössischen Hochschulinstituts
Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50
25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-
Das Schweizer HOCHSCHULSY HULS STE Y M
Das Schweizer HOCHSCHULSYSTEM TERTIÄRSTUFE: 1. Universitäre Hochschulen (12) 2. Pädagogische Hochschulen (14) 3. Fachhochschulen (9) 4. Kunst- und Musikhochschulen (7) 5. Universitätsinstitutionen (vom
Weiterbildungen für diplomierte Pflegefachpersonen. Führung
Weiterbildungen für diplomierte Pflegefachpersonen Führung Weiterbildungssystematik Pflege Als ein Angebot des biz Oerlikon informieren und beraten wir vorwiegend Erwachsene, die im Gesundheits bereich
Tertiär A und Tertiär B Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Tertiär A und Tertiär B Gemeinsamkeiten und Unterschiede AdA-Plattform-Tagung 23. August 2012 Dr. Andreas Fischer Zentrum für universitäre Weiterbildung Tertiär A und B Zur Begrüssung 2 Aufbau des Referats
1.04.01 Führungsgrundlagen Version: 4.0.0 Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Stabsbereich Strategie & Qualität
Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Public Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss (B)
Verordnung über die Studiengänge und Titel an den Fachhochschulen
Verordnung über die Studiengänge und Titel an den Fachhochschulen vom... 2005 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 und 16 Absatz 3 des Fachhochschulgesetzes vom
Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)
Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge
Bologna und Fachhochschulen
Bologna und Fachhochschulen Roadshow Brücke zwischen FH und dem Bund Luzern, 7. September 2011 Thomas Baumeler, Leiter Rechtsdienst, BBT Inhalt Bologna-Reform und die Folgen Neue Ausbildungsstufe: Der
Aufnahmereglement. Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich
Aufnahmereglement Z-INA Höhere Fachschule Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege Zürich erstellt 27.05.2010 Schulleitungsteam Z-INA, überarbeitet 20.08.2012, Version 4 genehmigt durch die Aufsichtskommission
Regeln für das Ausstellen von Diplomen, Zertifikaten und dazu gehörenden Dokumenten
Regeln für das Ausstellen von Diplomen, Zertifikaten und dazu gehörenden Dokumenten Verabschiedet von der Hochschulkonferenz der Kalaidos Fachhochschule Schweiz am 01.03.2012 Seite 1 (von 7) 1. Grundsätze
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO
Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel
Studieneinstieg am Beispiel von Hochschulinstituten Schnittstelle Bachelor Master am Beispiel der BWL
Studieneinstieg am Beispiel von Hochschulinstituten Schnittstelle Bachelor Master am Beispiel der BWL Präsentation im Rahmen der AGAB- Fachtagung 16. November 2010 Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche
PRAXISAUSBILDNER/-IN. Certificate of Advanced Studies (CAS)
PRAXISAUSBILDNER/-IN Certificate of Advanced Studies (CAS) Kompetenzerwerb für die praktische Ausbildung von Studierenden in Berufen der Gesundheit und der Sozialen Arbeit [email protected] Konzept
Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK)
Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) Gegenstand Verordnung der SDK über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz vom 0. Mai 999 Anerkennungsverordnung
Bildungslandschaft Schweiz quo vadis? ZGP, Mitgliederversammlung vom 17. April 2013
Bildungslandschaft Schweiz quo vadis? ZGP, Mitgliederversammlung vom 17. April 2013 Prof. Dr. Jacques Bischoff, Rektor HWZ Als die Welt noch einfach war (d.h. vor Bologna) Universität Fachhochschule Höhere
Postsekundäre und tertiäre Bildung in Österreich. Miluše Krouželová
Postsekundäre und tertiäre Bildung in Österreich Miluše Krouželová Zugang zum Studium Abschluss einer allgemein bildender höherer Schulen (AHS) mit Reifeprüfung Abschluss einer berufsbildende höhere Schule
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
Weiterbildungen für diplomierte Pflegefachpersonen. Schulung
Weiterbildungen für diplomierte Pflegefachpersonen Schulung Weiterbildungssystematik Pflege Als ein Angebot des biz Oerlikon informieren und beraten wir vorwiegend Erwachsene, die im Gesundheits bereich
Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel
Ordnung für das Studium der Mathematik an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche
Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen*
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 6.4 Studienordnung der Pädagogischen Hochschule St.Gallen* vom. April 008 (Stand. September 04) Der Rat der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen erlässt
Anhang zur Studienordnung Departement Gesundheit. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Studiengang Master of Science in Pflege
Anhang zur Studienordnung Departement Gesundheit Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Studiengang Master of Science in Pflege beschlossen am 15.6.2010 erstmals durch die Hochschulleitung der
Bildungsgang Bank und Finanz HF
Bildungsgang Bank und Finanz HF auf dem Niveau der höheren Fachschule Reglement über die Zulassung Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Dok A.HF.030 (HFBF 503) Dat 1.11..2011 Vers 3.11 Status Definitiv
http://www.s-management-akademie.de/studiengaenge/lehrinstitut/faq.html
Lehrinstitut FAQ 10 Fragen zum Lehrinstitut 1. Wie ist das Lehrinstitut strukturiert? Das Lehrinstitut der Management-Akademie ist die Kaderschmiede für den Managementnachwuchs der Sparkassen-Finanzgruppe.
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT Teilrevisionen: Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen Erläuternder
Lehrdiplom für Maturitätsschulen im Fach Wirtschaft und Recht
Universität Zürich Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Richtlinien Lehrdiplom für Maturitätsschulen im Fach Wirtschaft und Recht Richtlinien für die fachwissenschaftlichen Voraussetzungen für Absolventinnen
Master-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:
Übersicht über die Rechtsgrundlagen in den deutschen Bundesländern zum Erwerb einer der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung mittels Hochschulabschluss Bundesland Rechtsgrundlage
Fachmaturitäts. chule. Kanton Basel-Landschaft. Die Fachmaturitätsschule FMS bietet einen Weg zu den Höheren Fachschulen und Fachhochschulen
09 chule Kanton Basel-Landschaft Fachmaturitäts Die Fachmaturitätsschule FMS bietet einen Weg zu den Höheren Fachschulen und Fachhochschulen an. Sie bereitet insbesondere auf die Ausbildungen und Studiengänge
Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz,
Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung an der HES-SO Version vom. Mai 007 Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz vom 6. Oktober 199 über die Fachhochschulen,
1.04.01 Führungsgrundlagen Version: 2.1.0 Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Stabsbereich Strategie & Qualität
Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Arts Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005) 1. Beschluss (B)
Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung
SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch [email protected] [email protected] [email protected] Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
1.04.01 Führungsgrundlagen Version: 4.0.0 Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Stabsbereich Strategie & Qualität
Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang in Customer Relationship Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher Fachhochschule vom 22. November 2005)
für Inhaberinnen und Inhaber eines universitären Master- oder Lizentiatsabschlusses in Geschichte
Code Anmeldung zum Studiengang «Sekundarstufe II Lehrdiplom für Maturitätsschulen in Geschichte» für Inhaberinnen und Inhaber eines universitären Master- oder Lizentiatsabschlusses in Geschichte an einer
Hat die Technikerausbildung nach der Bologna-Reform noch eine Berechtigung?
Hat die Technikerausbildung nach der Bologna-Reform noch eine Berechtigung? Themen 1. Die Höhere Berufsbildung eine Erfolgsgeschichte 2. Das Studium zum Dipl. Techniker/in HF 3. Die Höhere Fachschule für
Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch
Universität Freiburg Philosophische Fakultät Departement für Sprachen und Literaturen Studienbereich Englisch Master of Arts in Sprachen und Literaturen Vertiefungsprogramm (60 Kreditpunkte) Englische
Bachelor Was ist das?
Bild: Veer.com Bachelor Was ist das? Dr. Thomas Krusche Studienentscheidung: Vier Fächergruppen Kultur- und Geisteswissenschaften Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Naturwissenschaften und
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law
Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche
vom 23. Januar 2008 (Stand 1. Februar 2015)
Nr. 54f Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophy+Management an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom. Januar 008 (Stand. Februar 05) Der Universitätsrat
vom 25.07.2011 Präambel
Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13
PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO. Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz,
Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom 6. Mai 011, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Das
5.1.2-01SO-W Anhang RSO EMBA5 Version 2.0. School of Management and Law. Dok.- Verantw.: Wend
5.1.2-01SO-W Anhang RSO EMBA5 Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang Executive Master of Business Administration (EMBA) (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Nachdiplomstudien der Zürcher
Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004
2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung
(Hochschulgesetz HG NRW) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. Seite 474) erlässt
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg University of Applied Sciences Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Ordnung über die 1. Änderung der MPO der berufsbegleitenden Masterstudiengänge I. Innovations- und Informationsmanagement
Henrik Lehnhardt IHKs Dillenburg und Wetzlar STEP - Studium und Praxis in Kassel
Hochschulwelt Duale Studiengänge Henrik Lehnhardt IHKs Dillenburg und Wetzlar in Kassel Herausforderungen Wissensgesellschaft Wandel des Qualifikationsniveaus Zum Erreichen des Barcelona-Ziels (3% BIP
Thema: Ingenieurin / Ingenieur
Thema: Ingenieurin / Ingenieur Akademischer Grad: Diplom-Ingenieurin / Diplom-Ingenieur Berufsbezeichnung: Ingenieurin / Ingenieur Hintergründe der Diskussion Dipl.-Ing. hat national u. international hohes
Die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen (der THM) finden Sie unter:
Sehr geehrte Studierende, als Studierende der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) besteht für Sie die Möglichkeit, sich gleichwertige Leistungen, die an einer Hochschule erbracht wurden, anerkennen
Verordnung der SDK über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz
AnerkennungsV Inland 419.901 Verordnung der SDK über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse im Gesundheitswesen in der Schweiz Vom 0. Mai 1999 Anerkennungsverordnung Inland (AVO Inland) Gestützt
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit
Profil der Hochschulen für Theater (HST)
4.3.3.1.4. Profil der Hochschulen für Theater (HST) vom 10. Juni 1999 1. Status Hochschulen für Theater (HST) gehören zu den Fachhochschulen. Sie unterstehen der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung. Sie
Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master
Neue Entwicklungen in der bibliothekarischen Hochschulausbildung - Bachelor und Master Vortrag auf der BIB Mitgliederversammlung, LV Hamburg 23. Februar 2004 Prof. Dr. U. Krauß-Leichert, Vorsitzende der
Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen
Willkommen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Zürcher Fachhochschule
Willkommen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften 1 Es begrüsst Sie Prof. Dr. Armin Züger Rektorat, Corporate Communications Leiter Internationales School of Engineering 2 Zusammenschluss
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor
Höhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit
HFW BL Dipl. Betriebswirtschafter/in HF Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit Stand: 29. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsbedingungen 4 2 Nachweis über die
An diesen Schweizer Hochschulen werden sportwissenschaftliche Studiengänge und Studiengänge mit Lehrerbildung im Fachbereich Sport angeboten
An diesen Schweizer Hochschulen werden sportwissenschaftliche Studiengänge und Studiengänge mit Lehrerbildung im Fachbereich Sport angeboten Quelle: (2009) www.sportstudien.ch Lehrerbildung im Fachbereich
Übersicht zum Studiengang Recht der Europäischen Integration Universität Leipzig :: Juristenfakultät
Übersicht zum Studiengang Recht der Europäischen Integration Universität Leipzig :: Juristenfakultät (Stand: Juli 2009) Institut für Völkerrecht, Europarecht und ausländisches öffentliches Recht 1. Studiengang:
Verordnung zum Fachhochschulgesetz
1 Verordnung zum Fachhochschulgesetz (vom 8. April 2009) Der Regierungsrat beschliesst: I. Es wird eine Verordnung zum Fachhochschulgesetz erlassen. II. Veröffentlichung der Verordnung in der Gesetzessammlung
(vom 6. April 2009) 1. Der Universitätsrat beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Double Degree Master-Studiengänge Rahmenverordnung 45.45.7 Rahmenverordnung für die Double Degree Master-Studiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der ausländischen
Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010
Nr. 05/2010 vom 21.12.2010 Amtliches Mitteilungsblatt der FH Koblenz Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2010 Koblenz, 21.12.2010 Herausgeberin: Die Präsidentin der Fachhochschule Koblenz Redaktion:
Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG)
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 7.64 Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) vom 8. August 00 (Stand. August 04) Der Universitätsrat
Prüfungsordnung. vom 19.06.2013
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Psychologie (Arbeits- und Organisationspsychologie) an der Fakultät Kommunikation und Umwelt, Hochschule Rhein- Waal vom 19.06.2013 Aufgrund des 2 Abs. 4 Satz
Master of Arts Sportmanagement. Praktikumsordnung (Modul PR)
Master of Arts Sportmanagement (Modul PR) 1 1. Einleitung Gemäß 11(2) der allgemeinen Prüfungsbestimmungen der Technischen Universität Darmstadt regelt diese Ordnung für den Studiengang M.A. Sportmanagement
Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz
Das Rektorat der Fachhochschule Westschweiz gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) vom. Mai 011, beschliesst: Anwendungsbereich Art. 1 1 Das vorliegende
Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz
4.63 Vereinbarung über die Fachhochschule Ostschweiz vom 0. September 999 ) Die Kantone Zürich, Schwyz, Glarus, Schaffhausen, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden,, und Thurgau vereinbaren: Art.
Hochschulanzeiger der Hochschule Kaiserslautern
Hochschulanzeiger der Freitag, den 29. Januar 2016 Nr. 26/2016/1 INHALT Redaktionelle Änderung der Fachprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik, Energieeffiziente Systeme, Maschinenbau,
Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich
Verordnung über die Militärakademie an der ETH Zürich (VMilAk) 414.131.1 vom 24. September 2004 (Stand am 19. Dezember 2006) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 150 Absatz 1 des Militärgesetzes
Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch
Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung
Departement N. Z-SO-N Anhang MSc Facility Management STGJ15. gültig für die Studienjahrgänge mit Start ab 2015. genehmigt am 30.8.
Version: 2.0.0 Zielgruppe: Public Dok.-Verantw.: LeiterIn Studium Anhang zur Studienordnung Master of Science in Facility Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Departement Life Sciences und
Z-SO-W Anhang Studienordnung MAS Marketing Management. School of Management and Law
Studienordnung für den Weiterbildungs-Masterstudiengang ZFH in Marketing Management (als Anhang zur Rahmenstudienordnung für Weiterbildungsmasterstudiengänge der Zürcher Fachhochschule vom 19. April 2016)
Bewerbung für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Systemische Sozialarbeit an der Hochschule Merseburg (FH)
syso.ma - systemische sozialarbeit.masterstudiengang Hochschule Merseburg (FH) Fachbereich Soziale Arbeit.Medien.Kultur Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp Geusaer Straße 06217 Merseburg Bewerbung für den
PRAKTIKUMSORDNUNG SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE INTERKULTURELLE PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN
FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRAKTIKUMSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE UND DIE MASTERSTUDIENGÄNGE PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT KLINISCHE PSYCHOLOGIE UND PSYCHOLOGIE: SCHWERPUNKT INTERKULTURELLE
Leistungsvereinbarung
Anhang III svereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend en der Höheren Fachschule Gesundheit Basel-Stadt Allgemeines Die svereinbarung regelt die en, welche für den Kanton
International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung
International verständliche Titel für die höhere Berufsbildung Abschlüsse der höheren Berufsbildung Die höhere Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität
